dapd

 

Ist die dapd erst ruiniert, lebt sich`s gänzlich ungeniert.

 

 

dapd insolvent. Da lacht der Bär und die Schnäppchenjäger freuen sich.

Hoffentlich folgen bald auch dpa und AFP.

 

 

 

 

Reform des Urheberrechtes

Abstimmung im LiquidFeedback der Piratenpartei Deutschland

Die Piratenpartei beschließt eine grundlegende Reform und Liberalisierung des Urheberrechtes. Hierbei werden die gesellschaftlichen und individuellen Interessen an einer freien Verfügbarkeit von geistigen Schöpfungen und Werken der Literatur, Kunst, Musik, Fotografie und anderen Werkarten durch geeignete Maßnahmen gestärkt.

 

Kernpunkte der Reform sind

 

I. Die Zeitdauer der Möglichkeit der Geltendmachung eines Urheberrechtes wird von derzeit 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers (§64 UrhG), auf 20 Jahre ab Registrierung der "persönlichen geistigen Schöpfung" im Urheberregister verkürzt.

 

II. Es wird ein Urheberregister eingerichtet, bei dem in einem automatisierten Verfahren persönliche geistige Schöpfungen registriert werden können. Die Verwaltung des Urheberregister fällt in die Zuständigkeit des Bundes.

 

III. Jede veröffentlichte persönliche geistige Schöpfung (Text, Lied, Musik, Komposition, Film, Foto, Bildende Kunst, etc. pp), die nicht im Urheberregister eingetragen ist, ist durch jedermann frei verwendbar.

 

IV. Mit dem Eintrag in das Urheberregister ist keine Prüfung auf das Vorliegen eines Werkcharakters der angemeldeten persönlichen Schöpfung und damit auch kein automatischer Urheberrechtsschutz verbunden.

 

V. Eine urheberrechtliche Schutzfähigkeit einer im Urheberregister eingetragenen persönlichen geistigen Schöpfung ist nur dann gegeben, wenn diese "aus der Masse alltäglichen Schaffens" herausragt (BGH, Urteil vom 12.05.2010 - I ZR 209/07):

"Ein Bauwerk stellt dann eine persönliche geistige Schöpfung dar, wenn es aus der Masse alltäglichen Bauschaffens herausragt (BGH, Urteil vom 02.10.1981 - I ZR 137/79 - Kirchen-Innenraumgestaltung; BGH, Urteil vom 19.03.2008 - I ZR 166/05 - St. Gottfried)." BGH, Urteil vom 12.05.2010 - I ZR 209/07 Lärmschutzwand - Zur Einräumung von Nutzungsrechten durch einen Landesbediensteten, der in Erfüllung seiner Dienstpflichten ein urheberrechtlich geschütztes Werk geschaffen hat. UrhG § § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2, § 31 Abs. 5, §§ 34, 43

Urheberechte können daher nur im Fall einer Eintragung in das Urheberregister und des Herausragens der persönlichen geistigen Schöpfung "aus der Masse alltäglichen Schaffens" geltend gemacht werden.

Folgende Maßnahmen werden getroffen:

...

https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/4833.html

 

 

 

Piratenpartei - Mitgliedschaft für 48,00 € im Jahr

Bedeutend preiswerter als eine horrende Geldforderung der KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der profitorientierten Nachrichtenagenturen AFP und dapd Nachrichten GmbH zwischen 200 und 20.000 €, abgesegnet am Amtsgericht Hamburg.

http://www.piratenpartei.de/mitmachen/mitglied-werden/

 

 

 

 

 

Die hier aufgeführten Informationen stehen zu Ihrer freien Verfügung. Eine Weiterverbreitung ist erlaubt und erwünscht.

Peter Thiel, Systemischer Berater, Systemischer Therapeut / Familientherapeut (DGSF)

Mitglied der Piratenpartei Deutschland, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Urheberrecht der Piratenpartei Deutschland

22.03.2014

 

 

 

 

Schlüsselwörter

Aasgeier, Abmahnung, Abzocke, Abzocken, AFP, Agence France-Presse GmbH, Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgericht Hamburg, Anhörungsrüge, Andreas Krieger - Geschäftsführer AFP, Anwaltsfirma, Attributor, Axel Springer AG, Berliner Verlag GmbH, Bespitzelung, Blockwart, Blockwartmentalität, Blogger, Bluthunde, bösartiges Geschwulst, Büttel, Claus-Michael Gerigk - Lernhaus GmbH, Cognita, Copyscape, Cord Dreyer - Geschäftsführer dapd nachrichtenagentur GmbH, dapd, dapd nachrichtenagentur GmbH, dapd nachrichten GmbH, dpa, E-Plus, Ekel, Fangprämie - Amtsgericht Dülmen - 12.07.2001 - 3 C 271/01, Feldhusen - KSP, Fersenabstützvorrichtung, fliegender Gerichtsstand, Forderungseinzug, Forderungsmanagement, Fraunhofer Institut für graphische Datenverarbeitung (IGD), Führer - Richter am Landgericht abgeordnet an das Amtsgericht Hamburg, geistiges Eigentum, Großzitat, GVU - Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V., Habgier, Hamburger Modell, Heinz Erhardt Erbengemeinschaft, Informationsfreiheit, Inkasso, Internetüberwachung, Karl Valentin, Klassische Schweinepest, Kriminalisierung, KSP, KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Krebsgeschwür, Kunststoffhohlprofil II, Landgericht Berlin, Landgericht Hamburg, Lappan Verlag, Leichenfledderei, Markus Beckedahl - Vorstand Digitale Gesellschaft, Dr. Matthias Leonardy - Geschäftsführer der sogenannten "Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzung e.V." - GVU, Lernhaus GmbH, Lever dot as slav!“ „Lieber tot, als Sklave, Lizenzanalogie, Lizenzgebühr, Lohmann - Richter am Amtsgericht Hamburg, Mahnbescheid, Mahnung, Mecom, Mengengeschäft, N. Clemens Wortmann - Geschäftsführer AFP, Nutzungsrecht, Peter Löw, Piratenpartei, Rechtsanwalt Dr. Peter C. Richter - KSP, Rechtsanwalt Dr. Tobias Röhnelt - KSP, Rechtsanwälte Will und Partner, Rechtsanwältin Friedrich, Rechtsbeugung, SID Sport-Informationsdienst GmbH & Co. KG, Stahlrohrstuhl II, Susanne Güsten und Thomas Seibert, teleschau - der mediendienst GmbH, Textguard - Geschäftsbereich der Lernhaus GmbH, Dr. Till Kreutzer - Rechtsanwalt und Redakteur bei irights.info, TinEye, Überwachungsstaat, Urheberrecht, Urheberrechtsverletzung, Verfolgung, Verlag Der Tagesspiegel GmbH, Verwerter, Dr. Martin Vorderwülbecke - Geschäftsführer dapd nachrichtenagentur GmbH, Wegelagerer, Frau Willot - KSP, Würgeschlange, Wucher, Zitatrecht, Zwangsvollstreckung

 

 

 

Autoren dapd

Torsten Hilscher (Kürzel: til - für dapd); Katrin Schüler - Korrespondentin des dapd-Landesdienstes Mecklenburg-Vorpommern - vormals ddp, mb/dapd - http://www.focus.de/schule/familie/soziale-gerechtigkeit-deutschland-hinkt-hinterher_aid_586648.html, Torsten Hilscher (Kürzel: til) - dapd

 

 

 

 

 

 

Ohrfeige für den Fliegenden Gerichtstand

Amtsgericht Hamburg - 23a C 311/13 - Beschluss vom 03.09.2013: "Das Gericht weist darauf hin, dass auf Grund zwischenzeitlich erfolgter vertiefter Auseinandersetzung mit der Frage der Zulässigkeit urheberrechtlicher Streitigkeiten Bedenken gegen die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg bestehen: ... ."

Während die 3. Kammer des Zweiten Senats am Bundesverfassungsgericht - Richterin Lübbe-Wolff, Richter Huber, Richterin Kessal-Wulf die Zeit verschläft, ändert die couragierte Amtsrichterin Kauffmann die bisherige üble KSP-freundliche Rechtsprechung am Amtsgericht Hamburg und verweist den über die KSP in Hamburg klagenden Berliner Tagesspiegel an das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg.

 

 

 

KSP Freundeskreis

Sieg von Peter Thiel am Amtsgericht Charlottenburg im Rechtsstreit gegen die AFP Agence France-Presse GmbH vertreten durch KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

KSP - unterwegs für AFP - beantragt Kosten in Höhe von 492,29 € auszugleichen. Amtsgericht Charlottenburg gewährt der KSP einen Ausgleichsbetrag in Höhe von 27,28 €. Nächstens tragen die KSP-Angestellten noch Licht mit Säcken in das Hamburger Rathaus oder zerren eine Kuh mit einem Seil auf das Amtsgericht Hamburg, damit es dort Gras fressen möge, das aus der einen oder anderen vermufften Richterstube wächst.

 

Internet überwachen und damit Geld verdienen. Über die KSP - Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Kaiser-Wilhelm-Straße 40 20355 Hamburg und deren illustre Kunden: Agence France-Presse GmbH und dapd nachrichten GmbH

AFP - Agence France-Presse GmbH - KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Kaiser-Wilhelm-Straße 40 20355 Hamburg

dapd nachrichten GmbH - KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Kaiser-Wilhelm-Straße 40 20355 Hamburg

Unter den Talaren, Muff von Tausend Jahren - Amtsgericht Hamburg - 36a C 84/12 - Richter am Landgericht Führer abgeordnet an das Amtsgericht Hamburg - 13.03.2012 - Urteil ohne mündliche Verhandlung

Fliegender Gerichtsstand - Peter Thiel im Anflug auf den "Fliegenden Gerichtsstand" bei Richter Führer - Richter am Landgericht abgeordnet an das Amtsgericht Hamburg

Urheberrecht - Peter Thiel zum Thema Urheberrecht

Großzitat - Peter Thiel zum Thema Großzitat

Zitatrecht - Peter Thiel zum Thema Zitatrecht

Werk - Peter Thiel zum Werkbegriff

 

 

 

 

Günter Werner Freiherr von Gravenreuth

Günter Werner Freiherr von Gravenreuth (* 12. Juli 1948 in München; † 22. Februar 2010 ebenda;[1] gebürtig Günter Werner Dörr) war ein Münchner Rechtsanwalt und Verleger. Er erlangte breite Bekanntheit durch umstrittene Abmahnungen, die er gegen Urheber- und Markenrechtsverletzungen anstrengte. Darüber hinaus verfasste er viele juristische Fachveröffentlichungen über den Gewerblichen Rechtsschutz.

Leben

Günter Freiherr von Gravenreuth, Sohn von Ernst Ludwig Dörr (1921–1987) und Herta Amalie Freiin von Gravenreuth (1917–1985), erlernte bis 1966 den Beruf des Technischen Zeichners, absolvierte anschließend an der FH München 1973 ein Maschinenbau-Studium als Diplom-Ingenieur (FH) und von 1973 bis 1978 an der LMU München ein Studium in Rechtswissenschaften.[2] Dabei wurde er Mitglied in der K.B.St.V. Rhaetia München und machte eine erste EDV-Ausbildung, in der er eine CDC Cyber 175 mit COBOL-Programmen, in Lochkarten gestanzt, instruierte.[2] Als Rechtsreferendar war er beim Bundespatentgericht, in einer Markenkammer des Landgericht München I sowie in einer auf Patente spezialisierten Kanzlei tätig.

Ab 1981 war er als Anwalt zugelassen und war zunächst bei einer Patent- und Rechtsanwaltskanzlei in München und dann bei einer Freisinger Patent- und Rechtsanwaltskanzlei tätig. Ab 1985 war er selbständig, seit 1987 mit eigener Kanzlei. Seine Tätigkeitsschwerpunkte lagen im Bereich EDV-Recht, Internet-Recht, Urheberrecht und Gewerblicher Rechtsschutz.[2]

Am 22. Februar 2010 nahm sich Gravenreuth mit seiner Schusswaffe das Leben.[3][4][5] In seinem per E-Mail verschickten Abschiedsbrief begründete er dies mit familiären, finanziellen und gesundheitlichen Problemen.[6][7] Wenige Tage zuvor hätte er eine 14-monatige Haftstrafe wegen vollendeten Betruges antreten müssen, war aber zum Haftantritt nicht erschienen.[8] Er ist auf dem Münchener Nordfriedhof begraben.

...

http://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCnter_Freiherr_von_Gravenreuth

 

 

 

 

 

NRW stellt im Bundesrat Entschließungsantrag gegen die Abmahnabzocke

13.02.2013

Nordrhein-Westfalen hat einen Entschließungsantrag im Bundesrat eingebracht, um die Bundesregierung zum Handeln gegen die sog. "Abmahnabzocke" zu zwingen.

Die Bundesjustizministerin hat in dieser Legislaturperiode bereits fünf Mal öffentlich angekündigt, das Problem der "Abmahnabzocke" kurzfristig zu lösen. Zuletzt kündigte sie sogar einen Gesetzentwurf an, der am 6. Februar im Kabinett hätte beschlossen werden sollte. Auch die fünfte Ankündigung blieb ohne Ergebnis. Das Bundeskabinett hat sich am 6. Februar überhaupt nicht mit dem Thema befasst. Eine Begründung für die erneute Verschiebung nannte die Bundesjustizministerin nicht.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat daher auf Vorschlag von Justizminister Thomas Kutschaty beschlossen, in der nächsten Sitzung des Bundesrates am 1. März einen Entschließungsantrag einzubringen, um den unstreitig bestehenden Abmahnmissbrauch einzudämmen. Kutschaty erklärt hierzu: "Leider müssen wir die Bundesregierung zum Handeln treiben. Denn die Bundesregierung schafft durch ihre Untätigkeit regelrecht „ein Biotop für Abmahnwahnsinn in Deutschland"! Der wichtige Schutz des geistigen Eigentums gerät durch völlig überzogene Abmahnkosten in den Hintergrund." Der Bundesverband der Verbraucherzentrale geht aufgrund von Erhebungen von rund 220.000 Abmahnungen allein für das Jahr 2011 aus. Die geltend gemachten Gesamtforderungen sollen sich in diesem Zeitraum nach Angaben der Verbraucherzentrale auf insgesamt rund 165 Millionen Euro belaufen haben. Die Verbraucherzentrale geht weiter davon aus, dass jeder Verbraucher durchschnittlich 800 Euro für eine Abmahnung zahlen musste.

Für Fragen, Kommentare und Anregungen steht Ihnen zur Verfügung: pressestelle@jm.nrw.de

http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/PresseJM/13_02_13_Abmahnabzocke/index.php

 

 

 

 

 

 

Die Frohe Botschaft

Die Nachrichtenagentur dapd ist pleite.

 

Nachrichtenagenturen: Insolvenzverwalterin verkündet das Aus von dapd

Die letzten Hoffnungen ruhten auf Ria Nowosti - doch die Verhandlungen mit der russischen Nachrichtenagentur sind offensichtlich gescheitert. Am Donnerstagnachmittag verkündete die Insolvenzverwalterin das Ende der 2010 gegründeten dapd.

...

1.04.2013

http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/nachrichtengentur-dapd-insolvenzverwalterin-verkuendet-das-aus-a-893872.html

 

 

Und nun die schlechte Nachricht: Die Nachrichtenagenturen AFP und dpa und die KSP in Hamburg sind leider noch nicht pleite. Man sollte aber die Hoffnung nicht aufgeben, dass auch diese irgendwann die Insolvenz ereilt.

Äußerst wünschenswert dann noch die Abschiebung einiger KSP-freundlicher Richter, die das Geschäftsmodell von dapd, AFP, dpa und KSP durch ihre "Rechtsprechung" erst ermöglichen nach Absurdistan und es darf wieder ordentlich gefeiert werden.

Peter Thiel

 

 

 

 

 

02.10.2012

Medien 

Nachrichtenagentur dapd meldet Insolvenz an 

dapd-Entscheider Cord Dreyer: Geschäftsführung betroffener Gesellschaften niedergelegt

Die dapd nachrichtenagentur GmbH ist zahlungsunfähig. Die erst seit September 2010 bestehende dapd-Gruppe beschäftigt etwa 500 Mitarbeiter, betroffen von der Insolvenz sind 299 von ihnen.

Berlin - Die dapd nachrichtenagentur GmbH und die dapd nachrichten GmbH sind zahlungsunfähig. Wie die Muttergesellschaft dapd media holding AG mitteilen ließ, habe das Amtsgericht Berlin Charlottenburg am Dienstag dem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung zugestimmt.

Die Gesellschaften stellten den Antrag aufgrund von Zahlungsunfähigkeit, nachdem die Gesellschafter die weitere Finanzierung eingestellt hatten. Am 4. Oktober 2012 sollen dazu die dapd Korrespondenz und Recherche GmbH, die dapd International Service GmbH, die dapd Sport GmbH, die dfd Foto Service GmbH, die dapd video GmbH und die News and Medien Service Exklusiv GmbH ebenfalls Insolvenz in Eigenverwaltung anmelden. Alle übrigen 18 Gesellschaften der Gruppe sowie die Holding, die dapd media holding AG, seien von der Insolvenz nicht berührt. Insgesamt beträfen die Anträge 299 der 515 Mitarbeiter der dapd-Gruppe.

September-Gehälter nicht ausgezahlt

Zum Geschäftsführer der insolventen Gesellschaften wurde der Insolvenzexperte Wolf von der Fecht berufen. Zuvor hatten die beiden bisherigen Geschäftsführer, Martin Vorderwülbecke und Cord Dreyer, die Geschäftsführung der betroffenen Gesellschaften niedergelegt. Zum vorläufigen Sachwalter wurde der Berliner Insolvenzverwalter Christian Köhler-Ma bestellt, der bereits die Insolvenz der Vorgängergesellschaft ddp im Jahr 2004 begleitet hat.

Wie es in der Firmenmitteilung hieß, wolle sich von der Fecht in den kommenden zwei Monaten "einen umfassenden Überblick über die wirtschaftliche Lage der Gesellschaften verschaffen und prüfen, in welcher Form eine nachhaltige Fortführungsperspektive bestehen kann". Er habe Cord Dreyer gebeten, ihm dabei beratend als Chefredakteur zur Seite zu stehen.

Für den Zeitraum der vorläufigen Insolvenz bis Ende November sollen die Mitarbeiter der insolventen dapd-Gesellschaften statt ihres üblichen Gehalts Insolvenzgeld von der Bundesagentur für Arbeit erhalten. Da die acht Gesellschaften bereits die September-Gehälter nicht mehr überweisen konnten, werde auch für diesen Monat Insolvenzgeld ausgezahlt.

Während des vorläufigen Insolvenzverfahrens will die dapd-Gruppe die Nachrichtenproduktion wie gewohnt fortsetzen: "Die Geschäfte der Agentur laufen unverändert weiter."

Kuz

http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/nachrichtenagentur-dapd-insolvent-a-859230.html

 

 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Donnerstag, 4. Oktober 2012 06:57

An: system-familie.de

Betreff: Re: dapd meldet Insolvenz an

Guten Morgen Herr Thiel,

Herzlichen Dank für die frohe Meldung.

Ich war ein Dapd-Betroffener und war bereits kurz vor der Gerichtsverhandlung. Zwar hatte ich noch keinen Termin, allerdings hatte mich das zuständige Amtsgericht bereits angeschrieben.

Jetzt zeigt sich: Kurzfristige Geldgenerierung durch Abmahnabzocke, ist nunmal kein langfristiges Geschäftsmodell.

Ich freue mich, dass ich den Ksp-Anwälten durch meine ständigen Widerspruchsschreiben Geld gekostet habe.

Bis heute habe ich denen keinen Cent bezahlt.

 

Schade finde ich, dass bereits viele Leute bezahlt haben und dass viele Webseiten kaputt gemacht wurden.

...

Schöne Grüsse

...

 

 

 

 

 

Verfolgung und Kriminalisierung in Deutschland

Derzeit werden in Deutschland auf Grundlage eines reaktionären Urheberrechtes Tausende von Menschen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen verfolgt, verklagt, kriminalisiert und von konservativen Richtern an deutschen Amts- und Landgerichten, bis hin zur Existenzgefährdung, zu hohen Zahlungen und Haftstrafen verurteilt. Verantwortlich für die flächendeckenden Verfolgungen und Kriminalisierung sind die reaktionären Altparteien CDU, CSU, FDP und SPD, die Bundesregierung, der Deutsche Bundestag, der Bundesgerichtshof mit seiner konservativen und rigiden "Rechtsprechung" zu Lasten der Informationsfreiheit sowie verschiedene auf Profitmaximierung bedachte Medienunternehmen und Teile der Anwaltschaft, die sich auf Kosten der von ihnen Beklagten üppige Einnahmen verschaffen.

Kein Mensch in Deutschland, der sich im Internet bewegt, ist heute vor staatlich geförderten Verfolgungen sicher. So breitet sich ein Klima der Angst und der Stagnation wie Mehltau über das Land und die Menschen.

 

 

Aber die Sonne duldet kein Weißes,

Überall regt sich Bildung und Streben,

Alles will sie mit Farben beleben;

 

Johann Wolfgang Goethe

 

Die deutsche Verwerterlobby hat sich in Jahrzehnten der Liebdienerei und Prostitution von CDU, CSU, FDP und SPD versichert. Nun brechen - nicht zuletzt durch die Erfolge der Piratenpartei - die jahrzehntelangen dogmatischen Verkrustungen und der konservative Parteienfilz auf.

Grundlegende Änderungen sind einfach zu bewerkstelligen, in dem man das deutsche Urheberecht analog zum deutschen Patentrecht konzipiert. Schutzfrist maximal 20 Jahre nach Veröffentlichung einer persönlichen geistigen Schöpfung, kein Schutzrecht ohne vorherige amtliche Registrierung. 

Wie das geht, lesen Sie hier:

http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Peter_Thiel/urheberrecht

 

Diese Internetseite setzt sich dafür ein, dass staatliche Einschränkungen der Informationsfreiheit, Zensur und Verfolgung in Deutschland beendet, Profitinteressen von Medienunternehmen wie AFP und dapd zugunsten gesellschaftlicher Interessen nach Informationsfreiheit beschränkt werden und so der Rechtsstaat vom Kopf auf die Füße gestellt und seiner Verantwortung für die Menschen gerecht wird.

Peter Thiel 

Mail: info@system-familie.de

 

 

 

 

Verteiler

Wünschen Sie aktuelle Informationen mit Bezug zu den Themen Urheberrecht und Bedrohung der Informationsfreiheit durch AFP, dapd, dpa und KSP, dann senden Sie eine kurze Mail an mich. Ich trage Sie dann in den von mir geführten Mailverteiler ein. Ihre Mailadresse wird dabei den anderen Empfängern nicht mitgeteilt.

Peter Thiel 

Mail: info@system-familie.de

 

 

 

 

Probleme mit der 

KSP - Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Geschäftsführer:

Dr. Christian Seegers, RA

Dr. Christoph Frankenheim, RA

Dr. Ludwig Gehrke, RA

Dr. Oliver Gnielinski, RA

http://www.ksp.de/xml/cont_index.php?html=true&cms_kind=37&noflash=1&sprache=de

 

 

der

dapd nachrichten GmbH

Reinhardstraße 52

10117 Berlin

Geschäftsführer: 

Cord Dreyer, Dr. Martin Vorderwülbecke

http://www.dapd.de

 

 

der

Agence France-Presse GmbH

Redaktion Deutschland

AFP Agence France-Presse GmbH

Geschäftsführer: 

N. Clemens Wortmann, Andreas Krieger

http://www.afp.com/afpcom/de/copyright

 

 

der

dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

 

 

 

Dann senden Sie eine Nachricht an: info@system-familie.de

Wir sagen Ihnen, was zu tun ist.

 

Peter Thiel

 

 

 

 

 

 

Coaching in Sachen KSP

Individuell auf Ihren Fall abgestimmtes Coaching in Sachen KSP. 

Bei Interesse senden Sie eine Nachricht an: info@system-familie.de

Wir sagen, was zu tun ist.

 

Peter Thiel

 

 

 

 

Anwaltsempfehlung

Zur Abwehr unberechtigter Forderungen der 

KSP - Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

 

namens der

- Agence France-Presse GmbH

 

oder der

- dpa 

 

oder der 

- dapd nachrichten GmbH

 

oder anderer auf Gewinnerzielung orientierter Auftraggeber wie dem Berliner Tagesspiegel

können wir Ihnen auf Nachfrage sachkundige Rechtsanwälte empfehlen.

 

Anfragen bitte an: info@system-familie.de

 

 

 

 

 

 

Leben und Leben lassen

Leben und Leben lassen, für die AFP - Agence France-Presse GmbH, die dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH und die dapd nachrichtenagentur GmbH ein Fremdwort. Statt dessen sägen diese Nachrichtenagenturen, irregleitet von ihren Geschäftsführern, fleißig an dem Ast, auf dem sie sitzen. Die dapd befindet sich bereits in Insolvenz, die konnten den Hals nicht voll genug kriegen, AFP und dpa werden hoffentlich auch bald in Konkurs gehen. 

Anstatt sich auf ihr journalistisches Geschäft zu konzentrieren, bläst man bei diesen profitorientierten Unternehmen zur Jagd auf vermeintliche Urheberrechtsverletzer, die es gilt im Internet zur Strecke zu bringen, um die eigene Profitrate zu erhöhen. Doch wer den Bogen überspannt, darf sich nicht wundern, wenn dieser bricht.

Positiver Effekt bei der ganzen Hatz. Mit jeder Geldforderung führt die AFP - Agence France-Presse GmbH, die dpa und die dapd nachrichtenagentur GmbH und die von diesen beauftragte KSP - Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH der Piratenpartei neue Wählerinnen und Wähler zu.

AFP, dpa und dapd und die KSP - Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - die besten Wahlkämpfer für die Piratenpartei. Wer hätte das gedacht. 

Auf der Strecke bleiben die alten Schnarchparteien SPD, CDU und die FDP. Ohne Zukunftsprogramm sehen sie zu, wie ihnen jeden Tag Wählerinnen und Wähler davonlaufen. Welcher intelligente Mensch will auch schon Parteien wählen, denen die Informationsfreiheit nichts bedeutet und die den kalten Götzen Geld zu ihrem politischen Programm erhoben haben.

 

 

Durch eine Verlinkung Ihrer Webseite auf http://www.system-familie.de können auch Sie dazu beitragen, dass meine Internetseite ein gutes Ranking in Bezug auf die trullige KSP, AFP, dpa und dapd hat und der Rinderwahnsinn und die Klassische Schweinepest in Deutschland schnellstmöglich ein Ende nimmt. 

 

 


 

 

Forderung der KSP - Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH namens der dapd nachrichten GmbH

Post vom 12.05.2011.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zitatanfang

 

KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

...

Kaiser-Wilhelm-Straße 40

20355 Hamburg

 

Hamburg, 12.05.2011

...

 

 

 

Sehr geehrter Herr Thiel,

die dapd nachrichten GmbH, Reinhardstraße 52, 10117 Berlin hat uns mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.

Gegenstand unserer Beauftragung ist die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches, der unserer Mandantin auf Grund von Urheberrechtsverletzungen zusteht. Sie verwenden auf Ihrer Website system-familie.de unter den als Anlagen aufgeführten URLs Texte, an welchen unsere Mandantin das ausschließliche Nutzungsrecht i.S. d. Urheberrechtsgesetzes hat. ...

Für die unberechtigte Nutzung schulden Sie unserer Mandantin Schadensersatz. ...

...

 

Der zu zahlende Gesamtbetrag berechnet sich wie folgt:  

Schadensersatz gemäß vorstehender Berechnung                       EUR     300,00

Dokumentationskosten                                                                      EUR       95,00

Rechtsanwaltsvergütung: Gegenstandswert: EUR 300,00

1,3 Geschäftsgebühr gem. § 13 RVG, Nr. 2300 VV RVG             EUR      32,50

Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VVRVG                                   EUR        6,50

...

Gesamtbetrag                                                                                     EUR    434,40

 

 

Den Eingang des Gesamtbetrages erwarten wir spätestens bis zum 

                                                                          26.05.2011

 

 

...

 

Dr. Richter

Rechtsanwalt

 

 

 

Hinweis unserer Mandantschaft:

Warum die dapd nachrichten GmbH gegen Urheberrechtsverletzungen vorgeht.

dapd nachrichten GmbH ist eine der drei global tätigen Nachrichtenagenturen ... 

 

Zitatende

 

 

 

 

 

Post vom 10.08.2011:

 

 

 

 

 

Post vom 25.08.2011

 

 

Post vom 09.09.2011

 

 

 

 

 

 

Mahnbescheid vom 12.10.2011:

 

 

 

Seite 1

 

 

 

 

Seite 2

 

 

 

 

Dem Mahnbescheid wurde am 25.10.2011 durch meinen Anwalt widersprochen.

 

 

 

Mit Datum vom 05.01.2012 beantragt die KSP - Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH namens der dapd nachrichten GmbH beim Amtsgericht Wedding als zentralem Berliner Mahngericht.

 

Seite 1

 

 

"... wird unter Einzahlung der weiteren Gerichtskosten in Höhe von EUR 52,00 beantragt,

den Rechtsstreit zur Durchführung des streitigen Verfahrens an das Amtsgericht Hamburg Mitte abzugeben.

Es wird beantragt werden,

die beklagte Partei zu verurteilen, an die Klägerin EUR 300,00 zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf EUR 300,00 seit dem 27.05.2011 sowie EUR 95,00 Dokumentationskosten und EUR 39,00 Verzugsschaden zu zahlen.

Ferner wird schon jetzt beantragt,

ein Versäumnisurteil im schriftlichen Verfahren zu erlassen, soweit die Voraussetzungen des § 331 Abs. 3 ZPO gegeben sind; 

Es wird ferner angeregt, 

gemäß § 495a Satz 1 ZPO ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden, sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.

 

Seite 2

 

Seite 3

 

Seite 4

 

Seite 5

 

Seite 6

 

 

Seite 7

 

Seite 8

 

 

Seite 9

 

 

 

 

 

"... Die dapd Redakteure berichten unabhängig, professionell und aus Krisengebieten oft auch unter großen persönlichen Opfern und Gefahren.

..."

 

Da drückt die KSP Rechtsanwältin Friedrich, die das neunseitige leicht modifizierte KSP-Standardschreiben unterschrieben hat, aber mächtig auf die Tränendrüse. Wir sind gerührt, schneuzen langanhaltend ins Taschentuch und betrachten mit Ergriffenheit unseren Auswurf.

"Krisengebiet" Mecklenburg-Vorpommern, manche Leute waren offenbar noch nie in Mecklenburg-Vorpommern und denken in ihrer Einfalt und Ungebildetheit, dort wären Schießereien und Bombenexplosionen an der Tagesordnung und die dortigen Eingeborenen würden nur darauf warten, dass sich ein dapd Redakteur zu ihnen verirrt, den sie dann fangen und verspeisen.

Gegenstand der von Rechtsanwältin Friedrich unterschriebenen KSP-Klage ist offenbar der Text:

 

"11.01.2007

Kindesmisshandlung

Quälerei ohne Motiv

Mandy N. hat ihr Kind verprügelt, verbrüht und vergiftet. Am Freitag erwartet sie das Urteil vor dem Rostocker Landgericht. Der Hintergrund der grausamen Misshandlung eines Kleinkindes mit Säure bleibt auch zum Prozessende offen.

... Ein schwacher Trost für Lea-Marie, die jetzt bei einer Pflegemutter lebt. Laut Einigung zwischen Anklage und Verteidigung stehen ihr 30.000 Euro Schmerzensgeld zu, die Mandy N. ihrer Tochter zahlen muss. (Katrin Schüler, ddp) 

http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/nachrichten/prozesse/87886.asp

 

 

Am 11.02.2012 unter der Internetadresse http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/kindesmisshandlung-quaelerei-ohne-motiv/797350.html zu finden.

 

 

Hier hat ganz sicher kein dapd Redakteur aus "Krisengebieten oft auch unter großen persönlichen Opfern und Gefahren" berichtet. Denn Rostock liegt bekanntlich in Deutschland, 2 Bahnstunden von Berlin entfernt. Die einzige reale Gefahr die dort lauert ist, alkoholisiert beim Baden in der Ostsee zu ertrinken und dann hinterher als traurige Nachricht in einer Agenturmeldung der dapd GmbH zu erscheinen. Aber das wird Rechtsanwältin Friedrich in der 200 Kilometer entfernten Ronald Barnabas Schill-Stadt Hamburg vielleicht nicht wissen.

Mit einer KSP-Brille mit Fensterglas versehen, ist natürlich das Amtsgericht Hamburg-Mitte örtlich zuständig, denn das Amtsgericht Hamburg-Mitte liegt nur 500 Meter vom Sitz der KSP entfernt. Örtlich gesehen ist das Amtsgericht Hamburg-Mitte sozusagen eine Außenstelle der KSP. Man kennt sich - und aus dem jahrelangem persönlichen Miteinander hat sich zwischen den am Amtsgericht Hamburg-Mitte für Urheberrechtssachen zuständigen und alteingesessenen Richtern und der Anwaltschaft der KSP eine ganz besondere Schwingung herausgebildet, in der beide Seiten wissen wohin der Hase läuft. Man kann sicher auch von weitestgehender Resonanz sprechen, denn wäre dem nicht so, würde die KSP-Anwaltschaft wohl kaum eine Abgabe des Verfahrens an das Amtsgericht Hamburg-Mitte beantragen, denn wer schießt sich schon ohne große Not ins eigene Bein.

Doch wie auch immer, das Amtsgericht Wedding folgt brav dem Antrag der KSP, "den Rechtsstreit zur Durchführung des streitigen Verfahrens an das Amtsgericht Hamburg Mitte abzugeben", obwohl das Amtsgericht Hamburg örtlich gar nicht zuständig ist (vgl. hierzu: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg - 226 C 130/10 - 16.11.2010)

 

 

 

 

 

 

 

 

Und so erreicht die KSP-Klage das Amtsgericht Hamburg-Mitte und flattert dort dem Richter am Amtsgericht Lohmann auf den Tisch.

 

Mit Aktenzeichen 36a C 84/12 erlässt Richter Lohmann mit Datum vom 25.01.2012 die folgende Verfügung:

 

 

 

 

 

 

 

Und weiter geht´s in dem absurden Trauerspiel. 

Es folgt mein Antrag, das Verfahren an das nach §32 ZPO zuständige Amtsgericht Berlin-Charlottenburg abzugeben.

 

 

 

Beratungspraxis, Peter Thiel

Wollankstraße 133, 13187 Berlin

 

Amtsgericht Hamburg

- Zivilabteilung -

Sievekingplatz 1

20355 Hamburg

 

vorab per Fax an: 040 / 42843 - 4318

 

 

Betrifft: Geschäftsnummer 36a C 84/12

In der Sache: dapd Nachrichten GmbH ./. Peter Thiel

Ihr Schreiben vom 30.01.2012 nebst Verfügung vom 25.01.2012

 

14.02.2012

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit nehme ich Stellung zur Klageschrift der dapd Nachrichten GmbH vom 05.01.2012, vertreten durch die Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, unterschrieben von der KSP Anwältin Friedrich.

 

I. Zuständigkeit des Gerichtes

Eine Zuständigkeit des Amtsgerichtes Hamburg ist nicht gegeben.

Es wird daher beantragt, das Verfahren an das nach §32 ZPO zuständige Amtsgericht Berlin-Charlottenburg abzugeben.

 

Begründung:

Klägerin und Beklagter haben ihren Sitz in Berlin.

Die Klägerin, die dapd Nachrichten GmbH hat ihren Sitz in Berlin.

dapd nachrichtenagentur GmbH

Reinhardtstr.52

10117 Berlin

Geschäftsführer: Cord Dreyer, Dr. Martin Vorderwülbecke

Sitz der Gesellschaft: Berlin

Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 129012 B

http://www.dapd.de/de/impressum/impressum.html

 

Der von der dapd Nachrichten GmbH Beklagte, Herr Peter Thiel, hat ebenfalls seinen Sitz in Berlin.

Wenn die in Berlin ansässige dapd Nachrichten GmbH zur Geltendmachung ihrer Forderung die KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Hamburg beauftragt und diese Kanzlei naturgemäß ein Interesse daran hat, die von ihr in erheblichen Umfang verfolgten ähnlichen Forderungen gegenüber anderen natürlichen oder juristischen Personen in ganz Deutschland mit dem geringsten Aufwand - also in Hamburg - zu betreiben, mag dies aus der Sicht eines auf Gewinneffizienz bedachten Unternehmens, wie der KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verständlich sein. Allein ist es nicht Sache der Justiz den Wünschen von Unternehmungen nach Gewinneffizienz und Arbeitszeiteinsparung zu folgen, sondern der Logik der Sache.

So denn ein Text mit dem Titel „Quälerei ohne Motiv“ - Hintergrund der grausamen Misshandlung eines Kleinkindes mit Säure bleibt auch zum Prozessende offen“, von dem die dapd Nachrichten GmbH unbewiesen behauptet, von der als Urheberin bezeichneten Katrin Schüler, ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt bekommen zu haben, von Herrn Peter Thiel ins Internet gestellt worden sind, dann war eine solche von der KSP behauptete Handlung mit Sicherheit überdies nicht in Hamburg, sondern in Berlin vorgenommen worden, so dass nach § 32 ZPO nicht Hamburg, sondern Berlin als Gerichtsstand zutreffend ist.

Die vom Kläger behauptete Urheberrechtsverletzung ist, bis zu einer abschließenden Feststellung durch das Gericht nicht bewiesen, sondern nur behauptet. Daher ist es dem Beklagten nicht zuzumuten, für den Nachweis des Nichtzutreffens der Behauptung des Klägers über eine angebliche Urheberrechtsverletzung, zu Gerichtsterminen eine zeitaufwändige und erhebliche Kosten verursachende Reise nach Hamburg unternehmen zu müssen, während die den Kläger vertretende Beauftragte der Kanzlei Dr. See-gers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Kaiser-Wilhelm-Straße 40, 20355 Hamburg bis zum Amtsgericht Hamburg Mitte am Sievekingplatz 1 in 20355 Hamburg laut Google Maps lediglich einen Fußweg von 550 Metern zurücklegen muss (siehe hierzu: Amtsgerichtes Charlottenburg - 226 C - 30/10 - Entscheidung vom 16. November 2010).

Die unten aufgeführte Rechtsprechung, insbesondere das Urteil des Amtsgerichtes Charlottenburg - 226 C - 30/10 - vom 16. November 2010 (Beschluss zum fliegenden Gerichtsstand - siehe Anlage) belegt die Notwendigkeit, den Rechtsstreit an das zu-ständige Amtsgericht Berlin-Charlottenburg zu verweisen.

 

II. Klageberechtigung

...

 

 

Klageerwiderung im Volltext als PDF-Datei hier

 

 

 

Prompt meldet sich KSP-Anwalt Dr. Richter mit 6-seitigem Schriftsatz vom 07.03.2012 beim Amtsgericht Hamburg zu Wort und behauptet u.a.:

 

"Entgegen dem Vortrag der beklagten Partei, unterhält die Klägerin auch im Gerichtsbezirk des angerufenen Gerichts ein Landesbüro mit Ansprechpartnern."

 

Nun hat aber der von der dapd Beklagte Peter Thiel im Gegensatz zu der Behauptung des Herrn Dr. Richter gar nicht vorgetragen, dass die dapd kein Landesbüro in Hamburg habe - die dapd kann auch ein Landesbüro am Nordpol, auf dem Mars oder in der Hölle unterhalten, dies tut in dem Rechtsstreit nichts zur Sache. Herr Thiel hat vorgetragen, dass die dapd GmbH ihren Sitz in Berlin hat, aber dieser Fakt wird von Herr Dr. Richter in seinem Vortrag zwecks Einlullung des verfahrensführenden Richters Führer mit seinem Einwurf eines "Landesbüros" überspielt, was nicht unbedingt für die Seriosität des Herren Rechtsanwalt Dr. Richter spricht.

 

 

 

 

 

 

 

 

Nachdem Richter am Amtsgericht Lohmann unter dem Aktenzeichen 36a C 84/12 mit Datum vom 25.01.2012 seine Verfügung erlassen hat, könnte man nun meinen, dass Richter Lohmann auch das Urteil spricht. Doch weit gefehlt. Nach dem Vorspiel von Richter Lohmann tritt Richter am Landgericht Führer - abgeordnet an das Amtsgericht Hamburg - auf den Plan. Am Amtsgericht Hamburg herrscht offenbar ein munteres Plätze tauschen, Gerichtspräsident Hans-Dietrich Rzadtki wird vielleicht wissen warum.

Richter Lohmann ist in diesem Fall offenbar nur für das Vorspiel zuständig, der eigentliche Akt wird von Richter am Landgericht Führer, einem dynamisch strebsamen Juristen mit glänzenden Aussichten für ein höheres Richteramt - abgeordnet an das Amtsgericht Hamburg - vollzogen.

Vorspieler verschwunden, das kennt man sonst nur aus Dreiecksbeziehungen. Wenn es zur Sache geht, ist der Vorspieler plötzlich verschwunden. Gott weiß warum.

 

Doch wie auch immer, Richter am Landgericht Führer - abgeordnet an das Amtsgericht Hamburg - zeigt sich vom Vortrag von Peter Thiel unbeeindruckt. Der Staat bin ich. Wo mein Urteil ist, kann kein zweites sein.

Da könnte ja in Zukunft jeder kommen und das auch noch aus Berlin - mag er gedacht haben - und die Zuständigkeit des Amtsgerichtes Hamburg in Frage stellen, nur weil die Klägerin, die dapd, ihren Sitz in Berlin hat.

Die Folgen für das Amtsgericht Hamburg und seine wackere Richterschar wären nicht auszudenken, würden zukünftig die meisten Verfahren wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen nicht mehr in Hamburg, sondern in Berlin geführt werden, da dort viele Nachrichten- und Medienagenturen ihren Firmensitz haben. Der Gerichtsstandort Hamburg wäre in Gefahr, die Stellenpläne der Hamburger Gerichte würden gekürzt, denn wo nicht mehr geklagt wird, dort braucht es auch keine Richterschaft.

So kann es denn sicher nicht verwundern, wenn Richter Führer den Gerichtsstand Hamburg als absolut setzt und hinsichtlich des von der dapd - KSP gewünschten Gerichtstandes - trotz entgegen gesetzter Rechtsprechung des Amtsgerichtes Berlin-Charlottenburg - in seinem Urteil keine Berufung erlaubt. Wäre ja möglich, dass das Landgericht Hamburg - mit verheerenden Folgen für den Gerichtsstandort Hamburg und das wirtschaftliche Gedeihen der KSP - der Meinung von Richter Führer widersprechen würde.

 

 

 

 

 

 

 

 

Amtsgericht Hamburg - 36a C 84/12 - Richter am Landgericht Führer - 13.03.2012 - Urteil ohne mündliche Verhandlung - PDF Datei

 

 

I. Richter am Landgericht Führer - abgeordnet an das Amtsgericht Hamburg - hält es in seiner ihm auf Zeit verliehenen Machtfülle offenbar für überflüssig auf den Vortrag von Peter Thiel zur Entscheidung des Amtsgerichtes Charlottenburg - 226 C - 30/10 - vom 16. November 2010 - einzugehen. Statt dessen trägt Richter Führer formelartig vor:

 

"Das Gericht ist örtlich zuständig nach §32 ZPO, der auch den sogenannten Erfolgsort der beanstandeten Handlung erfasst. Nach dem Klägervortrag, auf den es an dieser Stelle ankommt, war der streitgegenständliche Artikel unter der URL "http://www.system-familie.de/sexuelle_gewalt.htm" im Internet und damit auch in Hamburg abrufbar."

 

Die Entscheidung des Amtsgerichtes Charlottenburg - 226 C - 30/10 - vom 16. November 2010 - scheint für Richter Führer nicht von Relevanz zu sein. Gute Nacht nach Hamburg, kann man da nur sagen.

 

 

II. Richter am Landgericht Führer - abgeordnet an das Amtsgericht Hamburg - verleiht dem streitgegenständlichen Text der dapd mal eben so die Qualität eines Werkes. Seine Begründung ist denkbar einfaltslos, grad so wie die Reden des Genossen Honeckers über die Vorzüge des Sozialismus:

 

"Das Klagemuster gemäß Anlage K1 ist urheberrechtlich schutzfähig ... .

Zeitungsartikel beruhen gewöhnlich auf einer persönlichen, geistigen Schöpfung in diesem Sinne. So liegt der Fall auch hier."

 

Dass ein Zeitungsartikel eine persönliche geistige Schöpfung ist, bestreitet sicher keiner. Affen können bekanntlich keine Zeitungsartikel schreiben und auch keine Gerichtsurteile. Wäre dies anders, würden die Nachrichtenagenturen AFP und dapd sicher auch Affen als Textschreiber ausbeuten. Und am Amtsgericht Hamburg würden Affen als Richter arbeiten. Für jedes "Urteil" gäbe es dann eine Banane vom Gerichtspräsidenten. Affen sind im Gegensatz zu Richtern auch sehr genügsam. Abends kann man sie in den Käfig sperren und morgens an den Richtertisch setzen. Ein Gehalt kann man sich sparen.

 

Ganz anders als Richter Führer das Landgericht Berlin:

 

KG Berlin: Sachverständigengutachten genießen grundsätzlich keinen Urheberrechtsschutz (Beschluss vom 11.05.2011, Az. 24 U 28/11)

Sachverständigengutachten unterfallen grundsätzlich dem wissenschaftlichen und nicht dem literarischen Bereich.

von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Dr. Volker Herrmann

 

Der Fall:

Die Berliner Richter hatten zu entscheiden, ob Sachverständigengutachten über Verkehrswerte von Grundstücken urheberrechtlich geschützt sind. Dies wäre der Fall, wenn es sich dabei um Sprachwerke im Sinne des deutschen Urheberrechts handelt.

...

Fazit:

Um ein Sachverständigengutachten dem Urheberrechtsschutz unterfallen zu lassen, müssen schon literarisch anspruchsvolle Formulierungen sowie eine literarisch wertvolle Sprachwahl vorliegen. Durch eine solche Kategorisierung der Gutachten soll selbstverständlich nicht der sachliche Wert der Gutachten bestimmt werden. Es handelt sich lediglich um die Kriterien, die benötigt werden, um einen Urheberrechtsschutz zu bejahen oder zu verneinen.

http://www.aufrecht.de/beitraege-unserer-anwaelte/urheberrecht/kammergericht-berlin-sachverstaendigengutachten-geniessen-grundsaetzlich-keinen-urheberrechtsschutz.html

 

 

 

Doch Berlin ist weit. In Hamburg bestimmt Richter am Landgericht Führer - abgeordnet an das Amtsgericht Hamburg - was ein Werk sein soll und was nicht. Kein Wunder, wenn die KSP - Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH regelmäßig darauf drängt, ihre Anträge am Amtsgericht Hamburg einzubringen und dort absegnen zu lassen.

Nachtigall, ick hör die trapsen, würde der Berliner dazu sagen.

 

Wie der Hai das Blut riecht und zielstrebig sein Opfer ansteuert, so auch die KSP. Dem Urteil von Richter am Landgericht Führer - abgeordnet an das Amtsgericht Hamburg vom 13.03.2012 folgt ein Kostenfestsetzungsgesuch der KSP vom 21.03.2012 an das Amtsgericht Hamburg:

 

Seite 1

 

 

Seite 2

 

 

 

Wer bei diesem ganzen Abrechnungskauderwelsch der KSP den Durchblick nicht verliert, der darf mit Justizministerin Leutheuser-Schnarrenberger (FDP) und dem dapd-Vorstand auf einen Kurzurlaub nach Hamburg fliegen. Vormittags Besichtigung des königlichen Haus- und Hofgerichtes Hamburg, Hände schütteln bei Richter Führer, Mittags gemeinsames Sekttrinken und Hände halten in der KSP-Zentrale - anschließend gemeinsames Saumagenessen - und am Abend geht es auf die Reeperbahn.

 

 

Auf jede Nacht - und sei sie auch noch so finster - folgt einer neuer Morgen.

Ewig kann nicht Unheil sein.

Anhörungsrüge von Peter Thiel.

 

 

 

 

Beratungspraxis, Peter Thiel

Wollankstraße 133, 13187 Berlin

 

Amtsgericht Hamburg

- Zivilabteilung -

Sievekingplatz 1

20355 Hamburg

 

 

 

vorab per Fax an: 040 / 42843 - 4318 (Amtgericht Hamburg)

per Fax an: (040) 42843 - 4318 (Landgericht Hamburg)

 

 

 

Betrifft: Amtgericht Hamburg - 36a C 84/12

In der Sache: dapd Nachrichten GmbH ./. Peter Thiel

Urteil des Amtgerichts Hamburg - Richter Führer - vom 13.03.2012, zugestellt am 17.03.2012

 

 

Anhörungsrüge

 

28.03.2012

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich Anhörungsrüge bezüglich des Urteil des Amtgerichts Hamburg vom 13.03.2012.

 

 

 

Begründung:

 

I. Örtliche Zuständigkeit

Mein Antrag vom 14.02.2012 auf Verweisung des Rechtsstreites an das örtlich zuständige Amtsgericht Berlin-Charlottenburg wurde im Urteil des Amtgerichts Hamburg - Richter Führer - vom 13.03.2012 ignoriert.

Statt einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit den von mir vorgebrachten Argumenten, insbesondere dem Urteil des Amtsgerichtes Charlottenburg - 226 C - 30/10 - vom 16. November 2010 (Beschluss zum fliegenden Gerichtsstand) wurde vom urteilenden Richter Führer lediglich behauptet:

 

 

 

"Das Gericht ist örtlich zuständig nach §32 ZPO, der auch den so genannten Erfolgsort der beanstandeten Sache erfasst. Nach dem Klägervortrag, auf den es an dieser Stelle ankommt, was der streitgegenständliche Artikel unter der URL "http://www.system-familie.de/sexuelle-gewalt.htm" im Internet und damit auch in Hamburg abrufbar."

 

 

Eine Auseinandersetzung des Gerichtes mit dem von mir angeführten Urteil des Amtsgerichtes Charlottenburg - 226 C - 30/10 - vom 16. November fand nicht statt.

Eine Berufung bezüglich des von Richter Führer für relevant gehaltenen Gerichtstandortes Hamburg wurde trotz der völlig entgegen gesetzten Rechtssprechung des Amtsgerichtes Berlin-Charlottenburg nicht zugelassen.

Dies stellt eine Verletzung von § 511 ZPO dar, nach der die Berufung zuzulassen ist, wenn die Rechtssache die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordert.

 

 

§ 511 Statthaftigkeit der Berufung

(1) Die Berufung findet gegen die im ersten Rechtszug erlassenen Endurteile statt.

(2) Die Berufung ist nur zulässig, wenn

1.

der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 Euro übersteigt oder

2.

das Gericht des ersten Rechtszuges die Berufung im Urteil zugelassen hat.

(3) Der Berufungskläger hat den Wert nach Absatz 2 Nr. 1 glaubhaft zu machen; zur Versicherung an Eides statt darf er nicht zugelassen werden.

(4) Das Gericht des ersten Rechtszuges lässt die Berufung zu, wenn

1.

die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und

2.

die Partei durch das Urteil mit nicht mehr als 600 Euro beschwert ist.

Das Berufungsgericht ist an die Zulassung gebunden.

 

http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__511.html

 

 

 

 

Mit der fehlenden inhaltlichen Auseinandersetzung und der fehlenden Zulassung der Berufung wurde seitens des Gerichtes eine Klärung der tatsächlichen Rechtslage der örtliche Zuständigkeit in der Berufungsinstanz unterbunden.

Damit wurde das Verfassungsrecht des Beklagten auf seinen gesetzlichen Richter (§10 GG) verletzt.

 

 

 

 

II. Fehlender Werkcharakter

Das Gericht - Richter Führer - unterstellt, der streitgegenständliche Text habe Werkcharakter. Dies ist jedoch nicht der Fall. Der Bundesgerichtshof hat zur Frage der Zuerkennung eines Werkcharakters festgestellt:

 

"Ein Bauwerk stellt dann eine persönliche geistige Schöpfung dar, wenn es aus der Masse alltäglichen Bauschaffens herausragt (BGH, Urteil vom 02.10.1981 - I ZR 137/79 - Kirchen-Innenraumgestaltung; BGH, Urteil vom 19.03.2008 - I ZR 166/05 - St. Gottfried)."

BGH, Urteil vom 12.05.2010 - I ZR 209/07

Lärmschutzwand - Zur Einräumung von Nutzungsrechten durch einen Landesbediensteten, der in Erfül-lung seiner Dienstpflichten ein urheberrechtlich geschütztes Werk geschaffen hat. UrhG § § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2, § 31 Abs. 5, §§ 34, 43

 

 

Dass der streitgegenständliche Text unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Werkcharakter hätte, wurde von Richter Führer weder nachgewiesen, noch eine Berufung hinsichtlich dieser Frage zugelassen.

Damit wurde das Recht des Beklagten auf Anhörung verletzt.

 

 

 

 

 

III. Klageberechtigung der dapd

Ohne einen Nachweis hat das Gericht - Richter Führer - unterstellt, die dapd Nachrichten GmbH wäre zur Klage berechtigt.

 

"Die Klägerin hat nach dem substantiierten Klagevortrag die Nutzungsrechte an dem Klagemuster."

 

Ein solcher Nachweis ist aber von Seiten des Klägers nicht erbracht worden.

Das Urteil des Amtsgerichtes Hamburg verstößt damit auch hier gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör.

 

 

 

 

IV. Zitatrecht

Der Anspruch auf rechtliches Gehör wurde auch mit der fehlenden Auseinandersetzung des Gerichtes hinsichtlich des Zitatcharakters des streitgegenständlichen Textes verletzt.

 

§ 51 Zitate

Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

1.

einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,

2.

Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,

3.

….

 

 

 

 

Das Gericht - Richter Führer - behauptet statt dessen:

 

"Die Schrankenregelung des §51 UrHG greift vorliegend - entgegen der Auffassung des Beklagten - nicht, da deren Tatsbestandsvoraussetzungen nicht vorliegen. Das Verletzungsmuster ist Teil einer Aneinanderreihung von Fremdtexten, wobei sich zwischen den übernommenen Passagen zum Teil kurze Kommentare wohl des Betroffenen selbst befinden."

 

 

Diese Behauptung ist falsch. Zudem wurden von Richter Führer die von ihm angesprochenen "Tatsbestandsvoraussetzungen" nicht benannt, so dass nicht erkennbar wird, wie er zu seiner Behauptung

 

"Die Schrankenregelung des §51 UrHG greift vorliegend - entgegen der Auffassung des Beklagten - nicht"

 

kommt. Dies stellt eine Verletzung des Willkürverbotes dar.

 

Tatsächlich richtig ist, dass der streitgegenständliche, aus 4.004 Zeichen bestehende Text "Quälerei ohne Motiv - Hintergrund der grausamen Misshandlung eines Kleinkindes mit Säure bleibt auch zum Prozessende offen" nachweislich der Anlage K2 im Antrag des Klägers vom 05.01.2012 eine reine Zitatfunktion in einem umfänglichen Aufsatz des Beklagten unter der Überschrift "Sexuelle Gewalt", zu finden auf www.system-familie.de/sexuelle-gewalt.htm hat. Im übrigen ist dieser Aufsatz Teil eines wissenschaftlichen Gesamtwerkes der auf www.system-familie.de der Öffentlichkeit kostenfrei präsentiert wird.

 

 

 

 

In der vom Kläger eingereichten Anlage K2 wird der Aufsatz "Sexuelle Gewalt" des Beklagten auf insgesamt 12 Seiten abgebildet. Der streitgegenständliche, aus 4.004 Zeichen bestehende Text "Quälerei ohne Motiv - Hintergrund der grausamen Misshandlung eines Kleinkindes mit Säure bleibt auch zum Prozessende offen" nimmt innerhalb dieses Aufsatzes lediglich ca. fünf Prozent des Platzes ein.

Der Vortrag von Richter Führer, beim Aufsatz des Beklagten handle es sich um eine

 

"Aneinanderreihung von Fremdtexten, wobei sich zwischen den übernommenen Passagen zum Teil kurze Kommentare wohl des Betroffenen selbst befinden."

 

ist völlig absurd und zeigt, dass Richter Führer sich mit dem Aufsatz des Beklagten und der Zitatfunktion des streitgegenständlichen Textes nicht oder nicht mit der gebotenen Sorgfalt beschäftigt hat.

Das Urteil des Amtsgerichtes Hamburg verstößt damit auch hier gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör.

 

 

 

 

V. Verfassungsbeschwerde

Vorsorglich wird mitgeteilt, dass im Fall einer Abweisung der Anhörungsrüge Verfassungsbeschwerde vom Unterzeichnenden vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht erhoben wird.

 

 

Peter Thiel

 

Zitatende

 

 

 

 

Meine Anhörungsrüge wird mit Beschluss vom 30.05.2012 von Richter am Landgericht Führer - abgeordnet an das Amtsgericht Hamburg - erwartungsgemäß abgewiesen. Eine Argumentation, die auf meinen Vortrag eingeht, findet gar nicht erst statt, wozu ist man denn Richter geworden, wenn nicht dafür, Kraft seines Amtes Recht zu haben.

Richter Führer - der sich "das Gericht" nennt, mit Sicherheit ist er aber nicht mehr das "Jüngste Gericht" - beantwortet meine Anhörungsrüge in Form einer Petitio principii mit der Behauptung:

 

"Das Gericht hat sich in den Entscheidungsgründen des Urteils vom 13.03.2012 hinreichend mit den entscheidungserheblichen Gründen befasst."

 

Frei nach dem Motto: Wiederhole mehrmals eine selbstrückbezügliche Behauptung, irgendwann werden die Leute schon glauben, dass sie wahr sei. 

Ich habe recht, weil ich recht habe. Das nennt man auch Petitio principii - http://de.wikipedia.org/wiki/Petitio_principii

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nun geht es als nächstes an das Verfassungsgericht Hamburg, mal schauen, ob dort klügere Köpfe als am Amtsgericht Hamburg zu finden sind.

 

 

 

Beratungspraxis, Peter Thiel

Wollankstraße 133, 13187 Berlin

 

Hamburgisches Verfassungsgericht

Sievekingplatz 2

20355 Hamburg

 

Beschwerde vorab per Fax an: (040) 42843-4183

 

 

Betrifft: Verfassungsbeschwerde zum Beschluss des Amtgerichts Hamburg - 36a C 84/12 - vom 30.05.2012

In der Sache: dapd Nachrichten GmbH ./. Peter Thiel

1. Urteil des Amtgerichts Hamburg - Richter Führer - vom 13.03.2012

2. Anhörungsrüge des Beklagten Peter Thiel vom 28.03.2012

3. Abweisung der Anhörungsrüge durch Beschluss des Amtgerichts Hamburg - 36a C 84/12 - vom 30.05.2012

 

13.06.2012

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich gegen den Beschluss des Amtgerichts Hamburg - 36a C 84/12 - vom 30.05.2012 wegen Verletzung des Grundrechtes auf rechtliches Gehör Verfassungsbeschwerde.

In der Sache habe ich Verfassungsbeschwerde ausschließlich am Hamburgischen Verfassungsgericht erhoben.

 

 

Gründe:

Mit Beschluss des Amtgerichts Hamburg - 36a C 84/12 - vom 30.05.2012 wurde meine Anhörungsrüge vom 28.03.2012 gegen das Urteil des Amtgerichts Hamburg vom 13.03.2012 durch den verfahrensführenden Richter Führer verworfen.

Dies verletzt mich in meinem verfassungsrechtlichen Anspruch auf rechtliches Gehör, da sich Richter Führer - Richter am Landgericht - abgeordnet an das Amtsgericht Hamburg - mit dem von mir in der Anhörungsrüge erhobenen Vortrag in keiner Weise argumentativ auseinandergesetzt hat, sondern statt dessen lediglich seinen Vortrag aus dem Urteil vom 13.03.2012 in stark verkürzter Fassung wiederholt hat.

 

 

Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem von mir in der Anhörungsrüge geführten Vortrag fand nicht statt.

Überdies setzt sich das, meiner Anhörungsrüge vorausgegangene Urteil von Richter Führer vom 13.03.2012 zu großen Teilen offenbar aus standardisierten Textbausteinen zusammen, die auf den strittigen Fall keinen konkreten Bezug nehmen, sondern wohl lediglich den Zweck erfüllen sollen, den Arbeitsaufwand des Richters durch eine standardisierte "Argumentation" möglichst gering zu halten. In so fern regt der Beschwerdeführer außerdem an, dass das Verfassungsgericht auch Akteneinsicht in andere thematisch vergleichbare Fälle nimmt, die von Richter Führer bisher bearbeitet wurden.

 

Bezüglich der hier von mir erhobenen Verfassungsbeschwerde verweise ich im übrigen auf den innerhalb des gesamten Verfahrens bisher von mir geleisteten Vortrag, der der Akte zu entnehmen ist und den ich hier im Rahmen der Verfassungsbeschwerde ausdrücklich einfließen lasse.

Der Vollständigkeit halber führe ich hier in der Anlage meine Vorträge und die Beschlüsse von Richter Führer - Richter am Landgericht - abgeordnet an das Amtsgericht Hamburg an.

 

 

 

Peter Thiel

 

 

 

Anlagen

1 - Antrag der dapd nachrichten GmbH / KSP vom 05.01.2012

2 - Stellungnahme von Peter Thiel an das Amtsgericht Hamburg vom 14.02.2012

3 - Stellungnahme der dapd nachrichten GmbH / KSP an das Amtsgericht Hamburg vom 07.03.2012

4 - Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 13.03.2012

5 - Anhörungsrüge von Peter Thiel vom 28.03.2012

6 - Beschluss des Amtgerichts Hamburg vom 30.05.2012

 

 

 

Mit Schreiben vom 18.06.2012 klärt mich Frau Rolf-Schoderer, Richterin am Oberlandesgericht Hamburg und wohl zur Zeit mit Aufgaben am Hamburgischen Verfassungsgericht betraut, in wohlgesetzten Worten darüber auf, dass das Hamburgische Verfassungsgericht, im Gegensatz zu Verfassungsgerichten anderer Bundesländer, nicht befugt ist, sich mit meiner Beschwerde zu befassen. Danke für die Aufklärung. Nur fragt man sich dann schon, was das für eine Kleinstaaterei in Deutschland ist, in dem in jedem Bundesland - und sei es noch so klein und vom Steuerzahler hochsubventioniert - andere Regeln gelten. Die Staatsbürokratie frisst ihre Bürger und der beschränkte Bürger wählt die gleichen dämlichen Parteien, die ihn anschließend durch den Fleischwolf drehen. Schöne neue irre Welt.

 

 

 

 

 

 

Nun, dann geht die gleiche Post eben an das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe. Da werden zwar über neunzig Prozent aller Verfassungsbeschwerden unbegründet in den Papierkorb geworfen, was den Wert der Briefmarke auf dem Brief doch etwas schmälert, doch die Hoffnung stirbt zuletzt, ewig kann`s nicht Winter sein. Wunder gibt es immer wieder, und wenn schon nicht in Karlsruhe, dann eben anderswo. Man trifft sich im Leben immer zwei mal.

 

 

 

 

 

 

 

Wäre ja auch noch schöner, wenn man sich am Bundesverfassungsgericht die Mühe machen würde, einen Verstoß gegen die Verfassung auch genau zu prüfen. Viel einfacher ist es doch da, dem Beschwerdeführer zu unterstellen, er hätte keine ausreichende Begründung vorgebracht. Und da das Bundesverfassungsgericht sich faktisch selber kontrolliert und den eigenen Maßstab definiert, nach dem es sich bewegt, bleibt der Beschwerdeführer regelmäßig auf der Strecke. Dies kann nun nur den verwundern, der den gebetsmühlenartig vorgetragenen Vortrag, wir lebten in einem Rechtsstaat, zu seinem Glaubenssystem erhoben hat.

 

Mein Schreiben an das Bundesverfassungsgericht.

 

 

 

Peter Thiel, Beratungspraxis

Wollankstraße 133, 13187 Berlin

 

Bundesverfassungsgericht

Postfach 1771

76006 Karlsruhe

 

Vorab per Fax an: 0721 / 9101-382

 

Betrifft: AR 4487/12 - AR-Referentin Igendaay-Herrmann - Schreiben vom 03.07.2012

 

Verfassungsbeschwerde vom 23.06.2012 zum Beschluss des Amtgerichts Hamburg - 36a C 84/12 - vom 30.05.2012

In der Sache: dapd Nachrichten GmbH ./. Peter Thiel

1. Urteil des Amtgerichts Hamburg - Richter Führer - vom 13.03.2012

2. Anhörungsrüge des Beklagten Peter Thiel vom 28.03.2012

3. Abweisung der Anhörungsrüge durch Beschluss des Amtgerichts Hamburg - 36a C 84/12 - vom 30.05.2012

4. Ihr Schreiben vom 03.07.2012

 

 

18.07.2012

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Igendaay-Herrmann,

Danke für Ihr Schreiben vom 03.07.2012, in dem Sie vortragen

 

"Eine solche für eine zulässige Verfassungsbeschwerde ausreichende Begründung dürfte Ihrem Vorbringen nicht entnommen werden können".

 

Dem ist nicht so. Die von mir eingereichten Verfassungsbeschwerde ist ausreichend begründet. Die besonderen Umstände, die eine Annahme meiner Verfassungsbeschwerde begründen, sind in ausreichender Weise dargelegt worden.

Insbesondere wurde von mir wohl begründet dargelegt, dass das Amtsgericht Hamburg bei seiner Entscheidung, das tatsächliche Vorbringen von meiner Seite nicht erwogen hat. Dies gilt sowohl für mein Vorbringen vor der Urteilsfassung als auch bezüglich der von mir anschließend geführten Anhörungsrüge, auf die der zuständige Richter Führer mit Sachargumenten nicht eingegangen ist, sondern lediglich plakative und selbstrückbezügliche Behauptungen in Form einer Petitio principii abgegeben hat.

Dies verletzt, wie in meiner am 23.06.2012 gestellten Verfassungsbeschwerde vorgetragen, mein verfassungsrechtlich zugesichertes Grundrecht auf rechtliches Gehör.

Ich bitte daher um weitere Behandlung meiner Verfassungsbeschwerde.

 

 

Vielen Dank

 

 

 

Peter Thiel

 

 

 

 

 

Post vom Bundesverfassungsgericht

 

 

 

 

 

Na ja, immerhin schon mal die erste Tür am Bundesverfassungsgericht passiert. Die Regierungsangestellte Frau Rieger teilt das freudige Ereignis mit - Aktenzeichen 2 BvR 1683/12.

Leider landen hinter dieser ersten Tür 99 Prozent aller Verfassungsbeschwerden im Papierkorb. Von den beim Bundesverfassungsgericht bis August 2012 eingegangenen und registrierten über 1.600 Verfassungsbeschwerden bleiben somit ca. 1.584 Verfassungsbeschwerden auf der Strecke. Die Erfolgsquote bei einem kostenlosen Rubbel-Los der Bäckereikette Steinecke ist da erheblich höher. Da kann man z.B. 1.500.000 Einkaufsrabatte auf einen Backwaren-Einkauf oder 5.000 Päckchen Kaffee gewinnen. Sollte man da nicht das Bundesverfassungsgericht einfach abschaffen und in die frei werdenden Räumlichkeiten in Karlsruhe die Bäckerei Steinecke einziehen lassen?

 

 

Mein Schreiben vom 11.11.2012 an das Bundesverfassungsgericht

 

 

 

Peter Thiel, Beratungspraxis

Wollankstraße 133, 13187 Berlin

 

Bundesverfassungsgericht

Postfach 1771

76006 Karlsruhe

 

Vorab per Fax an: 0721 / 9101-382

 

Betrifft: BvR 1683/12 - Verfassungsbeschwerde

Verfassungsbeschwerde vom 23.06.2012 zum Beschluss des Amtgerichts Hamburg - 36a C 84/12 - vom 30.05.2012

In der Sache: dapd Nachrichten GmbH ./. Peter Thiel

 

11.11.2012

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu meiner Verfassungsbeschwerde möchte ich folgenden aktuellen Hinweis geben.

Derzeit läuft am Amtsgericht Charlottenburg gegen den Beschwerdeführer Peter Thiel eine ähnliche Klage der Nachrichtenagentur AFP, die sich, so wie die dapd Nachrichten GmbH durch die KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit identischer Argumentation vertreten lässt (Anlage 1).

Das Amtsgericht Charlottenburg signalisiert jedoch anlässlich der Verhandlung vom 25.10.2012, dass zwei der drei Forderungen der AFP voraussichtlich abgewiesen wer-den, da das Gericht die zugrunde liegenden Artikel "Fluglotse" und "Ex-General" als "zulässige Zitate nach §51 UrHG annimmt". Verkündungstermin ist am 29.11.2012 (An-lage 2).

Sollte das Amtsgericht Charlottenburg im Verkündungstermin am 29.11.2012 - so wie angekündigt - die beiden durch den Beklagten Herrn Peter Thiel verwendete Zitate für zulässig erklären, entsteht die Situation, dass in einer identischen Falllage das Amtsge-richt Charlottenburg eine andere Rechtsauffassung vertritt als das Amtsgericht Ham-burg. Dies würde die durch den Beschwerdeführer mit seiner Verfassungsbeschwerde - BvR 1683/12 - vom 23.06.2012 zum Beschluss des Amtgerichts Hamburg - 36a C 84/12 - vom 30.05.2012 geführte Argumentation stützen.

Ich bitte um entsprechende Beachtung. Das Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg vom 29.11.2012 kann ich Ihnen sobald es mir vorliegt gerne zur Verfügung stellen.

 

 

Peter Thiel

 

 

 

 

 

Märchentage bei der KSP oder "Was man nicht im Kopf hat, hat man in den Beinen"

Schreiben des KSP-Staranwaltes Tobias Röhnelt vom 31.10.2012 an das Amtsgericht Hamburg.

 

 

 

 

Ach hätten wir doch nur solche Fußballer mit dem Format eines Tobias Röhnelt, dann hätten wir eine gute Begründung, warum wir die Weltmeisterschaft verloren haben: Der Ball sowie die Hose sind beim Schuss auf das Tor verloren gegangen.

 

 

 

Was die KSP nicht im Koppe hat, das hat sie in der Feder. Um des Profites willen Geschreibsel ohne Ende, so zeigt sich die Verkommenheit des politischen Systems.

 

 

 

Beratungspraxis, Peter Thiel

Wollankstraße 133, 13187 Berlin

 

Amtsgericht Hamburg

- Zivilabteilung -

Sievekingplatz 1

20355 Hamburg

 

per Fax an: 040 / 42843 - 4318 / 4319 (Amtgericht Hamburg)

 

Betrifft: Amtgericht Hamburg - 36a C 84/12

In der Sache: dapd Nachrichten GmbH ./. Peter Thiel

Urteil des Amtgerichts Hamburg - Richter Führer - vom 13.03.2012

zweiter Kostenfestsetzungsgesuch der KSP vom 31.10.2012

Ihr Schreiben vom 05.11.2012, Posteingang am 10.11.2012

21.11.2012

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

der erneute Kostenfestsetzungsgesuch der KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Rechtsanwalt Tobias Röhnelt) vom 31.10.2012 ist mir mit Ihrem Anschreiben vom 05.11.2012, Posteingang am 09.11.2012 zur Stellungnahme zugegangen.

Mit Datum vom 23.06.2012 habe ich Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen das Urteil des Amtgerichts Hamburg vom 13.03.2012 erhoben. Mit Datum vom 03.08.2012 bestätigte mir das Bundesverfassungsgericht den Eintrag meiner Verfassungsbeschwerde in das Verfahrensregister - Aktenzeichen BvR 1683/12 - (siehe Anlage). Bis zu einer diesbezüglichen Entscheidung des Bundesverfassungsgericht ist daher dem Kostenfestsetzungsantrag der KSP nicht zu entsprechen. Die Aushändigung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils vom 13.03.2012 sowie des Kostenfestsetzungsbeschluss vom 07.06.2012 an die KSP ist zu unterlassen.

Im übrigen ist es nicht Aufgabe der Justiz, der KSP erneut das Urteil vom 13.03.2012 sowie den Kostenfestsetzungsbeschluss zuzusenden. Bei der KSP möge man statt dessen das dort anzutreffende Durcheinander ordnen, unfähige Mitarbeiter/innen zur Rechenschaft ziehen, entlassen oder am besten den ganzen KSP-Laden zur Insolvenz anmelden oder nach Afrika verkaufen.

 

Peter Thiel

 

 

 

 

 

 

Nachdem ich in einer parallel laufenden Streitsache AFP Agence France Presse GmbH ./. Peter Thiel am Amtsgericht Charlottenburg - 210 C 263/12 - mit Urteil vom 29.11.2012 einen beachtlichen Teilerfolg gegen die AFP - vertreten durch die KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Rechtsanwalt Tobias Röhnelt) - erzielen konnte, sende ich das Charlottenburger Urteil an das Bundesverfassungsgericht mit der Bitte um angemessene Beachtung.

 

 

 

 

Peter Thiel, Beratungspraxis

Wollankstraße 133, 13187 Berlin

 

Bundesverfassungsgericht

Postfach 1771

76006 Karlsruhe

 

Vorab per Fax an: 0721 / 9101-382

 

Betrifft: BvR 1683/12 - Verfassungsbeschwerde

Verfassungsbeschwerde vom 23.06.2012 zum Beschluss des Amtgerichts Hamburg - 36a C 84/12 - vom 30.05.2012

In der Sache: dapd Nachrichten GmbH ./. Peter Thiel

06.12.2012

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 11.11.2012 teilte ich Ihnen mit, dass gegen den Beschwerdeführer Peter Thiel am Amtsgericht Charlottenburg eine weitere ähnliche Klage der Nachrichtenagentur AFP anhängig ist, die sich, so wie die dapd Nachrichten GmbH durch die KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit identischer Argumentation vertreten lässt.

Das Amtsgericht Charlottenburg - Richterin von Dufving - hat nun mit Urteil vom 25.10.2012 - 210 C 263/12 - zwei der drei Schadensersatzforderungen der AFP - vertreten durch KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - abgewiesen. (siehe Anlage). Zur Begründung führte das Amtsgericht Charlottenburg das Zitatrecht gemäß §51 UrhG an (vergleiche Urteil S. 6 ff).

Die beiden vom Amtsgericht Charlottenburg abgewiesenen Forderungen der AFP sind der Sache nach identisch mit der von der dapd am Amtsgericht Hamburg erhobenen Forderung, die aber durch den dort zuständigen Richter Führer für rechtens erklärt wurde. So ist nun die Situation entstanden, dass am Amtsgericht Charlottenburg und am Amtsgericht Hamburg in einer identischen Sache entgegengesetzte Urteile gesprochen wurden. Da das Amtsgericht Hamburg - Richter Führer - aber keine Berufung zugelassen hatte, konnte der Unterzeichnende nur in Form einer Anhörungsrüge auf eine Korrektur des Urteils des Amtsgerichtes Hamburg drängen. Da die vorgetragene Anhörungsrüge durch den zuständigen Richter Führer unter bloßer Wiederholung seiner "Argumente" aus seinem vorherig getroffenen Urteil abgewiesen wurde, legte der Unterzeichnende gegen die Abweisung seiner Anhörungsrüge Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein.

Der Beschwerdeführer bittet darum, dass hiermit übersandte Urteil des Amtsgerichtes Charlottenburg in der Behandlung der Verfassungsbeschwerde angemessene Beachtung zu schenken.

 

 

Peter Thiel

 

 

 

 

 


 

 

 

Schadensersatz

Richter Führer - als Richter am Landgericht abgeordnet an das Amtsgericht Hamburg - greift sich aus §97 UrhG selektiv den ihm offenbar passend erscheinenden Absatz 2 Satz 3 heraus.

 

Der Schadensersatzanspruch kann auch auf der Grundlage des Betrages berechnet werden, den der Verletzer als angemessene Vergütung hätte entrichten müssen, wenn er die Erlaubnis zur Nutzung des verletzten Rechts eingeholt hätte. 

 

Richter Führer - als Richter am Landgericht abgeordnet an das Amtsgericht Hamburg - unterstellt mit seinem Urteil unter Zitierung von § 97 UrhG Absatz 2 Satz 1 der dapd wäre ein Schaden entstanden. 

 

§ 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz

(1) Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf Unterlassung besteht auch dann, wenn eine Zuwiderhandlung erstmalig droht.

(2) Wer die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Bei der Bemessung des Schadensersatzes kann auch der Gewinn, den der Verletzer durch die Verletzung des Rechts erzielt hat, berücksichtigt werden. Der Schadensersatzanspruch kann auch auf der Grundlage des Betrages berechnet werden, den der Verletzer als angemessene Vergütung hätte entrichten müssen, wenn er die Erlaubnis zur Nutzung des verletzten Rechts eingeholt hätte. Urheber, Verfasser wissenschaftlicher Ausgaben (§ 70), Lichtbildner (§ 72) und ausübende Künstler (§ 73) können auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine Entschädigung in Geld verlangen, wenn und soweit dies der Billigkeit entspricht.

 

 

Eine solche Unterstellung ist freilich völlig unbewiesen, denn die dapd hat in keiner Weise einen Schaden erlitten, in dem Peter Thiel im Jahr 2011 eine dapd-Meldung vom 11.01.2007, also vier Jahre später, als Zitat im Rahmen eines Aufsatzes zum Thema sexuelle Gewalt anführte.

 

"11.01.2007

Kindesmisshandlung

Quälerei ohne Motiv

Mandy N. hat ihr Kind verprügelt, verbrüht und vergiftet. Am Freitag erwartet sie das Urteil vor dem Rostocker Landgericht. Der Hintergrund der grausamen Misshandlung eines Kleinkindes mit Säure bleibt auch zum Prozessende offen.

... Ein schwacher Trost für Lea-Marie, die jetzt bei einer Pflegemutter lebt. Laut Einigung zwischen Anklage und Verteidigung stehen ihr 30.000 Euro Schmerzensgeld zu, die Mandy N. ihrer Tochter zahlen muss. (Katrin Schüler, ddp) 

http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/nachrichten/prozesse/87886.asp

 

 

Zeitgleich war die dapd-Meldung ständig auf der Internetseite des Berliner Tagesspiegel zu finden, so dass sich jeder der den Text im Internet gesucht hätte, diese jederzeit von dort hätte kopieren können.

http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/kindesmisshandlung-quaelerei-ohne-motiv/797350.html.

 

 

So bleibt denn nur die bequeme Fiktion von Richter Führer - als Richter am Landgericht abgeordnet an das Amtsgericht Hamburg -, Peter Thiel hätte die dapd-Meldung für 300,00 € gekauft, was aber völlig aberwitzig ist, denn kein Mensch kaufte eine vier Jahre alte Meldung einer Nachrichtenagentur für einen Preis, der möglicherweise am Tag des Erscheinens dieser Meldung am gerechtfertigt war.

Hätte Richter Führer - als Richter am Landgericht abgeordnet an das Amtsgericht Hamburg - seinen Horizont erweitert und bis nach Brandenburg geblickt, so hätte er das Urteil des 6. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgericht - 6 U 14/10 - vom 09.11.2010 zur Kenntnis nehmen können, in dem dieses ausführt:

 

34

Unter Zugrundelegung dieser verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung durfte der Beklagte die im klägerischen Antrag aufgeführten Zeitungsartikel und Lichtbilder in seinem Buch verwenden. Dem Eingriff in das Urheberrecht der Klägerin kommt nur sehr geringes Gewicht zu. Die Artikel und Lichtbilder betreffen durchweg Tagesereignisse; ihr Wert ist zum ganz überwiegenden Teil durch die Veröffentlichung erschöpft. Dass ein Markt, auf dem sich nennenswerte Erlöse für die aus weit zurückliegenden Jahren stammenden Artikel erzielen ließen, besteht, hat die Klägerin selbst nicht behauptet. 

 

Urteil des 6. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgericht  - 6 U 14/10 - vom 09.11.2010

Vollständiges Urteil siehe auch unten

 

 

Doch auch ein kurzer Blick an das Landgericht Hamburg - Urteil 308 O 701/09 - vom 8. Oktober 2010 - hätte Richter Führer - als Richter am Landgericht abgeordnet an das Amtsgericht Hamburg - genügen können, um zu sehen, wie aus den vom Kläger geforderten 300,00 € schließlich noch 15,00 übrig blieben, weil eben nicht eine selbst erfundene Preistabelle des Klägers von Relevanz ist, sondern der Wert den eine persönliche geistige Schöpfung nach mehreren Jahren noch zuzubilligen ist.

 

Urteil des Landgerichts Hamburg - 308 O 701/09 - vom 8. Oktober 2010

Vollständiges Urteil siehe auch unten

 

 

Der Verwendung von ein Tagesereignis betreffenden Artikeln und Lichtbilder kommt als Eingriff in das Urheberrecht nur ein sehr geringes Gewicht zu. "Die Artikel und Lichtbilder betreffen durchweg Tagesereignisse; ihr Wert ist zum ganz überwiegenden Teil durch die Veröffentlichung erschöpft", so das Brandenburgische Oberlandesgericht.

Nicht anders stellt sich dies im Fall der vier Jahre alten dapd-Meldung dar, ihr Wert ist zum ganz überwiegenden Teil durch die Veröffentlichung erschöpft.

Man sollte meinen, Richter Führer - als Richter am Landgericht abgeordnet an das Amtsgericht Hamburg - hätte im Rahmen seiner Ausbildung auch logisches Denken gelernt. Dies vorausgesetzt, hätte er erkennen können, dass eine dapd-Meldung nach vier Jahren unmöglich den gleichen Wert haben kann, wie zu dem Zeitpunkt als sie erschien.

Womöglich hat Richter Führer - als Richter am Landgericht abgeordnet an das Amtsgericht Hamburg - aber auch nicht den Unterschied zwischen einem nicht auf Tagesereignisse bezogenen Buch und einer auf Tagesereignisse bezogenen Agenturmeldung begriffen. Ein gutes Buch kann auch vier Jahre nach seiner Veröffentlichung noch den Marktwert vom Zeitpunkt seiner Veröffentlichung haben, wenn es sich auch nach vier Jahren gut verkauft. Ein gutes Buch "altert" also nicht oder nur langsam.

Eine auf Tagesereignisse bezogenen Agenturmeldung altert jedoch ähnlich schnell wie ein Brötchen. Kein Mensch käme auf die Idee, für ein vier Jahre altes Brötchen den selben Preis zu verlangen, wie an dem Tag, an dem es gebackenen wurde.

Vielleicht sollte man Richter Führer - als Richter am Landgericht abgeordnet an das Amtsgericht Hamburg - mal ein vier Jahre altes Brötchen zum Frühstück reichen, auf dass er mit allen seinen Sinnen, den Marktwert einen solchen Brötchens oder in Analogie dazu den einer vier Jahre alten Agenturmeldung erfassen kann.

Solcherart belehrt, würde Richter Führer - als Richter am Landgericht abgeordnet an das Amtsgericht Hamburg - wohl nicht mehr meinen, eine vier Jahre alte Agenturmeldung hätte noch einen Einkaufswert von 300 €. Solcherart belehrt, würde auch Richter Führer - als Richter am Landgericht abgeordnet an das Amtsgericht Hamburg - sicher meinen, eine vier Jahre alte Agenturmeldung hätte noch einen Einkaufswert von 3 €.

 

 

 


 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Freitag, 16. November 2012 22:41

An: info@system-familie.de

Betreff: KSP

Hallo Peter Thiel,

ich habe aufmerksam ihre Seiten:

http://www.system-familie.de/ksp.htm

http://www.system-familie.de/dapd.htm

http://www.fliegender-gerichtsstand.de/

studiert. Wirklich beeindruckend.

 

... wird auch von der KSP Seuche heimgesucht. Wir haben schon (fast) das ganze Programm hinter uns:

Drohbriefe, generöses Ratenzahlungsangebot, Mahnbescheid, Widerspruch und jetzt Abgabe durch das Mahngericht ... an das Hamburger Amtsgericht.

Soweit das den KSP-Drohschreiben zu entnehmen war geht es um eine einzige News-Meldung der dapd Nachrichten GmbH http://www.welt.de/vermischtes/article1205371/Polizisten_retten_Giraffe_vor_dem_Kochtopf.html

drei(!) ganze Sätze:

---

Simbabwe: Polizisten retten Giraffe vor dem Kochtopf 22. September 2007

...

 

 

Für ganze 61 Wörter und 387 Zeichen fordert die KSP für dapd ca. 370 €

Alle Drohschreiben haben wir ignoriert und erst gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt. Gleichzeitig haben wir die Abgabe des Verfahrens an das AG ... beantragt. Daraufhin hat das AG Wedding uns geschrieben, dass der Antragsteller (also die KSP?) die Abgabe an das AG ... beantragt habe und wir, ..., dem innerhalb von zwei Wochen zustimmen müssten. Wir haben also der Abgabe an das AG ... unter Verweis auf unseren eigenen Antrag nochmal zugestimmt. Verwirrt war ich als heute der Brief des AG Wedding eintraf in dem die Abgabe des Verfahrens an das AG Hamburg mit dem üblichen Satz "Alle weiteren Eingaben ..." bekannt gegeben wird.

Damit sind wir natürlich nicht einverstanden und wollen dagegen angehen soweit möglich, aber soweit ich das Ihrer Seite entnehme gibt es da wohl kaum eine Chance, da nach § 696 (1) ZPO die Abgabe nicht anfechtbar ist.

Oder haben Sie versucht die Abgabe des Verfahrens dapd/Thiel an das AG Hamburg durch das AG Wedding zu verhindern?

Allerdings haben Sie ja auch bei afp/Thiel Erfolg trotz "Unanfechtbarkeit" gehabt. ... . Ob es da allerdings Sinn macht sofortige Beschwerde gegen die Abgabe des Verfahrens an das AG Hamburg beim AG ... einzulegen ist fraglich. Vielleicht beim AG Hamburg mit Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand. Da würde mich Ihre Schreiben vom 05.04.12 gegen den Verweisungsbeschluss vom 23.03.2012 interessieren.

Wie dem auch sei: wir machen in jedem Fall weiter, auch gegen den "fliegenden Gerichtsstand" Hamburg und wenn es doch zur mündlichen Verhandlung vor dem AG Hamburg kommt werde ich mir das trotz ... km einfacher Fahrt persönlich nicht entgehen lassen.

Aller Wahrscheinlichkeit werde ich ... selbst vertreten, da ich schon einige Gerichtserfahrung habe u.a. ein Verfahren, das jetzt beim EGMR anhängig ist.

Setzen Sie mich bitte auch auf die KSP mailing liste? Vielen Dank.

Ich hoffe dort informieren Sie auch über Updates ihrer Seiten bzw. den weiteren Verlauf Ihrer Prozesse. Ich informiere dort dann auch über den unsrigen.

...

 

 

 

Hallo Herr ...,

die KSP-Forderung ist völlig absurd. Kein Wunder bei der richterlichen Besetzung am Amtsgericht Hamburg. Man kommt sich vor wie zu Mauerzeiten in der DDR: die Partei, die Partei, die hat immer recht. Nur das "die Partei" jetzt nicht mehr in Ostberlin, sondern im Hamburg sitzt und den reinsten Turbokapitalismus praktiziert.

 

 

22.09.07

Simbabwe

Polizisten retten Giraffe vor dem Kochtopf

Die Polizei in Simbabwe hat eine Giraffe vor dem Kochtopf bewahrt. Bewohner wollten das Tier, das sich in einen Außenbezirk der Hauptstadt Harare verirrt hatte, schlachten und essen.

Giraffe

Foto: DDP Bild teilen

...

ap/kas

© Axel Springer AG 2012. Alle Rechte vorbehalten

http://www.welt.de/vermischtes/article1205371/Polizisten-retten-Giraffe-vor-dem-Kochtopf.html

 

 

Der Text ist widersprüchlich, einmal steht 2007 drin und ganz unten 2012.

Auf alle Fälle scheint der Text nicht von der dapd zu sein. In so fern dürfte der KSP die Klagebefugnis fehlen.

Die machen das alles automatisiert ohne hinzugucken, vermutlich haben die das ddp vom Bild gescannt und verkaufen ihre Forderung nun als dapd Forderung, obwohl es gar kein dapd Text ist.

 

Gut wäre allerdings hier die KSP richtig auflaufen zu lassen. Das macht aber nur Sinn, wenn der Beklagte von einem Rechtsanwalt vertreten wird, der dann die Sache vor dem AG rumdreht und der KSP /dapd die Kosten aufgebrummt werden. Allerdings ist die dapd pleite, da kriegt man dann sein Geld nicht wieder.

Das ist eine riesen Sauerei.

 

Bitte mir mal die KSP Schreiben und die AG ... Schriftstücke als PDF zusenden.

Wenn die KSP die Abgabe des Verfahrens an das AG ... beantragt hat, dann müsste das AG ... dies auch so vollziehen.

Ich würde Ihnen empfehlen, den Abgabebeschluss an das AG Hamburg unmittelbar am AG ...anzufechten. In Hamburg macht das meiner Ansicht nach keinen Sinn.

 

Ich trag Sie in den KSP-Verteiler ein.

 

Gruß Peter Thiel

 

 

 

 


 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Dienstag, 17. Mai 2011 21:55

An: info@system-familie.de

Betreff: ksp Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

 

Sehr geehrter Herr Thiel,

 

ich bin über google auf Ihre Seite http://www.system-familie.de/dapd_nachrichten_gmbh.htm mit Inhalten zur Kanzlei ksp gestoßen.

Heute bekam ich ebenfalls Post von dieser Rechtsanwaltsgesellschaft mit der Aufforderung 1096,40 Euro zu bezahlen.

 

Wie sind Sie diesbezüglich genau vorgegangen?

 

Vielen Dank und beste Grüße

...

 

 

 

 


 

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----

Von: ...

Gesendet: Mittwoch, 27. Juli 2011 11:01

An: info@system-familie.de

Betreff: ksp - "wir sagen Ihnen was zu tun ist"

 

Sehr geehrter Herr Thiel,

ich wurde ... 2011 von der ksp angeschrieben wegen einer Urheberrechtsverletzung auf meiner Homepage. Es handelt sich um ein Foto (in Thumbnailgröße) von ...dessen Rechteinhaber die dapd in Berlin sein soll.

Die ksp macht folgende Aufstellung:

Forderung: 300,-

Dokumentationskosten: 100,-

Mahnschreiben vom ... 2011: 32,50

Mahnschreiben vom .... 2011: 6,50

Zinsen auf Hauptsache 1,79

Summe 440,79 €

 

Die vorgelegte Vollmacht der dadp ist so nach meiner Auffassung nicht rechtsgültig. Es fehlt der Unterschreibende in Klartext, seine Funktion bei der dpad, sowie dessen Vertretungsbefugnis.

Ein Vergleichsvorschlag von mir in Höhe von ...,- € wurde abgelehnt. ...

Ich frage mich, wie die ksp auf eine Schadenhöhe von 300,- € kommt. Nachdem Abmahnungen, wenn auch wenig professionell, auf 100,- € beschränkt sein sollen, verlangt die ksp und andere halt einfach Schadenersatz.

Gerade habe ich mit Frau Müller von der ksp telefoniert.

Habe ihr erklärt, dass ich seit Jahren ALG2-Empfänger bin und auch kein Vermögen habe. Ich kann nicht mehr als 5,- € mtl. zahlen. Sie will das weitergeben und einer der Anwälte wird zurückrufen…

Frist zur Zahlung wurde auf den ... 2011 gesetzt.

Bin gespannt, was Sie mir zu tun empfehlen.

Mit freundlichen Grüßen

...

 

 

 

Hallo Herr ...,

prima dass Sie von Arbeitslosengeld II leben.

Da können Sie die ganze Rechtsauseinandersetzung mit der KSP auf Kosten der Steuerzahler, also auch auf Kosten der KSP-Anwalte und der dapd-Mitarbeiter (leider auch auf meine Kosten als steuerzahlender Bürger) führen. Besser kann es doch gar nicht kommen.

Formulare für Beratungs- und Prozesskostenhilfe anbei.

Irgendwann wird auch der letzte Sachbearbeiter im Bundesjustizministerium bemerken, was das für eine immense Belastung für die öffentlichen Haushalte ist und wenn dies der letzte Sachbearbeiter begriffen hat, dann werden es auch die im Bundestag vertretenen Parteien bemerken und dafür sorgen, dass mit einer zeitgemäßen Gesetzgebung der KSP die passenden Zügel angelegt werden.

 

Wenn die KSP hundert Verfahren gegen ALG II Empfänger führen muss, ist sie, selbst wenn sie diese Verfahren gewinnen sollte, womöglich bald pleite, denn die KSP muss die Kosten für das Gerichtsverfahren und für ihre eigene Arbeit vorstrecken, bekommt sie hinterher aber nicht zurück, weil die Verklagten ja ALG-II Empfänger sind und eben kein Geld haben.

Das sind echt tolle Perspektiven.

So gesehen sägt die KSP an dem Ast auf dem sie selber sitzt. Das ist wie mit einer Krebserkrankung. Die Krebszellen wuchern und irgendwann stirbt der menschliche Wirt und mit ihm auch der Krebs.

Man könnte auch sagen, der Krebs geht an seiner Habgier zugrunde. Das könnte man auch bei der KSP so sehen.

 

Wie heißt denn Ihre Internetseite?

 

Gruß Peter Thiel

 

 


 

 

 

Nachrichten

 

 

Warnung

vor der

Nachrichtenagentur dapd

und der

ksp. - Kanzlei, Hamburg

...

Auf Deutschlands Blogger und Betreiber informativer Websites kommt eine neue Gefahr zu, die nur durch vernünftige Gesetzesänderungen abgewehrt werden kann. Der Werbemarkt im INTERNET führt derzeit zu neuen Machtkonzentrationen und Vorgehensweisen. Die Online-Tageszeitungen leben von den Klicks auf ihre Artikel und Bilder, weil sie damit interessant für die Werbung sind. Der Markt ist umkämpft. So sind zwar die zwischen der Werbung eingebetteten Artikel kostenlos zu lesen, dürfen jedoch in der Tagesdiskussion nur gegen Gebühren verwendet werden. Plötzlich wird das Zitatrecht viel enger ausgelegt und man pocht auf Urheberrecht und Verwertungsrechte.

Um diese zu übernehmen und den Markt über Verwertungslizenzen zu beherrschen, gründete sich die dapd Nachrichtenagentur GmbH Berlin als neuer Mediengigant, der den gesamten eingekauften Bestand an Artikel und Fotos urheberrechtlich auslutscht, indem über die Anwaltskanzlei ksp. emsig Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden. Selbst uralte Artikelchen geraten ins Visier, auch wenn sie lediglich im Sinne eines Zitates bzw. eines Hinweises auf eine Ursprungsinformation verwendet wurden. Tausende von Blogger werden vermutlich mit Forderungen konfrontiert, deren Nutzen aus den verwendeten Artikelchen in keinem Verhältnis zu den Schadensersatzforderungen stehen. Für viele jetzt gefährdete Blogger bedeutet das die Einstellung ihres Hobbys. Dennoch sind sie auch nach Aufgabe der betreffenden Websites und Löschung der Inhalte noch jahrelang den Forderungen ausgesetzt, weil das Internet nichts vergisst. Programme des Fraunhofer-Instituts machen angeblich die Auswertung und Verfolgung der Opfer möglich.

Ende März 2012 erhielt ich eine Schadensersatzforderung von den ksp.-Anwälten, die im Auftrag der dapd Nachrichtenagentur GmbH Berlin eine Urheberrechtsverletzung geltend machten und dafür 200 Euro Schadensersatz plus Gebühren in Höhe von 155,78 Euro verlangten. Es wurde noch nicht einmal das Objekt des Verstoßes benannt, sondern nur eine URL, die jedoch schon lange nicht mehr im Netz ist. Deshalb forderte ich die "Beweise" des Verstoßes an (denn es wurden Beweissicherungskosten geltend gemacht), um überhaupt zu wissen, um welchen Artikel es sich auf der Website handelte, die unter einem bestimmten Thema stand. Ehe ich einen Anwalt konsultiere, möchte ich wissen, ob ich überhaupt einen Anwalt brauche. Auf dieser Seite werde ich darüber berichten, wie die Sache weiter geht.

Die dapd Nachrichtenagentur wurde erst im September 2010 mit Sitz in Berlin gegründet. Dort sind der frühere Deutsche Depeschendienst (DP) und der deutsche Ableger von Associated Press (AP) zusammengefasst. Inzwischen gehört auch Picture Press zu dapd. Nach und nach bringt die dapd auch zahlreiche Textjournalisten unter Vertrag. Für immer mehr Medien, Zeitungen und Zeitschriften erwarb die dapd so die Nutzungsrechte bzw. das Recht an Texten und Bildern und erarbeitete seriösen Quellen zufolge zusammen mit dem Fraunhofer-Institut Internet-Auswerte- programme, um unberechtigte Nutzer von Texten und Bildern aufzustöbern. Nach Prüfung der Nutzungsgenehmigung versendet ksp. besagte Schadensersatzforderungen. Vorgeschoben werden dabei - perfekt juristisch formuliert - die Urheberrechte von Journalisten, Zeitungsverlagen und anderen Schöpfern des Nachrichtenwesens, um diese zu schützen und missbräuchliche Nutzungen zu verhindern.

In meinem speziellen Fall handelt es sich um eine Website aus dem Jahr 2006, auf der kommunale Ereignisse dokumentiert und kommentiert wurden. Da dies unter dem Gesichtspunkt lebendigen lokalen Infotainments geschah, wurden auch einige überregionale Ereignisse eingestreut, wenn sie einen Bezug zu Maintal hatten. In jedem Fall waren die eingebundenen Zeitungsartikel lediglich die Basis von eigenen Überlegungen und Kommentaren. Im Rahmen von Homepage-Pflegearbeiten wurden diese Seiten jedoch 2011 gelöscht. Nun wird von der dapd auf diese längst gelöschte Seite aus dem Jahr 2006 Bezug genommen. Das lässt auf eine ungesetzliche Vorratsdatenspeicherung zu Auswertezwecken oder die raffinierte Nutzung älterer Speicherdaten der Provider schließen.

Wenn das so ist und das Verfahren der Ausspähung flächendeckend angewandt wird, ist eine Abzockmasche gigantischen Ausmaßes im Rollen, bei der juristisch eingeschüchtert und verunsichert wird. Faktisch werden Beträge erpresst, die bei Gegenüberstellung der Kosten, die bei Gegenwehr entstehen, noch akzeptabel erscheinen. Deshalb werden auch viele der Angeschriebenen zahlen. Damit geht die Rechnung der Abzocker auf und das Geschäftsmodell zwischen der dasp und Anwälten kann sich voll entfalten. Man nennt so etwas eine "Masche".

Gibt man im Internet "ksp" und "Urheberrecht" ein, öffnet sich eine schier unglaubliche Welt der Abzocke. Mitte letzten Jahres machte ich erstmals mit ksp. Bekanntschaft, als ich im Auftrag des Lappan-Verlages 2.750 Euro für vier kleine Gedichte von Heinz Erhardt berappen sollte. Auch hier war nur eine URL genannt - eine URL, die seit 2003 im Netz war. Nachdem die Welle der Entrüstung den Überreuter-Verlag erreicht hatte, zu dem der Lappan-Verlag gehört, ließ man alle nichtkommerziellen Blogger - somit auch mich - in Ruhe. Verdient hat dennoch ein von mir konsultierter Rechtsanwalt. Das soll sich nach Möglichkeit nicht wiederholen.

Beim Ergebnis der oben erwähnten Abfrage fällt auch auf, dass sich rund um ksp. eine ganze Armee von Juristen schart, die sich pauschal um die Vertretung der Streitfälle bewerben. ksp. wiederum gibt angeblich Streitfälle nach dem ersten Widerspruch an Referenzanwälte weiter (Ich werde das mit meinem Widerspruch überprüfen). So entstehen in der Anwaltsszene tolle Win-Win-Kooperationen, die nur einem Zweck dienen, arme Sünder skrupellos auszuplündern. Die Anwaltskammern sollten sich eigentlich dieser Praxis annehmen, weil hierbei die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt wird. Schließlich kommt dabei die gesamte Juristerei in Verruf.

Das Urheberrecht wird gerade überarbeitet. Es ist allerdings zu befürchten, dass die Änderungen das Geschäftsmodell der dasp noch stärker unterstützen. Für juristische Laien ist die Grenze zwischen Zitat und Urheberrechtsverletzung nur sehr unklar geregelt, weshalb die Gerichte recht unterschiedlich urteilen. Es sollte jedoch berücksichtigt werden, dass den Betreibern werbefreier Websites kein materieller Nutzen und auch dem Urheber kein signifikanter Schaden entsteht.

http://www.klee-klaus.de/leben_warnung.htm

Gefunden am 13.08.2012

 

 

 

Die DAPD Nachrichtenagentur und ihre Abmahnlakaien

Veröffentlicht am 5. Juni 2012

..haben die Hanfplantage.de wegen Artikeln, die vor 10 Jahren geschrieben – und dann hier vergessen – wurden abgemahnt. Innerhalb dieser 10 Jahre war der Artikel nicht verlinkt, aber wohl über Google findbar. Innerhalb der 10 Jahre haben sich auch die Copyright-Gesetze geändert. Wo es damals kein Problem war zu zitieren, ist es nun schon fast Strafbar auch nur den Titel zu verlinken. Unter dem AZ 36a C 179/12 in Hamburg ist ein weiteres ungerechtfertigtes Urteil in Sachen Copyrightverletzung zu finden. Ich erwarte Gerichtskosten von etwa 500 Euro, wer mir dabei helfen kann, möge sich bei mir melden: info@hanfplantage.de.

Ein eher generelles Projekt gegen die Abhmahnung von Weblinks findet sich hier: Markus Kompas Klehranlage. Ich habe Ihn mit 20 Euro unterstützt:

Liebe Leser, nervt euch die Pressekammer Hamburg mit ihren Urteilen über Forenhaftung? Mit ihrer “Störerhaftung”, von der die Abmahnindustrie lebt? Sucht ihr eine Gelegenheit, da mal Sand ins Getriebe zu streuen (aber ihr sucht sie nicht dringend genug, um euch absichtlich einer Klage dort auszusetzen)? Vielleicht habt ihr die Lage grob verstanden, aber habt noch nicht gehört, dass einer der besonders auffälligen Richter des LG Hamburg jetzt zum OLG Hamburg befördert wurde, und damit nicht mehr damit zu rechnen ist, dass man LG-Fehlurteile durch Berufung weggekriegt jetzt muss man jedes Mal bis zum BGH gehen.

Wie dem auch sei, für alle diese Fälle habe ich für euch eine gute Gelegenheit: Heldenhaft hat sich Markus Kompa in die Bresche geworfen und eine Klage eines “Krebsarztes” eingefangen, der selbstverständlich vor dem LG Hamburg klagt, wo auch sonst. Es geht um einen Youtube-Link, den Kompa gesetzt hat, und das Video ist eine ZDF-Dokumentar-Produktion, deren Inhalt der “Krebsarzt” anficht. Dafür soll jetzt Kompa in Anspruch genommen werden. Es geht also mal wieder um Linkhaftung, und das LG Hamburg hat (wie zu befürchten stand) vorläufig zu Gunsten des “Krebsarztes” entschieden. Jetzt sammelt Kompa Geld für die nächsten Instanzen. via Fefes Blog

Steffen Geyer schrieb:Und wieder muss ich euch bitten, über Spenden nachzudenken. Diesmal braucht Martin Aus Berlin eure Hilfe http://www.hanfplantage.de/dapd-nachrichtenagentur-ihre-abmahnlakaien-05-06-2012

Bitte unterstüzt Martin Aus Berlin egal mit welcher Summe, wir als Grüne Hilfe e.V. werden unser langjähriges Mitglied und Regionalbürobetreiber aus Berlin nach Kräften auch unterstützen.

4184620863 bei 10050000 berliner spasskasse

martin steldinger mein name

http://www.gruene-hilfe.de/2012/06/05/die-dapd-nachrichtenagentur-und-ihre-abmahnlakaien/

 

 

 

ZAPP

Das Medienmagazin

Von Boulevardschlachten über Rosenkriege bis hin zu den Image-Kampagnen der Polit-Szene - ZAPP blickt hinter die Kulissen der Medienwelt.

Unter anderem zu dem Thema:

Fragwürdige Geldforderungen - Nachrichtenagenturen mahnen Blogger ab

Für die Agenturen geht es um Schadenersatz ohne erkennbaren Schaden. Für die Blogs und Internetseiten aber geht es um die Existenz. Das Urheberrecht muss dafür herhalten.

http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/3517136?documentId=10462706

http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/index.html

9. Mai 2012, 23:20

 

 

 

Sendedatum: 09.05.2012 23:20 Uhr

Nachrichtenagenturen mahnen Blogger ab

Abmahnungen kosten Blogger Zeit und Geld. David Gall schreibt aus Überzeugung. Vor 17 Jahren hat er "Hagalil" gegründet, die größte deutschsprachige Internetseite zum Judentum. Heute lebt Gall von und für Hagalil. Sein Ziel ist es, antisemitischen Texten im Internet Informationen entgegenzusetzen. An Klagen von Rechtsextremen hat Gall sich gewöhnt. Dass jetzt aber von ganz anderer Seite Unheil droht, erschüttert ihn: "Hinter uns steht ja keine Organisation, nicht einmal ein Verlag, sondern nur unser Engagement, die Erkenntnis, dass man was machen kann und es machen muss, und es eben auch macht. Dass man damit aber so angreifbar wird und manchmal so alleine mit solchen Forderungen steht, das macht einen natürlich auch ein bisschen bitter."

Es geht um angebliche Urheberrechtsverletzungen auf seiner Website. Mittlerweile hat Gall schon drei solcher Abmahnungen bekommen, alle von der Rechtsanwaltskanzlei ksp: ein Mal im Auftrag der Nachrichtenagentur Agence France Presse (AFP) und zwei Mal im Auftrag der dapd Nachrichtenagentur. Der Text in allen drei Schreiben ist nahezu identisch. Es geht um "Schadensersatz" von insgesamt mehrere Tausend Euro. Bezahlt hat Gall diese Forderungen nicht. Trotzdem haben sie ihn schon Hunderte Euro gekostet - für seinen Anwalt, den er auch bezahlen muss, wenn er im Recht ist.

David Gall: "Wenn das so weiter geht, noch ein paar von dieser Art kommen, jede Woche ein oder zwei, dann kann man bald Hagalil zumachen. Weil das macht auch überhaupt keinen Spaß, wenn man ständig das Gefühl hat, jeder kann einem irgendwelche Forderungen unterjubeln."

...

Ausgerechnet Nachrichtenagenturen sind Vorreiter auf dieser Abmahnwelle. Ebenfalls davon betroffen: die Nachdenkseiten aus Köln, genauso wie "duckhome" aus Berlin oder der Grimme-Preis-gekrönte Blog des Sportjournalisten Jens Weinreich.

...

ZAPP hat die Nachrichtenagenturen dapd und AFP um ein Interview zu den Abmahnungen gebeten. Nur AFP antwortet schriftlich: "Grundsätzlich steht für AFP hierbei nicht das Gewinnen von Einnahmen im Vordergrund, das Verfolgen von Urheberrechtsverletzungen ist also kein Geschäftsmodell, sondern eine Schutzmaßnahme."

Schadensersatz als "Schutzmaßnahme" - so inflationär eingesetzt, verkehrt sich dieser Schutz des Urheberrechts aber ins Gegenteil .

...

http://www.ndr.de/ratgeber/netzwelt/abmahnungen103.html

 

 

 

Journalist übt Kritik an Abmahnung von Nachrichtenagentur

Der bekannte Journalist Jens Weinreich und Grimme-Preisträger ist von der Hamburger Inkassokanzlei KSP abgemahnt, wegen der Übernahme eines Textes der Nachrichtenagentur dapd abgemahnt worden.

Die Kanzlei KSP wirft Weinreich vor, dass er unberechtigt einen Text von AP Deutschland verwendet hat, und fordert eine Löschung und auch eine Vergütung für die übernommene Textpassage.

Die Kanzlei KSP setzt in ihrem Abmahnschreiben eine hypothetische Lizenzgebühr in Höhe 300 € für den Artikel an.

Weinreich weist in seinem Artikel darauf hin, dass diese Lizenzgebühr nach seiner Ansicht kaum einer Überprüfung seitens des Gerichts standhalten würde.

Die Tagespauschale für einen freien Mitarbeiter der Nachrichtenagentur liegt bei bis zu 8h Arbeit bei 77 €.

Da ist es natürlich schwer verständlich, wie für einen kurzen Text plötzlich 300 € Gebühren angesetzt werden können.

Anmerkungen Rechtsanwalt Hoesmann

Juristischer Hintergrund dieser Diskrepanz ist, dass bei der Verletzung von Urheberrechten die hypothetische Gebühr durch den Verletzer zu zahlen ist, die bei Kenntnis aller Umstände zwischen den Parteien vereinbart worden wäre.

Dies eröffnet natürlich Konfliktpotenzial.

Daher versuchen Rechtsanwälte und Gerichte, bei der Berechnung der Gebühren auf allgemeine Richtlinien auszuweichen.

Hilfreich bei der Berechnung sind Vergütungshinweise und Vergütungsregeln, wie sie von dem DJV (Deutscher Journalistenverband) oder von der MFM (Mittelstandsvereinbarung Foto-Marketing) herausgegeben werden.

Diese wurden auch in dem aktuellen, von Weinreich geschilderten Fall angesetzt.

Ob diese Vergütungsrichtlinien allerdings noch der realen wirtschaftlichen Realität entsprechen, wird vonseiten der Medienschaffenden und auch von einigen Gerichten immer wieder bezweifelt. Es gibt zahlreiche Urteile, in denen die Richter von den Richtlinien abwichen.

Wichtig bei der Berechnung der hypothetischen Gebühren sind immer die Umstände des Einzelfalls und man sollte sich nicht pauschal auf die Richtlinien bei der Berechnung verlassen.

UPDATE 14.03.2012

Wie der Journalist berichtet, hat er zwei Emails aus dem dapd-Office erhalten. Demnach ist die Schadenersatzforderung gegen ihn gegenstandslos.

Leider ist dies nicht der Regelfall. Ganz im Gegenteil, es gibt zahlreiche Fälle, in denen die besagte Hamburger Kanzlei vor Gericht gezogen ist und genau diese Ansprüche im Namen Ihrer Mandantschaft eingeklagt hat.

Wenn Sie Fragen zum Thema haben, steht Ihnen der Autor, Rechtsanwalt Tim Hoesmann von der Berliner Medienkanzlei Hoesmann gerne zu Ihrer Verfügung.

Kontakt

E-Mail office@hoesmann.eu

Telefon 030 956 07 177

http://www.presserecht-aktuell.de/journalist-ubt-kritik-an-abmahnung-von-nachrichtenagentur/

http://www.hoesmann.eu

 

Siehe hierzu auch

http://www.jensweinreich.de

 

 

 

Nach innen scheint dieser Beirat nicht zu wirken

"Die Inhaber legen immer mehr Wert auf eine gute Außenwirkung. Sie gründen einen journalistischen Beirat und schmücken ihn mit prominente Namen wie Otto Schily. Aber nach innen scheint dieser Beirat nicht zu wirken."

http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/3517136?documentId=9540744 (15.02.2012)

 

 

Nachrichtenagentur dapd 

Angriff durch Expansion

27.01.2012, 12:58

Von Claudia Tieschky

Das Geschäft ist hart: Reiche Investoren verschaffen dem Fusionsunternehmen dapd einen Platz unter den Nachrichtenagenturen - dank aggressiver Firmenzukäufe. Das renditeschwächelnde Mediengeschäft erfüllt zwar keine hohen Renditeerwartungen, doch es geht wohl um die Verfolgung subtilerer Interessen.

...

Dapd selbst besteht aus einer verwirrenden Vielzahl von Einzelfirmen.

...

Manche der 515 dapd-Mitarbeiter dürften das anders sehen. Gerne verbreitet die Agentur indes Nachrichten wie die Abwerbungen wie die von Michael Cremer und Timon Saatmann, Geschäftsführer und Chefredakteur beim Sport-InformationsDienst SID, einer Tochter von AFP.

...

http://www.sueddeutsche.de/medien/nachrichtenagentur-dapd-angriff-durch-expansion-1.1268308

 

 

 

Auswärtiges Amt: dapd schnappt dpa Kunden weg

veröffentlicht am 10.01.2012

Erfolg für die dapd: Wie die Nachrichtenagentur mitteilt, hat sie sich im Ringen um den Großkunden Auswärtiges Amt gegen den Konkurrenten dpa durchgesetzt. Die beim Bundeskartellamt eingerichtete Erste Vergabekammer des Bundes habe am Montag einen Nachprüfungsantrag der dpa gegen die Bundesrepublik zurückgewiesen, heißt es in der Mitteilung.

...

Die Vergabe sei "nach einem umfangreichen Kriterienkatalog erfolgt, in dem neben dem Preis insbesondere das Konzept für die Durchführung des Auftrages bewertet wurde", heißt es in der Mitteilung. Die dpa trägt die Kosten des Verfahrens. „Es hat erstmals ein faires Vergabeverfahren stattgefunden und dabei hat dapd in Leistung, Qualität und Preis überzeugt“, wird Cord Dreyer, Chefredakteur und Geschäftsführer der Nachrichtenagentur dapd, zitiert.

jmk/gl

http://www.wuv.de/nachrichten/medien/auswaertiges_amt_dapd_schnappt_dpa_kunden_weg

 

Da hat das Auswärtige Amt mit der dapd eine denkbar schlechte Wahl getroffen. Nun geht das Geld der Steuerzahler/innen an eine Nachrichtenagentur, die flächendeckend das Internet überwachen lässt, um ihre Profitrate zu erhöhen.

Genau so gut hätte das Auswärtige Amt das Geld der Steuerzahler/innen auch für die Züchtung von Kampfhunden mit nachfolgenden Einsatz selbiger als Lawinenrettungshunden in den deutsche Alpen verschleudern können.

Die politische Forderung kann da nur lauten, stoppt die Ausgabe von Steuergeldern für Unternehmen wie die dapd. Stoppt die Internetüberwachung der dapd!

 

 

 

30. Juni 2011

Abgemahnt von KSP im Auftrag der dapd

Herrschaftszeiten, ich kriege noch die Krise. Ich fand heute Abend in meinem Briefkasten ein Schreiben der einschlägig bekannten Hamburger KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Darin wird mir vorgeworfen, dass ich auf meiner Website mit der Domain www.teezeh.de (also dieser hier) das Urheberrecht der dapd nachrichtenagentur GmbH verletze. Diese habe KSP ordnungsgemäß bevollmächtigt, wird mir anwaltlich versichert.

Die Mandantin — also die dapd — habe “das ausschließliche Nutzungsrecht i.S.d. Urheberrechtsgesetzes” an Fotos/Lichtbildern unter den als Anlage aufgeführten URLs, schreibt mir KSP-Anwalt Dr. Peter C. Richter.

Als URL findet sich im Anhang dann einzig

http://www.teezeh.de/wp-content/uploads/2011/01/palin-targets.jpg

Ich habe die dort liegende Grafik — es handelt sich definitiv um kein Foto oder Lichtbild — in der Tat in meinem Blogpost “Politisches Vitriol” vom 9. Januar 2011 verwendet (laut meinen Server-Logs wurde sie übrigens in letzter Zeit nicht abgerufen, keine Ahnung wie und wann KSP den URL ermittelt hat).

Allerdings bin ich mir ganz sicher, dass die dapd daran nicht das ausschließliche Nutzungsrecht i.S.d. Urheberrechtsgesetzes hat. Die Grafik steht nämlich auch heute noch für jedermann öffentlich auf der Facebook-Seite von Sarah Palin.

Der URL dazu lautet

http://www.facebook.com/notes/sarah-palin/dont-get-demoralized-get-organized-take-back-the-20/373854973434

und der direkte Link für die Grafik

http://a2.sphotos.ak.fbcdn.net/hphotos-ak-snc3/24972_382925783587_24718773587_3655178_2736968_n.jpg

Ich habe heute Abend — allerdings nicht wegen schlechten Gewissens — meinen erwähnten Blogpost so geändert, dass die Grafik nicht mehr von meinem Server, sondern direkt von der Palinschen Facebook-Seite geladen wird und zudem auch dorthin verlinkt. Die (identische) Datei liegt unter dem von KSP genannten URL aber vorerst weiter auf meinem Server, schließlich will ich hier keine “Beweismittel vernichten”.

Die von KSP geforderten 445 Euro für den der dapd angeblich entstandenen Schaden zuzüglich Dokumentationskosten und Rechtsanwaltsvergütung werde ich angesichts der aus meiner Sicht eindeutigen Sachlage nicht wie bis spätestens zum 12.07.2011 erwartet überweisen und die Angelegenheit nötigenfalls meinem eigenen Anwalt übergeben.

Ich finde es bodenlos, dass man sich als “kleiner Blogger” mit solchen Schikanen herumschlagen muss. Bislang ist KSP primär wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße bei Texten von dapd und AFP aktiv geworden; Bilder scheinen eine neue Masche zu sein. Ich bin gespannt, wie sich die Sache weiter entwickelt.

Die Sache ist vom Tisch. Ich habe von der dapd eine klärende Email erhalten (die Schadenersatzforderung wird zurückgezogen), deren vollständiger Veröffentlichung insbesondere an dieser Stelle die Agentur allerdings aus eigenem Re

http://www.teezeh.de/2011/06/30/abgemahnt-von-ksp-im-auftrag-der-dapd/

 

teezeh 2.0* wird herausgegeben von Thomas Cloer, Journalist in München.

 

 

 

 

Rostock - 27. Juni 2011

dapd-Korrespondentin Katrin Schüler erhält Medienpreis

Die dapd nachrichtenagentur freut sich über einen Medienpreis: Katrin Schüler (46), Korrespondentin des dapd-Landesdienstes Mecklenburg-Vorpommern, ist am Samstagabend in Rostock mit dem Medienpreis des Presse-Clubs MV geehrt worden. ...

....

"Katrin Schüler ist ..., sagte Chefredakteur Cord Dreyer.

Katrin Schüler absolvierte ihr Journalistik-Studium in Leipzig und Moskau. Ihre journalistische Laufbahn begann sie 1988 beim Allgemeinen Deutschen Nachrichtendienst (ADN), der 1992 von der ehemaligen Nachrichtenagentur ddp übernommen wurde. Seit 2010 arbeitet Schüler als Korrespondentin im dapd-Landesbüro Mecklenburg-Vorpommern und berichtet aus der Stadt Rostock sowie aus dem gesamten Nordosten über alle relevanten Themen aus Politik, Wirtschaft, Kultur, Gesellschaft und Vermischtem. Die dapd nachrichtenagentur entstand aus der ddp und der ehemaligen deutschen AP.

http://www.dapd.de/de/presse/pressemitteilungen/PM_11_06_27_MV_Schueler.html

 

Da hat sich ja Frau Schüler die beiden wie die Faust auf`s Auge zueinander passenden Nachrichtenagenturen ausgesucht, erst die DDR-Nachrichtenagentur ADN und dann die dapd, die 20 Jahre nach dem Mauerfall das Internet überwachen lässt, wie es sich Stasi-Chef Erich Mielke in seinen kühnsten Träumen wohl nie vorzustellen vermochte.

 

 

 

Nach innen scheint dieser Beirat nicht zu wirken

"Die Inhaber legen immer mehr Wert auf eine gute Außenwirkung. Sie gründen einen journalistischen Beirat und schmücken ihn mit prominente Namen wie Otto Schily. Aber nach innen scheint dieser Beirat nicht zu wirken."

http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/3517136?documentId=9540744 (15.02.2012)

 

 

 

28.06.2011

Nachrichtenagentur dapd greift weiter an

Preise wie bei Aldi

Einen Tag vor dem Konkurrenten dpa zieht die Nachrichtenagentur dapd ihre Bilanz: Alles wird mehr, außer dem Geld. Aber das sei ja auch noch nicht so wichtig.von E. MÜLLER-FOELL & S. GRIMBERG

...

Konservative Knochen im Beirat

Bei so viel edelmütigem Einsatz wird auch Otto Schily ganz warm ums Herz. Er lobt die dapd wegen ihrer Unabhängigkeit und Neutralität, die schließlich "Säulen der Demokratie" seien und sei daher "gern im Beirat". Dort sitzen mit Ex-Bayernkurier-Chef Winfried Scharnagl und Ex-ZDF-Intendant Dieter Stolte schon zwei andere konservative Knochen. Sie sollen auch eine Art Ombudsleute-Gremium für die dapd-Redaktion sein. "Unsere Funktion ist auch eine gewisse Überwachung", sagt Schily, womit er sich als Ex-Innenminister ja ganz gut auskennt. ...

http://www.taz.de/!73417/

 

 

 

 

„Das Urheberrecht ist veraltet“ – Till Kreutzer im Gespräch

Das deutsche Urheberrecht ist den Herausforderungen des digitalen Zeitalters nicht gewachsen. So sieht es jedenfalls Till Kreutzer. Der Rechtsanwalt und Mitbetreiber des Internetportals iRights.info fordert eine grundlegende Neuausrichtung. Dabei sollen auch die Nutzerinteressen berücksichtigt werden.

Herr Kreutzer, in welcher Krise steckt das Urheberrecht in Deutschland?

Die Krise besteht darin, dass das geltende Urheberrechtsgesetz von 1965 stammt – und seitdem nur in Details geändert worden ist. Es ist nicht für das digitale Zeitalter konzipiert worden. Mittlerweile sind jedoch fast in allen Haushalten digitale Technologien wie Internetanschlüsse vorhanden.

Warum hat das die Voraussetzungen geändert?

Früher war das Urheberrecht ein Recht für Profis, also für Autoren und Manager von Buch- und Plattenverlagen oder für die Filmindustrie. Heute kommen auch juristische Laien im Internet – etwa als Nutzer des Web 2.0 – fast jeden Tag mit Urheberrechtsfragen in Kontakt. Damit ist das Urheberrecht zu einem allgemeinen Verhaltensrecht für die Gesellschaft geworden. Doch dafür ist es viel zu komplex und wegen seiner veralteten Konzeption nur schwierig anzuwenden.

...

Dr. Till Kreutzer ist Rechtsanwalt bei i.e. in Hamburg und assoziiertes Mitglied des Forschungsbereichs Medien- und Telekommunikationsrecht am Hans-Bredow-Institut für Medienforschung sowie des „Instituts für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software“ (ifrOSS). Er nahm als Sachverständiger an der Anhörung zur Verabschiedung des „Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ im Bundestag teil und war Mitglied einer Hauptarbeitsgruppe, welche die Bundesregierung zur Erarbeitung eines zweiten Gesetzes zum Thema einberufen hat.

Zudem gehört er zur Redaktion von iRights.info, einem Informationsportal, auf dem das Urheberrecht für Verbraucher und Urheber allgemeinverständlich erklärt wird. Sein Buch Das Modell des deutschen Urheberrechts und Regelungsalternativen erschien Ende 2008 im Nomos Verlag.

Dominik Reinle

ist Diplom-Soziologe und arbeitet als freier Journalist in Köln, unter anderem für die Internetredaktion des Westdeutschen Rundfunks.

Copyright: Goethe-Institut e. V., Online-Redaktion

Oktober 2009

http://www.goethe.de/wis/med/idm/mpl/de5122599.htm

 

 

 


 

 

dapd Kabarett

Hast du einen dummen Sohn, schicke ihn zur Bauunion. Ist er noch viel dümmer, die Reichsbahn nimmt ihn immer.

 

Das Schmierentheater der dapd

http://www.blog-cj.de/blog/2012/10/03/das-schmierentheater-der-dapd/

 

Christian Lindner - Klinken putzen bei der dapd nachrichtenagentur

http://www.youtube.com/watch?v=cpqu9KaWYQk

 

Gregor Gysi - Klinken putzen bei der dapd nachrichtenagentur

http://www.youtube.com/watch?v=CEHKXXpcToQ&feature=relmfu

 

Claudia Roth - Klinken putzen bei der dapd Nachrichtenagentur

http://www.youtube.com/watch?v=HPmSyhJ7Ffc&feature=relmfu

 

 

 

Interessante Links

Chaos Computer Club - http://ccc.de

Piratenpartei Deutschland - www.piratenpartei.de

http://netzpolitik.org/category/urheberrecht/

http://www.mario-goettsche.de/afp-abmahnung-von-ksp-kanzlei-dr-seegers-dr-frankenheim/

http://www.new-media-law.net/ger/aktuelles/abmahnungenAFP.html

http://carta.info/9987/afp-abmahnungen-eine-gefahr-fuer-blogs/

http://www.aufrecht.de/urteile/urheberrecht.html

http://www.internet-law.de/2009/10/die-urheberrechtliche-abmahnung-ein-neues-geschaftsmodell.html

https://www.xing.com/net/markenrecht/urheberrecht-copyright-related-rights-57196/kreative-abmahnungen-teil-1-afp-wollte-27-000-von-mir-haben-31729112/

http://www.jensweinreich.de/2012/03/13/vom-urheberrecht-oder-wie-dapd-zu-geld-kommen-will/

 

 

 

 

Mehr zum Thema

KSP - Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Kaiser-Wilhelm-Straße 40 20355 Hamburg

Agence France-Presse GmbH - KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Kaiser-Wilhelm-Straße 40 20355 Hamburg

dapd nachrichten GmbH - KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Kaiser-Wilhelm-Straße 40 20355 Hamburg

Amtsgericht Hamburg - 36a C 84/12 - Richter am Landgericht Führer abgeordnet an das Amtsgericht Hamburg - 13.03.2012 - Urteil ohne mündliche Verhandlung

Fliegender Gerichtsstand - Peter Thiel im Anflug auf den "Fliegenden Gerichtsstand" bei Richter Führer - Richter am Landgericht abgeordnet an das Amtsgericht Hamburg

Urheberrecht - Peter Thiel zum Thema Urheberrecht

Großzitat - Peter Thiel zum Thema Großzitat

Zitatrecht - Peter Thiel zum Thema Zitatrecht

Werk - Peter Thiel zum Werkbegriff

 

 

 

Weitere Ausführungen

Weitere Ausführungen zum Thema Urheberrecht finden Sie auch in meinem Aufsatz zum Urheberrecht.

 

 

 


home