Gutachten im familiengerichtlichen Verfahren
Kapitel 12
Beratung - Coaching - Begleitung - Analyse - Expertise
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Sollte sich eine der hier namentlich genannten Fachkräfte ungerecht oder in unzulässiger Weise behandelt fühlen, so kann sich diese zur Klärung ihrer Einwände direkt an mich wenden. Der direkte Weg erspart der betreffenden Fachkraft möglicherweise Anwalts- und Gerichtskosten in erheblicher Höhe, so wie sie etwa der Diplom-Psychologe Klaus Schneider im Rechtsstreit mit Peter Thiel vor dem Landgericht Berlin hinnehmen musste.
Zur Frage der Zitierfähigkeit familiengerichtlich eingeholter Gutachten - Urteil des Landgerichtes Berlin vom 07.11.2006 - 16 O 940/05 - Landgericht Berlin - Rechtsstreit Diplom-Psychologe Klaus Schneider gegen Peter Thiel - Veröffentlicht auch in: "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", 16/2007, 15.08.2007, S. 1324-1325
Auf Grund der an einigen Amts- und Landgerichten, so z.B. beim Landgericht Frankenthal und beim Landgericht Hamburg, möglicherweise in Einzelfällen ausgeübten Zensur und Beschneidung der Informations- und Meinungsfreiheit zugunsten sich hier kritisiert sehender Fachkräfte, erkläre ich vorsorglich, dass es sich auf meiner Internetseite - wenn nicht eindeutig von mir als Tatsache vorgetragen - immer um meine persönliche, verfassungsrechtlich geschützte Meinung handelt, die als solche naturgemäß weder wahr noch falsch sein kann. Mithin wird von mir auch ausdrücklich erklärt, dass es sich bei meiner Meinung, dass an einigen Amts- und Landgerichten, so z.B. beim Landgericht Frankenthal und beim Landgericht Hamburg, Zensur ausgeübt wird und die Informations- und Meinungsfreiheit zugunsten sich hier kritisiert sehender Fachkräfte beschnitten wird, um meine persönliche Meinung, nicht aber um eine Tatsachenbehauptung handelt.
Peter Thiel
Systemischer Berater, Systemischer Therapeut / Familientherapeut (DGSF), Systemischer Kinder- und Jugendlichentherapeut (DGSF), Verfahrenspfleger (SPFW Berlin-Brandenburg) und Umgangspfleger
08.11.2024
Sie finden hier den Aufsatz "Gutachten im familiengerichtlichen Verfahren" von Peter Thiel.
Die einzelnen Kapitel können Sie durch Anklicken des jeweiligen Links aufrufen.
Inhaltsverzeichnis
1. Vorbemerkung
2. Allgemeines
3. Kosten
5. Auswahl und Ernennung eines Gutachters (Sachverständigen)
6. Kompetenzen und Professionalität eines Gutachters
7. Einzelfragen
9. Sprache
10. Beantwortung der Beweisfrage
11. Auseinandersetzung mit der Arbeit eines Gutachters
12. Gutachten im familiengerichtlichen Verfahren: Beratung - Coaching - Begleitung - Analyse - Expertise
Kapitel 12
Ihr Problem - unsere Arbeit; unsere Arbeit - Ihr Nutzen
Bei Interesse können Sie mich für die Übernahme eines Gutachterauftrages oder die Tätigkeit als Privatsachverständiger ansprechen. Informationen dazu finden Sie nachfolgend.
Diese Arbeit ist kein Zuckerschlecken und man kann sich wahrhaft angenehmere Möglichkeiten vorstellen, seine Zeit zu verbringen. Doch wir sind nicht nur auf der Welt um Spaß zu haben, das wusste schon Jesus Christus als er das Kreuz trug, auf das man ihn wenig später nagelte, da er den Herrschenden in die Quere kam. Dem guten Mann gelang dafür zu Ostern die Auferstehung und seinen Nachfolgern ein durchschlagender Erfolg - das Christentum wurde Weltreligion.
Jay Haley: Die Jesus-Strategie. Die Macht der Ohnmächtigen; Auer-System-Verlag Carl; Auflage: 2 (Oktober 2002)
http://www.amazon.de/Die-Jesus-Strategie-Macht-Ohnm%C3%A4chtigen/dp/3896702947
Mir bleibt die Freude, denen die mich beauftragt haben, vielleicht ein wenig in einer schweren Lebenskrise geholfen zu haben. So ganz nebenbei erfreut es einen aber auch, wenn so manche Dumpfbacke, die sich als Gutachter bei Gericht mit schlechter Arbeit gutes Geld verdient, mal eins vor das Schienenbein bekommt. Warum sollte das immer nur in gut besuchten Kinofilmen der Fall sein, wenn auch das Leben draußen manchmal förmlich danach schreit.
Es bleibt festzuhalten, besser als jede Tätigkeit eines Gutachters oder eines Privatsachverständigen dürfte in der Regel die Inanspruchnahme kompetenter professioneller Hilfe zur Lösung des Familienkonfliktes sein, so z.B. eines erfahrenen Familientherapeuten. Dann ist auch das möglich, was Eberhard Carl, Richter am Oberlandesgericht Frankfurt/Main in seinem Aufsatz vorschlägt: Den Eltern die Verantwortung für die Lösung der Konflikte zurückgeben.
Carl, Eberhard: "Im Familiengerichtsverfahren: Den Eltern die Verantwortung für die Lösung der Konflikte zurückgeben"; In: "Familie, Partnerschaft, Recht", 4/04, S. 187-190
Unsere Angebote
1. Mediation bei laufendem familiengerichtlichen Verfahren
Zu jedem Zeitpunkt des laufenden familiengerichtlichen Verfahren ist es möglich, durch Mediation (Vermittlung) zwischen den beiden Konfliktparteien (Eltern) zu einer einvernehmlichen Lösung des Konfliktes zu kommen, die eine Regulierung des Konfliktes durch das Familiengericht vereinfacht oder sogar überflüssig macht. Dies trifft auch für die Fälle zu, in denen ein schriftliches Sachverständigengutachten vorliegt, bei denen sich eine der beiden Konfliktparteien benachteiligt sieht oder ungerecht behandelt fühlt.
Auf Wunsch einer Konfliktpartei setze ich mich mit der anderen Konfliktpartei in Verbindung und unterbreite ein Angebot für eine Mediation. Entstehende Kosten werden privat von den Konfliktparteien getragen oder auf Antrag vom Jugendamt übernommen.
Da bis zur einer Entscheidung des Familiengerichtes keine der beiden Konfliktparteien sicher sein kann, dass die Entscheidung des Gerichtes im eigenen Sinne ausfällt, gibt es häufig eine Motivation beider Konfliktparteien zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes. Zudem werden durch eine einvernehmliche Lösung belastende Auseinandersetzungen und nachfolgende gerichtliche Kämpfe in der Beschwerdeinstanz des Oberlandesgerichtes überflüssig.
Wenn Sie an einer solchen Mediation interessiert sind, senden Sie mir bitte die Adresse der anderen Konfliktpartei. Ich unterbreite dieser dann in einem kurzem Brief den Vorschlag für eine Mediation oder eine sonstige außergerichtliche Konfliktregulierung. Die Kosten für mein Anschreiben, eine eventuelle erste Vereinbarung für einen Termin für eine Mediation oder eine kurze nachfolgende Besprechung mit der anderen Konfliktpartei betragen 50 € bei einem kalkulierten Zeitaufwand von einer halben Stunde.
Die Kosten einer Mediation betragen je Zeitstunde 100 €. Eine Ermäßigung ist im Einzelfall möglich.
2. Individuelle Vorbereitung (Coaching) auf eine aktuell stattfindende oder geplante durch das Familiengericht in Auftrag gegebene familienpsychologische Begutachtung.
Dabei beantworte ich Sachfragen zum Thema und besprechen die Möglichkeiten konstruktiver Einflussnahme der Betroffenen (Beteiligten) auf die Arbeit des Gutachters. Dabei geht es mir nicht um das Erlernen von Tricks und Bluffs, mit denen ein Betroffener einen Gutachter austricksen könnte, was er ohnehin nicht kann, vorausgesetzt der Gutachters hat die nötige Kompetenz, sondern um die Stärkung der Kompetenz der Beteiligten. Dies ist in anderen gesellschaftlichen Bereichen längst eine Selbstverständlichkeit, so z.B. wenn Sie ein Auto kaufen und sich vorher von unabhängiger Stelle, z.B. der Stiftung Warentest beraten lassen oder im Bereich von Coaching.
Für viele Menschen ist es sehr ungewöhnlich und angstbesetzt sich mit einem professionell arbeitenden Coach, einem Berater oder Therapeut über sehr private und intime Dinge, die mit einem familiengerichtlichen Verfahren und Gutachten ja verbunden sind, auseinander zu setzen. Daher lassen die Menschen eine Begutachtung oft ohne fachliche Begleitung über sich ergehen, in der trügerischen Hoffnung, hinterher vom Gutachter die besseren Zensuren als der andere Elternteil ausgestellt zu bekommen. Naturgemäß geht das bei selektiv arbeitenden Gutachtern in 50 Prozent aller Fälle schief, denn in deren Denksystem muss einer der Gewinner und einer der Verlierer sein.
Vorbeugen ist besser als heilen, dieser Grundsatz gilt auch in der Frage eines begleitenden Coaching bei einer Bestellung eines Gutachters. Wer zu spät aufwacht, den bestraft bekanntlich oft das Leben. Wer sich früh kümmert, hat alle Chancen, gestaltend Einfluss zu nehmen.
Da mein Arbeitsansatz systemisch-, prozess- und lösungsorientiert ist, haben kompetent arbeitende Gutachter von meiner Arbeit nichts zu befürchten, im Gegenteil kann es ihre Arbeit unterstützen, da der Betreffende sich konstruktiver an der Lösungssuche beteiligen kann. Gegenüber Gutachtern, die nur über unzureichende fachliche und persönliche Kompetenzen verfügen, werden sich die Beteiligten nach der Beratung selbstbewusster und sachkundiger verhalten können und so mögliche Fehlschritte und Fehlurteile des Gutachters zu minimieren oder entgegentreten zu können.
3. Begleitung bei Terminen mit dem Gutachter
Hat das Familiengericht einen Gutachter mit Beweisbeschluss beauftragt, nimmt dieser in der Rege Kontakt mit den beiden Elternteilen auf und vereinbart mit diesen einen ersten Termin. Für die Eltern oder andere involvierte Erwachsene ist ein solcher Ersttermin in aller Regel mit erheblichen Unsicherheiten und Stress verbunden, wissen sie doch nicht was auf sie zukommt und wie sie sich am besten verhalten sollen. Hinzu kommt, dass es eine nicht unerhebliche Anzahl von Gutachern gibt, die neurotisch sind und ihre ungelösten eigenen Probleme auf die verunsicherten Eltern übertragen. Heraus kommt dabei oft ein Vorschlag des Gutachters, einem Elternteil das Sorgerecht mittels des verfassungswidrigen §1671 BGB zu entziehen. Nicht wenige Richter folgen solchen Vorschlägen des Gutachters dann auch noch und ent-sorgen einen der beiden Elternteile.
Dieser mit dem Grundgesetz im Widerspruch stehenden Praxis gilt es Einhalt zu gebieten, wenn dies schon nicht der halbblinde und von ideologischen Scheuklappen gezeichnete Gesetzgeber (Bundestag) macht, dem es nach dem Grundgesetz an und für sich obliegen müsste, auf die Einhaltung der Menschenrechte und die Respektierung der Würde der Menschen zu achten und es leider auch vom Bundesverfassungsgericht keine klare Zurückweisung der gerichtlichen Praxis der Elternent-sorgung mittels §1671 BGB gibt - von der sorgerechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter ganz zu schweigen, denen zugemutet wird, auch noch der Justizkasse dafür zu bezahlen, wenn sie das ihnen vom Grundgesetz bereits zugesicherte Sorgerecht für ihre Kinder wahrnehmen wollen, dann muss hier von anderer Stelle die Idee des Rechtsstaates Unterstützung erfahren. Wenn der Staat versagt, bedarf es bürgerschaftlichen Engagements diese klaffende Lücke - so gut es eben geht - zu überbrücken.
So erweist es sich denn in der Praxis oft als hilfreich, den Erstkontakt zwischen Gutachter und Elternteil von einer fachlich kompetenten Person begleiten zu lassen, die in der Lage ist, die Arbeitsweise des Gutachters fachlich einschätzen zu können. So ist von Anfang an sichergestellt, dass betroffene Elternteil nicht in der Mühle eines neurotischen Gutachters zermahlen und schließlich vom Gericht aus ihrer Elternverantwortung ausgegrenzt werden.
Sie können gerne bei mir anfragen, ob ich Sie bei bei einem Erstkontakt mit dem vom Gericht beauftragten Gutachter begleiten kann. Stellt sich bei dieser Erstbegleitung heraus, dass der Gutachter starke neurotische Tendenzen hat, übergriffig ist oder fachlich inkompetent ist, so kann man beim Gericht zeitnah dessen Entlassung beantragen. So erübrigt es sich, schließlich eine kritische Expertise zu einem fachlich miserablen Gutachten, in dem womöglich noch die Ent-sorgung eines Elternteils vorgeschlagen wird, anfertigen zu müssen.
Stellt sich heraus, dass der Gutachter halbwegs kompetent ist, kann eine weitere Begleitung entfallen.
Kompetente Gutachter werden einer solchen Herangehensweise aufgeschlossen gegenüberstehen, denn sie haben nichts zu befürchten, im Gegenteil. Inkompetente Gutachter werden dagegen eine solche Herangehensweise zurückweisen und behaupten, es gäbe kein Recht für die Betroffenen, eine fachliche Begleitung innerhalb der Termine Gutachter - betroffener Elternteil in Anspruch zu nehmen.
4. Expertise zu familienpsychologischen Gutachten, die im Rahmen familiengerichtlicher Verfahren erstellt wurden
Wenn das Kind nun doch schon in den Brunnen gefallen ist und man ein Gutachten oder den Bericht eines Verfahrenspflegers oder Umgangspflegers präsentiert bekommen hat, mit dem man so seine Bauchschmerzen hat oder gelegentlich auf Übelkeit entsteht, dann sei daran erinnert: Noch ist Polen nicht verloren - wie es so schön in der polnischen Nationalhymne heißt.
Nun kann man noch versuchen, mit einer fachlich kompetenten Überprüfung des Gutachtens Einfluss auf die gefährlich anmutende Schräglage zu nehmen, die sich einem darbietet.
Dabei kann z.B. geprüft werden inwieweit:
- vorhandene Standards der Begutachtung eingehalten wurden
- pädagogische und psychologische Aspekte entsprechend aktueller wissenschaftlicher Erkenntnis ausreichend Berücksichtigung fanden
- die Erstellung und Präsentation des Gutachtens in einer statusdiagnostischem (rückblickend, beschreibend) und / oder interventionsdiagnostischen (beschreibend, Veränderungen aufzeigend) Arbeitsweise erfolgte
- das Gutachten eine realistische, fachlich angemessene und am Kindeswohl orientierte Sicht widerspiegelt.
Ich bearbeite Gutachten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Damit Sie sich eine konkrete Vorstellung über meine Arbeit machen können, sind auf meiner Internetseite eine Reihe meiner Expertisen eingestellt. Da ich aus den Gutachten auch zitiere bin ich auf Grund des Urheberrechtes verpflichtet auch die Namen der jeweiligen Gutachter zu nennen. Das tue ich gerne, denn schließlich gilt noch immer der alte Grundsatz: Ehre, wem Ehre gebührt.
Die Analyse und Expertise erfolgt an Hand der zugesandten Materialien. Sie kann daher naturgemäß nicht die tatsächliche Komplexität der betreffenden Familiensituation widerspiegeln.
Die fachliche Durchsicht des Gutachtens beinhaltet eine anschließende mündliche (persönlich oder telefonisch) Besprechung der Ergebnisse der Durchsicht. In der Besprechung weise ich auf die wichtigsten Punkte und Ergebnisse der Durchsicht hin und zeige mögliche weitere Schritte auf.
Soll außerdem eine schriftliche Expertise erarbeitet werden, besprechen ich mit Ihnen die entstehenden Kosten.
Innerhalb meiner Expertise versuche ich in der Regel neben der gebotenen Kritik am Gutachten auch Möglichkeiten aufzuzeigen, wie der aktuelle Familienkonflikt gelöst werden könnte, so dass alle Beteiligten (Mutter, Vater, Kind) davon einen Gewinn haben können. Die einzigen, die dann vielleicht verlieren würden, wären die Anwälte, da diese dann weniger Arbeit hätten.
Verschiedene von mir erstellte Expertisen können Sie auf www.system-familie.de aufrufen und sich so ein Bild von meinem Angebot machen.
In der Regel führe ich nur wenige Gespräche mit meinen Auftraggebern. Oft dann auch nur telefonisch, da die Beteiligten nicht selten aus weiter entfernt liegenden Teilen Deutschlands stammen. Von den von meiner Arbeit betroffenen Gutachtern oft zu hörende Vorwurf lautet dann, ich würde die Trennungsfamilie gar nicht kennen und es wäre daher eine Anmaßung von mir, etwas zu dem Gutachten schreiben zu wollen. Der Irrtum dieser Gutachter liegt darin, dass ich gar nicht beabsichtige, geschweige denn behaupte, zu schreiben, wie die Familie "wirklich" ist, sondern, dass ich eben zu dem vorliegenden Gutachten und den von mir dort wahrgenommenen Fehlern Stellung nehme. Wenn Familien zu mir in Familientherapie kommen wollen, kann ich das gerne übernehmen, das ist aber bei Trennungsfamilien, die sich mit einem Gutachten auseinandersetzen müssen, erst einmal nicht das Hauptthema. Auch Gutachter können gerne zu mir kommen und sich supervidieren lassen, vielleicht eröffnet ihnen das auch einmal andere Blickweisen außerhalb eines oft bestehenden Tunnelblicks.
"Gefälligkeitsexpertise" ist von mir nicht zu erwarten. Zum einen sind die von mir angefertigten Expertisen keine Gutachten, da ich nicht beanspruche, herauszufinden, wie die Familie "wirklich" sei. Dies geht schon deswegen nicht, da ich in der Regel kaum Gelegenheit habe, alle wichtigen Familienmitglieder persönlich kennen zu lernen. Die von mir angefertigten Expertisen beziehen sich daher nur auf das vorliegende schriftliche Gutachten und eventuell weitere vorliegende Materialien, wie z.B. Jugendamtsberichte oder Stellungnahmen von Verfahrenspflegern.
Meine Expertisen sind auch deswegen keine "Gefälligkeitsgutachten", weil ich mich auf die fachlich kritikwürdigen Aspekte in den vorliegenden Gutachten beziehe. Und fachliche Kritik ist keine Gefälligkeit, sondern tut oft not.
vergleiche hierzu:
Sandvoß, Gerd: "Gefälligkeitsgutachten: Identifizierung und Abwehr"; In: "ArztRecht", 11/2004, S. 392-397)
Durchsicht und Expertise zu eingesandten Gutachten und dazugehörigen anderen Schriftmaterial bezieht sich auf das Gutachten und der dort vorgestellten subjektiven Sicht des Gutachters auf den familiären Konflikt. Durchsicht und Expertise sind keine Garantie, dass nun alles besser würde oder die Entscheidung des Gerichtes im Sinne des mich beauftragenden Elternteils ausgeht. Im konkreten Fall kann das aber eintreten. Meine Expertise wird auf alle Fälle den Betroffenen und auch den professionellen Fachkräften Unterstützung dabei geben können, Fehler, blinde Flecken, Spekulationen und Parteilichkeiten eines Gutachters zu erkennen und konstruktive Wege der Konfliktlösung zu suchen und zu finden.
Die mir im Rahmen eines erteilten Auftrages bekannt gewordenen privaten Verhältnisse des Auftraggebers / der Auftraggeberin und anderer im Gutachten angesprochener Personen, werden von mir nur im Rahmen des konkret vorliegenden Auftrages verwendet. Das heißt, es finden ausschließlich Gespräche entsprechend der Vorgaben der Auftraggeber statt. Die erarbeitete schriftliche Expertise wird an die Auftraggeber oder ihre Vertreter, bzw. nach Absprache direkt an das zuständige Familiengericht gesandt. Dort fließt es als sogenannter Parteivortrag in in das Verfahren ein. Das Gericht gibt dem Gutachter dann Gelegenheit sich zu der Expertise (schriftlich) zu äußern. Auf Antrag eines Verfahrensbeteiligten kann das Gericht den Gutachter auch zur Erläuterung seines Gutachtens zu einem Anhörungstermin laden. Hier besteht dann Gelegenheit den Gutachter zu seiner Tätigkeit zu direkt zu befragen.
Verfügt der Gutachter nur über geringe persönliche und fachliche Kompetenzen oder ist er gegen Kritik allergisch, so wird er auf Grund seiner persönlichen und fachlichen Unsicherheit versuchen, meine Expertise ohne eine solide fachliche Argumentationen abzuwerten. So z.B. mit der Bemerkung, der Autor der Expertise wäre als väterfreundlich / mütterfreundlich bekannt, er hätte keine Ausbildung als Diplom-Psychologe" oder gar als sogenannter "Rechtspsychologe", oder andere nicht an der Sache orientierte Argumente. Ein hinreichend kompetenter Gutachter wird sich dagegen auf eine fachliche Diskussion einlassen. Diese kann durchaus sinnvoll und produktiv sein, so z.B. bei Themen wie Paritätmodell (Wechselmodell) versus Residenzmodell, wenn sie sachlich und mit Fachkompetenz geführt wird. Eine gute Fachdiskussion kann sich für alle Beteiligten positiv auswirken, wenn sie dabei verhilft, die für das jeweilige Familiensystem sinnvolle Lösung zu erarbeiten. Die Wissenschaft und auch das Familienrecht leben vom Meinungsstreit. Wo dagegen Einheitsmeinungen die Vorherrschaft erlangen, wird die Wissenschaft und der Rechtsstaat erst zur Makulatur und später zur Diktatur.
Gelingt es innerhalb des fachlichen Disput nicht, mit den Beteiligten eine Lösung zu erarbeiten, gibt es wohl nur zwei Alternativen:
a) Ein Kuhhandel.
Beim Kuhhandel gibt es immer einen Dummen. Das ist naturgemäß der, der weniger Macht hat. Der Dumme ist immer einer der beiden Elternteile oder beide und damit häufig auch das Kind, nicht jedoch der Familienrichter oder der Gutachter auf deren Seite die Macht ist.
b) Streit ohne Ende
Der Streit geht im Beschwerdeverfahren an das Oberlandesgericht, in der Hoffnung, dass dort eine wie auch immer erwünschte Lösung gefunden wird.
Kosten
Für eine erste Sichtung und Einschätzung des Gutachtens oder anderer Materialen, zu denen Sie von mir eine fachliche Einschätzung wünschen, entsteht eine Bearbeitungsgebühr von 120,00 €.
Mit der Zahlung der Bearbeitungsgebühr wird der hier entstehende technisch-organisatorische Aufwand sowie der Aufwand für eine erste Sichtung und Einschätzung des Gutachtens abgegolten. Hierfür ist ein durchschnittlicher Zeitaufwand von einer Stunde kalkuliert. Im Einzelfall, so z.B. wenn das schriftliche Material nicht sehr umfangreich ist oder aus sozialen Gründen, ist eine Ermäßigung möglich.
Nach Übersendung des Gutachtens per E-Mail oder Post und der Bezahlung der Bearbeitungsgebühr sichte ich die Materialien und Sie erhalten eine erste fachliche Einschätzung bezüglich der zugesandten Materialien.
Auf weitere Nachfrage kann ich Ihnen danach einen Kostenvoranschlag für eine ausführliche Durchsicht der Materialien und eine schriftliche Expertise zusenden.
Mein Stundesatz ist angelehnt an den Stundensatz laut JVEG
Gutachten mit hohem Schwierigkeitsgrad (Begutachtungen spezieller Kausalzusammenhänge und/oder differenzialdiagnostischer Probleme und/oder Beurteilung der Prognose und/oder Beurteilung strittiger Kausalitätsfragen), insbesondere Gutachten
...
15. in Verfahren zur Regelung von Sorge- oder Umgangsrechten,
http://www.gesetze-im-internet.de/jveg/anlage_1.html
http://www.gesetze-im-internet.de/jveg/
Zusendung der Materialien
Sendung per Mail
Das Gutachten, den vollständigen Beschluss des Gerichtes zur Beauftragung des Gutachters (Beweisfrage / Beweisbeschluss), vorhergehende Gerichtsbeschlüsse des Gerichtes sowie sonstige relevant erscheinende Unterlagen übersenden Sie nach Möglichkeit als PDF-Datei an:
PDF-Dateien bitte nur in Schwarz-Weiß einscannen, nicht in Farbe oder mit Grautönen, da dies unnötig Speicherbedarf verursacht.
PDF-Dateien nicht in hoher Auflösung einscannen, da sonst der Speicherbedarf für die PDF-Datei unverhältnissmäßig hoch wird. Eine Auflösung von maximal 200 dpi ist normalerweise ausreichend. Pro Seite sollten nicht mehr als 100 Kilobyte Speicherbedarf entstehen. Eine gute Auflösung ist schon mit 50 Kilobyte je Seite zu haben.
Ein Gutachten mit 100 Seiten würde somit nicht mehr als 5 Megabyte Speicherbedarf benötigen.
PDF-Dateien als zusammenhängende Datei senden, da sonst der zeitliche Aufwand zum Ausdrucken einzelner Blätter unverhältnismäßig hoch ist.
PDF-Dateien wenn möglich je Datei mit maximal 10 Megabyte. Sollte das Gutachten sehr umfangreich sein, dann bitte in mehrere PDF-Dateien unterteilen.
Bitte jedes einzelne Material (Gerichtsbeschluss, Gutachten, Jugendamtsbericht, etc.) nach Möglichkeit als gesonderte PFD-Datei versenden.
Wenn es mehr als drei Dokumente sind, können Sie mir diese in einem Ordner als Zip-Datei senden. Das erspart mir Arbeit beim Speichern und Einsortieren der Dokumente.
Wie das geht, finden Sie hier:
http://praxistipps.chip.de/ordner-in-zip-umwandeln-so-gehts_12393
Sendung per Post an:
Peter Thiel
Beratungspraxis
Wollankstraße 133
13187 Berlin
Bei Sendung mit der Post senden Sie das Gutachten und anderer Schriftstücke in Kopie an mich und behalten die Ursprungsmaterialien bei sich in Verwahrung.
Für die Zusendung per Post entsteht je nach Umgang der Materialien eine zusätzliche Gebühr von 80 €, da ich die Unterlagen dann noch für meine Arbeit digitalisieren (einscannen) muss.
Wenn Sie nach Abschluss meiner Beauftragung per Post eingesandte Unterlagen zurückgesandt bekommen möchten, entsteht eine Rücksendegebühr in Höhe von 60 €, da ich die Unterlagen dann mit Einschreiben bei der Post aufgebe.
Für Auskünfte, Informationen und Vorgespräche können Sie sich mit mir in Verbindung setzen.
Telefon: (030) 499 16 880
Funk: 0177.6587641
E-Mail: info@system-familie.de
Internet: www.system-familie.de
Kontaktaufnahme per Mail wird empfohlen!
Bitte achten Sie auf gerichtliche Fristsetzungen und Terminierungen und fragen Sie nach einer Beauftragung zur Erstellung einer Expertise rechtzeitig nach meinem aktuellen Arbeitsstand, bzw. der Fertigstellung Ihres Auftrages nach. Dies hilft mir, Ihnen meine Arbeitsergebnisse rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Sollte ich auf eine Mail von Ihnen nicht innerhalb von 3 Tagen antworten, dies kann auf Grund des mitunter sehr hohen Posteingangs, einer dienstbedingten Abwesenheit oder auch eines Urlaubs vorkommen, so rufen Sie mich bitte an oder senden mir eine SMS.
Meine Funknummer: 0177.6587641
Kostenerstattung einer Expertise
In bestimmten Fällen sind die Kosten, die durch die Inauftraggabe einer fachlichen Expertise entstehen, durch die Justiz erstattungsfähig. Voraussetzung dafür wäre z.B. ein erfolgreicher gestellter Befangenheitsantrag, eine zweifelhafte Sachkunde des vorherigen Gutachters, das Gutachten von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht oder relevante Widersprüche enthält.
"Anlass dazu kann bei besonders schwierigen Fragen bestehen, wenn die Sachkunde des früheren Gutachters zweifelhaft ist, wenn das Gutachten von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht oder wenn es Widersprüche enthält."
Nr. 186 LG Düsseldorf - FGG §§ 12, 69 V S. 3
25. Zivilkammer, Beschluss v. 19.6.2009 - 25 T 317/09
Nachbemerkung
Wenn man bedenkt, dass ein gerichtlich beauftragter Gutachter für seine, nicht selten auch inkompetente oder fruchtlose Tätigkeit, der Justizkasse 100,00 € je Stunde in Rechnung stellen kann - diese Kosten werden in der Regel dann den Verfahrensbeteiligten aufgebürdet - so wird sicher klar, qualitativ gute Expertise kann nicht zu Discountpreisen angeboten werden.
Betroffene mit geringem Einkommen müssen daher in aller Regel eine Auseinandersetzung mit einem Gutachter, so gut es eben geht, selbst vornehmen oder sind darauf angewiesen, im Rahmen der vom Gericht bewilligten Verfahrenskostenhilfe einen Rechtsanwalt mit der Auseinandersetzung mit dem Gutachten, bzw. der Arbeit des gerichtlich beauftragten Gutachters zu beauftragen.
Dass ein Rechtsanwalt als ausgebildeter Jurist für eine solche fachliche Auseinandersetzung nur selten die geeignete Fachkraft ist, liegt auf der Hand, denn ihm fehlt in aller Regel die dafür erforderliche sozialwissenschaftliche und sonstige spezielle Fachkompetenz. Hinzu kommt, dass sich das Engagement eines Anwaltes angesichts des oft erheblichen Arbeitsaufwandes und des dazu im Gegensatz stehenden relativ geringen Umfanges der Prozesskostenhilfe in engen Grenzen halten dürfte. Es liegt jedoch auch auf der Hand, dass bei einem gewöhnlich gerichtlich veranschlagten Streitwert von 3.000 € die Kosten für eine sachgerechte Auseinandersetzung mit der Tätigkeit eines Gutachters durch einen über Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt nicht erfasst sind. Von daher wird es aus rechtsstaatlichen Gründen in der Regel geboten sein, dass entweder der beigeordnete Anwalt, so er über die für eine solche Tätigkeit notwendige Qualifikation verfügen sollte, eine höhere Vergütung aus der Justizkasse erhält. Die Justizkasse kann aber auch den Verfahrensbeteiligten, denen eine kompetente Auseinandersetzung mit einem Gutachter, bzw. dessen vorgelegten schriftlichen Gutachten selbst nicht möglich ist, auf entsprechenden Antrag hin, die dafür aufzubringenden Kosten in angemessener Höhe übernehmen. Ein solcher Antrag kann von den Verfahrensbeteiligten bei Vorliegen eines schriftlichen Gutachtens beim verfahrensführenden Richter eingereicht werden, so dass dieser die Bedürftigkeit des Antragstellers überprüfen und über die Höhe der zu bewilligen Kostenübernahme entscheiden kann.
Wenn von anderer Seite (Rainer Balloff 2003) diskutiert wird, ob eine Vergütung von privat eingeholten Expertisen zu Gutachten
"ein am ZSEG (Zeugen und Sachverständigenentschädigungsgesetz) orientierter Honorarsatz oder eine Honorierung von Stundenlöhnen im Rahmen einer analogen Anwendung der Rechtsberatungsgebühren bei Rechtsanwälten"
orientierte Höhe haben sollten, so ist das zwar aus Sicht derjenigen, die sich fachkompetent mit der Tätigkeit von Gutachtern auseinandersetzen, zu begrüßen, jedoch dürfte es vielen Betroffenen aus finanziellen Gründen dann kaum möglich sein, eine Überprüfung eines Gutachtens durch eine sachverständige Person vornehmen zu lassen. Richtig ist indes, dass die Justizkasse für die fachliche Auseinandersetzung mit einem Gutachten, den gleichen Stundensatz wie für die Tätigkeit des Gutachters bewilligen sollte.
Sollte Balloff dies meinen, so könnte man ihm zustimmen, sollte er mit seiner Forderung aber darauf abstellen, dass auch finanziell bedürftige Parteien einen Kostensatz von 100 € je Stunde aufbringen sollten, so würde sich sicher die Frage nach dem Verständnis von Rechtsstaatlichkeit bei Herrn Balloff stellen. Der Verweis, dass finanzschwache Betroffene im Rahmen von Prozesskostenhilfe den sie vertretenden Anwalt mit der Überprüfung eines Gutachtens beauftragen könnten, ist in der Regel irreführend. Den Anwälten fehlt in der Regel das erforderliche psychologische und sozialpädagogische Wissen, um Gutachten qualifiziert beurteilen zu können, häufig haben sie nicht einmal die ebenfalls erforderlichen Kenntnisse des Kinder- und Jugendhilferechts. Hinzu kommt, dass für die Honorierung des Rechtsanwaltes innerhalb von Verfahrenskostenhilfe (ca. 790,00 € bei einem Streitwert von 3.000 €), sich kaum ein Anwalt die Mühe machen wird, ein Gutachten durchzuarbeiten, geschweige denn dazu qualifiziert Stellung zu beziehen.
Vielleicht denkt Rainer Balloff aber auch einmal über die Gründung und Einrichtung einer bundesweiten Stiftung nach, in die jeder gerichtlich bestellte Gutachter zehn Prozent seines Honorars einzahlt, um damit auch für mittellose Betroffene die Überprüfung von Gutachten finanzieren zu können. Genügend Geld dafür wäre bei vielen Gutachtern vorhanden.
Luise Greul schlägt für die Bezahlung von "methodenkritischen Stellungnahmen" vor:
"Nicht zuletzt aus berufsständischen Gründen erscheint es daher angemessen, auch für diesen Bereich der forensisch-psychologischen Dienstleistungen eine enge Anlehnung an das ZSEG zu fordern, schon allein um dem latenten Vorwurf der Korrumpierbarkeit entgegentreten zu können." (2004, S. 182)
In einem bestimmten Sinne ist der Vorschlag ehrenwert, da hier eine Obergrenze für Stundensätze vorgeschlagen wird. Ein gut betuchter Millionär aus München kann es sich nämlich leisten, dem renommierten Gutachter Professor X, von der Medizinischen Fakultät der Universität Y mal eben so 5.000 € für eine 50-seitige Expertise zu kommen zu lassen. Der Vorwurf der Korrumpierbarkeit kann da schnell gemacht werden.
Der finanzielle Aspekt ist auch ein Grund dafür, dass man seine familiären Probleme besser in einer Familienberatung, Familientherapie oder Trennungs- und Scheidungsberatung klären sollte. Hier besteht nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe eine generelle Kostenübernahme durch den öffentlichen Träger der Jugendhilfe (Jugendamt). Noch billiger geht es nicht.
Erfolgsaussichten einer Expertise
Mitunter wird angefragt, welche Erfolgsaussichten die Erarbeitung einer Expertise zu einem Gutachten habe, denn schließlich wolle man ja vorab wissen, ob man sein Geld für eine erfolgversprechende Sache ausgibt. Die Frage ist verständlich, jedoch prinzipiell nicht zu beantworten, da menschliches Verhalten, so wie es in einem offenen komplexen System wie dem familiengerichtlichen Verfahren anzutreffen ist, nur unter bestimmten Bedingungen relativ sicher vorausgesagt werden kann.
So kennen Rechtsanwälte, die immer wieder an dem selben kleinen Amtsgerichten auftreten, die dort tätigen zwei bis drei Familienrichter und deren Standardrepertoire recht gut. Privat duzt man sich vielleicht auch oder wird als Rechtsanwalt vom Familienrichter bei Gelegenheit als Verfahrenspfleger bestellt, da man doch so gut harmoniert. In solchen Konstellationen kann die "gefühlte" Erfolgsaussicht" des Anwalt häufig mit der später eintreffenden Situation übereinstimmen. Das ist nicht anders als bei lange verheirateten Ehepaaren, die recht gut das Verhalten des anderen abschätzen können, gelegentliche Abweichungen, wie z.B. Fremdgehen oder eine Trennung lassen sich aber auch hier nicht voraussagen. In vielen familiengerichtlichen Konstellationen kann man, ähnlich wie am Aktienmarkt. jedoch nur sehr unsichere Voraussagen treffen.
Der Aktienmarkt zeigt zwar für den gut informierten Insider gewisse Tendenzen, letztlich kann aber niemand verlässliche Angaben über den tatsächlich stattfindenden Kursverlauf treffen, dazu müsste man sämtliche Rahmenbedingungen kennen, was prinzipiell unmöglich ist. Wenn Sie anderer Meinung sind, probieren Sie es einfach mal aus, ein paar Monate mit Aktien zu handeln. Sie werden ihre ganz eigenen Erfahrungen machen, die sich von den Erfahrungen 99 anderer zeitgleich gestarteter Testpersonen unterscheiden werden. Vielleicht sind Sie dann genau so schlau, wie die ehemals stolzen Besitzer von Telekom-Aktien:
Der freie Fall der T-Aktie
Der Kursverlust der einst so begehrten Telekom-Aktie traf mehr als 16 000 Kläger. Ihre Hoffnung ruht jetzt auf dem Musterprozess am Oberlandesgericht Frankfurt.
Von FOCUS-Online-Redakteurin Michaela Hutterer
Telekom-Prozess:
T-Aktionäre rechnen ab
Kapitalanlage:
Bangen ums Ersparte18. November 1996: Das ehemalige Staatsunternehmen Telekom geht an die Börse. Die Aktie kostet 28,50 Mark, umgerechnet 14,57 Euro. Der Kurs springt am ersten Handelstag auf 17,33 Euro. Der Aktienkurs hat sich gut entwickelt – mitten in der New-Economy-Euphorie.
28. Juni 1999: Die zweite Tranche von Telekom-Aktien geht an die Börse. Der Ausgabepreis liegt mit 39,50 Euro fast dreimal so hoch wie beim ersten Börsengang. Die Aktien steigen am ersten Handelstag sogar auf 40,30 Euro.
6. März 2000: Die Aktie geht ab und erreicht ihren Höchststand mit 103,50 Euro. Der damalige Vorstandschef Ron Sommer kauft zahlreiche Firmen dazu.
19. Juni 2000: Die dritte Tranche der Telekom-Papiere wird an der Börse platziert. Der Ausgabepreis liegt bei 66,50 Euro, Frühzeichner zahlen 3 Euro weniger. Am ersten Handelstag sinkt der Kurs jedoch auf 65,79 Euro – im Nachhinein ein erstes Alarmzeichen.
2001: Die Telekom korrigiert den Wert ihrer Grundstücke aus der Eröffnungsbilanz des Jahres 1995 um insgesamt 2,5 Milliarden Euro nach unten. Anlegeranwälte vermuten, dass dieser Umstand dem Konzern bereits vor dem dritten Börsengang im Jahr 2000 bekannt gewesen sein muss. Ihr Vorwurf: Die Angaben im Emissionsprospekt seien falsch gewesen, der Anleger zum Kauf zur Aktie bewogen habe. Die Telekom bestreitet das bis heute.
Mai 2001: Die Telekom kauft den damals sechstgrößten Mobilfunkanbieter in den USA, Voicestream, und das Unternehmen Powertel. Anlegerschützer werfen heute dem damaligen Vorstandschef Ron Sommer vor, den Kauf vor den Anlegern verheimlicht zu haben.
10. September 2001: Die Aktie befindet sich im freien Fall und unterschreitet den Kurs vom ersten Handelstag im Jahr 1999.
26. Juni 2002: Die T-Aktie erreicht ihr Allzeittief mit 8,14 Euro – gestartet war sie mit 14 Euro beim ersten, mit 39 beim zweiten und 66 Euro beim dritten Börsengang.
...
Wie an der Börse und in anderen nicht labormäßig reproduzierbaren Situationen kann man daher auch im familiengerichtlichen Verfahren letztlich nur von "gefühlten Erfolgsaussichten" sprechen.
Wie sieht es nun bei den von mir erarbeiteten Expertisen mit der gefühlten Erfolgsaussicht aus? Dazu kann man eine idealtypische Zuordnung der Familienrichter in drei Gruppen vornehmen:
Gruppe 1 - engagierte, couragierte Familienrichter mit Herz, denen eine überzeugende Rechtsprechung, Streitbeilegung und Konfliktlösung am Herzen liegt. (geschätzter Anteil unter den Familienrichtern 30%)
Gruppe 2 - zynische, sadistische, arrogante, machtfixierte, rigide, resignative, gleichgültige oder ausgebrannte Familienrichter, die die streitenden Parteien nach dem Motto teile und herrsche, für die Hebung des eigenen Selbstwertes und die Abwehr von Depressionen (Burn-Out) benutzen (geschätzter Anteil unter den Familienrichtern 20%)
Gruppe 3 - Familienrichter die Anteile aus den beiden Gruppen 1 und 2 haben. Diese Richter bemühen sich nach Kräften, schwanken aber auf Grund ihrer widersprechenden Persönlichkeitsanteile wie das Rohr im Wind, sind sich oft recht unsicher, und können daher bei einem Parteivortrag leicht umschwenken (geschätzter Anteil unter den Familienrichtern 50%).
In der Gruppe 1 führt das Vorbringen einer guten fachlichen Expertise oft zu einem sich verändernden Verlauf des Verfahrens, da der Richter sich von einer überzeugenden Argumentation ansprechen lässt. Nicht selten wird die Empfehlung eines Gutachters daraufhin verworfen.
In der Gruppe 2 führt das Vorbringen einer fachlichen Expertise normalerweise zu keiner Veränderung im Verlauf des Verfahrens, da die fixierte persönliche Strukturierung des Richters eine ernsthafte Auseinandersetzung mit den Vorträgen der streitenden Parteien inklusive einer fachlichen Expertise verhindert. Der Richter hört gegebenenfalls noch auf seine von ihm abhängigen Zuarbeiter, den Gutachter und den Verfahrenspfleger.
In der Gruppe 3 führt das Vorbringen einer fachlichen Expertise nicht selten zu einer Veränderung im Verlauf des Verfahrens, da der Richter sich von dieser beeinflussen lässt. Der Meinungswandel kann aber schon in einen vier Wochen später stattfindenden Anhörungstermin kippen, wenn von der anderen Partei Gegendarstellung erfolgt.
Wenn man aus diesen drei Gruppen eine Art Mittelwert bildet, so kann man annehmen, dass eine gute fachliche Expertise in 50 % aller Fälle einen nicht unerheblichen Verlauf auf das Verfahren hat.
Zusammen mit einem guten Vortrag und Auftritt der Partei vor Gericht, kann man von einer schließlich recht hohen Erfolgsaussicht von über 60 Prozent ausgehen.
Doch erinnern Sie sich an die Eingangsthese. Die Frage nach den Erfolgsaussichten einer fachlichen Expertise zu einem Gutachten, ist prinzipiell nicht zu beantworten. Sie müssen also selbst über die gefühlte Erfolgsaussicht der Einholung einer fachlichen Expertise entscheiden. Wenn Sie sich dann dafür entscheiden, gehört Ihnen der Erfolg oder der Misserfolg. Nicht anders als am Aktienmarkt. Wer nicht riskieren will, sollte daher einfach seine Hände in den Schoß legen und darauf warten, was geschieht.
Von mir zu dem hier vorliegenden Fachaufsatz "Gutachten im familiengerichtlichen Verfahren" besonders sorgfältig ausgewertete Gutachten:
Helga Feyerabend, Gutachten vom 07.01.2005 für Amtsgericht Hagen
Helga Feyerabend, Gutachten vom 03.09.2003 für Amtsgericht Hagen
Wilfried Hommers, Gutachten vom 07.01.05 für Amtsgericht Obernburg
K., Diplom-Psychologin, Gutachten vom 15.02.2005 für Amtsgericht Hamburg-Harburg - Gutachten vom 15.02.2005
Inge Mayer-Bouxin, Diplom-Psychologin, Stellungnahme zum Gutachten vom 10.05.2003 für Amtsgericht Sobernheim - Stellungnahme zum Gutachten vom 10.05.2003 für Amtsgericht Sobernheim
Angelika Ramshorn-Privitera, Diplom-Psychologin, Gutachten vom 20.06.2003 für Amtsgericht Frankfurt am Main - 35 F 1300/02-52
Helene Ruppert, Diplom-Psychologin, Gutachten vom 15.07.2002 für Amtsgericht Bayreuth
Helene Ruppert, Diplom-Psychologin, Gutachten vom 07.03.2005 für Oberlandesgericht Nürnberg, 7. Zivilsenat und Senat für Familiensachen
Ulrich Waschke-Peter, Diplom-Psychologe, Gutachten vom 07.04.2004 für Amtsgericht Zehdenick
Iris Witzani, Gutachten vom 02.03.2003 für Oberlandesgericht Frankfurt/Main
Literatur
Gwen Adshead: "Persönlichkeitsstörungen und gestörtes Elternverhalten aus der Sicht der Bindungstheorie", In: "Persönlichkeitsstörungen. Theorie und Therapie", 6/2001, S. 81-89
M. Ainsworth; M.Blehar; E. Waters; S. Wall (1978). Patterns of Attachment: A Psychological Study of the Strange Situation. Hillsdale NJ: Erlbaum
Uli Alberstötter: Gewaltige Beziehungen. Verfügungsgewalt in eskalierten Elternkonflikten; In: Beratung von Hochkonflikt-Familien; Matthias Weber / Uli Alberstötter / Herbert Schilling (Hrsg.), 1. Auflage, 10/2013.
Ulrich Alberstötter: "„Horch, was kommt von draußen
rein ...“. Der gesellschaftliche Kontext von Hochkonflikthaftigkeit"; In:
Weber/Albertstötter/Schilling, Beratung von Hochkonflikt-Familien, 2013 Beltz
Verlag, Weinheim Basel
Ulrich Alberstötter: "Hocheskalierte Elternkonflikte - professionelles Handeln zwischen Hilfe und Kontrolle"; In: "Kind-Prax", 03/2004, S. 90-99
Ulrich Alberstötter: "Kooperation als Haltung und Strategie bei hochkonflikthaften Eltern-Konflikten", In: "Kind-Prax", 3/2005, S. 83-93
American Psychiatric Association (1994). Diagnostic an Statistical Manual of Mental disorders, Fourth Edition. Washington D.C., American Psychiatric Association. (deutsch: diagnostisches und Statistisches Inventar Psychischer Störungen (DSM-IV). Göttingen: Hogrefe
Walter Andritzky: Verhaltensmuster und Persönlichkeitsstruktur entfremdender Elternteile: Psychosoziale Diagnostik und Orientierungskriterien für Interventionen. In: „Psychotherapie“ 2/2002, S. 166-182.
Walter Andritzky: "Brauchen psychologische Sachverständige ein Zertifikat des BDP?", In: "Verhaltenstherapie und psychosoziale Praxis", 2002, S. 506-507
Walter Andritzky: "Entfremdungsstrategien im Sorgerechts- und Umgangsstreit: Zur Rolle von (kinder-)ärztlichen und -psychiatrischen `Attesten`.", In: "Das Parental Alienation Syndrome (PAS). Internationale Konferenz, Frankfurt(Main) 18.-19.Oktober 2002. Herausgegeben von Wilfried von Boch-Galhaus, Ursula Kodjoe, Walter Andritzky & Peter Koeppel. Verlag für Wissenschaft und Bildung 2003
Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten 2015: Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht. ZKJ Heft 1, 2016, S. 17-23.
Wilhelm Arnold; Hans-Jürgen Eysenck; Richard Meili: "Lexikon der Psychologie"; Augsburg 1997
Friedrich Arntzen: "Elterliche Sorge und persönlicher Umgang mit Kindern", Beck, 2. Auflage, 1994
Friedrich Arntzen: "Psychologie der Zeugenaussage : System der Glaubwürdigkeitsmerkmale", Unter Mitwirkung von Else Michaelis-Arntzen; München: Beck, 1993, 164 S.
Asanger; Wenninger (Hrsg.): Handwörterbuch Psychologie. Beltz PVU, 5. Aufl. 1994
U. Ave-Lallemant: Der Sterne-Wellen-Test. München, 1979
Rainer Balloff: "Zum aktuellen Stand der Begutachtung im Familienrechtsverfahren - Einschätzungen und Perspektiven"; In: "Praxis der Rechtspsychologie", Juni 2004, S. 99-113
Rainer Balloff: "Begutachtung in der Familiengerichtsbarkeit - quo vadis Sachverständigentätigkeit?"; In: "Familie, Partnerschaft, Recht", 2003, Heft 10, S. 530-535
Rainer Balloff: "Verfahrenspflegschaft und Sachverständigentätigkeit. Erfahrungen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede aus Sicht eines Gutachters"; in: "Kind-Prax", 2/2003; S. 46-49
Rainer Balloff: "Einordnung und Bewertung von Gerichtsgutachten und Stellungnahmen aus Sicht des Verfahrenspflegers"; In: "Familie, Partnerschaft, Recht", 2005, Heft 1-2, S. 36-39
Rainer Balloff; Eginhard Walter: "Der psychologische Sachverständige in Familiensachen. Historischer Exkurs, Bestandsaufnahme und Grundlagen der Arbeit", in: "Familie und Recht", 6/1991, S. 334-341
G.M. Barth & G. Klosinski: "Signale von Not, Elend und Findigkeit: Zeichnungen von Kindern in Kampf-Scheidungsverfahren"; In: Zeitschrift für Musik-, Tanz- und Kunsttherapie", 13 (3), 129-139, 2002
Siegfried Bäuerle / Hans-Martin Pawlowski (Hrsg.): "Rechtsschutz gegen staatliche Erziehungsfehler: Das Vormundschaftsgericht als Erzieher"; 1. Aufl. - Baden-Baden : Nomos Verl-Ges.,1996
Katharina Behrend: "Kindliche Kontaktverweigerung nach Trennung der Eltern aus psychologischer Sicht. Entwurf einer Typologie."; Dissertation, Universität Bielefeld, 2009 - http://pub.uni-bielefeld.de/publication/2301270
Katharina Behrend, Uwe Jopt: Kinder
sind Kinder! - Plädoyer für ein lösungsorientiertes Vorgehen auch bei
Kindeswohlgefährdung. In: C. Müller-Magdeburg (Hrsg.), Verändertes
Denken - zum Wohle der Kinder. Festschrift für Jürgen Rudolph. Baden-Baden: Nomos.
2009, S. 153-163.
Bellak, Bellak: Children`s Apperception Test (CAT). Hogrefe, Göttingen, 1995
E. Bene; J. Anthony: Family Relations Test. An objective technique for explorin emotional attidudes in children (1. Aufl. 1957), NFER-Nelson Publishing Co., Windsor, 1985
Bettina Bergau: Lösungsorientierte Begutachtung als Intervention bei hochstrittiger Trennung und Scheidung. Beltz Juventa; 2014, 1. Auflage., 260 Seiten.
Christina Berger: "Soziale Beziehungen von Kindern im Grundschulalter. Eine Untersuchung mit dem SOBEKI-Verfahren an acht- bis elfjährigen Grundschulkindern"; In: "Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie", 1996, S. 102-110
Christina Berger & Uta Klopfer: "Kinder zeigen, wo Lösungen langgehen; ressourcenorientierte Diagnostik im sozialen Netz"; In: Lösungen im Jugendstil. Systemisch-lösungsorientierte kreative Kinder- und Jugendlichentherapie von Vogt-Hillmann, M. / Burr, W. (2002), S. 93-101
Elmar Bergmann; Uwe Jopt; Günter Rexilius: Lösungsorientierte Arbeit im Familienrecht. Der systemische Ansatz im Familienrecht. Bundesanzeiger Verlag Köln 2002
Matthias Bergmann: "Der Beweisbeschluss im Kindschaftsverfahren: Schnittstelle zwischen Recht und Spekulation" In: FamRB 2016 Heft 9, 364 - 372.
Hermann-Josef Berk: "Gutachtenschulen - Besonderheiten und Auswirkungen auf die Gutachtenerstellung"; In: "Familie, Partnerschaft, Recht", 04/1996, S. 187-191
Heribert Blass: "Das Bild des genügend guten Vaters und die männliche Fähigkeit, eine Frau achten zu können.", In: Kinderanalyse 1/2002, S. 62-92
Karl W. Blesken: "Der unerwünschte Vater: Zur Psychodynamik der Beziehungsgestaltung nach Trennung und Scheidung", In: "Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie", 1998, S. 344-354
Peter Bleutge: Abgelehnt wegen Befangenheit – Vermeidung und Handlungsstrategien, IfS-Broschüre: Hrsg.: Institut für Sachverständigenwesen e. V., 4. Auflage 2015
Thomas Bliesener, Friedrich Lösel, F., Günter Köhnken, (Eds.), (2014). Lehrbuch der Rechtspsychologie [Psychology and law], Berne, CH: Huber
Lutz Bode: „Die Fähigkeit zur Kooperation - und bist Du nicht willig ...“, In: „FamRZ“, 1999, Heft 21, S. 1400-1403
Lutz Bode: "Moderator Gericht. Kooperation oder Delegation im gerichtlichen Verfahren"; In "Kind-Prax" 5/2001, S. 139-144
Ewald Bohm: Lehrbuch der Rorschach-Psychodiagnostik. 6. Aufl. - Huber, 1985
Helmuth Borth: "Das Kreuz mit dem Sachverständigen"; In: "Forum Familien- und Erbrecht", Sonderheft 2002, S. 73-78)
Ivan Boszormenyi-Nagy, Geraldine M. Spark: Unsichtbare Bindungen. die Dynamik familiärer Systeme. Klett-Cotta, (1981)
E.H. Bottenberg; E.G. Wehner: "Suggestibilität. I. Konstruktion und empirische Überprüfung des Würzburger Suggestibilitäts-Test (WST)", In: "Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie", 1971, Heft 5, S. 161-165
E.H. Bottenberg; E.G. Wehner: "Suggestibilität: II. Einige persönlichkeits- und leistungsdiagnostische Korrelate des Würzburger Suggestibilitäts-Test (WST)", In: "Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie", 1972, Heft 7, S. 182-288
John Bowlby: Verlust, Trauer und Depression.; Fischer; Frankfurt/Main, 1983
John Bowlby: Frühe Bindung und kindliche Entwicklung.; München, Basel, Ernst Reinhardt Verlag, 1991
E. Brähler, H. Holling, D. Leutner & F. Petermann (Hrsg.): Brickenkamp Handbuch psychologischer und pädagogischer Tests. 3. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, Band 1 + 2. Hogrefe 2002. Göttingen
Christa Brauns-Hermann, M. Busch & H. Dinse (Hrsg.), Ein Kind hat das Recht auf beide Eltern. Neuwied: Luchterhand. S. 237-250.
L. Brem-Gräser: Familie in Tieren. Reinhardt, München, 1995
Rolf Brickenkamp (Hrsg.): "Handbuch psychologischer und pädagogischer Tests", Hogrefe, Verlag für Psychologie, 1997
Rolf Brickenkamp: "Handbuch psychologischer und pädagogischer Tests", Göttingen, 1975
Karl Heinz Brisch; Klaus E. Grossmann; Karin Grossmann; Lotte Köhler (Hrsg.): Bindung und seelische Entwicklungswege. Grundlagen, Prävention und klinische Praxis"; Klett-Cotta, 2002
Karl Heinz Brisch: Bindung und Umgang. In: Deutscher Familiengerichtstag (Hrsg.) "Siebzehnter Deutscher Familiengerichtstag vom 12. bis 15. September 2007 in Brühl". (Brühler Schriften zum Familienrecht, Band 15). Bielefeld (Gieseking ), 2008, S. 89-135.
S. Bröning: Kinder im Blick. Theoretische und empirische Grundlagen eines Gruppenangebotes für Familien in konfliktbelasteten Trennungssituationen. München. 2008.
Brühler Schriften zum Familienrecht, Band 22: Die Empfehlungen des Deutschen Familienge-richtstags und ihre Umsetzung. 1. DFGT 1978 bis 23. DFGT 2019; Gieseking Verlag - Bielefeld, 2021
Wolfgang Buchholz-Graf & Claudius Vergho (Hrsg.): Beratung für Scheidungsfamilien – Das neue Kindschaftsrecht und professionelles Handeln der Verfahrensbeteiligten. Weinheim: Juventa. 2000
Katja Burschik, Alexandra Schreiner-Hirsch: Praktische Grundlagen zum Begleiteten Umgang", In: Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe", 4-2024, S. 123-128
Manfred Busch; Gerhard Fieseler: "(Strukturelle) Gewalt - Tatort Kinder- und Jugendhilfe"; In: "Unsere Jugend. Die Zeitschrift für Studium und Praxis der Sozialpädagogik", 10/2006, S. 403-408
Thomas Busse: "Kindliche Verhaltensauffälligkeiten im elterlichen Konfliktfeld", In: "Zentralblatt für Jugendrecht", 1/1999, S. 1-8Dieter Büte: "Das Umgangsrecht bei Kindern geschiedener und getrennt lebender Eltern, Ausgestaltung - Verfahren - Vollstreckung"; Verlag: von Schmidt (Erich) 2005
Eberhard Carl: "Im Familiengerichtsverfahren: Den Eltern die Verantwortung für die Lösung der Konflikte zurückgeben"; In: "Familie, Partnerschaft, Recht", 4/2004, S. 187-190
Eberhard Carl & Peter Eschweiler (2005): Kindesanhörung - Chancen und Risiken. Neue Juristische Wochenschrift, 1681-1686.
Helen A. Castellanos, Christiane Hertkorn: Psychologische Sachverständigengutachten im Familienrecht. Nomos Verlagsgesellschaft, 2013
Vladimir Chazanovskij/Petr M Karcev: Warum irrten die Experten?. Unglücksfälle und Katastrophen aus der Sicht technischer Zuverlässigkeit; Verlag Technik Berlin; 3. Auflage (1. Januar 1990)
Astid Cierpka, Gabriele Frevert, Manfred Cierpka: „Männer schmutzen nur!" - Eine Untersuchung über alleinerziehende Mütter in einem Mutter-Kind-Programm; In: Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie 41 (1992) 5, S. 168-175 ZDB - https://www.pedocs.de/volltexte/2010/2494/pdf/Cierpka_Frevert_Cierpka_Maenner_schmutzen_nur_Untersuchung_alleinerziehende_Muetter_1992_W_D_A.pdf
Ulrich Clement: „Offene Rechnungen“ - Ausgleichsrituale in Paarbeziehungen; Erschienen in: R. Welter-Enderlin u. B. Hildenbrand (Hrsg.): Rituale - Vielfalt in Alltag und Therapie; Heidel-berg: Carl-Auer-Systeme Verlag 2002, S.122-138
Rudolf Cohen: "Die Psychodynamik der Test-Situation"; In: "Diagnostica", 1962, S. 3-12
Marie-Luise Conen: Zwang hilft - zusammenzukommen. Mehr nicht. Sozialmagazin, 5. Sonderband, 2021 Beltz Juventa in der Verlagsgruppe Beltz, Weinheim Basel, S. 210-221
Marie-Luise Conen (Hrsg.): "Wo keine Hoffnung ist, muss man sie erfinden. Aufsuchende Familientherapie"; Carl-Auer-Systeme Verlag 2002
Marie-Luise Conen: "`Unfreiwilligkeit` - ein Lösungsverhalten. Zwangskontexte und systemische Therapie und Beratung"; In: "Familiendynamik", 1999, Heft 3, S. 296
Dimitrios Christopoulos; Thomas Weimann: "Frist zur Sachverständigenablehnung nach Erstattung des Gutachtens"; In: "Monatschrift für Deutsches Recht", 2005, Heft 21, S. 1201-1203
Constanze Curtius; Renate Schwarz: "Verordnete Mediation - ein Erfahrungsbericht"; In: "Familie, Partnerschaft, Recht", 2004, Heft 4, S. 191-196
Hanspeter Cuvenhaus: "Das psychologische Sachverständigengutachten im Familienrechtsstreit.", In: "Kind-Prax", 6/2001, S. 182-188
Bernard Davidson; William H. Quinn; Allan M. Josephson: "Diagnostik in der Familientherapie"; In: "Familiendynamik", 2003, Heft 2, S.159-175
Gerald C. Davison / John M. Neale / Martin Hautzinger: Klinische Psychologie. Beltz, 8. Auflage 2007
Rüdiger Deckers: Die Verteidigung in Mißbrauchsverdachtsfällen als juristisches, sozialethisches und familienrechtliches Problem; In: Anwaltsblatt 8+9/1997, S. 453-462
Gaby Derichs: "Satzergänzungsverfahren als Instrument des Intake"; In: "Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie"; 1977, Heft 4, S. 142-149
Peter Derleder: "Die Besonderheiten der zivilprozessualen Kommunikation"; In: "Kritische Justiz", 2/2004, S. 170-185
Harry Dettenborn: "Kindeswohl und Kindeswille"; Psychologische und rechtliche Aspekte; Ernst Reinhardt Verlag, München Basel, 2001
Harry Dettenborn; Eginhard Walter: Familienrechtspsychologie; München, Basel, Reinhardt, 2002
Harry Dettenborn: Hochkonflikthaftigkeit bei Trennung und Scheidung; In: "Kindschaftsrecht und Jugendhilfe"; 6/2013 und 7/2013
Harry Dettenborn: "Anmerkungen zum Polygrafie-Beschluss des BGH für das Zivilverfahren"; In: "Familie, Partnerschaft, Recht", 2003, Heft 10, 559-566
"Diagnostisches und statistisches Manual psychischer Störungen DSM-IV" (American Psychiatric Association: Diagnostic an Statistical Manual of Mental Disorders, Fourth Edition; Washington, D.C., 1994), Hogrefe, Verlag für Psychologie, 1996
Diagnostik- und Testkuratorium der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen. (2017). Qualitätsstandards für psychologische Gutachten.
Annelinde Eggert: "Was Kinder brauchen. Erziehung und Erziehungsstile zwischen Freiheit und Struktur"; In: "forum erwachsenenbildung", 3/2004; S. 11-18
Uta Ehinger: "Rechtliche Informationen zur Begutachtung. Freibeweis - Strengbeweis, Beweisanordnungen, Rechte des Gutachters und der Begutachteten"; in: "Familie, Partnerschaft, Recht" 03/1995, S. 68-71
Uta Ehinger: "Faires Verhandeln im Prozess und Signale für Störungen am Beispiel von Befangenheitsanträgen"; In: "FPR", 03/2000, S. 151-156
Einhundert Sekunden Physik - Kausalität und Caostheorie - https://www.youtube.com/watch?v=GHZo-RJtjUM
Aurora Elka: "Therapieabbruch. Diskurs über ein unangenehmes therapeutisches Phänomen"; In: "Musiktherapeutische Umschau", 2003, Heft 1, S. 10-18
Ernst Ell: "Psychologische Kriterien bei der Regelung des persönlichen Umgangs", Deutscher Studien Verlag 1990
Ernst Ell: "Psychologische Kriterien bei der Sorgerechtsregelung und Diagnostik der emotionalen Beziehungen", Deutscher Studien Verlag, Weinheim, 1990
Peter Elling: "Medizinische Sachverständigengutachten in der sozialgerichtlichen Praxis - Qualitätssicherung bei Auftraggeber und Auftragnehmer", In: "Neue Zeitschrift für Sozialrecht", 3/2005, S. 121-125
Jon Elster: "Aktive und passive Negation. Essay zur ibanskischen Soziologie", In: Paul Watzlawick (Hrsg): "Gesund in kranker Umgebung", In: "Die erfundene Wirklichkeit. Wie wissen wir, was wir zu wissen glauben? Beiträge zum Konstruktivismus."; Hrsg. Paul Watzlawick (mit Beiträgen von Ernst von Glasersfeld, Heinz von Foerster, Rupert Riedl, Paul Watzlawick, David L. Rosenhan, Rolf Breuer, Jon Elster, Gabriel Stolzenberg, Francisco Varela), Piper, 1981
Ulrich Engelfried: "Geänderte Richterbilder - notwendige Veränderung oder Missbrauch der dritten Gewalt"; In: "Betrifft JUSTIZ"; Dezember 2013, S. 166-169. http://www.betrifftjustiz.de/texte/frame.php?ID=BJ%20116_Engelfried.pdf
Ergänzter Referentenentwurf Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 14.02.2006 (FGG-Reformgesetz)
Rüdiger Ernst: "Psychologische Sachverständigengutachten in Kindschaftssachen: Formulierung und Beantwortung der Beweisfrage(n)"; In: FamRB 2016 Heft 9, 361 - 364.
Hans Jürgen Eysenck: "Persönlichkeitstheorie und Psychodiagnostische Tests"; In: "Diagnostica", 11/1965, S. 3-27
Thomas Fabian / Sabine Nowara / Irmgard Rode / Gabriele Werth (Hrsg.): "Rechtspsychologie kontrovers", Deutscher Psychologenverlag, Bonn 1998, 181 Seiten
Annika Falkner; Urs Fuhrer: Bindung und Erziehung im Vorschulalter - erste Schritte zu einer familiensystemischen Perspektive. In: Psychologie in Erziehung und Unterricht. 2007, 54, S. 103-117
Jörg M. Fegert: Endgültiges Aus für das Parental Alienation Syndrome (PAS) im amerikanischen Klassifikationssystem DSM-5; In: Kindschaftsrecht und Jugendhilfe 5/2013, S. 190-191
Jörg M. Fegert: "Parental Alienation oder Parental Accusation Syndrome? Die Frage der Suggestibilität, Beeinflussung und Induktion in Umgangsrechtsgutachten", In: "Kind-Prax", 1/2001, S. 3-7 und „Kind-Prax“, 2/2001, S. 39-42
Jörg M. Fegert: "Stellt die Sachverständigenbegutachtung im familiengerichtlichen und vormundschaftgerichtlichen Verfahren eine weitere bzw. unötige Belastung des Kindes dar?", In: Familie, Partnerschaft, Recht; 02/1997, S. 67-73
Christoph Fellner: "Sachverständigenvergütung - Versagung wegen zögerlicher Auftragsbearbeitung"; In: "Monatsschrift für deutsches Recht", 5/2012, S. 260-262
Christian Feskorn: Kosten der Begutachtung im familiengerichtlichen Verfahren. In: "Familie, Partnerschaft, Recht", 10/2003, S. 525-529
Fichtner, J. (2024). Familienpsychologische
Sachverständigengutachten im Kinderschutz. In: J. M. Fegert, T. Meysen, H.
Kindler, K. Chauviré-Geib, U. Hoffmann und E. Schumann (Hg.): Handbuch Gute
Kinderschutzverfahren. Kooperation und tatsachenwissenschaftliche Grundlagen im
familiengerichtlichen Verfahren (S. 571-582). Berlin: Springer Verlag.
Fichtner, J. (2023).
Mindestanforderungen und Standards zur Begutachtung im Familienrecht. In: R.
Dohrenbusch (Hrsg.), Psychologische Begutachtung. Berlin: Springer.
Jörg Fichtner: „Seriöser Anzug oder Matschhose?“
Zur Diskussion um die Qualität familienpsychologischer Gutachten. In: ZKJ 1-2015
und 2-2015.
Jörg Fichtner; Peter S. Dietrich, Maya
Halatcheva; Ute Hermann & Eva Sandner (2010): "Arbeit mit
hochkonflikthaften Trennungs- und Scheidungsfamilien: Eine Handreichung für die
Praxis". Wissenschaftlicher Abschlussbericht aus dem Verbundprojekt »Kinderschutz
bei hochstrittiger Elternschaft«, Deutsches Jugendinstitut e.V., München.
Jörg Fichtner: Trennungsfamilien - lösungsorientierte Begutachtung und gerichtsnahe Beratung; Hogrefe Verlag; 2015
Helmut Figdor: "Psychodynamik bei sogenannten `Entfremdungsprozessen` im Erleben von Kindern - ein kritischer Beitrag zum PAS-Konzept", In: "Das Parental Alienation Syndrome (PAS). Internationale Konferenz, Frankfurt(Main) 18.-19.Oktober 2002. Herausgegeben von Wilfried von Boch-Galhaus, Ursula Kodjoe, Walter Andritzky & Peter Koeppel. Verlag für Wissenschaft und Bildung 2003
Fritz Finke: "Die rechtlichen Grundlagen der Sachverständigentätigkeit in der Familiengerichtsbarkeit nach der Kindschaftsrechtsreform vom 1.7.1998"; In: "Familie, Partnerschaft, Recht"; 2003, Heft 10, S. 503-508
Hermann-Josef Finessi: "Lehrbuch der psychologischen Diagnostik"; 2. Auflage, 1997
J. Flämig, & U. Wörner: "Standardisierung einer deutschen Fassung des Family Relations Test (FRT) an Kindern von sechs bis 11 Jahren"; In: "Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychotherapie"; 1977, 26, 5-46
August Flammer: "Kindern gerecht werden"; In: Zeitschrift für Pädagogische Psychologie. 17 (1), 2003, 1-12
Roland Fleissner und Stanley Milgram: Das Milgram-Experiment: Zur Gehorsamsbereitschaft gegenüber Autorität. 1. März 1982. Rowohlt Taschenbuch; 256 Seiten
Jörg Fliegner: "Scenotest-Praxis: ein Handbuch zur Durchführung, Auswertung und Interpretation", Heidelberg: Asanger, 1995
Kai Uwe Fock: "Bindung? Ja Sicher!"; In: "Pfad", 22/2001, S. 9-12
Klaus Foerster: "Zur Verantwortung des medizinischen Sachverständigen", In: "Der medizinische Sachverständige", 2004, Heft 6, S. 181-184
James L. Framo: „Scheidung der Eltern – Zerreißprobe für die Kinder“; In: „Familiendynamik“, 3/1980, S. 204-228
Astrid von Friesen: "Schuld sind immer die anderen. Die Nachwehen des Feminismus: frustrierte Frauen und schweigende Männer."; Ellert & Richter Verlag, 2006
Michael Frigger: "Heute hier, morgen dort? - Das Wechselmodell im Familienrecht - Eine Pilotstudie"; Diplomarbeit dem Prüfungsausschuss zur Diplom-Hauptprüfung, Universität Bielefeld, Fakultät für Psychologie und Sportwissenschaften, Abteilung Psychologie, März 2008, Betreuer und Erstgutachter: Prof. Dr. Uwe-Jörg Jopt, Zweitgutachter: Prof. Dr. Rainer Dollase
Fthenakis; Niesel; Kunze: Ehescheidung, Konsequenzen für Eltern und Kinder; Verlag Urban und Scharzenberg, München 1982.
Wassilios - E. Fthenakis: "Kindliche Reaktionen auf Trennung und Scheidung"; In: "Familiendynamik", 1995 Heft 2, S. 127-147
Fthenakis, W.E. (1985). Entwicklungspsychologische Beiträge zur Bestimmung des Kindeswohls. In L. Montada (Hrsg.), Bericht über die 7. Tagung Entwicklungspsychologie in Trier vom 22. 25.9.1985 (S. 311 315). Trier: Universität Trier.
Traudl Füchsle-Voigt: "Verordnete Kooperation im Familienkonflikt als Prozess der Einstellungsänderung: Theoretische Überlegungen und praktische Umsetzung", In: "Familie, Partnerschaft, Recht", 2004, Heft 11, S. 600-602
Gage; Berliner: Pädagogische Psychologie. Psychologische Verlags Union Weinheim u. München, 4. Aufl. 1986
Peter W Gaidzik: "Gravierende Haftungsverschärfung für den gerichtlichen Sachverständigen durch §839a BGB?"; In: "Der medizinische Sachverständige", 2004, Nr. 4, S. 129-132
Richard A. Gardner: "The Parental Alienation Syndrome", 1992, Cresskill, New Jersey, Creative Therapeutics
Barbara Gegenhuber; Wolfgang Werdenich, Ilse Kryspin-Exner: "Justizieller Zwang, Motivation und Therapieerfolg": in: Monatschrift für Kriminologie, Heft 4/2007, S. 304-316
Jochen Gehrmann: "Begutachtungen im Sorge- und Umgangsrecht. Aktuelle Herausforderungen aus kinder- und jugendpsychiatrischer Sicht."; In: "Recht und Psychiatrie", 2/2008, S. 89-101
Friedrich Glasl: Konfliktmanagement. Ein Handbuch für Führungskräfte und Berater. Bern / Stuttgart 1990 (2 Aufl.) - www.friedenspaedagogik.de/service/unter/konfli/eska_01.htm
Gloger-Tippelt: Transmission von Bindung bei Müttern und ihren Kindern im Vorschulalter.; In: Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie; 1999 (48), S. 113-128
Goldstein, J., Freud, A., Solnit, A. J., & Goldstein, S. (1988). Das Wohl des Kindes. Grenzen professionellen Handelns. Frankfurt/M.: Suhrkam
Yvonne Gottschalk: Prüfungsumfang
im Rahmen der Vollstreckung einer Umgangsregelung; FPR
2008, Heft 8-9, S. 417-419
Luise Greuel: "Methodenkritische Stellungnahmen im Straf- und Zivilrecht"; In: "Praxis der Rechtspsychologie", Juni 2004, S. 180-189
Nancy Grohmann, Uwe Grohmann: "Die aktuelle Rechtsprechung zur Befangenheit des Richters"; In: Deutsche Richterzeitung, 2/2017, S. 60-63
Herwig Grote: "Familienunterstützende Erziehungshilfen im Berliner Honorarmodell"; Düsseldorf: Hans-Böckler-Stiftung; Erscheinungsjahr c 1998; Zugl.: Berlin, Freie Univ., Diss. 1997 u.d.T.: Grote, Herwig: Das Berliner Honorarmodell
Gottlieb Guntern: Die kopernikanische Revolution in der Psychotherapie: der Wandel vom psychoanalytischen zum systemischen Paradigma, In: "Familiendynamik", 5 (1), 1980
Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats für Familienfragen beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Gemeinsam Getrennt erziehen. Sabine Walper, Michaela Kreyenfeld, Miriam Beblo, Kurt Hahlweg, Katja Nebe, Margarete Schuler-Harms, Jörg M. Fegert und der Wissenschaftliche Beirat für Familienfragen. 10.03.2021
Werner Gutdeutsch & Jürgen Rieck: "Kindesentführung: Ins Ausland verboten - im Inland erlaubt?"; In: "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", 1998, Heft 23, S. 1488-1491
Hartmut Häcker; Kurt H. Stapf (Hrsg.): Dorsch. Psychologisches Wörterbuch. Verlag Hans Huber 13. Aufl. 1998
Petra Halder-Sinn: "Fehlerhafte Urteilsheuristiken in Sachverständigengutachten", In: "Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform", 1993, Heft 1, S. 44-49
Jay Haley: "Warum ein psychiatrisches Krankenhaus Familientherapie vermeiden sollte", In: "Kontext", 1980, Heft 2, S. 76-95
Jay Haley: Die Jesus-Strategie. Die Macht der Ohnmächtigen. Jay Haley (Autor), Fritz Simon (Vorwort), Carl-Auer Verlag, Auflage: 4. (1. Juni 2011)
Dr. phil. Wolfgang Hammer: Familienrecht in Deutschland. Eine Bestandsaufnahme, 2022, 98 Seiten
Stephan Hammer: Was ist Gewalt im Rahmen der Zwangsvollstreckung nach § 33 II FGG?; FPR 2008 Heft 8-9,S. 413-417
Petra Hank; Peter Schwenkmezger: "Unvertretbar nach 40 Jahren Anwendung? Meinungen über MMPI-2 gehen weit auseinander."; In: "reportpsychologie", 5/2003
Otto F Hanebutt: Die vaterlosen 68er und ihr Erbe. Carl-Auer-Systeme Verlag; 1., Auflage (1. Juli 2003)
Stefan Heilmann: "Die Dauer kindschaftsrechtlicher Verfahren", In: "Zentralblatt für Jugendrecht", 7/8/1998, S. 317-324
Hans Heiß; Helen A. Castellanos: Gemeinsame Sorge und Kindeswohl nach neuem Recht. Nomos Verlagsgesellschaft, 2013. Rezension von Hildegund Sünderhauf - https://www.socialnet.de/rezensionen/14927.php
Friedrich-Wilhelm Heumann: "Das Sachverständigengutachten im familiengerichtlichen Verfahren", "Familie und Recht", 1/2001, S. 16-20
Johannes Hildebrandt: "In der Hoffnung, dass Sie nicht das Jugendamt alarmieren. Anmerkungen zur Balance zwischen Dienstleistungs- und Schutzauftrag des Jugendamtes im Kontext des neugefassten §1666 BGB"; In: "Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe", 10/2008, S. 396-404
Micha Hilgers: "Psychotherapeutischer Umgang mit sexuellen und gewalttätigen Übergriffen in Familien"; In. "psychosozial", 2002, Heft IV, S. 99-109
W. Hinte: "Sozialarbeiterische Fachlichkeit: was `kann` die Profession?", In: "Theorie und Praxis der sozialen Arbeit", 9/1994, S. 327-333
Matthias Hirsch: "Schuld und Schuldgefühl im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung"; In: "Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie", 50, 2001, S. 45-58
Sabine Holdt; Marcus Schönherr: "Lösungsorientierte Beratung mit getrennt lebenden Eltern"; Klett-Cotta; 2015
Wilfried Hommers: "Psychometrische Normen für eine standardisierte Vorschulversion des Family Relation Test". Diagnostica, 47, Heft 1, 7-17, 2001
Wilfried Hommers: "Zur psychometrischen Einzelfalldiagnostik mit dem FIT in der Familienrechtspsychologie"; In: "Praxis der Rechtspsychologie", Juni 2004; S. 48-63
Wilfried Hommers, Maria Steinmetz-Zubovic; Martin Lewand: "Anforderungen an die Begutachtung zu Erziehungsfähigkeit und Umgang bei seelischer Erkrankung eines Elternteils", In: "Familie, Partnerschaft, Recht", 6/2005, S. 230-233
Wilfried Hommers: "Maßgeschneiderte psychometrische Verfahren für die familiengerichtliche Begutachtung", In: Fabian, Th. et al. (Ed.), Qualitätssicherung in der Rechtspsychologie. Münster. 2002
Tedy Hubschmidt; Christina Kurz: "Das Elternkind", In: "Familiendynamik", 1986, Heft 3, S. 223-233
André Jacob: Interaktionsbeobachtung von Eltern und Kind: Methoden - Indikation - Anwendung. Kohlhammer, 2014
H. Jall: Verpflichtende Programme bei familiären Veränderungsprozessen in den USA. In: W. Buchholz-Graf & C. Vergho (Hrsg.), Beratung für Scheidungsfamilien – Das neue Kindschaftsrecht und professionelles Handeln der Verfahrensbeteiligten (S. 204-217). Weinheim: Juventa. 2000.
Kurt Jessnitzer; Günther Frieling; Jürgen Ulrich: Der gerichtliche Sachverständige. Carl Heymann Verlag KG, Auflage: 12., neu bearb. A. (10. Januar 2007)
Janet R. Johnston: "Modelle fachübergreifender Zusammenarbeit mit dem Familiengericht in hochkonflikthaften Scheidungsfamilien", In: "Das Jugendamt" 9/2002, S. 378-386
Uwe Jopt; Julia Zütphen: "Psychologische Begutachtung aus familiengerichtlicher Sicht: A. Entscheidungsorientierter Ansatz"; In: "Zentralblatt für Jugendrecht", 9/2004, S. 310-321 - http://www.uwejopt.de/begutachtung/richterstudie1.html
Uwe Jopt; Julia Zütphen: "Psychologische Begutachtung aus familiengerichtlicher Sicht: B. Lösungsorientierter Ansatz"; In: "Zentralblatt für Jugendrecht", 10/2004, S. 362-376 - http://www.uwejopt.de/begutachtung/richterstudie2.html
Uwe Jopt; Katharina Behrend: "PAS - Ein
Zwei-Phasen-Modell"; In: Zentralblatt für Jugendrecht, Heft 6/2000, S.
223-230 und 7/ 2000, S. 258-271
Uwe Jopt; Julia Zütphen: "Elterliche PASsivität nach Trennung - Zur Bedeutung des betreuenden Elternteils für die PAS-Genese -", In: Fabian, Thomas (Hrsg.), 2. Tage der Rechtspsychologie, Leipzig, 18.–20.05.2001. Tagungsband
Uwe Jopt (1997). Sachverständige Hilfe im Spannungsfeld zwischen Beratung und Begutachtung: Ein alternatives Konzept zum gutachterlichen Umgang mit Trennungs- und Scheidungsfamilien. In: Christa Brauns-Hermann, M. Busch & H. Dinse (Hrsg.), Ein Kind hat das Recht auf beide Eltern. Neuwied: Luchterhand. S. 237-250.
Uwe-Jörg Jopt: "Im Namen des Kindes. Plädoyer für die Abschaffung des alleinigen Sorgerechts"; Rasch und Röhring 1992
J. Junglas: "Systemische familienrechtliche Begutachtungen", In: System-Familie"; 1994, 7, S. 44-49
Dagmar Kaiser: "Elternwille und Kindeswohl - für das gemeinsame Sorgerecht geschiedener Eltern", In: "Familie, Partnerschaft, Recht", 2003, Heft 11, S. 573-578
Karl-Franz Kaltenborn: "Ich versuchte, so ungezogen wie möglich zu sein." Fallgeschichten mit autobiographischen Niederschriften: die Beziehung zum umgangsberechtigten Elternteil während der Kindheit in der Rückerinnerung von jungen Erwachsenen", In "Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie", 51: 254-280 (2002)
Anja Kannegießer; Horst-Heiner Rotax: Qualitätssicherung von Gerichtsgutachten im Familienrecht. Forens Psychiatr Psychol Kriminol, 10, 116 – 121. (2016)
Anja Kannegießer, Cornelia Orth, Ann-Christin Posten und Mareike Hoese: Neue Föderative Gutachtenstandards – die Quadratur des Kreises? Ein Kommentar des Vorstands der Sektion Rechtspsychologie im BDP; Praxis der Rechtspsychologie 29 (1), Juni 2019 Vielfalt der Rechtspsychologie 147
Anja Kannegießer: Qualitätssicherung in der
Begutachtung; NZFam 2022, 861, 862
Michael Karle; Gunther Klosinski: "Die Bedeutung der
Geschwisterbeziehung bei einer Trennung der Eltern", In: "Praxis der
Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie" 50: 401-420 (2001)
Michael Karle; Gunther Klosinski: "Ausschluss des Umgangs - und was dann?"; In: "Zentralblatt für Jugendrecht", 9/2000, S. 343-347
Ferdinand Kaufmann: "Wann endlich verschwinden die Kindesmütter und Kindesväter aus unserem Sprachgebrauch?"; In: "Zentralblatt für Jugendrecht" 7/8/1999
Jean-Claude Kaufmann: "Singlefrau und Märchenprinz. Warum viele Frauen lieber allein leben"; Wilhelm Goldmann Verlag, München, 2006; Originaltitel: La femme seule et le prince charmant. Enquête sur la vie en solo.
Matthias Kilian: Die deliktische Verantwortlichkeit Minderjähriger nach § 828a BGB n.F.; In: Zeitschrift für das gesamte Schuldrecht 2003, S. 168-173
Matthias Kilian: Die Haftung des gerichtlichen Sachverständigen nach § 839a BGB.; In: Zeitschrift für Versicherungsrecht 2003, S. 683-688
Matthias Kilian: Zweifelsfragen der deliktsrechtlichen Sachverständigenhaftung nach § 839a BGB.; In: Zeitschrift für das gesamte Schuldrecht, 6/2004, S. 220-226
"Kindesmisshandlung. Erkennen und Helfen"; Herausgeber Kinderschutz-Zentrum Berlin", 2000, 9. Auflage; gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Heinz Kindler: Forschung zu Scheidung und Hochkonflikthaftigkeit, In: Praxis der Rechtspsychologie, 2023, Heft 1
Kindler, H., Walter, C. & Friedrich-Bäker, V.
(2017). (Begleiteter) Umgang und Kindeswohl: Eine Forschungsübersicht. In
Klinkhammer, M. & Prinz, S. (Hrsg.), Handbuch Begleiteter Umgang (3. Aufl.),
Köln: Bundesanzeiger Verlag, 33-68.
Heinz Kindler & Marianne Schwabe-Höllein: Eltern-Kind-Bindung und geäußerter Kindeswille in hochstrittigen Trennungsfamilien.; In: Kindschaftsrechtliche Praxis; 01/2002
Heinz Kindler; Susanna Lillig; Herbert Blüml, Thomas Meysen; Annegret Werner (Hrsg.): Handbuch Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD); München: DJI-Verl. (2006) – Online-Handbuch
Angelo Kipp: "Zwangskontext und Freiheit oder: Zur Entsorgung gesellschaftlicher Hässlichkeiten", In: "Sozialmagazin", 10/2006, S. 39-43
Georg Klaus; Heinz Liebscher: Was ist - Was soll Kybernetik. Urania-Verlag, 3. Auflage, 1968
Michael Klein: "Kinder drogenabhängiger Eltern", In: "Report Psychologie"; 6/2003, S 359-371
Victor Klemperer: LTI - Lingua Tertii Imperii. Notizbuch eines Philologen; Reclam Verlag Leipzig, 08/1996
Wolfgang Klenner: Rituale der Umgangsvereitelung; In: "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", 1995, Heft 24, S. 1529-1535
Wolfgang Klenner: "Vertrauensgrenzen des psychologischen Gutachtens im Familienrechtsverfahren - Entwurf eines Fehlererkennungssystems - "; In: "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", 1989, Heft 8, S. 804-809
Wolfgang Klenner: "Essay über die Emanzipation des Kindes im Familienrechtsverfahren"; In: "Kindschaftsrecht und Jugendhilfe"; 2006, Heft 1, S. 8-11
Wilhelm Klocke: "Der Sachverständige und seine Auftraggeber", 3. Auflage 1995, BauVerlag
Gunther Klosinski: "Beihilfe zum `Kindesweh` - vom Machtmißbrauch durch juristische Berater und Helfer bei Kampfentscheidungen", In: "Täter und Opfer: aktuelle Probleme der Behandlung und Begutachtung in der gerichtlichen Kinder- und Jugendpsychiatrie", Verlag Huber, 1995, S. 163-168
Klußmann, R. W. 1982: empfiehlt Umgang bei Kindern bis 2 Jahre: 1 - 2 Stunden, einmal monatlich, 2 - 6 Jahre: 4 bis 6 Stunden einmal monatlich, 6 - 10 Jahre: 6 - 8 Stunden einmal monatlich, ab 10 Jahren: 9 bis 10 (bei völlig spannungsfreien Beziehungen der Eltern evt. auch zwei mal im Monat) - vg. Offe 2006, zitiert in Fichtner. Ich hoffe, den Klußmann hat zwischenzeitlich der Tod dahingerafft (Anmerkung Peter Thiel).
Klußmann, R.W. (1981). Das Kind im Rechtsstreit der Eltern. München: Reinhardt
Christine Knappert: "Wenn ein Elternteil nicht will, kann man nichts machen!? Welche Chancen bietet das neue Kindschaftsrechtsreformgesetz für Jugendämter und Familiengerichte, der bisher so erfolgreichen `Kopfschüttelstrategie` eines Elternteils ein Ende zu setzen?"; In: "Kind-Prax", 2/1998, S. 46-49
Bettina Knauth; Stephan Wolff: "Am Gericht vorbei? eine konversationsanalytische Untersuchung der Bedeutung von Aktenauszug und körperlichen Befund in psychiatrischen Gerichtsgutachten.", In: "Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform", 1991, Heft 1, S. 27-40
Karl Koch: "Der Baumtest: der Baumzeichentest als psychodiagnostisches Hilfsmittel"; - 8. Auflage. - Bern; Stuttgart; Toronto: Huber, 1986
M. Krey: Der Elternkurs „Kinder im Blick“ als Bewältigungshilfe für Familien in Trennung – eine Evaluationsstudie. Berlin: Dr. Köster. 2010.
Ursula Kodjoe; Peter Koeppel: The Parental Alienation Syndrome (PAS)"; In: "Der Amtsvormund", 1998, Heft 1, S.10-28
Ursula Kodjoe: "Umgangskonflikte und Elternentfremdung"; In: "Das Jugendamt", 9/2002
Ursula Ofuatey-Kodjoe: "Zum Wohle des Kindes: Je jünger, desto weniger Kontakt?", In: Zentralblatt für Jugendrecht, 7/8/1997, S. 233-296
Georg Kohaupt: "Wirkungen des Rechts auf Hilfebeziehungen im Kinderschutz. Elternverantwortung und Kindeswohl im Dreieck Familie, Beratungsstelle und Jugendamt"; In: "Das Jugendamt", 12/2003, S. 567-572
Iven Köhler: Inobhutnahme und nachfolgende familiengerichtliche Entscheidung | ZKJ 2019, 12-16
Marita Korn-Bergmann: Gutachter
- „Heimliche Richter‘‘ im Kindschaftsverfahren? Überblick
und rechtliche Grundlagen, FamRB 9/2013, S. 302-306
Marita Korn-Bergmann;
Andreas Purschke: Gutachter
- „Heimliche Richter‘‘ im Kindschaftsverfahren? Interdisziplinäre
Anforderungen an Gutachter und Gutachten, FamRB 10/2013, S. 338-343
Marita Korn-Bergmann;
Andreas Purschke: Gutachter - „Heimliche
Richter‘‘ im Kindschaftsverfahren? Lösungsansätze
und anwaltliche Handlungsoptionen; FamRB 01/2014, S. 25-29
Wilhelm Körner, Georg Hörmann (Hg.): Familienrechtliche Gutachten und Verfahren auf dem Prüfstand; LIT Verlag, 2023. Informationen für Betroffene, Sachverständige, Juristen, Psychologen und Jugendamtsmitarbeiter. Familienrechtliche Verfahren genießen einen zweifelhaften Ruf. Dieser Band setzt sich mit ihnen multiperspektivisch auseinander. Fachleute der verschiedenen beteiligten Professionen zeigen die Probleme auf: unzureichende Ausbildung von Familienrichterinnen und Familienrichtern, Tendenzvorgaben für Sachverständige, schlechte Qualität von Gutachten, mangelhaftes Engagement von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und der Verlust von Kindeswohl. Betroffene schildern die Folgen, unter denen sie leiden mussten. Um diese zu verhindern, werden Alternativen aufgezeigt wie interdisziplinäre Zusammenarbeit, lösungsorientierte Ansätze, Mediation. Recht: Forschung und Wissenschaft, Bd. 16, 440 S., 39,90 €, br, ISBN 978-3-643-15463-7
Wilhelm Körner I Georg Hörmann (Hrsg): Familienrechtliche Gutachten und Verfahren auf dem Prüfstand. 2022 Beltz Juventa in der Verlagsgruppe Beltz, Weinheim Basel
Kreuznacht, Hartmut; Richter, Hermann: "Der `beschützte Umgang` - eine neue Aufgabe der Jugendämter", In: "Zentralblatt für Jugendrecht", 2/1999, S. 45-50
Krone + Pulsack: Erziehungsstilinventar - ESI. Beltz, Weinheim, 1990, 2. Aufl. 1995
Klaus D Kubinger: "Systemisch Orientiertes Erhebungsinventar"; In: "Familiendynamik", 2/2003, S. 252-260
Adelheid Kühne; Bernd Zuschlag: "Richtlinien für die Erstellung psychologischer Gutachten" - Bonn: Deutscher Psychologen Verlag, 2001
Adelheid Kühne: "Psychologische Begutachtung im Gerichtsverfahren. Teil 1: Ziele und Fragestellungen", In: "Zeitschrift für Familien- und Erbrecht", Heft 10/2006, S. 371-375
Sylvia Kulisch: "Psychiater oder Psychologe?"; In: "Strafverteidiger Forum", 10/2001, S. 337-341
Peter Christian Kunkel: "Probleme des Datenschutzes bei der Kooperation des Sachverständigen mit Dritten"; In: "Familie, Partnerschaft, Recht", 2003, H 10, S. 516-520
Katrin Lack, Anke Hammesfahr: Psychologische Gutachten im Familienrecht: Handbuch für die rechtliche und psychologische Praxis (Deutsch) Taschenbuch – 15. Februar 2019, 412 Seiten, Verlag: Reguvis Fachmedien; Auflage: 1 (15. Februar 2019)
Manfred Laucht: "Die Rolle der Väter in der Entwicklungspsychopathologie", In: "Zeitschrift für Klinische Psychologie und Psychotherapie", 32 (3), 235-242, Hogrefe-Verlag Göttingen 2003
Christine Ann Lawson: Borderline-Mütter und ihre Kinder. Wege zur Bewältigung einer schwierigen Beziehung. Psychosozialverlag 2006
Matthias Leder: "Elterliche Fürsorge - ein vergessenes soziales Grundmotiv"; In: "Zeitschrift für Psychologie"; 212 (1), 10-24, 2004
Wolfgang Leesting: "Die Neuregelung der zivilrechtlichen Haftung des gerichtlichen Sachverständigen für ein unrichtiges Gutachten"; In: "Recht & Psychiatrie", Heft 4, 2002, S. 224-228
Jens Lehmann: "Der Anspruch auf Einsicht in die Unterlagen des Sachverständigen", In: "Goltdammer`s Archiv für Strafrecht", 11/2005, S. 639-647
Mike Lehmann: Der systemische Gutachter? Die systemisch fundierte "lösungsorientierte Sachverständigentätigkeit" im Familienrecht. In: "Kontext" 1/2012, S. 39
–53Ulrike Lehmkuhl & Gerd Lehmkuhl: "Wie ernst nehmen wir den Kindeswillen?"; In: "Kind-Prax", 2, (1999). 159-161.
Werner G. Leitner: "Zur Mängelerkennung in familienpsychologischen Gutachten"; In: "Familie und Recht", 2/2000, S. 57-63
Reinhard Lempp: "Gerichtliche Kinder- und Jugendpsychiatrie"; Bern: Verlag Hans Huber, 1983
Reinhard Lempp: "Kindeswohl und Kindeswille", NJW, 1996, S. 440-441
Reinhard Lempp: Psychiater und Jurist. In: neue praxis, 2/2002, S. 150-153
Tom Levold; Erhard Wedekind; Hans Georgi: "Gewalt in Familien. Systemdynamik und therapeutische Perspektiven"; In: "Familiendynamik", 1993, Heft 3, S. 287-311
G. A. Lienert, & U. Raatz: Testaufbau und Testanalyse. Weinheim, Psychologie Verlags Union, 1994
Arndt Linsenhoff: "Trennungsmediation und Emotion", In: "Familiendynamik", 01/2004, S. 54-65
Otward Lönnies: "Gutachterkosten im familiengerichtlichen Verfahren", In: "Familie, Partnerschaft, Recht", 1996, Heft 04, S. 191-195
Hans E. Lorenz: "Lehren und Konsequenzen aus den Wormser Mißbrauchsprozessen"; In: "Deutsche Richter Zeitung", Juli 1999, S. 253-255
Elisabeth Mackscheidt: "Loyalitätsproblematik bei Trennung und Scheidung - Überlegungen zum Kindeswohl aus familientherapeutischer Sicht"; In: "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", 1993, Heft 3, S. 254-257
Christoph Mandla: Das „Wechselmodell“ im Umgangsrecht und die Beliebigkeit der Argumentation. Schwierigkeiten mit Methodik und Gleichberechtigung. Zugleich Anmerkungen zu OLG Koblenz, Beschluss vom 12. Januar 2010; In "Neue Justiz", 7/2011, S. 278-286
Beatriz Martin: Diagnostik und systemisches Denken. In: Kontext, 2020, Heft 4, S. 336-353
Abraham H. Maslow: Motivation und Persönlichkeit. Rowohlt Tb., Reinbek 2002
Bernhard Mäulen: "Narzisstisch gestörte Ärzte. Tyrann und Mimose: Halbgott in Weiß.", In: "Fortschritte der Medizin", 10/2003Monica McGoldrick u.a.: Genogramme in der Familienberatung, Verlag Hans Huber, Bern, 3. Aufl. 2009
Klaus Menne: "Erziehungsberatung und gemeinsame elterliche Sorge nach Trennung und Scheidung"; In: "Zentralblatt für Jugendrecht", 6/2001, S. 217-221
Klaus Menne, Matthias Weber (Hrsg.): Professionelle Kooperation zum Wohle des Kindes: Hinwirken auf elterliches Einvernehmen im familiengerichtlichen Verfahren (FamFG) (Veröffentlichungen der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung); Verlag: Beltz Juventa; Auflage: 1 (12. April 2011)
Martin Menne: "Der Umgangspfleger - ein unbekanntes Wesen?"; In: "Kindschaftsrecht und Jugendhilfe", 10/2006, S. 445-448
Jürgen Meyer: "Übermacht des Sachverständigen - aus der Sicht des Richters"; In: "Deutsche Richterzeitung", 4/1992, S. 124-130
Alice Miller: "Am Anfang war Erziehung"; Frankfurt/Main, Suhrkamp, 1980
Salvador Minuchin: "Familie und Familientherapie. Theorie und Praxis struktureller Familientherapie", Lambertus-Verlag, 1977, 10. unveränderte Auflage 1997
Klaus Mücke: "Das Vergleichsverbot und die Apotheose des Nationalsozialismus: Zwei politisch nicht korrekte Vergleiche", In: Zeitschrift für systemische Therapie", 4/2004, S. 107-118
Klaus Mücke: Die psychotische Krise: Ein systemisches und entwicklungspsychologisches Erklärungsmodell. Ursachen, Verlauf und psychotherapeutische Interventionen, 2001, ÖkoSysteme Verlag, 1. Auflage
Klaus Mücke: Probleme sind Lösungen : systemische Beratung und Psychotherapie ; ein pragmatischer Ansatz ; Lehr- und Lernbuch. 3. überarbeitete und erweiterte Auflage. Potsdam, ÖkoSysteme Verlag, 2003, 521 Seiten
Johannes Münder: Das Wunsch- und Wahlrecht des Leistungsberechtigten in der Jugendhilfe; In: Beiträge zum Recht der sozialen Dienste und Einrichtungen; Heft 31, 1998, S. 55-77
Anneke Napp-Peters: "Familien nach der Scheidung", München, 1995
Anneke Napp-Peters: "Mehrelternfamilien als `Normal`-Familien - Ausgrenzung und Eltern-Kind-Entfremdung nach Trennung und Scheidung"; In: "Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie", 54: 792-801 (2005)
Matthias Ochs; Jochen Schweitzer: Kindliche Kopfschmerzen im familiären Kontext. In: "Familiendynamik", 1/2006, S. 3-25.
Jürgen Oetting: "Prognosebegutachtung: Über die Wiederkehr des homo criminalis durch psychiatrische Etikettierungen"; In: "Neue Kriminalpolitik", 3/2003, S. 87
Heinz Offe: Lösungsorientierte Sachverständigentätigkeit im Familienrecht; In: Praxis der Rechtspsychologie, Heft 2, 2009
Christiane Olivier: "Die Söhne des Orest. Ein Plädoyer für Väter.", dtv, München 1997
Christiane Olivier: "Jokastes Kinder. Die Psyche der Frau im Schatten der Mutter", Econ-Taschenbuchverlag 2000
Robert Ornstein, Richard F. Thompson: "Unser Gehirn: das lebendige Labyrinth", Rowohlt, 1986, 1. Aufl.
Frederick S. Perls; Ralph F. Hefferline; Paul Goodman: Gestalttherapie Grundlagen. dtv, 1979, (amerikanische Originalausgabe 1951)
Frederick Perls; Ralph F. Hefferline; Pau Goodman: "Gestalttherapie. Wiederbelebung des Selbst"; Stuttgart, Klett-Cotta, 7. Aufl. - 1992; New York 1951
Laurence J. Peter; Raymond Hull: "Das Peter-Prinzip oder die Hierarchie der Unfähigen - nebst einer Fortsetzung - Schlimmer geht`s immer. Das Peter-Prinzip im Lichte neuerer Forschung"; Rowohlt 1970
Horst Petri: Verlassen und verlassen werden. Angst, Wut, Trauer und Neubeginn bei gescheiterten Beziehungen; Kreuz-Verlag (2002)
Horst Petri: "Das Drama der Vaterentbehrung. Chaos der Gefühle - Kräfte der Heilung"; Freiburg, 2. Aufl. 2003
Friedmann Pfäfflin; Horst Köchele: "Müssen Therapeuten diagnostiziert werden?"; In: "Persönlichkeitsstörung. Theorie und Praxis", PTT 2/2000, S. 88-93
Ernst Pflaum; Christian Schaipp: "Projektive Techniken: Unseriöse Test oder wertvolle Methoden?" - Bonn: Deutscher Psychologen Verlag, 1995
Adolf Pietzcker: "Häufig vorkommende psychiatrische Erkrankungen in Sorge- und Umgangsverfahren - Beschreibung der Krankheitsbilder", In: FPR 6/2005, S. 222-226
Volker Elis Pilgrim: Muttersöhne; Reinbek 1991
Anita Plattner (Herausgeber): Erziehungsfähigkeit psychisch kranker Eltern richtig einschätzen und fördern. Ernst Reinhardt Verlag; 3.,aktualisierte Edition, 7. Oktober 2024
Praxishandbuch Sachverständigenrecht; Redaktion Dr. Walter Bayerlein, Beck Juristischer Verlag; Auflage: 4., vollständig überarbeitete Auflage. (30. Mai 2008)
Anna Prinz, Ursula Gresser: Macht Kontaktabbruch zu den leiblichen Eltern Kinder krank? Eine Analyse wissenschaftlicher Literatur. NZFam 21/2015, S. 989-995
Psychologisches Wörterbuch, Dorsch, 13. Auflage, 1998
Wolfgang Raack: "Die Kindesherausgabe im vormundschaftlichen Verfahren und die sich dabei manifestierende staatliche Gewalt", In: "Familie, Partnerschaft, Recht"; 1996, Heft 02, S. 54-56
Wolfgang Raack: "Kinderschutz - nicht ohne Kooperation mit dem Familien- und Vormundschaftsgericht", In: Jugendhilfe", 1/2008, S. 5-11
Ingeborg Rakete-Dombek: Die familienrechtliche Betreuung von mißbrauchsverdächtigten Eltern; In: Anwaltsblatt 8+9/1997, S. 469-475
Ingeborg Rakete-Dombek: "Das familienpsychologische Sachverständigengutachten aus anwaltlicher Sicht"; In: "Familie, Partnerschaft, Recht", 2003,Heft 10, S. 508-516
Udo Rauchfleisch: "Testpsychologie", 4. Aufl., Vandenhoeck u. Ruprecht, 2005
Udo Rauchfleisch: "Kinderpsychologische Tests: Ein Kompendium für Kinderärzte"; 2. durchgesehene Aufl. - Stuttgart: Enke, 1993
Udo Rauchfleisch: "Der Thematische Apperzeptionstest (TAT) in Diagnostik und Therapie. Eine psychoanalytische Interpretationsmethode", 1989
Björn Redmann, Tilman Lutz: Ombudschften in der Kinder- und Jugendhilfe: Ansprüche und uneingelöste Versprechen. Ein (selbst)kritischer Blick. In: Widersprüche. Verlag Westfälisches Dampfboot, Heft 172, Nr. 2, S 17-30
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz), Stand 2005
Günther Reich: "Familien- und Paarbeziehungen bei Persönlichkeitsstörungen - Aspekte der Dynamik und Therapie"; In: "Persönlichkeitsstörungen, Theorie und Therapie", 7/2003, S. 72-83
Wilhelm Reich: "Die Massenpsychologie des Faschismus", Verlag Kiepenheuer und Witsch, Köln, 1986
Günter Rexilius: "Kindeswohl und PAS. Zur aktuellen Diskussion des Parental Alienation Syndrome"; In: "Kind-Prax", 1999, Heft 5, S. 149-158
Günter Rexilius: "Psychologie im Familienrecht - Überlegungen aus psychologischer Sicht", "Kind-Prax" 1/2000, S. 3-8
Günter Rexilius: "In der Falle des Familienrechts oder: wie Trennungseltern verrückt gemacht werden", "Kind-Prax" 2/2003, S. 39-45
Günter Rexilius: "Intervention in der familienrechtlichen Begutachtung"; FPR 2003, Heft 10. S. 540-550
Horst-Eberhard Richter: Patient Familie: Entstehung, Struktur und Therapie von Konflikten in Ehe und Familie; Psychosozial-Verlag, 2012
Richtlinien für die Erstellung psychologischer Gutachten / Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen. - Bonn: Dt. Psychologen-Verl., 1994. (Schriftenreihe / Berufsverband Deutscher Psychologen e.V. ; H. 6)
Richtlinien für die Erstellung psychologischer Gutachten / Förderation Deutscher Psychologenvereinigungen. - Bonn: Deutscher Psychologen Verlag, 1995
Richtlinien für die Erstellung psychologischer Gutachten / Förderation Deutscher Psychologenvereinigungen. - Bonn: Deutscher Psychologen Verlag, 1995, aktualisierte Fassung 2001
Regina Riedel: "Familien-Zusammenhalt(en)?. Aufsuchende Familientherapie als ambulante Jugendhilfeleistung im Kontext von Fremdunterbringungen.", In: "Jugendhilfe, 1/2005, S. 27-29
Fritz Riemann: Grundformen der Angst und die Antinomien des Lebens. Ernst Reinhardt, Basel/München 1961; 38. A. 2007
Fritz Riemann: Grundformen der Angst. Eine tiefenpsychologische Studie. Ernst Reinhardt, Basel/München 1961; 11. überarbeitete und erweiterte Auflage 1976
Stephan Rietmann: Aushandlungen bei Kindeswohlgefährdungen. Entscheidungsrationalitäten fachlich-öffentlicher Intervention. Inaugural-Dissertation zur Erlangung des Doktorgrades der Philosophischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität zu Münster (Westf.) vorgelegt von Stephan Rietmann aus Lüdinghausen, 2004 (liegt hier vor - Peter Thiel)
Josef A. Rohmann: "Elternschaft und Kooperation in der Sorgerechts-Begutachtung"; In: "Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie", 45: 323-330 (1996)
Josef A. Rohmann: "Systemisches (familienpsychologisches) Gutachten: Theoretische Überlegungen und praktische Vorschläge"; In: "Praxis der Rechtspsychologie", Juni 1997, S. 30-47
Josef A. Rohmann: "Systemorientierte Perspektiven und Ansätze in der Familienrechtspsychologie", In: "Praxis der Rechtspsychologie", Juni 2004, S. 5-21
Josef A. Rohmann: "Feindselige Ablehnung eines Elternteils und elterlich erzieherische Verantwortung. Konzeptionelle Erörterung an Hand eines Fallbeispiels"; Teil 1, In: "Kind-Prax", 5/2005, S. 162-166
Josef A. Rohmann: "Feindselige Ablehnung eines Elternteils und elterlich erzieherische Verantwortung. Konzeptionelle Erörterung an Hand eines Fallbeispiels"; Teil 2, In: "Kind-Prax", 6/2005, S. 208-215
Josef A. Rohmann: "Leichte körperliche Bestrafung. Psychologischer Erkenntnisstand, fachliche und öffentliche Debatte. Teil 1", In: "Kind-Prax, 4/2004, S. 123-128
Josef A. Rohmann: "Leichte körperliche Bestrafung. Rechtspolitische Reform und Implikationen für die psychologische Sachverständigen-Tätigkeit. Teil 2", In: "Kind-Prax, 5/2004
Hermann Rorschach: Psychodiagnostik. Methoden und Ergebnisse eines wahrnehmungsdiagnostischen Experiments (Deutenlassen von Zufallsformen). Verlag Hans Huber, 9. durchgesehene Aufl. 1972
Manuela Rösel: Weil du mir gehörst! Borderline-Partner im Kampf um ihr Kind. Starks-Sture Verlag 2010
Carola Rösner: "Entfremdung vom Vater – hinterfragt", In: Familiendynamik, 01/2012; S. 54-57
Rost (Hrsg.): Handwörterbuch der Pädagogischen Psychologie. Beltz PVU, 2. Aufl. 2001
Gerhard Dieter Ruf: Vom Krankheitsmodell zum Lösungsmodell. Eine systemische Nutzung psychiatrischer Begriffe; Kontext 40,4, S. 357
–373, Vandenhoeck & Ruprecht, 2009. Zum Download unter: http://www.dgsf.org/service/wissensportal/Vom%20Krankheitsmodell%20zum%20Loesungsmodell.%20Eine%20systemische%20Nutzung%20psychiatrischer%20Begriffe%20-2011.pdfJoseph Thaddäus Salzgeber: "Familienpsychologische Begutachtung: Rechtliche und ethische Rahmenbedingungen des psychologisch-diagnostischen Prozesses bei familiengerichtlichen Fragestellungen zu Sorge- und Umgangsregelungen"; München: Profil, 1989 - zugleich Dissertation an der Universität Tübingen, Hauptberichterstatter: Pro. Dr. Peter F. Schlottke, Mitberichtserstatter : Prof. Dr. Dirk Revensdorf, Dekan: Prof. Dr. Gottfried Korff, Tag der mündlichen Prüfung 11.07.1989
Joseph Salzgeber: Familienpsychologische Gutachten. Rechtliche Vorgaben und sachverständiges Vorgehen. C.H.Beck. 6. Auflage, 2015.
Josef Salzgeber: "Familienpsychologische Gutachten. Rechtliche Vorgaben und sachverständiges Vorgehen"; Verlag C.H. Beck, 3. Auflage, München 2001.
Josef Salzgeber: "Kontaktverweigerung bei Scheidungskindern - Was tun? - ein Diskussionsbeitrag zu PAS - Parental AlienationSyndrome"; In: "Forum Familien- und Erbrecht", 3/2001, S. 85-86
Josef Salzgeber: "Kosten von psychologischen Gutachten in Sorgerechts- und Umgangsverfahren aus der Sicht des psychologischen Sachverständigen", In: "Familie, Partnerschaft, Recht"; 12/1995, S. 317-318
Josef Salzgeber; Michael Stadler: "Familienpsychologische Begutachtung"; Psychologie Verlags Union, München 1990
Joseph Salzgeber, Christian Vogel, Carola Partale: „Relevanz von Alkoholproblemen bei Sorge- und Umgangsregelungen aus psychiatrisch-psychologischer Sicht“; in „Familie und Recht“, 6/1991, S. 324-329
Josef Salzgeber; Christian Vogel; Carola Partale; Wolfgang Schrader: "Zur Frage der Erziehungsfähigkeit aus Medizinisch -Psychologischer Sicht bei gerichtlichen Fragen zu Sorge- und Umgangsregelungen"; In: "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", 1995, Heft 21, S. 1311-1322
Josef Salzgeber: "Zum aktuellen Stand der PAS-Diskussion", In: "Forum Familien- und Erbrecht", 6/2003, S. 232-235
Josef Salzgeber; Siegfried Höfling: "Familienpsychologische Begutachtung. Vom Sachverständigen zum Case-Manager", In: "Kind-Prax", 5/2004, S. 163-169
Joseph Salzgeber: „Der lösungsorientierte Sachverständige und die Hochkonfliktfamilien - Was steht dem Herstellen von Einvernehmen noch im Weg?“, In: „Zeitschrift für das gesamte Familienrecht“, 11/2010, S. 851-857
Gerd Sandvoß: "Gefälligkeitsgutachten: Identifizierung und Abwehr"; In: "ArztRecht", 11/2004, S. 392-397
Burkhard Schade; Sigrid Friedrich: "Die Rolle des psychologischen Gutachters nach Inkrafttreten des neuen Kindschaftsrechts"; In: "Familie, Partnerschaft, Recht", 5/1998, S. 237-241
Arist von Schlippe: "Familientherapie im Überblick"; Junferman-Verlag, 1995, 11. Auflage
Schlussbericht des Projekts Psychologische Gutachten in Prozessen vor dem Familiengericht, vorgelegt von Christoph Werst / Dr. Hans-Jörg Hemminger; Projektleiter: Dr. Peter Dietrich; Universität Freiburg; 112 SS. + Anhang (Typoskript, ohne Jahresangabe, wohl 1985). Erstellt im Auftrag des Justizministerium, unveröffentlicht, zitiert bei Uwe Jopt (1997). Sachverständige Hilfe im Spannungsfeld zwischen Beratung und Begutachtung: Ein alternatives Konzept zum gutachterlichen Umgang mit Trennungs- und Scheidungsfamilien. In: Christa Brauns-Hermann, M. Busch & H. Dinse (Hrsg.), Ein Kind hat das Recht auf beide Eltern. Neuwied: Luchterhand. S. 238.
Wolfgang Schmidbauer: "Wenn Helfer Fehler machen."; Reinbek 1997
Egon Schneider: "Die Gerichte und die
Abwehrmechanismen", In: "Anwaltsblatt" 6/2004; S. 333-338
Ariane Schorn: "Wenn
andere haben, was ich nicht habe - Die intrapsychische und interpersonelle
Dynamik des Neides"; In: "Gruppendynamik und
Organisationsberatung", 2003, S. 261-278
Achim Schröder: "Die begrenzte Reichweite der Bindungstheorie für Jugendarbeit und Jugendhilfe", In: "Neue Praxis", 2/2002, S. 189-198
Olaf Schulz: "Familienmediation im `Zwangskontext` - ein exemplarischer Praxisfall", In: "Spektrum der Mediation", I / 2007, S. 41-43
Peter E. W. Schulz: "Psychodiagnostik: fragwürdige Grundlagen, fragwürdige Praxis"; - 1. Auflage - Berlin: Köster, 1997 (Schriftenreihe Psychologie, Bd. 6)
Sivlia Schumacher: "Mehr Schutz bei Gewalt in der Familie - Das Gesetz zur Verbesserung des zivilrechtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung."; In: FamRZ, 2002, Heft 10
Stephanie Schürmann & Manfred Döpfner: FRT-KJ. Family-Relations Test für Kinder und Jugendliche. Hogrefe, 2018
Harald Schütz: Probleme der gerichtlichen Prüfung des Mißbrauchsvorwurfs in Familiensachen; In: Anwaltsblatt 8+9/1997, S. 466-469
Nathan Schwartz-Salant: Die Borderline Persönlichkeit. Vom Leben im Zwischenreich. Walter Verlag 1991, ppb-Ausgabe 2006, Patmos Verlag. Die Originalausgabe: The Borderline-Personality. Vision and Healing, 1989 by Chiron Publications, Wilmette, III./USA.
Jochen Schweitzer: "Unglücklich machende Familienideale. Ihre Dekonstruktion in der Psychotherapie"; In: "Psychotherapeut", 2004, Heft 1, S. 15-20
Inge Seiffge-Krenke & Martina Tauber: "Die Idealisierung des Vaters: eine notwendige Konsequenz in Scheidungsfamilien?"; In: "Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie", 46: 338-353 (1997)
Walter Seitz: "Kopf oder Bauch. Anwaltsschriftsätze und ihr gesetzlicher Richter", In: "NJW", 2000, Heft 2, S. 118-120
Marc Serafin: Trennung und Scheidung als Aufgabe für die Jugendhilfe; Sozialmagazin, 5-6/2015, S. 54-62
R. Siegier; J. DeLoache, N. Eisenberg: Entwicklungspsychologie im Kindes und Jugendalter/ München: Elsevier (2005
Alexander Solschenizin: Der Archipel Gulag. Scherz Verlag Bern, 1974
Rainer Sonnenberger: "Elterliche Sorge: Konfliktlösung durch Kooperationsmanager", In: "Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe", 11/2010. S. 401-404
E. Sonntag, et. al. (Hg.): "Übergriffe und Machtmißbrauch in psychosozialen Arbeitsfelder", Tübingen, dgvt Verlag, 1995
Brigitte Spangenberg; Ernst Spangenberg: "Die Förderung des Kindeswillen"; In: "Kind-Prax", 5/2002, S. 152-154
Brigitte Spangenberg; Ernst Spangenberg: "Geschwisterbindung und Kindeswohl"; In: "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", 2002, Heft 15, S. 1007-1010
Brigitte Spangenberg; Ernst Spangenberg: "Mediative Elemente in der familiengerichtlichen Begutachtung"; In: "Kind-Prax 4/2004, S. 129-131Ernst Spangenberg: "Die Vollstreckungsfähigkeit von Umgangsregelungen", In: "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", 2007, Heft 1, S. 13-15
Gottfried Spangler: "Beiträge der Bindungsforschung zur Situation von Kindern aus Trennungs- und Scheidungsfamilien", In: "Praxis der Rechtspsychologie", Sonderheft 1, 2003, S. 76-90
Gottfried Spangler & P. Zimmermann (Hrsg.): Die Bindungstheorie. 3. Auflage. Stuttgart: Klett-Cotta 1999
Christian Spengler: "Psychosen in Scheidungsfamilien"; In: "Familiendynamik", 1995, Heft 1, S. 68-95
Manfred Spindler (2002): Gerichtsnahe Beratung bei Trennung und Scheidung.
Kind-Prax, kindschaftsrechtliche Praxis, 5.Jg 580-588Manfred Spindler (2002): Gerichtsnahe Beratung und Begleiteter Umgang bei Trennung und Scheidung. Jugendhilfe 40.Jg; Heft 3, 149-154
Manfred Spindler (2003): Begleiteter Umgang bei hochkonflikthafter Trennung und Scheidung. Kind-Prax, kindschaftsrechtliche Praxis, 6.Jg Heft 2; 53-57
Manfred Spindler (2003): Zur Kooperation von Beratungsstelle und Familiengericht bei hochkonflikthafter Trennung und Scheidung. Zwei Fallbeispiele zum Umgang. Kind-Prax, kindschaftsrechtliche Praxis, 6.Jg Heft 6; 202-203
Manfred Spindler, Klaus Klarer (2006): Die optimale Umgangsregelung bei hochstrittiger Trennung und Scheidung. ZKJ, Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe, 1, 12-17
Manfred Spindler (2008): Hochstrittige Trennung und Scheidung: Definition, Interpretation und Intervention. ZKJ, Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe, 3, S.98-106
Manfred Spindler (2009): Persönlichkeitsstörung und hochstrittige Trennung und Scheidung. ZKJ, Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe, 4, S.152-156
Manfred Spindler (2012): Die Bedeutung hoch konflikthafter Trennung und Scheidung für Beratung und Therapie ZKJ, Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe, 11, S.426-432
Jürgen Stamm: "Zur Rechtsstellung des Sachverständigen im Zivilprozess und den daraus resultierenden Möglichkeiten zur Verbesserung der Zusammenarbeit mit dem Gericht"; In: "Zeitschrift für den Zivilprozess", Heft 4, 2011, S. 435-459
Christoph-M. Stegers: "Auftrag, Aufgaben und Grenzen des ärztlichen Sachverständigen"; In: "Medizinischer Sachverständiger", 2001, Heft 1, S. 18-20
Christine Steininger: Konzepte, Methoden und Ergebnisse der Familiendiagnostik auf verschiedenen Ebenen. In: Kontext, 2002, Heft 3, 169-189
Max Steller, Claudia Böhm: „Glaubhaftigkeitsbegutachtung bei Persönlichkeitsstörungen“, In: „Zeitschrift für Psychiatrie, Psychologie und Psychotherapie“; 56 (2) 2008, 101-109
Helm Stierlin: "Status der Gegenseitigkeit: die fünfte Perspektive des Heidelberger familiendynamischen Konzeptes."; In: "Familiendynamik", 1979, S. 106-116
Helm Stierlin: "Delegation und Familie: Beiträge zum Heidelberger familiendynamischen Konzept"; Frankfurt am Main : Suhrkamp, 4. Aufl., 1995
H. Stoffels; C. Ernst: Erinnerung und Pseudoerinnerung. Über die Sehnsucht, Traumaopfer zu sein.; In: "Nervenarzt", 2002, Heft 5, S. 445-451
Jochen Stork; Anna-Luise Thaler: Gibt es einen Weg aus der psychotischen Verklebung mit der Mutter? Die Geschichte einer Pseudodebilität.; In: "Kinderanalyse", 2/1996, S. 216-229 - https://elibrary.klett-cotta.de/article/99.120120/ka-4-2-216
Carola Storm-Knirsch: "Wider den Aberglauben von der Wissenschaftlichkeit der Testpsychologie"; In: "Der Widerspruch. Zeitschrift zur Förderung der wissenschaftlichen Weltanschauung", April 1974
Eberhard Stößer: Änderungen im Sachverständigenrecht. In: Zeitschrift für das gesamte Familienrecht, Heft 22/2016, S. 1902-1905
Dietmar Sturzbecher; Ute Hermann; Peter S. Dietrich: "Neuere Ergebnisse zum FIT-KIT"; In: "Praxis der Rechtspsychologie", Juni 2004, S. 32-47
Hildegund Sünderhauf: Wechselmodell: Psychologie - Recht - Praxis. Abwechselnde Kinderbetreuung durch Eltern nach Trennung und Scheidung; Springer, 2013
Hildegund Sünderhauf: "Vorurteile gegen das Wechselmodell: Was stimmt, was nicht? - Argumente in der Rechtsprechung und Erkenntnisse aus der psychologischen Forschung", Heft 9 und 10/2013, Familien-Rechts-Berater - http://www.famrb.de/media/Suenderhauf_FamRB.PDF
Hildegund Sünderhauf / Georg Rixe: Alles wird gut! Wird alles gut?, Rechtssystematische Verortung und verfassungsrechtliche Bezüge der gerichtlichen Anordnung des paritätischen Wechselmodells (Teil 2), FamRB 2014, 469-474
Gerhard J. Suess; Herrmann Scheuerer-Englisch; Klaus Grossmann: "Das geteilte Kind - Anmerkungen zum gemeinsamen Sorgerecht aus Sicht der Bindungstheorie und -forschung"; In: "Familie, Partnerschaft, Recht", 1999, Heft 3
Britta Tammen: "Grundzüge des Sozialdatenschutzes. Teil 1: Allgemeine Grundlagen", In: "Unserer Jugend", 3/2007, S. 126-135
Britta Tammen: "Grundzüge des Sozialdatenschutzes. Teil 2: Der bereichsspezifische Datenschutz nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz", In: "Unserer Jugend", 4/2007, S. 180-186
Britta Tammen: "Grundzüge des Sozialdatenschutzes. Teil 3: Exkurs - Geheimnisschutz im Rahmen des bürgerlichen Rechts und des Strafrechts", In: "Unserer Jugend", 5/2007, S. 225-233
Kemal Temizyürek: "Das Stufenmodell der Bindungsfürsorge"; ZKJ 06/2014, S. 228-231
Dieter Tenbrink: Das Trauma aus psychoanalytischer Sicht; In: "Zeitschrift für Individualpsychologie"; 28,3 (2003), S. 271-287
Patricia Terlinden-Arzt; Antje Klüber; Karl Westhoff: "Die Planung Entscheidungsorientierter Psychologischer Begutachtung für das Familiengericht"; In: "Praxis der Rechtspsychologie", Juni 2004, S. 22-31
Uwe Tewes: Psychologie im Familienrecht - zum Nutzen oder Schaden des Kindes? Berlin: Springer (2016)
Peter Thiel: "Von einem der auszog, ... Familiengerichtliche Gutachten auf dem Prüfstand.", In: Wilhelm Körner I Georg Hörmann (Hrsg): Familienrechtliche Gutachten und Verfahren auf dem Prüfstand. 2022 Beltz Juventa in der Verlagsgruppe Beltz, Weinheim Basel, S. 194-205
Peter Thiel in: "Familienrechtliche Gutachten und Verfahren auf dem Prüfstand"; Wilhelm Körner, Georg Hörmann (Hg.); LIT Verlag, 2023. Informationen für Betroffene, Sachverständige, Juristen, Psychologen und Jugendamtsmitarbeiter. Familienrechtliche Verfahren genießen einen zweifelhaften Ruf. Dieser Band setzt sich mit ihnen multiperspektivisch auseinander. Fachleute der verschiedenen beteiligten Professionen zeigen die Probleme auf: unzureichende Ausbildung von Familienrichterinnen und Familienrichtern, Tendenzvorgaben für Sachverständige, schlechte Qualität von Gutachten, mangelhaftes Engagement von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und der Verlust von Kindeswohl. Betroffene schildern die Folgen, unter denen sie leiden mussten. Um diese zu verhindern, werden Alternativen aufgezeigt wie interdisziplinäre Zusammenarbeit, lösungsorientierte Ansätze, Mediation. Recht: Forschung und Wissenschaft, Bd. 16, 440 S., 39,90 €, br, ISBN 978-3-643-15463-7
Peter Thiel: "Zwischen Hilfeleistung und Zwang: Begleiteter Umgang und Umgangspflegschaft. Indikationen, Möglichkeiten, Grenzen und Unterschiede zweier Interventionsformen", In: "Das Jugendamt", 10/2003, S. 449-453
Sigrid Tschöpe-Scheffler: Entwicklungsfördernde und entwicklungshemmende Faktoren in der Erziehung"; In: "forum erwachsenenbildung", 3/2004; S. 19-27
Udo Undeutsch; Gisela Klein: Neue Wege der wissenschaftlichen Verdachtsanalyse in Miß-brauchsfällen; In: Anwaltsblatt 8+9/1997, S. 462-465
Jürgen Ulrich: "Zum `Lohn` des gerichtlichen Sachverständigen ", Das Juristische Büro, 10/2003, S. 515-521
Jürgen Ulrich: "Selbstständiges Beweisverfahren mit Sachverständigen", Werner Verlag, 2004
Jürgen Ulrich: "Der gerichtliche Sachverständige“, Carl Heymann Verlag, 12. neu bearbeitete Auflage, 2007
Matthias Varga von Kibed; Insa Sparrer: Ganz im Gegenteil: Tetralemmaarbeit und andere Grundformen Systemischer Strukturaufstellungen - für Querdenker, und solche die es werden wollen. Carl Auer Verlag; Auflage: 8, 2014
Claudius Vergho: "Der schwierige Umgang mit dem Umgang : Die Kontaktbegleitung"; In: Bucholz-Graf/Vergho "Beratung für Scheidungsfamilien", Juventa 2000, S. 221-249
Claudius Vergho & Wolfgang Buchholz-Graf (Hrsg.): Beratung für Scheidungsfamilien – Das neue Kindschaftsrecht und professionelles Handeln der Verfahrensbeteiligten. Weinheim: Juventa. 2000
Claudius
Vergho &
Helga
Lossen:
Familienberatung bei Trennung und Scheidung im Amtsgericht: das Regensburger
Modell, Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie 42 (1993) 9, S.
345-348
Harald Vogel: "Das Hinwirken auf Einvernehmen in strittigen Kindschaftssachen"; In: "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", 22/2010, S. 1870-74
Renate Volbert: Empirische Grundlagen der familienrechtlichen Begutachtung. Hogrefe, 2019
"Vorläufige deutsche Standards zum Begleiteten Umgang", Staatsinstitut für Frühpädagogik München, 2001 (Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)
Sybille Vosberg; Katerina Rockstroh: "Gerichtsnahe Mediation"; In: "Familie, Partnerschaft, Recht", 1-2/2007, S. 1-2
Sybille Vosberg: "Die systemisch-lösungsorientierte Begutachtung in familiengerichtlichen Verfahren - Ein weitgehend unbestelltes Feld", systeme 2015, Jg. 29 (1): 23-40
Gerhard Wagner: "Die zivilrechtliche Haftung des gerichtlichen Sachverständigen"; In: "Familie, Partnerschaft; Recht"; Heft 10/2003, S. 521-525
Wolfgang Walker: "Die Forschungen zur Schizophrenie und die Entstehung der ´Double-Bind´-Hypothese" In: "Abenteuer Kommunikation. Bateson, Perls, Satir, Erikson und die Anfänge des Neurolinguistischen Programmierens (NLP)", Klett-Cotta 1996
Judy Wallerstein; Julie Lewis: "Langzeitwirkungen der elterlichen Ehescheidung auf Kinder. Eine Längsschnittuntersuchung über 25 Jahre", In: "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", 2/2001, S. 65-72.
S. Walper, M. Krey: Elternkurse zur Förderung der Trennungsbewältigung und Prävention von Hochkonflikthaftigkeit. Das Beispiel „Kinder im Blick“. In S. Walper, J. Fichtner & K. Normann (Hrsg.), Hochkonflikthafte Trennungsfamilien. Forschungsergebnisse, Praxiserfahrungen und Hilfen für Scheidungseltern und ihre Kinder (S. 189-212). Weinheim und München: Juventa. 2011.
Sabine Walper; Anna-Katharina Gerhard: "Zwischen Risiko und Chance - Konsequenzen einer elterlichen Scheidung für die psychosoziale Entwicklung betroffener Kinder", In: "Persönlichkeitsstörungen, Theorie und Therapie", 7/2003, S. 105-116
Eginhard Walter: "Begleiteter Umgang (§1684 Abs. 4 BGB) - Erfahrungen, Konzeptionen, Praxismodelle und neue Möglichkeiten.", In: "Familie, Partnerschaft, Recht" 4/1999, S. 204-211
Eginhardt Walter: "Regelung des Umgangs“, In: Renate Volbert & Max Steller (Hrsg.): Handbuch der Rechtspsychologie, Hogrefe, Göttingen 2008
Paul Watzlawick: "Münchhausens Zopf oder Psychotherapie und `Wirklichkeit`", Verlag Hans Huber, 1988; Piper Verlag, 2005
Paul Watzlawick; Janet H. Beavin; Don D. Jackson: "Menschliche Kommunikation. Formen, Störungen, Paradoxien", Verlag Hans Huber, Bern; 1969/2000/2003
Paul Watzlawick; John H. Weakland; Richard Fisch: "Lösungen. Zur Theorie und Praxis menschlichen Wandels", Verlag Hans Huber, Bern; 1974/1992/1997/2001/2003
Paul Watzlawick (Hrsg): "Gesund in kranker Umgebung", In: "Die erfundene Wirklichkeit. Wie wissen wir, was wir zu wissen glauben? Beiträge zum Konstruktivismus."; Hrsg. Paul Watzlawick (mit Beiträgen von Ernst von Glasersfeld, Heinz von Foerster, Rupert Riedl, Paul Watzlawick, David L. Rosenhan, Rolf Breuer, Jon Elster, Gabriel Stolzenberg, Francisco Varela), Piper, 1981
Paul Watzlawick: "Anleitung zum Unglücklichsein", Serie Pieper, München 1983
Paul Watzlawick (Hrsg.): "Die erfundene Wirklichkeit. Wie wir wissen, was wir zu wissen glauben. Beiträge zum Konstruktivismus", 1985, Piper Verlag, München
Paul Watzlawick: "Wie wirklich ist die Wirklichkeit?"; Piper; München, 1995
Paul Watzlawick; Giorgio Nardone: "Kurzzeittherapie und Wirklichkeit"; Piper Verlag, München, 1999
Paul Watzlawick: "Wenn du mich wirklich liebtest, würdest Du gern Knoblauch essen. Über das Glück und die Konstruktion der Wirklichkeit"; Piper, München, 2006
Paul Watzlawick: Vom Unsinn des Sinns oder Vom Sinn des Unsinns; 1. Februar 2005; Piper Taschenbuch
Martin Watzlawick: "AdressatInnen der Kinderschutzdebatte"; In: Karin Böllert (Hrsg.): Soziale Arbeit als Wohlfahrtsproduktion, VS Verlag für Sozialwissenschaften, 2011, Wiesbaden, S. 15-30. (liegt hier vor - Peter Thiel)
Matthias Weber (Hrsg.); Herbert Schilling (Hrsg.): "Eskalierte Elternkonflikte: Beratungsarbeit im Interesse des Kindes bei hoch strittigen Trennungen", Juventa; 2006.
Matthias Weber (Hrsg.) / Ulrich Albertstötter (Hrsg.) / Herbert Schilling (Hrsg.): Beratung von Hochkonflikt-Familien, 2013 Beltz Verlag, Weinheim Basel - http://www.bke.de/content/application/shop.download/1381154245_978-3-7799-0774-9.pdf
Weidenmann; Krapp (Hrsg.): Pädagogische Psychologie. Psychologie Verlags Union 1994, 3. Aufl.
Franz Weisbrodt: "Die Bindungsbeziehung des Kindes als Handlungsmaxime nach der Kindschaftsrechtsreform“, In: „Der Amtsvormund", 08/2000, S. 616-630
Karl Westhoff; Marie-LuiseKluck: "Psychologische Gutachten schreiben und beurteilen."; Berlin, Springer 1998, 3. überarbeitete Auflage
Karl Westhoff; Patricia Terlinden-Arzt; Antje Klüber: "Entscheidungsorientierte psychologische Gutachten für das Familiengericht"; Springer Verlag, Berlin 2000
Michael Wiedemann: Begutachtung von psychisch gestörten Eltern im Familienrecht; In: "Kindschaftsrecht und Jugendhilfe"; 1/2013, S. 6-16. H.G.: Die Lektüre des Aufsatzes von Michael Wiedemann sollte man sich besser sparen, die Redaktion hatte zum Zeitpunkt der Annahme des Aufsatzes wohl grade eine Teilleistungsschwäche.
Michael Wiedemann: Lernfähigkeit im Rahmen des Berliner Intelligenzstrukturmodells. Dissertation. FU Berlin, 1993
Irmela Wiemann: "Adoptivkinder wissen genau, wo sie hingehören. Ein Gespräch mit der Familientherapeutin Irmela Wiemann über Bindungen und Ängste in Adoptivfamilien und das Bedürfnis des Kindes, seine Herkunft zu erkunden.“; In: Psychologie Heute, 5/1999, S. 32-33
Irmela Wiemann: "Die Aufklärung von Adoptivkinder über ihre Herkunft im frühen Vorschulalter - kann dies falsch sein?", In: Pfad, 4/2001, S. 18-22
Irmela Wiemann: "Wieviel Wahrheit braucht mein Kind?"; Rowohlt Verlag 2001
András Wienands: "Perspektiven systemischer Praxis"; Lehrbuch der Gesellschaft für Systemische Therapie und Beratung; Berliner Systeme Verlag (undatiert)
András Wienands: "Methoden der Systemischen Therapie und Beratung“; unveröffentlichtes Arbeitsmaterial (www.gstb.org)
Jürg Willi: Die Zweierbeziehung. Spannungsursachen - Störungsmuster - Klärungsprozesse - Lösungsmodelle. Analyse des unbewußten Zusammenspiels in Partnerwahl und Paarkonflikt: das Kollusionskonzept. rororo, Reinbek, 20. Auflage 1990
Alfred Winkelmann: "Ressourcenorientierte Arbeit mit hochstrittigen Trennungseltern"; In: Informationen für Erziehungsberatungsstellen; 3/2013; Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V. - http://www.bke.de
Hans-Ulrich Wittchen, Jürgen Hoyer (Hrsg.): Klinische Psychologie und Psychotherapie. Springer Medizin Verlag, Heidelberg 2006
Doris Wolf: "Wenn der Partner geht ... Die seelische Bewältigung der Trennung", In: "Familie, Partnerschaft, Recht", 1997, Heft 1, 29-35
Angelika Wolff: "Veränderte Familienformen: Über die Bedeutung der leiblichen Eltern in der inneren Welt des Kindes", In: "Analytische Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie", 02/2001, S. 195-213
Heinrich Wottawa; Rüdiger Hossiep: "Anwendungsfelder psychologischer Diagnostik", Hogrefe 1997
Wörterbuch der Psychologie, Grubitzsch & Rexilius, 1994
Günther Zettel: "Sachverständiger und Gericht. Fehlerquellen bei der Zusammenarbeit im Zivilprozess", In: "Neue Justiz", 2/2000, S. 67-72
Franz Zimmermann: "Zur Theorie der Scenotestinterpretation"; In: "Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie"; 1976, Heft 5, S. 176-182
Peter Zimmermann & Gottfried Spangler (Hrsg): Bindung bei familienrechtlicher Begutachtung. DPV, 2021
Maud Zitelmann: Kindeswohl und Kindeswille. Im Spannungsfeld von Pädagogik und Recht - 1. Januar 2003, Münster: Votum Verl. (2001), 431 S. Zugleich Frankfurt/Main, Univ., Diss.
Jelena Zumbach; Bärbel Lübbehüsen; Renate Volbert; Peter Wetzels: Psychologische Diagnostik in familienrechtlichen Verfahren (Kompendien Psychologische Diagnostik), Hogrefe Verlag 2020
Julia Zütphen: Psychologische Begutachtung im Familienrecht : Effekte entscheidungsorientierter vs. lösungsorientierter Begutachtung auf die Trennungsfamilie - Erfahrungen und Ansichten aus Elternsicht. (2010). Dissertation. http://pub.uni-bielefeld.de/publication/2305524) - https://pub.uni-bielefeld.de/download/2305524/2305527/Dissertation__09052010__Bieson.pdf. https://d-nb.info/1010495062/34
Bernd Zuschlag: "Richtlinien für die Erstellung psychologischer Gutachten" - Bonn: Deutscher Psychologen Verlag, 2006
Materialien
Kleine Anfrage Nr. 15/595 des Abgeordneten Oliver Schruoffeneger (Bündnis 90/Die Grünen) über: Kostenlose Gutachtertätigkeit der Familienberatungsstellen. Berlin, den 6. August 2002
Rechtsprechung
Bundesverfassungsgericht
Keine Pflicht zur Teilnahme an Zwangsbegutachtung
(Leitsatz Peter Thiel)
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
XII ZB 68/09
vom
17. Februar 2010
in der
Familiensache
GG Art. 6; BGB § 1666; FGG §§ 12, 33; FamFG §§ 26, 29, 33
a) In Verfahren nach § 1666 BGB kann ein Elternteil mangels einer
gesetzlichen Grundlage nicht gezwungen werden, sich körperlich oder
psychiatrisch/psychologisch untersuchen zu lassen und zu diesem Zweck bei einem
Sachverständigen zu erscheinen (im Anschluss an BVerfG FamRZ 2009, 944 f.; 2004,
523 f.).
b) Verweigert in Verfahren nach § 1666 BGB ein Elternteil die
Mitwirkung an der Begutachtung, kann dieses Verhalten nicht nach den Grundsätzen
der Beweisvereitelung gewürdigt werden.
c) In Betracht kommt allerdings,
den die Begutachtung verweigernden Elternteil in Anwesenheit eines
Sachverständigen gerichtlich anzuhören und zu diesem Zweck das persönliche
Erscheinen des Elternteils anzuordnen und gegebenenfalls gemäß § 33 FGG
durchzusetzen (vgl. auch § 33 FamFG).
BGH, Beschluss vom 17. Februar
2010 - XII ZB 68/09 - OLG München in Augsburg
AG Augsburg
...
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2010-2-17&nr=51343&pos=19&anz=22
Verfassungsgericht Brandenburg
Verfassungsgericht Brandenburg - 56/10 - Beschluß vom 18.03.2011
Sieht das Gericht von der Beiziehung eines Sachverständigen ab, muss es anderweitig über eine möglichst zuverlässige Entscheidungsgrundlage verfügen.
Veröffentlicht ohne Gründe in "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", 15/2011, S. 1243
Kammergericht - 16 UF 283/12 - Beschluss vom 26.03.2013
"Die Diagnose einer psychiatrischen Erkrankung liegt außerhalb des Fachgebiets einer Psychologin. ..."
HIer aufrufen - Veröffentlichung durch Peter Thiel
Oberlandesgericht Brandenburg - 31.05.2007 - 9 WF 137/07 - § 91 I 1 ZPO: Erstattungsfähigkeit von Kosten für Privatgutachten
FamRZ, 5/2008, S. 528
Oberlandesgericht Düsseldorf - 3. Senat für Familiensachen
II-3 WF 301/12 - Beschluss vom 15.01.2013
Zur begründeten
Besorgnis der Befangenheit der Sachverständigen - auf Grund ihres Verhaltens bei
der Exploration (Trösten und über den Rücken streicheln des Vaters durch die
Sachverständige)
Veröffentlicht in FamRZ 2013, Heft 15. S. 1241
Oberlandesgericht Saarbrücken - 2 UF 54/17 - Beschluss vom 20.07.2017: Sozialarbeiter als geeigneter Sachverständiger in Kindschaftssachen
Veröffentlicht in Zeitschrift für das gesamte Familienrecht, 2018, Heft 3
OLG Saarbrücken - 6 UF 112/18 - Beschluss vom 16.10.2018
Thüringer Oberlandesgericht - ZPO § 42, § 406
1. Geht der Sachverständige mit seinen Feststellungen über den ihm erteilten Gutachtensauftrag hinaus, rechtfertigt dies einen Ablehnungsantrag wegen Befangenheit.*)
2. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger kann wegen Befangenheit abgelehnt werden, wenn er den Prozessbeteiligten (hier dem Richter) unzulässigerweise auf den von ihm für richtig gehaltenen Weg zur Entscheidung des Rechtsstreits weist.*)
OLG Jena, Beschluss vom 02.08.2007 - 1 WF 203/07
Oberlandesgericht Hamm - 18.12.2012 - II-6 WF 43-12
Einwendungen gegen die Kosten eines familienpsychologischen Gutachtens
In: "Kindschaftsrecht und Jugendhilfe"; 4/2013
Oberlandesgericht Stuttgart - 8 WF 58/18 - Beschluss vom 03.04.2018
Beschwerde der Bezirksrevisorin gegen die amtsgerichtlich festgesetzte Vergütung des "kinderpsychologischen Sachverständigen in Höhe von 5.898,12 € durch das OLG zurückgewiesen.
Veröffentlicht in: Zeitschrift für das gesamte Familienrecht, 2018, Heft 17
Oberlandesgericht Zweibrücken - 2 UF 54/17 - Beschluss vom 20.07.2017
u.a. zur Frage Diplom-Sozialarbeiterin als Sachverständiger
veröffentlicht in: FamRZ Heft 3/2018
Links
Institut Gericht & Familie Berlin - IGF - www.igf-berlin.de
Institut für Rechtspsychologie der Universität Bremen - www.rechtspsychologie.uni-bremen.de
Sektion Rechtspsychologie beim Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen BDP - www.bdp-verband.org/rpsy/rpsymain.htm
Inhaltsverzeichnis
1. Vorbemerkung
2. Allgemeines
3. Kosten
5. Auswahl und Ernennung eines Gutachters (Sachverständigen)
6. Kompetenzen und Professionalität eines Gutachters
7. Einzelfragen
9. Sprache
10. Beantwortung der Beweisfrage
11. Auseinandersetzung mit der Arbeit eines Gutachters
12. Gutachten im familiengerichtlichen Verfahren: Beratung - Coaching - Begleitung - Analyse - Expertise