Sprache
Wir können auch anders!
Wählen Sie daher alle möglichen Leute - nur bitte nicht uns!
Körpersprache - schwere Sprache? Fritz Kuhn und Renate Künast. ("profil. grün", 12/2005)
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Sollte sich eine der hier namentlich genannten Fachkräfte ungerecht oder in unzulässiger Weise behandelt fühlen, so kann sich diese zur Klärung ihrer Einwände direkt an mich wenden. Der direkte Weg erspart der betreffenden Fachkraft möglicherweise Anwalts- und Gerichtskosten in erheblicher Höhe, so wie sie etwa der Diplom-Psychologe Klaus Schneider im Rechtsstreit mit Peter Thiel vor dem Landgericht Berlin hinnehmen musste.
Zur Frage der Zitierfähigkeit familiengerichtlich eingeholter Gutachten - Urteil des Landgerichtes Berlin vom 07.11.2006 - 16 O 940/05 - Landgericht Berlin - Rechtsstreit Diplom-Psychologe Klaus Schneider gegen Peter Thiel - Veröffentlicht auch in: "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", 16/2007, 15.08.2007, S. 1324-1325
Auf Grund der an einigen Amts- und Landgerichten, so z.B. beim Landgericht Frankenthal und beim Landgericht Hamburg, möglicherweise in Einzelfällen ausgeübten richterlichen Zensur und Beschneidung der Informations- und Meinungsfreiheit zugunsten sich hier kritisiert sehender Fachkräfte, erkläre ich vorsorglich, dass es sich auf meiner Internetseite - wenn nicht eindeutig von mir als Tatsache vorgetragen - immer um meine persönliche, verfassungsrechtlich geschützte Meinung handelt, die als solche naturgemäß weder wahr noch falsch sein kann. Mithin wird von mir auch ausdrücklich erklärt, dass es sich bei meiner Meinung, dass an einigen Amts- und Landgerichten, so z.B. beim Landgericht Frankenthal und beim Landgericht Hamburg, Zensur ausgeübt wird und die Informations- und Meinungsfreiheit zugunsten sich hier kritisiert sehender Fachkräfte beschnitten wird, um meine persönliche Meinung, nicht aber um eine Tatsachenbehauptung handelt.
Peter Thiel
Systemischer Berater, Systemischer Therapeut / Familientherapeut (DGSF), Verfahrenspfleger (SPFW Brandenburg) und Umgangspfleger
22.04.2022
Schlüsselwörter
Amtsdeutsch, Codierung, Fresse haun, Gestik, Grammatik, Interpunktion, Kindeseltern, Kindesmutter, Kindesumgang, Kindesvater, Kommunikation, Konfliktverschärfung, Konjunktiv, Körpersprache, Mimik, Phrase, Polemik, Redundanz, Refraiming, Schachtelsätze, Schnauze halten, Semantik, Semiotik, Sprache, Sprachverwirrung, Sprechverbot, Suggestion, Symbol, Syntax, Tautologie, Unwort des Jahres, Zensur
Propangaskisten
Kommt ein Kraftfahrer zur SED-Kreisleitung und meldet sich beim Pförtner:
Ich soll hier die Propangaskisten abholen.
Pförtner: Propangaskisten, die gibt’s hier nicht. Sie meinen vielleicht die Propagandisten?
Kraftfahrer: Ist mir doch egal, wie die roten Flaschen heißen.
Über Sprache und Ordnung
Gefragt, was er in einem Staate ändern wolle, wenn er regieren könne, antwortete der Konfuzius:
"Ich werde darauf achten, dass die Bezeichnungen richtig sind. Denn wenn die Bezeichnungen nicht richtig sind, stimmen die Worte nicht mit der Wirklichkeit überein. Wenn die Worte nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmen, bringt man die Regierungsgeschäfte nicht zustande. Wenn man die Regierungsgeschäfte nicht zustande bringt, leiden Sittlichkeit und Harmonie. Wenn Sittlichkeit und Harmonie leiden, werden die Strafen nicht richtig verhängt.
Wenn die Strafen nicht richtig verhängt werden, weiß das Volk nicht, was es mit Händen und Füßen tun soll. Darum hält der gebildete Mensch es für das wichtigste, dass die Bezeichnungen stimmen und dass seine Worte richtig in die Tat umgesetzt werden. In den Worten und Bezeichnungen darf es keine Unordnung geben."
Konfuzius - vermutlich von 551 v. Chr. bis 479 v. Christus
Mit der Sprache ist das so eine Sache, sie verrät über den Sprechenden oft mehr als diesem oder dieser lieb ist. Darum verweigern manche - so gut oder schlecht es eben geht - das Gespräch und die Widerrede und damit die Auseinandersetzung in der Sache oder dem was gerade wichtig erscheint.
Ich sag jetzt gar nichts mehr, Joschka Fischer, der ehemalige grüne Übervater, hat schon so viel gesagt und trotzdem sind wir nicht mehr in der Bundesregierung, da wollen wenigstens wir uns nicht auch noch um Kopf und Kragen bringen und verschränken zum Zeichen fehlender Offenheit mal unsere Arme vor dem Körper.
So könnte man jedenfalls das Bild deuten, dass die damaligen Fraktionsvorsitzenden von Bündnis90/Die Grünen im Bundestag (2005) zeigt. Renate Künast ist zwischenzeitlich - völlig zu recht - in die dritte oder vierte Reihe der Partei geschoben worden. Seitdem ging es mit der Partei voran.
Die Bedeutung von Sprache zur Durchsetzung und Verschleierung von Macht- und Gewaltverhältnissen ist spätestens seit Klemperers "LTI. Notizbuch eines Philologen" weithin bekannt geworden.
Victor Klemperer: "LTI. Notizbuch eines Philologen" Aufbau Verlag, Berlin, 1947, Lingua Tertii Imperii
Sprachen die NS-Täter von der Endlösung der Judenfrage, so spricht der deutsche Gesetzgeber (der Deutsche Bundestag) euphemistisch von der "Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller", statt von Entzug des elterlichen Sorgerechtes.
Der gesellschaftliche Fortschritt besteht nun darin, dass die deutsche Gerichte heutzutage keine Hinrichtungen des als wertl - und rechtlos definierten Elternteils anordnen, sondern nur seine "Ent-sorgung" mittels des verfassungswidrigen §1671 BGB.
§ 1671 BGB Getrenntleben bei gemeinsamer elterlicher Sorge
(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so kann jeder Elternteil beantragen, dass ihm das Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge allein überträgt.
(2) Dem Antrag ist stattzugeben, soweit
1.
der andere Elternteil zustimmt, es sei denn, dass das Kind das 14. Lebensjahr vollendet hat und der Übertragung widerspricht, oder
2.
zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht.
(3) Dem Antrag ist nicht stattzugeben, soweit die elterliche Sorge auf Grund anderer Vorschriften abweichend geregelt werden muss.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1671.html
Krankschreibung
08.04.2020 - Tagesschau 20 Uhr: 99.225 Infizierte, 1.607 "Coronatote", "mittlerweile seien mehr als 33.000 Covid-Infizierte wieder genesen".
Die Bedeutung von Sprache zur Durchsetzung und Verschleierung von Macht- und Gewaltverhältnissen ist spätestens seit Klemperers "LTI. Notizbuch eines Philologen" weithin bekannt geworden (Victor Klemperer: "LTI. Notizbuch eines Philologen" Aufbau Verlag, Berlin, 1947, Lingua Tertii Imperii). Nun leben wir zum Glück nicht im Nationalsozialismus, gleichwohl aber in einer Gesellschaft, in der es um Deutungshoheit zur Durchsetzung und Verschleierung von Macht- und Gewaltverhältnissen geht. Wer bestimmt was "richtig" ist, der bestimmt. 33.000 Covid-Infizierte seien wieder "genesen", das suggeriert, dass 33.000 Corvid-Infizierte krank waren und nun wieder gesund sind. Das ist natürlich völliger Blödsinn, nicht jeder, bei dem ein mehr oder weniger zuverlässiger oder unzuverlässiger Test die Bildung von Antikörpern anzeigt, der auf einen Coronavirus hindeutet, ist im üblich verstandenen Sinne "krank". Wenn ich einen Schnupfen habe, werde ich mich nicht als "krank" definieren, es sei denn ich habe keine Lust zur Arbeit zu gehen und will mich "krank" schreiben lassen. Allein schon der Begriff "krank schreiben", zeigt die Konstruktion von "Krankheit". Krank ist man in unserem Land dann, wenn einem ein Arzt "krank geschrieben" hat, nicht aber dann, wenn man sich krank fühlt.
Donald Trump war angeblich "krank" - so der Tenor der gleichgeschalteten Medien in Deutschand, infiziert mit dem "Chinavirus" (Corona, Covid-90, SARS-CoV-2). Ein paar Tage später war er wieder "gesund".
Refraiming
Ein und die selbe Tatsache kann aus unterschiedlichen Perspektiven betracht werden.
So findet sich in dem Film von Otto Waalkes "Otto der Katastrofenfilm" der folgende Dialog zwischen den beiden Hauptprotagonisten:
Otto: Du hast mich benutzt.
Sonja: Nein, ich habe dich gebraucht.
Durch eine Umdeutung (Refraiming) wird aus einer negativ besetzten Aussage eine positiv besetzte Aussage.
Sprachverwirrung
Der biblische Turmbau zu Babel (babylonische Sprachverwirrung) ist ein schönes Beispiel für Kommunikationsstörungen, in dessen Folge ein ganzes Projekt, nämlich der Turmbau misslingt.
In der Bibel, Das alte Testament, Das erste Buch Mose, in der Übersetzung von Martin Luther heißt es:
Kapitel 11
1. Es hatte aber alle Welt einerlei Zunge und Sprache.
2. Da sie nun zogen gen Morgen, fanden sie ein ebenes Land im Lande Sinear, und wohnten daselbst.
3. Und sie sprachen untereinander: Wohlauf, laß uns Ziegel streichen und brennen! und nahmen Ziegel zu Stein und Erdharz zu Kalk
4. und sprachen: Wohlauf, laßt uns eine Stadt und einen Turm bauen, des Spitze bis an den Himmel reiche, daß wir uns einen Namen machen! denn wir werden sonst zerstreut in alle Länder.
5. Da fuhr der Herr hernieder, daß er sähe die Stadt und den Turm, die die Menschenkinder bauten.
6. Und der Herr sprach: Siehe, es ist einerlei Volk und einerlei Sprache unter ihnen allen, und haben das angefangen zu tun; sie werden nicht ablassen von allem, was sie sich vorgenommen haben zu tun.
7. Wohlauf, laßt uns herniederfahren und ihre Sprache daselbst verwirren, daß keiner des andern Sprache verstehe!
8. Also zerstreute sie der Herr von dort alle Länder, daß sie mußten aufhören die Stadt zu bauen.
9. Daher heißt ihr Name Babel, daß der Herr daselbst verwirrt hatte aller Länder Sprache und sie zerstreut von dort in alle Länder.
10. ...
http://gutenberg.spiegel.de/luther/bibel/mose1.htm
In der Bibelübersetzung der Evangelischen Haupt-Bibelgesellschaft zu Berlin und Altenburg , 2. Aufl. 1986 heißt es etwas anders:
Die Menschen hatten damals noch eine einzige, allen gemeinsame Sprache. Als sie nun von Osten aufbrachen, kamen sie in das Land Schinar und schlugen in der Ebene ihre Zelte auf. Sie sagten zueinander: "Ans Werk! Wir machen Ziegelsteine!" Sie wollten die Ziegel als Bausteine verwenden und Asphalt als Mörtel. Sie sagten: "Ans Werk! Wir bauen uns eine Stadt mit einem Turm, der bis an den Himmel reicht! Dann werden wir in aller Welt berühmt. dieser Bau wird uns zusammenhalten, so daß wir nicht über die ganze Erde zerstreut werden.
Der Herr kam vom Himmel herab, um die Stadt und den Turm anzusehen, die sie bauten. Denn er sagte sich: "Wohin wird das noch führen? Sie sind ein einziges Volk und sprechen alle dieselbe Sprache. Wenn sie diesen Bau vollenden, wird ihnen nichts mehr unmöglich sein. Sie werden alles ausführen, was ihnen in den Sinn kommt. Ans Werk! Wir steigen hinab und verwirren ihre Sprache, damit keiner mehr den anderen versteht.
So zerstreute sie der Herr über die ganze Erde, und sie mußten ihre Pläne aufgeben. Darum wird diese Stadt Babel * genannt, denn dort hat der Herr die Sprache der Menschen verwirrt und von dort aus die ganze Menschheit über die ganze Erde zerstreut.
* Babel wird durch einen Anklang an das hebräische Wort für "verwirren" gedeutet.
An diesen zwei unterschiedlichen Texten, denen das selbe Original zu Grunde liegt, wird zum einen deutlich, dass man ein und den selben Text unterschiedlich interpretieren (übersetzen) kann. Die passiert häufig auch in der Kommunikation. Zwei Menschen sprechen über das selbe Thema, dass sie jedoch unterschiedlich wahrnehmen und interpretieren. Im Streit der Kontrahenten geht es dann häufig darum, zu entscheiden, wer im Recht ist, wer "die Wahrheit" sagt.
Wie beim Turmbau zu Babel missglückt auch in unserem Alltag Kommunikation oft, weil diejenigen, die kommunizieren verschiedene Sprachen sprechen und den anderen nicht verstehen oder verstehen wollen.
Konfliktverschärfung durch Sprache
"Für die Kindesmutter wird ausdrücklich auch darauf hingewiesen, dass sie nach wie vor daran interessiert ist, dass beide Kinder eine vernünftige Beziehung zum Vater haben. Die Kindesmutter tut alles, um den Umgang der Kinder mit dem Kindesvater sicherzustellen. Insofern hält sich die Kindesmutter auch an die bislang getroffenen Vereinbarungen.
Die Kindesmutter bedauert außerordentlich, dass, wie bereits vorgetragen, der Kindesvater eine Wohnung in Wohnortnähe der Kindesmutter abgesagt hat und durch sein stures Verhalten mithin dazu beiträgt, dass die Kinder weiterhin erheblichen Fahrtwegen ausgesetzt sind.
...
Dem Kindesvater muss deutlich werden, dass durch sein renitentes Verhalten er in erheblicher Weise zur Konfliktverschärfung beiträgt, ..."
Rechtsanwalt Joachim Hiersemann, Diplom-Psychologe, Mediator (BAFM). Schriftsatz vom 02.02.2015 an das Berliner Kammergericht - 19 UF 177/14.
Dass der Text des multipel zertifizierten Herrn Hiersemann durch die Verwendung der redundanten Wortungeheuer "Kindesmutter" und "Kindesvater" in nicht unerheblichen Maße aufbläht wird, ist hier sicher noch das kleinste Übel.
Schlimmer scheint das Säbelrasseln, das zumindest ein Mediator (BAFM), als der sich Herr Hiersemann in seinem Schriftsatz dem Gericht zu erkennen gibt, tunlichst unterlassen sollte.
Doch Herr Hiersemann ist offenbar ein Multifunktionstalent, mal raufhauen und mal den guten Mediator spielen, grad wie es opportun erscheint.
Herr Hiersemann, hier ganz in der Rolle des kampfbereiten Rechtsanwalt, scheint hier alles Gute vergessen zu haben, was er in seiner BAFM-zertifizierten Ausbildung als Mediator eigentlich gelernt haben müsste.
Man fühlt sich bei der Wandlung des Herrn Hiersemann vom Mediator (BAFM) zum säbelrasselnden Rechtsanwalt an Brechts Gedicht erinnert.
O Falladah, die du
hangest! (Ein Pferd klagt an)
...
Da fragte ich mich: Was für
eine Kälte
Muß über die Leute
gekommen sein!
Wer schlägt da so auf sie
ein
Daß sie jetzt so durch und
durch erkaltet?
So helft ihnen doch! Und tut
das in Bälde!
Sonst passiert euch etwas, was ihr nicht für möglich haltet!
Text: Bertolt Brecht
Immer feste druff, sagt der Berliner, wenn es "zur Sache geht".
Immer feste druff, scheint Herrn Hiersemann eine Herzensangelegenheit zu sein, wenn es darum geht, den 19. Zivilsenat - zugleich Senat für Familiensachen am Berliner Kammergericht unter dem Vorsitz von Richterin Tucholski davon zu überzeugen, dem "sturen" und renitenten" Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen.
Und ist erst einmal das geschafft, so zeigt Klenner in seinem Klassiker "Rituale der Umgangsvereitelung", ist der Beziehungsabruch zwischen entsorgtem Elternteil und seinen Kinder nur noch eine Frage der Zeit.
Wolfgang Klenner: "Rituale der Umgangsvereitelung"; In: "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", 1995, Heft 24, S. 1529-1535
Doch womöglich ist das Säbelrasseln des Herrn Hiersemann vor dem 19. Zivilsenat auch als selbstreferentielles System zu verstehen. So wie es im Sprichwort heißt:
Wie der Herr, so das Gescherr.
http://de.wiktionary.org/wiki/wie_der_Herr,_so%E2%80%99s_Gescherr
Oder anders gesagt, so wie der 19. Zivilsenat, so der Herr Hiersemann.
Abwertung durch Sprache
"In dem folgenden Gutachten werden die beiden Beteiligten mit Adoptivmutter und Herrn S. betitelt, um die rechtliche Situation zu bewahren."
Maja von Strempel, Gutachten vom 26.07.2015 für das Amtsgericht Cottbus - 53 F 42/14 - Beweisbeschluss vom 13.05.2014
Da hat Frau von S. offenbar geschlafen, als sie sich beim BDP den Titel "Fachpsychologin für Rechtspsychologie (BDP)" abholte, denn in den BDP Richtlinien von 1994 heißt es:
"Herabsetzende und verletzende Ausdrücke müssen vermieden werden"
Was ist es aber anderes als herabsetzend, wenn Frau von S. in ihrem Gutachten den sozialen Vater durchgängig als Herr S. bezeichnet und der andere soziale Elternteil von ihr durchgängig als "Adoptivmutter" tituliert wird. Wozu gibt es eigentlich Namen, wenn man diese nicht benutzt.
Wie wäre es, wenn der Tagesschausprecher nicht von Frau Merkel als Bundeskanzlerin berichten würde, sondern von der Bundeskanzlerin Frau M. Der Tagesschausprecher würde wohl schon am nächsten Tag zum Bundeswehrradio bei der 13. Afrikabrigade versetzt werden und könnte seinen nächsten Bericht unter feindlichem Beschuss absetzen.
Immerhin nennt Frau von S die Verfahrensbeiständin nicht Frau R, sondern so wie sie eben grad heißt: Frau Redlow.
Gut möglich, dass sich Frau Redlow nicht gefallen lassen würde, auf den Buchstaben R verkürzt zu werden. Da könnte man ihr ja auch gleich eine Nummer um den Hals hängen, wie das praktischerweise in manchen Gefängnissen gehandhabt wird.
Und warum behandelt Frau von S - wenn sie denn schon eine Namensnennung wie der Teufel das Weihwasser scheut - nicht beide Beteiligten gleich und nennt die beteiligte Frau: Adoptivmutter und den beteiligten Mann: Sozialer Vater.
Oder auch beiden sozialen Elternteile mit Herr S und Frau X?
Befangenheit, ick hör Dir trapsen, würde der Berliner dazu sagen.
Das seltsam anmutende Verhalten der Frau von S. mag darin begründet sein, dass sie Psychoanalytikerin (DPG) ist, angesichts der unendlich-wabernden Tiefe der Psychoanalyse verschwimmen Menschen da leicht zu Buchstaben:
"So gilt die Psychoanalyse in einer
bekannten, sarkastischen Definition als die Krankheit, für deren Behandlung sie
sich hält - ein Aphorismus, der ihr paradoxes, selbstrückbezügliches Wesen sehr
gut umreißt, ..."
(Aphorismus von Karl Kraus, aufgegriffen von Paul
Watzlawick; John H. Weakland; Richard Fisch: "Lösungen. Zur Theorie und Praxis
menschlichen Wandels", Verlag Hans Huber, Bern; 1974/1992/1997/2001/2003, S. 93)
Begutachtete
Mitunter werden Eltern und Kinder als "Begutachtete" bezeichnet. So z.B. von der am 15.06.2009 vom Amtsgericht Altenburg - 2 F 168/08 - Richterin Hilbig - als Gutachterin beauftragten Diplom-Psychologin Anne Liedtke vom sogenannten "Institut für Rechtspsychologie Halle (Saale)" in ihrem Gutachten vom 20.12.2009.
Fehlt nur noch ein Aufkleber "Begutachteter" den die Eltern und Kinder gut sichtbar an einem Kleidungsstück aufzunähen haben, damit der Richter sie besser von der "Gutachterin" unterscheiden kann.
Besuchsberechtigter
"Die Beziehung und die Sehnsucht nach dem Besuchsberechtigten entscheiden über jeden einzelnen Integrationsschritt in der neuen Familie mit."
Diplom-Psychologin Carola Wagner, Gutachten vom 23.10.2006 für Amtsgericht Pößneck, S. 42
Verwendet ein Gutachter das Wort "Besuchsberechtigter", so sollte das hellhörig machen. Das Wort erinnert einen gelernten DDR-Bürger leicht an Besuchsberechtigungen in das nichtsozialistische Ausland. Diese Besuchsberechtigungen bekam man in der Regel nur bei besonderen Anlässen, so etwa wenn die in der Bundesrepublik lebende Mutter, Tante, Oma oder Onkel den 80 Geburtstag feierte, im Sterben lag oder beerdigt werden sollte. Nach gründlichen mitunter auch langwierigen Antragsverfahren, vorheriger Prüfung durch diverse Behörden, routinemäßig natürlich auch dem Ministerium für Staatsicherheit, konnte man dann eine Besuchsberechtigung erlangen.
Nicht anders ergeht es noch heute so manchen Elternteil, der in die sich die oft nur langsam drehenden Mühlen der Familiengerichtsbarkeit gekommen ist und so wundert es nicht, dass dies schließlich auch auf den einen oder anderen Gutachter abzufärben scheint.
Juedeo-Christliche Kultur
Wer mehr als einen Doktortitel hat, wie etwa Dr. rer. medic. Dr. phil. Franklin A. Oberlaender, hat möglicherweise den Kontakt zur normalen Welt verloren. Das wusste schon Goethe, als er im Faust: Der Tragödie erster Teil schrieb:
Faust:
Habe nun, ach!
Philosophie,
Juristerei und Medizin,
Und leider auch Theologie
Durchaus studiert, mit heißem Bemühn.
Da steh ich nun, ich armer Tor!
Und bin so klug als wie zuvor;
Heiße Magister, heiße Doktor gar
Und
ziehe schon an die zehen Jahr
Herauf, herab und quer und krumm
Meine
Schüler an der Nase herum –
Doch da es Herrn Oberlaender vielleicht an Schülern fehlt, die ihm an den Lippen hängen, mag er solchen Mangel durch schwülstig-pathetisches Deutsch zu sublimieren, Goethe hätte wohl vor Schmerz aufgeschrien:
In Bezug auf Vorstellungen von Partnerschaft, Ehe, aber auch der in der judeo-christlichen Kultur üblichen Ehre, welche beiden Eltern zukommen sollte, ist es im Haushalt des KV zu Werteverschiebungen gekommen, die sich auch in mangelnder Bindungstoleranz Bahn zu brechen scheinen.
...
Zusammenfassend sei gesagt, dass das geistige und seelische Wohl der Kinder im Haushalt des KV eine Schädigung erfährt, dergestalt, dass A nicht hinreichend die herausragende Bedeutung einer Mutter in der hiesigen Kultur vermittelt wird, vielmehr wird der Eindruck erweckt, dass eine LG, welche nichteinmal eine Hauptbindungsfigur des Kindes ist, an die Stelle der KM gesetzt werden könnte. Selbst wenn der KV diese Sichtweise nicht aktiv gefördert hat, so entsteht sie doch während des Aufenthaltes in seinem Haushalt und wird von ihm nicht hinreichend korrigiert. Zudem erzieht er die Kinder in einer Werteverschiebung in Bezug auf die Bedeutung einer Ehe, sodass diese wesentlichen ethischen Werte, wie z.B. die Vermeidung von Ehebruch, nicht vermittelt werden."
Dr. rer. medic. Dr. phil. Franklin A. Oberlaender - Gutachten vom 29.03.2019, S. 144/45; Amtsgericht Mühlhausen - 5 F 748/18 SO - Richter Dr. Rühlemann, Verfahrensbeistand Tino Trautmann
In welchem Kloster ist Herr Oberlaender womöglich die ersten Jahre seines Lebens aufgewachsen, dass er hier eine vorgebliche "judeo-christliche Kultur" ins Spiel bringt. Warum nicht pluralistisch auch atheistische, muslimische, hinduistische und buddhistische Werte- und Glaubenssysteme einbringen. Ist hier ein verhinderte christlicher Theologe oder Missionar, gar ein Pfarrer Brüsewitz der mit einem Neonkreuz das Umfeld beleuchtet vom Amtsgericht Mühlhausen zum Gutachter ernannt worden?
Warum beauftragt das Amtsgericht Mühlhausen einen dreieinhalb Autostunden entfernt in Berlin residierenden Dr. rer. medic. Dr. phil. als Gutachter, der bei einem Stundensatz von 100 € zuzüglich Mehrwertsteuer allein für eine Autofahrt von Berlin nach Mühlhausen 416,50 € in Rechnung stellen kann? Die Rückfahrt hinzugenommen, dann sind wir allein für die Fahrzeit schon bei 833,00 €.
Ist im Land Thüringen nur die Thüringer Rostbratwurst aber kein Sachverstand zu Hause, dass man am Amtsgericht Mühlhausen meint, es müsse ein in Berlin ansässiger Doktor der Philosophie mit einer aufscheinenden Tendenz zu "judeo-christliche Kultur" zum Gutachter ernannt werden?
Was treibt diesen Herrn Oberlaender (OB) um, dass er die Eltern tautologisch und sprachlich verhunzend als KV (Kindesvater) und KM (Kindesmutter) und die angebliche "Lebensgefährtin" des Vaters als LG tituliert. Nächstens nennt er die Eltern Kindeserzeuger und Kindeserzeugerin und sich selbst den lieben Gott (LieG).
Woher will OB wissen, ob die Frau ein Leben lang Lebensgefährtin bleiben wird, wie es die benutze Bezeichnung suggeriert und nicht nur "Lebensabschnittsgefährtin" (LAG)?
Was ist mit all den Pfarrern und Theologen die "Ehebruch" begehen? Soll man die aus ihren Ämtern in der Kirche und den steuergeldfinanzierten Lehrstühlen an evangelischen Hochschulen jagen, dann hätte man wohl bald keine männlichen Pfarrer und Theologen mehr und der Gottesdienst müsste von sexsüchtigen Katechetinnen geleitet werden, die dem Herrn Theologen zuvor ehebrecherisch beigeschlafen haben.
Einbestellen
Manche Gutachter wie Klaus Ritter meinen offenbar, sie wären so eine Art Hilfssheriff und könnten die Verfahrenbeteiligten "einbestellen".
Wenn überhaupt jemand "einbestellen" kann, das Wort stammt vermutlich noch aus der Zeit des Kriegsverbrechers Kaiser Wilhelm II, dann ist es das Gericht, das einen Verfahrensbeteiligten auch durch Zwangsmittel zur Teilnahme an einem Termin bewegen kann, nicht aber ein Gutachter, der lediglich Beweisfragen zu beantworten und ansonsten die Klappe zu halten hat.
Der vom Amtsgericht Warstein - Richterin Freifrau von Lüninck - als Gutachter ernannte Diplom-Psychologe Klaus Ritter schreibt am 07.08.2019 an den verfahrensbeteiligten Vater:
Zur Vorbereitung der am 23.08.2019 geplanten Gerichtsverhandlung werden Sie hiermit zur Befragung durch den Sachverständigen in die Praxis nach Kassel, Christbuchenstr 18, einbestellt."
Herr Ritter, nicht zu verwechseln mit dem Ritter von der traurigen Gestalt Don Quijote, im Gegensatz zu Herrn Ritter - so möchte man meinen - doch irgendwie liebenswert, hat womöglich zu lange bei der Bundeswehr oder einem anderen paramilitärischen Dienst durch das Fernglas geguckt und nicht bemerkt, dass er sich nun in einer demokratischen Zivilgesellschaft befindet, wozu auch das Familiengericht zu zählen ist, in dem man als Sachverständiger keine Menschen "einbestellt", sondern einlädt.
Koof Dir mal ne Tüte Deutsch, könnte man hier in Bezug auf Herrn Ritter abwandeln in: benimm dich mal wie ein guter Mensch und nicht wie ein Unteroffizier, der seine Rekruten "einbestellt" und wenn sie nicht parieren, über die Eskaladierwand scheucht.
Wer Menschen "einbestellt", ohne dafür rechtlich legitimiert zu sein, der ist nicht nur anmaßend, sondern ihm fehlt auch der nötige Respekt vor dem anderen Menschen, mithin die Fachlichkeit, die man bei einem vom Gericht zum Sachverständigen ernannten Person erwarten darf. Dies schließt dann letzlich die Frage der Besorgnis der Befangenheit ein, denn wem es an Respekt fehlt, der kann schlechterdings nicht als unbefangen gelten.
Nun wird Herr Ritter von der verfahrensführenden Richterin und Direktorin des Amtsgerichtes Warstein Freifrau von Lüninck für seine Wortwahl leider nicht gerügt, sondern im Gegenteil auch noch realitätsverzerrend in Schutz genommen, in dem die Richterin in ihrem Beschluss vom 21.08.2019, mit dem den Vater, den sie in Bürokratensprache als "Kindesvater" bezeichnet, im Wege der einstweiligen Anordnung Teile des Sorgereches entzogen wurden, schreibt:
Der Kindesvater wirkte an der Erstellung dieser Stellungnahme nicht mit. Vielmehr stellt er unter dem 20.08.2019 erneut einen Befangenheitsantrag gegen den Sachverständigen aufgrund der Formulierung des Schreibens, in dem dieser den Kindesvater zu einem Begutachtungstermin eingeladen hat.
So wird also aus einer paramilitärisch klingenden "Einbestellung" eine zivilsatorisch klingende "Einladung" gebastelt, womöglich in dem naiven Glauben, dass es keiner merkt.
Kindeseltern
Die Sprache, in der Menschen mittels bürokratischer Begriffe zu Dingen verwandelt wurden, sie gibt es im familiengerichtlichen Kontext noch immer zuhauf, so dass man meinen könnte, in Deutschland würde eine ähnliche geistige Verfassung herrschen wie vor 1945.
Beispiel 1
"I. Es soll Beweis erhoben werden durch Einholung eines schriftlichen fachpsychologischen Gutachtens.
1. Die Sachverständige hat sich zur Vorbereitung der gerichtlichen Entscheidung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht sowohl über die Bereitschaft und Fähigkeit von Kindesmutter und Kindesvater zur Wahrnehmung ihrer Elternverantwortung als auch über deren Kenntnisstand in Bezug auf die Bedürfnisse eines Trennungskindes Klarheit zu verschaffen.
2. Etwaige unter Ziffer 1. festzustellende Defizite eines Kindeselternteiles oder bei beiden Kindeselternteilen hat die Sachverständige aufzuzeigen ...
II. Mit der Erstattung des Gutachtens wird beauftragt:
Frau Dipl.-Psych. Phyllis-Renée Boldt,
..."
Oberlandesgericht Brandenburg - 13 UF 27/10 - Beschluss vom 01.12.2010, Richter/in Trimmbach, Bekis (Bekiş), Grepel
Kindesmutter, Kindesvater, Kindeselternteile - ja wo laufen sie denn, ach ist der Rasen schön grün, möchte man begeistert ausrufen, bei dieser sprachlichen Notdurft - http://de.wikipedia.org/wiki/Notdurft, die die beschlussfassenden Richterinnen und Richter des 4. Familiensenats am Oberlandesgericht Brandenburg hier von sich geben. Nun sind die drei Richter/innen leider nicht die einzigen, Hunderte von Familienrichtern, Jugendamtsmitarbeitern, Gutachtern, Verfahrensbeiständen und Rechtsanwälten verwursten die deutsche Sprache jeden Tag aufs neue, wenn sie von Kindesmüttern, Kindesvätern und Kindeseltern sprechen.
Beispiel 2
Wirklichkeit schafft Sprache und Sprache schafft Wirklichkeit. Der obrigkeitsstaatliche Ansatz, der trotz der guten Idee des runden Tisches noch immer in vielen Gerichtssälen und Richterzimmern herumspukt, bringt es mit sich, die Verfahrensbeteiligten als minderwertige Menschen zu betrachten. Dies macht sich augenscheinlich an dem sich in diversen Amtsstuben ungebrochener Beliebtheit erfreuenden Begriff der "Kindesväter", "Kindesmütter" und "Kindeseltern deutlich. Mitunter kommt es hier zu abenteuerlichen sprachlichen Arabesken, so etwa in der folgenden Sprachkreation:
Das Gericht regt darauf hin an:
„im Hinblick auf das Gutachten, das zur Zeit im Umgangsverfahren eingeholt wird, die Sachverständige, um eine ergänzende Stellungnahme bezüglich den Förderungsbedarf von Sabine (Name geändert Anmerkung Peter Thiel) zu bitten und um die Beurteilung der Frage, ob die Kindesmutter von Sabine ggf. mit Hilfe zur Förderung in der Lage ist.“
Amtsgericht Osnabrück, Sitzungsprotokoll vom 07.02.2007, S. 2, verfahrensführende Richterin Meyer
"Die Kindesmutter von Sabine" - ein scheußliches Deutsch. Martin Luther und Konrad Duden würde sich wohl im Grabe umdrehen, wenn sie von solchen Sitzungsprotokolle wüssten.
Dass es hier, nebenbei bemerkt, "des Förderungsbedarfs" und nicht wie geschrieben "den Förderungsbedarf" heißen muss, sei der Müdigkeit der Schreibkraft des Gerichtes freundlicherweise zugestanden.
Vergleiche hierzu:
Micha Guttmann: "Deutsch für Juristen oder: zehn gute Gründe, warum verständliches Deutsch auch für Richter und Staatsanwälte nicht standeswidrig ist.", In: "Deutsche Richterzeitung", 05/2003, S. 175-181
Ferdinand Kaufmann: "Kindesmutter und Kindesvater: Relikte aus vergangener Zeit?“, In: "Kind-Prax", 1/1999, S. 20-21
Ferdinand Kaufmann: "Wann endlich
verschwinden die Kindesmütter und Kindesväter aus unserem
Sprachgebrauch?"; In: "Zentralblatt für Jugendrecht" 7/8/1999,
S. 20
Die Bezeichnung von Eltern als "Kindseltern", "Kindsvater", "Kindsmutter" oder gar als "Kindeselternteile", fehlt nur noch die "Kindsoma", der "Kindsopa", die "Kindstante", der "Kindsonkel", die "Kindsschwester" und der "Kindsbruder", deutet zum einen auf mangelnde sprachliche Sorgfalt hin - meine Mutter, die einmal im Monat die Zeitschrift "Deutsche Grammatik" las, hätte mich für solche Sorglosigkeit arg gescholten - zum anderen aber auch auf eine bürokratisch-distanzierte technokratische Haltung derjenigen, die diese Begriffe verwenden und deren sprachliche Verhaftung in den fünfziger Jahren des vorigen Jahrhunderts.
Eltern werden nicht als Eltern gesehen, sondern sprachlich verbürokratisiert zu Kindeseltern; Kindesvätern und Kindesmüttern.
Vergleiche hierzu:
Ferdinand Kaufmann: "Wann endlich verschwinden die Kindesmütter und Kindesväter aus unserem Sprachgebrauch?"; In: "Zentralblatt für Jugendrecht" 7/8/1999
Beispiel 3
Einige Fachkräfte treiben die Kindeselternbesprachung ins
Extrem. So lesen wir in einem Bericht vom 09.03.2018 von Herrn Chaudhry und Frau
Backhaus vom Berliner Jugendhilfeträger Gambe gGmbH an Frau Ozana vom Jugendamt
Mitte:
Gesamteinschätzung:
Der KV zeigte immer
wieder die Neigung seinen Sohn mit seinen Wünschen zu bedrängen und unter Druck
zu setzen, seinen Sohn aus dem Blick zu verlieren.
Die KM konnte ihre
negativen Erfahrungen mit dem KV noch nicht überfinden, was A sicher auch fühlt.
Seinem KV gegenüber hat er derzeit eine ambivalente Haltung, und er möchte auf
jedem Fall, dass es seiner KM gut geht.
A braucht für sich den Raum und die
Unterstützung durch vertraute Ansprechpartner, seine Anliegen, Gedanken, Wünsche
und Ideen, offen und angstfrei zu formulieren, um seine Bedürfnisse wahrnehmen
und artikulieren zu können.
Er hat in letzter Zeit an Selbstbewusstsein
gewonnen.
Deshalb empfehlen wir die Betreuungshilfe für A fortzusetzen.
Man könnte meinen, die beiden Fachkräfte wären erst seit kurzem in Deutschland und haben den Einbürgerungstest noch nicht bestanden, da elementare Lücken in der Beherrschung der deutschen Sprache festzustellen sind. Wie lassen sich sonst sprachlich völlig verunglückte Sätze wie
Seinem Kindesvater gegenüber hat er derzeit eine ambivalente Haltung, und er möchte auf jedem Fall, dass es seiner Kindesmutter gut geht.
anders erklären? Womöglich empfehlen die beiden Fackkräfte dem Jugendamt die Fortsetzung der Hilfe, damit das Kind ihnen dabei hilft die deutsche Sprache zu lernen. Wir empfehlen statt dessen einen Bildungsgutschein zum Besuch des Kurses "Deutsch als Fremdsprache" in der Volkshochschule Friedrichshain-Kreuzberg, das ist für die Steuerzahler/innen wesentlich billiger als eine Dauerbespassung des Kindes auf Weisung des Jugendamtes.
Beispiel 4
Es wäre nicht der erste Kindesvater, der im Interesse seines Kindes den Wohnort in die Nähe seines Kindes verlegt. Oft finden die Kindeseltern eine ganz eigene Lösung.
Zwischenbericht 03.12.2018, Fachkraft H. Hädicke und G. Schauer (Koordinatorin A. Mensing) des Trägers der Freien Jugendhilfe Amsoc e.V. an die zuständige Sozialarbeiterin Frau Günther vom Jugendamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Es wäre nicht der erste sprachlich vermurkste "Zwischenbericht" eines Trägers der Freien Jugendhilfe, der im Interesse der betroffenen Trennungsfamilie und der Pflege der deutschen Sorache dringend einem Deutschlehrer zur Korrektur vorgelegt werden sollte, kann man hier wohl nur sagen. Ansonsten die Empfehlung, solche sprachlich vermurksten Papiere, dem Altpapier in der Hoffnung auf eine gelungene Wiederverwertung zuzuführen.
Einige Gutachter sind glücklicherweise sprachlich schon im 21. Jahrhundert angekommen und unterlassen es, Eltern als "Kindeseltern", "Kindesmütter" oder "Kindesväter" abzuwerten. Lobenswert hier die Diplom-Psychologin Irmgard Bräutigam, die in ihrem Gutachten vom 05.03.2007 für Amtsgericht Schwabach die Eltern als Eltern, Mutter und Vater anspricht. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, sollte man meinen, doch der steuerfinanzierte akademische Lehrbetrieb, der das Wort der Menschenwürde kaum kennt, geschweige denn in den Mittelpunkt seiner Bemühungen stellt und aus einfachen Studenten überhebliche Diplom-Psychologen macht, lehrt uns leider etwas anderes. Die Würde des Menschen hört noch immer da auf, wo akademischer Größenwahn sich ungehindert entfalten darf.
Doch eine Schwalbe macht noch keinen Sommer. "Kindesmütter", "Kindesväter" und "Kindeseltern" erfreuen sich der ungebrochenen Beliebtheit vieler sogenannter Sachverständigen. Dies deutet auf neurotische Bedürfnisse selbiger hin. Und mit Neurosen ist bekanntlich nicht zu spaßen, und schon gar nicht mit den Neurosen staatlich diplomierter Psychologen.
Mit der Verwendung solcher Begrifflichkeiten verhält sich ein Gutachter gegenüber den Eltern überheblich und bevormundend. Gutachter, aber auch Familienrichter, Verfahrenspfleger, Jugendamtsmitarbeiter und andere Beteiligte sollten sich von der Verwendung dieser antiquierten Begrifflichkeiten konsequent verabschieden.
Beispiel 5
Interessantes zu dem unerschöpflichen Thema der "Kindesväter" und "Kindesmütter" und dem Ganzen noch eins drauf gebend, findet man bei Dr. phil. Diplom-Psychologin Dorit Schulze:
"Kind A vermochte ihre Vorstellungen zum künftigen Umgang mit dem leiblichen Kindesvater/Kindesmutter weder verbal noch nonverbal hinreichend verbalisieren."
Dr. phil. Diplom-Psychologin Dorit Schulze, Gutachten vom (21.02.2004 für Amtsgericht Pirna, S. 84)
Es wäre sicher sehr interessant, von der Gutachterin zu erfahren, was ein "leiblicher Kindesvater" sein soll. Es reicht offenbar nicht aus, einen Vater als Kindesvater zu titulieren, sondern dieser muss durch die Gutachterin noch eine besondere sprachliche Weihe als "leiblicher Kindesvater" erfahren. Da bleibt nur noch die Frage offen, wenn es leibliche Kindesväter gibt, muss es wohl auch nicht leibliche Kindesväter geben, und durch welche Eigenschaften sich ein solcher nicht leiblicher Kindesvater auszeichnen soll.
Beispiel 6
Bisweilen sind auch Diplom-Psychologen, die bekanntlich oft glauben, sie hätten die Weisheit mit Löffeln gefressen und bräuchten nichts mehr dazu zu lernen, wider Erwarten lernfähig. Das ist auch gut so, schließlich sollte man als Diplom-Psychologe und Gutachter von Eltern nur das verlangen, was man auch selber kann.
Es hat den Anschein, als ob die eine oder die andere auf dieser Internetseite vorgetragene Kritik ein wenig Nachdenken in der verkrusteten deutschen Gutachterszene (Unter den Talaren Muff von Tausend Jahren) in Gang gebracht hat, nachdem dort über Jahrzehnte, nach außen hin eine Wagenburgmentalität zwecks gemeinsamer Abwehr unliebsamer Angriffe und nach innen hin zu den werten Kollegen eine Wärmstubenatmosphäre des gegenseitigen Nicht-weh-tun Wollens aufgebaut wurde.
Der Diplom-Psychologe Hans-Albert Treplin, der unter dem Kopfbogen "Institut Gericht und Familie Berlin/Brandenburg e.V." firmiert, schrieb in einem Gutachten vom 30.04.2003 noch durchgängig in dem folgenden Stil:
"Die Akte ging am 14.10.2002 beim Sachverständigen (Sv) ein. Die Kindeseltern wurden am 16.10.2002 angeschrieben. Ein erster Termin mit dem Kindesvater (Kv) kam am 23.10.2002, mit der Kindesmutter (Km) am 29.10.2002 zustande. ..."
Diplom-Psychologe Hans-Albert Treplin, Gutachten vom 30.04.2003 für Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, S. 1
Eineinhalb Jahre später schreibt der selbe Gutachter in einem Gutachten vom 04.11.2004:
"Es besteht gemeinsames Sorgerecht der getrennt lebenden Eltern. Die Kindesmutter (im folgenden: Mutter) beantragte am 09.03.2004 das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für beide Kinder.
Im Vordergrund des elterlichen Konflikts steht der Vorwurf gegen den Kindesvater (im folgenden: Vater), sich im Rahmen von Abholsituationen ... " (S. 3)
Im weiter folgenden Text verzichtet der Gutachter dann durchgängig auf die Begriffe Kindesvater und Kindesmutter und verwendet, wie man das von einem qualifizierten Gutachter erwarten darf, nur noch die Begriffe Mutter und Vater. Doch ganz will der Gutachter aber offenbar nicht beigeben und so vollbringt er in sprachlicher Loyalität an längst vergangene Zeiten das Wunder die Begriffe Mutter und Vater aus den 50-er Jahre Wortungetümen Kindesmutter und Kindesvater herzuleiten. Gerade so als ob ein Monarchist schreiben würde:
Auch in diesem Jahr gab Kaiser Horst Köhler (im folgenden Bundespräsident Horst Köhler genannt) einen Empfang für die mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichneten Bürgerinnen und Bürgern.
Beispiel 7
Auch der Diplom-Psychologe Udo Lünebrink hält es offenbar für unabdingbar mit der Bezeichnung "Kindesmutter zu agieren. Dies verwundert um so mehr, da der Familienrichter in seiner Beweisfrage die angemessene Wortwahl "Mutter" verwendet hat:
"In der Familiensache .... soll Stellung genommen werden zu der Frage der Erziehungsfähigkeit der Mutter. Die Beantwortung der Frage geschieht gemäß dem gerichtlichen Auftrag und stützt sich auf die durch die psychologische Untersuchung ermittelten Ergebnisse.
Beantwortung der Fragestellung
Die Kindesmutter ist nur stark eingeschränkt erziehungsfähig.
Begründung:
Diese Empfehlung entspricht dem Kindeswohl am meisten."
Diplom-Psychologe Udo Lünebrink, Gutachten für Amtsgericht Krefeld, 18.03.2002, S. 88
Beispiel 8
Der Diplom-Psychologe Gerhard Hennig glänzt ebenfalls durch die Wortgeschöpfe "Kindeseltern", "Kindesvater" und "Kindesmutter". Zusätzlich krönt dieser sein Gutachten mit der Empfehlung an das Gericht, dem "Kindesvater" nach §1671 BGB das Sorgerecht zu entziehen (Gutachten vom 07.02.2006 für Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg). Der Mann ist ein echt guter Tipp für alle Väter, die schon immer wollten, dass ihnen der Staat endlich das ohnehin höchst überflüssige Sorgerecht entzieht.
Beispiel 9
Wird die Rechtsanwältin des Vaters als "Kindesvatervertreterin" bezeichnet (Diplom-Psychologe Klaus Schneider 2003), so darf man sicher fragen, ob man den Gutachter nicht auch als Kindeselternentscheidungsgutachter bezeichnen könnte?
Allerdings kann mal auch mal ein Lob aussprechen. Zwei Jahre später hat sich der Gutachter Klaus Schneider offenbar von den Begriffsungetümen "Kindesvater" und "Kindesmutter" lösen können und benutzt in einem anderen Gutachten, wie jeder gesunde Mensch die üblichen und auch im Duden zu findenden Begriffe Vater und Mutter. Solche Lernfähigkeit wünscht man sich nicht nur von Dr. Klaus Schneider, sondern von allen in Deutschland tätigen Gutachtern.
Beispiel 10
"Zur Beantwortung der Fragestellung kamen folgende Methoden zur Anwendung:
...
- Exploration der für die Fragestellung relevanten Sachverhalte
- der Kindesmutter von A und B Frau ...
- des Kindesvaters von B, Herr ...
- der Mitarbeiterinnen des Jugendamtes, Frau ... und Frau ...
..."
Diplom-Psychologin Renate Ellenbürger, Gutachten vom 21.05.2008 für Amtsgericht Köln, S. 1
Leider kennen wir die Kindsmutter und den Kindsvater von Frau Ellenbürger nicht. Wir wissen auch nicht, ob sich die leiblichen Kindeseltern der Frau Ellenbürger in ausreichender Weise um die sprachliche Ausbildung ihrer Kindstochter Renate bemüht haben. Doch zum Lernen ist es nie zu spät, sicher auch nicht für Frau Ellenbürger, dieser kluge Gedanke lässt bei uns eine Depression erst gar nicht aufkommen.
Beispiel 11
"
Dr. rer. medic. Dr. phil. Franklin A. Oberlaender
Diplom-Psychologe
Approbation für psychologische Psychotherapie
Systemischer Familientherapeut
Klinischer Psychologe (BDP), Supervisor (BDP)
Am Grünen Hof 7
13465 Berlin
Tel.
11.02.2012
Sehr geehrte Kindeseltern,
wie Sie auf Grundlage der gerichtlichen Fragestellung wissen möchte das Amtsgericht ein lösungsorientiertes Gutachten angefertigt wissen.
Dazu lade ich Sie beide am Sonntag, den 26.02.2012 11:00 zu einem mediativen Gespräch ein.
Ich teile Ihnen mit welche Vorstellungen Sie beide im Explorationsprozess zum Ausgang des Verfahrens artikuliert haben.
Die KM wolle, dass der Lebensmittelpunkt des A bei der KM sei.
...
Der KV plädiert dafür, dass A zukünftig beim KV leben solle weil die KM diverse Male gegen Gerichtsbeschlüsse verstoßen habe.
..."
Nicht nur mit der Syntax hat Doppeldoktor Oberlaender offenbar seine Probleme, sondern auch mit der Anrede.
"Sehr geehrte Kindeseltern", das erinnert an den angeblichen Fauxpas von Bundespräsident Heinrich Lübke, der bei einem Staatsbesuch 1962 in Liberia eine Rede mit der Ansprache „Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Neger“, begonnen haben soll.
Zu einer modernen Sage entwickelte sich „Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Neger“, womit Lübke bei einem Staatsbesuch 1962 in Liberia eine Rede begonnen haben soll, ohne dass es dafür irgendeinen Beleg gibt,
http://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_L%C3%BCbke
Die Anrede "Liebe Neger" des Heinrich Lübke ist Sage, die Anrede "Sehr geehrte Kindeseltern" des Doppeldoktor Oberlaender Realität.
Beispiel 12
Psychologisches Sachverständigengutachten zur Erziehungsfähigkeit der Kindeseltern
der Kinder
betitelt der Diplom-Psychologe Michael Hin sein Gutachten für das Amtsgericht Bad Kissingen - 1 F 18/12 - Richterin Böhlk vom 04.03.2012 nebst einer unter dem Kopfbogen von Herrn Hin aufgeführten Anlage Hausbesuch im Rahmen einer sozialpädagogischen Familienhilfe durch Diplom-Pädagoge Michael Weinert).
Ein Wunder, dass Herr Hin nicht auch noch die Halbschwester der Kinder als Kindschwester der Kinder bezeichnet hat. So ein Kindskopf möchte man da beinahe ausrufen. Aber Vorsicht, in Deutschland ist es mit der Meinungsfreiheit bekanntlich nicht weit her. Dafür sorgte eine konservative Richterschaft, an der Erich Mielke seine helle Freude hätte.
Beispiel 13
Den Vogel in Sachen Kindesmutter & Co schießt die als Verfahrensbestand tätige Diplom-Sozialpädagogin Anke Nolkemper ab.
Sie schreibt:
"... unterstützt die Verfahrenspflegerin die Beschwerde der Kindesmutter und befürwortet eine Annahme durch das Kammergericht.
...
Da im Beschluss vom 31.03.2009 ein Sachverständigengutachten zur Klärung der Frage, welche Umgangsregelung im Interesse der Kinder liegt, veranlasst wurde und es auch nach Aussage der Kindesmutter einen ersten Termin in der kommenden Woche gibt, sollte der Umgang bis zum Ergebnis dieses Gutachtens entsprechend der Anträge des Kindesmuttervertreters durchgeführt werden, ..."
Diplom-Sozialpädagogin Anke Nolkemper, Stellungnahme vom 06.07.2012 an das Kammergericht - 16 UF 71/09 - Vorinstanz Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg
Komischerweise bezeichnet sich Frau Nolkemper selbst als Verfahrensbeistand, nicht aber als Kindesverfahrensbeistand, was ja nur konsequent wäre, wenn man das Wortungeheuer Kindesmuttervertreterin benutzt.
Drei Jahre später verwendet Frau Nolkemper die gleiche misslungene Wortkreation.
"Stellungnahmeersuchen vom 21.06.2012 ... zum Schriftsatz der Kindesmuttervertreterin vom 20.06.2012."
Diplom-Sozialpädagogin Anke Nolkemper, Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - Familiensache 164 F 7988/12, Schriftsatz vom 06.07.2012
Beispiel 14
Das Amtsgericht Krefeld - 66 F 77/19 - Richter Tenhofen - setzt mit Beschluss vom 18.08.2021 der zur Sachverständigen bestimmten Diplom-Psychologin Barbara Knoblauch eine Frist zur Übermittlung eines Gutachtens bis zum 30.04.2022. Das sind über acht Monate, was Richter Tenhofen mit von Frau Knobloch mitgeteilten "Kapazitätsengpässen" begründet.
Nun ja, wenn kein Verfahrensbeteiligter gegen eine solche großzügige Fristsetzung Widerspruch einlegt, dann ist es eben so, Rom wurde bekanntlich auch nicht in drei Tagen erbaut und der dreißigjährige Krieg war auch nicht von kurzer Dauer. Frau Knobloch ist dann doch etwas schneller als ihr zugestanden wurde. Mit Datum vom 20.03.2022 liefert sie dem Gericht ein 137-seitiges Gutachten, das dann allerdings wohl erst mal eine paar Tage in der Geschäftsstelle des Gerichtes in der Warteschleife hängt. Mit Schreiben vom 06.04.2022 übersendet das Gericht das Gutachten an die verfahrensbeteiligte Mutter "mit der Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen". Nun ja, erst im Bummelzug und dann plötzlich mit der Rakete zum Mond, die Justiz ist immer wieder für Überraschungen gut.
Frau Knobloch hat sich mit der Erstellung des Gutachtens offenbar sehr beeilt, so dass sie statt der gerichtlich eingeräumten über acht Monate, dann "nur" sieben Monate benötigte. Alle Achtung. Doch in der Eile vergisst man oft das naheliegende, so auch hier. Frau Knobloch zitiert den Gerichtsbeschluss unvollständig, es fehlt das Datum des Beweisbeschlusses und die Fristsetzung des Gerichtes. Ein Beweis für eine beginnende Demenz der Gutachterin ist das nicht, aber ein Indiz.
Frau Knoblauch hat aber offenbar nicht nur "Kapazitätsengpässe", sondern auch Probleme mit der deutschen Sprache. So überrascht sie den Leser ihres Gutachtens mit der Stilblüte:
"Die relativ plötzliche Abkehr Melinas (Name geändert) von ihrem Kindesvater (2018) und infolge von der gesamten väterlichen Familie entsteht in einer besonders belastenden und kritischen Zeit des Kindes." Gutachten S. 97
"Von ihrem Kindesvater" oder gar "von ihrer Kindesmutter" hat Frau Knobloch hoffentlich nicht das schlechte Deutsch gelernt, mit dem sie hier dem arglosen gebildeten Leser schockt. Schlimm genug, wenn der sogenannte öffentlich-rechtliche Rundfunk seine Zuschauer:Innen mit Neusprech und anderen groben Verunstaltungen der deutschen Sprache quält, da braucht es nicht noch Psycholog:Innen, die darum wetteifern, wer das schlechteste Deutsch spricht.
Kindeswohl des Kindes
"Im Anschluss daran soll Beweis erhoben werden zu der Frage, ob das paritätische Wechselmodell dem Kindeswohl des Kindes A, geboren am ... .2013, zukünftig am besten entspricht, durch Einholung eines kinderpsychologischen Sachverständigengutachtens.
... zur weiteren Sachverständigen wird Frau Dr. Anne K. Liedke, Institut für Rechtspsychologie und forensische Psychiatrie Große Steinstr. 69 06108 Halle, bestellt."
Amtsgericht Magdeburg - 231 F 1608/18 UG - Lubecki
- Richterin am Amtsgericht, Diplom-Psychologin Dr. Anne K. Liedke 08.05.2020
Ja wo laufen sie denn, ach ist der Rasen schön grün und das Kindeswohl des Kindes so schön wohlig.
Sie haben es sicher schon bemerkt, wir haben es hier mit einer doppelten Fügung zu tun, einem sogenannten Pleonasmus: schwarzer Rappe, alter Greis, Kindeswohl des Kindes. Nun, das amtsrichterliche Geschäft ist hart, da bleibt oft keine viel Zeit auf gute Formulierungen zu achten.
Pluralis Majestatis
From: cprinz@dresden.de
<cprinz@dresden.de>
Sent: Thursday, April 1, 2021 6:04 PM
To: ...
Subject: Beratungstermin
Sehr geehrter Herr ...,
zur Klärung
Ihrer Anliegen laden wir Sie am 16.03.2021 um 10:00 Uhr ins Jugendamt Dresden,
ASD Cotta, Meißner Landstr.6, 01157 Dresden ein.
Bezüglich des begleiten
Umgang habe ich mit Frau X (Mutter - Anmerkung
Peter Thiel) Rücksprache gehalten, dass auch Frau X als
Mutter den Umgang an einem neutralen Ort persönlich begleiten könne.
Hinsichtlich der anstehenden Feiertage, wäre dies zum Wohle von A (Kind - Anmerkung Peter Thiel) sicherlich positiv zu verzeichnen. Begleitet Umgang auf professioneller Ebene, erfragen Sie Bitte bei der jeweiligen Beratungsstelle direkt an.
Ich möchte Sie zudem darüber in
Kenntnis setzen, dass ich in der kommenden Woche nicht im Dienst bin. Ab
12.04.2021 bin ich wieder erreichbar.
Mit freundlichen Grüßen
C.
Prinz
Sozialpädagogin /Sozialarbeiterin
Landeshauptstadt Dresden
Geschäftsbereich Soziales | Jugendamt | Abt. Allgemeine Soziale Dienste
Frau Prinz definiert sich offenbar als mehrköpfiges Wesen, wenn sie schreibt:
Zudem möchten wir Sie darüber Informieren, dass
Wartezeiten bei örtlichen Stellen üblich sind. Wir verstehen Ihren Unmut
darüber.
Ganz nebenbei vergibt Frau Prinz mit dem 16.03.2021 auch noch einen Termin, der in der Vergangenheit liegt.
Probanden
"Aus Sicht Unterzeichnender ergibt sich durch das Zitieren des gerichtlichen Beschlusses kein Hinweis auf die Befangenheit eines Sachverständigen. Die gerichtiche Fragestellung umreißt thematisch den Auftrag ... und muss den Probanden vor Durchführung der Untersuchung bekannt gegeben werden. ...
Es wird um Mitteilung gebeten, ob mit der Begutachtung fortgefahren werden soll. Die Kindsmutter nahm mittlerweile Kontakt zu Unterzeichnender auf."
Diplom-Psychologin Dr. Helen A. Castellanos in einem Schreiben vom 19.01.2018 an Richterin Windhorst vom Amtsgericht Altötting - 1 F 613/17
Man könnte meinen, Frau Dr. Castellanos zieht sich frühmorgens die Hosen mit der Kneifzange an und ißt die Suppe mit einer Pinzette, so technisiert klingt es in ihrem Schreiben. Sie selber bezeichnet sich als "Unterzeichnende", die Eltern als "Probanden" und die Mutter als "Kindesmutter", grad so als ob die deutsche Spreche dazu gemacht wäre, aus Menschen Wortungetüme zu konstruieren.
Da mag man dann lieber erst gar nicht in die beiden Bücher gucken, bei denen Frau Castellanos als Mitautorin angeführt ist.
Helen A. Castellanos, Christiane Hertkorn: Psychologische Sachverständigengutachten im Familienrecht. Verlagsgesellschaft, 2013
Hans Heiß; Helen A. Castellanos: Gemeinsame Sorge und Kindeswohl nach neuem Recht. Nomos Verlagsgesellschaft, 2013
Es könnte sein, dass man dann hinterher statt zweier Augen zwei flackernde Glühbirnen am Kopf hat und mit einer Mikroprozessorstimme spricht, so dass der Ehepartner meint, er wäre mit einem Roboter, nicht aber mit einem Menschen verheiratet.
So kann es denn wohl auch nicht verwundern, wenn Hildegund Sünderhauf zu dem Buch von Helen Castellanos und Hans Heiß, Richter am Amtsgericht Altötting kritisch schrieb:
"Der Teil zu den psychologischen Grundlagen enttäuscht in mehrfacher Hinsicht: Oberflächlichkeit, fehlende kritische Auseinandersetzung mit psychologischen Annahmen in der Rechtsprechung, mangelhafte wissenschaftliche Fundierung, unangemessene Kürze und fehlende Systematik. ..."
https://www.socialnet.de/rezensionen/14927.php
Beispiel 2
"Während der Gespräche mit der Probandin zeigte sich eine emotional schwingungsfähige affektiv reagible Persönlichkeit mit deutlichen Simulations- und Dissimulationstendenzen, bei grundsätzlich hinreichender Introspektionsfähigkeit."
Diplom-Psychologe Thomas Busse, Gutachten vom 26.07.2003 für Amtsgericht Göppingen, S. 21
Sätze wie dieser dürfen offenbar in keinem Gutachten von Herrn Thomas Busse - eine Art Handlungsreisender in Sachen Gutachten - fehlen, ebenso die Bezeichnung der Eltern als "Probanden" und die eigene gewichtig daherkommende Titulierung als "Untersucher". Der Mann könnte als Schauspieler in einer Tatortserie antreten, da könnte er "untersuchen", dass es nur so kracht.
Euphemismus
Ein Euphemismus ist ein sprachlicher Ausdruck, der eine Person, eine Personengruppe, einen Gegenstand oder einen Sachverhalt beschönigend, mildernd oder in verschleiernder Absicht benennt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Euphemismus
Jede/r Bürger/in mit einem eigenen Haushalt wird vom Staat zwangsweise zur Finanzierung des Staatsfernsehen - sogenannter öffentlich rechtlicher Rundfunk - herangezogen. Der Name "öffentlich rechtlicher Rundfunk" soll davon ablenken, dass diese Organisation ein Staat im Staate ist, mit dem Ziel, die Bürgerinnen und Bürger auf die für richtig gehaltene Linie zu bringen, also Staatsfernsehen wie in der DDR, nur besser verpackt und sich pluralistisch gebend.
Damit die Maschine am Laufen bleibt und möglichst noch weiter aufgebläht werden kann, werden die Bürgerinnen und Bürger - wie im Mittelalter die Fronbauern zum Frondienst für den Feudalherren - zwangsweise dazu angehalten, das staatliche Fernsehen mit ihrem Geld zu finanzieren. Die Organisation, die die Zwangsabgabe für das Staatsfernsehen vornahm hieß bis 2012 Gebühreneinzugszentrale (GEZ). Da man aber beim Staatsfernsehen seit einiger Zeit mit Widerstand der Zwangsbührenzahler konfrontiert war, nannte man diese um in "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice", ein Euphemismus wie er im Buche steht. Dei Bürger/innen werden für so blöd gehalten, dass sie den sprachlichen Trick nicht bemerken oder dem Staatsfernsehen noch dankbar sind, dass bei ihnen nun die Gebühren anscheinend nicht mehr eingezogen werden, sondern sie einen "Beitragsservice" erhalten, ein Begriff, der irreführend suggeriert, hier würde - wie etwa in einem Hotel - ein Service geboten. Ein System, dass so wie das Staatsfernsehen agiert, würde im normalen Leben der Mafia zugerechnet werden, das bei erfolger "Schutzgeldzahlung" darauf verzichtet, das kleine Cafe oder den Friseur an der Ecke durch Handlanger und Totschläger zu verwüsten.
Nach dieser kurzen Einführung nun zu unserem unmittelbaren Thema.
Die Diplom-Psychologin Theda Bekker in einem 108-seitigem Gutachten vom 30.09.2009 für das Amtsgericht Ahlen - 12 F 36/091:
"Zur Frage des Gerichtes, welche Sorgerechtsregelung bezüglich der Kinder
dem Kindeswohl am ehesten entspricht, ist festzustellen, dass nach Sicht der
Sachverständigen die gesamte elterliche Sorge auf die Kindesmutter übertragen
werden sollte.", Gutachten S. 102
Man stelle sich nur mal vor, bei einem mittleren Luftdruck der Atmosphäre auf Meereshöhe von 101,325 kPa würde der Mutter noch einmal der gleiche Luftdruck aufgebürdet. Oder um mit der Universalgelehrten Frau Theda Bekker zu sprechen:
Zur Frage des Gerichtes, welcher Luftdruck bezüglich der Kinder dem Kindeswohl am ehesten entspricht, ist festzustellen, dass nach Sicht der Sachverständigen der gesamte Luftdruck auf die Kindesmutter übertragen werden sollte.
Die arme Mutter, die nun mit einem Luftdruck von 202,750 kPa zurecht kommen muss.
Wer euphemistisch spricht, gehört in die Sprachheilschule, egal ob es sich um den deutschen Gesetzgeber handelt, der verkorkste Paragraphen wie den §1671 BGB produziert oder um Gutachter oder Richter die gedankenlos nachplappern, was vermeintliche Autoritäten ihnen in Gesetzbüchern servieren.
Beispiel 2
Am Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße herrscht mitunter offenbar Sturm, majestätisch schweben Pinguine durch die Luft.
1.Es soll Beweis erhoben werden durch Einholung eines familienpsychologischen Sachverständigengutachtens darüber,
a) ob uns in welchem Umfang zum Wohl des betroffenen
Kindes ..., eine Aufhebung der gemeinsamen Sorge der beteiligten Eltern
erforderlich ist, ...
...
2. Zum Sachverständigen wird bestimmt undmit der
Erstattung des Gutachtens beauftragt: Dipl-Psych.Rolf Schüler-Brandenburger,
Siegbertstr. 22, 67346 Speyer
3. Das Gutachten ist binnen vier Monaten zu
erstatten.
Sturm
Richterin am Amtsgericht
Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße - 1 F 132/20 -
Beschluss vom 18.08.2020 - Richterin Sturm
Dipl-Psych. Rolf Schüler-Brandenburger hat offenbar auch noch nie bei der Matheolympiade gewonnen, sonst wäre ihm beizeiten aufgefallen, dass ihm die Richterin eine juristische Frage stellt, die zu beantworten nicht seine Aufgabe ist, nämlich ob einem Elternteil die elterliche Sorge - die ihm oder ihr nach Grundgesetz Artikel 6 zusteht - entzogen werden soll und er hätte umgehend das Gericht gebeten, die Beweisfrage korrekt zu formulieren.
Richterin Sturm spricht euphemistisch von "Aufhebung der gemeinsamen Sorge", wer wollte auch schon seinen Hund töten, nein dann lieber "einschläfern", da freut sich das Hundchen, dass man so rücksichtsvoll mit ihm ist und ihm keinen Hammer auf den Kopf haut oder in einen zugeschnürten Sack im Fluss ertränkt..
Es scheint als könne Richterin Sturm keiner Fliege etwas zu leide tun und delegiert daher solche ihr unangenehmen Aufgaben auf willige Hilfskräfte, die nicht viel zu fragen scheinen, aber dafür um so mehr verdienen.
Tapetenkleister
Beispiel
"Sie ist ein Individuum und macht daraus keinen Hehl"
Dr. Thomas Schinagl, Beauftragung am Amtsgericht Königs-Wusterhausen - 11 F 56/11 SO - Richterin Schleicher, Beauftragung am 29.12.2011, Gutachten vom 01.07.2012, S. 77
Wer hätte das gedacht, ein Mensch, noch dazu eine Frau und Mutter ist ein Individuum. Nun wissen wir es, Dr. Schinagl sei Dank. So ein Doktor ist eben ein helles Köpfchen, ach nein, ein helles Individuum. Es leuchtet und leuchtet, so dass man glatt geblendet wird. Was lernt man heutzutage nicht alles auf der Universität: lesen, schreiben, rechnen und Individuen erkennen.
"Seitdem A zum Kindesvater kam und B zur Tagesmutter besteht für B im Rahmen bei ihr eine recht stabile Situation. Ausgesprochen problematisch ist die Vielzahl der ausgefallenen Umgangskontakte mit dem älteren Sohn A, wodurch ja auch B keinen Kontakt hatte mit seinem Bruder."
Dr. Thomas Schinagl, Beauftragung am Amtsgericht Königs-Wusterhausen - 11 F 56/11 SO - Richterin Schleicher, Beauftragung am 29.12.2011, Gutachten vom 01.07.2012, Seite 91
Kindesumgang
"Seit der Trennung der Eltern im Jahr 2004 hat das Kind A seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort bei der Antragstellerin, er hat Kindesumgang mit dem Vater."
Dr. Kintrup - Richter am Amtsgericht Ahlen - 12 F 56/09, Beschluss vom 22.10.2009
Da wo sich die Kindesväter und Kindesmütter tummeln, da hat auch das Kind nicht etwa einfach so Umgang mit einem Elternteil, sondern Kindesumgang. Was der Unterschied zwischen Umgang und Kindesumgang sein soll, weiß man zwar nicht so recht, außer dass das eine Wort überflüssigerweise länger als das andere ist.
Konsequenterweise hätte Richter Kintrup aber auch im schönsten Amtsdeutsch so schreiben können:
Seit der Trennung der Kindeseltern im Jahr 2004 hat das Kind A seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort bei der Antragstellerin, der Kindesmutter, das Elternkind hat Kindesumgang mit dem Kindesvater.
Psychologische Störungen
Wussten Sie schon was eine pädagogische Störung ist? Das ist eine Störung, die Pädagogen bekommen können, wussten Sie schon was eine politische Störung ist, das ist eine Störung die Politiker bekommen können. Wussten Sie schon, was eine elektrische Störung ist, das ist eine Störung, die Elektriker bekommen können.
Das alles haben Sie nun gelernt und da man nie genug lernen kann, lernen Sie jetzt noch was eine psychologische Störung ist. Eine psychologische Störung ist eine Störung, die Psychologinnen bekommen können. Bisher wurde diese Störung nur bei weiblichen Psychologinnen festgestellt, die als Gutacherinnen arbeiten, hier ein Beispiel:
"Frau X konnte insbesondere mit Kindern und Jugendlichen verschiedener Altersgruppen sehr schnell einen liebevollen und empathischen Umgang finden; es gelang ihr dabei auch sehr zu Kindern und Jugendlichen Kontakt zu bekommen, die unter schwersten psychologischen Störungen leiden."
Diplom-Psychologin Rizlan Maachaoui vom sogenannten "Institut für psychologische Fachgutachten" in Köln
Nur gut, dass die Kinder und Jugendlichen keine elektrische Störung haben, da hätte man wohl den ganzen Sicherungskasten wechseln müssen.
Totalitärer Vater
"A ist im Alltag psychisch stabil und physisch in der Lage die Anforderungen zu bewältigen, soziale Kontakte zu knüpfen und Beziehungen aufrecht zu erhalten. Es besteht jedoch jetzt die Gefahr, bei fehlender Ruhe in der Pubertät (Identitätsbildung und ´setzen` lassen der Erlebnisse), dass A in eine schwere Identitätskrise mit totalitärer Ablehnung des leiblichen Vaters geraten könnte."
Diplom-Psychologin Dr. Dorit Schulze - Gutachten vom 07.03.2005 (S. 57) für das Amtsgericht Dresden - 306 F 3203/02 - Richterin Frau Müller
Frau Schulze hat wohl Schwierigkeiten mit Begriffen total und totalitär. Das muss bei einer Frau die offenbar in Philosophie promoviert hat, doch sehr verwundern. Zum Glück müssen wir aber die Promotion der Frau Schulze nicht lesen, zumal wir gar nicht wissen, wo man diese lesen kann.
Suggestion
Der Begriff Suggestion wurde im 17./18. Jahrhundert eingeführt und bezeichnet die manipulative Beeinflussung einer Vorstellung oder Empfindung mit der Folge, dass die Manipulation nicht wahrgenommen wird oder zumindest zeitweise für das Bewusstsein nicht abrufbereit ist. Etymologisch ist er zurückführbar auf lat. suggestio, -onis, was gleichbedeutend ist mit Hinzufügung, Eingebung oder lat. subgerere, suggerer also zuführen, unterschieben. (lat. suggestio, -onis Hinzufügung, Eingebung, als rhetorisches Mittel Beantwortung der eigenen Frage)
http://de.wikipedia.org/wiki/Suggestion03.02.2009
Nach der obigen Beschreibung ist eine Suggestion eine manipulative Beeinflussung, die vom der zu beeinflussenden Person (Empfänger) nicht bemerkt wird. So etwa in der Werbung, in der ein durchschnittlicher Zuschauer sich nicht bewusst wird, wie das vom Werbenden (Sender) beworbende Produkt mit positiv einstimmenden musikalischen und visuellen Bildern eingerahmt wird. Eine simple Kaffeemaschine wird beispielsweise in ein Bild einer Familie, die glücklich und harmonisch in einem Einfamilienhaus mit Blick auf die Berge wohnt, gesetzt. Der Zuschauer des Werbespots (Empfänger) erinnert sich bei seinem nächsten Kaufhausbesuch an dieses Bild und kauft eine Kaffeemaschine der beworbenen Firma, obwohl er zu Hause noch eine funktionsfähige Kaffeemaschine hat.
Suggestionen können vom Sendenden bewusst oder unbewusst erfolgen. Eine Werbefirma setzt Suggestionen bewusst ein. Mit welchen Mitteln können wir die Zuschauer bewegen das Produkt zu kaufen. Je nach Zielgruppe werden für ein optimales Beeinflussungsergebnis die passend erscheinenden verbalen und nonverbalen Rahmungen gesetzt. Werbung mit der Zielgruppe alte Menschen wird anders angesprochen als Werbung für junge Eltern.
Ebenso kann auch ein Therapeut (Sender) gegenüber seinem Klienten (Empfänger) Suggestionen benutzt, um diesen bei seinem Entwicklungsprozess oder der Lösung bestehender Probleme zu unterstützen.
Häufig laufen Beeinflussungsprozesse aber sowohl auf der Seite des Senders als auch des Empfängers ohne Reflexion über das eigene Tun ab. Wird über die Kommunikation nicht bewusst reflektiert oder metakommuniziert spielt sich das Beeinflussungsgeschehen auf einer unbewussten Ebene ab.
So etwa braucht sich eine Mutter (Sender), die zu ihrem Kind (Empfänger) eine Doppelbindung aufbaut, über den Vorgang der von ihr aus Eigeninteressen betriebenen Manipulation des Kindes nicht bewusst zu sein.
vergleiche hierzu:
Wolfgang Walker: "Die Forschungen zur Schizophrenie und die Entstehung der ´Double-Bind´-Hypothese" In: "Abenteuer Kommunikation. Bateson, Perls, Satir, Erikson und die Anfänge des Neurolinguistischen Programmierens (NLP)", Klett-Cotta 1996
Eine Suggestion wird nur dann wirksam, wenn der Empfänger die Suggestion annimmt. Wird die Suggestion vom Empfänger erkannt, verliert sie zum Teil oder ganz ihre Wirkmächtigkeit.
LIED DER PARTEI (Die Partei hat immer recht), 1950
Komposition und Text: Louis Fürnberg
Sie hat uns alles gegeben,
Sonne und Wind und sie geizte nie.
Wo sie war, war das Leben,
Was wir sind, sind wir durch sie.
Sie hat uns niemals verlassen,
Fror auch die Welt, uns war warm.
Uns schützt die Mutter der Massen,
Uns trägt ihr mächtiger Arm.
Die Partei, die Partei,
Die hat immer recht
Und Genossen es bleibe dabei,
Denn wer kämpft für das Recht,
Der hat immer recht
Gegen Lüge und Ausbeuterei.
Wer das Leben beleidigt,
Ist dumm oder schlecht,
Wer die Menschen verteidigt,
Hat immer recht.
So aus Lenin'schem Geist
Wächst von Stalin geschweißt
Die Partei, die Partei, die Partei.
Sie hat uns niemals geschmeichelt.
Sank uns im Kampfe auch mal der Mut,
Hat sie uns leis nur gestreichelt:
"Zagt nicht!" und gleich war uns gut.
Zählt denn noch Schmerz und Beschwerde,
Wenn uns das Gute gelingt,
Wenn man den Ärmsten der Erde,
Freiheit und Frieden erzwingt?
Sie hat uns alles gegeben,
Ziegel zum Bau und den großen Plan.
Sie sprach: "Meistert das Leben,
Vorwärts Genossen, packt an."
Hetzen Hyänen zum Kriege,
Bricht euer Bau ihre Macht.
Zimmert das Haus und die Wiege,
Bauleute, seid auf der Wacht!
http://www.8ung.at/sowjetlieder/die_partei_hat_immer_recht.html
Louis Fürnberg (1909-1957) entstammte einer jüdischen Fabrikantenfamilie aus Mähren. Fürnberg trat 1928 der Kommunistischen Partei bei und blieb ihr fast bedingungslos treu. Für die von ihm gegründete Agitpropgruppe "Echo von links" schrieb er viele, teils hervorragende Texte. Den Faschismus überlebte er in Palästina, seine Angehörigen und die seiner Frau wurden von den Nazis ermordet. In Palästina konnte er seine Haltung als "proletarischer Internationalist" nicht mit den zionistischen Vorstellungen in Einklang bringen und wollte deshalb das Land verlassen. Vor seiner Rückkehr 1946 wurde er im aufkommenden Kalten Krieg als Kommunist von den Engländern mehrere Monate interniert. 1946-1948 war er in Prag wieder im Parteiauftrag als Korrespondent für diverse Zeitungen tätig.
Nach Staatsgründung der DDR wurde er Erster Botschaftsrat der CSR in Berlin. Im Zuge der stalinistischen Säuberungen im Umkreis der Slansky-Prozesse wurde sein Vorgesetzter Fischl abberufen, angeklagt und hingerichtet und Fürnberg an seine Stelle gesetzt. Die Prozesse in der CSR zeigten offen antisemitische Züge und so geriet auch er in Gefahr. Im Dezember 1952 wurde er dann auch von seinem Posten abberufen und zurückbeordert. Am 21. Dezember (Stalins Geburtstag) fuhr er nach Prag. Zuvor hatte er seine gesamte Korrespondenz und andere Unterlagen verbrannt. Eine Anklage blieb ihm erspart. Zwei Jahre leitete er dann die Abteilung für "kulturelle Betreuung anderssprachiger nationaler Gruppen" im Schulministerium in Prag. Keine seiner Dichtungen wurde in der CSR publiziert. 1954 beantragte Fürnberg die Übersiedelung nach Weimar und holte dafür die Zustimmung beider Regierungen ein. Die Entgegennahme des Passes sollte er mit einer Denunziation bezahlen, die er verweigerte. In Weimar war er unter Walter Victor als stellvertretender Direktor der Nationalen Forschungs- und Gedenkstätten tätig. 1955 erlitt er bei einem Aufenthalt in Prag einen Herzinfarkt, mitverursacht vom Klima der Bedrohung und Denunziation der spätstalinistischen Zeit. Er erholte sich nicht mehr davon und starb 1957. Das "Lied der Partei" begleitete ihn bis zum Schluß.
http://www.da-ve.de/lyrik/winter.html
Während man dem Dichter Louis Fürnberg, seine unterwürfige Lobhudelei auf die Partei (SED) vielleicht nachsehen kann, der Mann war im Zusammenhang mit dem sogenannten "Slansky-Prozess", immerhin akut vom Tode bedroht und versuchte wohl auch mit diesem Gedicht sein Leben zu retten, kann eine solche Entschuldigung bei anderen wohl nicht greifen, so den SED-Funktionären, die später nur die inzwischen nicht mehr salonfähige, Stalin betreffende Zeile gestrichen, es aber ansonsten bei diesem wunderbaren Beispiel eines Zirkelschlusses belassen haben und dieses wunderliche Lied der DDR-Bevölkerung weiterhin zumuteten.
Die Partei, die Partei,
Die hat immer recht
Und Genossen es bleibe dabei,
Denn wer kämpft für das Recht,
Der hat immer recht
Circulus vitiosus (fehlerhafter Kreis) - im engeren Sinne ein Beweisfehler, bei dem die zu beweisende Aussage für den Beweis vorausgesetzt wird.
Petitio Principii - Verwendung eines unbewiesenen, erst noch zu beweisenden Satzes als Beweisgrund für einen anderen Satz
Pleonasmus - Häufung sinngleicher oder sinnähnlicher Wörter (z.B. weißer Schimmel, schwarzer Rappe; „Ein Psychologe ist ein Psychologe, weil er ein Psychologe ist.“)
Tautologie - einen Sachverhalt doppelt wiedergebende Fügung (z.B. schwarzer Rappe, alter Greis)
Zirkelschluss - (fehlerhaftes Beweisverfahren, bei dem Teile der zu beweisenden Aussage bereits als Prämissen vorausgesetzt wurden)
Tautologien
"Im Mai 2012 schloss
sich ein Team aus Sachverständigen, Verfahrensbeiständen, Umgangspflegern und
systemischen Supervisoren zusammen, die in ihrer praktischen Arbeit seit längerem
mit dem lösungsorientierten Ansatz arbeiten und damit sehr gute Erfahrungen
sammeln konnten.
http://ilf-berlin.de/gruendung.html
Gefunden am 28.09.2015
heißt es auf der Internetseite des sogenannten "Instituts für Lösungsorientierung und Familienrecht".
Ein Team schloss sich also zusammen, aber mit wem? Mit sich selbst? Oder schloss sich ein "Team aus Sachverständigen, Verfahrensbeiständen, Umgangspflegern und systemischen Supervisoren" mit" einem Team aus Sachverständigen, Verfahrensbeiständen, Umgangspflegern und systemischen Supervisoren" zusammen, grad wie sich die DDR mit 16 Millionen Einwohnern mit ihrer ungleichen Schwester der BRD mit ca. 60 Millionen Einwohnern zusammenschloss, wobei die dominante Schwester BRD dafür sorgte, dass der Zusammenschluss den Namen BRD und nicht den Namen DDR erhielt, grad wie es im Eherecht der BRD lange der Fall war, dass die subordinierte Ehefrau den Namen des Ehemannes übernehmen musste.
Man nehme also eine Prise "Sachverständiger, Verfahrensbeistände, Umgangspfleger und systemische Supervisoren", rühre drei Mal kräftig um, spreche Abra Kadabra, drei mal schwarzer Kater und heraus kommt ein "Institut". Noch dazu ein "Institut", das aus einem Team besteht, das sich zusammengeschlossen hat, sozusagen ein Teamteam, man könnte dann auch von einem Institutinstitut sprechen oder von einer tautologischen Tautologie.
Tautologien und Zirkelschlüsse sind aber nicht nur auf Websiten von tautologischen Instituten zu finden, sondern, wen könnte das wundern, auch im familiengerichtlichen Verfahren, denn wo wenig ist, muss kräftig aufgeblasen werden, damit das Wenige bemerkt werden kann.
Durch Tautologien soll die Inhaltslosigkeit eines Vortrages und/oder seine mangelnde oder fehlende schlüssige Argumentation verdeckt werden.
einen Sachverhalt doppelt wiedergebende Fügung, z.B. schwarzer Rappe, alter Greis, Redewendungen wie: angst und bange, ganz und gar
In der Philosophie (Circulus vitiosus - fehlerhafter Kreis) - ein Beweisfehler, bei dem die zu beweisende Aussage für den Beweis vorausgesetzt wird.
Beispiel 1
"Das unsichere zurückhaltende Verhalten von X. sowie das aggressive, destruktive Verhalten von Y. verweisen auf Besonderheiten des kindlichen Sozialverhaltens." (Gutachten S. 54)
Diplom-Psychologin Irmtraud Roux, Gutachten vom 15.07.2003 für Amtsgericht Landau, Zweigstelle Bad Bergzabern - 2 F 109/02 - Richterin Frau Neu
Man könnte sicher auch genau so treffend formulieren: Das Autofahren mit einer Geschwindigkeit von 240 Kilometer pro Stunde auf deutschen Autobahnen verweist auf Besonderheiten des Autofahrers.
Oder: Die Geschmacklosigkeit des Essens verweist auf die Besonderheiten des Essens.
Beispiel 2
"Die Zusammenfassung gibt einen Abriss der wesentlichen Ergebnisse der Begutachtung. ..."
Diplom-Psychologin Dr. Sibylle Kurz-Kümmerle, 03.04.2004
Nach Meyers Grosses Taschenlexikon bedeutet Abriss:
knappe Darstellung, Übersicht, Zusammenfassung
Frau Dr. Sibylle Kurz-Kümmerle schreibt also faktisch in Form einer Tautologie:
Die Zusammenfassung gibt eine Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse der Begutachtung. ...
Beispiel 3
Wird als ein eingesetztes diagnostisches Verfahren angegeben: "Exploration und Untersuchung" (Diplom-Psychologin Dr. med. Clauß, 2003), so liegt hier offenbar eine Tautologie vor.
Nach Duden Fremdwörterbuch bedeutet Exploration:
Untersuchung und Befragung; Nachforschung.
Das Wort "Untersuchung" ist schon im Begriff "Exploration" enthalten und braucht daher nicht noch einmal genannt werden. Der einzige psychologische Effekt einer Mehrfachbenennung ist die Suggestion von Methodenvielfalt innerhalb des diagnostischen Vorgehens.
Beispiel 4
Die Bezeichnung eines Gesprächs mit "Eingehendes Gespräch" (Diplom-Psychologin Isabelle N. Koch 09.09.2003) soll dem Leser offenbar eine besondere Gründlichkeit der Gutachterin suggerieren. In so fern ist es eine Tautologie, da die Arbeit eines Gutachters immer die erforderliche Gründlichkeit aufweisen soll.
Beispiel 5
Gutachter können im Rahmen des ihnen vom Gericht zugewiesenen Auftrages (Beweisfrage) relativ selbstständig arbeiten und, sofern nicht vorher vom Gericht eingeschränkt, die Art und Weise der Erfüllung ihres Auftrages in eigener Verantwortung selbst gestalten. Dass sie sich dabei immer am gerichtlichen Auftrag zu orientieren haben ist logisch in der Sache begründet. Von daher ist es eine Trivialität und darüber hinaus eine Tautologie, wenn der Diplom-Psychologe Hans-Albert Treplin, der dem Gericht ein Gutachten unter dem Namen "Institut für Gericht und Familie Berlin/Brandenburg e.V." offeriert, schreibt:
"Gemäß den eingangs genannten Richtlinien für die Erstellung psychologischer Sachverständigengutachten orientiert sich die Planung und Durchführung der Begutachtung an der Fragestellung des Auftraggebers" (04.11.2004, S.4)
Woran sollte sich die Arbeit des Gutachters denn sonst orientieren, wenn nicht an der Fragestellung, bzw. dem Auftrag des Gerichtes. Doch nicht etwa an einem Auftrag vom lieben Gott oder der Deutschen Bank? Es mutet da schon etwas seltsam an, wenn Herr Treplin auch noch Berliner Landesbeauftragter und Vorsitzender des Landesfachverbandes der Sektion Rechtspsychologie im BDP (Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.) ist (Stand Januar 2003) und ihm in diesem Zusammenhang sicher auch Qualität sichernde Aufgaben zukommen. wie er in der Funktion des Berliner Landesbeauftragten seine eigenen "Institutskollegen" des sogenannten "Instituts für Gericht und Familie" kritisch begleiten soll, bleibt allerdings für den Autor dieses Aufsatzes schleierhaft. Im Bundestag diskutiert man derzeit (2006) mit guten Grund die Offenlegung der Nebeneinkünfte der Abgeordneten, weil man verhindern will, dass ein Abgeordneter, der nebenbei noch im Vorstand eines großen Unternehmens ist, an einer Gesetzgebung mitwirkt, die gerade dieses Unternehmen nicht unerheblich betrifft. Wirtschaftsseitig spricht man bekanntlich euphemistisch von Lobbyarbeit, wenn man dafür sorgt, dass die eigenen Interessen auch im Bundestag vertreten werden, an anderer Stelle spricht man etwas drastischer von Filz und Seilschaften, die auf diese Weise die Politik bestimmen.
Beispiel 6
"Soll der Beweis erhoben werden darüber, ob der Antragsteller gesundheitlich in der Lage ist einen begleitenden Umgang mit dem Kind X. geboren am ..., verantwortungsbewusst wahrzunehmen.
Desweiteren soll Beweis erhoben werden darüber, ob unter den gegebenen Umständen ein unbegleiteter Umgang zwischen dem Antragsteller und X dem Wohle des Kindes entspricht."
Amtsgericht Flensburg
Die Formulierung "unter den gegebenen Umständen" ist eine Tautologie. Die Umstände sind immer gegeben, daher ist es überflüssig zu erwähnen, dass sie gegeben sind. Sinn macht es lediglich auf besondere Umstände Bezug zu nehmen, so z.B. auf eine psychische Erkrankung eines Elternteils. Solange aber eine Erkrankung nicht festgestellt worden ist, kann sie auch nicht als "unter den gegebenen Umständen" bezeichnet werden.
Zum anderen ist der unbegleitete Umgang die Regel, ein begleiteter Umgang dagegen die Ausnahme, die einer gesonderten Begründung bedarf (vgl. OLG München Beschluss vom 13.11.2002 - 4 UF 383/02, veröffentlicht in "FamRZ" 2003, Heft 8).
Es bedarf aber weder beim begleiteten noch beim unbegleiteten Umgang einer positiven Kindeswohlfeststellung, damit der Umgang stattfinden kann. Im Gegenteil, Umgang hat immer stattzufinden, es sei denn, das Wohl des Kindes erfordert einen Ausschluss des Umgangs (§1684 BGB). Das Gericht sollte daher aufgefordert werden, den fehlerhaften Beschluss zu korrigieren. Kommt das Gericht dem trotz einer entsprechenden Information nicht nach, so stellt der nicht korrigierte Beweisbeschluss, der den Umgang von einer positiven Kindeswohlprüfung abhängig macht, möglicherweise eine Rechtsbeugung dar, strafbar nach § 339 StGB.
Beispiel 7
"Die Erfahrung lehrt, dass man Geschwister nur trennen sollte, wenn es erforderlich ist und allen nutzt."
Diplom-Psychologe Dr. Klaus Schneider, Gutachten vom 15.12.2004, S. 8
„Wenn es erforderlich ist.“ - eine Tautologie! Denn wenn es nicht erforderlich wäre, dann würde sich die Frage einer eventuellen Trennung der Geschwister gar nicht stellen.
Wann aber ist eine Geschwistertrennung "erforderlich"? Antwort des Gutachters, "wenn es erforderlich ist und allen nutzt". Was ist aber, wenn es nicht allen nützt, so z.B. wenn ein Elternteil ein Geschwisterkind als Partnerersatz benutzt. Würde dieses Geschwisterkind aus dem Haushalt dieses Elternteils genommen werden, so würde dies dem Elternteil sicher nicht nützen, sollte man deshalb auf eine Herausnahme des Kindes aus dem Haushalt und Unterbringung im Haushalt des anderen Elternteil verzichten, wenn dies die für das Kindeswohl bessere Lösung wäre (§1671 BGB) oder sogar sonst eine Kindeswohlgefährdung zu befürchten wäre?
Bei Gutachtern die unter dem Logo der "Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie" München (GWG) arbeiten, findet man oft den folgenden Textbaustein:
"Das zu erstattende Gutachten versteht sich vorbehaltlich der Ergebnisse weiterer Termine der Verfahrensbeteiligten vor dem Familiengericht und zum Zeitpunkt der Begutachtung nicht vorhersehbarer Ereignisse."
So z.B. bei Diplom-Psychologin Dr. Sibylle Kurz-Kümmerle (18.02.2005) und Diplom-Psychologin Carola Wagner (20.07.2005).
Was mit dieser Formulierung gemeint ist, da muss sich auch der geübte Leser anstrengen um zu einer Bedeutungsgebung zu kommen. Wahrscheinlich ist damit gemeint, dass im Gutachten nur dazu Stellung genommen wird, was schon passiert ist. Dies wäre aber eine Tautologie, da es prinzipiell unmöglich ist, zu etwas Stellung zu nehmen, was noch nicht passiert ist.
Beispiel 8
Der "tatsächliche Wille"
Die Kinder sind nicht mehr ausreichend in der Lage wegen des Aufenthaltes bei einem Elternteil und wegen der Ausgestaltung des Umgangs mit einem Elternteil ihren tatsächlichen Willen zu äußeren.
Dr. Vera Meyer - Gutachten vom 16.03.2009 (S. 37), Beauftragung durch Richter Häußler am Amtsgericht Leipzig - 335 F 193/07
Der "tatsächliche Wille" kann als eine tautologische Wortschöpfung der Diplom-Psychologin Dr. Vera Meyer, die auch Leiterin der Psychologische Beratungsstelle der Universität Leipzig ist, betrachtet werden. Tautologisch ist die Wortschöpfung "tatsächlicher Wille", weil der Wille immer tatsächlich - also Tatsache - ist.
So wie es keinen "tatsächlichen Willen" gibt, gibt es auch keinen ""nicht tatsächlichen Willen". Wäre der Wille nicht Tatsache, dann spräche man über eine Fiktion. Fiktionen sind bei Psychologen zwar sehr beliebt, wohl aus dem (infantilen) Wunsch, sich aus der Realität des eigenen Alltags in eine fiktive schöne Welt zu flüchten.
Dass der Wille sich ändern kann, ändert nichts daran, dass es ihn gibt und dass er zu jedem beliebigen Zeitpunkt eine bestimmte Ausprägung hat. Leider haben die meisten Diplom-Psychologen im Mathematikunterricht der Abiturstufe geschlafen oder aus dem Fenster geguckt und darüber phantasiert, wie sie später einmal redundante Vorträge halten können, mit denen sie naive Leute einlullen und sich in die Ruhmeshalle der Psychologie auf ewig eingravieren können, anstatt den Erklärungen des Mathematiklehrers über das Prinzip der Differentialrechnung zu folgen.
Die Differential- bzw. Differenzialrechnung ist ein Gebiet der Mathematik und ein wesentlicher Bestandteil der Analysis. Sie ist eng verwandt mit der Integralrechnung, mit der sie unter der Bezeichnung Infinitesimalrechnung zusammengefasst wird. Zentrales Thema der Differentialrechnung ist die Berechnung lokaler Veränderungen von Funktionen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Differentialrechnung
Hätten unsere Psychologen in der Schulzeit aufgepasst, dann wüssten sie, dass man sich das Zeitintervall auf der x-Achse beliebig klein denken kann, um den Anstieg der Kurve zu einem x-beliebigen Zeitpunkt exakt zu bestimmen. Doch wer schläft, kann dies selbstredend nicht und erfindet statt dessen, so wie unsere Herren und Damen Diplom-Psychologen, nebulöse und spekulative Geschichten.
Der Satz der Frau Meyer:
Die Kinder sind nicht mehr ausreichend in der Lage wegen des Aufenthaltes bei einem Elternteil und wegen der Ausgestaltung des Umgangs mit einem Elternteil ihren tatsächlichen Willen zu äußeren.
impliziert, dass die Kinder einen "tatsächlichen Willen" hätten, den zu äußern, die Kinder jedoch nicht "ausreichend in der Lage wären". Wenn die Kinder aber nicht in der Lage wären, ihren "tatsächlichen Willen" zu äußeren, woher will Frau Dr. Meyer dann wissen, dass sie einen solchen hätten? Frau Dr. Meyer scheint hier über etwas zu sprechen, was es angeblich gäbe, nur dass es keiner sehen oder erfahren kann, nicht einmal sie selbst. Das erinnert an den Blinden dem man eine Bibel zum Lesen gibt, damit er die Worte Gottes erfahren kann oder an das vorwissenschaftliche Konstrukt vom sogenannten Äther.
Der Äther (griech.
αἰθήρ [aithär] für der (blaue) Himmel) ist eine Substanz, die im ausgehenden 17. Jahrhundert als Medium für die Ausbreitung von Licht postuliert wurde. Später wurde das Konzept aus der Optik auch auf die Elektrodynamik und Gravitation übertragen, vor allem um auf Fernwirkung basierende Annahmen zu vermeiden. Seit der allgemeinen Akzeptanz der speziellen Relativitätstheorie Albert Einsteins und der Quantenmechanik wird ein solcher Äther nicht mehr als physikalisches Konzept benötigt.http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%84ther_(Physik)
Zirkelschlüsse - petitio principii
petitio principii (Verwendung eines unbewiesenen, erst noch zu beweisenden Satzes als Beweisgrund für einen anderen Satz - Duden Fremdwörterbuch 1997
Zirkelschluss - (fehlerhaftes) Beweisverfahren, bei dem Teile der zu beweisenden Aussage bereits als Prämissen vorausgesetzt werden.
Lob der Partei
Die Partei, die Partei,
Die hat immer recht
Und Genossen es bleibe dabei,
Denn wer kämpft für das Recht,
Der hat immer recht
Louis Fürnberg
Was ist Intelligenz?
Frage: "Was ist Intelligenz?"
Antwort: "Intelligenz ist die geistige Fähigkeit, die mit Intelligenztests gemessen wird."
aus Watzlawick, Paul; Nardone, Giorgio: "Kurzzeittherapie und Wirklichkeit"; Piper Verlag, München, 1999, S. 26
Was man bei Watzlawick als negatives Beispiel rekursiven oder autoreferentiellen Denkens findet und lesend meint, so viel logische Unbekümmertheit findet sich nur bei ungebildeten Menschen, der wird sich beim Lesen manchen Gutachtens davon überzeugen müssen, dass die Fähigkeit zu logischen Denken auch bei Diplom-Psychologen oder auch Juristen bisweilen sehr beeinträchtigt zu sein scheint. Das kann zwar dumm für die von einer solchen "Fachkraft" betroffenen Eltern sein, doch wer interessiert sich in einer selbstreferentiellen Expertenlandschaft, in dem sich sogenannte Experten gegenseitig Kompetenzzeugnisse ausstellen (siehe die gegenseitigen positiven Buchrezensionen, die sich einschlägig bekannte Gutachter in diversen Fachzeitschriften gegenseitig ausstellen), schon für die Eltern, dass sei hier in Form einer rhetorischen Frage (also einer Frage, die schon eine Antwort enthält) ganz unschuldig gefragt.
Es kann schon erstaunen, mit welcher Unbekümmertheit sogenannte Sachverständige Zirkelschlüsse verwenden und einige Familienrichter ihnen dass auch noch unsanktioniert durchgehen lassen. Dies wirft im logischen Schluss die Frage nach der Kompetenz dieser Familienrichter auf, darüber möge sich der geneigte Leser seine eigenen Gedanken machen, wir vertrauen darauf, dass es die unsrigen sein werden.
Der Vortrag, man habe als Gutachter schon über 600 Gutachten geschrieben (Diplom-Psychologin Inge Mayer-Bouxin, 2004) oder gar "etwa 1000 Gutachten" (Diplom-Psychologe Thomas Busse, 20.11.2004, ist für sich genommen überhaupt kein Qualitätsbeweis.
Jopt äußert sich zu diesem Thema zutreffend wie folgt:
"Auch jene `Begründungen`, wonach der Wert psychologischer Gutachten allein schon dadurch bewiesen sei, dass die Empfehlungen in der Regel von den Gerichten übernommen würde (Arntzen, 1989), hat zwar eine lange Tradition (Hetzer, 1939), ersetzt aber fehlende Evaluationsstudien nicht, denn wer so argumentiert, bewegt sich in Tautologien, d.h. wissenschaftlich wertlosen Zirkelschlüssen."
Jopt, Uwe; Zütphen, Julia: "Psychologische Begutachtung aus familiengerichtlicher Sicht: A. Entscheidungsorientierter Ansatz"; In: "Zentralblatt für Jugendrecht", 9/2004, S. 318
Auch die anlässlich einer Kritik zur Aufgabendelegation durch den Gutachter an vom Gericht nicht beauftragte Personen gegebene Erwiderung stellt einen wertlosen Zirkelschluss dar:
"Die Besichtigung des sozialen Umfeldes der betreffenden Kinder wird lediglich in den Fällen von Mitarbeitern der Praxis übernommen, in welchem es möglich ist, die Kinder zuvor psychodiagnostisch in der Praxis zu untersuchen. ... Im übrigen hat sich diese Vorgehensweise bei der Erstellung von etwa 1000 Gutachten durch den Untersucher bewährt."
Diplom-Psychologe Thomas Busse, 19.11.2004
Beispiel 2
Allerdings haben nicht nur Gutachter Schwierigkeiten mit einer logisch korrekten Sprache, auch bei Richter/innen, denen man mitunter nachsagt, logisches Denken wäre eine Grundvoraussetzung ihrer Arbeit, trifft man dann und wann die Verwendung von Zirkelschlüssen an.
So z.B. bei der Richterin Partikel vom Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, die in einem Urteil vom 20.06.2005 schreibt:
„Zum einen genießen Gerichtsgutachten gemäß §2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG Urheberrechtsschutz. Denn sie gehören zu den urheberrechtlich geschützten Sprachwerken.“ (S.4)
Richterin Partikel begeht hier eine petitio principii (Verwendung eines unbewiesenen, erst noch zu beweisenden Satzes als Beweisgrund für einen anderen Satz - Duden Fremdwörterbuch 1997). Ein Sonderfall ist der circulus vitiosus: Ein solcher liegt vor, wenn unter den Aussagen, die zum Beweis einer Behauptung dienen, eine Aussage vorkommt, zu deren Beweis die (stillschweigend als bewiesen angenommene) Behauptung selbst wieder gebraucht wird:
Gerichtsgutachten genießen Urheberrechtsschutz.....weil sie zu den urheberrechtlich geschützten Sprachwerken gehören. (Die Richterin, hier aufs Wesentliche reduziert. Noch kürzer: Gerichtsgutachten genießen Rechtsschutz, weil sie Rechtsschutz genießen. (Das Wort „Sprachwerk“ dient nur dazu, vom Zirkelcharakter der Aussage ein ganz klein wenig abzulenken.).
Festzustellen bleibt: Die Richterin legt mit dem obengenannten Satz nicht dar, worauf sie ihre apodiktisch vorgetragene Meinung stützt. Im Urheberrechtsgesetz findet sich jedenfalls kein Hinweis darauf, dass ein Gutachten von vornherein urheberrechtlich geschützt wäre. Auch obergerichtliche Urteile, auf die sich die Richterin hier stützen könnte, werden von ihr nicht vorgetragen.
Gegen das Urteil, das sich einer solchen Technik bedient, ist inzwischen Berufung eingelegt worden.
Beispiel 3
"Kaum eine Zahl verdeutlicht die gesellschaftliche Bedeutung der Kinder- und Jugendhilfe so anschaulich wie die des Personals in ihren Einrichtungen, Diensten und Behörden:
Ende 2018/Anfang 20191 arbeiteten fast 1,1 Mio. Personen in der Kinder- und Jugendhilfe.
• Diese Gesamtzahl entspricht immerhin 2,4%2
aller Erwerbstätigen in Deutschland."
aus:
Kommentierte Daten der Kinder- und Jugendhilfe,
Informationsdienst der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik, AKJStat,
gefördert durch das BMFSFJ und das MKFFI NRW
23. Jahrgang,
April 2020,
Heft 1 / 2020
Herausgeber:
Prof. Dr.
Thomas Rauschenbach
Redaktion:
Dr. Jens Pothmann
Sandra Fendrich
Catherine Tiedemann
Erscheinungsweise:
3 Mal im Jahr
Impressum
ISSN 1436-1450
Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- &
Jugendhilfestatistik
– AKJStat
Technische Universität Dortmund
FK 12,
Forschungsverbund
DJI/TU Dortmund
Die Jugendhilfe ist wichtig, weil die Jugendhilfe wichtig ist. Auch das Gehirn ist wichtig, weil das Gehirn wichtig ist.
Herr lass Hirn regnen und verschone uns mit Zirkelschlüssen aus dem Hause Thomas Rauschenbach.
Schachtelsätze
"Es muss zu schaffen sein, meine Damen und Herren, wenn ich die CDU ansehe, die Repräsentanten dieser Partei an der Spitze, in den Ländern, in den Kommunen, dann bedarf es nur noch eines kleinen Sprühens sozusagen in die gludernde Lot, in die gludernde Flut, dass wir es schaffen können und deswegen in die lodernde Flut, wenn ich sagen darf und deswegen meine Damen und Herren."
12 September 2007
Schachtelsatz-Experten Edmund Stoiber
gefunden auf:
http://erfolgreich-schreiben.typepad.com/schreiben_im_beruf_/2007/09/schachtelsatz.html
Beispiel 1
"Eine Erhebung weiterer Angaben war aufgrund der Ablehnung des Kindesvaters den Kindergarten zu besuchen - trotz dessen, dass Herr X zunächst kritisierte, dass der Kindergarten nicht mit einbezogen werde - nicht möglich."
Dr. Dorit Schulze, Gutachten für Amtsgericht Pirna vom 21.02.2004, S. 98
Die Diplom-Psychologin Dr. Dorit Schulze wollte offenbar folgenden Sachverhalt zum Ausdruck bringen:
Die Sachverständige bat den Vater um die Zustimmung zur Kontaktaufnahme und zu einem Gespräch mit der Kita-Erzieherin des Kindes. Da der Vater diese Zustimmung verweigerte, konnte die SV dort keine weiteren Erhebungen anstellen.
Doch warum verständlich, wenn es auch unverständlich geht, mag Frau Schulze gedacht haben.
Beispiel 2
Sprache verrät immer auch einiges über die geistige Verfasstheit und Klarheit des Sprechers, man kann den nachstehenden Schachtelsatz zum Anlass nehmen, sich über die Gutachterin entsprechende Gedanken zu machen.
"Im anliegenden Fall hat sich aber im Rahmen der psychologischen Gespräche insbesondere mit A und Frau X ergeben, dass A nicht - wie von der Mutter unterstellt - von dem Vater nicht genügend unterstützt und zu Besuchen bei der Mutter angehalten worden ist, sondern dass dieses auf die verweigernde Haltung A zurückzuführen war, weil sich im Rahmen der psychologischen Explorationen von A ergeben hat, dass er sich nicht grundsätzlich gegen Besuche bei der Mutter stellt, sondern `nur` gegen eine `so genannte starre Besuchsregelung` und den zeitlichen Umfang etwaiger Besuche."
Diplom-Psychologin Helga Feyerabend, Gutachten vom 07.01.05, S. 6/7
Alles verstanden? Wenn nicht, auch nicht so schlimm, Ihnen geht es dann nicht anders als uns. Man kann sich aber auch einmal die Mühe machen, zu verstehen, was die Gutachterin eigentlich meint.
Im anliegenden Fall hat sich aber im Rahmen der psychologischen Gespräche insbesondere mit A und Frau X ergeben, dass A nicht - wie von der Mutter unterstellt - von dem Vater nicht genügende unterstützt und zu Besuchen bei der Mutter angehalten worden ist, sondern dass
Bis hierher korrekt, aber jetzt wird es unklar. Was ist mit "dieses" gemeint? Was ist es, worauf "dieses" hinweist? Das scheint unklar.
dieses auf die verweigernde Haltung A zurückzuführen war, weil sich im Rahmen
Das "weil" ist irreführend, denn jetzt folgt nicht die Angabe eine Ursache, sondern eine - vorher nicht vermutete - Aussage über die Motive A`s: Worin bestehen sie überhaupt?
der psychologischen Explorationen von A ergeben hat, dass er sich nicht grundsätzlich gegen Besuche bei der Mutter stellt, sondern `nur` gegen eine `so genannte starre Besuchsregelung` und den zeitlichen Umfang etwaiger Besuche."
Die Gutachterin kann wohl von Glück reden, wenn jemand fähig ist und sich die Zeit nimmt, um den Sinn ihrer Worte zu erraten. Dazu ist es hilfreich, Mathematiker zu sein oder ein Kenner der Schriften des Philosophen Immanuel Kant, der ein Freund langer Satzgebilde war.
Problematisch ist nicht die Vielzeiligkeit ihrer Einlassung, sondern die Wirrnis in ihrem Satzbau. Natürlich hätte sie das Satz-Ungetüm in zwei oder drei selbständige Sätze auflösen können. Dann hätte sie vielleicht zwei Minuten mehr gebraucht, doch dem Leser sechs Minuten erspart und obendrein zu einer sicheren Erkenntnis verholfen. So besteht Sicherheit aber auch nach mehreren Minuten Satzanalyse nicht. Wenn sich Richter mit dieser Art Wortkunst dennoch zufrieden geben, dann mag das ein Licht auf den Richter selbst werfen.
Beispiel 3
"Wenn mithin aus gutachterlicher Sicht alle `erheblichen Gründe` für eine Empfehlung einer Änderung des bestehenden Lebensmittelpunktes des Kindes A fehlen, der Erhalt der Lebens- und Erziehungsverhältnisse bei dem Vater dem Wohl des Kindes nicht nur nicht widersprechen, sondern im gut entsprechen, und nicht noch ungleich bessere oder idealere Versorgungs-, Betreuungs- und erzieherische Förderungsbedingungen im Obhutsbereich der Mutter zu erkennen sind, die sich schliesslich in Folge ihrer vollschichtigen Berufstätigkeit und ihrer zusätzlichen Ausbildungserfordernissen auch nur eingeschränkt höchstpersönlich um A kümmern kann und diesbezüglich auf die Unterstützung ihrer Mutter angewiesen ist, ihre privaten wie beruflichen Lebenspläne auch eher noch Diskontinuitäten erwarten lassen, wird empfohlen, das Aufenthaltsbestimmungsrecht für A weiter dem Vater zu belassen."
Professor Dr. Horst Lazarus, Gutachten vom 03.11.2006 für Amtsgericht Koblenz, Richterin Bohr, S. 39
Einen Schachtelsatz mit einhundertzehn Wörtern zu schreiben, da muss man - so wie Horst Lazarus wohl wenigstens Diplom-Psychologe und Professor für klinische Psychologie und Psychotherapie (Lehrgebiet Klinische Psychologie und Psychotherapie im Fachbereich Sozialpädagogik der Fachhochschule Köln) sein, damit ein solcher Riesenbandwurm dem Gericht nicht weiter auffällt.
Als ob ein solches von dem Herrn Professor aufgeschriebenes Wortungetüm nicht schon allein genügen würde, sich auf immer und ewig Eingang in die Walhalla (Walhall) der deutschen Sprachkunst zu verschaffen, legt der Professor noch eins drauf und schwadroniert über:
"... ungleich bessere oder idealere Versorgungs-, Betreuungs- und erzieherische Förderungsbedingungen ..."
Nun ist der Professor zwar nur Psychologe und kein Sprachwissenschaftler, doch ein wenig mehr sprachliche Allgemeinbildung kann man dennoch sicher erwarten. Idealerer Weise oder am idealsten hätte sich Professor Lazarus in seiner Schulzeit Kenntnisse über die sogenannte Komparation angeeignet:
Die Komparation (von lat. comparare „vergleichen“) ist in der Sprachwissenschaft die Steigerung von Adjektiven und Adverbien.
Es werden diese fünf Steigerungsstufen unterschieden:
* Positiv (lat. ponere – festlegen)
* Komparativ (lat. comparare – vergleichen)
* Superlativ (lat. superferre – herausheben)
* Elativ (lat. efferre – herausheben)
* Exzessiv (lat. excedere – herausgehen/überschreiten)
Im Deutschen haben nur die ersten drei eine eigenständige Adjektivform. Elativ und Exzessiv werden meist mit den Adverbien sehr, respektive zu gebildet.
Bezeichnung Deutsch Deutsch alternativ Beispiel
Positiv Grundstufe Grundstufe stolz
Komparativ Mehrstufe Höherstufe stolzer
Superlativ Meiststufe Höchststufe am stolzesten
http://de.wikipedia.org/wiki/Superlativ
ideal
Steigerung: Das Wort ideal wird umgangssprachlich häufig gesteigert (ideal – idealer – am idealsten). Grund dafür ist die oftmalige Verwendung des Wortes mit relativierter Bedeutung (Es wäre idealer, wenn wir uns öfter sehen könnten.). Diese Komparation ist standardsprachlich aber nicht zulässig, da das Wort wie zum Beispiel auch optimal oder Ähnliches bereits einen „höchsten Grad“ ausdrückt.
http://de.wiktionary.org/wiki/ideal
Am idealsten wäre es vielleicht, wenn Professor Lazarus einen Deutschkurs an der Volkshochschule in Koblenz belegt, aber nicht als Dozent, sondern als Schüler.
Beispiel 4
"Es ist hier insbesondere darauf zu verweisen, dass im Zusammenhang mit dem Umstand, dass zum Vater ein dissoziales Verhalten deutlich wurde, nicht auszuschließen ist, dass er seine negativen bzw. erheblich aggressiven Gefühle möglicherweise ausleben kann, soweit er sich dazu durch ein Verhalten der Mutter oder durch sich ergebende Umstände gerechtfertigt erlebt, was unter Umständen zu einer deutlichen Gefährdungssituation von Mutter und Kind führen kann.
Diplom-Psychologin Dorothea Sellhorn-Peuckmann, Gutachten vom 29.07.2008 für Amtsgericht Itzehoe, S. 128
Wer hier „zum Vater ein dissoziales Verhalten hat“, wird trotz der vielen Verschachtelungen leider nicht klar. Der Vater zu sich selber, die Mutter zum Vater, das Kind zum Vater oder die Diplom-Psychologin Dorothea Sellhorn-Peuckmann zum Vater? Träfe die letzte Variante zu, dann könnte dies ein Grund sein, die Gutachterin wegen der Besorgnis der Befangenheit abzulehnen.
Beispiel 5
"Der Kindesvater hat gezeigt, dass er bemüht ist, manipulativ zu täuschen. Dieses könnte dem Kindesvater bei einem behandelnden Therapeuten gelingen, da dieser aufgrund seiner Position nicht in der Lage sein könnte, die gesamten Hintergrundinformationen einzuholen, wie dieses einem vom Gericht bestellten Sachverständigen möglich ist.
Eine tatsächliche charakterliche Änderung des Kindesvaters, so dass von diesem keine Kindeswohlgefährdung während der Umgangskontakte mit seinen Kindern mehr ausgeht und der Kindesvater in der Konsequenz dessen wieder unbegleiteten Umgang erhalten könnte, müsste nach Sicht der Sachverständigen, durch eine erneute familienpsychologische Begutachtung überprüft und bewiesen werden."
Diplom-Psychologin T. Bekker, Gutachten vom 03.12.2011 für das Amtsgericht Ahlen - 40 F 146/11
Die Weihnachtszeit steht bevor und Frau Bekker schachtelt, dass es nur so eine Freude ist. Oh Tannenbaum, oh Tannenbaum, wie schön sind deine Schachteln.
Es geht auch anders, doch so geht es auch
Manche mögen es heiß und manche verschrauben sich die Zunge im Mund und wundern sich dann, wenn sie nur noch Blasen blubbern.
Beispiel 1
"Auf Antrag beider Parteien ist ein Sachverständigengutachten zu erholen über die Frage, bei welchem Elternteil die Kinder ihren Aufenthalt haben sollen, d.h. bei wem dem Wohl der Kinder am besten gerecht wird."
Richterin Dr. Milhahn, Oberlandesgericht München - 16 UF 1359/09, Beschluss vom 12.10.2009, als Gutachter beauftragt am 26.10.2009 Dr. Johannes Bach (GWG)
Das klingt nun in den Ohren eines Berliners etwas eigenartig geschraubt. Warum nicht einfach so:
Auf Antrag beider Parteien ist ein Sachverständigengutachten zu erholen über die Frage, welche Betreuungsregelung dem Wohl der Kinder am besten entspricht.
Eine solche Frage lässt ganz im Gegensatz zu der obigen auch nicht offen, wie denn nun die Betreuung konkret, also vor allem auch zeitlich aussehen soll. Die Beantwortung einer solchen wichtigen Frage wird denn auch vom Dr. Johannes Bach nicht vorgenommen, warum auch, schließlich wurde er ja auch nicht gefragt. Nun mag das Gericht noch einen zweiten Gutachter beauftragen, der für weitere geschätzte 2.000 € auch noch diese bisher nicht gestellte Frage beantwortet.
Beispiel 2
"Es hat sich nicht gezeigt, dass die Eltern zum jetzigen Zeitpunkt nur ansatzweise in der Lage sind, eine bestimmte Kooperationsbereitschaft und -fähigkeit zu zeigen, das Wohl des Kindes unabhängig ihres partnerschaftlichen Konfliktes in den Vordergrund zu stellen.
...
Es haben sich weder aus Erzählungen der Beteiligten, insbesondere A`s, Kindeswohl gefährdende Aspekte ergeben, die die o. g. Empfehlung nicht zulassen würden.Dem Vater wird angeraten, schnellstmöglich eine therapeutische Intervention für sich anzunehmen, um seine Belastungen aufgrund der von der Mutter vollzogenen Trennung aufarbeiten zu können und neue Lebensziele und -einstellungen zu gewinnen."
Diplom-Pädagoge Jürgen Brand, Gutachten vom 04.04.2014 für das Amtsgericht Essen - 104 F 288/13 - Richter Böhle, S. 42, 43
Wir wollen Hern Diplom-Pädagogen Brand empfehlen, schnellstmöglich eine spachtherapeutische Intervention für sich anzunehmen, um seine Belastungen aufgrund der Schwierigkeien mit der deutschen Sprache aufarbeiten zu können und neue Sprachmuster und -einstellungen zu gewinnen, um somit den Weltfrieden dauerhaft zum Durchbruch zu verhelfen.
Konjunktiv
Sprachtest für Jurastudenten: "Das Ergebnis war teils verheerend"
"Vollumfänglich", "übervorteilt", "verlustig" - Juristendeutsch kann grausam sein. Doch Jura-Professorin Jantina Nord fand heraus, dass ihre Studenten nicht nur an Fachvokabeln scheitern, sondern an grundlegenden Grammatikregeln. Vor allem der Konjunktiv ist ihnen nicht geheuer.
...
SPIEGEL ONLINE: Sie haben zuerst Textproben ihrer Studenten auf Fehler untersuchen lassen und danach einen Sprachkompetenztest durchgeführt. Was kam dabei heraus?
Nord: Leider war das Ergebnis teils verheerend. Besonders schlimm ist es beim Konjunktiv. Jeder zweite Teilnehmer beherrschte die indirekte Rede nicht sicher. Die ist aber wichtig, denn wenn sie als Juristin schildern sollen, was in einem Fall streitig ist, brauchen sie den Konjunktiv. In Klausuren werden gerne mal Subjekt oder Prädikat vergessen.
...
27.05.2013
http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/sprachkompetenz-von-jurastudenten-das-ergebnis-war-teils-verheerend-a-900387.html
Vermutlich haben aber nicht nur Jurastudenten ihre liebe Not mit der deutschen Sprache. Psychologiestudenten dürften nicht viel besser sein.
Fazit: Hast du einen dummen Sohn, schicke ihn zur Bauunion, ist er noch viel dümmer, die Reichsbahn nimmt ihn immer.
Beispiel
Unter der Überschrift "Zum Erleben und Verhalten des Kindesvaters ..." schreibt die als Gutachterin beauftragte Diplom-Psychologin Ulrike Weinmann in der sprachlichen Form des Konjunktivs (Möglichkeitsform):
"Seit 1996 habe er in einer eigenen Wohnung gelebt, zuerst in ..., dann in ... .
Er habe nacheinander drei längerfristige Partnerschaften geführt, aber auch Zeiten allein gelebt."
Diplom-Psychologin Ulrike Weinmann, Gutachten vom 16.04.2013 für Amtsgericht Grimma - 2 F 593/12 - Richterin Roderburg, S. 9.
Unter der Überschrift "Zum Erleben und Verhalten des Kindesvaters ..." springt die Gutachterin Frau Weinmann von der sprachlichen Form des Konjunktivs in den Indikativ (Wirklichkeitsform) und dann wieder in den Konjunktiv:
"Bereits mit 22 Jahren lebte Herr ... im eigenen Haushalt, führt drei längerfristige Partnerschaften, bevor er mit 29 Jahren Frau ... kennen lernt. ...
...
Bewusst habe er ihr viele Freiräume gelassen. ..."
Diplom-Psychologin Ulrike Weinmann, Gutachten vom 16.04.2013 für Amtsgericht Grimma - 2 F 593/12 - Richterin Roderburg, S. 22.
Die Verwendung des Indikativs ist aber unzulässig, wenn es sich nicht um nachprüfbare, bzw. geprüfte Tatsachen handelt. Vermutlich hat Frau Weinmann weder einen glaubhaften Nachweis, darüber, dass der Vater mit 22 Jahren in einem eigenen Haushalt gelebt hätte, noch darüber, dass er nacheinander drei längerfristige Partnerschaften geführt hat. Wobei noch zu fragen wäre, ob man bei drei Partnerschaften innerhalb von 7 Jahren die zudem noch von Zeiten des Alleinleben des Vaters unterbrochen gewesen sein sollen, von Längerfristigkeit sprechen sollte.
Aus der Verwendung des Indikativs bei der Beschreibung des "Erlebens" eines Elternteils, statt des gebotenen Konjunktivs, könnte man zudem die Besorgnis der Befangenheit ableiten, denn es ist schon etwas seltsam, wenn der Vortrag eines Elternteils als Tatsachenvortrag und der des anderen Elternteils als Möglichkeitsvortrag präsentiert wird.
Psychotherapeutische Begutachtung
I. Es soll ein Gutachten zu der Frage eingeholt werden, bei welchem Elternteil A zukünftig unter Berücksichtigung ihrer Bindungen und ihres Willens, aber auch der Erziehungsfähigkeit ihrer Eltern ihren Lebensmittelpunkt haben sollte.
II. Mit der Erstattung des Gutachtens wird Frau Dipl. Psych. Ingrid Mayer-Bouxin, Walpodenstr. 18, 55116 Mainz beauftragt.
Amtsgericht Bad Kreuznach - 91 F 22/11 - Richterin Kohake, Beweisbeschluss vom 28.07.2011
Diplom-Psychologin Inge Mayer-Bouxin schreibt in ihrem Gutachten vom 23.01.2012:
Frau ...
Herr ...
und das Kind ...
unterzogen sich auf Veranlassung des Amtsgerichtes-Familiengerichtes Bad Kreuznach am 11.12.11 / 17.12.11 / 18.12.11 / 13.01.2012 einer psychotherapeutischen Begutachtung, bei der folgende Verfahren zur Anwendung kamen:
...
Frau Mayer-Bouxin ist wahrscheinlich die erste Diplom-Psychologin in Deutschland, die "psychotherapeutische Begutachtungen" durchführt. Das Rezept ist vermutlich recht einfach: Man nehme eine Prise Psychotherapie, einen Esslöffel Begutachtung und rühre das ganze unter lauten Rufen: Ach wie gut dass niemand weiß, dass ich Rumpelstilzchen heiß´, mehrfach um und serviere es dann der mit dem Thema "psychotherapeutische Begutachtungen" unerfahrenen Richterin Kohake, auf dass diese einen psychotherapeutischen Gerichtsbeschluss treffen mag, der den gestrengen psychotherapeutischen Blicken des zuständigen Familiensenates am Oberlandesgericht Koblenz zu psychotherapeutischen Knallerbsen-Erlebnissen verhelfen mag.
Binnen-I
Auf einer Bürgerversammlung in Hodenhagen stellten sich die Bürgermeisterkandidaten vor, davon waren zwei Frauen und zwei Männer.
Wie jedem politsch korrekt denkenden Menschen gleich auffällt, stimmt hier etwas nicht. Am Ortsnamen liegt es allerdings nicht, den Ort Hodenhagen gibt es tatsächlich, wenngleich das keine politisch korrekte Bezeichnung für einen Ort ist. Wenn schon, dann müsste der Ort geteilt werden in einen Ortsteil Hodenhagen und einen Ortsteil Eierstockhagen.
Politisch korrekt wäre es auch über die Versammlung so zu berichten:
Auf einer BürgerInnenversammlung in Hodenhagen stellten sich die BürgerInnenmeisterInkandidatInnen vor, davon waren zwei Frauen und zwei Männer.
Das Binnen-I treibt auch in Therapeutenkreisen recht seltsame Blüten, so heißt es in einer Teilnahmebestätigung für eine Fortbildung in "Psychodynamisch Imaginative Traumatherapie (PITT®)
"...
Arbeit mit Täterintrojekten
...
Behandlung komplex traumatisierter PatientInnen"
Die Teilnahmebestätigung vom 21.06.2006 für die Fortbildung ist unterschrieben von Dr. med. Luise Reddemann, der Kopfbogen der Bescheinigung ist vom Milton-Erikson-Institut Heidelberg, Dr. med. Dipl.-Volksw. Gunther Schmidt.
Nun könnte man meinen, wer einen Doktortitel erworben hat, müsste eigentlich wissen, dass es nicht nur Täter gibt, sondern auch Täterinnen und hätte dementsprechend korrekt geschrieben:
...
Arbeit mit TäterInnenintrojekten
...
Behandlung komplex traumatisierter PatientInnen
Oder sollte hier eine Suggestion erzeugt werden, dass es nur männliche TäterInnen gibt?
Syntax und Interpunktion
Unter Syntax versteht man in der Grammatik die Satzlehre (siehe unten natürliche Syntax).
Abstrakter versteht man darunter in der Sprachphilosophie seit Charles William Morris die rein formalen Beziehungen zwischen (sprachlichen) Zeichen oder die Lehre (die Theorie) davon.
http://de.wikipedia.org/wiki/Syntax
Unter Interpunktion (auch Zeichensetzung) versteht man das Setzen von Satzzeichen in Sätzen zur Verdeutlichung von syntaktischen Strukturen und das Setzen von Wortzeichen in Wörtern zur Verdeutlichung von morphologischen Strukturen. Sie folgt in jeder Sprache entsprechenden Interpunktionsregeln und ist Teil der Rechtschreibung.
http://de.wikipedia.org/wiki/Interpunktion
Im zaristischen Russland wurde ein Delinquent zum Tode verurteilt. Kurz vor der geplanten Hinrichtung schickt der Zar ein Telegramm an den Henker:
"Hängen nicht laufen lassen!"
Der Henker weiß nun nicht woran er ist, je nachdem wo er ein Komma setzt, nimmt das Schicksal einen anderen Lauf.
"Hängen, nicht laufen lassen!"
oder
"Hängen nicht, laufen lassen!"
Solcherart Probleme gibt es auch heute, so etwa bei Herrn Dr. rer. medic. Dr. phil. Franklin A. Oberlaender oder auch in der Broschüre "Der Unterhaltsvorschuss" des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (die Männer hat man in diesem Ministerium absichtlich vergessen) vom April 2006.
Beispiel 1
"
Dr. rer. medic. Dr. phil. Franklin A. Oberlaender
Diplom-Psychologe
Approbation für psychologische Psychotherapie
Systemischer Familientherapeut
Klinischer Psychologe (BDP), Supervisor (BDP)
Am Grünen Hof 7
13465 Berlin
Tel.
11.02.2012
Sehr geehrte Kindeseltern,
wie Sie auf Grundlage der gerichtlichen Fragestellung wissen möchte das Amtsgericht ein lösungsorientiertes Gutachten angefertigt wissen.
Dazu lade ich Sie beide am Sonntag, den 26.02.2012 11:00 zu einem mediativen Gespräch ein.
Ich teile Ihnen mit welche Vorstellungen Sie beide im Explorationsprozess zum Ausgang des Verfahrens artikuliert haben.
Die KM wolle, dass der Lebensmittelpunkt des A bei der KM sei.
...
Der KV plädiert dafür, dass A zukünftig beim KV leben solle weil die KM diverse Male gegen Gerichtsbeschlüsse verstoßen habe.
..."
Dr. rer. medic. Dr. phil. Franklin A. Oberlaender, Beauftragung als Gutachter vom Amtsgericht Neubrandenburg - 3 F 175/11 - Richterin Bartel, Beweisbeschluss vom 26.05.2011: "Das Gutachten soll binnen einer Frist von 4 Monaten erstellt werden." Erstellung des Gutachtens nach 11 Monaten - am 17.04.2012, frei nach dem Motto: Ein alter Mann ist doch kein D-Zug.
Mit der Syntax hat der Doppeldoktor Oberlaender offenbar seine Probleme.
" ...wie Sie auf Grundlage der gerichtlichen Fragestellung wissen möchte das Amtsgericht ein lösungsorientiertes Gutachten angefertigt wissen."
Möchte man nur hoffen, dass die beiden Doktorarbeiten von Doppeldoktor Oberlaender (die uns leider bisher noch nicht vorliegen) nicht auch unter diesem Strukturproblem leiden.
Beispiel 2
In der Broschüre "Der Unterhaltsvorschuss" des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (die Männer hat man in diesem Ministerium absichtlich vergessen) vom April 2006 heißt es:
§ 1 Berechtigte
(1) Anspruch auf Unterhaltsvorschuss oder -ausfallleistung nach diesem Gesetz (Unterhaltsleistung) hat, wer
1. das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
2. im Geltungsbereich dieses Gesetzes bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt lebt, und
3. nicht oder nicht regelmäßig
a) Unterhalt von dem anderen Elternteil oder,
b) wenn dieser oder ein Stiefelternteil gestorben ist, Waisenbezüge mindestens in der in § 2 Abs. 1 und 2 bezeichneten Höhe erhält.
Schauen wir uns dagegen den vom Bundesministerium der Justiz im Internet veröffentlichten Text an, dann lesen wir dort etwas ganz anderes:
§ 1 Berechtigte
(1) Anspruch auf Unterhaltsvorschuss oder -ausfallleistung nach diesem Gesetz (Unterhaltsleistung) hat, wer
1. das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
2. im Geltungsbereich dieses Gesetzes bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt lebt, und
3. nicht oder nicht regelmäßig
a) Unterhalt von dem anderen Elternteil oder,
b) wenn dieser oder ein Stiefelternteil gestorben ist, Waisenbezüge
mindestens in der in § 2 Abs. 1 und 2 bezeichneten Höhe erhält.
http://bundesrecht.juris.de/uhvorschg/__1.html
Der feine aber nicht unerhebliche Unterschied findet sich in Absatz 3.
In der Broschürenfassung heißt es:
3. nicht oder nicht regelmäßig
a) Unterhalt von dem anderen Elternteil oder,
b) wenn dieser oder ein Stiefelternteil gestorben ist, Waisenbezüge mindestens in der in § 2 Abs. 1 und 2 bezeichneten Höhe erhält.
Der Halbsatz "mindestens in der in § 2 Abs. 1 und 2 bezeichneten Höhe erhält" bezieht sich hier von der Syntax her nur auf b)
In der Fassung des Bundesministerium für Justiz heißt es dagegen:
3. nicht oder nicht regelmäßig
a) Unterhalt von dem anderen Elternteil oder,
b) wenn dieser oder ein Stiefelternteil gestorben ist, Waisenbezüge
mindestens in der in § 2 Abs. 1 und 2 bezeichneten Höhe erhält.
Der Halbsatz "mindestens in der in § 2 Abs. 1 und 2 bezeichneten Höhe erhält" bezieht sich hier von der Syntax her auf a) und auf b)
Würde man der Familienministeriumsversion folgen, so wäre Unterhaltsvorschuss nicht zu zahlen, wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil regelmäßig Unterhalt beliebiger Höhe zahlen würde. Also z.B. jeden Monat regelmäßig 1 €. Das würde natürlich dem erklärten Zweck des Unterhaltsvorschussgesetzes zuwiderlaufen - über dessen fachpolitische und monetäre Unsinnigkeit hier an dieser Stelle nicht gesprochen werden soll, selten gab es ein Gesetz, das so wenig gutes bewirkt hat und die Steuerzahler/innen gleichzeitig so belastet.
Rechtschreibung
Rechtschreibfehler passieren immer mal. Die wenigsten Menschen haben eine sprachwissenschaftliche Ausbildung oder gar ein "Studium der Germanistik an der Humboldt Universität mit Abschluss Diplom-Germanist und anschließender Promotion" wie etwa die Rechtsanwältin und Diplom-Germanistin Dr. Blagovesta Kassabova, absolviert.
Problematisch wird es sicher dann, wenn "Organe der Rechtspflege" mit Rechtschreibfehlern glänzen, so etwa die Rechtsanwältin und Diplom-Germanistin Dr. Blagovesta Kassabova, die 1993 an der Humboldt-Universität eine Dissertation unter dem Titel "Die deutschen Kausalkonjunktionen da, denn und weil und ihre Entsprechungen im Bulgarischen" gefertigt hat.
Link zu diesem Datensatz
http://d-nb.info/931563739Titel Die deutschen Kausalkonjunktionen da, denn und weil und ihre Entsprechungen im Bulgarischen
Person(en) Kassabova, Blagovesta Christova
Erscheinungsjahr 1993
Umfang/Format [4], 175, XIV Bl. : graph. Darst. ; 30 cm
Hochschulschrift Berlin, Humboldt-Univ., Diss., 1993
Schlagwörter Deutsch ; Kausale Konjunktion ; Bulgarisch
Sachgruppe(n) 53 Deutsche Sprach- und Literaturwissenschaft ; 57 Slawische und baltische Sprach- und Literaturwissenschaft
Frankfurt Signatur: H 1993 B 1950
Bereitstellung in Frankfurt
Leipzig Signatur: H 1993 B 1950
Bereitstellung in Leipzig
https://portal.dnb.de/opac.htm?method=showFullRecord¤tResultId=Kassabova%26any¤tPosition=1
Bei einer Dissertation unter dem Titel "Die deutschen Kausalkonjunktionen da, denn und weil und ihre Entsprechungen im Bulgarischen" könnte man meinen, dass Frau Kassabova auch die deutsche Rechtschreibung gut beherrscht.
Schaut man sich aber am 11.03.2013 auf der Internetseite http://kanzlei-kassabova.de um, auf der Frau Kassabova als Rechtsanwältin auftritt, so können einem daran leichte Zweifel beschleichen.
Rechtsanwaltsvergstungsgesetz (RVG)
http://kanzlei-kassabova.de/impressum.html
Ich bin ständiges Mitglied der berliner Arbeitskreise für Sozialrecht und für Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein und regelmäßige Teilnehmerin an Forbildungsveranstaltungen der berliner Arbeitsgemeinschaft psychiatrischer und neurologischer Gutachter der Deutschen Gesellschaft für Neurologie und Psychiatrie.
http://kanzlei-kassabova.de/mein-werdegang.html
Ich bearbeite vor allem vier Bereiche, nämlich das Nachbarreht, das Medizinrecht, das Verwaltungsrecht und das Sozialrecht einschließlich des Sozialversicherungsrechts.
http://kanzlei-kassabova.de/rechtsgebiete.html
Im Recht der Arzthaftung geht es darum, ob Ärzte oder Zahnärzte für Schadenersatz oder Schmerzensgeld herangezogen werden oder sich dagegen vertidigen können, beispielsweise wenn über ärztliche Kunstfehler oder fehlende Einwilligungen gestritten wird.
http://kanzlei-kassabova.de/medizinrecht.html
Rechtsanwaltsvergstungsgesetz, Forbildungsveranstaltungen, berliner Arbeitsgemeinschaft, Nachbarreht, vertidigenvertidigen - der Kreativität sprachlicher Umformungen scheinen keine Grenzen gesetzt.
Nur gut, dass mangelhafte Rechtschreibung kein Grund ist, einem Rechtsanwalt die Zulassung zu entziehen.
Wenn auch die Rechtschreibung zu wünschen übrig lässt, hinsichtlich der Streitlust der Frau Kassabova gibt es bei ihr womöglich keine Grenzen. So streitet sie denn in eigener Sache gegen "abwertende und rufschädigende Äußerungen im Internet" eines Vaters, den sie in Bürokratensprache als "Kindesvater" bezeichnet. Beim Landgericht Berlin prallte sie jedoch auf eine Mauer, im Volksmund auch Berliner Mauer genannt. Den Beschluss des Landgerichtes Berlin vom 08.01.2013 - 27 O 595/12 - senden wir auf Anfrage gern zu.
Doch nicht nur die Rechtschreibung weist eine Tendenz in Richtung Improvisationstheater auf, auch anderweitig trifft man auf interessante Kreationen:
"Der Kindesvater hat zwar Kitas telefonisch kontaktiert, sie jedoch nie in Erwägung gezogen, sondern immer wieder die KITA an seinem Wohnort in den Mittelpunkt gerückt. Sogar die Schule soll nach seiner Vorstellung entgegen der Vereinbarung im Vergleich vom 4.1.2011 in seiner Wohnort liegen, da die Kindesmutter die Betreuung von ... nicht so gut leisten könne wie er selbst. Dies widerspricht der Vereinbarung eindeutig der Vereinbarung vom 4.11.2011. Der Kindesvater geht auf Grund des Gutachtens des Dr. Dr. Oberländer, das nicht verwertbar ist, davon aus, dass er besser geeignet sei als die Kindesmutter für die Betreuung des gemeinsamen Kindes, was ihm das Gutachten im übrigen nicht einmal bescheinigt hat."
Rechtsanwältin Dr. Blagovesta Kassabova, Schreiben an das Amtsgericht Nauen vom 08.03.2012
"Dies widerspricht der Vereinbarung eindeutig der Vereinbarung vom 4.11.2011". Nun ja, Hauptsache es widerspricht nicht der Widersprechung eindeutig der Widersprechung. Oder anders gesagt, Hauptsache der Potsdamer Postkutschkutscher putzt den Potsdamer Postkutschkasten blank - aber ohne dabei den Cottbuser Postkutschkutscher zu stören, den Cottbuser Postkutschkasten blank zu putzen.
Warum das Gutachten des Dr. Oberlaender (von Frau Kassabova als Dr. Oberländer bezeichnet) - wie von Frau Kassabova als Tatsachenbehauptung vorgetragen - nicht verwertbar sein soll, wissen wir nicht, werden uns aber um Aufklärung bemühen.
Werden würde
Zwei Doktortitel und kein bisschen weise, so könnte man sich zu Herrn Dr. rer. medic. Dr. phil. Franklin Oberlaender äußern. Dieser erfindet völlig neue familiengerichtliche Fachzuständigkeiten, von denen noch nicht einmal der Justizminister des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern eine Ahnung hat.
"Nach diesseitiger Einschätzung ist eine gemeinsame Ausführung der gemeinsamen Sorge zur Zeit nicht möglich. Es wäre sinnvoll wenn der KV die elterliche Sorge entweder alleine ausführt oder - ... - die elterliche Sorge auf einen Rechtspfleger übertragen werden würde."
Dr. rer. medic. Dr. phil. Franklin Oberlaender, Gutachten vom 10.06.2013, Amtsgericht Neubrandenburg - 202 F 94/13 - Richter Unterberg
"Werden würde", so doppelmoppelt sich Herr Oberlaender durch den Dschungel.
Abgesehen von diesem sprachlichen Missgeschick, überschreitet Herr Oberlaender den ihm vom Gericht mit der Beweisfrage gesetzten Auftrag. Das Gericht fragte Herrn Oberlaender korrekter Weise nicht danach, wie die elterliche Sorge zu regeln wäre, sondern:
"Zur Entscheidung über die Frage, ob familiengerichtliche Maßnahmen nach §1666 BGB wegen Gefährdung des Kindeswohls erforderlich sind, soll Beweis erhoben werden über die Erziehungsfähigkeit der Kindeseltern unter besonderer Berücksichtigung der Bindung des Kindes zu den Eltern durch Einholung eines Sachverständigengutachtens
Amtsgericht Neubrandenburg - 202 F 94/13 - Richter Unterberg, Beweisbeschuss vom 28.01.2013
Drittens verwechselt Herr Oberlaender einen Rechtspfleger mit einem Ergänzungspfleger oder Vormund. Ein Rechtspfleger ist ein Beamter des Gerichtes. In dieser Rolle kann ihm nicht die elterliche Sorge in Teilen oder in Gänze übertragen werden. Dafür wäre beiden Eltern vom Gericht das Sorgerecht in Gänze oder in Teilen zu entziehen und auf einen Ergänzungspfleger oder Vormund zu übertragen.
Empfehlung: Herr Oberlaender sollte sich erst einmal auf die Schulbank setzen und Rechtskunde büffeln. Wenn er dazu keine Lust oder Begabung hat, dann sollte er wenigstens an den Stellen den Mund halten, von denen er keine Ahnung hat.
Wer wie Herr Oberlaender in seiner Rolle als Gutachter bei der Justizkasse für eine Stunde Zeitaufwand 100,00 € in Rechnung stellen darf, von dem darf sicher mehr als bunte Seifenblasen erwartet werden.
Redundanz
Vergebens werden ungebundne Geister
Nach der Vollendung reiner Höhe streben.
Wer Großes will, muß sich zusammenraffen;
In der Beschränkung zeigt sich erst der Meister.
Goethe, Sonett
Redundanz - stilistisch bedingte Überladung einer Aussage mit überflüssigen sprachinhaltlichen Elementen
Viel erzählt und nichts gesagt, das ist das Kennzeichen einer Redundanz. die Redundanz dient oft dem Zweck der Verschleierung von Unwissen oder dem Ablenken von der eigenen Inkompetenz und wird daher nicht nur von Psychologen, sondern auch von Politikern gern benutzt.
Beispiel 1
"Mit den Eltern, Frau X und Herrn Y wurden ausführliche Explorationen durchgeführt."
Diplompsychologin Mirca Musiolik, 12.11.2004, Gutachten für Amtsgericht Krefeld
Man fragt sich, was der Unterschied zwischen einer Exploration und einer "ausführlichen Exploration" sein soll. Und wie lange dauert eine Exploration und wie lange dauert eine ausführliche Exploration?
Beispiel 2
"Die psychologischen Schlussfolgerungen beziehen sich nicht nur auf Einzelfakten, sondern stets auch auf die Kenntnis der Gesamtlage."
Diplom-Psychologe Udo Lünebrink, Gutachten vom 24.06.2002 für das Amtsgericht Kempen, S. 2
Diese Bemerkung des Herrn Lünebrink ist einerseits trivial, da ein Gutachter immer gehalten ist, sich nicht nur auf Einzelfakten zu beziehen, sondern das Gesamte, soweit es denn wahrnehmbar scheint, im Auge zu behalten. Die in dem Vortrag des Gutachters eingeschlossene Behauptung, er hätte die Gesamtlage ("Kenntnis der Gesamtlage") erschöpfend beachtet, ist allerdings anmaßend. Kein Mensch, kann die Gesamtlage kennen, das ist wiederum eine Binsenwahrheit.
Man könnte meinen, Herr Lünebrink wäre irgendwie mit der am 12.04.2019 am Amtsgericht Krefeld - 67 F 58/19 - zur Sachverständigen ernannten Sozialverhaltenswissenschaftlerin Susanne Blumberg verbandelt, die in ihrem Gutachten vom 01.10.2019 - genau die gleiche platte Formulierung verwendet hat.
"Die psychologischen Schlussfolgerungen beziehen sich nicht nur auf Einzelfakten, sondern stets auch auf die Kenntnis der Gesamtlage."
Susanne Blumberg - Sozialverhaltenswissenschaftlerin und Pädagogin, Beauftragung am Amtsgericht Krefeld - 67 F 58/19 - Richterin Lande, Gutachten vom 01.10.2019, S. 3
Beispiel 3
"In der Familiensache .... soll Stellung genommen werden zu der Frage der Erziehungsfähigkeit der Mutter. Die Beantwortung der Frage geschieht gemäß dem gerichtlichen Auftrag und stützt sich auf die durch die psychologische Untersuchung ermittelten Ergebnisse."
Diplom-Psychologe Udo Lünebrink, Gutachten für Amtsgericht Krefeld, 18.03.2002
Ja was denn sonst lieber Herr Lünebrink, es ist doch eine Selbstverständlichkeit, dass "die Beantwortung der Frage .... gemäß dem gerichtlichen Auftrag" zu erfolgen hat, und "sich auf die durch die psychologische Untersuchung ermittelten Ergebnisse" stützen muss. Es ist völlig redundant, wenn der Gutachter diese Selbstverständlichkeit gesondert hervorhebt.
Beispiel 4
"X. scheint in seiner Entwicklung im sprachlichen Bereich verzögert. In den nächsten Monaten sollte die Sprachentwicklung des Kindes sorgfältig beobachtet werden."
Diplom-Psychologin Irmtraud Roux, Gutachten vom 15.07.2003 für Amtsgericht Landau, Zweigstelle Bad Bergzabern - 2 F 109/02 -, S. 54
Eine solche Formulierung in einem Gutachten auf Seite 54, bei weiter folgenden 21 Seiten Gutachtentext sind wohl völlig überflüssig und scheinen lediglich dafür gut zu sein, Kompetenz der Gutachterin zu suggerieren. Keiner der möglichen Leser/innen des Gutachtens wird aus dieser Formulierung wohl ernsthaft den Schluss ziehen, dass das Kind nun jemanden an die Seite gestellt bekommt, der "In den nächsten Monaten ... die Sprachentwicklung des Kindes sorgfältig" beobachtet. Dies wird weder der Richter tun, noch ein Mitarbeiter des Jugendamtes, noch die Eltern und die Gutachterin schon gar nicht, es sei denn sie möchte gerne ehrenamtlich arbeiten. Im übrigen war es nicht der gerichtliche Auftrag an die Gutachterin eine eventuell bestehende Sprachverzögerung beim Kind festzustellen.
Beispiel 5
Hier ein wunderbares Beispiel redundanter Sprachkunst.
"Im vorliegenden Gutachten sollten dem Gericht psychologische Untersuchungen zur Verfügung gestellt werden, die sich konkreten Fragen zu widmen hatten."
Dr. Dorit Schulze - Gutachten vom 21.02.2004, S. 108, für Amtsgericht Pirna - 2 F 568/02 - Richter Fertikowski
Ja was denn sonst, liebe Frau Schulze. Sie werden doch nicht dafür bezahlt, sich unkonkreten Fragen zu widmen. Dann hätten Sie sicher schreiben können:
Im vorliegenden Gutachten sollten dem Gericht psychologische Untersuchungen zur Verfügung gestellt werden, die sich unkonkreten Fragen zu widmen hatten.
Beispiel 6
"Zur sachgerechten Bearbeitung der gerichtlichen Fragestellung kamen folgende Methoden zur Anwendung"
Diplom-Psychologin Carola Wagner, Gutachten von 20.07.2005 für Amtsgericht Oschatz, S. 5
Warum einfach, wenn es auch umständlich geht. Vermutlich deshalb, um einen besonders hohen Grad an Fachlichkeit zu suggerieren, der mit der schlichten Formulierung
Zur Bearbeitung der gerichtlichen Fragestellung kamen folgende Methoden zur Anwendung
womöglich angezweifelt würde. Es sollte doch eine Selbstverständlichkeit sein, dass ein Gutachter gerichtliche Fragestellungen sachgerecht und nicht unsachgerecht bearbeitet. Doch die Erfahrung lehrt uns leider des öfteren eines Besseren. Vielleicht wollte die Gutachterin Befürchtungen zerstreuen, dies könne auch bei ihr so sein.
Beispiel 7
„Aus der Zusammenstellung, Aufgliederung und fachpsychologischen Bewertung der erhobenen Daten wird – nach Abwägung der dargestellten Faktoren – aus psychologischer Sicht – empfohlen, den Lebensmittelpunkt für A und B beim Vater anzusiedeln unter der Bedingung, dass sich dieser – insofern die Mutter zu gemeinsamen Paargesprächen fähig und bereit ist – sich mit qualifizierter Hilfe (Paartherapeut, Mediator) darum bemüht, eine Fertigkeit im – mehr auf das Kindeswohl bezogenen – Elterngespräch mit der Mutter wiederherzustellen.“
Dr. Birgit Kapp, Gutachten vom 07.09.2007 für Amtsgericht Ludwigsburg, S. 83
Warum einfach, wenn es auch umständlich geht, mag sich Diplom-Psychologin Birgit Kapp gedacht haben. Anstatt eine schlichte Aussage in der Form:
Die Sachverständige empfiehlt, den Lebensmittelpunkt für A und B beim Vater anzusiedeln. Bedingung dafür wäre, dass sich der Vater – insofern die Mutter zu gemeinsamen Elterngesprächen fähig und bereit ist – sich mit qualifizierter Unterstützung darum bemüht, im auf das Kindeswohl bezogenen Elterngespräch mit der Mutter zu kommen.“
zu treffen, quält sie den unschuldigen Leser mit der Bandwurmformulierung:
"Aus der Zusammenstellung, Aufgliederung und fachpsychologischen Bewertung der erhobenen Daten wird – nach Abwägung der dargestellten Faktoren – aus psychologischer Sicht – empfohlen, .."
Beispiel 8
Der Diplom-Psychologe Frank Uhlemann eröffnet sein für das Amtsgericht Pankow/Weißensee am 26.07.2007 fertiggestelltes schriftliches Gutachten mit dem Vortrag:
„In der das Kind A betreffenden Familiensache wird aufgrund des Beschlusses des Amtsgerichts Pankow/Weißensee vom 08.02.07 gemäß der gerichtlichen Fragestellung das angeforderte psychologische Sachverständigengutachten erstattet.“
Gutachten S. 3
Diplom-Psychologe Frank Uhlemann hätte den Sachverhalt ohne Redundanzen so schreiben können:
In der das Kind A betreffenden Familiensache wird aufgrund des Beschlusses des Amtsgerichts Pankow/Weißensee vom 08.02.07 ein psychologisches Sachverständigengutachten erstattet.
Doch warum einfach, wenn es auch umständlich geht.
Beispiel 9
"Das Gutachten soll zur Frage eingeholt werden, welche Sorgerechtsentscheidung bezüglich des Aufenthaltsbestimmungsrechts dem Wohl des Kindes A, geb. ... , am besten entspricht"
Amtsgericht Zeitz - 6 F 316/08 - Richterin Buschner, Beweisfrage vom 10.12.2008, als Gutachter beauftragt Diplom-Psychologe Olaf Weckel
Statt sich auf die Beantwortung der Beweisfrage zu konzentrieren, füllt der Diplom-Psychologe Olaf Weckel sein Gutachten in holprigem Deutsch mit Redundanz.
"Grundsätzlich ist nach einer Trennung davon auszugehen, dass die Fortführung der Eltern-Kind-Beziehung von beiden Elternteilen eine entwicklungsrelevante Prämisse für das weitere Wohlergehen des Kindes darstellt. Eine kindeswohldienliche Pflege dieser Beziehung dient insbesondere der Befriedigung der emotionalen und sozialen Bedürfnisse des Kindes und wirkt im Allgemeinen einer Entfremdung zwischen dem Kind und dem umgangsuchenden Elternteil vor (deutsche Sprache schwere Sprache - Anmerkung P. Thiel).
Um einer Entfremdung zwischen der umgangssuchenden Seite und dem Kind entgegen zu wirken zu können (deutsche Sprache schwere Sprache - Anmerkung P. Thiel), sind bezüglich der Umgangsregelung vielfältige allgemeingültige und aber auch fallspezifische Voraussetzungen auf Seiten beider Elternteile sowie entsprechende Rahmenbedingungen für die Umgangsgestaltung zu erfüllen."
Diplom-Psychologe Olaf Weckel, Gutachten vom 10.12.2008 für Amtsgericht Zeitz - 6 F 316/08 - Richterin Buschner, S. 68
Beispiel 10
"Nach der gründlichen fallspezifischen Analyse und unter Einbezug der eingangs genannten Kriterien und Fragestellungen, sowie unter Berufung auf die einschlägigen Forschungsergebnisse, kommt die Sachverständige zu folgenden Ergebnis:
dass eine Beibehaltung der am der am 17.01.2006 getroffenen gerichtlichen Entscheidung dem Kindeswohl derzeit am Besten entspricht. ..."
Diplom-Psychologin Evi Hausbeck, Ausarbeitung vom 11.12.2009, S. 55, Familiensache - 1 F 308/04 - Amtsgericht Neumarkt
Fehlt nur noch die Berufung auf Gott und das Grundgesetz und Frau Hausbeck könnte Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages werden. Allerdings würde der Schreibdienst des Bundestages sicher die Doppelung "dass eine Beibehaltung der am der am ..." korrigieren.
Beispiel 11
"Das methodische Vorgehen und eine klare Untersuchungsplanung ist eine wichtige Aufgabe in der Begutachtung, denn Gutachtenökonomie fordert mit vertretbarem Aufwand die Ergebnisse zur Beantwortung der familiengerichtlichen Fragen zu erlangen."
Diplom-Psychologe Dr. Johannes Ritter, Gutachten vom 30.11.2009, S. 3. Amtsgericht Chemnitz - 4 F 922/08 - Richter D`Alessandro
Gutachtenökonomie fängt damit an, im eigenen Gutachten Redundanz zu vermeiden. Doch damit hat der Herr Doktor Ritter augenscheinlich ein Problem. Es ist auch kaum anzunehmen, dass Richter D`Alessandro den Herrn Ritter damit beauftragt hat, sich über die Rolle der Bedeutung auszulassen und damit womöglich auch noch die Steuerzahler/innen zu belasten, die im Falle der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe die Arbeit des Herrn Dr. Ritter bezahlen müssen.
Beispiel 12
"Hinsichtlich einer profunden Beantwortung der gerichtlichen Fragestellung rückten folgende, zentrale Kriterien in den Vordergrund."
Prof. Dr. Dr. habil Thomas Schott, Gutachten für das Amtsgericht Auerbach - 1 F 346/12 - vom 26.11.2012, S. 3
Herr Schott scheint ein Meister im Aufblasen einfach Sätze zu sein. Er antwortet nicht einfach, sondern profund, er rückt nicht nur Kriterien in den Vordergrund, sondern zentrale Kriterien.
Um so mehr Doktortitel, um so mehr profunde Redundanz rückt in den zentralen profunden Vordergrund, so die zentrale Aussage des Schlotterprinzips, welche von dem berühmten Redundanzforscher Prof. Dr. phil. Dr. habil. Dr. jur. Dr. em. Dr. hc. Schlotter durch die Erfindung des Schlottergraphen erstmalig einer eingehenden redundanten Beobachtung zugänglich wurde.
Doch Spaß beiseite. Von einem Hochschullehrer der sich zweier Doktortitel rühmt, darf man wohl erwarten, dass seine Antworten auf eine gerichtliche Beweisfrage profund und nicht beliebig sind, grad wie man von einem Zeitungsverkäufer erwarten darf, dass seine Zeitungen vom heutigen Tag und nicht vom vorigen Jahr sind.
Beispiel 13
"12. Welche Empfehlungen können für eine ggfs. notwendige Behandlung des betroffenen Kindes gegeben werden.
In Beantwortung dieser Frage wird mit Nachdruck die Fortsetzung der bereits begonnenen, hochfrequenten Psychotherapie bei Frau K. empfohlen."
Diplom-Psychologe Dirk Kriegeskorte, Gutachten vom 1.02.2013 für Amtsgericht Lübben - 30 F 246/12 - Richterin Stahn, S. 47
Wir würden hier Herrn Kriegeskorte mit Nachdruck zur Teilnahme an einem hochfrequenten "Fass Dich kurz Seminar" auffordern. Oder besser noch die hochfrequente Teilnahme an einem Anti-Seifenblasenseminar.
Beispiel 14
"Die psychologischen Schlussfolgerungen beziehen sich nicht nur auf Einzelfakten, sondern stets auch auf die Kenntnis der Gesamtlage."
Susanne Blumberg - Sozialverhaltenswissenschaftlerin und Pädagogin, Beauftragung am Amtsgericht Krefeld - 67 F 58/19 - Richterin Lande, Gutachten vom 01.10.2019, S. 3
Diese Bemerkung der Frau Blumberg ist einerseits trivial, da ein Gutachter immer gehalten ist, sich nicht nur auf Einzelfakten zu beziehen, sondern das Gesamte, soweit es denn wahrnehmbar scheint, im Auge zu behalten. Die in dem Vortrag des Gutachters eingeschlossene Behauptung, Frau Blumberg hätte die Gesamtlage ("Kenntnis der Gesamtlage") erschöpfend beachtet, ist allerdings anmaßend. Kein Mensch, kann die Gesamtlage kennen, das ist eine Binsenwahrheit, für deren Kenntnis man nicht Sozialverhaltenswissenschaftlerin und Pädagogin zu sein braucht.
Man könnte meinen, Frau Blumberg wäre irgendwie mit dem 2002 für das Amtsgericht Kempen tätig gewesenen Udo Lünebrink verbandelt, der damals genau die gleiche platte Formulierung verwendet hat.
Wie sagte doch Albert Einstein so schön:
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die
menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
Albert Einstein
Das diagnostische Vorgehen richtet sich nach der gerichtlichen Fragestellung
Beliebt ist bei sprachlichen Dünnbrettbohrern auch der redunante Vortrag:
"Das diagnostische Vorgehen richtet sich nach der gerichtlichen Fragestellung."
Beispiel 1
„Die angewandten Untersuchungsverfahren:
Einzelexplorationen beider Elternteile, gemeinsame Exploration der Kinder A und
B, je 1 Interaktionsbeobachtung: Vater mit Kindern und Mutter mit Kindern im
Rahmen von Hausbesuchen, Abschlussgespräch mit beiden Elternteilen gemeinsam
dienten der Datenerhebung unter Berücksichtigung der oben aufgelisteten
Kriterien und Beantwortung der psychologischen Fragestellungen, welche relevant
sind für die Beantwortung der gerichtlichen Fragestellung. Das diagnostische
Vorgehen richtet sich stets nach der gerichtlichen Fragestellung.“
Diplom-Psychologin Edda Gräfe, Gutachten vom 03.04.2010 für das Amtsgericht Dieburg - 52 F 591/09 SO und 52 F 592/09 UG - Richterin: Frau Dr. Pelzer, S. 4/5
Genau so redundant aber immerhin kürzer hätte Frau Gräfe auch schreiben können:
Die angewandten Untersuchungsverfahren: bla bla, bla bla, bla bla im Rahmen von bla bla, bla bla, bla bla dienten bla bla, bla bla, bla bla, welche relevant sind für bla bla, bla bla, bla bla. Das diagnostische Vorgehen richtet sich stets nach bla bla, bla bla, bla bla.
Eine solche Darstellung hätte es freilich schneller ermöglicht, zu erkennen, dass nichts zu erkennen ist, mithin wie in dem Märchen von des Kaisers neuen Kleidern der Kaiser nackt ist, während das Volk noch meint, der Kaiser hätte wunderbare Kleider an.
Frau Gräfe hätte sicher gute Aussichten, bei einer der vielen politischen Parteien einen Job als Luftballonaufblaserin zu bekommen.
Beispiel 2
"Das diagnostische Vorgehen richtet sich nach der gerichtlichen Fragestellung.“
Diplom-Psychologe Dr. Arnold Groh, Gutachten vom 24.02.2012 für das Amtsgericht Schöneberg
Wer hätte das gedacht, dass sich "das diagnostische Vorgehen" "nach der gerichtlichen Fragestellung“ richtet. Wir hatten bisher immer vermutet, "das diagnostische Vorgehen" richtet sich nach dem Mond, dem Koran oder dem richtigen Parteibuch.
Herr Arnold Groh nennt einen Doktortitel sein eigen, da darf man sich nicht wundern, wenn er doziert, als wenn eine ganze Horde ahnungsloser Studenten vor ihm stünde. In Sachen Redundanz wird Herr Groh allerdings noch von der Diplom-Psychologin Edda Gräfe überholt, die in ihrem Gutachten vom 03.04.2010 für das Amtsgericht Dieburg vorträgt:
"Das diagnostische Vorgehen richtet sich stets nach der gerichtlichen Fragestellung.“
Das diagnostische Vorgehen nach Frau Edda Gräfe richtet sich also nicht nur "nach der gerichtlichen Fragestellung“, sondern stets nach der gerichtlichen Fragestellung. Wenn das stets keine guten Voraussetzungen sind, in Deutschland stets einen Doktortitel zu erwerben, dann wollen wir stets gleich heute noch einen Job als stets Bundesminister im Bundesministerium für Luftballonaufblasen stets annehmen.
Beispiel 3
"Das Gutachten stützt sich auf sich auf die Aspekte, die mit den aufgelisteten Untersuchungsverfahren zu den angegebenen Zeitpunkten erfasst wurden. Das diagnostische Vorgehen richtete sich nach der gerichtlichen Fragestellung.
...
Das zu erstattende Gutachten versteht sich vorbehaltlich zum Zeitpunkt der Begutachtung nicht vorhersehbarer Ereignisse"
Dr. Helen A. Castellanos - Diplom-Psychologin, Approbierte Psychotherapeutin, Gutachten vom 17.09.2014, S. 3, Amtsgericht Mühldorf - 2 F 330/14 - Richter Zölch
Da hat Frau Castellanos aber einen echten Knaller losgelassen, da man muss gar nicht auf Silvester warten. Nicht nur, dass das diagnostische Vorgehen "sich nach der gerichtlichen Fragestellung" richteten soll und nicht nach dem Mond, wer hätte das gedacht, das zu erstattende Gutachten versteht sich auch noch "vorbehaltlich zum Zeitpunkt der Begutachtung nicht vorhersehbarer Ereignisse".
Wozu hat Frau Castellanos denn einen Doktortitel, wenn sie noch nicht mal in die Zukunft blicken kann und dem Gericht zu sagen vermag, was der morgige Tag oder das nächste Jahr bringen mag. Für 100,00 € die Stunde darf man doch sicher ein bisschen Weisagerei verlangen dürfen oder soll das Gericht denn ganz allein mit dem Fernrohr in die Zukunft gucken. Da kann man wohl nur ein ernsthaftes Studium der Astrologie empfehlen, dann vermag ganz sicher auch Frau Castellanos in die Zukunft zu blicken und kann das Gesehene in ihr Gutachten einbauen.
Mit Redundanz kann man zur Not sicher noch leben, viele Menschen haben ja auch schwere Krankheiten, ohne dass man sie deswegen für tot erklären würde.
Wenn Frau Castellanos dann aber auch noch bei der Beantwortung der Beweisfrage
"Über die Bindungen und Neigungen des Kindes und über die Erziehungsfähigkeit der Eltern wird ein Sachverständigengutachten erholt."
Amtsgericht Mühldorf - 2 F 330/14 - Richter Zölch
anfängt herumzueiern und statt einer klaren Antwort auf die Frage vorträgt:
"Die gerichtliche Fragestellung wird unter Abwägung verschiedener Aspekte und vorliegenden Daten wie folgt beantwortet:" (Gutachten S. 21)
und sich dann auch noch über das Wechselmodell auslässt (S. 22), obwohl das Gericht danach gar nicht gefragt hat, dann möchte man entgegenhalten:
Das Gutachten der Frau Castellanos wird unter Abwägung verschiedener Aspekte und vorliegenden Daten für mangelhaft befunden.
Schwulst
Mein Name ist Fabian Peschers. ... Bei meiner Arbeit ist
mir ein ganzheitlicher, lösungs- und ressourcenorientierter Blick auf meine
Klientinnen und Klienten wichtig, bei dem ich das gesamte Umfeld in die
Lösungsfindung und Gesprächsführung einbeziehe. In einer ruhigen und
empathischen Gesprächsathmosphäre werde ich mit Ihnen in den Sitzungen Ihre
momentane Lage analysieren. Durch vielfältige Methoden erarbeite ich mit Ihnen
neue Handlungsmöglichkeiten und Sie können in für Sie schwierigen Momenten
angemessen reagieren.
Ich bin überzeugt, dass zur Veränderung einer
problematischen Situation jede beteiligte Person in die Lösungsfindung
einbezogen werden muss.
https://familientherapie-ba.de/ueber-mich/
Manche mögen es heiß und manche mögen es schwülstig. Ich mag es lieber heiß, Schwulst und Redundanz sind mir zuwider. Herr Peschers "weiß" offenbar schon vor einer Sitzungen mit ihm bis dato noch unbekannten Klienten, dass er mit diese "Ihre momentane Lage analysieren" wird. Herr Perschers ist offenbar Hellseher und zudem auch noch bei der SPD in Bamberg aktiv, bekanntermaßen eine Partei der Hellseher, die Hellsichtigkeit zieht sich bis in die Führungsgremien. Nur mit der Wählerzustimmung klappt es derzeit nicht so gut, aber das wird sich sicher bald ändern, wenn nur Herr Pescher deren "momentane Lage analysieren" wird.
Untergegangene "DDR"
Bekanntermaßen hat ja Axel Springer die DDR immer nur in Anführungsstrichen benannt "DDR".
Axel Springer ist nun schon lange tot und so springt zu seinem 100. Geburtstag Dr. rer. medic. Dr. phil. Franklin A. Oberlaender in die entstandene Bresche:
"Frau X. ist zum Zeitpunkt der Exploration ... Jahre alt. Sie sei in ..., Mecklenburg-Vorpommern, damals Teil der untergegangenen "DDR", geboren worden.
Dr. rer. medic. Dr. phil. Franklin A. Oberlaender, Gutachten vom 17.04.2012 für das Amtsgericht Neubrandenburg - 3 F 175/11 - Richterin Bartel, S. 9
Fehlt nur noch, dass Herr Oberlaender Atemschutzmaske und Gummihandschuh zu seinen Explorationen in den östlichen Anschlussgebieten der "BRD" anzieht, damit er sich nicht mit dem dort grassierenden und oft tödlich verlaufenden "DDR-Virus" ansteckt.
Literatur
Blagovesta Christova Kassabova: Die deutschen Kausalkonjunktionen da, denn und weil und ihre Entsprechungen im Bulgarischen
; Erscheinungsjahr 1993; Umfang/Format [4], 175, XIV Bl. : graph. Darst. ; 30 cm; Hochschulschrift Berlin, Humboldt-Univ., Diss., 1993Eberhard Foth: "Zur `geschlechtsneutralen (oder `geschlechtergerechten`) Rechtsprache; In: Juristische Rundschau", 10/2007; S. 410-412
Ferdinand Kaufmann: "Wann endlich verschwinden die Kindesmütter und Kindesväter aus unserem Sprachgebrauch?"; In: "Zentralblatt für Jugendrecht", 7/8/1999
Ferdinand Kaufmann: "Kindesmutter und Kindesvater: Relikte aus vergangener Zeit?, In: Kind-Prax 1/1991, S. 20-21
Victor Klemperer: "LTI. Notizbuch eines Philologen" Aufbau Verlag, Berlin, 1947, Lingua Tertii Imperii
Samy Molcho: "Körpersprache", Mosaik Verlag, 1994
Samy Molcho: "Partnerschaft und Körpersprache", Mosaik Verlag, 1990
Rainer Thiel: Mathematik - Sprache - Dialektik. Akademie-Verlag Berlin 1975, 302 Seiten
Wolfgang Walker: "Die Forschungen zur Schizophrenie und die Entstehung der ´Double-Bind´-Hypothese"; In: "Abenteuer Kommunikation. Bateson, Perls, Satir, Erikson und die Anfänge des Neurolinguistischen Programmierens (NLP)", Klett-Cotta 1996