Informationsfreiheit

 

AFP, dapd, dpa, Tagesspiegel, Axel-Springer Verlag, KSP Hamburg, eine rigide "Rechtsprechung" am Amtsgericht Hamburg und eine "Kopf in den Sand Mentalität" beim Bundesverfassungsgericht bedrohen die Informationsfreiheit.

 

 

 

 

 

 

 

 

Für den Inhalt dieser Seite gilt das Urheberrecht. Zitierungen sind entsprechend Urheberrechtsgesetz § 51 mit Hinweis auf den Autor und die Fundstelle gestattet. Jede Verwendung außerhalb der Grenzen des Urheberrechts bedarf der vorherigen Zustimmung des Autors.

Sollte sich eine der hier namentlich genannten Fachkräfte ungerecht oder in unzulässiger Weise behandelt fühlen, so kann sich diese zur Klärung ihrer Einwände direkt an mich wenden. Der direkte Weg erspart der betreffenden Fachkraft möglicherweise Anwalts- und Gerichtskosten in erheblicher Höhe, so wie sie etwa der Diplom-Psychologe Klaus Schneider im Rechtsstreit mit Peter Thiel vor dem Landgericht Berlin hinnehmen musste.

Zur Frage der Zitierfähigkeit familiengerichtlich eingeholter Gutachten - Urteil des Landgerichtes Berlin vom 07.11.2006 - 16 O 940/05 - Landgericht Berlin - Rechtsstreit Diplom-Psychologe Klaus Schneider gegen Peter Thiel - Veröffentlicht auch in: "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", 16/2007, 15.08.2007, S. 1324-1325

Auf Grund der an einigen Amts- und Landgerichten, so z.B. beim Landgericht Frankenthal und beim Landgericht Hamburg, möglicherweise in Einzelfällen stattfindenden Zensur und der Beschneidung der Informations- und Meinungsfreiheit zugunsten sich hier kritisiert sehender Fachkräfte, erkläre ich vorsorglich, dass es sich auf meiner Internetseite - wenn nicht eindeutig von mir als Tatsache vorgetragen - immer um meine persönliche, verfassungsrechtlich geschützte Meinung handelt, die als solche naturgemäß weder wahr noch falsch sein kann. Mithin wird von mir auch ausdrücklich erklärt, dass es sich bei meiner Meinung, dass an einigen Amts- und Landgerichten, so z.B. beim Landgericht Frankenthal und beim Landgericht Hamburg, Zensur ausgeübt wird und die Informations- und Meinungsfreiheit zugunsten sich hier kritisiert sehender Fachkräfte beschnitten wird, um meine persönliche Meinung, nicht aber um eine Tatsachenbehauptung handelt.

 

Peter Thiel

Systemischer Berater, Systemischer Therapeut / Familientherapeut (DGSF), Verfahrenspfleger (SPFW Brandenburg) und Umgangspfleger 

21.04.2020

 

 

 

 

 

Schlüsselwörter

Abmahnung, Abmahnwelle, Datenschutz, Informationsfreiheit, Medienrecht, Meinungsfreiheit, Richterstaat, Urheberrecht, Whistleblower, Zensur

 

 

 

 

 

Apostel Paulus

Auch ihr wart einst im Dunkeln, aber jetzt seit ihr im Licht, weil ihr mit dem Herrn verbunden seid. Lebt nun auch als Menschen, die im Licht stehen! Aus dem Licht erwächst als Frucht jede Art von Güte, Rechtschaffenheit und Treue. Fragt immer, was dem Herrn gefällt. Beteiligt euch nicht an dem finsteren Treiben, das nur verdorbene Frucht hervorbringt. Im Gegenteil, deckt es auf. Man muß sich schämen, auch nur zu nennen, was manche heimlich tun. Wenn es aber vom Licht der Wahrheit aufgedeckt wird, kommt es ans Licht. Was aber ans Licht kommt, wird selbst Licht. ...

Der Brief des Apostels Paulus an die Gemeinde in Ephesus, Epheser 5, 8

 

 

 

 

 

Ohrfeige für den Fliegenden Gerichtstand

Amtsgericht Hamburg - 23a C 311/13 - Beschluss vom 03.09.2013: "Das Gericht weist darauf hin, dass auf Grund zwischenzeitlich erfolgter vertiefter Auseinandersetzung mit der Frage der Zulässigkeit urheberrechtlicher Streitigkeiten Bedenken gegen die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg bestehen: ... ."

Während die 3. Kammer des Zweiten Senats am Bundesverfassungsgericht - Richterin Lübbe-Wolff, Richter Huber, Richterin Kessal-Wulf die Zeit verschläft, ändert die couragierte Amtsrichterin Kauffmann die bisherige üble KSP-freundliche Rechtsprechung am Amtsgericht Hamburg und verweist den über die KSP in Hamburg klagenden Berliner Tagesspiegel an das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg.

 

 

 

KSP Freundeskreis

Sieg von Peter Thiel am Amtsgericht Charlottenburg im Rechtsstreit gegen die AFP Agence France-Presse GmbH vertreten durch KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

KSP - unterwegs für AFP - beantragt Kosten in Höhe von 492,29 € auszugleichen. Amtsgericht Charlottenburg gewährt der KSP einen Ausgleichsbetrag in Höhe von 27,28 €. Nächstens tragen die KSP-Angestellten noch Licht mit Säcken in das Hamburger Rathaus oder zerren eine Kuh mit einem Seil auf das Amtsgericht Hamburg, damit es dort Gras fressen möge, das aus der einen oder anderen vermufften Richterstube wächst.

 

Internet überwachen und damit Geld verdienen. Über die KSP - Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Kaiser-Wilhelm-Straße 40 20355 Hamburg und deren illustre Kunden: Agence France-Presse GmbH und dapd nachrichten GmbH

AFP - Agence France-Presse GmbH - KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Kaiser-Wilhelm-Straße 40 20355 Hamburg

dapd nachrichten GmbH - KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Kaiser-Wilhelm-Straße 40 20355 Hamburg

Amtsgericht Hamburg - 36a C 84/12 - Richter am Landgericht Führer abgeordnet an das Amtsgericht Hamburg - 13.03.2012 - Urteil ohne mündliche Verhandlung

Fliegender Gerichtsstand - Peter Thiel im Anflug auf den "Fliegenden Gerichtsstand" bei Richter Führer - Richter am Landgericht abgeordnet an das Amtsgericht Hamburg

Urheberrecht - Peter Thiel zum Thema Urheberrecht

Großzitat - Peter Thiel zum Thema Großzitat

Zitatrecht - Peter Thiel zum Thema Zitatrecht

Werk - Peter Thiel zum Werkbegriff

 

 

 

 

 

"Wer heute die Lüge und Unwissenheit bekämpfen und die Wahrheit schreiben will, hat zumindest fünf Schwierigkeiten zu überwinden. Er muß den Mut haben, die Wahrheit zu schreiben, obwohl sie allenthalben unterdrückt wird; die Klugheit, sie zu erkennen, obwohl sie allenthalben verhüllt wird; die Kunst, sie handhabbar zu machen als eine Waffe; das Urteil, jene auszuwählen, in deren Händen sie wirksam wird, die List, sie unter jenen zu verbreiten.

Bertolt Brecht, Dezember 1934

Bertolt Brecht in: "Schriften zum Theater. Über eine nicht-aristotelische Dramatik", Werke, Große kommentierte Berliner und Frankfurter Ausgabe, Band 24, Suhrkampverlag, Frankfurt am Main, 1991

 

 

 

Man mag es kaum glauben, offenbar hat schon lange vor Bertolt Brecht auch der Apostel Paulus für die Informationsfreiheit gekämpft. Viel genutzt hat es aber bis heute nicht, sonst müssten wir nach zwei Jahrtausenden nicht immer noch über das Thema der Informationsfreiheit diskutieren und uns gegen Versuche wehren, die Informationsfreiheit zum Nutzen der "Schattenwirtschaft" zu stutzen.

 

 

„Keiner schämt sich wegen der Zustände“

Nach dem jüngsten Prüfbericht über die Qualität von Pflegeheimen herrscht Aufregung. Herr Fussek, ist das eine Chance, dass sich etwas verbessert?

Solange die Lebensbedingungen eines Eisbären diese Gesellschaft stärker bewegen als die Zustände in den Pflegeheimen, wird sich wenig ändern. Dabei lesen sich die Prüfberichte wie Beschreibungen aus Flüchtlingslagern. Es fehlt an Dingen, die in jedem Kindergarten und selbst in jedem Tierpark selbstverständlich sind: die Versorgung mit Nahrung und Getränken, die Möglichkeit, an die frische Luft zu kommen. Aber wo ist die öffentliche Empörung? Von den Kirchen oder Amnesty International, die sich zu Recht über das Elend in der Dritten Welt aufregen, habe ich nichts gehört. Niemand empört sich, niemand schämt sich.

Die Regierung verspricht nun mehr unangemeldete Kontrollen …

Dass unangemeldete Kontrollen, und zwar Tag und Nacht, nicht längst selbstverständlich sind, ist eine sozialpolitische Bankrotterklärung. Bei Doping oder Gammelfleisch würde sich auch keiner mit angemeldeter Kontrolle begnügen.

Die Möglichkeit zu unangemeldeten Kontrollen gibt es auch jetzt schon. Warum sind sie so selten erfolgt?

Viele beim Medizinischen Dienst sind doch froh, dass sie angemeldet kommen dürfen. Da ist das Schlimmste schon beseitigt. Die Kontrolleure haben ja ein Riesenproblem: Sie können größere Heime nicht schließen, weil keiner weiß, wohin mit den Bewohnern. Wenn jeder in der Pflege seiner Verantwortung nachkäme, könnte es diesen Wahnsinn nicht geben. Die besten Kontrolleure wären kritische Pflegekräfte, Ärzte, Betreuer, Angehörige. Auch Rettungssanitäter und Klinikmitarbeiter. Die Missstände kennen doch alle.

Offenbar schützen vor Missständen weder hohe Pflegesätze noch Zertifizierungen. Worauf sollten Angehörige achten?

Ein schlechtes Heim erkennen Sie unter anderem daran, dass man Ihnen einen Hochglanzprospekt in die Hand drückt und strahlend erklärt, dass es hier nur zufriedene Bewohner gibt. Ein Heim ohne Mängel kann es aber nicht geben. Die Frage ist, wie die Leitung damit umgeht. Man setzt sich zum Beispiel mit deren Biografie auseinander. Und es gibt dort auch nicht diese unnatürlich hohe Zufriedenheit. Die Menschen leben ja nicht freiwillig im Heim. Wenn alte Frauen nicht übers Essen schimpfen, stimmt doch was nicht.

Was fehlt Ihnen denn an der Pflegereform?

Das ist keine Reform, das ist ein Reförmchen. Mir fehlt der Paradigmenwechsel. Kranken- und Pflegeversicherung müssten endlich zusammengelegt werden. Es ist absurd, dass wir uns den volkswirtschaftlichen Irrsinn leisten, auf Prävention und Rehabilitation zu verzichten. Heime werden finanziell bestraft, wenn sie alte Menschen dank guter Pflege wieder dazu bringen, selbstständig zu essen. Und für Kliniken sind Oberschenkelhalsbrüche und Druckgeschwüre wichtige Wirtschaftsfaktoren. Solange es so viele Funktionäre gibt, die am Elend in den Heimen verdienen, wird sich nichts ändern.

Claus Fussek ist Deutschlands bekanntester Pflegekritiker. Mit ihm sprach Rainer Woratschka.

05.09.2007 

http://www.tagesspiegel.de/zeitung/Fragen-des-Tages;art693,2373069

 

 

 

 

 

Die Informationsfreiheit ist kein Selbstzweck oder voyeuristische Krücke, sondern unmittelbare Notwendigkeit praktizierter Demokratie. Sie dient auch der Sicherung des Rechtsstaates. Wer so naiv ist, zu glauben, der Rechtsstaat passe schon auf sich selber auf, schließlich gäbe es ja Gerichte, der ist ein armer Narr und sei an das traurige Ende der Weimarer Republik erinnert, zu dem auch die Justiz beigetragen hat und das den Vorbeginn des sechs Jahre später beginnenden Völkermordes markierte.

Auf den deutschen Staat kann man sich in Sachen Informationsfreiheit nicht verlassen. Oft muss man gar das Gegenteil feststellen, eine vom Staat geförderte, mittelbar oder unmittelbar ausgeübte Unterdrückung der Informationsfreiheit. Besonders unrühmlich hier die "Rechtsprechung" am Amtsgericht Hamburg, dem Haus- und Hofgericht der KSP - Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Kaiser-Wilhelm-Straße 40 20355 Hamburg.

Zum einen gibt der Staat rigide Vorschriften heraus, die für die Unterdrückung der Informationsfreiheit benutzt werden, denken wir etwa nur an das sogenannte Urheberrecht, das zu einer zunehmenden und flächendeckenden Verödung der Informationsfreiheit führt. Die Bundesregierung schläft derweile, zu Nutz und Frommen derjenigen die Informationen in Profit umwandeln wollen, vornehmlich sind hier zu nennen die Nachrichtenagenturen AFP und dpa sowie die in Insolvenz befindliche dapd.

Zum anderen drängen jedes Jahr Tausende arbeitsloser Rechtsanwälte, die als Organ der Rechtspflege bezeichnet werden, auf den ausgelaugten und überweideten juristischen Markt. Und wie das immer so ist, wenn das Brot knapp ist, weitet man sein bisheriges Jagdgebiet auf lohnend erscheinende neue Gebiete aus. Die Anwälte bilden da keine Ausnahme.

Das Internet ist heute der am schärfsten kontrollierte Raum in Deutschland. An jeder Internetecke stehen Hunderte selbsternannte Internetpolizisten. Tausende von Blockwarten, Saubermännern und Rechtsanwälte durchforsten jeden Tag das Internet in der Hoffnung vermeintliche Rechtsverletzungen zu finden, die sich narzisstisch oder finanziell ausbeuten lassen. Da wird denunziert und verklagt, was das Zeug hält, die Stasitruppe von Erich Mielke war gegen die heutige Internetüberwachungsmafia ein armseliger Alter-Herren-Verein.

Hunderte von Anwaltskanzleien verdienen Unsummen von Geld mit dem Durchforsten des Internets nach mutmaßlichen Rechtschutzverletzungen. Abmahnungen werden zu Tausenden an mutmaßliche Rechtsverletzer verschickt, die dann meist auch brav zahlen, weil sie - nicht zu recht - vermuten, dass Gesetzgebung und Justiz den Abmahnterror nach Kräften unterstützen.

 

 

In den letzten Jahren häuften sich Fälle von Abmahnungen. Es wird daher von einer Abmahnwelle gesprochen. Dies liegt in den Augen Vieler auch daran, dass das Immaterialgüterrecht durch die Verbreitung des Internets stark an Bedeutung zu genommen hat und die Abmahnung das typische Element dieser Rechtsgebiete ist.

Einige machen hierfür aber auch Rechtsanwälte und deren Gewinnstreben verantwortlich: Diese Rechtsanwälte durchforsten das Internet auf möglicherweise abmahnfähige Verstöße und fordern von deren Urhebern Unterlassungserklärungen ein, wobei eine Schädigung häufig nur konstruiert wird. Es gibt Kanzleien, die so pro Jahr rund 50.000 Aktenzeichen für Abmahnungen produzieren, um auf Wettbewerbsverstöße oder Urheberrechtsverstöße hinzuweisen.[6] Die Betroffenen sind etwa Privatpersonen, die auf Auktionsplattformen wie eBay in dem Glauben handeln, den gewerblichen Regeln nicht zu unterliegen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Abmahnung

 

 

 

Zum Glück gibt es viele Menschen, die sich nicht auf den vermeintlich von allein funktionierenden Rechtsstaat und die oft unter Wahrnehmungsstörungen leidende Justiz verlassen, sondern selbst engagiert und mit Sachkompetenz auf die Einhaltung rechtsstaatlicher Normen achten.

 

 

Wächterpreis

 

"Wächterpreis der Tagespresse":

"Couragierte Reporter" auszeichnen, die in "Wahrnehmung von staatsbürgerlichen Rechten",

"den Kampf um eine saubere Verwaltung aufnehmen",

"Übergriffe der Bürokratie oder anderer Machtgruppen"

recherchieren und darüber berichten und dabei

ohne Rücksicht auf Namen und bestehende Verhältnisse

Missstände schonungslos aufdecken,

dies ist das Ziel des "Wächterpreis der Tagespresse". So hat es die Stiftung, die die Preise vergibt, formuliert.

Missstände und Probleme gibt es überall. Oft weiten sie sich zu Affären und handfesten Skandalen aus. Und manchmal werden Lehren daraus gezogen, Missstände abgestellt, Gesetze verändert oder sonstige Konsequenzen gezogen.

Die Medien haben - neben ihrem Job der Nachrichtenvermittlung - auch die Aufgabe, den Finger in solche Wunden zu legen. Man nennt dies öffentliche Aufgabe der Medien. Oder auch Watch-Dog (Wachhund)-Funktion.

Die Website will diese für eine funktionierende Demokratie wichtige Aufgabenteilung bekannter und transparenter machen. Sie richtet sich an alle, die Zeitungen und Zeitschriften lesen oder das Zeitgeschehen im Fernsehen verfolgen. Sie ist aber auch für die Medien selbst gedacht sowie für die Forschung und die Wissenschaft, die untersuchen, wie die Medien und die öffentliche Kommunikation funktionieren.

 

Deshalb werden ab 2004 die mit dem Wächterpreis ausgezeichneten Geschichten und Berichte vollständig dokumentiert und mit weiteren Informationen präsentiert.

Sie können daher auf dieser Website erfahren, wie die Geschichten letztlich weitergehen, welche Reaktionen sie auslösen und wie sie entstanden sind.

Der "Watch-Dog" - Preis wird nur für Berichte vergeben, die in Tageszeitungen zu lesen waren bzw. von Tageszeitungsjournalisten aufgedeckt wurden. Viele solcher Themen sind aber oftmals Ergebnis unterschiedlicher Kooperationen oder Arbeitsteilungen auch im Bereich der Medien selbst, beispielsweise wenn eine Zeitung und das Fernsehen mehr oder weniger gleichzeitig eine Geschichte enthüllen. In solchen Fällen werden wir auch dies dokumentieren, wie solche "Geschichten" zum öffentlichen "Thema" werden.

Da Berichte in den Medien durch Informationen und Informanten zustande kommen, können die Medien immer nur so gut, d.h. immer nur so aktuell und brisant sein wie die Informationen und Informanten selber. Aus diesem Grund wollen wir bereits an dieser Stelle auf die Unterseite INFORMANTENINFO (orange) aufmerksam machen, die so genannten Informanten (Whistleblowern) konkrete Hinweise und Tipps liefert: www.informanteninfo.de.

Die sechs Bilder deuten es an:

Pressefreiheit, die bei uns im Artikel 5 des Grundgesetzes verankert ist und sich außerdem über Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention definiert, garantiert den freien Informationsaustausch zwischen allen Bürgern und der Presse und über die Grenzen hinweg

 

Nachrichten oder geheim gehaltene Informationen, die alle interessieren, publik zu machen, darum geht es ganz konkret.

 

Die Arbeitsweise: Gründlich hinzuschauen, kritische Fragen zu stellen, Informationsbarrieren überwinden

 

Tageszeitungen müssen, bevor man sie lesen kann, erst gedruckt und ausgetragen werden. So schnell wie das Fernsehen können sie nicht sein. Dafür bringen Sie mehr Hintergrund und Lokales als im TV.

 

Wenn Probleme, Missstände oder Affären bekannt werden, beginnt die öffentliche Diskussion.

 

Am Ende dieses Diskussionsprozesses stehen Reaktionen: Die Justiz, der Gesetzgeber oder die Betroffenen sorgen für Veränderungen - im besten Fall für nachhaltige Verbesserungen.

 

 

Der "Wächterpreis der Tagespresse" wird von der Stiftung "Freiheit der Presse" ausgelobt. Dazu gibt es Informationen unter "Wächterpreis" oben auf de linken Navigationsleiste. Wer diese Website betreibt, die in Absprache mit der Stiftung entstand, können Sie ganz oben unter "über die website" nachlesen.

...

Der Auftritt von waechterpreis.de ist eine eigenständige Webseite. Inhaltlich ist diese Interneseite seit 2005 Bestandteil des Dokumentationszentrums Couragierte Recherchen und Reportagen, das weitere Angebote dieser Art bereit hält. Sie können das Dokzentrum auch direkt unter www.ansTageslicht.de ansteuern.

 

 

 

Wächterpreisträger 2007:

Der jährlich ausgeschriebene Wächterpreis der Tagespresse 2007 wurde am 6. März 2007 in Bad Vilbel den folgenden Journalisten zuerkannt:

Der 1. Preis (12.000 Euro) geht an Marion GIRKE und Christian DENSO, Reporter des Hamburger Abendblatt.

Nach Auffassung der Jury haben sie mit ihrer eingereichten Arbeit ein Lehrbeispiel für engagierten Journalismus und erstklassige Recherche abgeliefert. Die beiden Journalisten haben den Fall einer alten Dame aus der Nähe Pinnebergs/Schleswig-Holstein öffentlich gemacht, die auf Antrag einer Behörde unter rechtliche Betreuung („entmündigt“) gestellt worden war. Die beiden vom Gericht bestimmten Betreuer verkauften deren Haus und das 7.500 qm große und wertvolle Grundstück an die Gemeinde zu einem niedrigen Preis. Gegen alle rechtlichen und tatsächlichen Widerstände ermittelten die Reporter den Sachverhalt und machten zugleich deutlich, dass hinter diesem Einzelfall eine ganz andere Dimension von Missständen im Betreuungswesen existiert. Die überregionale Presse, verschiedene Fernsehsender, der Kieler Landtag und die Hamburgische Bürgerschaft nahmen sich des Themas an. In der Folge führte dieser Skandal zu einer breiten Diskussion über das Betreuungsrecht insgesamt.

Den 2. Preis (8.000 Euro) teilen sich zwei Redakteure der Süddeutschen Zeitung: Hans LEYENDECKER und Nicolas RICHTER, die den Fall des von der CIA entführten Deutsch-Libanesen Khaled el-Masri und das zögerliche Verhalten der Bundesregierung in dieser Angelegenheit zum öffentlichen Thema gemacht zu haben.

Beide haben mit ihren Berichten und Analysen die Rolle deutscher und ausländischer Behörden im Kampf gegen den Terrorismus beleuchtet. Die Berichterstattung trug dazu bei, dass im Bundestag der Untersuchungsausschuss zur Arbeit der Geheimdienste eingesetzt wurde.

Den 3. Preis (6.000 Euro) erhält Ekkehard RÜGER, Redakteur der Burscheider (NRW) Lokalausgabe der Westdeutschen Zeitung.

Er recherchierte und berichtete über den geplanten Besuch des Aufsichtsrats und der Gesellschafterversammlung der Burscheider Stadtwerke auf einer norwegischen Förderplattform. Die Reise der 17-köpfigen Gruppe sollte von großen zwei Energiekonzernen finanziert werden. Im Laufe der Berichterstattung zeigte sich, dass der Vorfall kein Einzelfall war, so dass sich eine Debatte über das Problem der Grenzen von Korruption entwickelte.

Die Preise werden den Journalisten am 15. Mai 2007 um 17.00 Uhr im Kaisersaal des Römer (Rathaus) in Frankfurt überreicht. Zu diesem Zeitpunkt werden auch die mit dem aktuellen Wächterpreis ausgezeichneten Berichte und die Geschichten hinter diesen Geschichten auf dieser Website online gehen.

...

http://www.waechterpreis.de/

 

 

 

 

Quis custodiet custodes ipsos - Wer bewacht die Wächter? Diese Frage kann man nur damit beantworten, dass es nur die Menschen sein können, die den gewählten oder nichtgewählten Funktionsträgern auf die Finger und den Mund schauen. Doch ohne Informationsfreiheit ist das ein schwieriges Unterfangen, deswegen hatten die Mächtigen aller Zeiten schon immer ein Interesse daran, sich nicht in die Karten gucken zu lassen. Die DDR krankte bekanntlich an der sehr eingeschränkten Informationsfreiheit und ist schließlich auch daran zugrunde gegangen. Aber auch die Bundesrepublik Deutschland konnte man bis 1989 nicht gerade als ein Musterland der Informationsfreiheit bezeichnen. Insbesondere die Behörden schirmten sich so gut es eben ging, gegen all zu neugierige Mitbürger/innen ab. Ein gewisser Umschwung setzte erst mit der Jahrtausendwende ein, als die ersten Informationsfreiheitsgesetze in Kraft gesetzt wurden. Warum das trotz geltenden Grundgesetz so lange dauert, kann man nur mit dem langjährigen Widerstand der herrschenden Eliten erklären.

 

 

 

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Artikel 5 (Meinungsfreiheit)

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

 

 

Wer nun erfreut denkt, in Deutschland wäre Meinungs- und Informationsfreiheit grundgesetzlich zugesichert, sieht sich gleich eines besseren belehrt, wenn er Artikel 5 Satz 2 liest:

 

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

 

Na bitte, wer hat es denn gesagt, durch dieses vortreffliche Einfallstor von Satz 2, relativiert sich Satz 1 zugleich und mit ein bisschen Rechtsrabulistik lässt sich die Sache von geübten und willigen Richtern an Amts- oder Landgerichten schließlich zu Gunsten auf Geheimhaltung ihrer Arbeit erpichter Gutachter so auslegen, dass Satz 1 zu guter Letzt nur noch Makulatur ist. Es lebe der Rechtsstaat. 

Man kann sich da durchaus an die Zeiten in der DDR erinnern, allerdings kam man dort bei zuviel Renitenz etwas schneller als heute ins Gefängnis. So z.B. Elke Wirth, weil sie SED-Funktionäre mit beißendem Spott überzog. 

 

vergleiche hierzu:

B. Bohley / Gr. Praschel / R. Rosenthal (Hrg.): "Mut, Frauen in der DDR"; Herbig Verlag München, 2005). 

 

 

Spott und Satire ist etwas, das die vermeintlich Mächtigen überhaupt nicht mögen, denn der Spott trifft sie an ihrer empfindlichen Stelle, ihrer Hybris, ihrem Überlegenheitswahn und ihrem latenten Kleinheitsgefühl.

 

 

 

Sprich mit mir

Patienten wollen besser informiert sein. Sie fordern: Kliniken sollen ihre Ergebnisse offen legen

Ein Sprachcomputer, programmiert für Gespräche mit Patienten zur Entlastung des Arztes, hat sogar Small Talk in seiner Software. Kann er eine Frage nicht beantworten, dann sagt er: „Lassen Sie uns von etwas anderem reden!“ Die Anekdote löste letztes Wochenende beim 11. Kongress „Armut und Gesundheit“ in Berlin nicht nur Gelächter aus. Eine Teilnehmerin: „Ein Arzt hätte das nicht gesagt. Der hätte den Patienten mit einem Rezept hinauskomplimentiert.“

Arm dran sind alle, die sich als Kranke einen Pfad durch den Dschungel des Gesundheitswesens bahnen wollen; besonders diejenigen, die arm an Gütern und an Bildung, aber von Krankheit betroffen sind. Deshalb ging es bei der Tagung auch um die Frage, welche Informationen und Beratung Patienten brauchen, um über ihre Gesundheit mitentscheiden zu können.

Künftig wird der Patient nicht mehr passiver Empfänger von Behandlungen bleiben können, sondern aktiv an seiner Gesundung mitwirken müssen, sagte der Bielefelder Gesundheitswissenschaftler Bernhard Badura und nannte auch Gründe: Die Angebote der Medizin werden immer komplexer und damit die Wahlmöglichkeiten größer. Zugleich steigt das Bildungsniveau, die Patienten werden kritischer. Mit zunehmender Lebenserwartung wächst die Zahl chronisch Kranker. Sie wollen über Behandlungsmöglichkeiten informiert und zum Umgang mit ihrem Leiden befähigt werden.

Die Beteiligung der Patienten als Element der „Gesundheitsreform“ fehle bisher fast völlig, wie Badura bemängelte. Wenigstens beginnt man, die Patienten nach der Bewertung des Klinikaufenthalts zu fragen. Meist sei dies aber nur ein Werbemittel, hieß es auf dem Kongress. Denn ob die medizinische Versorgung angemessen ist, ob zu viel, zu wenig oder das Richtige getan wird, sei für die Patienten heute kaum zu beurteilen.

Alle Umfragen ergeben übereinstimmend: Patienten wollen mehr Informationen und persönliche Beratung, am liebsten durch den Arzt, was besonders für die sozial Benachteiligten gilt. Broschüren, Artikel, Merkblätter, das Internet oder die noch immer als zu lang und unverständlich bewerteten Beilagen der Arzneimittelpackungen können das Gespräch mit der Möglichkeit zur Nachfrage nur ergänzen. Kassenpatienten fühlen sich vor allem durch Angebote selbst zu zahlender „Individueller Gesundheitsleistungen“ verunsichert und sehen dadurch das Vertrauensverhältnis zum Arzt belastet. Das zeigte eine Studie des Wissenschaftlichen Instituts der AOK.

Ärzte – aber auch Kassen – haben auch ökonomische Interessen. In Hamburg hätten Krankenkassen ihre Mitglieder aufgefordert, in die billigsten Krankenhäuser zu gehen statt in die jeweils am besten geeigneten, berichtete Christoph Kranich, Verbraucherzentrale Hamburg. Er hoffe, dass immer mehr Kliniken in den jetzt obligatorischen Qualitätsberichten nicht nur mitteilten, wie gut sie ausgestattet und wie qualifiziert ihre Mitarbeiter seien. Vielmehr sollten sie – was noch freiwillig ist – auch ihre Ergebnisse offen legen. Einige tun dies schon.

Seit der Gesundheitsreform 2000 werden im Modellversuch unabhängige Institutionen zur Verbraucher- und Patientenberatung gefördert. Und das durchaus mit Erfolg, wie die wissenschaftliche Begleitforschung zeigt. Die Beratungsqualität wurde auch durch Wissenschaftler der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) in der Rolle Ratsuchender getestet. Wie Marie-Luise Dierks (MHH) mitteilte, sei in den Gesprächen die Autonomie der Anfragenden unterstützt und Entscheidungshilfe gegeben worden.

Viele Ratsuchende suchen nur Hinweise auf die richtige Praxis oder Klinik. Andere, vor allem chronisch Kranke, wollen auf hieb- und stichfeste Studien gestütztes („evidenzbasiertes“) medizinisches Detailwissen. Auch für sie gibt es schon gute Informationsmöglichkeiten, wie dieser Kongress zeigte. Interessierte Laien können sich sogar im Auffinden, Lesen und Beurteilen wissenschaftlicher Studien schulen lassen.

Besonders aktiv ist hierbei eine Einrichtung der Ärzteschaft: das „Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin“. Eine erste Anlaufstelle ist der Online-Wegweiser zu Berliner Beratungsangeboten, getragen von der Landesarbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung „Gesundheit Berlin“ (Telefon 4431 9066).

Rosemarie Stein

Infos im Internet:

www.patienteninfo-berlin.de

 

"Der Tagesspiegel", 22.11.2005

http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/22.11.2005/2190120.asp

 

 

 

Der auf dieser Internetseite vorgestellte Aufsatz zum Thema "Gutachten im familiengerichtlichen Verfahren" steht nicht nur auf Grund der Freiheit der Wissenschaft unter verfassungsrechtlichen Schutz, sondern darüber hinaus auch aus Gründen der verfassungsrechtlich geschützten Informations- und Meinungsfreiheit. 

 

"Medien sind gleichermaßen Plattform und Katalysator für die Information des Einzelnen und den öffentlichen Meinungsbildungsprozess. Ihre Aufgabe ist das Herstellen von Öffentlichkeit, d.h. das Schaffen von Öffentlicher Information, öffentlicher Kontrolle und öffentlichem Dialog. So entsteht ein Forum, das es ermöglicht, sich über Angelegenheiten zu informieren, beteiligte Interessen und Standpunkte zu erfahren und ggf. selbst Stellung zu nehmen."

Axel Beater: "Informationsinteressen der Allgemeinheit und öffentlicher Meinungsbildungsprozess. Inhaltliche und prozedurale Kriterien aus zivilrechtlicher Sicht.", In: "Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht", 8/9/2005, S. 602 

 

 

Die hier erfolgten Darlegungen zum Thema "Gutachten im familiengerichtlichen Verfahren"  verfolgen auch unmittelbar den Zweck das grundgesetzlich abgesicherte Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Information durchzusetzen. Von daher ist eine enge inhaltliche Nähe zu den in verschiedenen Bundesländern geltenden Informationsfreiheitsgesetzen gegeben. 

 

"Für die Demokratie ist Öffentlichkeit wiederum wichtig, denn Information und Kommunikation sind Voraussetzung zur Beteiligung am demokratischen Prozess. Informationen über das staatliche Handeln ermöglichen generell die Beobachtung behördlichen Handelns. Informationsrechte sind verfassungsrechtlich garantiert. ... Ein Recht auf Information lässt sich aber auf das Demokratieprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG stützen, das auch ein allgemeines Öffentlichkeitsprinzip einschließt. Auch das Rechtsstaatsprinzip des art. 20 Abs. 3 GG wird mit Blick auf ein rechtsstaatliches Verwaltungsverfahren zur Begründung herangezogen. Das Sozialstaatsprinzip soll dafür Sorge tragen, dass die menschliche Personalität erhalten bleibt."

Erdelt, Alexander: "Informationszugang und das Recht auf Information"; In: ""Datenschutz und Datensicherheit", 8/2003, S. 465-470 

 

 

 

Am 01.01.2006 ist das noch von der ehemaligen rot-grünen Bundesregierung geplante Informationsfreiheitsgesetz in Kraft getreten.

 

PRESSEMITTEILUNG

NR. 1286 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Datum: 30. Dezember 2005

Fragen Sie! Das Informationsfreiheitsgesetz tritt in Kraft

Zum In-Kraft-Treten des von Rot-Grün verabschiedeten Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) zum 01.01.2006 erklärt Silke Stokar, innenpolitische Sprecherin:

Mit dem Informationsfreiheitsgesetz hat jeder Bürger und jede Bürgerin gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Das bisher gültige Aktengeheimnis wird aufgehoben. Formlos und ohne Begründung können die Bürger Auskunft verlangen, die Behörde muss begründen, wenn sie im Ausnahmefall die gewünschte Information nicht freigeben will. In Streitfällen vermittelt der Bundesbeauftragte für Datenschutz, der mit dem IFG auch zum Beauftragten für Informationsfreiheit wird.

Informationsfreiheit ist die Grundlage für ein offenes Verhältnis zwischen modernem Staat und mündigen Bürger. Sie sorgt für mehr Transparenz und stärkt die Zivilgesellschaft. Von der Großen Koalition erwarten wir jetzt bürgerfreundliche Verordnungen zur Umsetzung des IFG.

Die Debatte über eine moderne, bürgerfreundliche Informationsfreiheit ist mit dem IFG nicht beendet. Das IFG in seiner jetzigen Form ist ein Einstiegsgesetz, dass nach dem Sammeln von praktischen Erfahrungen weiter entwickelt werden muss. Länder und Kommunen sind jetzt aufgefordert, ihre Widerstände gegen mehr Transparenz aufzugeben und dort, wo bislang noch das Amtsgeheimnis vorherrscht, Regelungen für Informationsfreiheit zu schaffen.

Eine moderne Verwaltung wird künftig freiwillig mehr Informationen im Internet veröffentlichen. Der Zugang zu Originaldokumenten der öffentlichen Verwaltung wird genauso selbstverständlich werden, wie es heute schon der Zugang zu Formularen ist. Internetwege in die Amtsstuben können nicht nur offen sein, wenn die Mitwirkung des Bürgers gefordert ist. Auf den Internetseiten der Behörden sind Aktenpläne und Register über Informationsbestände anzulegen, damit der interessierte Bürger, aber auch Unternehmen, Verbände und Journalisten per Mausklick Zugang zum Wissen und Handeln der öffentlichen Verwaltung erhalten.

http://www.gruene-bundestag.de/cms/presse/dok/95/95378.fragen_sie_das_informationsfreiheitsgese.htm

 

 

 

Das Informationsfreiheitsgesetz ist ganz allgemein, aber auch für die Frage einer öffentlich zugänglichen Diskussion der Arbeit von familiengerichtlich tätigen Gutachtern zu begrüßen. Es kann nicht sein, dass für Gutachter andere Regeln gelten als in sonstigen Bereichen des Lebens oder das in Deutschland in Teilbereichen des gesellschaftlichen Lebens Zustände herrschen können, wie sie in der DDR vor 1989 geherrscht haben, wo eine kleine Priesterkaste darüber bestimmte, welche Informationen die Bevölkerung erhalten sollte und welche nicht. 

 

"Keine Angst vor Transparenz! Kläger wie Beklagter und insbesondere der medizinische Sachverständige sollten wissen, warum eine Beweisfrage gerade so formuliert worden ist und was das Gericht mit der Fragestellung bezweckt. Besondere Qualifikationen des Gutachters, deren Notwendigkeit und ggf. deren Fehlen sollten offen gelegt werden, ebenso wie die Unmöglichkeit der Beantwortung einer Beweisfrage. eine solche Vorgehensweise signalisiert kein mangelndes Fachwissen, sondern beschreibt die Ernsthaftigkeit der Auseinandersetzung mit der gestellten Aufgabe. Transparenz erhöht das Vertrauen in die beschriebenen Ergebnisse und führt damit zu einer höheren Akzeptanz in der Entscheidung des Gerichts."

Elling, Peter: "Medizinische Sachverständigengutachten in der sozialgerichtlichen Praxis - Qualitätssicherung bei Auftraggeber und Auftragnehmer", In: "Neue Zeitschrift für Sozialrecht", 3/2005, S. 125

 

 

Bekanntlich ist die DDR nicht zuletzt auch an der dort dominierenden Informationsunfreiheit und Geheimniskrämerei gescheitert. Auch der insgesamt beklagenswerte Zustand der Tätigkeit von familiengerichtlich tätigen Gutachtern dürfte der über Jahrzehnte ausgiebig gepflegten und von einzelnen Gutachtern aggressiv verteidigten Geheimniskrämerei zuzuschreiben sein. Dass dies auch derzeit noch ein gesellschaftlich relevantes Problem in der Bundesrepublik Deutschland ist, zeigen verschiedene Versuche bestimmter Gutachter  Informationsangebote und eine wissenschaftliche Auseinandersetzung, so wie sie z.B. hier zu finden sind, mit verschiedenen Mitteln, so z.B. mit der Berufung auf das Urheberrecht zu unterbinden. 

In anderen Bereichen, auch in der Wirtschaft, wird dagegen - trotz teils noch starker Widerstände - der Informationsfreiheit zunehmend der ihr zukommende Platz eingeräumt, wie die folgenden Beispiele zeigen. 

 

 

 

Es ist ein Akt der Notwehr

Der doppelte Hans-Peter Martin: EU-Abgeordneter und Journalist

 

Was sind Sie in diesen Tagen: Journalist, Buchautor, Aufdecker oder doch eher Politiker?

Noch nie habe ich mich so sehr als Volksvertretergefühl wie jetzt. Unser Wahlkampfslogan vor fünf Jahren lautete doch: `Aufdecken und verbessern´, jetzt bemühe ich mich, etwas gegen den skandalösen Spesenmissbrauch im Europäischen Parlament zu unternehmen. Da hilft die Erfahrung als langjähriger Buchautor und `Spiegel´-Redakteur, bei dem ich ja keineswegs rausgeflogen bin, wie es im Tagesspiegel zu lesen war. Jetzt will ich dazu beitragen, EU-Brüssel aufzuräumen, um der Demokratie zu helfen.

 

Ganz uneigennützig sind Sie dabei nicht. Sie werden doch sicherlich Ihre mediale Prüsenz die Sie in der ´Bild´-Zeitung oder in `Stern-TV` erlangt haben, benutzen, um ein Buch über den angeblichen EU-Spesen-Skandal zu schreiben.

Das ist noch nicht entschieden. Jetzt ist es wie in der 89. Minute eines wichtigen Fußballspiels. Noch kann sich das Europäische Parlament selbst läutern und die schlimmsten Auswüchse des Spesen-Irrsinns mit einfacher Mehrheit Ende April abschaffen. Ich arbeite am Aufbau der `Europäischen Transparenz-Initiative´ (www.eti.info) Es gibt keine Demokratie ohne Transparenz, und wir brauchen viel mehr Enthüllungen im Brüsseler Schattenreich. Jetzt kommen auch noch zehn weitere Staaten mit ihren jeweiligen Korruptionskulturen dazu. Ist da der Westen schon reif dafür? Und wenn wir versagen: Bekommen wir dann nicht bloß wenig hilfreiche `Vereinte Nationen von Europa` statt einer modernen, demokratisch durchlegitimierten EU?

 

Uns geht es weniger um Ihre Ziele als um Ihre Methoden. Hätten Sie als `Spiegel`-Journalist einen ähnlich dichten Report zustande gebracht wie als Politiker?

Grundsätzlich ja.

 

In Ihren tagebuchartigen Aufzeichnungen werden `Off-Records-Gespräche` mit Europaparlamentskollegen aufgenommen. Die Befragten, die nun als Spesenritter mit vollem Namen und wenig schmeichelhaften Zitaten in der Zeitung stehen, wussten nicht, dass ihre Aussagen publiziert werden. Würde ein Chefredakteur Hans-Peter Martin Derartiges abdrucken?

Chefredakteur wollte ich nie werden. Doch meine Abgeordneten-Kollegen wussten, wer ich bin und was ich früher gemacht habe. Seitdem ich im EP sitze, haben doch viele immer wieder behauptet, ich würde später etwas veröffentlichen. SPD-Gruppenleiter Martin Schulz spottete doch immer wieder, ich würde wohl etwas enthüllen, er sei da aber ganz gelassen. Die Öffentlichkeit und die Steuerzahler haben doch ein Recht zu erfahren, was im EP wirklich passiert.

 

Trotzdem: Ist dieser Zugang fair?

Es ist ein Akt der Notwehr, weil sich sonst die Trutzburg der Spesenritter nicht öffnen würde.

 

Stimmt der Vorwurf dass Sie bereits zu Beginn ihrer Politikerkarriere vorhatten, ein Buch über das Innenleben des Europäischen Parlaments zu schreiben?

Nein, ich wollte bis in den Sommer 2000 hinein nur ein ordentlicher Abgeordneter sein. Doch die österreichischen Sozialisten haben mich immer mehr ihrem Parteisoldaten-Druck ausgesetzt Meine Parlamentarier-Arbeit habe ich trotzdem ordentlich weitergemacht, aber auch beobachtet, was andere tun und nicht tun.

 

Dann stimmt es also, dass Ihre Recherchen eine Abrechnung mit der europäischen Sozialdemokratie sind? Schließlich wurden Sie 1999 von den Sozialdemokraten rasch ausgebootet.

Es geht ums genaue Hinschauen, die Sozialdemokraten haben 1999 mich als parteifreien Spitzenkandidaten geholt und die Wahlen gewonnen, dann aber gleich die Wähler betrogen. Nicht, wie von den Wählern erwartet, wurde ich Delegationsleiter der österreichischen Gruppe, sondern man wollte aus mir einen biederen Parteiapparatschik machen. Jedes Kompromissangebot meinerseits wurde genutzt, mich auszubooten. Als ich für Transparenz eintrat, war das leider für viele Sozialisten — inzwischen nenne ich sie bewusst so — ein vergessenes Lippenbekenntnis. Dabei sollten echte soziale Demokraten doch für Offenheit eintreten, selbst wenn es um eigene Privilegien geht Eine Parteikarriere hat mich aber nie interessiert, so wollte ich, anders als in den Medien dargestellt, auch niemals stellvertretender Fraktionsvorsitzender werden.

 

Die ganze vergangene Woche lief eine `Bild`- Serie mit Ihren Enthüllungen, in `Stern-TV` waren sie ebenfalls. Wie geht es weiter?

Endlich gibt es ein breiteres Interesse für den offensichtlichen Spesenirrsinn in Brüssel. Selbstverständlich bin und bleibe ich ein Pro-europäer, doch die Missstände müssen beseitigt werden. Man darf sich dabei nicht mundtot machen lassen.

 

Interview in Tagesspiegel, 7.4.2004

www.tagesspiegel.de

 

 

 

 

 

(21.03.2005 )

„Von wegen Transparenz“ Chef des Steuerzahlerbunds kassiert gleich dreifach

Berlin - Wenn Karl Heinz Däke (62) öffentlich auftritt, dann wird angeklagt. Gnadenlos geißelt der Präsident des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Verschwendung und Intransparenz des Staates. Mit erhobenem Zeigefinger prangert Däke Überversorgung an, fordert Sparsamkeit und Zurückhaltung – vor allem bei den Einkommen von Politikern und Beamten. Doch jetzt gerät der Mahner selber unter Druck. Der Grund: Ämterhäufung und Mehrfachgehälter. Däke hat gleichzeitig drei Präsidial- und Vorstandsposten, und alle sind hoch bezahlt.

Wenn die Zahlen in die Öffentlichkeit geraten, warnte ein Spitzenfunktionär, wären „die Folgen verheerend. Wir müssten mit einer nie dagewesenen Austrittswelle rechnen.“ Doch selbst Landeschefs hatten bislang Schwierigkeiten, an genaue Zahlen zu kommen. Von Tagungen, auf denen die Vorstandsgehälter beschlossen werden, schildern Teilnehmer peinliche Szenen. Beschlussvorlagen erhielten sie erst in der Sitzung. „Mehr als einige hastige Notizen“, so ein Insider, „konnte ich nie machen.“ Dann werde alles wieder einkassiert: „Von wegen Transparenz. Was dort geschieht, ist eher Verheimlichung.“

1998 behauptete Däke: „Ich verdiene soviel wie ein Bundestagsabgeordneter.“ Doch Mitte der 90er Jahre hatte er ein Einkommen, von dem Abgeordnete nur träumen konnten. Sie bezogen damals Diäten von rund 140 000 D-Mark (71 580 Euro) im Jahr. Däke erhielt fast doppelt soviel. Er kassierte auch als Chef des verbandseigenen Karl-Bräuer-Instituts und als Vorstand des NRW-Landesverbands – insgesamt rund 275 000 D-Mark (140 605 Euro). Die Relationen sind heute nicht viel anders. Ein Abgeordneter verdient etwa 84 000 Euro, Däke als BdST-Präsident etwa 88 000. Für seine anderen Jobs kommen 95 000 Euro hinzu. Gesamtsumme: rund 183 000 Euro – mehr als mancher Länderminister und fast dreimal soviel wie andere Verbandschefs. Und das ist nicht alles. Als Beirat der Hamburg-Mannheimer kassierte Däke allein 2003 rund 8000 Euro. Vorträge oder Reden lässt er sich honorieren. Das Geld behält er, nach Aussagen aus seinem Umfeld, zumindest teilweise für sich.

In den Landesverbänden wird der Ruf nach Veränderungen lauter. Auch der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Volker Beck, fordert mehr Transparenz. Der Steuerzahlerbund solle die Maßstäbe, die er an andere anlege, „auch bei sich selbst gelten lassen“. Im Mai steht Däke zur Wiederwahl. Und längst fragen sich Kollegen, ob er angesichts seiner eigenen Bezüge bei brisanten Themen nicht zu befangen sei. Im Streit um die Mehrfachgehälter von Krankenkassen-Vorständen meldete sich Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) laut zu Wort und sprach von „schändlichem“ Verhalten. Däke dagegen, so ein interner Kritiker, habe „auffällig geschwiegen“.O. Jahn/M.D. Rose (ddp)

http://www.tagesspiegel.de/politik/index.asp?gotos=http://archiv.tagesspiegel.de/toolbox-neu.php?ran=on&url=http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/21.03.2005/1714550.asp#art

 

Tagesspiegel 20.03.2005

 

 

 

 

 

Kleine und nicht behandelte Mündliche Anfragen im Abgeordnetenhaus von Berlin

Titel: Individualisierte Offenlegung von Vorstandsgehältern II

Abgeordneter: Dr. Klaus Lederer (PDS)

Link: http://www.parlament-berlin.de/adis/citat/VT/15/KlAnfr/k1512526.pdf

2005

 

 

 

 

PRESSEERKLÄRUNG

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Abgeordnetenhaus Berlin

Telefon: 030-2325 2450/51

www.gruene-fraktion-berlin.de

mailto:pressestelle@gruene-fraktion-berlin.de

 

Fr 16.09.2005

 

 

 

Endlich: Managergehälter werden öffentlich

Jochen Esser, finanzpolitischer Sprecher, erklärt:

Was für private Aktiengesellschaften gilt, muss für landeseigene Unternehmen schon lange gelten: Die Gehälter und Abfindungen von Managern müssen veröffentlicht werden, denn Aktionäre bzw. SteuerzahlerInnen haben das Recht zu erfahren, wie viel die Manager verdienen. Einem entsprechenden Gesetzesantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die rot-rote Koalition heute im Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses nach langem Zögern zugestimmt. Schon morgen kann die Gesetzesänderung im Plenum des Abgeordnetenhauses endgültig beschlossen werden.

Das Gesetz zur individualisierten Offenlegung der Gehälter von Vorstandmitgliedern, das der Bundestag beschlossen hat, ist seit 1. August in Kraft. Die Bezüge jedes einzelnen Vorstandsmitglieds im Jahresabschluss müssen bis ins Detail publik gemacht werden - aufgeschlüsselt nach erfolgsabhängigen und -unabhängigen Bestandteilen. Zudem sollen auch die Abfindungen veröffentlicht werden, die im Fall eines Ausscheidens zugesagt wurden.

Der Senat hat sich bisher geweigert, entsprechende Regelungen für landeseigene Unternehmen einzuführen. Umso erfreulicher, dass die Fraktionen von SPD und PDS jetzt eingesehen haben, dass der Selbstdarstellung als Verfechter für mehr Transparenz bei den Landesunternehmen auch Taten folgen müssen. Denn nach den vielen Skandalen und Affären rund um die landeseigenen Unternehmen ist Transparenz das Gebot der Stunde.

 

 

 

 

 

Glasnost bei der Deutschen Bank

VON SEBASTIAN WOLFF

Was die Offenlegung der Bezüge des Vorstandschefs angeht, darf die Deutsche Bank eine gewisse Pionierrolle für sich beanspruchen: Als einer der ersten deutschen Konzernchefs überhaupt gab 2002 der damalige oberste Deutsch-

Banker Rolf Ernst Breuer öffentlich bekannt, was er im Vorjahr verdient hatte - nämlich rund acht Millionen Euro. Bis dahin war nur bekannt gewesen, wie hoch die Bezüge aller Vorstände gemeinsam lagen.

So offen sich die Deutsche Bank in der Frage der Vorstandsvergütung gibt, die Bezüge anderer Top-Manager des Geldhauses hütete der Branchenprimus bislang wie ein Staatsgeheimnis. Begründung: Man würde sonst der Konkurrenz etwas nreis geben, was die brennend interessiere. Denn Spitzenkräfte, vor allem Top-Investmentbanker seien hoch begehrt. Und wenn die Wettbewerber wüssten, wie viel sie bei der Deutschen Bank verdienen, sei die Gefahr der Abwerbung groß.

Doch nun haben sich die Aktionäre durchgesetzt. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Deutsche Bank dazu verdonnert, offen zu legen. wie hoch die Bezüge des erweiterten Führungskreises, des so genannten Group Executive Committee waren: Die sieben nicht dem Vorstand angehörenden Führungsmanager verdienten 2003 zusammen 34,8 Millionen Euro. Laut Börsenzeitung kamen noch Aktienrechte im Wert von 55 Millionen Euro dazu. Es ist verständlich, wenn die Aktionäre darüber informiert werden wollen, wenn solche gewaltigen Summen bezahlt werden. Denn nur so können sie nachvollziehen, ob die Top-Manager auch ihr Geld wert waren.

Berliner Zeitung, 10.03.2006

 

 

 

 

Therapieziel: der wissende Patient

Die Tagesspiegel-Klinikserie hat es vorgemacht, aber die Offenlegung von Qualitätsdaten im Medizinbetrieb bleibt umstritten

Wie viel Wahrheit ist gut für Patienten? Darf ein Kranker erfahren, wie hoch die Komplikationsquote in einem Krankenhaus ist? Und kann ein Patient mit solchen Angaben etwas anfangen? Seitdem im Mai der Klinikvergleich von Tagesspiegel und dem Verein „Gesundheitsstadt Berlin“ mit Daten zur Behandlungsqualität in den Krankenhäusern der Stadt erschienen ist, wird diese Diskussion in Berlin wieder heftiger geführt. Das öffentliche Interesse ist groß: Als am Donnerstag im Rahmen der „Berliner Wirtschaftsgespräche“ über das Thema „Reif für die Wahrheit? Medizinische Qualitätsdaten interpretieren“ diskutiert wurde, fanden sich rund 150 Interessierte ein.

„Jeder Patient hat ein Recht darauf zu wissen, was mit ihm geschieht“, sagte Gesundheitsstaatssekretär Hermann Schulte-Sasse. Dass Transparenz wichtig sei, darüber bestand bei allen Diskussionsteilnehmern Konsens. Nur die Art und Weise der Veröffentlichung solcher Daten blieb strittig. Karin Stötzner, die Berliner Patientenbeauftragte, forderte ein „umfassendes und aussagekräftiges“ Informationssystem für Kranke – mit einzelnen Qualitätsindikatoren, wie sie in der Tagesspiegel-Klinikserie zur Anwendung kamen; damit Patienten lernen, wonach sie fragen müssen. Der ärztliche Direktor der Charité, Ulrich Frei, warnte davor, Qualitätsergebnisse „grob zu vereinfachen“. Aus methodischen Gründen habe sich das Universitätsklinikum nicht an der ersten Edition der Klinikserie beteiligt. „Beim nächsten Mal sind wir dabei“, kündigte Frei an. Weil es nun methodische Verbesserungen gebe.

Heftig diskutiert wurde darüber, ob ein Patient die Ergebnisdarstellungen verstehen könne. Tagesspiegel-Redakteur Ingo Bach sagte, dass die Qualitätsdaten als Orientierung gedacht seien für das Gespräch des Patienten mit dem einweisenden Arzt – auch wenn bisher nur wenige Mediziner von den Ergebnissen der Serie Gebrauch machten, wie Dusan Tesic von der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin meinte. Was bleibt: „Die Region hat sich als Vorreiter bei der Ergebnistransparenz positioniert“, sagte der Geschäftsführer des Klinikkonzerns Vivantes, Holger Strehlau-Schwoll. Geschadet habe das den Krankenhäusern nicht - im Gegenteil. tja

Den Nachdruck des Klinikführers gibt es für 3 Euro, zu bestellen unter 26 009 582 oder unter www.tagesspiegel.de/shop.

Berliner Tagesspiegel, (26.08.2006)

http://www.tagesspiegel.de/berlin/archiv/26.08.2006/2735726.asp

 

 

 

 

Fragwürdige Konstruktion

Es geht um die Pressefreiheit: der Fall Cicero vor dem Verfassungsgericht

23.11.2006

Medien - Seite 38

Christian Bommarius

So oder so wird das Bundesverfassungsgericht in einigen Monaten ein Grundsatzurteil zur Pressefreiheit verkünden. Fällt es so aus, wie es Beobachter nach der gestrigen Verhandlung über die Verfassungsbeschwerde der Zeitschrift Cicero erwarteten, würde das immerhin das Siechtum des investigativen Journalismus in Deutschland ein wenig lindern. Anderenfalls würde sein Sterben nachhaltig beschleunigt. Denn um nichts Geringeres als um die Chancen und Risiken des investigativen Journalismus geht es in dem Cicero-Verfahren, genauer gesagt um die Frage, ob Staatsschutzinteressen tatsächlich die letzte und unübersteigbare Schranke der Pressefreiheit bilden.

Im April 2005 hatte Cicero einen Artikel seines freien Autors Bruno Schirra über den Terroristen Abu Mussab al-Sarkawi veröffentlicht, in dem aus einem als Verschlusssache eingestuften Bericht des Bundeskriminalamtes (BKA) ausführlich zitiert wurde. Auf Betreiben des BKA hatte daraufhin die Staatsanwaltschaft Potsdam im Herbst 2005 sowohl die Redaktionsräume als auch Schirras Wohnung durchsuchen und etliches Material beschlagnahmen lassen.

Beschwerde des Chefredakteurs

Das Amtsgericht Potsdam hatte die Aktion mit der Begründung gebilligt, Schirra habe vertrauliche Informationen veröffentlicht und damit Beihilfe zur Verletzung von Dienstgeheimnissen (353 b Strafgesetzbuch) begangen. Dagegen gerichtete Beschwerden hatte das Landgericht Potsdam verworfen. Ein Ermittlungsverfahren gegen den Cicero-Chefredakteur Wolfram Weimer war gegen Zahlung von 1 000 Euro eingestellt worden.

Über die von Weimer gegen die Razzia erhobene Verfassungsbeschwerde verhandelte gestern der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts. Weimers Prozessbevollmächtigter, der Berliner Strafverteidiger Professor Alexander Ignor, rügte eine schwerwiegende Verletzung des Grundrechts der Pressefreiheit. Die Verletzung bestehe in einer pressefeindlichen Auslegung des Beihilfe-Paragrafen durch die Gerichte, die sich dazu einer äußerst eigenwilligen, von der Wissenschaft ganz überwiegend abgelehnten Konstruktion bedienten.

Prinzipiell könne sich wegen Geheimnisverrat nur ein Geheimnisträger strafbar machen. Dessen Tat sei aber mit der Offenbarung an den Journalisten vollendet, Beihilfe durch anschließende Publikation also ausgeschlossen. Zum Vorwurf der Beihilfe durch den Journalisten gelangten die Gerichte nur durch die Behauptung, die Tat sei zwar vollendet, aber noch nicht beendet. Für die Beendigung sorge der Journalist durch die Veröffentlichung.

Diese Konstruktion der so genannten sukzessiven Beihilfe sei schon deshalb unzulässig, sagte Ignor, weil sie dem Willen des Gesetzgebers widerspreche. Der habe im Jahr 1979 eine Vorschrift des Strafgesetzbuchs (353 c StGB) aufgehoben, die die Veröffentlichung von Dienstgeheimnissen unter Strafe gestellt habe. Ziel sei es damals gewesen, die Straffreiheit von Journalisten zu sichern. Das werde durch die Rechtsprechung seit Jahr und Tag konterkariert.

Dem hielt Lutz Diwell, Staatssekretär im Bundesjustizministerium, entgegen, mit der damaligen Reform habe der Gesetzgeber lediglich einige "Missstände beseitigen", nicht aber die Strafbarkeit von Journalisten ausschließen wollen. Trotz des Grundrechts der Pressefreiheit sei ein "Journalistenprivileg" in der Rechtsordnung nicht vorgesehen. Die Bundesregierung arbeite zwar derzeit an einer umfassenden Reform, mit der der Schutz von Journalisten im Zeugnisverweigerungsrecht, vor Beschlagnahme, Abhören etc. verbessert werden solle. Nicht gewünscht und damit nicht geplant sei hingegen, Journalisten bei der Veröffentlichung von Dienstgeheimnissen straffrei zu stellen.

Der Informant, das scheue Reh

Mehrere Bundesverfassungsrichter gaben mit äußerst kritischen Fragen zu erkennen, dass sie die von der Rechtssprechung konstruierte "sukzessive Beihilfe" für nicht sehr überzeugend halten. Sie sei eine "denkbare, doch fragwürdige Konstruktion", sagte Verfassungsrichter Brun-Otto Bryde. Sollte der Erste Senat sie für verfassungswidrig erklären, wäre damit künftig nicht nur die Veröffentlichung von Dienstgeheimnissen durch Journalisten nicht mehr wegen Beihilfe strafbar. Damit entfielen in diesen Fällen zugleich die Voraussetzungen für Durchsuchungen und Beschlagnahmen in Redaktionsräumen und Privatwohnungen von Journalisten.

Für den Verein Netzwerk Recherche erinnerte der Journalist Hans Leyendecker (Süddeutsche Zeitung) in der gestrigen Verhandlung an die Bedeutung des Informantenschutzes. Auch im Fall Cicero sei es bei der Razzia insbesondere darum gegangen, den oder die Informanten des Journalisten aufzuspüren. Das sei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unzulässig.

Ein Informant, sagte Leyendecker, sei ein "scheues Reh". Mit Aktionen wie im Fall Cicero würden Informanten nachhaltig verunsichert. Das gefährde und beeinträchtige die Arbeit vor allem der investigativen Journalisten.

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2006/1123/medien/0012/index.html?group=berliner-zeitung;sgroup=;day=today;suchen=1;keywords=fragw%C3%BCrdige%20konstruktion;search_in=archive;match=strict;author=Christian%20Bommarius;ressort=Medien;von=1.4.2006;bis=23.11.2006;mark=konstruktion

 

 

 

 

 

Gegen die Geheimniskrämerei

Zwei SPD-Abgeordnete beharren auf Recht auf Information und verklagen die Regierung

Sigrid Averesch

BERLIN. Nachdem im November 2006 der neue Reisepass mit biometrischen Merkmalen eingeführt wurde, wollte es der Bundestagsabgeordnete Johannes Jung (SPD) genau wissen. Vom Bundesinnenministerium verlangte er Einblick in den Millionenvertrag, den das Ministerium mit der privatisierten Bundesdruckerei abgeschlossen hat. Handhabe dafür bot das gerade eingeführte Informationsfreiheitsgesetz, durch das Bürger von den Bundesbehörden Einblick in Akten verlangen können. Doch Jung bekam eine Absage. Der Vertrag enthalte Geschäftsgeheimnisse, lautete die Begründung des Innenministeriums. Jung hätte zwar als Abgeordneter Einblick erhalten können, wäre aber dann zur Geheimhaltung verpflichtet gewesen. Darauf wollte er sich nicht einlassen. Gestern nun teilte Jung mit, er habe vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen die Geheimniskrämerei des Ministeriums Klage eingereicht.

Die mangelnde Transparenz der Ministerien beklagt auch Jungs Abgeordnetenkollege und Parteifreund Jörg Tauss. Er wollte auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes nach der Einführung der Lkw-Maut den Vertrag des Bundesverkehrsministeriums mit der Betreiberfirma Toll Collect einsehen. Auch er bekam das Argument Geschäftsgeheimnis zu hören. Tauss, einer der Initiatoren des rot-grünen Informationsfreiheitsgesetzes, zieht nun gegen das von seinem Genossen Wolfgang Tiefensee geführte Verkehrsministerium vor Gericht. Es reiße zunehmend ein, dass Ministerien in einer sehr flapsigen und oberflächlichen bis überhaupt nicht mehr verwertbaren Form auf Abgeordnetenfragen antworteten, kritisierte Tauss.

Auch der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix forderte, dass endlich ein Wandel in der "Denke" in deutschen Amtsstuben Einzug halten soll. Dort herrsche vielfach noch immer die Überzeugung, dass prinzipiell alles geheim gehalten werden müsse. Ein Termin für die Gerichtsverhandlung steht noch nicht fest. Von der Entscheidung der Gerichte aber wird abhängen, ob die Ministerien sich weiterhin pauschal gegen Einblicke wehren können und ob eine Gesetzesänderung nötig ist.

Berliner Zeitung, 11.08.2007

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/print/politik/676946.html

 

 

 

 

 

 

Einschränkung der Informationsfreiheit

Nicht nur in der DDR wurde Geheimhaltung großgeschrieben. Auch in der Bundesrepublik Deutschland gibt es Bereiche, die unter dem Deckel der Verschwiegenheit gehalten werden sollen. Angeblich alles wegen anderer wichtiger Rechtes, so etwa des Persönlichkeitsschutzes eines minderjährigen Kindes, von dem z.B. die Bundesjustizministerin Zypries behauptet, dies würde dadurch beeinträchtigt, wenn der rechtliche Vater einen alten Nuckel des Kindes an ein Labor zwecks Überprüfung der Vaterschaft einschicken sollte. Man muss wohl SPD-nominierte Ministerin sein, um auf solche abenteuerlichen Gedanken zu kommen.

Ganz ähnlich probt anscheinend die von der SPD nominierte Berliner Senatorin für Justiz, Gisela von der Aue, darin aus, die Informationsfreiheit zu beschneiden.

 

 

Justizsenatorin will Suizide in der Haft nicht mehr melden 2006 gab es bereits zehn Selbsttötungen CDU und Grüne kritisieren Dienstanweisung

Von Jörn Hasselmann

Die neue Justizsenatorin Gisela von der Aue will die Öffentlichkeit nicht mehr über Selbsttötungen in den Gefängnissen unterrichten. Nach Informationen des Tagesspiegels hat von der Aue angewiesen, Selbstmorde nicht mehr zu melden. Die Entscheidung sei in der letzten Woche gefallen, nachdem sich in Moabit erneut ein Untersuchungshäftling das Leben genommen hat. Dass der 37 Jahre alte Siam B. sich mit seinem Bettlaken erhängte, sollte die Öffentlichkeit nicht mehr erfahren. Es war die zehnte Selbsttötung in diesem Jahr – so viele hat es seit 1987 nicht mehr in Berlin gegeben. Siam B. saß seit Oktober wegen Drogenhandels in Moabit. Schon im Sommer, als es eine Reihe von ungeklärten Todesfällen und Suiziden vor allem in Moabit und Tegel gegeben hatte, war im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhaus mehrfach über das Thema diskutiert worden.

Die Sprecherin der Senatorin, Juliane Baer-Henney, begründete die Anweisung so: Die Persönlichkeitsrechte eines Gefangenen und seiner Familie seien höher zu bewerten als das Interesse der Öffentlichkeit. Dem widersprach Andreas Gram, der Vorsitzende des Rechtsausschusses, gestern vehement. „Das Informationsbedürfnis des Parlamentes ist höher zu bewerten“, urteilte Gram. „So soll wohl verhindert werden rauszufinden, was in den Gefängnissen los ist“, kritisierte der CDU-Politiker – also zum Beispiel Drangsalierungen durch andere Gefangene oder schlechte Haftbedingungen. „Wie sollen wir die Gefängnisse verbessern, wenn wir nicht wissen, was dort los ist“, fragt der rechtspolitische Sprecher der CDU. Wenn die Justiz die Familien eines Toten schützen wolle, könne sie ja auf den Namen des Gefangenen verzichten, sagte Gram. Ohnehin hatte die Justiz den Nachnamen nur abgekürzt veröffentlicht.

Wie Gram, der erst durch die Anfrage des Tagesspiegels von dem neuen Prozedere erfuhr, urteilten auch Gefangene in Tegel: „Jeder Selbstmord ist ein Armutszeugnis für die Justiz, klar, dass die das unter der Decke halten wollen“, sagte ein zu langer Strafe verurteilter Gefangener aus Haus 3 in Tegel gestern. Der Abgeordnete Benedikt Lux von den Grünen kündigte an, „gegen die Entscheidung Sturm zu laufen“. Sie sei nach diesem Jahr absolut unverständlich, sagte der Rechtspolitiker.

Die Sprecherin der Justizsenatorin sagte weiter, dass künftig nur noch über Suizide oder Todesfälle berichtet werde, wenn ein „Fremdverschulden oder eine Dienstpflichtverletzung“ erkennbar sei. Bislang endeten die Kurzmeldungen der Justiz meist mit dem Satz „Eine Obduktion wurde veranlasst“, ein Ergebnis wurde jedoch nur einmal veröffentlicht: Als der Freitod eines Pakistaners in Moabit zu diplomatischen Verwicklungen geführt hat. Dass die Entscheidung der neuen Justizsenatorin gerade in dem Moment ergeht, wo Berlin auf einen neuen Selbstmordrekord zusteuert, sei zumindest merkwürdig, sagten alle befragten Experten. Nach Angaben der Verwaltung sei die Anweisung aber „unabhängig davon“, andere Bundesländer würden dies auch nicht melden. Die Polizei teilte auf Anfrage mit, Suizide in ihrem Bereich, also der Gefangenensammelstelle oder dem Abschiebegewahrsam selbstverständlich auch künftig zu melden.

http://www.tagesspiegel.de/berlin/archiv/22.12.2006/2979931.asp

 

 

 

 

Senat will Suizide in Gefängnissen verschweigen

Berlin - Die Berliner Justizverwaltung will Todesfälle und Suizide in Gefängnissen nicht mehr der Öffentlichkeit melden. Diese Anordnung hat die neue Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) in der vergangenen Woche getroffen, nachdem sich in der JVA Moabit erneut ein Häftling erhängte. Erst auf Anfrage des Tagesspiegels bestätigte die Verwaltung am Donnerstag den Tod von Saim B. Der 37-Jährige ist der zehnte Gefangene, der sich 2006 selbst tötete. Derart viele Suizide hatte es in Berlin seit 1987 nicht gegeben. Bereits im Sommer war mehrfach im Abgeordnetenhaus über die vielen Selbstmorde diskutiert worden. Die Oppositionsparteien CDU und Grüne protestierten gegen die Anordnung. Parlament und Öffentlichkeit hätten ein Anrecht auf diese Information. Ha

http://www.tagesspiegel.de/politik/archiv/22.12.2006/2980659.asp

 

 

 

 

Haftbedingungen in Berlin

Hinter dichten Gardinen

Die Haftbedingungen in Berlin widersprechen einem humanen Vollzug, die Zellen sind zu klein und häufig überbelegt. Das ist keine Klage einer Menschenrechtsorganisation, das ist die Bewertung des Berliner Kammergerichts. Das höchste Gericht der Bundeshauptstadt hat dies mehrfach der Landesregierung vorgehalten. Es fehlt an modernen Haftanstalten, es fehlt an moderner Technik, es fehlt an Personal. Die Lage ist kritisch, für manche Menschen ist die Aussicht auf Jahre hinter Gittern und der Schock einer Inhaftierung unerträglich. Zehn Häftlinge haben sich in diesem Jahr selbst getötet – so viele waren es zuletzt 1987. Die Missstände abzustellen und die Betreuung zu verbessern, um Menschenleben zu retten, dass müsste die rot-rote Koalition herausfordern. Statt aber die Kritik etwa aus dem Berliner Abgeordnetenhaus ernst zu nehmen, sollen nach dem Willen der neuen Justizsenatorin Gisela von der Aue die Suizide der Öffentlichkeit einfach verschwiegen werden – weil es die Persönlichkeitsrechte der Selbstmörder verletze. Solch juristischer Zynismus war bislang in einem demokratischen Strafvollzug unvorstellbar. gn

"Der Tagesspiegel", 22.12.2006

http://www.tagesspiegel.de/meinung/archiv/22.12.2006/2979611.asp

 

 

 

 

 

Wer in Deutschland, so wie verschiedene Gutachter im Vertrauen auf eine rigide Unterdrückung der Informationsfreiheit mit Beihilfe einem solchen Ansinnen zugeneigter Richter des einen oder anderen Gerichtes beschränken will, dem sei eine Visite in Weißrussland empfohlen. Dort kann man vor Ort recherchieren, wie zumindest noch im Jahr 2005, aber auf Dauer sicher erfolglos, versucht wird, den Bürgern eine obrigkeitsstaatlich verordnete Informationspolitik angedeihen zu lassen.

 

 

21.10.2005

Angst vor Orange

Pressefreiheit: In Weißrussland stark verschlechtert, in der Ukraine verbessert

Von Olaf Sundermeyer

Mit dem Zeilenhonorar für seine Artikel in der polnischen Zeitung „Gazeta Wyborcza“ kann der weißrussische Journalist Andrzej Pisalnik seine offenen Rechnungen beim Inlandsgeheimdienst KGB im heimischen Grodno bezahlen. Dort, im Westen Weißrusslands, musste Pisalnik in diesem Jahr bereits mehrfach für seine Kommentare in der für die polnische Minderheit gedruckte Zeitung „Glos“ (Die Stimme) eine Geldbuße zahlen. Und im Juli wurde er sogar verhaftet, bei einer Razzia des KGB in der Redaktion von „Glos“. „Weil man dort versucht hat, unser Land zu destabilisieren“, lautet die Erklärung des weißrussischen Präsidenten Alexander Lukaschenko, der 2006 eine Wahl vor sich hat und die Presse immer stärker drangsaliert. „Er führt einen Kreuzzug gegen die Zeitungen“, sagt Alena Raubetskaya, „weil er Angst vor einer zweiten orangenen Revolution wie in der Ukraine hat.“ Die Frau mit dem orange gefärbten Haar ist Chefredakteurin der stillgestellten weißrussischen Zeitung „Birza Informacii“. Sie textet Broschüren für Modeschmuck, weil sie nach einem Regierungsverweis keine Druckerei mehr findet. Weißrussische Journalisten berichten ständig über Verhaftungen, Gerichtsverfahren und die Beschlagnahme von Computern.

„Feind der Pressefreiheit“, so wird Lukaschenko vom Verein Reporter ohne Grenzen genannt, der gerade wieder eine weltweite „Rangliste der Pressefreiheit“ veröffentlicht. Auf dieser Liste ist Weißrussland noch weiter abgerutscht (Platz 152), und Lukaschenko begegnet damit einem anderen Diktator auf Augenhöhe: Robert Mugabe, Simbabwe (153). Den größten Sprung nach oben machte dafür der geografische Nachbar: die Ukraine (Platz 112). „Dort hat sich die Lage deutlich entspannt“, sagt Katrin Evers, Sprecherin von Reporter ohne Grenzen. Zensur findet nicht statt. Aber bei Reporter ohne Grenzen ist auch bekannt, „dass viele Journalisten Selbstzensur üben, weil sie sich einfach noch nicht an die neue Situation gewöhnt haben.“ Die Fernsehjournalistin Julia Meljutschuk aus Lutsk sagt das so: „Es ist immer noch besser, bestimmte Fragen nicht zu stellen – wenn du auch weiterhin beachtet werden willst.“

Die Verlagsgruppe Handelsblatt hat in der Ukraine am Mittwoch eine neue Tageszeitung auf den Markt gebracht. Der Titel „Delo“ (deutsch: Geschäft) knüpfe an ein ukrainisches Traditionsblatt an, teilte ein Verlagssprecher in Düsseldorf mit. Nach Verlagsangaben setzt „Delo“ auf eine klare Trennung zwischen Tatsachen und Meinung, sie will mit ausgewogenen und fairen Berichten über alle politischen Kräfte im Land den Entscheidern eine solide Informationsquelle bieten.

„Inzwischen gibt es auch osteuropäische Länder mit einem eigenen Presserat“, sagt Lutz Tillmanns, Rechtsanwalt und Geschäftsführer des Deutschen Presserates: „Die baltischen Länder etwa oder die Slowakei“, die allesamt im Ranking von Reporter ohne Grenzen vor Deutschland (Platz 18) stehen (siehe Kasten).

Von einem gesamteuropäischen Presserat hält Lutz Tillmanns allerdings wenig: „Weil wir keine Gleichmacherei in Europa haben wollen.“ Jedes Land habe seine Besonderheiten. Die Europäische Union indes hat auf die Besonderheiten von Weißrussland reagiert: Mit 138000 Euro unterstützt sie ein Weißrussland-Magazin der Deutschen Welle (DW), mit dem „wir der unterdrückten belarussischen Zivilgesellschaft eine Stimme geben wollen“, wie DW-Intendant Erik Bettermann beim Sendestart vor zwei Wochen sagte. Der Favorit für die polnische Präsidentschaftswahl am Sonntag, der liberale Donald Tusk will noch weiter gehen mit freien Informationen für freie Bürger: „Wir wollen einen eigenen Radiosender entwickeln, der die richtigen Informationen von Polen aus nach Weißrussland sendet.“

http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/21.10.2005/2124918.asp

 

 

 

Zum Glück leben wir - auch wenn Weißrussland sicher auch ein schönes Land ist - in Deutschland und da ticken die Uhren trotz des Wunsches des einen oder anderen Gutachters etwas anders.

So äußert sich zum Thema Informationsfreiheit und Justiz der Justizminister des Landes Rheinland/Pfalz Herbert Mertin in einem Interview für die "Zeitschrift für Rechtspolitik":

 

"ZRP: `Tue Gutes und rede nicht darüber`, wir kennen diesen Satz. Und wie wäre es damit: Bemühe dich um Gerechtigkeit, aber rede nicht darüber. Wäre das ein gutes Motto für die Justiz?

Mertin: Das passt hier nicht, denn die Justiz spricht ihre Urteile `Im Namen des Volkes` also muss sie über ihre Arbeit auch informieren."

In: "Zeitschrift für Rechtspolitik", 6/2005, S. 206

 

 

 

Während man sich staatlicherseits in Ländern wie Weißrussland, aber auch in Deutschland mit der Informationsfreiheit gelegentlich recht schwer tut oder sie sogar unterdrückt, gelegentlich auch Menschen zwingen will, auf diese demokratische Errungenschaft zu verzichten und staatlicherseits versucht die Herstellung von Öffentlichkeit zu unterbinden, ist man in anderen Ländern bedeutend weiter. So z.B. in Kanada. Hier werden Gerichtsurteile von den zuständigen Behörden sogar im Internet veröffentlicht. Die Gerichtsurteile sind offiziell einsehbar online unter http://www.jugements.qc.ca/

Man kann dort nach den verschiedenen Fällen recherchieren. So z.B. in einem Fall einer in Kanada lebenden deutschen Mutter, die sich inzwischen der Einflussnahme kanadischer Behörden durch Umsiedelung nach Deutschland zu entziehen sucht.

(Recherche, Court de Quebec, Chambre de la Jeunesse, Aout 2005, 30.8.. F.F.)

 

 

 

Auch Umweltverbände scheuen sich glücklicherweise nicht, Ross und Reiter zu nennen, wenn dies einem guten Zweck, dem Umweltschutz dient:

 

"Fahrverbote sind ab 2010 nicht zu vermeiden"

Stefan Bundscherer von der Deutschen Umwelthilfe über hohe Ozonwerte in der Atemluft, die Autoindustrie und den Stromfresser Klimaanlage

Berliner Zeitung 22.07.2006

Wirtschaft - Seite 12

Thomas H. Wendel

...

Ist die Verwendung von Klimaanlagen generell ökologisch bedenklich?

Ja, es gibt neben dem hohen Energieaufwand noch weitere Belastungen: Mit dem Klimagerät kaufen Sie nämlich auch die dort enthaltenen umweltgefährlichen Kältemittel ein. Die können unserem Treibhaus enorm einheizen: Einmal in die Atmosphäre geraten, tragen sie über 1 500 Mal mehr zu Treibhauseffekt und Erderwärmung bei als die gleiche Menge Kohlendioxid CO2. Und von einer geregelten Entsorgung der Altgeräte können Sie leider nicht immer ausgehen.

...

 

Die Deutsche Umwelthilfe moniert bereits seit längerem die hohen Stromverbräuche von Klimaanlagen. Hat die Industrie reagiert?

Wir haben deutliche Hinweise, dass Teile der Industrie das Recht, die Energiekennzeichnung auf Basis eigener Daten vorzunehmen, gründlich missbrauchen. Wir werden das in naher Zukunft genauer unter die Lupe nehmen und betroffene Händler und Hersteller öffentlich benennen. Beide, Handel und Hersteller, werden dann mit Sicherheit reagieren.

...

 

Gespräch: Thomas H. Wendel

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Foto: Stefan Bundscherer, Deutsche Umwelthilfe.

Der Diplomingenieur ist seit 2005 Leiter Energie und Klimaschutz bei dem Umweltverband, der durch seine Anti-Dieselruß-Kampagne bekannt geworden ist.

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2006/0722/wirtschaft/0014/index.html?keywords=Fahrverbote%20sind%20ab%202010%20nicht%20zu%20vermeiden;every=1;utf8=1;mark=sind%20nicht%20vermeiden%20fahrverbote

 

 

 

 

 

 

Einschränkung der Informationsfreiheit durch Gutachter?

 

Beispiel 1

 

"Das Gutachten unterliegt als geistiges Eigentum der Sachverständigen dem Schutz des Urheberrechts. Eine andere Verwendung als die im gerichtlichen Verfahren vorgesehene, ist untersagt. Dies gilt auch und insbesondere für die nicht autorisierte Weitergabe an Dritte und Veröffentlichungen des Gutachtens oder Teilen des Gutachtens in elektronischen oder anderen Medien."

Diplom-Psychologin Gabriele van Leyen vom sogenannten "Rechtspsychologischen Forum Münster" - Schriftstück vom 27.03.2010 adressiert an das Amtsgericht Dortmund

 

 

Was will uns der Dichter damit sagen, pflegte meine Deutschlehrerin zu fragen. Was will uns Frau van Leyen damit sagen? 

Nun ja, vielleicht dies:

1. Das Schriftstück der Frau van Leyen darf weder für Heizzwecke noch als Toilettenpapier eingesetzt werden. 

Dies ist schon mal nicht so schön, denn was soll man machen, wenn der Winter bitter kalt ist und man nichts mehr zum Heizen hat. Und was passiert, wenn das Baumsterben so weiter geht und es bald kein Toilettenpapier mehr zu kaufen gibt, man also notgedrungen auf Altpapier zurückgreifen muss. Wäre es da nicht günstig, das 62-seitige Schriftstück der Frau van Leyen für die Erzeugung von Wärme und einen sauberen Hintern nutzen zu können? Doch nein, es ist uns untersagt, und zwar von Frau van Leyen höchstpersönlich. Nächstens untersagt sie uns noch, ins Ausland zu reisen oder einzuatmen - und schon halten wir die Luft an bis wir umfallen. Schöne Neue Welt.  

 

2. Das Schriftstück der Frau van Leyen soll nicht ohne Autorisierung weitergegeben werden. Nun ja, das ist ein frommer Wunsch und wer ihn befolgt, kommt zur Belohnung in den Himmel. Genau so gut könnte man auch Bibliotheksbenutzern auferlegen, dass sie das ausgeliehene Buch niemand geben dürfen, sondern ständig in einem Panzerschrank aufbewahren müssen, wenn sie nicht gerade selber darin lesen. 

 

3. Aus dem Schriftstück der Frau van Leyen soll nicht ohne Autorisierung zitiert werden. Genau so gut könnte man auch fordern, die Zitierfreiheit abzuschaffen. Wollt ihr den totalen Staat? Wenn ja, dann macht immer schön das, was Euch der eine oder die andere Diplom-Psychologin befiehlt. Wer den Befehl verweigert, kommt vor das Kriegsgericht oder wird mit dem Friedensnobelpreis geehrt. Letzteres ist die angenehmere Variante. Sprechen Sie also rechtzeitig mit dem schwedischen Nobelpreiskomitee.

 

 

 

Beispiel 2

 

"Hinweis auf Urheberrechte: Die Urheberechte liegen bei der Verfasserin des Gutachtens. Gutachter genießen den Schutz des Urheberrechtes (§§ 1,2,11 und 15 UrhG vom 09.09.1965). Gutachten dürfen daher nur zu dem Zweck, für den sie erstellt worden sind, verwendet werden. Dies ist auch bei der Weitergabe an die Beteiligten von diesen zu beachten."

Dr. rer. medic. Diplom-Psychologin Ursula Süß-Falckenberg, Gutachten vom 28.06.2010 für Amtsgericht Dresden - 309 F 1790/09 - Richterin Dr. Ockert

 

 

Abgesehen davon, dass Gutachter nicht den Schutz des Urheberrechtes genießen, genau so wenig wie eine Pflaume nicht dem Schutz des Washingtoner Artenschutzübereinkommen genießt, ist es auch nicht zutreffend, dass Gutachten "nur zu dem Zweck, für den sie erstellt worden sind, verwendet werden" dürfen, wie Dr. rer. medic. Diplom-Psychologin Ursula Süß-Falckenberg meint. Selbstverständlich steht es jedem frei, der ein solche Gutachten sein eigen nennt (und dies sind immer die Verfahrensbeteiligten), das Gutachten auch für andere Zwecke einzusetzen als für den Zweck für den es erstellt worden ist. So kann man das Gutachten als Makulatur bei der Tapezierung seiner Wohnung verwenden oder auch seinen Ehemann auf den Kopf hauen, wie in einer Otto-Werbung anschaulich demonstriert - http://www.youtube.com/watch?v=GdsfiY93VwY

Das Urheberrecht steht einer solchen Verwertung in keiner Weise entgegen.

 

 

 

 

 

 

Einschränkung der Informationsfreiheit durch Richter

Wo ein auf Einschränkung der Informationsfreiheit sinnender Gutachter ist, darf auch ein zu diesem Ansinnen kompatibler Richter nicht fehlen. 

Der Diplom-Psychologe Ulrich Waschke-Peter hatte Glück und fand in der Richterin Partikel vom Amtsgericht Charlottenburg die für seine Bedürfnisse nach Freistellung von Information und Kritik zu seiner Tätigkeit passende Richterin. Solches Glück hat nicht jeder, wie der Diplom-Psychologe Dr. Klaus Schneider in einer Auseinandersetzung vor dem Landgericht Berlin erfahren musste.

Doch Richterin Partikel folgte bedauerlicherweise dem informationsfreiheitsfeindlichen Ansinnen des Herrn Waschke-Peter und erklärte die Einstellung einer Expertise zu einem Gutachten des Herrn Waschke-Peter mit Zitierungen aus seinem Gutachten vom 07.04.2004 in das Internet für unzulässig: 

 

"1. Der Beklagte wird unter Androhung für den Fall der Zuwiderhandlung von Ordnungsgeld bis zu € 250.000, 00, ersatzweise Ordnungshaft, untersagt, Inhalte gerichtlicher Gutachten und Stellungnahmen des Klägers Dritten über das Internet zugänglich zu machen und zu verbreiten.

Beschluss vom 30.05.2005 bezüglich einer öffentlich einsehbarer Expertise mit Zitierungen aus dem Gutachten des  Diplom-Psychologe Ulrich Waschke-Peter vom 07.04.2004 für Amtsgericht Zehdenick

 

 

Wie man sieht, muss man nicht erst zu einer politischen Bildungsreise nach China fahren, um verschiedene Formen der Zensur zu studieren. Manchmal reicht auch schon eine Fahrkarte nach Berlin-Charlottenburg.

Das Landgericht Berlin ist glücklicherweise in einem späteren Beschluss einer solchen, demokratische Grundsätze missachtenden Rechtsauffassung entgegengetreten. Seither ist dem unbändigen Drang von Gutachtern ihre Tätigkeit unter dem Deckmantel des Urheberrechtes in der Art eines Geheimdienstes zu betreiben, ein deutliches Stoppsignal erteilt worden.

 

 

 

 

 

 

Einschränkung der Informationsfreiheit durch Rechtsanwälte

 

Hast du einen dummen Sohn, schicke ihn zur Bauunion.

Ist er noch viel dümmer, die Reichsbahn nimmt ihn immer.

 

 

So pflegte man in der DDR zu witzeln. Heute vergeht vielen Menschen in der Bundesrepublik Deutschland aber selbst das witzeln, denn Scharen von Rechtsanwälten überziehen - wie anderswo Heuschreckenschwärme - das Land, immer auf der Suche nach Futter, mit denen sie ihre gierigen Mäuler stopfen können. Und was wäre da einfacher, als sich mit Abmahnungen sein Futter zu verschaffen. Seitdem es das Internet gibt, findet man dort ohne große Mühen vermeintliche Rechtsverletzungen aller Art, auf die sich eine nimmersatte und nach Tausenden zählende Anwaltschaft mehr oder weniger ungehindert von der Bundesregierung einschießt.

Auf der Strecke bleiben die Menschen, denen die Bundesregierung nicht die Feinheiten des sogenannten Rechtsstaat beigebracht hat, denn um diese Feinheiten zu verstehen, braucht man als normaler Bürger Monate, wenn nicht gar Jahre.

 

"Wir wollten Recht und bekamen den Rechtsstaat", so die DDR-Bürgerrechtlerin Bärbel Bohley, im Alter von 65 Jahren an Lungenkrebs gestorben. 

Recht hat sie, die Bärbel, nur nicht bis zu Ende erzählt. Wer den Rechtsstaat bekommt, muss dafür auch bezahlen. Kein Essen ohne Rechnung. Und so zahlen Millionen von Menschen brav die ihnen aufgebrummten Anwaltskosten. Aufmüpfige Menschen zahlen dazu auch noch Gerichtskosten, denn auch die Richterschaft will versorgt werden. Gefördert wird das ganze von der Bundesregierung. Wen wundert`s. Erst lässt die Bundesregierung Tausende von Rechtsanwälten an den juristischen Fakultäten ausbilden und dann fühlt sie sich verpflichtet, dass diese hinterher auch was zu beißen haben. Daher drückt die Bundesregierung alle Augen zu, wenn Anwälte sich auf Futtersuche begeben. Und da die Futterplätze in seriösen Anwaltszweigen knapp sind, steigt ein Teil der Anwälte in die Kanalisation, dort wo es nach faulen Gasen riecht und benutzte Kondome und Monatsbinden in Richtung Klärwerk fließen. Der Abmahnanwalt ist geboren.

Der Abmahnanwalt - keiner weiß so recht, wie viel Tausende es davon inzwischen in Deutschland gibt - pflegt den lieben langen Tag vor dem Computer zu sitzen und das Internet zu durchforsten, immer auf der Suche nach Stoff für die nächste Abmahnung. Denn schließlich sollen Frau und Kinder zu Hause versorgt und die Wohnung im besseren Hamburger Wohnviertel bezahlt werden.

Mehr zum Thema finden Sie auch hier.

 

 

 

Es gibt aber auch andere Anwälte, die Abmahnungen nicht zu ihrer Hauptbetätigung machen, sondern nur gelegentlich zu dieser juristischen Waffe greifen, wenn es ihnen opportun erscheint.

Praktischerweise kann der sich selbst vertretende Anwalt im Falles seines Obsiegens vor Gericht auch gleich noch die Gebühren und Auslagen verlangen, die ein bevollmächtigter Anwalt bekäme. Die andere Streitpartei, die nicht gleichzeitig den Beruf des Rechtsanwaltes ausübt, darf das nicht. Die FDP als Partei der Besserverdienenden hat einfach an alles gedacht was des Rechtsanwaltes Herz erfreut und gehört damit zu recht abgestraft und abgewählt.

 

 

Beispiel

Das Landgericht Berlin - 27 O 595/12 - beschäftigte sich mit einer Klage der Rechtsanwältin Dr. Blagovesta Kassabova, einem "unabhängigen Organ der Rechtspflege", wie es so schön in § 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung - BRAO heißt, gegen einen Vater aus Falkensee, der die Internetseite www.justizopfer-nauen.de betreibt.

Die für Pressesachen sowie Ansprüche aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht zuständige 27. Kammer des Landgerichts Berlin führte in ihrem Urteil vom 08.01.2013 u.a. aus:

 

 

In dem Rechtstreit

der Frau Rechtsanwältin Blagovesta Kassabova

...

 

- Prozessbevollmächtigte:

Rechtsanwältin Dr. Blagovesta Kassabova

 

gegen

 

...

 

hat die 27. Zivilkammer des Landgerichts Berlin ..., auf die mündliche Verhandlung vom 08.01.2013 durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Mauck, die Richterin am Landgericht Becker und den Richter am Landgericht Dr. Himmer 

 

für Recht erkannt: 

 

1. der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 774,84 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09. Juni 2012 zu zahlen.

 

2. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

 

3. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

 

 

Tatbestand

Die Klägerin ist Rechtsanwältin in Berlin. Sie vertrat die Mutter des Kindes des Beklagten in einem Umgangs- und Sorgerechtsstreit vor dem Familiengericht. Der Beklagte unterhält u.a. die Internetseite www.justizopfer-nauen.de. Unter der Rubrik "Empfehlungen/ Anwälte" hielt der Beklagte seit Februar 2012 bis April 2012 folgende Texte für die Öffentlichkeit bereit (s. Anlage K3):

 

"Mit folgenden Anwälten haben Mitglieder schlechte Erfahrungen gemacht:

Dr. Blagovesta Kassabova, Pertisauer Weg 19, 12209 Berlin, www.kanzlei-kassabova.de. 

Die Anwältin hat nach Einsicht der Homepage (Stand 27.03.2012) weder ein Interessenschwerpunkt noch ihr Fachgebiet im Bereich des Familienrechts. Dementsprechend erleben Mitglieder der Interessengemeinschaft die Schriftsätze der bulgarischen Anwältin."

 

Mit in Bezug genommenen Schreiben vom 23. Mai 2012 (Anlage K5) forderte die Klägerin den Beklagten zur Entfernung der vorzitierten Angaben und zur Zahlung von Abmahnkosten von 774,84 Euro (bei einem Gegenstandswert von 10.000,- Euro vergeblich auf.

...

 

Die Klägerin beantragt sinngemäß,

1. den Beklagten zu verurteilen, an sie eine angemessene Geldentschädigung, die in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, jedoch nicht unter 12.000,-- Euro betragen sollte, nebst Rechtshängigkeitszinsen zu zahlen; 

2. den Beklagten zu verurteilen, an sie weitere 1.000,84 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 774,84 seit dem 9. Juni 2012 und aus 300 Euro seit Rechtshängigkeit zu zahlen;

3. den Beklagten zu verurteilen, es bei Vermeidung eines in das Ermessen des Gerichts für jeden Fall der Zuwiderhandlung gestellten Zwangsmittels zu unterlassen, in Bezug auf die Klägerin wörtlich oder sinngemäß folgenden Text insbesondere auf seiner Website oder anderweitig im Internet insbesondere unter der URL www.justizopfer-nauen.de zu verbreiten:

 

"Mit folgenden Anwälten haben Mitglieder schlechte Erfahrungen gemacht:

Dr. Blagovesta Kassabova, Pertisauer Weg 19, 12209 Berlin, www.kanzlei-kassabova.de. 

Die Anwältin hat nach Einsicht der Homepage (Stand 27.03.2012) weder ein Interessenschwerpunkt noch ihr Fachgebiet im Bereich des Familienrechts. Die gebürtige Bulgarin Kassabova wurde Mitgliedern der Interessengemeinschaft als Vertreterin der Gegenseite bekannt. Ihre Schriftsätze sind unserer Ansicht nach aufgrund sprachlicher und orthographischer Probleme teilweise schlecht lesbar."

 

 

Der Beklagte beantragt, 

die Klage abzuweisen.

 

Er behauptet ...

 

 

 

Entscheidungsgründe

Die zulässige Klage ist nur teilweise begründet. 

 

Klageantrag zu 3) (Unterlassung)

 

Die Klägerin hat gegen den Beklagten keinen Anspruch auf Unterlassung der aus der Anlage K8 ersichtlichen, im Internet verbreiteten Äußerungen (§§ 823 Abs. 1, analog 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB i.V. m. §§ 185 ff. StGB i.Vm. Art. 1 Abs.1, 2 Abs. 1 GG).

 

...

 

Die Klägerin kann es dem Beklagten nicht verwehren, sich unter namentlicher Nennung kritisch mit den Qualität der Dienstleistungen der Klägerin in den Familienrechtsverfahren zwischen dem Beklagten und der Mutter seines Kindes auseinanderzusetzen.

Die angegriffenen Aussagen des Beklagten sind zum Teil Tatsachenbehauptungen, die die Sozialsphäre der Klägerin betreffen. Dies gilt für die Namensnennung, für die Mitteilung der Büroanschrift, der Internetseite www.kanzlei-kassabowa.de, der Herkunft der Klägerin, der Tätigkeit als "Vertreterin der Gegenseite" in dem Verfahren vor dem Amtsgericht Nauen und des Umstands, dass die Klägerin ausweislich ihres Internetsauftritts kein "Fachgebiet im Bereich des Familienrechts" vorweisen könne. Soweit dies nicht der Fall ist, handelt es sich um Meinungsäußerungen ("Ihre Schriftsätze sind unserer Ansicht nach aufgrund sprachlicher und orthographischer Probleme teilweise schlecht lesbar". ...

 

...

 

 

Klageantrag zu 1)

Der auf Zahlung einer Geldentschädigung gerichtete Klageantrag zu 1) ist ebenfalls nicht begründet.

Nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen kommt eine Geldentschädigung zum Ausgleich für erlittene Persönlichkeitsverletzungen dann in Betracht, wenn es sich um eine schwerwiegende Verletzung handelt und wenn sich die erlittene Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend ausgleichen lässt.

...

Um einen solch schweren Eingriff, der eine Geldentschädigung rechtfertigen könnte, handelt es sich hier nicht. Gewerbetreibende und Dienstleister müssen sich in der Regel Kritik an der eigenen (Dienst-)Leistung gefallen lassen. Ist diese Kritik - wie hier - teilweise überzogen, so ist der damit verbundene Eingriff noch lange nicht schwerwiegend. ...

...

 

 

 

Na hier geht ja ordentlich die Post ab. Wenn man nun auf die Internetseite der Rechtsanwältin Kassabova schaut, so kann man den dortigen Angaben entnehmen, dass Frau Kassabova keine "bulgarische Anwältin" ist:

 

Seit Februar 2002 bin ich bei der Rechtsanwaltskammer Berlin zugelassen und als selbstständige Rechtsanwältin tätig.

http://kanzlei-kassabova.de/mein-werdegang.html

 

 

Frau Kassabova wurde aber nach eigenen Angaben in Bulgarien geboren. Das ist nicht schlimm, so wie es auch nicht schlimm ist, dass Philipp Rösler in Vietnam geboren wurde und seit Mai 2011 Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Bundesvorsitzender der FDP und deutscher Vizekanzler ist. Allerdings ist Philipp Rösler nicht der vietnamesische Vizekanzler, nur weil er in Vietnam geboren ist. Dies sollte man also sprachlich auseinanderhalten. Nun kann es aber im Internet publizierenden Laien wie dem Vater aus Falkensee sicher nachsehen werden, wenn diese nicht immer ganz so fit sind wie der Chefredakteur des Berliner Tagespiegel und nicht jede Formulierung Zeitungsreife erlangt. Von daher sind auch die Gerichte zur Mäßigung aufgerufen, wenn es darum geht, nicht ganz sauber formulierte Äußerungen von journalistischen Laien presserechtlich zu bewerten.

 

 

Die Klägerin beantragt sinngemäß,

1. den Beklagten zu verurteilen, an sie eine angemessene Geldentschädigung, die in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, jedoch nicht unter 12.000,-- Euro betragen sollte, nebst Rechtshängigkeitszinsen zu zahlen; 

 

Eine "Geldentschädigung, die in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, jedoch nicht unter 12.000,-- Euro", man könnte meinen Frau Kassabova wäre schreckliches angetan worden, so vielleicht ein Überfall oder anderer schwerer Unbill.

Die gute Nachricht zuerst. Die 27. Zivilkammer verweigerte Frau Rechtsanwältin Kassabova die geforderte Geldentschädigung "nicht unter 12.000 €" und wies die Klage in dieser Hinsicht ab.

Und nun die weniger gute Nachricht. Gleichwohl meinte die Kammer offenbar, dass in dem vom Beklagten zu verantwortenden Text der Eindruck entstehen könnte, die Anwältin habe Mitglieder des Betroffenenkreises www.justizopfer-nauen.de vertreten, was aber nicht der Fall gewesen sei. Nun, ein solcher Eindruck könnte entstehen, muss aber nicht. Grad so wie man bei Dunkelheit das Gefühl haben könnte, ein Räuber wäre einem auf den Fersen, aber sich schließlich herausstellt, dass es nur Philipp Rösler von der FDP ist, der von einer abendlichen Krisensitzung in der Parteizentrale der FDP nach Hause eilt.

Es wäre der Kammer sicher ein leichtes gewesen, auch die Forderung der Rechtsanwältin Kassabova über 774,84 € abzuweisen, denn den Eintrag auf der Internetseite www.justizopfer-nauen.de kann man so oder so deuten. Im Zweifelsfall also zugunsten des Beklagten, der sicher nicht die Absicht hatte, der Öffentlichkeit zu suggerieren, Rechtsanwältin Kassabova als Parteivertreterin der Mutter seines Kindes hätte Mitglieder der Betroffeneninitiative vertreten.

Sehr ergiebig war die Klage von Frau Kassabova dann wohl schließlich nicht. 774,84 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf der einen und die Kosten des von ihr selbst geführten Rechtsstreits auf der anderen, hinzu kommt noch der erhebliche Zeitaufwand den Frau Kassabova in diesen fragwürdigen Streit investiert hat. Da hätte sie sich vielleicht lieber auf ihre Ausbildung als Mediatorin besinnen können: Immer feste druff, das lernt man in einer guten Mediationsausbildung bekanntlich nicht. 

Doch mit Mediation lässt es sich bekanntlich nur schwer schnelles Geld verdienen. Einfacher geht das Geldverdienen für Anwälte in Deutschland mit Abmahnungen. Die CDU sorgt für die entsprechende gesetzliche Flankierung, auf das den Anwälten in Deutschland nicht das Geld ausgehen mag.

 

Recht

Verbraucherschutz light

CDU blockiert Gesetz gegen Abmahnunwesen

Das FDP-geführte Bundesjustizministerium hat einen zweiten Gesetzentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ abgeliefert. Doch selbst dieser abgemilderte Kompromiss droht am Veto der CDU zu scheitern. Die Abmahnindustrie reibt sich die Hände, und die Verbraucher bleiben erst einmal so wehrlos wie bisher.

Schlagwörter: Recht, Politik, Abmahnungen, Verbraucher, Leutheusser-Schnarrenberger, Neumann

c't 6/2013

http://www.heise.de/ct/inhalt/2013/06/170/

 

 

 

Eine Geldentschädigung "nicht unter 12.000 €", was hätte Frau Kassabova damit nicht alles schönes machen können und nun das Urteil des Landgerichtes nur magere 774,84 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Wo soll das bloß noch hinführen? Nächstens müssen Anwälte in Deutschland noch einen Zweitjob aufnehmen oder sich im Dschungelcamp prostituieren, um finanziell über die Runden zu kommen.

 

 

 

Alles hat ein Ende nur die Wurst hat zwei

Mit Schreiben vom 06.03.2013 fordert Rechtsanwältin Kassabova Herrn Peter Thiel auf:

 

"..., meinen Namen aus Ihrem Artikel zu entfernen. Sie berichten über mich nicht als Prozessvertreterin sondern als Partei eines normalen Zivilrechtsstreit. ..."

 

Frau Kassabova scheint nicht nur Probleme mit der Rechtschreibung, sondern auch Probleme mit ihrem Gedächtnis zu haben oder aber den Unterschied zwischen einer "Prozessvertreterin" und einer "Partei eines normalen Zivilrechtsstreit" nicht zu kennen. Für ein "unabhängiges Organ der Rechtspflege" wäre dies sicher kein sonderlich gutes Zeichen und Grund genug, diesem "Organ der Rechtspflege" den Besuch eines juristischen Auffrischungskurses dringend zu empfehlen.

 

§ 1 Stellung des Rechtsanwalts in der Rechtspflege

Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege.

http://www.gesetze-im-internet.de/brao/__1.html

 

 

Sowohl im Familienverfahren am Amtsgericht Nauen - 20 F 24/09 - Beschluss vom 26.02.2010 durch Richterin Passerini - als auch in dem oben genannten Verfahren am Landgericht Berlin - 27 O 595/12 - Urteil vom 08.01.2013 - war Rechtsanwältin Dr. Blagovesta Kassabova als Prozessbevollmächtigte aufgeführt. Im Verfahren am Amtsgericht Nauen vertrat sie die Mutter, in dem Verfahren am Landgericht Berlin, sich selbst.

Mithin handelte sie in beiden Fällen als sogenanntes "Organ der Rechtspflege". Über "Organe der Rechtspflege" wird man in Deutschland aber sicher noch berichten dürfen und dies auch mit Nennung des Namens des "Organs der Rechtspflege", sonst dürfte in keiner Zeitung mehr Meldungen über Gerichtsverfahren unter namentlicher Nennung von Richtern und Staatsanwälten erscheinen. Womit wir dann wieder bei dem Thema Nordkorea wären und dem unveröffentlichten Wunsch der FDP, Deutschland mit Nordkorea unter deutscher Vorherrschaft wiederzuvereinigen.

Wenn nun ein "Organ der Rechtspflege" eine Abmahnung mit einem verkündeten Gegenstandswert von 10.000 € an Herrn Peter Thiel schickt, um damit u.a. zu erreichen, als "Organ der Rechtspflege" namentlich nicht auf dessen Internetseite genannt zu werden, dann scheint das schon recht starker Tobak und eine Anfrage bei der Rechtsanwaltskammer Berlin wert, dessen Mitglied Frau Kassabova ist - http://www.rak-berlin.de

 

Erinnern Sie sich übrigens noch an den Ex-Bundespräsidenten Christian Wulf? Der wollte - so ist zu lesen - "führenden Persönlichkeiten des Axel-Springer-Verlags" mit einer Strafanzeige drohen.

 

Ende 2011 wurden in der Presse Vorwürfe erhoben, Wulff habe eine Anfrage im niedersächsischen Landtag im Jahr 2010 falsch beantwortet. In der Frage ging es um geschäftliche Beziehungen zum Unternehmer Egon Geerkens.[49] Wulff hatte geschäftliche Beziehungen verneint. Die Bild-Zeitung ermittelte jedoch, dass Wulff für den Kauf eines Hauses in Großburgwedel im Jahr 2008 einen Kredit über 500.000 Euro von der Ehefrau des Unternehmers erhalten hatte. Geerkens teilte später dem Nachrichtenmagazin Spiegel mit, er habe die Verhandlungen über den Kredit geführt und sei an dessen Abwicklung beteiligt gewesen.[50]

Als Wulff von der geplanten Berichterstattung durch die Bild-Zeitung erfuhr, rief er bei mehreren führenden Persönlichkeiten des Axel-Springer-Verlags an und drohte unter anderem mit einer Strafanzeige. Die Bildzeitung sah eine Mailbox-Nachricht Wulffs an Kai Diekmann als Versuch an, die Berichterstattung zu unterbinden.[51] Nach eigenen Angaben wollte Wulff hingegen die Berichterstattung lediglich verzögern.[52]

...

http://de.wikipedia.org/wiki/Christian_Wulff

 

 

 

Was lernen wir daraus? Man sollte sich nicht mit dem Axel-Springer Verlag anlegen. Jedenfalls nicht so, dass man dabei wie Herr Wulff den kürzeren zieht. 

Zum Glück führte das kleine Abenteuer des Herrn Wulff nur zu seinem späteren Rücktritt, nicht aber zu einer Strafanzeige wegen Nötigung.

 

§ 240 Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1.

...

2.

...

3.

seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__240.html

 

 

 

 

Wir wollen die Sache aber sportlich enden lassen, denn wie sagte schon Walter Ulbricht so schön: 

Jedermann an jedem Ort, einmal in der Woche Sport. 

Im Sport geht`s um die Wurst und da ist kein Schinken zu schade, mit dem man nach de4r Wurst werfen kann. Leider zählen Anwaltsschriftsätze noch nicht als Wurfgeräte und olympische Disziplin, doch wir wissen, die Bundesregierung unter der bewährten Führung von CDU und FDP tut ihr möglichstes, damit bald auch der letzte Winkel bürgerschaftlichen Lebens in Deutschland durch Anwälte mittels Abmahnung und einstweiliger Verfügungen kontrolliert und domestiziert wird, vorausgesetzt die Richterschaft lässt sich in die gewünschte Richtung einnorden.

 

 

 

 

 

 

Anmerkung zum Thema "Berechtigtes Interesse"

Im Zusammenhang mit der Meinungs- und Informationsfreiheit wird gelegentlich die Meinung vertreten, dass die Öffentlichkeit nicht immer ein Recht darauf hätte, wahre Mitteilungen über eine Person zu erfahren, 

 

"sondern nur solche, an deren Kenntnisnahme die Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse hat."

Kammergericht, Urteil vom 28.04.1987 - 9 U 1052/87 (NJW 1989, 397)

 

 

Wer bestimmt nun aber darüber, wann die Öffentlichkeit ein "berechtigtes Interesse" hat und wann nicht? Darüber soll offenbar nach Ansicht des Berliner Kammergerichtes - das ist das für Berlin zuständige Oberlandesgericht - nicht die Öffentlichkeit selbst bestimmen, sondern das Kammergericht, das sich so in einer Art Zensurbehörde zu gefallen scheint. 

Das Kammergericht obliegt es in dieser Lesart letztlich, festzustellen, ob es ein öffentliches Interesse gäbe oder nicht. Damit zieht Richterwillkür in die Demokratie ein. Alle großen öffentlich bekannt werdenden Skandale fangen in der Regel damit an, dass es jemanden gibt, der an einer Verschleierung bestimmter Zustände Interesse hat und jemanden, der - aus welchen Gründen auch immer - an einer Aufdeckung Interesse hat. Denken wir hier nur an den Berliner Bankenskandal. Mit der Definition des Kammergerichtes versehen, hängt es also vom Berliner Kammergericht ab, ob die Öffentlichkeit etwas vom Bankenskandal erfahren kann oder nicht. So etwas nannte man früher Zensur und man fragt sich, ob das Berliner Kammergericht im Jahr 1987 der damals noch existierenden DDR, in der die SED über die Interessen ihrer Bürgerinnen und Bürger zu bestimmen versuchte, seine Aufwartung machen wollte. 

Wenn solches die Oberhand gewinnen sollte, wären wir wieder bei den Zuständen im Jahr 1842 angelangt, über die Karl Marx in seinen "Debatten über Preßfreiheit und Publikation der Landständischen Verhandlungen" schrieb:

 

 

Karl Marx

Debatten über Preßfreiheit und Publikation der Landständischen Verhandlungen

Von einem Rheinländer

Fünfter Artikel

 

|60| Wir haben gezeigt, wie das Preßgesetz ein Recht und das Zensurgesetz ein Unrecht ist. Die Zensur gesteht aber selbst, daß sie kein Selbstzweck, daß sie nichts an und für sich Gutes sei, daß sie also auf dem Prinzip beruht: »Der Zweck heiligt die Mittel.« Aber ein Zweck, der unheiliger Mittel bedarf, ist kein heiliger Zweck, und könnte nicht auch die Presse den Grundsatz adoptieren und pochen: »Der Zweck heiligt die Mittel«?

Das Zensurgesetz ist also kein Gesetz, sondern eine Polizeimaßregel, aber sie ist selbst eine schlechte Polizeimaßregel, denn sie erreicht nicht, was sie will, und sie will nicht, was sie erreicht.

Will das Zensurgesetz der Freiheit als einem Mißliebigen prävenieren, so erfolgt gerade das Gegenteil. Im Lande der Zensur ist jede verbotene, d.h. ohne Zensur gedruckte Schrift eine Begebenheit. Sie gilt als Märtyrer, und kein Märtyrer ohne Heiligenschein und ohne Gläubige. Sie gilt als Ausnahme, und wenn die Freiheit nie aufhören kann, dem Menschen wert zu sein, um so mehr die Ausnahme von der allgemeinen Unfreiheit. Jedes Mysterium besticht. Wo die öffentliche Meinung sich selbst ein Mysterium ist, ist sie von vornherein bestochen durch jede Schrift, die formell die mystischen Schranken durchbricht. Die Zensur macht jede verbotene Schrift, sei sie schlecht oder gut, zu einer außerordentlichen Schrift, während die Preßfreiheit jeder Schrift das materiell Imposante raubt.

Meint es aber die Zensur ehrlich, so will sie die Willkür verhüten und macht die Willkür zum Gesetz. Sie kann keiner Gefahr vorbeugen, die größer wäre als sie selbst. Die Lebensgefahr für jedes Wesen besteht darin, sich selbst zu verlieren. Die Unfreiheit ist daher die eigentliche Todesgefahr für den Menschen. Einstweilen, von den sittlichen Konsequenzen abgesehen, so bedenkt, daß ihr die Vorzüge der freien Presse nicht genießen könnt, ohne ihre Unbequemlichkeiten zu tolerieren. Ihr könnt die Rose nicht pflücken ohne ihre Dornen! Und was verliert ihr an der freien Presse?

Die freie Presse ist das überall offene Auge des Volksgeistes, das verkörperte Vertrauen eines Volkes zu sich selbst, das sprechende Band, das den Einzelnen mit dem Staat und der Welt verknüpft, die inkorporierte Kultur, welche die materiellen Kämpfe zu geistigen Kämpfen verklärt und ihre rohe stoffliche Gestalt idealisiert. Sie ist die rücksichtslose Beichte eines Volkes vor sich selbst, und bekanntlich ist die Kraft des Bekenntnisses erlösend.

|61| Sie ist der geistige Spiegel, in dem ein Volk sich selbst erblickt, und Selbstbeschauung ist die erste Bedingung der Weisheit. Sie ist der Staatsgeist, der sich in jede Hütte kolportieren läßt, wohlfeiler als materielles Gas. Sie ist allseitig, allgegenwärtig, allwissend. Sie ist die ideale Welt, die stets aus der wirklichen quillt und, ein immer reicherer Geist, neu beseelend in sie zurückströmt.

Der Verlauf der Darstellung hat gezeigt, daß Zensur und Preßgesetz verschieden sind, wie Willkür und Freiheit, wie formelles Gesetz und wirkliches Gesetz. Was aber vom Wesen gilt, gilt auch von der Erscheinung. Was vom Recht beider gilt, das gilt von ihrer Anwendung. So verschieden Preßgesetz und Zensurgesetz, so verschieden ist die Stellung des Richters zur Presse und die Stellung des Zensors.

Unser Redner allerdings, dessen Augen zum Himmel gerichtet sind, sieht tief unter sich die Erde als einen verächtlichen Staubhügel, und so weiß er von allen Blumen nichts zu sagen, als daß sie bestaubt sind. So sieht er auch hier nur zwei Maßregeln, die in ihrer Anwendung gleich willkürlich sind, denn Willkür sei Handeln nach individueller Auffassung, individuelle Auffassung sei von geistigen Dingen nicht zu trennen etc. etc. Wenn die Auffassung geistiger Dinge individuell ist, welches Recht hat eine geistige Ansicht vor der anderen, die Meinung des Zensors vor der Meinung des Schriftstellers? Aber wir verstehen den Redner. Er macht den denkwürdigen Umweg, Zensur und Preßgesetz beide in ihrer Anwendung als rechtlos zu schildern, um das Recht der Zensur zu beweisen, denn da er alles Weltliche als unvollkommen weiß, so bleibt ihm nur die eine Frage, ob die Willkür auf Seite des Volkes oder auf Seite der Regierung stehen soll.

Seine Mystik schlägt in die Libertinage um, Gesetz und Willkür auf eine Stufe zu stellen und nur formellen Unterschied zu sehen, wo es sich um sittliche und rechtliche Gegensätze handelt, denn er polemisiert nicht gegen das Preßgesetz, er polemisiert gegen das Gesetz. Oder gibt es irgendein Gesetz, das die Notwendigkeit in sich trägt, daß es in jedem einzelnen Falle im Sinne des Gesetzgebers angewendet werden muß und jede Willkür absolut ausgeschlossen ist? Es gehört eine unglaubliche Kühnheit dazu, eine solche sinnlose Aufgabe den Stein der Weisen zu nennen, da nur die extremste Unwissenheit sie stellen kann. Das Gesetz ist allgemein. Der Fall, der nach dem Gesetze bestimmt werden soll, ist einzeln. Das Einzelne unter das Allgemeine zu subsumieren, dazu gehört ein Urteil. Das Urteil ist problematisch. Auch der Richter gehört zum Gesetz. Wenn die Gesetze sich selbst anwendeten, dann wären die Gerichte überflüssig.

|62| Aber alles Menschliche ist unvollkommen! Also: Edite, bibite! |Eßt und trinkt! (Aus einem deutschen Studentenlied)| Warum verlangt ihr Richter, da Richter Menschen sind? Warum verlangt ihr Gesetze, da Gesetze nur von Menschen exekutiert werden können und alle menschlichen Exekution unvollkommen ist? Überlaßt euch doch dem guten Willen der Vorgesetzten! Die rheinische Justiz ist unvollkommen wie die türkische! Also: Ebite, bibite!

Welch ein Unterschied zwischen einem Richter und einem Zensor!

Der Zensor hat kein Gesetz als seinen Vorgesetzten. Der Richter hat keinen Vorgesetzten als das Gesetz. Aber der Richter hat die Pflicht, das Gesetz für die Anwendung des einzelnen Falles zu interpretieren, wie er es nach gewissenhafter Prüfung versteht; der Zensor hat die Pflicht, das Gesetz zu verstehen, wie es ihm für den einzelnen Fall offiziell interpretiert wird. Der unabhängige Richter gehört weder mir noch der Regierung. Der abhängige Zensor ist selbst Regierungsglied. Bei dem Richter tritt höchstens die Unzuverlässigkeit einer einzelnen Vernunft, bei dem Zensor die Unzuverlässigkeit eines einzelnen Charakters ein. Vor den Richter wird ein bestimmtes Preßvergehen, vor den Zensor wird der Geist der Presse gestellt. Der Richter beurteilt meine Tat nach einem bestimmten Gesetz; der Zensor bestraft nicht allein die Verbrechen, er macht sie auch. Wenn ich vor Gericht gestellt werde, so klagt man mich der Übertretung eines vorhandenen Gesetzes an, und wo ein Gesetz verletzt werden soll, muß es doch vorhanden sein. Wo kein Preßgesetz vorhanden ist, kann kein Gesetz von der Presse verletzt werden. Die Zensur klagt mich nicht der Verletzung eines vorhandenen Gesetzes an. Sie verurteilt meine Meinung, weil sie nicht die Meinung des Zensors und seiner Vorgesetzten ist. Meine offene Tat, die sich der Welt und ihrem Urteil, dem Staat und seinem Gesetz preisgeben will, wird gerichtet von einer versteckten, nur negativen Macht, die sich nicht als Gesetz zu konstituieren weiß, die das Licht des Tages scheut, die an keine allgemeinen Prinzipien gebunden ist.

Ein Zensurgesetz ist eine Unmöglichkeit, weil es nicht Vergehen, sondern Meinungen strafen will, weil es nichts anderes sein kann als der formulierte Zensor, weil kein Staat den Mut hat, in gesetzlichen allgemeinen Bestimmungen auszusprechen, was er durch das Organ des Zensors faktisch ausüben kann. Darum wird auch die Handhabung der Zensur nicht den Gerichten, sondern der Polizei überwiesen.

Selbst wenn die Zensur faktisch dasselbe wäre als die Justiz, so bleibt dies erstens ein Faktum, ohne eine Notwendigkeit zu sein. Dann aber gehört |63| zur Freiheit nicht nur was, sondern ebensosehr, wie ich lebe, nicht nur, daß ich das Freie tue, sondern auch, daß ich es frei tue. Was unterschiede sonst den Baumeister vom Biber, wenn nicht, daß der Biber ein Baumeister mit einem Fell, und der Baumeister ein Biber ohne Fell wäre?

Unser Redner kömmt zum Überfluß noch einmal auf die Wirkungen der Preßfreiheit in den Ländern, wo sie wirklich existiert, zurück. Da wir dies Thema schon weitläufig abgesungen, so berühren wir hier nur noch die französische Presse. Abgesehen davon, daß die Mängel der französischen Presse die Mängel der französischen Nation sind, so finden wir das Übel nicht, wo der Redner es sucht. Die französische Presse ist nicht zu frei; sie ist nicht frei genug. Sie unterliegt zwar keiner geistigen Zensur, aber sie unterliegt einer materiellen Zensur, den hohen Geldkautionen. Sie wirkt daher materiell, eben weil sie aus ihrer wahren Sphäre in die Sphäre der großen Handelsspekulationen hineingezogen wird. Zudem gehören zu großen Handelsspekulationen große Städte. Die französische Presse konzentriert sich daher auf wenige Punkte, und wenn die materielle Kraft, auf wenig Punkte konzentriert, dämonisch wirkt, wie nicht die geistige?

Wenn ihr aber durchaus die Preßfreiheit nicht nach ihrer Idee, sondern nach ihrer historischen Existenz beurteilen wollt, warum sucht ihr sie nicht da auf, wo sie historisch existiert? Die Naturforscher suchen durch Experimente ein Naturphänomen in seinen reinsten Bedingungen darzustellen. Ihr bedürft keiner Experimente. Ihr findet das Naturphänomen der Preßfreiheit in Nordamerika in seinen reinsten, naturgemäßesten Formen. Wenn aber Nordamerika große historische Grundlagen der Preßfreiheit hat, so hat Deutschland noch größere. Die Literatur und die damit verwachsene geistige Bildung eines Volkes sind doch wohl nicht nur die direkten historischen Grundlagen der Presse, sondern ihre Historie selbst. Und welches Volk in der Welt kann sich dieser unmittelbarsten historischen Grundlagen der Preßfreiheit rühmen, wie das deutsche Volk?

Aber, fällt unser Redner wieder ein, aber wehe um Deutschlands Moralität, wenn seine Presse frei würde, denn die Preßfreiheit bewirkt »eine innere Demoralisation, die den Glauben an eine höhere Bestimmung des Menschen und mit ihr die Grundlage wahrer Zivilisation zu untergraben suche«.

Demoralisierend wirkt die zensierte Presse. Das potenzierte Laster, die Heuchelei, ist unzertrennlich von ihr, und aus diesem ihrem Grundlaster fließen alle ihre anderen Gebrechen, denen sogar die Anlage zur Tugend fehlt, ihre, selbst ästhetisch betrachtet, ekelhaften Laster der Passivität. Die Regierung hört nur ihre eigene Stimme, sie weiß, daß sie nur ihre eigene Stimme hört und fixiert sich dennoch in der Täuschung, die Volksstimme zu |64| hören, und verlangt ebenso vom Volke, daß es sich diese Täuschung fixiere. Das Volk seinerseits versinkt daher teils in politischen Aberglauben, teils in politischen Unglauben, oder, ganz vom Staatsleben abgewendet, wird es Privatpöbel.

Indem die Presse jeden Tag von den Schöpfungen des Regierungswillens rühmt, was Gott selbst erst am sechsten Tag von seiner eigenen Schöpfung sagte: »Und siehe da, es war alles gut«, indem aber notwendig ein Tag dem anderen widerspricht, so lügt die Presse beständig und muß sogar das Bewußtsein der Lüge verleugnen und die Scham von sich abtun.

Indem das Volk freie Schriften als gesetzlos betrachten muß, so gewöhnt es sich, das Gesetzlose als frei, die Freiheit als gesetzlos und das Gesetzliche als das Unfreie zu betrachten. So tötet die Zensur den Staatsgeist.

...

 

Karl Marx/ Friedrich Engels - Werke. (Karl) Dietz Verlag, Berlin. Band 1. Berlin/DDR. 1976. S. 28-77.

http://www.mlwerke.de/me/me01/me01_060.htm

 

 

 

 

 

 

Informationsinteresse der Allgemeinheit

 

3. Informationsfreiheit

Eine Alternative zur - wie aufgezeigt problematischen - dogmatischen Verortung des Informationsinteresses der Öffentlichkeit in den Medienfreiheiten ist ihre Zuweisung zur lnformationsfreiheit Die Informationsfreiheit des Art. 5 Abs. 1 GG gewährt das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Dieses Grundrecht bezieht sich auf die Freiheit der Rezipienten, ihr Wissen zu erweitern. Sie dürfen bei der Beschaffung von Informationen aus allgemein zugänglichen Quellen nicht durch staatliche Maßnahmen gehindert werden. Damit kennt die Verfassung das Interesse des Einzelnen an, Zugang zu den ohnehin zur Verfügung stehenden Quellen zu haben. Der Verfassungsgeber setzt damit nicht nur die Existenz solcher Informationsquellen voraus, die er in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG einem eigenständigen Schutz unterstellt hat, sondern erkennt darüber hinaus das Interesse des Einzelnen an einem Zugang zu diesen Quellen an. Sinnvoll ist dies selbstverständlich nur, wenn die Quellen auch über Informationen verfügen, d. h. diese ihrerseits frei von staatlicher Beeinflussung sind und Informationen ohne sonstige Erschwerung erlangen können.

Die Möglichkeit Informationen zur erlangen steht mithin in einem Wechselspiel zur Schaffung und Verbreitung solcher Informationen. Ebenso selbstverständlich setzt die lnformationsfreiheit ein Informationsinteresse voraus. Muss dies auch nicht beim einzelnen Individuum gegeben sein, so wird es doch insgesamt - für die Allgemeinheit - vermutet.

Da die Informationsfreiheit das Informationsinteresse der Allgemeinheit denknotwendig voraussetzt, ist Art. 5 Abs. 1 Satz 1,2. Alt. GG die dogmatisch richtige Verankerung des Informationsinteresses der Öffentlichkeit. Das Informationsinteresse ist die kollektive Form der Informationsfreiheit.

Frank Fechner / Susanne Popp: "Informationsinteresse der Allgemeinheit"; In: "Zeitschrift für Medien- und Kommunikationsrecht" - AFP; 03/2006, S. 213/14

 

 

Zur Unterdrückung der Informationsfreiheit wird von den daran Interessierten - dazu scheinen bisweilen leider auch Richter/innen zu zählen - mitunter das Argument vorgetragen, es gäbe kein Informationsinteresse der Allgemeinheit an dieser oder jener Information und daher müsse die Informationsfreiheit in der Interessenabwägung mit anderen Grundrechten hintenanstehen. Wieso kein Informationsinteresse der Allgemeinheit bestehen solle, wird dann nicht weiter begründet, es wird einfach behauptet. So schwingt sich im Bedarfsfall der Richter zum Zensor auf, der darüber bestimmt, was das Informationsinteresse der Allgemeinheit wäre und was es nicht wäre. 

 

Gott sei Dank gibt es nicht nur Richter, die das Informationsinteresse der Allgemeinheit nach Gutsherrenart beschneiden, sondern auch Richter, die das Informationsinteresse der Allgemeinheit zu Recht weit fassen.

Während z.B. Richterin Zilm und Kollegen vom Landgericht Berlin mit ihrer apodiktischen Auffassung von der Urheberechtsfähigkeit einer Textstelle, bestehend aus zwei Sätzen mit 50 Buchstaben, in einem Schriftstück eines Gutachters, meinen, dies rechtfertige, dass diese zwei Sätze nicht zitiert werden dürfen, weil ihnen eine urheberrechtsfähige Schöpfungshöhe zukäme, sieht man das am Oberlandesgericht Hamburg offenbar ganz anders. 

 

Oberlandesgericht Hamburg: "Veröffentlichung eines Anwaltsschriftsatzes aus DDR-Strafverfahren" (OLG Hamburg, Urteil vom 29.7.1999 - 3 U 34/99, veröffentlicht in "NJW 1999, Heft 45, S. 3343-3345. 

In dem Fall wandte sich der damalige PDS-Vorsitzende Gregor Gysi dagegen, 

 

"... daß die Antragsgegnerin als Verlegerin ein vom Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatsicherheitsdienstes der ehemaligen DDR herausgegebenes Buch mit dem Titel: `Der Fall Havemann - ein Lehrstück politischer Justiz` veröffentlicht hat, in dem die von ihm verfaßte Berufungsschrift gegen das Urteil des KreisG Fürstenfelde (gemeint ist offenbar Fürstenwalde, aber wer soll in Hamburg schon diesen etwas abgelegenen Ort in der Nähe von Berlin kennen - Anmerkung Peter Thiel) ohne vorherige Veröffentlichung und ohne seine Zustimmung im vollen Wortlaut wiedergegeben ist.

Das Landgericht hat sein zunächst erlassenes Verbot, die Berufungsschrift wie in dem genannten Buch zu verbreiten, im Widerspruchsverfahren aufgehoben. Die Berufung des Antragstellers blieb erfolglos."

aus dem Urteil des OLG Hamburg vom 29.07.1999 - 3 U 34/99, NJW 1999, Heft 45; S. 3343

 

 

In dem Fall Gregor Gysi gegen den Verlag Ch. Links ging es um die komplette Veröffentlichung einer 18-seitige Berufungsschrift von Gregor Gysi durch den Ch. Links Verlag im Jahr 1998. 

 

Clemens Vollnhals: "Der Fall Havemann: ein Lehrstück politischer Justiz", Berlin, Links, 1998, 308 Seiten, 1. Auflage

 

 

Für die in dem Buch von Vollnhals vollständig abgedruckte Berufungsschrift Gysis, die dieser als damaliger Rechtsanwalt von Robert Havemann am 27.06.1979 (bzw. 01.07.1979) beim Kreisgericht Fürstenwalde einreichte, hatte sich der Verlag vorab keine Veröffentlichungszustimmung von Gregor Gysi eingeholt. Gysi klagte daraufhin gegen den Verlag - ohne Erfolg.

 

Interessant an diesem Fall, das Oberlandesgericht Hamburg sah es sogar als gerechtfertigt an, dass das gesamte Schriftstück (Berufungsschrift) ohne Zustimmung seines Urhebers Gregor Gysi veröffentlicht werden durfte.

Das OLG Hamburg begründet die Ablehnung des Antrages von Gregor Gysi u.a. damit:

 

"3. Schließlich steht dem Antragsteller kein Anspruch nach §97 UrhG auf Unterlassen zu. Es ist schon fraglich, ob die von ihm verfaßte Berufungsschrift schutzfähig ist. Auch das Landgericht hat nicht angenommen, daß es sich um ein schutzfähiges Werk i.S. des § 2 UrHG handele, sondern dies lediglich unterstellt.

Richtig ist, daß ein anwaltlicher Schriftsatz als wissenschaftliches Sprachwerk die Voraussetzungen einer persönlichen geistigen Schöpfung erfüllen kann (...) Als maßgebend wird angesehen, ob die Anwendung der Denkgesetze und Fachkenntnisse unter Berücksichtigung von Erfahrungen in der Auswahl, Anordnung, Einteilung und Darstellung des behandelten Stoffes eine individuelle Eigenprägung erkennen läßt, die das Alltägliche, das Handwerksmäßige, das mechanisch-technische Aneinanderreihen des Materials deutlich überragt (...) Bei einer Berufungsschrift sind diese Voraussetzungen nicht leicht zu erfüllen, weil die von der Sache gebotene Ausrichtung an dem angefochtenen Urteil für eine Eigenprägung bei Auswahl, Anordnung, Einteilung und Darstellung des behandelten Stoffes nicht viel Raum läßt. ...

wird man jedenfalls sagen müssen, daß für eine Eigenprägung wenig Spiel bleibt, wenn Auswahl, Anordnung, Einteilung und Darstellung des behandelten Stoffes weitgehend von der Entscheidung diktiert werden, gegen die sich die Rechtsmittelschrift wendet"

aus dem Urteil des OLG Hamburg vom 29.07.1999 - 3 U 34/99, NJW 1999, Heft 45; S. 3344

 

 

 

Auch die gegen die Entscheidung des OLG Hamburg von Gregor Gysi angestrengte Verfassungsbeschwerde hatte kein Erfolg. Zum einen war sie aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht zulässig, zum anderen stellt das Bundesverfassungsgericht aber auch fest:

"...

2. Bei unterstellter Zulässigkeit hätte die Verfassungsbeschwerde aber auch in der Sache keinen Erfolg.

...

Dass es sich bei dem streitgegenständlichen Anwaltsschriftsatz überhaupt um ein urheberrechtlich geschütztes Werk i.S. des § 2 UrhG´ handelt, was auf einfach-rechtlicher Ebene bereits fraglich ist (vgl. hierzu BGH, GRUR 1986, 739 (741), haben die Fachgerichte zu Gunsten des Beschwerdeführers unterstellt. ...

Angesichts dessen ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, dass die Fachgerichte im Rahmen der von ihnen vorgenommenen Abwägung im Sinne einer Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit Vorrang eingeräumt haben."

BVerG (1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 17.12.1999 - 1 BvR 1611/99

 

 

 

Axel Beater, Professor an der Universität Greifswald ergänzt die Entscheidung des Oberlandesgericht Hamburg mit der Bemerkung:

 

"Im Streitfall war eine unveröffentlichtes anwaltliche Berufungsschrift komplett zitiert worden, mit der Gregor Gysi in einem DDR-Strafverfahren den Regimekritiker Havemann verteidigt hatte.

...

Das urheberechtliche Erstveröffentlichungsrecht verdient weniger Schutz, wenn es keine Informationsanreize sichern, sondern zur endgültigen Unterdrückung von Informationen dienen soll. Es kann in solchen Fällen gegenüber gravierenden öffentlichen Informationsinteressen im Einzelfall zurückzutreten haben."

Axel Beater: "Informationsinteressen der Allgemeinheit und öffentlicher Meinungsbildungsprozess. Inhaltliche und prozedurale Kriterien aus zivilrechtlicher Sicht.", In: "Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht", 8/9/2005, S. 610 

 

 

 

 

 

 

Grass gegen FAZ

Aktuell beschäftigt der Fall Grass gegen FAZ die Gemüter. Das Grass nun gegen die Informationsfreiheit zu Felde zieht, wer hätte das gedacht.

 

Günter Grass erwirkt Verfügung

ERSTELLT 11.10.06

Schriftsteller Günter Grass bei der Präsentation seiner umstrittenen Autobiographie "Beim Häuten der Zwiebel"

Berlin/Frankfurt. Literatur-Nobelpreisträger Günter Grass hat im Zusammenhang mit seinem späten Eingeständnis seiner Waffen-SS-Mitgliedschaft eine Einstweilige Verfügung gegen die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" erwirkt. Danach darf das Blatt aus zwei seiner Briefe an den früheren Bundeswirtschafts- und Finanzminister Karl Schiller keine großen Wortlautauszüge mehr abdrucken. Den entsprechenden Beschluss des Landgerichts Berlin übermittelte Grass-Anwalt Prof. Paul Hertin am Mittwoch der dpa. Die FAZ, die die Briefe am 29. September publizierte, will den Beschluss prüfen und wird dann voraussichtlich Widerspruch gegen ihn einlegen.

In den beiden Briefen aus den Jahren 1969 und 1970 appelliert der Schriftsteller an den SPD-Politiker, seine NS-Vergangenheit offen zu legen; Schiller (1911-1994) war Mitglied der SA und der NSDAP gewesen. Die Kammer stellt fest, dass die aktuelle Diskussion um Grass kein "dringendes Bedürfnis an der wörtlichen Wiedergabe großer Teile der Briefe" rechtfertige. "Dem Informationsinteresse hätte -ohne dass die Kammer sich hierzu abschließend festzulegen hat -gegebenenfalls Genüge getan werden können durch ein auszugsweises Zitieren."

"Die Briefe genießen Urheberschutz", argumentieren die Richter und verweisen unabhängig davon auch auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das gegen eine Veröffentlichung spreche. FAZ-Geschäftsführer Roland Gerschermann sagte am Mittwoch, er kenne den Beschluss und seine Begründung bislang noch nicht. Die FAZ begründe das Publizieren der Briefe aber weiterhin damit, dass das öffentliche Interesse an einer Veröffentlichung in diesem Fall über den Persönlichkeitsrechten von Grass stehe. "Das wird ein langer juristischer Weg für Günter Grass", sagte Gerschermann. Denn schließlich gehe es um die Glaubwürdigkeit der öffentlichen Person Grass, der die Debatte durch sein verspätetes Bekenntnis, Mitglied der Waffen-SS gewesen zu sein, selbst ausgelöst habe. In seiner im August erschienenen Jugend-Autobiografie "Beim Häuten der Zwiebel" hat Grass nach 60 Jahren dies erstmals öffentlich gemacht.

In der Einstweiligen Verfügung räumt das Landgericht ein, dass "gewöhnliche Briefe alltäglichen Inhalts" nicht unter den Urheberschutz fallen. Handle es sich aber um solche, die "Ausdruck einer individuellen Schöpfung sind, kann Urheberschutz zu bejahen sein". Dabei brauche es sich "nicht um hochgeistige Erzeugnisse literarischer Prägung handeln, wenn sich die Briefe jedenfalls durch die Art der Sprachgestaltung oder Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen, kulturellen, politischen oder sonstigen Fragen von gewöhnlichen Briefen abheben". "Ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit dergestalt, dass die Texte - wenn auch nicht komplett vollständig, so doch in weiten Teilen - abgedruckt wurden, besteht nicht", resümieren die Richter.

Die von der FAZ abgedruckten Briefe seien "persönlich" gewesen, hatte Grass am Freitag auf der Frankfurter Buchmesse betont. Die FAZ "verhunze" die guten Sitten des Journalismus. Davon könne keine Rede sein, hält Gerschermann entgegen. Denn die Briefe seien keineswegs an den Privatmann Karl Schiller gegangen, sondern ausdrücklich an seine Dienstadresse als Bundeswirtschaftsminister in Bonn adressiert gewesen und inzwischen sogar in einer Dissertation zitiert worden. Da die darin enthaltene Aufforderung an Schiller in einem "offenkundigen Widerspruch zum eigenen Verhalten" von Günter Grass stehe, müsse man die Briefe auch einer breiteren Öffentlichkeit zur Kenntnis geben können.

FAZ-Mitherausgeber Frank Schirrmacher sagte kürzlich dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" auf die Frage, ob sich die FAZ und Grass gütlich einigen werden: "Nein. Herr Grass kann uns gern verklagen. Wir sehen einem Verfahren gelassen entgegen."

http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1160572155660.shtml

 

 

Man darf hoffen, dass das Landgericht Berlin mit seiner hier gezeigten rigiden Einstellung zur Informationsfreiheit von den Beschwerdegerichten zurechtgewiesen wird.

 

 

 

 

 

 

 

Datenschutz und Informationsfreiheit

 

Vernunft wird Unsinn, Wohltat Plage.

Goethe

 

 

Der Datenschutz ist eine gute Sache, wenn er guten Zwecken dient. Ein guter Zweck ist die Sicherung eines funktionierenden Rechtsstaates. Auch wenn die DDR nicht pauschal als Unrechtsstaat zu bezeichnen ist, so wurde in bestimmten der Datenschutz zuungunsten der Bürger und zugunsten des vermeintlichen Staatsinteresses verschoben. Einerseits sammelte der vormundschaftliche Staat Informationen über seine Bürger, das Ministerium für Staatsicherheit führte dabei den Ton an. Andererseits übte sich der Staat in Heimlichtuerei, bei Vorfällen, die von staatlicher Seite zu verantworten waren, so z.B. bei Umweltproblemen oder der noch bis ins Jahr 1981 praktizierten Todesstrafe.

Auch heute kann man noch den Eindruck gewinnen, der ostdeutsche Geist der Heimlichtuerei wabert ungehindert und womöglich gar staatlich gefördert über Teilen der Bundesrepublik Deutschland.

 

 

"Dieser Bericht ist streng vertraulich zu behandeln. Ohne besondere Ermächtigung darf keine Weitergabe an andere Stellen erfolgen. Weder Behörden, noch Angehörigen, noch irgendwelchen anderen Laien darf Einsicht in die Unterlagen gewährt oder Unbefugten Kenntnis von deren Inhalt gegeben werden. Die Zusendung erfolgt in der Annahme, dass die empfangenden Person oder Behörde für diskrete Verwendung und Aufbewahrung haftet." (S.1)

 

Der Text findet sich auf dem Deckblatt einer neunseitigen ärztlichen Stellungnahme aus dem Sankt Joseph Krankenhaus in 12101 Berlin vom 27.12.2005. Die Stellungnahme ist unterschrieben von Privat-Dozent Dr. M. von Aster (Chefarzt), S. Bsat (Oberarzt) und J. Delius (Psychologin). Ein Verweis auf Rechtsgrundlagen, die dem bedrohlich klingenden Hinweis auf eine angeblich vorhandene strenge Vertraulichkeit zugrunde liegen würden, wird nicht gegeben. Möglicherweise finden sich hier keine, die dem offenbar starkem Bedürfnis des Krankenhauses nach Einhaltung "strenger Vertraulichkeit" genügen würden.

Im Zeitalter der Moderne und des mündigen Bürgers hätte sicher ein kurzer Hinweis in der Art genügt.

 

Die Empfänger werden darauf aufmerksam gemacht, beim Umgang mit dieser Stellungnahme die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz zu beachten.

 

 

 

 

Links 

https://fragdenstaat.de

 

 

Literatur

Axel Beater: "Informationsinteressen der Allgemeinheit und öffentlicher Meinungsbildungsprozess. Inhaltliche und prozedurale Kriterien aus zivilrechtlicher Sicht.", In: "Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht", 8-9/2005, S. 602-612 

Alexander Erdelt: "Informationszugang und das Recht auf Information"; In: "Datenschutz und Datensicherheit", 8/2003, S. 465-470

Frank Fechner / Susanne Popp: "Informationsinteresse der Allgemeinheit"; In: "Zeitschrift für Medien- und Kommunikationsrecht" - AFP; 03/2006, S. 213-216

Peter Gola / Rudolf Schomerus: BDSG : Bundesdatenschutzgesetz : Kommentar, 7. Auflage, München, 2002 

Nico Härting: "Kommunikationsfreiheit und Datentransparenz"; In: Anwaltsblatt 4/11, S. 246-249 - http://www.haerting.de/de/1_anwaelte/index.php?we_objectID=93&pid=226

Dr. Gerhard Knerr - Richter am Saarländischen Oberlandesgericht in Saarbrücken (2004) - Namensnennung bei der Publikation gerichtlicher Entscheidungen - http://www.jurpc.de/aufsatz/20040073.htm

Michael Kloepfer: "Grundprobleme der Gesetzgebung zur Informationsfreiheit"; In: "Kommunikation und Recht", 01/2006, S. 19-27  

Stephan W. H. Lodde: Informationsrechte des Bürgers gegen den Staat, Diss. Würzburg, Köln, Berlin, Bonn, München, 1996

Uwe Mohrmann: Akteneinsicht und Aktenschutz im Widerstreit - Anmerkungen eines Beteiligten; In: "Familie, Partnerschaft, Recht", 6/1998, S. 288-290

Philipp Wendt: "Abschied vom Amtsgeheimnis. Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes", In: " Anwaltsblatt", 11/2005

 

 

 

Rechtsprechung

Kammergericht Berlin - 19.06.2007 - 9 W 75/07: Äußerungen zur Sozialsphäre eines Rechtsanwaltes hat dieser im Grundsatz hinzunehmen (Leitsatz Peter Thiel)

 

Landgericht Berlin - 27 O 595/12 - Urteil vom 08.01.2013

In dem Rechtstreit

der Frau Rechtsanwältin Blagovesta Kassabova

...

- Prozessbevollmächtigte:

Rechtsanwältin Dr. Blagovesta Kassabova

gegen

...

hat die 27. Zivilkammer des Landgerichts Berlin ..., auf die mündliche Verhandlung vom 08.01.2013 durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Mauck, die Richterin am Landgericht Becker und den Richter am Landgericht Dr. Himmer

für Recht erkannt: 

1. der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 774,84 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09. Juni 2012 zu zahlen.

2. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Tatbestand

Die Klägerin ist Rechtsanwältin in Berlin. Sie vertrat die Mutter des Kindes des Beklagten in einem Umgangs- und Sorgerechtsstreit vor dem Familiengericht. Der Beklagte unterhält u.a. die Internetseite www.justizopfer-nauen.de. Unter der Rubrik "Empfehlungen/ Anwälte" hielt der Beklagte seit Februar 2012 bis April 2012 folgende Texte für die Öffentlichkeit bereit (s. Anlage K3):

"Mit folgenden Anwälten haben Mitglieder schlechte Erfahrungen gemacht:

Dr. Blagovesta Kassabova, Pertisauer Weg 19, 12209 Berlin, www.kanzlei-kassabova.de. 

Die Anwältin hat nach Einsicht der Homepage (Stand 27.03.2012) weder ein Interessenschwerpunkt noch ihr Fachgebiet im Bereich des Familienrechts. Dementsprechend erleben Mitglieder der Interessengemeinschaft die Schriftsätze der bulgarischen Anwältin."

 

Mit in Bezug genommenen Schreiben vom 23. Mai 2012 (Anlage K5) forderte die Klägerin den Beklagten zur Entfernung der vorzitierten Angaben und zur Zahlung von Abmahnkosten von 774,84 Euro (bei einem Gegenstandswert von 10.000,- Euro vergeblich auf.

...

Die Klägerin beantragt sinngemäß,

1. den Beklagten zu verurteilen, an sie eine angemessene Geldentschädigung, die in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, jedoch nicht unter 12.000,-- Euro betragen sollte, nebst Rechtshängigkeitszinsen zu zahlen; 

2. den Beklagten zu verurteilen, an sie weitere 1.000,84 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 774,84 seit dem 9. Juni 2012 und aus 300 Euro seit Rechtshängigkeit zu zahlen;

3. den Beklagten zu verurteilen, es bei Vermeidung eines in das Ermessen des Gerichts für jeden Fall der Zuwiderhandlung gestellten Zwangsmittels zu unterlassen, in Bezug auf die Klägerin wörtlich oder sinngemäß folgenden Text insbesondere auf seiner Website oder anderweitig im Internet insbesondere unter der URL www.justizopfer-nauen.de zu verbreiten:

"Mit folgenden Anwälten haben Mitglieder schlechte Erfahrungen gemacht:

Dr. Blagovesta Kassabova, Pertisauer Weg 19, 12209 Berlin, www.kanzlei-kassabova.de. 

Die Anwältin hat nach Einsicht der Homepage (Stand 27.03.2012) weder ein Interessenschwerpunkt noch ihr Fachgebiet im Bereich des Familienrechts. Die gebürtige Bulgarin Kassabova wurde Mitgliedern der Interessengemeinschaft als Vertreterin der Gegenseite bekannt. Ihre Schriftsätze sind unserer Ansicht nach aufgrund sprachlicher und orthographischer Probleme teilweise schlecht lesbar."

Der Beklagte beantragt, 

die Klage abzuweisen.

Er behauptet ...

Entscheidungsgründe

Die zulässige Klage ist nur teilweise begründet. 

Klageantrag zu 3) (Unterlassung)

Die Klägerin hat gegen den Beklagten keinen Anspruch auf Unterlassung der aus der Anlage K8 ersichtlichen, im Internet verbreiteten Äußerungen (§§ 823 Abs. 1, analog 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB i.V. m. §§ 185 ff. StGB i.Vm. Art. 1 Abs.1, 2 Abs. 1 GG).

...

Die Klägerin kann es dem Beklagten nicht verwehren, sich unter namentlicher Nennung kritisch mit den Qualität der Dienstleistungen der Klägerin in den Familienrechtsverfahren zwischen dem Beklagten und der Mutter seines Kindes auseinanderzusetzen.

Die angegriffenen Aussagen des Beklagten sind zum Teil Tatsachenbehauptungen, die die Sozialsphäre der Klägerin betreffen. Dies gilt für die Namensnennung, für die Mitteilung der Büroanschrift, der Internetseite www.kanzlei-kassabowa.de, der Herkunft der Klägerin, der Tätigkeit als "Vertreterin der Gegenseite" in dem Verfahren vor dem Amtsgericht Nauen und des Umstands, dass die Klägerin ausweislich ihres Internetsauftritts kein "Fachgebiet im Bereich des Familienrechts" vorweisen könne. Soweit dies nicht der Fall ist, handelt es sich um Meinungsäußerungen ("Ihre Schriftsätze sind unserer Ansicht nach aufgrund sprachlicher und orthographischer Probleme teilweise schlecht lesbar". ...

...

Klageantrag zu 1)

Der auf Zahlung einer Geldentschädigung gerichtete Klageantrag zu 1) ist ebenfalls nicht begründet.

Nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen kommt eine Geldentschädigung zum Ausgleich für erlittene Persönlichkeitsverletzungen dann in Betracht, wenn es sich um eine schwerwiegende Verletzung handelt und wenn sich die erlittene Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend ausgleichen lässt.

...

Um einen solch schweren Eingriff, der eine Geldentschädigung rechtfertigen könnte, handelt es sich hier nicht. Gewerbetreibende und Dienstleister müssen sich in der Regel Kritik an der eigenen (Dienst-)Leistung gefallen lassen. Ist diese Kritik - wie hier - teilweise überzogen, so ist der damit verbundene Eingriff noch lange nicht schwerwiegend. ...

...

 

 

Landgericht Berlin - 27 O 394/11 - 08.11.2011 - Richter am Landgericht Mauck, Richter am Landgericht Dr. Hagemeister und  Richter Dr. Dölling: 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen. ... Da es der Sinn jeder zur Meinungsbildung beitragenden öffentlichen Äußerung ist, Aufmerksamkeit zu erregen, sind angesichts der heutigen Reizüberflutung einprägsame, auch starke Formulierungen hinzunehmen. Das gilt auch für Äußerungen, die in scharfer und abwertender Kritik bestehen, mit übersteigerter Polemik vorgetragen werden oder in ironischer Weise formuliert sind. Der Kritiker darf seine Meinung grundsätzlich auch dann äußern, wenn sie andere für falsch" oder für ungerecht" halten. - http://www.buskeismus.de/urteile/27O39411_Urteil.pdf

 

 

 

Landgericht Tübingen - 7 O 525/10 - Urteil vom 18.07.2012 - veröffentlicht in "Computer und Recht", 2/2013 

Gericht: Pressefreiheit gilt auch für Wikipedia

Die Wikimedia Foundation hat vor zwei deutschen Gerichten das Recht verteidigt, dass die Online-Enzyklopädie Wikipedia über Personen auch ohne deren Einwilligung berichten darf. In einer anderen Sache steckte die US-Stiftung jedoch zurück: Die in Deutschland gültige Panoramafreiheit kann sie nach eigenen Angaben nicht auf den eigenen Servern durchsetzen.

Die zwei deutschen Urteile hat die Wikimedia Foundation am Wochenende veröffentlicht: Mit einer Klage vor dem Landgericht Tübingen (Aktenzeichen 7 O 525/10) wollte ein außerplanmäßiger Professor der Universität Tübingen gegen seinen Wikipedia-Eintrag vorgehen. Damit wollte er insbesondere die Nennung seiner Mitgliedschaft in katholischen Studentenverbindungen unterbinden. 

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 (Torsten Kleinz) / (vbr)

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-Pressefreiheit-gilt-auch-fuer-Wikipedia-1765273.html

 

 


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