Sexualisierung
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Sollte sich eine der hier namentlich genannten Fachkräfte ungerecht oder in unzulässiger Weise behandelt fühlen, so kann sich diese zur Klärung ihrer Einwände direkt an mich wenden. Der direkte Weg erspart der betreffenden Fachkraft möglicherweise Anwalts- und Gerichtskosten in erheblicher Höhe, so wie sie etwa der Diplom-Psychologe Klaus Schneider im Rechtsstreit mit Peter Thiel vor dem Landgericht Berlin hinnehmen musste.
Zur Frage der Zitierfähigkeit familiengerichtlich eingeholter Gutachten - Urteil des Landgerichtes Berlin vom 07.11.2006 - 16 O 940/05 - Landgericht Berlin - Rechtsstreit Diplom-Psychologe Klaus Schneider gegen Peter Thiel - Veröffentlicht auch in: "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", 16/2007, 15.08.2007, S. 1324-1325
Auf Grund der an einigen Amts- und Landgerichten, so z.B. beim Landgericht Frankenthal und beim Landgericht Hamburg, möglicherweise in Einzelfällen stattfindenden richterlichen Zensur und der Beschneidung der Informations- und Meinungsfreiheit zugunsten sich hier kritisiert sehender Fachkräfte, erkläre ich vorsorglich, dass es sich auf meiner Internetseite - wenn nicht eindeutig von mir als Tatsache vorgetragen - immer um meine persönliche, verfassungsrechtlich geschützte Meinung handelt, die als solche naturgemäß weder wahr noch falsch sein kann. Mithin wird von mir auch ausdrücklich erklärt, dass es sich bei meiner Meinung, dass an einigen Amts- und Landgerichten, so z.B. beim Landgericht Frankenthal und beim Landgericht Hamburg, Zensur ausgeübt wird und die Informations- und Meinungsfreiheit zugunsten sich hier kritisiert sehender Fachkräfte beschnitten wird, um meine persönliche Meinung, nicht aber um eine Tatsachenbehauptung handelt.
Peter Thiel
Systemischer Berater, Systemischer Therapeut / Familientherapeut (DGSF), Verfahrenspfleger (SPFW Brandenburg) und Umgangspfleger
12.03.2018
Schlüsselwörter:
Emotionaler Missbrauch, Ersatzpartner, Grenzüberschreitung, kindliche Sexualität, Kindersexualität, Kindesmissbrauch, Missbrauchsvorwurf, Missbrauch mit dem Missbrauch, sexuelle Gewalt, sexueller Missbrauch, sexuellle Erregung, Sexualisierung, Sexualisierung von Kindern, Zungenkuss
In den hier folgenden Erörterungen soll es nicht um das Thema sogenannten sexuellen Missbrauchs, sexueller Übergriffe oder sexueller Gewalt von einander weitestgehend fremden Menschen gehen, sondern um das Phänomen und den Begriff der Sexualisierung, die sich in den unterschiedlichsten Ausprägungen in familiären Systemen, so z.B.
- klassische Mutter-Vater-Kind-Familie
- Alleinerziehendenfamilien (alleinerziehende Mutter mit Sohn und / oder Tochter; alleinerziehender Vater mit Sohn und / oder Tochter)
- Mehrgenerationenfamilien
- Patchworkfamilien
gegebenenfalls auch erweitert um Familienangehörige entfernteren Grades, wie Tante, Onkel, Großmutter, Großvater, Cousine oder Cousin, Stiefmutter oder Stiefvater, etc.
oder auch in erweiterten Familiensystemen wie
- Pflegfamilien
- Adoptivfamilien
- Kinderheimen
entwickeln und zeigen.
Nun mag hier manche/r Leser/in vom Stamme Machtgelüste verdrängender Gutmenschen gleich die moralische Totschlagkeule schwingen und meinen, Sexualisierungen sind doch per se sexueller Missbrauch und sexuelle Gewalt, was soll da noch eine sophistische Debatte über einen völlig unnötigen Begriff, mit dem sexuelle Gewaltverhältnisse doch nur verschleiert und sexueller Missbrauch legalisiert werden soll?
Ohne zu antworten,
Ging ich wieder hinaus. Diese, dachte ich,
Müssen verbrennen, bevor sie aufhören zu fragen.
Bertolt Brecht; Gleichnis des Buddha vom brennenden Haus
Solche Leser/innen könnten an dieser Stelle einfach mit dem Lesen aufhören und sich somit ihr gewohntes und ihnen Sicherheit gebendes Weltbild bewahren. Oder sie lesen weiter, in der Hoffnung ihr Weltbild von der Permanenz des Schmutzigen bestätigt zu finden ähnlich wie in der folgenden von Osho erzählten Geschichte:
"Becky Goldberg telefoniert mit dem Geschäftsführer des Hotels:
`Ich bin hier oben auf Zimmer fünfhundertzehn`, ruft sie aufgeregt in den Hörer.`Und ich muss ihnen sagen, direkt vor meinem Fenster läuft ein Mann splitterfasernackt in seinem Zimmer herum, und er hat die Vorhänge nicht zugezogen!
`Ìch komme sofort zu Ihnen hinauf`, sagt der Geschäftsführer. Als er Beckys Zimmer betritt und aus dem Fenster schaut, sagt er: `Sie haben recht, gnädige Frau, der Mann scheint nackt zu sein. Aber man kann ihn nur von der Taille aufwärts sehen. Sein Fenster verdeckt ihn, egal, wo er in seinem Zimmer steht.`
`Ja, das schon`, kreischt Becky, `aber stellen Sie sich mal aufs Bett!`"
Osho: "Das Buch der Heilung", Ullstein, 2004, S. 335/36
Wenn wir von "Sexualisierung von Kindern" sprechen, wird damit deutlicher, dass hier verschiedenste Kontexte gemeint sind, in denen Kinder mit der Sexualität anderer Menschen konfrontiert werden. Die Spannbreite solcher Sexualisierungen geht vom Küssen zweier Erwachsener im Beisein von Kindern bis hin zur sexualisierten physischen Gewalt eines Mannes oder einer Frau gegen ein Kind. Die Folgen von Sexualisierungen von Kindern reichen dabei von flüchtigen oder gar fehlenden Beeinträchtigungen bis hin zu schweren und chronifizierten Traumatisierungen von Kindern, die bei fehlender Möglichkeit zur Aufarbeitung das Leben des Kindes und späteren Erwachsenen überschatten.
Zu den alltäglichen Sexualisierungen von Kindern gehört ganz simpel gesprochen schon der Fall, dass ein Kind Werbung im Fernsehen sieht, die von sexuellen Botschaften geprägt ist. Kein Mensch käme hier auf den Gedanken von "sexuellem Missbrauch" zu sprechen, obwohl die Angebote des Fernsehens oft nicht viel anders sind, als das, was Erwachsene im Beisein von Kindern inszenieren.
Sexualisierungen finden statt durch konkrete Einzelpersonen, Männer wie Frauen, aber auch Jugendliche und Kinder. Dass Frauen den Männern in puncto sexualisierende Täterschaft nicht nachstehen, spricht sich langsam aber sicher herum, wenngleich der Mythos vom Täter Mann noch vorherrscht.
Vergleiche hierzu zum Beispiel:
Becker, Sophinette: "Das weibliche Körperselbst und die Perversion. Warum Frauen sexualisierte Aggressionen anders externalisieren als Männer", In: "Forum Psychoanalyse", 2005, 21: 242-254
Eckes, Thomas: "Ambivalenter Sexismus und die Polarisierung von Geschlechterstereotypen", In: "Zeitschrift für Sozialpsychologie", 32(4), 2001, S. 235-247
Hinz, Arnold: "Geschlechtsstereotype bei der Wahrnehmung von Situationen als `sexueller Missbrauch` Eine experimentelle Studie"; In: "Zeitschrift für Sexualforschung" 2001; 14: 214-225
Künzel, Christine: "Zwischen Fakten und Fiktionen: Überlegungen zur Rolle des Vorstellungsvermögens in der richterlichen Urteilsbildung", In: "Zeitschrift für Rechtssoziologie", 25 (2004), Heft 1, S. 63-77
Man muss möglicherweise davon ausgehen, dass Sexualisierungen häufiger in Mutter-Sohn als in Vater-Tochter Konstellationen stattfinden. Verlässliche Zahlen, die naturgemäß nur aus der Dunkelfeldforschung stammen können, fehlen. Das Bundesfamilienministerium hat, so weit zu sehen, kein Interesse, solche Forschungen zu unterstützen, denn Erkennisse, dass Frauen gleich häufig oder sogar häufiger an Sexualisierungen ivon Kindern Kinder beteiligt sind, passt nicht ins ideologische Schema, von männlichen Tätern und weiblichen Opfern.
Die biologisch begründete Tatsache, dass eine sexuell begründete Erektion des männlichen Penis leichter zu beobachten ist, als eine sexuell begründete Erregung der weiblichen Genitalien, trägt vermutlich dazu bei, dass Sexualisierungen (sexueller Missbrauch) in aller Regel Männern zugeordnet werden, nicht aber Frauen.
Erregte Aufklärung
Eine sachliche Besprechung zum Thema Sexualisierung leidet an einem individuell und kollektiv emotional überhitzten Klima, in der es oft den eher den Anschein hat, es ginge um ganz andere, nicht ausgesprochene Dinge, Beziehungskriege und Machtkämpfe, als um das was vordergründig als das angebliche Thema dargestellt wird.
Bei keinem anderen, Kinder und Erwachsene betreffenden Thema scheint eine sachliche Debatte einer derartigen Emotionalisierung ausgesetzt zu sein, wie bei dem Thema, das landläufig unter dem Begriff "Kindesmissbrauch" firmiert. Der verwendeten Begriffe gibt es viele, Kindesmissbrauch, sexueller Missbrauch von Kindern, sexuelle Gewalt gegen Kinder, Sexualisierung von Kindern, Kinderschänder, Pädophile, "Perverser" oder "Sex-Schwein" (BILD-Zeitung vom 09.11.2005) usw. usf. Offenbar werden diese nicht nur im Sinne der Sicherung des Kindeswohls oder der Abwehr von Kindeswohlgefährdungen benutzt, sondern dienen nicht selten dazu, kollektive und individuelle Spannungen abzuleiten (Sündenbockfunktion) oder als Kampfmittel in einem individuell und gesellschaftlich geführten Streit zu dienen, in dem es um alles mögliche nur nicht um das Kind und sein Wohl geht.
Eine ähnlich erhitzte und überhitzte Debatte, Katharina Rutschky sprach von "erregter Aufklärung", finden wir in keinem anderen Bereich, in dem die Belange von Kindern beeinträchtigt oder geschädigt werden. Weder bei der Vernachlässigung von Kindern, noch bei der Ausübung von körperlicher Gewalt (Schläge, etc.) gegen Kinder finden wir eine derartige Emotionalisierung wie bei dem Thema Gefährdung der Entwicklung von Kindern infolge von Sexualisierung durch Erwachsene.
Als Sündenböcke für die Ableitung kollektiver Spannungen mussten im Mittelalter die angeblichen Hexen und Hexer herhalten (Stichwort Hexenverfolgung) und Jahrhunderte lang bis zum Ende des Nazireiches auch die Juden und andere Minderheiten (Stichwort Brunnenvergifter). Die dritte Periode der Hexenverfolgung dauerte von 1430 bis 1540. Im 18. Jahrhundert ebbte dieses Phänomen schließlich ab, 1782 wurde die letzte als Hexe beschuldigte Frau in Glarus geköpft.
Antisemitismus als Staatspolitik und Judenverfolgung dauerten bis zur Niederschlagung des nationalsozialistischen Regimes 1945 an. Mit der nach Kriegsende sich entwickelnden Demokratisierung standen diese Sündenböcke nun nicht mehr zur Verfügung. Gleichwohl sind individuelle und kollektive Spannungen und Ängste nicht verschwunden, die weiter nach gesellschaftlich akzeptierten und tolerierten wegen der Ableitung suchen. Zur Ableitung dieser Spannungen und Ängste scheint sich das Thema "Kindesmissbrauch" als gerade zu ideal erwiesen zu haben. Man kann daher die These wagen, dass es bei Fällen angeblichen oder tatsächlich stattgefundenen sexuellem Missbrauch häufig nur zu einem relativ geringen Teil um das Kindeswohl geht. Der weitaus größere Teil der Energie in der Debatte dürfte dagegen der Befriedigung eigener oder kollektiver Bedürfnisse nach Spannungsabfuhr und Angstreduzierung dienen.
Mitunter kann man den Eindruck gewinnen, dass es bei der Debatte um "Kindesmissbrauch" ähnlich zugeht wie bei der Feuerwehr, wo sich Pyromanen oft in der gesellschaftlich anerkannten Rolle als Feuerwehrleute betätigen, um so ihren speziellen sexuell gefärbten Neigungen in kollektiv akzeptierter Weise nachgehen zu können.
Dass dies so zu sein scheint, hat wohl neben der Funktion als Blitzableiter kollektiver und individueller Phänomene auch mit der besonderen Stellung der Sexualität im Leben der Menschen und der Gesellschaft zu tun, sowie mit kleinen und großen, individuellen und kollektiven Ängsten und Aggressionen, die mit dem Thema Sexualität für den Einzelnen und die Gemeinschaft verbunden sind.
Über das Thema "Kindesmissbrauch" oder wie benannt über das Thema "Sexualisierung in familiären Systemen" seriös zu sprechen, heißt daher auch darüber zu sprechen, vor welchen jeweiligen ideologischen Hintergrund die Diskussion, Erörterung oder bisweilen in Progromstimmung übergehende Debatte stattfindet.
Waschen
Wäscht ein Vater seine 11-jährige Tochter, dann ist das in der Fremdwahrnehmung anderer Menschen nicht das gleiche, als wenn eine Mutter ihre 11-jährige Tochter wäscht. Müttern ist es sozusagen gesellschaftlich erlaubt, das zu tun, was Vätern verboten ist. Es gibt also zwei verschiedene Maßstäbe, an denen das Verhalten von Müttern und Vätern gemessen wird.
-----Ursprüngliche
Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Samstag, 21. Oktober 2017 12:39
An: .
Betreff: Eine Mutter wäscht ihre 11-Jährige Tochter noch selbst
Sehr
geehrte Damen und Herren,
meine Halbschwester (gleicher Vater, andere
Mutter) lebt bei ihrer Mutter (Single) und ist Einzelkind.
Diese Mutter
verbietet ihrer Tochter sich selbst zu waschen. Sie darf sich nur von ihrer
Mutter waschen lassen (Das Mädchen ist bereits 11 Jahre alt).
Ich habe
Angst, dass dieses Verhalten der Mutter die Entwicklung des Kindes
beeinträchtigt, aber habe keinen direkten Einfluss darauf.
Kann man was
dagegen tun bzw. wie könnte ich meiner Halbschwester helfen (wir haben ab und zu
Text-Kontakt).
Mit freundlichen Grüßen
...
Die gesellschaftliche Toleranz für übergriffiges Verhalten von Müttern ist erstaunlich hoch, man kann vermuten, dass das damit zusammenhängt, dass viele Menschen in ihrer Kindheit und Jugend übergriffiges Verhalten von ihren Müttern erfahren haben, ohne dass dies auf kritische Gegenstimmen stieß. In einer Gesellschaft, die jahrzehntelang von politischen Mutterdogmatikern aus der SPD und ideologisch angrenzenden Parteien atmosphärisch vergiftet wurde (man denke hier nur an die Väter diskriminierende sogenannte "Mütterrente" aus dem Kochtopf der SPD, kann das letztlich nicht verwundern.
Verhalten, das der Kritik entzogen ist, kann individuell nur schwer als kritikwürdiges Verhalten verstanden werden, wenn bei hinreichender Reflexion, so etwa im Rahmen einer Psychotherapie, das eigene Gefühl wahrgenommen werden kann, das Übergriffe von Müttern auch als solche "erkennt"
Wahrnehmung und Umgang mit Sexualisierungen
Ein Elternteil erfährt von seinem Kind, dass der andere getrennt lebende Elternteil ihm einen Kuss gegeben habe, "den der Wind nicht wegwischen" könne. Das Kind berichtet, dass der andere Elternteil es mit herausgestreckter Zunge geküsst habe.
Statt sich nun mit dem anderen Elternteil darüber auseinander zu setzten, was man vom Kind erfahren habe und wie der andere Elternteil denn dazu steht und sich über die subjektiv unterschiedlich wahrgenommenen Grenzen im Körperkontakt zwischen Kind und Elternteil auseinander zusetzen, sich für eine konstruktive Auseinandersetzung zwischen beiden Eltern gegebenenfalls fachliche Hilfe zu holen, beginnt nun eine lange Reihe von finanziell und emotional aufwändigen juristischen und behördlichen Auseinandersetzungen der Eltern, über das was denn gewesen oder nicht gewesen wäre. Polizeibeamte, Staatsanwaltschaft, Jugendamt, Familiengericht, Rechtsanwälte, Gutachter, alles in allem ein fachlicher Aufwand von sicher 200 Stunden - bei einem Stundensatz von 50 € entstehende Kosten von 10.000 € - um schließlich von der Gutachterin zu erfahren:
"Es sind aus den gutachtlichen Gesprächen keine Angaben von A benennbar, die das Küssen des Kindes seitens des Vaters mit der Zunge ausreichend detailreich und umfassend beschreiben und mit der Methodik der aussagepsychologischen Begutachtung analysierbar wären. Eine entgültige Klärung des Verdachts der Mutter, dass ein sexueller Missbrauch durch den Vater erfolgte, ist im Ergebnis der Begutachtung wie auch im vorausgegangenen Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft X nicht möglich."
Diplom-Psychologin H., Gutachten vom 30.08.2007, S. 47
Nun kann man fragen, warum es hier keine konstruktive Auseinandersetzung der Eltern gab, sondern statt dessen ein riesiger behördlicher Apparat begann seine Windmühlenflügel zu drehen und dabei fruchtlos mahlte? Die Antwort:: Es ist der fehlenden konstruktiven Kommunikationskultur der Eltern und auch des behördlichen Apparates geschuldet, bei der Probleme gewälzt, aber nicht gelöst werden.
Literatur
Becker, Sophinette: "Das weibliche Körperselbst und die Perversion. Warum Frauen sexualisierte Aggressionen anders externalisieren als Männer", In: "Forum Psychoanalyse", 2005, 21: 242-254
Braun, Gisela: "Täterinnen beim sexuellen Missbrauch von Kindern Oder: An eine Frau hätte ich nie gedacht ..."; In: "Kriminalistik", 1/2002, S. 23-27
Burman, Erica: "Kinder und Sexualität", In: "Das Argument"; 260/2005, S. 237-252
Deberding, Elisabeth; Klosinski, Gunther: "Analyse von Familienrechtsgutachten mit gleichzeitigem Vorwurf des sexuellen Missbrauch."; In: "Kindheit und Entwicklung", 4/1995, S. 212-217
Drangsal, Sabine; Klöppel, Ulrike: "Männlich oder weiblich?", In: "Deutsche Hebammen Zeitschrift", 7/2005
Eckes, Thomas: "Ambivalenter Sexismus und die Polarisierung von Geschlechterstereotypen", In: "Zeitschrift für Sozialpsychologie", 32(4), 2001, S. 235-247
Gerber, Hilke: "Frau oder Täter? Auswirkungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern durch Frauen"; In: "Gigi", Nr. 20, 2002, ausführlich in: "Mann oder Opfer", Dokumentation einer Fachtagung bei der Heinrich-Böll-Stiftung - www.gwi-boell.de/de/web/361_1352.htm
Hinz, Arnold: "Geschlechtsstereotype bei der Wahrnehmung von Situationen als sexueller Missbrauch`. Eine experimentelle Studie"; In: "Zeitschrift für Sexualforschung" 2001; 14: 214-225
Hirsch, Matthias: "Realer Inzest: Psychodynamik des sexuellen Mißbrauchs in der Familie"; Springer Verlag New York, Berlin, Heidelberg, 2. überarbeitete Auflage
Joraschky, Peter; Petrowski, Katja: "Die Rolle der Familie bei Entstehung und Behandlung von sexuellem Missbrauch"; In: "Persönlichkeitsstörungen, Theorie und Therapie", 7/2003, S. 84-94
Künzel, Christine: "Zwischen Fakten und Fiktionen: Überlegungen zur Rolle des Vorstellungsvermögens in der richterlichen Urteilsbildung", In: "Zeitschrift für Rechtssoziologie", 25 (2004), Heft 1, S. 63-77
Lorenz, Hans E. : "Lehren und Konsequenzen aus den Wormser Mißbrauchsprozessen"; In: "Deutsche Richter Zeitung", Juli 1999, S. 253-255
Qandte, Amrit: "Sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen durch Frauen"; In "psychosozial", 2002, Heft II, S.115-129
Rakete-Dombek, Ingeborg: "Familienrecht und Strafrecht - Unterschiede und Zusammenhänge am Beispiel des Mißbrauchverdachts"; In: "Familie, Partnerschaft, Recht", 5/1997, S. 218-225
Rösner Sigrid; Schade, Burkhard: "Der Verdacht auf sexuellen Missbrauch von Kindern in familiengerichtlichen Verfahren"; In: "FamRZ", 1993, Heft 10, S. 1133-1139
Salzgeber, Joseph; Scholz, Susanne; Wittenhagen, Frank; Aymans, Monika: "Die psychologische Begutachtung sexuellen Missbrauchs in Familienrechtsverfahren"; In: "FamRZ", 1992/11, S. 1249-1256
Schmidt: Gunter: "Kindersexualität - Konturen eines dunklen Kontinents", In: "Zeitschrift für Sexualforschung", 2004; 17; 312-322
Urteile:
Amtsgericht Kassel - 512 F 2185/04: Zur Frage der Umgangsregelung bei Zungenkuss zwischen Elternteil und Kind (26.08.2005 - unveröffentlicht)