Großzitat
Reform und Liberalisierung des Urheberrechtes
Die Piratenpartei beschließt:
I. Die Zeitdauer der Möglichkeit der Geltendmachung eines Urheberrechtes wird von derzeit 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers (§64 UrhG), auf 20 Jahre ab Registrierung der Schöpfung im Urheberregister verkürzt.
II. Das durch die Rechtsprechung entwickelte sogenannte "Recht der kleinen Münze" wird abgeschafft. [2]
Durch das Gesetz wird klargestellt, dass für persönliche geistige Schöpfungen mit geringer schöpferischer Ausdruckskraft(sogenannte kleine Münze) kein Urheberrecht gewährt wird. Sätze wie "Für die derzeitige Misere im Bereich des Urheberrechtes sind die Altparteien CDU, CSU, FDP und SPD maßgeblich verantwortlich und sollten daher nicht mehr gewählt werden", sind mit Abschaffung des "Recht der kleinen Münze" urheberrechtlich nicht geschützt und können von jedermann zustimmungs- und kostenfrei verwendet werden.
III. Durch das Gesetz wird klargestellt, dass ein urheberrechtlicher Schutz nur für persönliche geistige Schöpfungen gewährt werden kann, die aus der Masse des alltäglichen Schaffens herausragen.
Vergleiche hierzu:
"Ein Bauwerk stellt dann eine persönliche geistige Schöpfung dar, wenn es aus der Masse alltäglichen Bauschaffens herausragt (BGH, Urteil vom 02.10.1981 - I ZR 137/79 - Kirchen-Innenraumgestaltung; BGH, Urteil vom 19.03.2008 - I ZR 166/05 - St. Gottfried)." BGH, Urteil vom 12.05.2010 - I ZR 209/07 Lärmschutzwand - Zur Einräumung von Nutzungsrechten durch einen Landesbediensteten, der in Erfüllung seiner Dienstpflichten ein urheberrechtlich geschütztes Werk geschaffen hat. UrhG § § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2, § 31 Abs. 5, §§ 34, 43 (BGH, Urteil vom 12.05.2010 - I ZR 209/07)
IV. Durch das Gesetz wird klargestellt, dass auf tagesaktuelle Ereignisse gerichtete Nachrichten, wie etwa Agenturmeldungen von AFP und dapd ein urheberrechtlicher Schutz von maximal einem Monat gewährt wird. Danach können diese auf das aktuelle Tagesgeschehen gerichteten Meldungen von jedermann kostenfrei genutzt werden.
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http://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Peter_Thiel/urheberrecht
Piratenpartei - Mitgliedschaft für 48,00 € im Jahr
Bedeutend preiswerter als eine horrende Geldforderung der KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der profitorientierten Nachrichtenagenturen AFP und dapd Nachrichten GmbH zwischen 200 und 20.000 €, abgesegnet am Amtsgericht Hamburg.
http://www.piratenpartei.de/mitmachen/mitglied-werden/
Verantwortlichkeit für das demokratiefeindliche deutsche Urheberrecht im Bundesministerium der Justiz
Ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, MdB
Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Max Stadler
Staatssekretärin Dr. Birgit Grundmann
Abteilung III - Handels- und Wirtschaftsrecht: Herr Dr. Hubert Weis
III B 3 - Urheber- und Verlagsrecht: Frau Dr. Irene Pakuscher
Die hier aufgeführten Informationen stehen zu Ihrer freien Verfügung. Eine Weiterverbreitung ist erlaubt und erwünscht.
Peter Thiel, Systemischer Berater, Systemischer Therapeut / Familientherapeut (DGSF)
Mitglied der Piratenpartei Deutschland, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Urheberrecht der Piratenpartei Deutschland, Initiator der Arbeitsgemeinschaft Informationsfreiheit
11.09.2013
Schlüsselwörter:
Abzocken, AFP, Agence France-Presse GmbH, Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgericht Hamburg, Andreas Krieger - Geschäftsführer AFP, Antje Sator (Kürzel jes), Claus-Michael Gerigk - Lernhaus GmbH, Cord Dreyer - Geschäftsführer dapd nachrichtenagentur GmbH, dapd, dapd nachrichtenagentur GmbH, dapd nachrichten GmbH, fliegender Gerichtsstand, Führer - Richter am Landgericht abgeordnet an das Amtsgericht Hamburg, geistiges Eigentum, Gesche Duvernet (Kürzel gt), Großzitat, GVU - Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V., Habgier, Informationsfreiheit, Internetüberwachung, Katrin Schüler - Korrespondentin des dapd-Landesdienstes Mecklenburg-Vorpommern, Klassische Schweinepest, Kleinzitat, Kriminalisierung, KSP, KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Landgericht Berlin, Landgericht Hamburg, Dr. Matthias Leonardy, Geschäftsführer der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzung e.V. - GVU, Lernhaus GmbH, Lohmann - Richter am Amtsgericht Hamburg, N. Clemens Wortmann - Geschäftsführer AFP, Oliver Junker (Kürzel ju), Peter Löw, Piratenpartei, Rechtsanwalt Dr. Peter C. Richter, Rechtsanwalt Dr. Tobias Röhnelt, Rechtsanwältin Friedrich, Rechtsbeugung, Textguard - Geschäftsbereich der Lernhaus GmbH, Überwachungsstaat, Urheberrecht, Urheberrechtsverletzung, Verfolgung, Verwerter, Dr. Martin Vorderwülbecke - Geschäftsführer dapd nachrichtenagentur GmbH, Zitatrecht
Ohrfeige für den Fliegenden Gerichtstand
Während die 3. Kammer des Zweiten Senats am Bundesverfassungsgericht - Richterin Lübbe-Wolff, Richter Huber, Richterin Kessal-Wulf die Zeit verschläft, ändert die couragierte Amtsrichterin Kauffmann die bisherige üble KSP-freundliche Rechtsprechung am Amtsgericht Hamburg und verweist den über die KSP in Hamburg klagenden Berliner Tagesspiegel an das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg.
KSP Freundeskreis
Sieg von Peter Thiel am Amtsgericht Charlottenburg im Rechtsstreit gegen die AFP Agence France-Presse GmbH vertreten durch KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Urheberrecht - Peter Thiel zum Thema Urheberrecht
Großzitat - Peter Thiel zum Thema Großzitat
Zitatrecht - Peter Thiel zum Thema Zitatrecht
Werk - Peter Thiel zum Werkbegriff
Zitat
Ein Zitat ist das Anführen einer fremden persönlichen Schöpfung in einer eigenen persönlichen Schöpfung. Persönliche Schöpfungen können als Text, Bild, Foto, Musikstück oder in anderer Gestalt vorliegen. Im Fall eines zitierten Textes spricht man von einem Textzitat.
Eine fremde persönliche Schöpfung wird beim Zitat kenntlich gemacht und - wenn möglich - auch der oder die Schöpfer / Autoren benannt. Die persönlichen Schöpfung des Zitatgebers und des Zitatnutzers kann dabei Werkcharakter haben (Werk) und damit einen urheberrechtlichen Schutz beanspruchen können oder auch nicht. Wird vom Zitatnutzer die Angabe des Zitatgebers wissentlich unterlassen nennt man dies Plagiat.
Großzitat
Ein Großzitat ist das Zitat eines eigenständigen fremden Textes in einem eigenem Text. Der zitierte fremde Text kann dabei Werkcharakter haben und damit einen urheberrechtlichen Schutz beanspruchen können oder auch nicht.
So stellt z.B. die Meldung einer Nachrichtenagentur wie AFP, dapd oder dpa in aller Regel kein Werk dar, da - wie der Bundesgerichtshof ausführt - das Herausragen aus der Masse alltäglichen journalistischen Schaffens fehlt:
"Ein Bauwerk stellt dann eine persönliche geistige Schöpfung dar, wenn es aus der Masse alltäglichen Bauschaffens herausragt (BGH, Urteil vom 02.10.1981 - I ZR 137/79 - Kirchen-Innenraumgestaltung; BGH, Urteil vom 19.03.2008 - I ZR 166/05 - St. Gottfried)." BGH, Urteil vom 12.05.2010 - I ZR 209/07 Lärmschutzwand - Zur Einräumung von Nutzungsrechten durch einen Landesbediensteten, der in Erfüllung seiner Dienstpflichten ein urheberrechtlich geschütztes Werk geschaffen hat. UrhG § § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2, § 31 Abs. 5, §§ 34, 43 (BGH, Urteil vom 12.05.2010 - I ZR 209/07)
Verwendet man eine Nachrichtenmeldung in einem eigenen Text, so handelt es sich um ein Großzitat, da der zitierte Text eine in sich geschlossene selbstständige Darlegung ist. So z.B. der Text über die raffgierigen Nachrichtenagenturen AFP und dapd:
Sendedatum: 09.05.2012 23:20 Uhr
Nachrichtenagenturen mahnen Blogger ab
David Gall schreibt aus Überzeugung. Vor 17 Jahren hat er "Hagalil" gegründet, die größte deutschsprachige Internetseite zum Judentum. Heute lebt Gall von und für Hagalil. Sein Ziel ist es, antisemitischen Texten im Internet Informationen entgegenzusetzen. An Klagen von Rechtsextremen hat Gall sich gewöhnt. Dass jetzt aber von ganz anderer Seite Unheil droht, erschüttert ihn: "Hinter uns steht ja keine Organisation, nicht einmal ein Verlag, sondern nur unser Engagement, die Erkenntnis, dass man was machen kann und es machen muss, und es eben auch macht. Dass man damit aber so angreifbar wird und manchmal so alleine mit solchen Forderungen steht, das macht einen natürlich auch ein bisschen bitter."
Es geht um angebliche Urheberrechtsverletzungen auf seiner Website. Mittlerweile hat Gall schon drei solcher Abmahnungen bekommen, alle von der Rechtsanwaltskanzlei ksp: ein Mal im Auftrag der Nachrichtenagentur Agence France Presse (AFP) und zwei Mal im Auftrag der dapd Nachrichtenagentur. Der Text in allen drei Schreiben ist nahezu identisch. Es geht um "Schadensersatz" von insgesamt mehrere Tausend Euro. Bezahlt hat Gall diese Forderungen nicht. Trotzdem haben sie ihn schon Hunderte Euro gekostet - für seinen Anwalt, den er auch bezahlen muss, wenn er im Recht ist.
David Gall: "Wenn das so weiter geht, noch ein paar von dieser Art kommen, jede Woche ein oder zwei, dann kann man bald Hagalil zumachen. Weil das macht auch überhaupt keinen Spaß, wenn man ständig das Gefühl hat, jeder kann einem irgendwelche Forderungen unterjubeln."
Urheberrechtsverletzung?
Ihm sind genau solche "Forderungen untergejubelt" worden: Timo Reinfrank von "Publikative.org", einem Blog, der sich gegen Rechtsextremismus richtet. Auch er hat eine Abmahnung von der Nachrichtenagentur AFP bekommen, ebenfalls wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung: "Es wurde nicht eindeutig belegt, es sind nur Links beigelegt worden, und man hat eben den Eindruck, es wird hier maschinell versucht herauszufinden, weswegen man Leute potenziell abmahnen könnte. Es ist überhaupt nicht erkennbar, dass da jetzt irgendwie AFP wirklich geschädigt worden ist."
Die Links auf den Abmahnungen führen jeweils zu ganzen Artikeln. In welcher konkreten Passage sich Urheberrechtsverletzungen finden sollen, bleibt unklar. Gibt man einen der Links aus der Abmahnung ein, erscheint etwa ein Publikative-Artikel über Haftstrafen nach einem Brandanschlag, mitten im Text steht die Süddeutsche Zeitung, ein deutliches Zitat mit Link zum Originalartikel.
Ein anderes Beispiel ist der Publikative-Artikel über Rudolf Hess. Hier führt der Link im Text zur Originalmeldung von AFP. Heimliches Abkupfern sieht anders aus. Wo hier das Urheberrecht verletzt wird, bleibt schleierhaft.
Forderungen mit System?
Solche nachlässig begründeten Abmahnungen sieht Urheberrechtsanwalt Hermann Lindhorst mit Sorge: "Ich halte das für sehr bedenklich, wenn Sie Tatsachen vorspiegeln, die nicht stimmen und die eine Urheberrechtsverletzung begründen würden, es aber nicht sind, dann segelt man hart am Rande des Betrugs. Insofern wäre ich hier nicht so forsch wie der Kollege gewesen, der hier einfach so abmahnt und einen Link eben dem Abgemahnten hinschickt, mit der Aufforderung Schadensersatz zu zahlen."
Hermann Lindhorst sieht Parallelen zur Abmahnpraxis beim Download von Musiktiteln. Jetzt scheint auch über Textseiten im Internet eine Abmahnwelle loszubrechen: "Es gibt extra eigene Agenturen, es gibt auch eigene Softwareprogramme, die durchforsten das ganze Internet eben nach Rechtsverletzungen, spüren das auf und leiten das 1:1 weiter an die entsprechenden Rechtsanwaltskanzleien, die eben die Abmahnung auf den Weg bringen."
Ausgerechnet Nachrichtenagenturen sind Vorreiter auf dieser Abmahnwelle. Ebenfalls davon betroffen: die Nachdenkseiten aus Köln, genauso wie "duckhome" aus Berlin oder der Grimme-Preis-gekrönte Blog des Sportjournalisten Jens Weinreich.
Timo Reinfrank: "Hier geht es einfach um, wenn man das so sagen kann, billige Abzocke irgendwie, wo eine Nachrichtenagentur, die ja eigentlich gerade auch einen durchaus gesellschaftlichen Auftrag hat, irgendwie sich auf Kosten von gemeinnützigen Organisationen bereichern will und das in einer Art und Weise, die ich schlichtweg unverschämt finde."
Schutz des Urheberrechts oder Geldmache?
ZAPP hat die Nachrichtenagenturen dapd und AFP um ein Interview zu den Abmahnungen gebeten. Nur AFP antwortet schriftlich: "Grundsätzlich steht für AFP hierbei nicht das Gewinnen von Einnahmen im Vordergrund, das Verfolgen von Urheberrechtsverletzungen ist also kein Geschäftsmodell, sondern eine Schutzmaßnahme."
Schadensersatz als "Schutzmaßnahme" - so inflationär eingesetzt, verkehrt sich dieser Schutz des Urheberrechts aber ins Gegenteil .
Hermann Lindhorst: "Man muss eben trotzdem jeden Einzelfall prüfen und kann nicht einfach so abmahnen, ohne bestimmte Dinge geprüft zu haben. Was wir sonst nämlich verlieren, ist die Akzeptanz des Urheberrechts in der Gesellschaft, und wie gesagt, wir brauchen das Urheberrecht. Es ist ein wichtiges Recht und durch diese Massenabmahnungen, die zu Tausenden passieren im Monat, verlieren wir ein großes Stück an Akzeptanz für das Urheberrecht."
http://www.ndr.de/ratgeber/netzwelt/abmahnungen103.html
Die Nachrichtenagentur dapd ist mittlerweile pleite gegangen, frei nach dem Motto: Raffgier kommt immer vor dem Fall. Gleiches Schicksal wünscht man auch der AFP, die deutschlandweit Bürgerinnen und Bürger mit Klagen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen bedroht.
Verwendet man dagegen die Lobpreisung des "Dichterjuristen Tobias Röhnelt:
"Der größte Dank gilt meiner Mutter. Ohne ihre stetige, vorbehaltlose und liebevolle Förderung wäre meine Ausbildung und letztendlich auch die Promotion nicht möglich gewesen. Ihr widme ich diese Arbeit.".
Tobias Röhnelt: "Timm Kröger: Leben und Werk"
; Verlag: Lang, Peter Frankfurt; Auflage: 1., Aufl. (30. Januar 2009)Siehe auch unter:
innerhalb eines eigenen Textes, so wie hier geschehen, handelt es sich um ein Kleinzitat, denn der Text
"Der größte Dank gilt meiner Mutter. Ohne ihre stetige, vorbehaltlose und liebevolle Förderung wäre meine Ausbildung und letztendlich auch die Promotion nicht möglich gewesen. Ihr widme ich diese Arbeit."
ist Teil eines größeren Textes des für die KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Hamburg agierenden Rechtsanwaltes Tobias Röhnelt, der unter dem Titel "Timm Kröger: Leben und Werk" beim Verlag Peter Lang in Frankfurt am Main erschienen ist.
Im übrigen wird dem Text:
"Der größte Dank gilt meiner Mutter. Ohne ihre stetige, vorbehaltlose und liebevolle Förderung wäre meine Ausbildung und letztendlich auch die Promotion nicht möglich gewesen. Ihr widme ich diese Arbeit."
kein Werkcharakter im Sinne des Urheberrechtes zuzubilligen sein, weil ihm das Herausragen aus der Masse alltäglichen Schreibens fehlt. Denken wir nur an den Marienkult bei den Katholiken, so wissen wir um die Masse trivialer Mutterhuldigungen, denen nicht allein aus diesem Umstand heraus schon ein Werkcharakter im Sinne des Urheberrechtes zuzubilligen ist.
Urheberrechtlich geschütztes Großzitat
Als urheberrechtlich geschütztes Großzitat bezeichnet man im Urheberrecht das Zitat eines eigenständigen fremden Werkes in einem eigenem Text.
Nach deutschem Recht darf das so genannte Großzitat immer dann verwendet werden, "sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist."
Es gibt also von Seiten des Gesetzgebers keine definierte Einschränkung, die die Verwendung eines Großzitates explizit reglementieren würde.
Ob ein Nutzung gerechtfertigt ist oder nicht, entscheidet also nicht das Gesetz, sondern im Streitfall zwischen Urheber und dem das Großzitat Verwendenden, das vom Kläger in der Streitfrage angerufene Gericht.
Zitatrecht nach § 51 Urheberrechtsgesetz
§ 51 Zitate Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__51.html
Bezüglich der Zulässigkeit eines Großzitates herrschen in der schlecht informierten Öffentlichkeit fehlerhafte Auffassungen vor. So wird man früher behauptete, masturbieren würde zu Blindheit führen, so wird heute behauptet, ein Großzitat wäre nur in wissenschaftlichen Werken erlaubt. Dies ist nicht richtig, auch wenn selbst Richter an dieses Märchen glauben.
Zitat
Das Urheberrecht wird durch das Zitatrecht (§ 51 UrhG) zugunsten publizistischer, wissenschaftlicher und künstlerischer Interessen eingeschränkt. Es ist so gefasst, dass ein sachgerechter Ausgleich der verfassungsrechtlich geschützten Interessen möglich ist und die wirtschaftlichen Belange des Urhebers gewahrt bleiben. Dazu müssen einige Voraussetzungen eingehalten werden.
Entgegen einer unter Journalisten verbreiteten Auffassung kann nicht jedes Werk als Zitat verwendet werden, wenn nur eine Quelle angegeben ist. Ein korrektes Zitat muss folgende Bedingungen erfüllen:
Der Text, in den das Zitat eingefügt ist, muss selber den Charakter eines selbständigen Werkes besitzen.
Das Zitat aus dem fremden Werk muss dazu dienen, eigene Ausführungen zu belegen oder zu illustrieren (Belegfunktion).
Der Umfang des Zitats ist auf den für diesen Zweck notwendigen Rahmen beschränkt.
Das Zitat muss eine genaue Quellenangabe tragen.
Das UrhG unterscheidet zwischen Großzitaten und Kleinzitaten:
EinGroßzitate ist die Übernahme ganzer fremder Werke (§ 51 Nr. 1 UrhG). Es ist nur in engen Grenzen, nämlich nur in wissenschaftlichen Werken erlaubt, weil es einen ganz enormen Eingriff in fremde Urheberrechte darstellt. Der Begriff des wissenschaftlichen Werks ist breit gefasst. Gemeint sind nicht nur Texte, die sich in einen wissenschaftlichen Fachdiskurs einschalten. Auch populärwissenschaftlichen Werken, sofern sie sich argumentierend ("wahrheitssuchend") mit ihrem Gegenstand auseinandersetzen, und selbst Fernsehdokumentationen und populärwissenschaftlichen Zeitschriftenbeiträgen haben Gerichte Wissenschaftlichkeit im Sinne des Urheberrechts bescheinigt.
In allen anderen - nichtwissenschaftlichen - Werken ist nur das Kleinzitat erlaubt (§ 51 Abs. 1 Nr. 2 UrhG).
...
http://www.initiative-tageszeitung.de/lexika/ol-presserecht/olp-artikel.html?LeitfadenID=159
Auch auf Wikipedia wurde bis vor einiger Zeit die falsche Behauptung verbreitet, ein Großzitat wäre nur in wissenschaftlichen Werken erlaubt. Peter Thiel hat sich darauf hin die Mühe gemacht, den zuständigen Wikipediaadministrator zu einer Korrektur zu bewegen, was nach vielen Anläufen dann endlich klappte.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gro%C3%9Fzitat
Was ein Großzitat ist und was nicht, kann wichtig für die Beurteilung sein, ob horrende Kostenforderungen von angeblichen Urhebern oder "Rechteverwertern" wie etwa den profitgierigen Nachrichtenagenturen dapd, AFP und dpa vom Gericht anerkannt werden oder nicht.
Siehe hierzu meine umfangreiche Falldokumentation zu den merkwürdigen Aktivitäten der KSP - Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Das Werk
Unter das Zitatrecht fallen nur urheberrechtlich geschützte Werke. Alle persönlichen Schöpfungen, die keinen Werkcharakter haben, sind urheberrechtlich nicht geschützt, können also bezüglich des Urheberrechtes uneingeschränkt und zustimmungsfrei verwendet werden.
Ob eine persönliche geistige Schöpfung Werkcharakter erlangt und damit urheberrechtlich geschützt ist oder auch nicht, muss daran beurteilt werden, ob die erforderliche Schöpfungshöhe erreicht ist. In Anlehnung an die Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes ist dies nur zu bejahen, wenn die persönliche geistige Schöpfung "aus der Masse alltäglichen Schaffens" herausragt.
"Ein Bauwerk stellt dann eine persönliche geistige Schöpfung dar, wenn es aus der Masse alltäglichen Bauschaffens herausragt (BGH, Urteil vom 02.10.1981 - I ZR 137/79 - Kirchen-Innenraumgestaltung; BGH, Urteil vom 19.03.2008 - I ZR 166/05 - St. Gottfried)."
BGH, Urteil vom 12.05.2010 - I ZR 209/07
Lärmschutzwand - Zur Einräumung von Nutzungsrechten durch einen Landesbediensteten, der in Erfüllung seiner Dienstpflichten ein urheberrechtlich geschütztes Werk geschaffen hat. UrhG § § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2, § 31 Abs. 5, §§ 34, 43
Das Urteil des Bundesgerichtshofes zugrunde gelegt wird klar, dass die Masse der uns täglich erreichenden persönlichen geistigen Schöpfungen, seien es nun Bauwerke, wissenschaftliche Ausarbeitungen, Nachrichtenmeldungen, Bilder, Musikstücke, Filme, Melodien oder Lieder keine Werke im Sinne des Urheberrechtes sind und damit auch keinen Urheberechtsschutz in Anspruch nehmen können. Allerdings bleibt sich der Bundesgerichtshof in seiner Rechtssprechung selbst nicht treu und legalisiert durch seine sonstige, die Informationsfreiheit einschränkende Rechtsprechung die Verfolgung Tausender von Menschen.
Zitatrecht
Nach deutschem Recht sind Zitate erlaubt, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Es gibt also keine expliziten gesetzlichen Ausschlusskriterien, nach denen eine Zitierung nicht gestattet wäre. Von daher könnte man meinen, das deutsche Urheberrecht wäre sehr liberal. In der Rechtspraxis erweist sich dies aber als Trugschluss. Deutschland befindet sich im Würgegriff von Medienunternehmen wie der AFP und der dapd, die das Internet überwachen lassen und zur Maximierung ihres Profits Hunderte von Menschen verklagen und dabei auch in Kauf nehmen, deren wirtschaftliche Existenz zerstören. Die für die Bearbeitung der Klagen zuständige Richterschaft an den Amts- und Landgerichten, bis hin zu den Bundesgerichten erweist sich dabei in überwiegender Weise als Sachwalter der auf Profitmaximierung bedachten Kläger.
Die Handhabung des Zitatrechtes wird von den deutschen Gerichten derzeit so restriktiv angewendet, dass man meinen könnte, wir würden in Nordkorea leben, nicht aber in einem demokratischen Rechtsstaat. Einen besonders schlechten Ruf hat sich das Amtsgericht Hamburg erworben, an dem im Geschäftsverteilungsplan unter dem unverfänglich erscheinenden Geschäftsbereich "Urheberrecht" drei Richterstellen für die gerichtliche Absicherung der Einschränkung der Informationsfreiheit installiert sind. Freilich, wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter. Arbeitsteilig wird die Zuarbeit für die ständig laufenden Verurteilungen durch Unternehmen wie AFP und dapd und die mit ihrer kooperierenden und ebenfalls auf Profiterzielung ausgerichteten Anwaltskanzleien wie der KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Hamburg organisiert. Auf der Strecke bleiben dabei die Bürgerinnen und Bürger, die Informationsfreiheit und die Idee einer demokratisch verfassten modernen Gesellschaft.
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