Schuld

 

 

Swiahel August 1941

Sie warten auf ihren Tod. Jüdische, polnische, u. ukrainische Frauen und Kinder (vom Säugling bis zur Greisin) sind in einem Gewächshaus eingesperrt weil die ausgeworfenen Gruben für die vielen Erschießungen nicht ausreichten. Sie kamen am anderen Tag dran.

Fritz Heinze, Siegmar Schönau P-Mitterhoferstr. 7

 

 

 

 

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Sollte sich eine der hier namentlich genannten Fachkräfte ungerecht oder in unzulässiger Weise behandelt fühlen, so kann sich diese zur Klärung ihrer Einwände direkt an mich wenden. Der direkte Weg erspart der betreffenden Fachkraft möglicherweise Anwalts- und Gerichtskosten in erheblicher Höhe, so wie sie etwa der Diplom-Psychologe Klaus Schneider im Rechtsstreit mit Peter Thiel vor dem Landgericht Berlin hinnehmen musste.

Zur Frage der Zitierfähigkeit familiengerichtlich eingeholter Gutachten - Urteil des Landgerichtes Berlin vom 07.11.2006 - 16 O 940/05 - Landgericht Berlin - Rechtsstreit Diplom-Psychologe Klaus Schneider gegen Peter Thiel - Veröffentlicht auch in: "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", 16/2007, 15.08.2007, S. 1324-1325

Auf Grund der an einigen Amts- und Landgerichten, so z.B. beim Landgericht Frankenthal und beim Landgericht Hamburg, möglicherweise in Einzelfällen stattfindenden richterlichen Zensur und der Beschneidung der Informations- und Meinungsfreiheit zugunsten sich hier kritisiert sehender Fachkräfte, erkläre ich vorsorglich, dass es sich auf meiner Internetseite - wenn nicht eindeutig von mir als Tatsache vorgetragen - immer um meine persönliche, verfassungsrechtlich geschützte Meinung handelt, die als solche naturgemäß weder wahr noch falsch sein kann. Mithin wird von mir auch ausdrücklich erklärt, dass es sich bei meiner Meinung, dass an einigen Amts- und Landgerichten, so z.B. beim Landgericht Frankenthal und beim Landgericht Hamburg, Zensur ausgeübt wird und die Informations- und Meinungsfreiheit zugunsten sich hier kritisiert sehender Fachkräfte beschnitten wird, um meine persönliche Meinung, nicht aber um eine Tatsachenbehauptung handelt.

 

Peter Thiel

Systemischer Berater, Systemischer Therapeut / Familientherapeut (DGSF), Verfahrenspfleger (SPFW Brandenburg) und Umgangspfleger 

08.08.2024

 

 

 

 

Schlüsselwörter: 

Absolution, Ächtung, Amnesie, Amnestie, Anklage, Ankläger, ankreiden, anschreiben, Auge um Auge - Zahn um Zahn, Ausgestoßene, Ausgestoßener, Ausgleich, Ausgleichsrituale, Aussöhnung, Ausstoßung, Bedauern, Beschuldigt, Bestrafung, büßen, Büßerhemd, Buße, Bußgang nach Canossa, credere - glauben, das Kriegsbeil begraben, Denkmal, Empathie, Einrede der Verwirkung, Entschädigung, Entschuldigung, Entwertung, Erinnern, Erinnerung, Freisprechung, Freispruch, Frieden, Geächteter, Gedächtnis, Gedenkstätte, Gegenseitigkeit, Generationenvertrag, Genugtuung, gerechte Strafe, Gerechtigkeit, Geständnis, Gewissen, gewissenlos, Gläubiger, Gleiches mit Gleiche vergelten, Groll, Hypothek, in der Kreide stehen, in der Schuld stehen, Inkasso, Investition, Kerbholz, Kontrakt, Kredit, Krieg, Leugnung von Schuld, Mahnmal, Mahn und Gedenkstätte, offene Rechnung, Opfer, Parias, Rache, Ratenzahlung, Rechnung, Recht, rechtlos, Rechtlosigkeit, Rechtsstaat, Rehabilitierung, Reue, Revanche, Satisfaktion, Scham, schlechtes Gewissen, Schmerzensgeld, Schuld, Schuldbekenntnis, Schuldanerkenntnis, Schuldeingeständnis, Schulden, Schuldenerlass, Schuldenmoratorium, Schuldenschnitt, Schuldentilgung, Schulderlass, Schuldfrage, Schuldgefühle, Schuldkomplex, Schuldner, Schuldprinzip, Schuldspruch, Schuldvorwurf, Schuldvorwürfe, Schuldzuweisung, Schuld- und Verdienstkonten, Scham, Schamgefühl, Schuldvorwurf, Schuldunfähigkeit, Schuldzuweisung, Selbstgerechtigkeit, Selbstjustiz, Sinn, Sieger, Strafbedürfnis, Strafe, Sünde, Sündenbock, Sühne, Sühnezeichen, Täter, Täterin, Täter-Opfer Ausgleich, Täterin-Opfer Ausgleich, Trauer, Trauma, Unrecht, Unrechtsbewusstsein, Unschuld, Verantwortung, Verdienst, Vergeltung, Vergebung, Vergessen, Verjährung, Verleugnung, Verlierer, Verrechnungsnotstand, Versöhnung, Verteidigung, Verteidiger, Vertrag, Vertragspartner, Vertragsstrafe, Verurteilung, Verwirkung, Verzeihen, Vogelfrei, Wiedereingliederung Wiedergutmachung, Wie du mir, so ich Dir, Zahlungsaufschub

 

 

 

 

 

Laß mich in Frieden schlafen

 

Herr, mein Gott, ich danke dir, 

daß du diesen Tag zu Ende gebracht hast,

ich danke dir,

daß du Leib und Seele zur Ruhe kommen läßt.

Deine Hand war über mir

und hat mich behütet und bewahrt.

Vergib allen Kleinglauben

und alles Unrecht dieses Tages

und hilf, daß ich allen vergebe,

die mir Unrecht getan haben.

 

...

 

 

Dietrich Bonhoeffer

Theologe und Widerstandskämpfer, gehängt im KZ Flossenbürg am 9. April 1945

 

 

 

 

 

 

 

Nachfolgend finden Sie Überlegungen von mir zum Thema Schuld. Dabei wird der Zeit des Nationalsozialismus relativ viel Aufmerksamkeit gewidmet, da diese Zeit das Thema von Schuld, Recht und Unrecht, Schuldner und Gläubiger, Täter/innen und Opfer, Sühne, Verleugnung und Annahme von Schuld in einer in Umfang und Grausamkeit bis dahin kaum da gewesenen und vorstellbaren Weise widerspiegelt und gleichzeitig den Wahnsinn der Normalität (Arno Gruen) deutlich macht, wie wir ihn auch heute noch - wenngleich zivilisatorisch gezähmt - antreffen können.

 

Abschließend gehe ich der Frage nach dem Umgang mit Schuld und Verantwortung in Familienkonflikten, insbesondere in Zusammenhang mit familiengerichtlich ausgetragenen Konflikten nach.

 

 

Das Thema Schuld scheint so alt zu sein, wie die Menschen sich aus dem Tierreich gelöst haben. Der biblischen Legende nach gibt es Schuld seit dem Sündenfall von Adam und Eva, als diese einen Apfel vom Baum der Erkenntnis aßen. 

Das Thema Schuld findet sich, entsprechend der ihm zugemessenen Bedeutung für das menschliche Leben in vielfältiger Gestalt in unserer Sprache wieder, so in Redewendungen wie etwas auf dem Kerbholz haben, in etwas verstrickt sein, sein Recht verwirkt haben und in vielfältigen Darstellungen der Literatur, Kunst oder der Religion wieder. 

 

Im 13. Jahrhundert entstand der Versroman Parzival von Wolfram von Eschenbach.

 

Parzival von Wolfram von Eschenbach ist ein Versroman der mittelhochdeutschen höfischen Literatur, der vermutlich im ersten Jahrzehnt des 13. Jahrhunderts entstand. In kunstvoll verzahnten Handlungssträngen werden die Aventiuren, die abenteuerlichen Geschicke zweier ritterlicher Hauptfiguren erzählt – einerseits die Entwicklung des Titelhelden vom Unwissenden im Narrenkleid zum Gralskönig, andererseits die gefahrvollen Bewährungsproben für den Artusritter Gawan. Thematisch gehört der Roman zur sogenannten Artusepik, auch wenn die Aufnahme Parzivals in die Tafelrunde des mythischen britannischen Königs nur eine Durchgangsstation seiner Gralssuche ist.

 

Parzivals Erziehung zum Ritter und seine Suche nach dem Gral ist zwar – wie der Erzähler mehrfach betont – Hauptthema der Handlung, fast gleichwertig aber verfolgt Wolfram kontrastierend die Ritterfahrt Gawans. Während Gawan durchgängig als der geradezu vollkommene Ritter auftritt und sich in zahlreichen Abenteuern immer erfolgreich darin bewährt, die Schuldigen an Missständen der Weltordnung zur Verantwortung zu ziehen und diese Ordnung zu restituieren, durchlebt Parzival neben Abenteuern auch extreme persönliche Konfliktsituationen und wird – aus Unkenntnis oder aufgrund von Fehlinterpretationen von Aussagen und Situationen – immer wieder selbst schuldig. Doch gerade er, der über lange Jahre hinweg die Folgen seines Fehlverhaltens ertragen muss, erlangt am Ende die Gralsherrschaft. Das Epos endet mit einem Ausblick auf die Geschichte von Parzivals Sohn Loherangrin.

http://de.wikipedia.org/wiki/Parzival

 

 

 

Im christlichen Gebet des Vater unser wird das Thema Schuld aufgegriffen.

 

Vater unser

 

Vater unser,

Der Du bist im Himmel,

Geheiligt werde Dein Name,

Dein Reich komme,

Dein Wille geschehe,

Wie im Himmel

So auch auf Erden.

Unser tägliches Brot gib uns heute,

Und vergib uns unsere Schuld,

Wie auch wir

Vergeben unser'n Schuldigern,

Und führe uns nicht in Versuchung

Sondern erlöse uns von dem Bösen,

Denn Dein ist das Reich

Und die Kraft und die Herrlichkeit

In Ewigkeit.

 

Vater unser,

Der Du bist im Himmel,

Geheiligt werde Dein Name,

Dein Reich komme,

Dein Wille geschehe,

Wie im Himmel

So auch auf Erden.

Amen.

 

 

 

 

Oder in der biblischen Geschichte von Jesus und Pilatus

 

"Als Pilatus merkte, daß seine Worte nichts nützten und die Erregung der Menge nur noch größer wurde, nahm er Wasser und wusch sich vor allen Leuten die Hände. Dabei sagte er: "Ich habe keine Schuld am Tod dieses Mannes. Das habt ihr zu verantworten!" Das ganze Volk schrie: "Wenn er unschuldig ist, dann komme die Strafe für seinen Tod auf uns und unsere Kinder". Da gab Pilatus ihnen Barabbas frei. Jesus ließ er auspeitschen und gab Befehl, ihn ans Kreuz zu nageln."

Das neue Testament. Die gute Nachricht nach Matthäus. 27

 

 

 

Das Motiv von Schuld und Sühne finden wir auch im Märchen der Gebrüder Grimm "König Drosselbart".

 

 

Gebrüder Grimm

König Drosselbart

Ein König hatte eine Tochter, die war über alle Maßen schön, aber dabei so stolz und übermütig, daß ihr kein Freier gut genug war. Sie wies einen nach dem andern ab, und trieb noch dazu Spott mit ihnen. Einmal ließ der König ein großes Fest anstellen, und ladete dazu aus der Nähe und Ferne die heiratslustigen Männer ein. Sie wurden alle in eine Reihe nach Rang und Stand geordnet; erst kamen die Könige, dann die Herzöge, die Fürsten, Grafen und Freiherrn, zuletzt die Edelleute. Nun ward die Königstochter durch die Reihen geführt, aber an jedem hatte sie etwas auszusetzen. Der eine war ihr zu dick, 'das Weinfaß!' sprach sie. Der andere zu lang, 'lang und schwank hat keinen Gang.' Der dritte zu kurz, 'kurz und dick hat kein Geschick.' Der vierte zu blaß, 'der bleiche Tod!' der fünfte zu rot, 'der Zinshahn!' der sechste war nicht gerad genug, 'grünes Holz, hinterm Ofen getrocknet!' Und so hatte sie an einem jeden etwas auszusetzen, besonders aber machte sie sich über einen guten König lustig, der ganz oben stand und dem das Kinn ein wenig krumm gewachsen war. 'Ei,' rief sie und lachte, 'der hat ein Kinn, wie die Drossel einen Schnabel;, und seit der Zeit bekam er den Namen 

D r o s s e l b a r t. 

Der alte König aber, als er sah, daß seine Tochter nichts tat als über die Leute spotten, und alle Freier, die da versammelt waren, verschmähte, ward er zornig und schwur, sie sollte den ersten besten Bettler zum Manne nehmen, der vor seine Türe käme.

Ein paar Tage darauf hub ein Spielmann an unter dem Fenster zu singen, um damit ein geringes Almosen zu verdienen. Als es der König hörte, sprach er 'laßt ihn heraufkommen.' Da trat der Spielmann in seinen schmutzigen verlumpten Kleidern herein, sang vor dem König und seiner Tochter, und bat, als er fertig war, um eine milde Gabe. Der König sprach 'dein Gesang hat mir so wohl gefallen, daß ich dir meine Tochter da zur Frau geben will.' Die Königstochter erschrak, aber der König sagte 'ich habe den Eid getan, dich dem ersten besten Bettelmann zu geben, den will ich auch halten.' Es half keine Einrede, der Pfarrer ward geholt, und sie mußte sich gleich mit dem Spielmann trauen lassen. Als das geschehen war, sprach der König 'nun schickt sichs nicht, daß du als ein Bettelweib noch länger in meinem Schloß bleibst, du kannst nur mit deinem Manne fortziehen.'

Der Bettelmann führte sie an der Hand hinaus, und sie mußte mit ihm zu Fuß fortgehen. Als sie in einen großen Wald kamen, da fragte sie

 

'ach, wem gehört der schöne Wald?'

'Der gehört dem König Drosselbart;

hättst du'n genommen, so wär er dein.'

'Ich arme Jungfer zart, ach, hätt ich genommen den König Drosselbart!'

 

Darauf kamen sie über eine Wiese, da fragte sie wieder

 

'wem gehört die schöne grüne Wiese?'

'Sie gehört dem König Drosselbart;

hättst du'n genommen, so wär sie dein.'

'Ich arme Jungfer zart' ach, hätt ich genommen den König Drosselbart!'

 

Dann kamen sie durch eine große Stadt, da fragte sie wieder

 

'wem gehört diese schöne große Stadt?'

'Sie gehört dem König Drosselbart;

hättst du'n genommen, so wär sie dein.'

'Ich arme Jungfer zart, ach, hätt ich genommen den König Drosselbart!'

 

'Es gefällt mir gar nicht,' sprach der Spielmann, 'daß du dir immer einen andern zum Mann wünschest: bin ich dir nicht gut genug?' Endlich kamen sie an ein ganz kleines Häuschen, da sprach sie

 

'ach, Gott, was ist das Haus so klein!

wem mag das elende winzige Häuschen sein?'

 

Der Spielmann antwortete 'das ist mein und dein Haus, wo wir zusammen wohnen.' Sie mußte sich bücken, damit sie zu der niedrigen Tür hineinkam. 'Wo sind die Diener?' sprach die Königstochter. 'Was Diener!' antwortete der Bettelmann, 'du mußt selber tun, was du willst getan haben. Mach nur gleich Feuer an und stell Wasser auf, daß du mir mein Essen kochst; ich bin ganz müde.' Die Königstochter verstand aber nichts vom Feueranmachen und Kochen, und der Bettelmann mußte selber mit Hand anlegen, daß es noch so leidlich ging. Als sie die schmale Kost verzehrt hatten, legten sie sich zu Bett: aber am Morgen trieb er sie schon ganz früh heraus, weil sie das Haus besorgen sollte. Ein paar Tage lebten sie auf diese Art schlecht und recht, und zehrten ihren Vorrat auf. Da sprach der Mann 'Frau, so gehts nicht länger, daß wir hier zehren und nichts verdienen. Du sollst Körbe flechten.' Er ging aus, schnitt Weiden und brachte sie heim: da fing sie an zu flechten, aber die harten Weiden stachen ihr die zarten Hände wund. 'Ich sehe, das geht nicht,' sprach der Mann, 'spinn lieber, vielleicht kannst du das besser.' Sie setzte sich hin und versuchte zu spinnen, aber der harte Faden schnitt ihr bald in die weichen Finger, daß das Blut daran herunterlief. 'Siehst du,' sprach der Mann, 'du taugst zu keiner Arbeit, mit dir bin ich schlimm angekommen. Nun will ichs versuchen, und einen Handel mit Töpfen und irdenem Geschirr anfangen: du sollst dich auf den Markt setzen und die Ware feil halten.' 'Ach,' dachte sie, 'wenn auf den Markt Leute aus meines Vaters Reich kommen, und sehen mich da sitzen und feil halten, wie werden sie mich verspotten!' Aber es half nichts, sie mußte sich fügen, wenn sie nicht Hungers sterben wollten. Das erstemal gings gut, denn die Leute kauften der Frau, weil sie schön war, gern ihre Ware ab, und bezahlten, was sie forderte: ja, viele gaben ihr das Geld, und ließen ihr die Töpfe noch dazu . Nun lebten sie von dem Erworbenen, solange es dauerte, da handelte der Mann wieder eine Menge neues Geschirr ein. Sie setzte sich damit an eine Ecke des Marktes, und stellte es um sich her und hielt feil. Da kam plötzlich ein trunkener Husar dahergejagt, und ritt geradezu in die Töpfe hinein, daß alles in tausend Scherben zersprang. Sie fing an zu weinen und wußte vor Angst nicht, was sie anfangen sollte. 'Ach, wie wird mirs ergehen!' rief sie, 'was wird mein Mann dazu sagen!' Sie lief heim und erzählte ihm das Unglück. 'Wer setzt sich auch an die Ecke des Marktes mit irdenem Geschirr!' sprach der Mann, 'laß nur das Weinen, ich sehe wohl, du bist zu keiner ordentlichen Arbeit zu gebrauchen. Da bin ich in unseres Königs Schloß gewesen und habe gefragt, ob sie nicht eine Küchenmagd brauchen könnten, und sie haben mir versprochen, sie wollten dich dazu nehmen; dafür bekommst du freies Essen.'

Nun ward die Königstochter eine Küchenmagd, mußte dem Koch zur Hand gehen und die sauerste Arbeit tun. Sie machte sich in beiden Taschen ein Töpfchen fest, darin brachte sie nach Haus was ihr von dem Übriggebliebenen zuteil ward, und davon nährten sie sich. Es trug sich zu, daß die Hochzeit des ältesten Königssohnes sollte gefeiert werden, da ging die arme Frau hinauf, stellte sich vor die Saaltüre und wollte zusehen. Als nun die Lichter angezündet waren, und immer einer schöner als der andere hereintrat, und alles voll Pracht und Herrlichkeit war, da dachte sie mit betrübtem Herzen an ihr Schicksal und verwünschte ihren Stolz und Übermut, der sie erniedrigt und in so große Armut gestürzt hatte. Von den köstlichen Speisen, die da ein- und ausgetragen wurden, und von welchen der Geruch zu ihr aufstieg, warfen ihr Diener manchmal ein paar Brocken zu, die tat sie in ihr Töpfchen und wollte es heimtragen. Auf einmal trat der Königssohn herein, war in Samt und Seide gekleidet und hatte goldene Ketten um den Hals. Und als er die schöne Frau in der Türe stehen sah, ergriff er sie bei der Hand und wollte mit ihr tanzen, aber sie weigerte sich und erschrak, denn sie sah, daß es der König Drosselbart war, der um sie gefreit und den sie mit Spott abgewiesen hatte. Ihr Sträuben half nichts, er zog sie in den Saal: da zerriß das Band, an welchem die Taschen hingen, und die Töpfe fielen heraus, daß die Suppe floß und die Brocken umhersprangen. Und wie das die Leute sahen, entstand ein allgemeines Gelächter und Spotten, und sie war so beschämt, daß sie sich lieber tausend Klafter unter die Erde gewünscht hätte. Sie sprang zur Türe hinaus und wollte entfliehen, aber auf der Treppe holte sie ein Mann ein und brachte sie zurück: und wie sie ihn ansah, war es wieder der König Drosselbart. Er sprach ihr freundlich zu 'fürchte dich nicht, ich und der Spielmann, der mit dir in dem elenden Häuschen gewohnt hat, sind eins: dir zuliebe habe ich mich so verstellt, und der Husar, der dir die Töpfe entzweigeritten hat, bin ich auch gewesen. Das alles ist geschehen, um deinen stolzen Sinn zu beugen und dich für deinen Hochmut zu strafen, womit du mich verspottet hast.' Da weinte sie bitterlich und sagte 'ich habe großes Unrecht gehabt und bin nicht wert, deine Frau zu sein.' Er aber sprach 'tröste dich, die bösen Tage sind vorüber, jetzt wollen wir unsere Hochzeit feiern.' Da kamen die Kammerfrauen und taten ihr die prächtigsten Kleider an, und ihr Vater kam und der ganze Hof, und wünschten ihr Glück zu ihrer Vermählung mit dem König Drosselbart, und die rechte Freude fing jetzt erst an. Ich wollte, du und ich, wir wären auch dabei gewesen.

 

http://gutenberg.spiegel.de/grimm/maerchen/drossel2.htm

 

 

In dem Roman "Der Graf von Monte Christo" von Alexandre Dumas ist das Thema Schuld handlungsleitend. Hinzu kommt das Thema Rache und Vergeltung auf. Die Schuld, so kann man Dumas verstehen, soll durch Rache gesühnt werden.

 

Originaltitel: Le Comte de Monte-Christo

Verlag: Aufbau

958 Seiten, Taschenbuch

 

Inhalt

Im Februar 1815 - wenige Tage, bevor der auf die Insel Elba verbannte Napoleon noch einmal für hundert Tage in Frankreich einmarschieren wird - läuft der Dreimaster "Pharao", aus dem Orient über Italien kommend, in den Hafen von Marseille ein. Das Kommando an Bord hat, seit der Kapitän auf See starb, sein Zweiter Offizier, der neunzehnjährige Edmond Dantès. Der Reeder Morrel, beeindruckt von den Fähigkeiten des jungen Mannes, will ihm fortan die Führung des Schiffes anvertrauen. Aber Dantès hat zwei Neider - den Zahlmeister Danglars, der ihm diesen Aufstieg nicht gönnt, und Fernando, seinen eifersüchtigen Nebenbuhler bei der schönen Katalanin Mercedes. Beide verbünden sich und denunzieren Edmond als bonapartistischen Agenten, weil er auf der Heimreise für einen Augenblick die Insel Elba angelaufen habe. Während der Verlobungsfeier mit Mercedes wird Dantès verhaftet und wenig später in der unzugänglichen Festung Château d'If vor der Küste von Marseille eingekerkert...

Aus einem braven, korrekten jungen Kapitän wird nach einer ungerechten Gefängnishaft nicht nur ein rachedürstender Dämon. Der unermesslich reiche Graf von Monte Cristo steht völlig über der gängigen Moral seiner Zeit. Höflichkeit hat er nicht nötig, die Spiele seiner Umgebung spielt er nicht mit. Als Außenseiter und Exzentriker ist er für die Gesellschaft ungemein faszinierend, doch folgt der Graf von Monte Cristo unbeirrbar seinem Weg der Vergeltung. Seine in langen Jahren geschickt vorbereitete Rache trifft die Schuldigen stets an ihrem wundesten Punkt. Für die wenigen Menschen, die seiner Meinung nach Gutes verdienen, tut er alles; Und so verliert er am Ende seine Haltung völliger Gefühlslosigkeit um der Rache willen.

http://www.klassikerforum.de/buecher.php?titel=3423126191

 

 

 

In einer neuzeitlichen Fassung finden wir das Monte Christo Motiv in einer weiblich besetzten Rolle.

 

 

Das Mädchen, das die Seiten umblättert

(La Tourneuse de Pages)

Drama - Frankreich 2006

FSK: Freigegeben ab 12 Jahren - 85 Min. - Verleih: Alamode (24 Bilder)

Start: 03.05.2007

 

Mélanie Prouvost (Julie Richalet) kommt aus einfachen Verhältnissen und ist eine begabte Pianistin. Ihre Eltern (Jacques Bonnaffe, Christine Citti) und sie selbst wünschen sich eine Karriere im Konzertsaal. Doch ihr Lebenstraum findet ein jähes Ende. Beim Vorspiel bei der Aufnahmeprüfung am Musik-Konservatorium bringt sie die Jury-Vorsitzende Ariane Fouchecourt (Catherine Frot) mit ihrem Gehabe absichtlich aus dem Konzept. Sie wird abgelehnt. Zehn Jahre später bietet sich Mélanie (nun: Déborah François) die Chance zur Rache.

Mit großer Raffinesse und sexueller Spannung vollzogener Rachefeldzug im Bürgermilieu Claude Chabrols. Das klassische französische Kinostück verzaubert durch Präzision und Kühle, die dem feinen Arthaus-Thriller von Denis Dercourt außerordentlich gut stehen.

 

http://www.kino.de/kinofilm/das-maedchen-das-die-seiten-umblaettert/97877.html

 

 

 

 

 

 

Oder in Werken der Weltliteratur, so z.B. bei Dostojewski

 

Fjodor Michailowitsch Dostojewski

"Schuld und Sühne"

Roman. dtv, 747 Seiten, ISBN: 3423124059

Ersch. 1866 unter dem Titel "Prestuplenie i nakazanie"

Aus dem Russischen 1960 von Richard Hoffmann

 

 

Fjodor Michailowitsch Dostojewskij (1821 - 1881) war Sohn eines Armenarztes aus Moskau. Nach kurzer Tätigkeit als technischer Zeichner im Kriegsministerium wurde er freier Schriftsteller. Wegen Teilnahme an Treffen des utopisch-sozialistischen Petraschewski-Kreises zum Tode verurteilt, kurz vor der Hinrichtung zu 4jähriger Verbannung nach Sibirien begnadigt. Vier Jahre Zwangsarbeit als politischer Häftling und beständige Geldnot wegen seiner Spielerleidenschaft zeichnen den unermüdlich Schaffenden. St. Petersburg wird die zweite Heimat dieses bedeutendsten Russischen Realisten und Hauptschauplatz seiner berühmtesten Romane.

Dostojewskis Roman "Schuld und Sühne" trägt im Original den Titel "Prestuplenie i nakazanie" in originaler Übersetzung heißt dies "Verbrechen und Strafe". Schuld und Verbrechen auf der einen, Sühne und Strafe auf der anderen Seite werden hier also synonym gesetzt. 

 

 

Das Buch in Kurzfassung mit Erläuterungen: "Meisterwerke kurz und bündig - Dostojewskijs Schuld und Sühne"

Rodion Raskolnikow ist ein verarmter Student; seit Tagen hat er nicht mehr ordentlich gegessen, wie im Fieberwahn läuft er durch die Stadt, und nutzt doch keine der Optionen, die ihm vielleicht helfen können. Dann kommt noch ein Brief von der Mutter - man hatte es ihm bislang verheimlicht, aber die Schwester hatte durch einen Skandal ihre Stellung verloren, an dem sie unschuldig war - und nun wollte sie einen jungen Mann, der sich bereits ein Vermögen erarbeitet hatte, heiraten - sich für ihn aufopfern, die Raskolnikow sogleich vermutet, ihm die Möglichkeit geben, sein Studium zu beenden. Ob es nun diese Nachricht war, oder das Gespräch, das er vor wenigen Wochen belauscht hatte, oder die Information, die er beim Vorübergehen an diesem Tag aufschnappte - immer mehr setzte sich in seinem Kopf die Idee fest, dass er es nun tun müsse, dass er ja fast die Pflicht dazu hätte - denn was war schon das Leben dieser Laus, dieser Pfandleiherin wert! Es gäbe zwei unterschiedliche Kategorien von Menschen, ist seine Überzeugung: das Material, und die Auserwählten. Diesen wenigen Auserwählten bräuchten sich nicht an Gesetze zu halten; nur so wäre es möglich, dass sie den Lauf der Welt veränderten.

Alles passt. Keiner sieht ihn, als er das Beil schnappt, keiner beobachtet ihn, als er das Haus der Wucherin betritt. Und sie erschlägt. Ihre Barschaften an sich zu nehmen, daran denkt er gar nicht wirklich; wahllos greift er zu - und hört dann die Schwester kommen, weil er vergessen hatte, die Tür hinter sich zu schließen. Wieder schlägt er zu; und wieder vergisst er, die Tür abzusperren. Nur ein Zufall rettet ihn und verschafft ihm die Möglichkeit zum unerkannten Rückzug.

Aber nicht kühl und überlegt geht er nun vor, wie er es selbst von einem Auserwählten erwartet; nichts hatte er so rational gedacht, wie er es geplant hatte. Was er denn nun geraubt hatte - er hatte es noch nicht einmal betrachtet, suchte nur nach einem Ort, es zu verstecken, verbergen. Ständig schreckt er aus Phantasien hervor, fühlt sich verfolgt; und in dieser Situation kommen seine Mutter und Schwester in Petersburg an. Entsetzt sind sie über den Zustand ihres Rodion; keine Freude ist an ihm zu erkennen, ja, er zieht sich auf seltsamste Weise vor Mutter und Schwester zurück. Ein Freund von ihm, Rasumichin, ist es, der ihnen in diesen ersten Tagen beisteht; der ihnen immer wieder versichert, Raskolnikow sei nur krank, sei aber in besten Händen. Und ihnen auch den Verdacht verschweigt, unter dem Raskolnikow irgendwie zu stehen scheint: diese beiden Frauen ermordet zu haben.

Beweise gibt es nicht; aber Raskolnikow, erfüllt von Unrast, muss sein Herz erleichtern. Und sucht sich dafür ausgerechnet Sonja aus; die Tochter eines verarmten Trinkers, der in seinen Händen stirbt; sie, die erst 18jährige, hat nun ganz alleine für die Schwiegermutter und die kleinen Kinder zu sorgen; aber sie hatte schon zuvor begonnen, sich zu prostituieren. Ausgerechnet bei ihr lädt er nun seine Geschichte ab; ihr stellt er die schwierige Frage, wessen Leben denn nun mehr wert sei?

Er solle sich stellen, drängt sie. Das rät ihm auch der Polizeiinspektor Porfiri, der mit ihm in dieser Zeit sehr viele Gespräche führt; er solle sich stellen, denn er hätte zwar einen Beweis, könne ihn auch nutzen; aber er sei überzeugt davon, dass es für Raskolnikow besser wäre, diesen Schritt selbst zu gehen. Zu gut kennt auch er dessen Schriften, weiß von seiner Idee des außergewöhnlichen Menschen, dem alles erlaubt sei.

Und es geschieht. Nach langen Tagen, die Raskolnikow wie im Taumel durchlebt, stellt er sich, wird verurteilt - und Sonja folgt ihm nach Sibirien. Aber Reue für seine Tat - die kann er immer noch nicht empfinden...

http://www.die-leselust.de/buch/dostojewskij_fm_schuld.htm

 

 

 

Dass Dostojewski, sich in einen seiner Romane mit dem Thema "Schuld und Sühne" beschäftigt, hat sicher auch mit seiner eigenen Biografie zu tun. Als notorischer Glückspieler wollte er wohl auch damit seinem Schuldenproblem zu Leibe rücken und kommt dabei noch mehr in die Schulden hinein. Hier führt - wie bei der modernen Schulmedizin - das vermeintliche Heilmittel noch mehr in die Krankheit.

 

 

Theodor Fontane beschäftigt sich in seinem 1895 erschienen Roman "Effi Briest"  mit den lebenszerstörenden Folgen des Ehren- und Sittenkodex seiner Zeit. Individuelle Schuld wird aus dem gesellschaftlich gültigem Ehren- und Sittenkodex abgeleitet, festgestellt und geahndet. 

 

 

Friedrich Dürrenmatt stellt das Thema von Schuld, Verstrickung und Sühne in den Mittelpunkt seiner Kriminalerzählung: "Der Richter und sein Henker".  

Der Hauptheld der Erzählung, der Kriminalkommissär Bärlach (der Alte), ist seit 40 Jahren einem Mann (Gastmann) auf der Spur, der in seiner Gegenwart einen Menschen ermordet hat, ohne dass Bärlach ihm diesen Mord je beweisen konnte:

 

Gastmann: "`Ich hielt die kühne Wette, in deiner Gegenwart ein Verbrechen zu begehen, ohne daß du imstande sein würdest, mir dieses Verbrechen beweisen zu können..`

`Nach drei Tagen`, sagte der Alte und versunken in seiner Erinnerung, `wie wir mit einem deutschen Kaufmann über die Mahmudbrücke gingen, hast du ihn vor meinen Augen ins Wasser gestoßen.`

`Der arme Kerl konnte nicht schwimmen, und auch du warst in dieser Kunst so ungenügend bewandert, daß man dich nach deinem verunglückten Rettungsversuch halb ertrunken aus den schmutzigen Wellen des Goldenen Hornes an Land zog`., antwortete der andere unerschütterlich. `Der Mord trug sich an einem strahlenden türkischen Sommertag bei einer angenehmen Brise vom Meer her auf einer belebten Brücke in aller Öffentlichkeit zwischen Liebespaaren der europäischen Kolonie, Muselmännern und ortsansässigen Bettlern zu, und trotzdem konntest du mir nichts beweisen. Du ließest mich verhaften, umsonst. Stundenlange Verhöre, nutzlos. Das Gericht glaubte meiner Version, die auf Selbstmord des Kaufmanns lautete.`"

 

...

 

`Ich rate dir das Spiel aufzugeben. Es wäre Zeit, deine Niederlage einzusehen`, sagte Gastmann und stopfte seine Pfeife. ... `Unser Spiel` antwortete er endlich.  `können wir nicht aufgeben. Du bist in jener Nacht in der Türkei schuldig geworden, weil du die Wette geboten hast, Gastmann, und ich, weil ich sie angenommen habe.`

...

`Es ist das letzte Mal, daß ich mit dir rede, Bärlach`, sagte Gastmann. `Das nächste mal werde ich dich töten, gesetzt, daß du deine Operation überstehst.`

`Du irrst dich`, sagte Bärlach, der auf dem morgendlichen Platz stand, alt und leicht frierend.  ´Du wirst mich nicht töten. Ich bin der einzige, der dich kennt, und so bin ich auch der einzige, der dich richten kann. Ich habe dich gerichtet, Gastmann, ich habe dich zum Tode verurteilt. Du wirst den heutigen Tag nicht mehr überleben. Der Henker, den ich ausersehen habe, wird heute zu dir kommen. Er wird dich töten, denn das muß nun eben einmal in Gottes Namen getan werden.`

 

...

 

Tschanz (ein Kriminalbeamter - Anmerkung P. Thiel) betrat einen Vorraum, öffnete eine zweite Türe und schritt dann in eine Halle hinein, die das Parterre einnahm. Tschanz blieb stehen. Durch die Fenster ihm gegenüber fiel grelles Licht. Vor ihm, nicht fünf Schritt entfernt, stand Gastmann, und neben ihm riesenhaft die Diener, unbeweglich und drohend, zwei Schlächter.

Alle drei waren in Mänteln, Koffer neben sich getürmt, alle drei waren reisefertig. Tschanz blieb stehen. `Sie sind es also`,  sagte Gastmann und sah leicht verwundert das ruhige, bleiche Gesicht des Polizisten und hinter diesem die noch offene Türe. Dann fing er an zu lachen: ´So meinte es der Alte! Nicht ungeschickt, ganz und gar nicht ungeschickt!` Gastmanns Augen waren weit aufgerissen, und eine gespenstische Heiterkeit leuchtete in ihnen auf.

Ruhig und ohne ein Wort zu sprechen, und fast langsam nahm einer der zwei Schlächter einen Revolver aus der Tasche und schoß. Tschanz fühlte an der linken Achsel einen Schlag, riß die Rechte aus der Tasche und warf sich auf die Seite. Dann schoß er dreimal in das nun wie in einem leeren, unendlichen Raume verhallende Lachen Gastmanns hinein.

 

...

 

`Ich habe mit dir gespielt` antwortete Bärlach mit furchtbaren Ernst.  `Ich konnte nicht anders. du hast mir Schmied getötet, und nun mußte ich dich nehmen.` 

`Um Gastmann zu töten`, ergänzte Tschanz, der mit einem Mal die ganze Wahrheit begriff.

`Du sagst es. Mein halbes Leben habe ich hingegeben, Gastmann zu stellen, und Schmied war meine letzte Hoffnung. Ich hatte ihn auf den Teufel in Menschengestalt gehetzt, ein edles Tier auf eine wilde Bestie. Aber dann bist du gekommen, Tschanz, mit deinem lächerlichen, verbrecherischen Ehrgeiz, und hast mir meine einzige Chance vernichtet. Da habe ich dich genommen, dich den Mörder, und ich habe dich in meine furchtbarste Waffe verwandelt, denn dich trieb die Verzweiflung, der Mörder musste einen anderen Mörder finden. Ich machte mein Ziel zu deinem Ziel`. ... 

`Ich habe Gastmann am Sonntagmorgen gesagt, daß ich einen schicken würde, ihn zu töten.`

Tschanz taumelte. Es überlief ihn eiskalt. `Da haben sie mich und Gastmann aufeinandergehetzt wie Tiere!`

`Bestie gegen Bestie`, kam es unerbittlich vom anderen Lehnstuhl her.

`Dann waren sie der Richter und ich der Henker`, keuchte der andere.

`Es ist so`, antwortete der Alte

 

 

 

  

 

 

Auch in vielen Filmen wird das Thema Schuld aufgegriffen. So z.B. in dem Western 

 

Schneller als der Tod

1995

Regisseur: Sam Raimi

Verleih: Columbia TriStar

Darsteller: Sharon Stone, Gene Hackman, Russell Crowe, Leonardo DiCaprio, Tobin Bell, Gary Sinise, Roberts Blossom, Kevin Conway, Keith David, Lance Henriksen, Pat Hingle

 

Ellen wurde als kleines Mädchen dazu missbraucht, ihren eigenen Vater zu töten. Als sie erwachsen geworden ist, sucht sie die Begegnung mit dem eiskalten und skrupellosen Herod, der den Tod ihres Vaters zu verantworten hat. In einem offenen Duell tötet sie schließlich Herod, was - so unsere Ansicht - zu einem Ausgleich des Schuldenkontos führt. Buddhisten mögen hier einwenden, dass dies der falsche Weg wäre. Natürlich ist ihnen in so fern recht zu geben, dass es nicht darum gehen kann einen Mord dadurch zu sühnen, in dem man den Mörder tötet, so wie es in der USA wie auch in China noch heute gängige staatliche Praxis ist. Gleichwohl muss, so unsere These, ein Schuldenausgleich erfolgen. Dies kann auch auf andere Weise, so z.B. durch bestimmte gesellschaftliche Rituale, wie wir sie im folgenden noch darstellen, geschehen.

   

 

 

 

Das Thema Schuld spielt im westlichen Kulturkreis und den in ihr vorzufindenden menschlichen Beziehungen eine große Rolle. Naheliegend ist dies in wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungsgestaltungen, so z.B. bei einem Mietvertrag, einem aufgenommenen Darlehen oder bei einem verlorenen Rechtsstreit bei dem man hinterher die Kosten der anderen Streitpartei erstatten soll. Hier können Verschuldung und Überschuldung eintreten. Wenn man Glück hat, bekommt man nach einer Anmeldung bei einer Schuldnerberatungsstelle nach einigen Wochen einen Termin, um sich über mögliche Wege aus den Schulden zu informieren. 

So zum Beispiel bei

 

Diakonisches Werk Berlin Stadtmitte e.V.

Beratungsstelle für Überschuldete

-Schuldner- und Insolvenzberatung-

Anerkannt als geeignete Stelle nach § 305 InsO

vom Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales

Schlesische Str. 27a · 10997 Berlin-Kreuzberg

Telefon: (030) 691 60 78 · (030) 691 60 79

Telefax: (030) 693 81 88

e-mail: herberg@bfue.de

Internet: www.bfue.de

 

 

 

Eine ebenso wichtige Rolle, wenngleich oft nicht offen anerkannt oder überhaupt wahrgenommen, spielt das Thema Schuld und Schulden auch in nichtfinanziellen Bereichen, so in den mittelbaren und unmittelbaren zwischenmenschlichen Beziehungen. 

 

 

 

 

 

 

Was ist Schuld?

 

 

MALAYSIA

Biertrinkerin zu Stockschlägen verurteilt

Prügelstrafe für ein Model in Malaysia: Kartika Sari Dewi Shukarno wurde bei einer Razzia in einer Hotelbar mit einem Bier erwischt - und nun zu Stockschlägen verurteilt. Die 32-Jährige will die Strafe schnellstmöglich hinter sich bringen.

Kuala Lumpur - Ein islamisches Gericht verurteilte die Malaysierin zu sechs Stockschlägen. Kartika Sari Dewi Shukarno war bei einer Razzia in einer Hotelbar mit einem Bier in der Hand erwischt worden. Jetzt wolle sie die Züchtigung eiligst hinter sich bringen, um in ihren Alltag mit Mann und zwei Kindern zurückzukehren, sagte sie Reportern.

Model Kartika Sari Dewi Shukarno: "Ich nehme diese irdische Strafe an"

"Ich will, dass Jugendliche aus meiner Erfahrung lernen, meinen Fehler nicht wiederholen und keine Schande über sich und ihre Familie bringen", wird die Muslimin am Donnerstag von der Nachrichtenagentur Bernama zitiert. "Ich nehme diese irdische Strafe an."

Der Konsum von Alkohol ist Muslimen in Malaysia verboten. Wer ertappt wird, kommt aber meist mit einer Geldstrafe davon.

Warum ausgerechnet das 32 Jahre alte Model so hart bestraft wurde, ist unklar.

Prügelstrafen für Frauen sind in Malaysia ungewöhnlich, normalerweise ist diese Art der Bestrafung für Männer vorgesehen, die beispielsweise wegen Vergewaltigung oder Korruption verurteilt wurden. Einige Politiker und Frauenrechtsaktivisten hatten die Strafe als überhart kritisiert.

23.07.2009

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,637852,00.html

 

 

 

Aus radikal-konstruktivistischer Perspektive ist Schuld ein Konstrukt aber keine Realität. Dennoch kann das Konstrukt einer Schuld reale Auswirkungen auf mein Leben haben, wenn ich etwa im Internet Waren bestelle und diese nicht bezahle, kommt es früher oder später zu Zahlungsaufforderungen des Verkäufers, dann zu Mahnschreiben, Mahnbescheiden und zur Zwangsvollstreckung mittels Gerichtsvollzieher. All diese Handlungen, die aus der nicht beglichenen Schuld herrühren, versetzen mich in aller Regel in erheblichen Streß und reduzieren meine Lebensqualität, so dass die Mehrheit der Kunden sich an die Vertragsregeln hält und rechtzeitig bezahlt.

Das Konstrukt einer Schuld kann sehr nützliche Seiten haben, so beim Verkäufer, der im Internet seine Waren anbieten und darauf vertraut, dass die Mehrzahl der Kunden die bestellte und zugeschickte Ware dann auch bezahlt.

Auch das Eheversprechen, das zunehmend aus der Mode gerät, kann als ein Vertrag angesehen werden, in dem sich die Vertragsparteien (Ehegatten) einander versprechen in guten wie in schlechten Zeiten zueinander zu stehen. Doch hier wird es schon schwierig, denn die Formul, zueinander zu stehen, kann ganz unterschiedlich interpretiert werden, was der eine als zueinander stehen interpretiert, kann der andere als unzureichend verwerfen.

Die Konstruktion beruht auf Vorstellungen, was recht und was unrecht, was moralisch und was unmoralisch sei. Konstruktionen sind nichts naturgegebenes, in der uns umgebenden Welt objektiv vorfindbar, sondern beruhen auf menschlichen Vorstellungen von der Welt und wie die Welt sein sollte. So kann in Malaysia eine Frau die ein Bier getrunken hat, als schuldig angesehen werden und mit einem entsprechenden Unrechtsbewusstsein oder dem Wunsch nach milder Strafe ausgestattet, auch noch als reuige Sünderin mitteilen: 

 

"Ich will, dass Jugendliche aus meiner Erfahrung lernen, meinen Fehler nicht wiederholen und keine Schande über sich und ihre Familie bringen", 

 

Ein Löwe oder eine Löwin, die ein Antilopenbaby töten, können nach allgemeiner Auffassung nicht schuldig werden, ein Mann oder eine Frau, die ein Menschenbaby töten, machen sich dagegen nach allgemeiner Auffassung schuldig, da sie geschriebene und ungeschriebene menschliche Gesetze verletzten. 

 

Die Titelüberschrift 

 

"Katze rettet ausgesetzten Säugling" 

Berliner Morgenpost 16.04.2006

 

mag zwar zu Tränen rühren, ändert aber nichts an der Tatsache, dass Katzen nicht die Absicht haben, einen Säugling zu retten. Somit ist es weder das Verdienst einer Katze einen Säugling gerettet zu haben, noch die Schuld einer Katze einen Mann getötet zu haben.

 

 

Auch die Meldung 

 

"Mann durch Katze getötet: London. ein von seiner verspielten Katze gekratzter Brite ist an einer Wundinfektion gestorben. Die Wunde eiterte und der 61Jährige aus Südengland starb wenige Tage später im Krankenhaus an einer Entzündung unter der Haut. Die Angehörigen hegen jedoch keinen Groll gegen das Tier, hieß es aus dem Umfeld der Familie." 

afp. In. "Kölner Stadtanzeiger", 17.05.2006, S. 11

 

scheint nicht darauf hinzudeuten, dass eine Katze schuldig werden könnte oder sich gar wegen fahrlässiger Tötung ihrer Schuld in einem Gerichtsverfahren stellen müsste. Im Mittelalter mag das anders gewesen sein, gelegentlich sollen damals auch Katzen dem Schuldspruch der Inquisition anheim gefallen sein.

 

Es spricht auch niemand davon, dass ein Löwe oder ein Leopard schuldig werden könnte, selbst wenn diese eine Tierpflegerin schwer verletzen oder sogar töten: 

 

Unfall im Tierpark Chemnitz:

Löwe griff Pflegerin an, 22.01.2004

Gestern Nachmittag (21. Januar 2004) etwa 15 Uhr wurde im Tierpark Chemnitz eine Tierpflegerin (33) durch den Angriff eines Löwen schwer verletzt. Die Frau hatte vor dem Betreten des Innenkäfigs offenbar nicht beachtet, dass die Schieber und die Schleuse zum Außengehege offen waren. Hierdurch konnte das Tier in den Innenbereich gelangen und die Tierpflegerein, während diese frisches Stroh aufschüttete, von hinten angreifen. Die Frau wurde durch Bisse und Krallenrisse an Rücken und Oberschenkel verletzt.

Zu Hilfe eilende Kollegen konnten den Löwen vertreiben und dadurch Schlimmeres verhindern.

Die Tierpflegerin wurde gestern noch operiert und befindet sich außer Lebensgefahr.

Nach ersten Erkenntnissen liegt die Ursache für den Unfall in einer Nachlässigkeit der erfahrenen und sonst sehr gewissenhaften Tierpflegerin. Vor dem Betreten des Innenkäfigs hätten beide Schieber geschlossen werden müssen.

Der Löwe, Sultan, ist knapp 17 Jahre alt. Die Tierpflegerin kennt ihn seit der Zeit, als er noch ganz jung in den Tierpark Chemnitz kam.

www.tierpark-chemnitz.de/cgi-bin/news_besucher.pl?mod=2004

 

 

 

Leopard tötet junge Tierpflegerin im Zoo

Nastia L., Tierpflegerin im Chemnitzer Zoo, wurde von einem Leoparden (r.) getötet. Die junge Frau hatte in Chemnitz ihre Ausbildung absolviert.

CHEMNITZ -

Drama im Chemnitzer Zoo: Tierpflegerin Nastia L. (23) ist von einem Leoparden angefallen und getötet worden. "Sie hatte Bissspuren an Kopf und Rücken. Sie war sofort tot", sagte Polizeisprecherin Jana Kindt.

Nach ersten Ermittlungen waren die Türen zum Käfig nicht verriegelt. Zoodirektor Hermann Will fand die junge Frau bei einem Routine-Rundgang am Sonnabend kurz nach 9 Uhr. Sie lag leblos im Vorraum zwischen Käfig und Außengehege. Dort war die Tierpflegerin mit Reinigungsarbeiten beschäftigt, als der persische Leopard Bakou (7) sie vermutlich von hinten anfiel. Ihre Leiche soll heute obduziert werden. Es war nicht der erste Zwischenfall im Chemnitzer Tierpark. Vor zwei Jahren wurde eine Pflegerin von einem Löwen angegriffen und schwer verletzt.

Warum die Türen zum Außengehege und zum Stall nicht geschlossen waren, ist noch unklar. Von den beiden persischen Leoparden im Gehege wurde Angreifer Bakou weggesperrt. Das Tier wird aber nicht eingeschläfert. Der Zoo blieb am Sonntag für Besucher geschlossen.

erschienen am 13. November 2006

www.abendblatt.de/daten/2006/11/13/638774.html

 

 

Schwere Unfälle mit Löwen scheinen im Chemnitzer Zoo keine Seltenheit zu sein. Schuld wird möglicherweise vom Strafrichter der Leitung des Tierparks zugewiesen oder auch nicht, weil die beiden Pflegerinnen an dem Drama selbst schuld gewesen wären.

 

Der Begriff der Schuld ist, auch wenn er ein Konstrukt ist, offensichtlich ein im menschlichen Zusammenleben wichtiger und notwendiger Begriff. So finden wir auch in der systemischen familientherapeutischen Literatur Auseinandersetzungen zum Thema Schuld. So z.B. im mehrgenerationalen Ansatz von Ivan Boszormenyi-Nagy, der sich mit der Balance von Geben und Nehmen und mit der Konstruktion von Schuld- und Verdienstkonten auseinandersetzt.

 

Für das Entstehen von Schuld bedarf es geschriebener oder ungeschriebener Gesetze oder Regeln. Diese können schon vorhanden sein, so z.B. bestehende staatliche Gesetze oder familiärer Traditionen und Regeln (extrem z.B. bei der Blutrache oder "Ehrenmorden"), sie können aber auch erst aktuell "geschrieben", also konstruiert werden. 

 

Die Tötung von Menschen ist zwar in Deutschland nicht erlaubt, steht aber auch nicht in jedem Fall unter Strafe. Die Tötung eines Menschen, ist also im Einzelfall strafrechtlich von geringerer Relevanz als wenn jemand in einem Supermarkt eine Flasche Bier klaut. Nun denken Sie vielleicht wir übertreiben und wären völlig realitätsfern. Womöglich ändert sich Ihre Meinung nach dem Lesen der folgenden Meldung.

 

 

Doppelmord bleibt ungestraft

Familiendrama: Mutter erstach ihre Kinder. Warum sie dennoch auf freiem Fuß bleibt

Von Ulf B. Christen

Lübeck/Geesthacht -

Die Mutter, die ihre beiden Kinder kurz vor Weihnachten 2003 in Geesthacht erstochen hat, wird nicht bestraft. "Wir haben das Verfahren wegen Totschlags eingestellt", sagte der Lübecker Oberstaatsanwalt Klaus-Dieter Schultz dem Hamburger Abendblatt. Die Rechtslage lasse nicht zu, dass die Frau ins Gefängnis oder in eine psychiatrische Klinik komme.

 

Die 32-Jährige hatte am 10. Dezember 2003 in der Wohnung ihrer Mutter im Hoogezand-Sappemeer-Ring ein Blutbad angerichtet. Mit einem Tranchiermesser metzelte sie ihre Tochter (15 Monate) und ihren Sohn (sechs Jahre) nieder. Danach rammte sie sich selbst mehrfach das Messer in die Brust. Ihr Bruder kam Minuten später in die Wohnung und alarmierte die Polizei. Die Frau überlebte und lag mehrere Tage im Koma.

Wie es zum Familiendrama kam, wurde erst acht Wochen später klar, als die Polizei die Täterin in der Klinik vernehmen konnte. Die Frau, die mit Mann und Kindern bei Lübeck lebte, war nach einem Ehekrach zu ihrer Mutter geflüchtet. Grund des Streits war das ständige Misstrauen der Frau. Die Eifersucht hatte nach Einschätzung von Gutachtern "krankhafte Züge". Psychologen halten es für möglich, dass die Frau im Rachewahn zum Messer griff, um ihren Mann bis an sein Lebensende zu bestrafen.

Die psychiatrischen Gutachten kommen zu dem Ergebnis, dass bei der Frau zur Tatzeit eine schwere Persönlichkeitsstörung vorlag. Das Strafgesetzbuch lässt der Staatsanwaltschaft hier keine Wahl: "Ohne Schuld handelt, wer . . . wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tief greifenden Bewusstseinsstörung . . . unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln." In solchen Fällen sei ein Täter "schuldunfähig", muss also weder Strafprozess noch Gefängnis fürchten. So kranken Tätern droht dafür eine Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt.

Einen solchen "Wegschluss" hat die Staatsanwaltschaft verworfen, weil die wichtigste Voraussetzung dafür fehle: Die Frau sei keine Gefahr für die Allgemeinheit. Die Gutachter glauben, dass bei dieser Form der Eifersuchtskrankheit nur die eigenen Kinder als Opfer in Betracht kommen. Es gebe keine Wiederholungsgefahr.

"Für die Staatsanwaltschaft ist der Fall abgeschlossen", sagte Schultz. Die Angehörigen der Kinder können aber Rechtsmittel gegen die Einstellung des Verfahrens einlegen und so möglicherweise doch noch einen Prozess erzwingen. Die Täterin lässt sich derzeit psychiatrisch behandeln - ambulant und freiwillig.

erschienen am 3. September 2004

http://www.abendblatt.de/daten/2004/09/03/336614.html

 

 

Wie man sieht, reicht das geschriebene Regelwerk im Strafgesetzbuch nicht aus, damit eine tötende Mutter vor den Strafrichter kommt, wenn der zuständige Staatsanwalt meint, bei ihr läge kein schuldhaftes Verhalten vor.

 

Das Vorhandensein von Regeln und Gesetzen reicht auch nicht aus, wenn die Gesetze oder Regeln dem davon Betroffenen nicht bekannt sind oder dieser als nicht einsichtsfähig gilt (deshalb gelten u.a. Kinder und sogenannte psychisch Kranke auch als nicht schuldfähig) oder, wenn sie den Betreffenden bekannt sind, sie sich aber nicht durch diese gebunden fühlen (so z.B. beim Bruch völkerrechtlicher Verpflichtungen durch Deutschland in der Zeit des sogenannten Nationalsozialismus). 

Ist der Betroffene nicht einsichtig, unterwirkt er sich also nicht den herrschenden Regeln, so z.B. ein antifaschistischer Widerstandskämpfer oder auch ein stadtbekannter Querulant, der sich weigert eine Steuererklärung abzugeben, so wird er im herrschenden Kontext schuldig. Von daher war der ehemalige Marinerichter und ehemalige Ministerpräsident von Baden-Württemberg völlig im damals geltenden nationalsozialistischen Recht, als er mit seiner Unterschrift die Hinrichtung eines Deserteurs anordnete. Während Filbinger damals nicht nur als unschuldig galt, sondern auch noch als wertvolles Mitglied der "nationalsozialistischen Volksgemeinschaft" ist er aus der heute vorherrschenden Perspektive ein am Tod eines Menschen schuldig gewordener Täter.

 

Schuld kann auch infolge eines beiderseitigen (bilateral) oder mehrseitigen (multilateral) Vertrag entstehen, wenn einer der Vertragspartner seiner Vertragspflicht nicht nachkommt. So z.B. beim Münchner Abkommen von 1938. das zwischen dem Deutschen Reich, Großbritannien, Italien und Frankreich zur Befriedigung der Expansionsansprüche des nationalsozialistischen Deutschlands abgeschlossen wurde und der Tschechischen Republik eine Bestands- und Sicherheitsgarantie geben sollte. Schon 1939 brach Hitlerdeutschland diesen Vertrag mit der militärischen Besetzung auch der anderen Gebiete der Tschechischen Republik. Hitler und den verantwortlichen Menschen in seinem Machtapparat ist es aber nicht im Traum eingefallen, sich hier schuldig zu fühlen. 

Schuld wird auch durch einseitiges Aussprechen von Schuld gegen den Beschuldigten (Anklage) oder durch Annahme von Schuld auf der anderen Seite (Eingeständnis von Schuld) konstruiert. Dass Schuld bei einseitiger Erklärung eine Konstruktion ist, mit der der Beschuldigte nicht einverstanden ist und sich dagegen verwahrt, ändert nichts daran, dass diese Konstruktion real wirkt und von großer Bedeutung in den zwischenmenschlichen Beziehungen sein kann. Schuld kann auch entstehen (konstruiert werden), wenn dem sich schuldig Fühlenden, aus der Perspektive Außenstehender gar keine Schuld trifft. So z.B., wenn ein Partner sich vom anderen trennt, weil ihm ein anderer und neuer Partner attraktiver erscheint und dem "Verlassenen" objektiv keine Verfehlung nachgesagt werden kann, die eine Trennung verständlich machen könnten.

 

Mitunter kommen Schulden auch zu Stande, obwohl man selber gar nicht daran mitgewirkt hat. So zum Beispiel  sogenannten Generationenvertrag, der in der BRD der 50er Jahre erfunden wurde und der besagt, dass die jüngere Generation für die ältere Generation in die Rentenkassen einzahlt, selbst aber von dem eingezahlten Geld keinen einzigen Cent erhält, sondern nur darauf vertraut, dass man in späterer Zeit, wenn man selbst Angehöriger der älteren Generation ist, Geld für seinen Lebensunterhalt von der dann neuen jüngeren Generation erhält. Ähnlich bei der sogenannten allgemeinen Wehrpflicht, die gar keine allgemeine Wehrpflicht ist, da nur Männer, nicht aber Frauen in diese Pflicht genommen werden. Sprachlich korrekt handelt es sich hier also um eine allgemeine Wehrpflicht für Männer. Dies begründet ein Schuldverhältnis, ohne dass der einzelne Mann gefragt wird, ob er sich diesem Schuldverhältnis unterwerfen will oder nicht. Unterwirft der Mann sich nicht dem staatlich angeordneten Schuldverhältnis, dann muss er mit Sanktionen bis hin Strafverfolgung und Gefängnisstrafe rechnen, wem das aus der NS-Diktatur bekannt vorkommt, der hat gut aufgepasst.

 

 

 

 

 

Schulden

Die größten Schuldner spielen sich oft auf, als hätten nicht sie Schulden, sondern die anderen. So z.B. das Konstrukt des Staates, das durch die vielen überbezahlten öffentlich Bedienstesten oder gar die Beamten repräsentiert wird und durch eine hochgradige Ineffizienz glänzt. Der bundesdeutsche Staat, die Bundesländer und die Kommunen sind hochverschuldet. Über Jahre haben sie über ihre Verhältnisse gelebt, sich im Einvernehmen mit den Gewerkschaften und den bürokratischen Parteien, eine Lohnerhöhung nach der anderen aus Steuermitteln genehmigt, bezahlen musste man das ganze ja nicht aus eigener Tasche - denn dazu sind ja die braven und dummen Steuerzahler da. Heute ist der Staat praktisch bankrott, wenn auch im Gegensatz zur DDR, die ebenfalls bankrott war, auf wesentlich höheren Niveau. Doch anstatt nun zu überlegen, wie die überzogenen Gehälter der Angestellten und Beamten des öffentlichen Dienstes auf ein erträgliches Maß zurückgefahren werden können, fällt dem bürokratischen Apparat nichts besseres ein, als die Bürger noch stärker zur Kasse zu bitten. Die Bürokratie sägt so an dem Ast, auf dem sie selber sitzt. So ganz nebenbei produziert der Staat jährlich einige 100.000 Schuldner, sei es wegen Rückforderungen von Sozialhilfe, Unterhaltsvorschuss, Bafög und ähnlichen aus Steuermitteln ausgereichten staatlichen Leistungen, die dann eine immens aufgeblähte Bürokratie, so z.B. über die Institution der jugendamtlichen Beistandschaft wieder einzutreiben versucht. Der ganze bürokratische Apparat wird gesellschaftlich immer teuerer wird - seriös durchgerechnet hat das noch niemand - wozu auch, den Apparat interessiert seine Effizienz ohnehin nicht, denn es ist ja nicht das eigene Geld das man dort für die eigene Beschäftigung und Selbstbestätigung ausgibt. So wie oft auch in privaten Beziehungen und Familien, so auch der Staat: Wenn etwas für die Lösung von Problemen nicht funktioniert, so wird nicht etwa dass ungeeignete Problemlösungsverhalten aufgegeben, sondern nach dem Motto: Mehr desselben, wird das ungeeignete Problemlösungsmuster verstärkt. Das geschieht - wie beim Krebs - bei lernunwilligen Systemen typischerweise so lange, bis sich das System selbst aufgefressen hat. Hinterher sind nicht einmal mehr Totenträger zu bekommen, die die Staatsleiche beerdigen, denn auch die Totenträger sind inzwischen dem System zum Opfer gefallen.  

 

Schulden können materieller und immaterieller Natur sein. Geldschulden, die aus einem Schuldvertrag herrühren sind materieller und quantifizierbarer Natur, auch wenn Geld selber wiederum nur ein Symbol ist, dass in Form einer Münze, eines Geldscheines, einer Ziffer oder eines Gegenwertes ausgedrückt wird. Auch Gegenstände können Schuldobjekte sein, so z.B. ein ausgeliehenes Buch, das der Leihende nicht zurückbringt. 

In zwischenmenschlichen Beziehungen und dies gilt auch für die familiengerichtlich ausagierten Beziehungsformen hängt die Dauer und Intensität der Auseinandersetzung nicht zuletzt von der Schwere der Schuld ab, die die streitenden Parteien (z.B. die Eltern) bemessen. Ein bekanntes Beispiel aus der Literatur ist die Erzählung "Michael Kohlhaas" von Heinrich von Kleist. Michael Kohlhaas nimmt selbst den Tod in Kauf, um die Schuldsprechung des Junker Wenzel von Tronka zu erreichen. 

Die Schwere der Schuld wird durch die Bedeutung bestimmt, die Gläubiger und vermeintlicher Schuldner dem geben. Dies gilt auch für materielle Schulden. Ein Millionär wird sich eher weniger Mühe geben, eine Schuld von 1000 Euro einzutreiben, als ein Mensch mit 1000 Euro Monatseinkommen. Ein Mord wird im Strafgesetzbuch mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet. Der Export von Waffen ist dagegen ein wichtiger deutscher Außenhandelsfaktor, trägt zum Wohlstand in der Bundesrepublik und im speziellen in Bayern bei und wird daher staatlicherseits nicht unterbunden, sondern gutgeheißen. Man bemüht sich lediglich darum, den Krieg "humaner" zu gestalten, so z.B. in dem ein Verbot ausgesprochen wird, Infanterieminen zu exportieren, weil durch diese häufig auch Zivilisten getötet oder verletzt werden. Wenn schon Menschen sterben sollen, dann möglichst durch einen gezielten Schuss aus einem deutschen Schnellfeuergewehr, aber wenn es geht, bitte nach Möglichkeit keine Zivilisten.

 

Oft wird den Begriffen Gläubiger und Schuldner eine moralische oder ethische Zuordnung in der Form gegeben, dass der Gläubiger ein guter Mensch sei, der im Recht ist, und der Schuldner ein schlechter Mensch sei, der im Unrecht ist. Dies ist allerdings nicht zutreffend, denn wer schuld ist, ist eine Konstruktion und damit auch eine Machtfrage zwischen den verschiedenen Mitspielern. Bei Adolf Hitler waren es die Juden, die am Unglück des deutschen Volkes schuldig waren. Auf diese Weise setzte sich Hitler und mit ihm Millionen von Deutschen, die ihm bereitwillig und begeistert zur Seite standen in die moralisch höhere Position, die es ihnen schließlich ohne größere Gewissenbisse erlaubten, dem Massenmord an den Juden zu vollziehen. 

In der Bundesrepublik Deutschland der Nachkriegszeit war die Verfolgung von Juden politisch nicht mehr mehrheitsfähig. Als kleinen Ausgleich für die nun nicht mehr zur Verfügung stehenden Sündenböcke boten sich jetzt männliche Homosexuelle an, die zu Zehntausenden strafrechtlich verfolgt und bestraft wurden. Dies ist im Jahr 2006 nun auch nicht mehr mehrheitsfähig. Doch wer aufmerksam sucht, findet auch im Jahr 2006 in der Bundesrepublik Deutschland noch eine Gruppe von Hunderttausenden Menschen, die kollektiv schuldig gesprochen werden, weil sie nicht den gängigen Moralvorstellungen entsprechen - dies sind, es mag verwundern, die Gruppe der nichtverheirateten Väter, denen der Staat und sogar das Bundesverfassungsgericht unter Vorsitze seines Präsidenten des Verfassungsrichters Hans-Jürgen Papier entgegen der Vorgabe des Grundgesetzes das Sorgerecht für ihre Kinder verwehrt.

 

 

 

 

 

 

Schwere von Schuld

 

 

 

Justitia auf dem Gerechtigkeitsbrunnen am Frankfurter Römerberg.

 

 

Iustitia (deutsch: Justitia) ist die römische Göttin der Gerechtigkeit und des Rechtswesens. Als solche wird sie auch heute noch oft als Wahrzeichen für die Justiz verwendet.

Iustitia wird meist als Jungfrau mit verbundenen Augen oder einem Diadem dargestellt, die in einer Hand eine Waage, in der anderen das Richtschwert hält. Dies soll verdeutlichen, dass das Recht ohne Ansehen der Person (Augenbinde), nach sorgfältiger Abwägung der Sachlage (Waage) gesprochen und schließlich mit der nötigen Härte (Richtschwert) durchgesetzt wird. Der schräggestellte Balken der Waage symbolisiert den Grundsatz „In dubio pro reo“ (im Zweifel für den Angeklagten). In früheren Darstellungen trug die Göttin des Rechtsfriedens nur einen Ölzweig, als Symbol des Lebens, und ihre Waage, Symbol für den gerechten Ausgleich von Leistung und Gegenleistung in streitbefangenen Partnerschaften. Gelegentlich wird sie auch auf einer Schildkröte stehend dargestellt, womit symbolisiert wird, dass jedes gründliche Verfahren seine Zeit braucht.

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Justitia - 07.11.2007

 

 

Allegorisch wird die altrömische Figur der Justitia als eine Matrone (ältere ehrwürdige Frau) mit Zepter und Schale, in neuzeitlichen Darstellungen als jüngere attraktive Frau, die in der einen Hand eine Waage und in der anderen ein Schwert hält. Mit der Waage soll sie offenbar die Schwere der Schuld abwägen und mit dem Schwert richten.

Da Schuld kein physikalisch messbares Gewicht hat, benutzt der Mensch moralische Wertungen, um die Schwere einer Schuld festzustellen. Diese Wertungen können in Gesetzesform formuliert sein, so zu finden in der Bibel, im modernen Strafgesetzbuch oder in diktatorischen regierten Ländern der willkürlichen Entscheidung des Diktators oder seiner Stellvertreter überlassen sein. Vieles ist aber ungeregelt, so etwa Kränkungen, die ein Mensch einem anderen Menschen zugefügt hat. In modernen Rechtsstaaten gibt es keine gesetzliche Strafe für Kränkungen. In Diktaturen schon, so dass Diktatoren wie etwa Hitler und Stalin, sobald sie ihre Macht gefestigt haben, dran gehen, sich für früher erfahrene Kränkungen zu rächen, oft auch an Stellvertretern, die mit der ursprünglichen Kränkung persönlich gar nicht zu tun haben. 

In privaten Beziehungen, so etwa in Partnerschaften, greift in der Regel kein außerhalb liegendes Recht, so dass die Beziehungsteilnehmer die Schwere einer Schuld selbst individuell bestimmen und dabei - was nicht verwundern kann - zu völlig unterschiedlichen Schuldfeststellungen kommen.

Die Schwere die wir einer von uns festgestellten Schuld eines Menschen beimessen, bestimmt unser Handeln im Umgang mit diesem Menschen. Wohl keinem Überlebenden eines Konzentrationslagers wäre es wohl nach Kriegsende möglich gewesen, Hermann Göring die Hand zu reichen. 

Doch auch in "normalen" Familienkonflikten" finden wir nicht selten die Situation vor, dass die empfundene Schwere der Schuld kein aufeinander zugehen der ehemaligen Konfliktpartner möglich erscheinen lässt. Dies sollte man auch respektieren, denn jegliches darüber wischen, nimmt den Konflikt und die dahinter stehende emotionale Betroffenheit nicht ernst. 

 

 

 

 

 

 

Umgang mit Schuld

Strafe, Reue, Sühne, Versöhnung, Verzeihung, Entschuldigung und Vergessen, zu denen weiter unten ausführlicher geschrieben wird, dienen der Herstellung der individuellen und gesellschaftlichen Balance. Finden keine geeigneten Ausgleichsrituale statt, befindet sich das Individuum oder die Gesellschaft in Disbalance, wie man z.B. bei gerichtlich ausgetragenen Rosenkriegen sehen kann.

 

 

 

 

 

Das Prinzip Verantwortung

 

Zuerst wirbeln wir eine Menge Staub auf,
dann klagen wir, weil wir nichts mehr sehen.

George Berkeley

(1685 - 1753), englischer Philosoph und Theologe

zitiert nach Watzlawick, Paul; Weakland, John H.; Fisch, Richard: "Lösungen. Zur Theorie und Praxis menschlichen Wandels", Verlag Hans Huber, Bern; 2003; S. 51


 

Einer der schlimmsten ärztlichen Verbrecher, der KZ-Arzt Josef Mengele, der sogenannte "Todesengel" von Auschwitz, äußerte in seinen, nach Kriegsende in Brasilien geschriebenen Briefen und Aufzeichnungen, rechtfertigend, dass er Menschen tötete, die ohnehin zum Töten bestimmt waren (vgl. hierzu: "Nahe am Nullpunkt. Tagebuch und Briefe von Josef Mengele ..."; In: "Der Spiegel", 49/2004. Von einem logischen Standpunkt aus gesehen hat Mengele mit seiner Rechfertigung wohl sogar recht, denn wenn er aus der Reihe getreten wäre, wäre mit großer Sicherheit ein anderer sich ebenso unverantwortlich gebender Mensch wie Josef Mengele an seine Stelle als Mörder getreten oder hätte sich dorthin setzen lassen. Persönliche Verantwortung scheint für Menschen wie Mengele oder auch den Todesbürokrat Adolf Eichmann ein leeres Wort gewesen zu sein. 

 

In den siebziger und achtziger Jahren des 20. Jahrhunderts kam es zu dem bis heute fortwirkenden gesellschaftlichen Paradox und kollektiven Wahn, dass es von nun an Männer sein sollten, die an dem Übel der Welt schuld trügen. Hitler und Stalin waren Männer und letztlich ist jeder Mann ein Hitler, Stalin oder Vergewaltiger, so die abenteuerliche, von Muttertöchtern aufgestellten und von Muttersöhnen bereitwillig weitergetragene These, die irgendwann auch vom letzten subalternen Beamten im Bundesfamilienministerium, der bis dahin glaubte, der eigentliche Störenfried seines Büroschlafes wäre der Hausmeister, der am Abend das Haus abschließen will. Auch in der über hundertjährigen SPD war schließlich die These "Wer die menschliche Gesellschaft will, muss die männliche überwinden" implementiert und sogar zum Programm geworden, wie "Die Welt" vom 6. November 2007 über den gerade abgehaltenen SPD-Parteitag vermeldete.

Zum Glück sind viele Männer inzwischen aus dem hundertjährigen Winterschlaf, in den Männer schon lange vor der Erfindung des Feminismus kollektiv gefallen waren, aufgewacht und viele Frauen haben gezeigt, dass sie sich nicht als Statistinnen für einen üblen Propagandafilm, der zwischen den Geschlechtern polarisiert und zum Krieg aufruft, missbrauchen lassen.

 

Vergleiche hierzu:

Astrid von Friesen: "Schuld sind immer die anderen. Die Nachwehen des Feminismus: frustrierte Frauen und schweigende Männer."; Ellert & Richter Verlag, 2006

 

 

 

Um der Verantwortung enthoben zu werden braucht es aber auch im Deutschland des Jahres 2008 nicht viel.

Eine bis dahin voll rechtsfähige Frau, der auf eine entsprechende Vorhaltung seitens des besorgten Ehemannes von Sozialpsychiatrischen Dienst des Landkreis Plön bescheinigt wurde, dass es keinen Grund gäbe, sie in einer Psychiatrie unterzubringen, tötet wenig später ihre fünf Kinder. Hinterher behauptet die Staatsanwaltschaft in Kiel allen ernstes, dass die Frau zum Zeitpunkt der Tat nicht schuldfähig gewesen sei. Das ist formalrechtlich natürlich völliger Unsinn, denn die Frau war bis und während des Zeitpunktes an dem sie die fünf Kinder tötete voll rechtsfähig, was nichts anderes heißt, dass sie rein rechtlich auch für ihr tun verantwortlich ist.

 

 

ln-online/lokales vom 15.05.2008 10:25 « Vorige| Nächste »

Todesmutter von Darry soll für immer in die Psychiatrie

Kurz nach der Tragödie: Viele Menschen bekunden ihre Trauer um die fünf toten Kinder. Jetzt soll die Mutter in Sicherheitsverwahrung genommen werden. Foto: Roessler

Darry/Kiel – Es war die schrecklichste Familientragödie, die Schleswig-Holstein je erlebt hat – jetzt sind die Ermittlungen abgeschlossen: Die Mutter, die in Darry (Kreis Plön) ihre fünf Söhne erstickt hat, soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft dauerhaft in der Psychiatrie untergebracht werden. Die Kieler Ankläger haben beim Landgericht Kiel einen Antrag auf Eröffnung des Sicherungsverfahrens gestellt, teilte Oberstaatsanwalt Uwe Wick mit.

Tragödie von Darry: Warum mussten die fünf Jungen sterben?, LN vom 7. Dezember 2007

„Sie wird angeklagt, ihre fünf Kinder vorsätzlich getötet zu haben, wobei sie bei der Begehung der Taten wegen einer krankhaften seelischen Störung unfähig war, das Unrecht ihrer Taten einzusehen“, so Wick. Diese Einschätzung fußt auf einem psychiatrischen Gutachten. In der 25-seitigen Antragsschrift rückt die Staatsanwaltschaft von ihrem ursprünglichen Mordvorwurf ab und wirft Steffi K. (31) nun Totschlag vor. Die Ankläger sehen sich aber in ihrem Eindruck bestätigt, dass die Mutter schuldunfähig ist – das hatten sie bereits am Tag nach der Entdeckung der fünf toten Kinder erklärt. Die Frau aus Darry soll im Dezember 2007 ihre Söhne Justin (9), Jonas (7), Liam (6), Ronan (4) und Aidan (3) erst betäubt und dann mit Plastiktüten erstickt haben. Nach der Tat hatte die Mutter sich einem Arzt anvertraut und die Tötung ihrer Kinder gestanden. Seitdem lebt sie in einer Klinik in Schleswig.

Das so genannte Sicherungsverfahren wird vor der Schwurgerichtskammer des Kieler Landgerichts verhandelt. Für den Ablauf gelten dieselben Regeln wie für ein normales Strafverfahren, erklärt Wick. Konkret heißt das, dass Steffi K. vor Gericht erscheinen muss – nur in eng gesteckten Ausnahmefällen kann darauf verzichtet werden –, dass das Verfahren öffentlich sein wird – sofern der Verteidiger nicht für Teile der Verhandlung den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt und das Gericht dem folgt – und dass wie im normalen Strafverfahren Zeugen gehört werden. Am Ende steht jedoch kein Schuldspruch und es wird keine Strafe verhängt. Stattdessen ordnet das Gericht die Unterbringung der Beschuldigten in einer psychiatrischen Klinik an – wenn es dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgt.

Die Familie K. war vor der Tat seit längerem vom Jugendamt und vom Sozialpsychiatrischen Dienst des Kreises Plön betreut worden. Berichte über eine Verwahrlosung der fünf Kinder bestätigten sich nicht. Der Ehemann hatte im August dem Sozialpsychiatrischen Dienst berichtet, seine Frau leide unter religiösen Fantasien. Die Behörde sah nach Angaben des Plöner Landrates Volkram Gebel jedoch zu keiner Zeit einen Anlass, Steffi K. in der Psychiatrie unterzubringen.

Von Susanne Peyronnet

www.ln-online.de/artikel/2359080/

 

 

 

Statt nun die Frau so zu behandeln, wie es jeden anderen trifft, der seine Kinder tötet, machen sich die Kieler Behörden auf den Weg die Frau lebenslang in die Psychiatrie zu schicken, was logisch gesehen völliger Unsinn ist, denn eine Sicherungsverwahrung muss nur dann vorgenommen werden, wenn für die Zukunft eine ähnliche Tat zu befürchten ist. Um eine solche zukünftige Tat zu verhindern würde es allerdings völlig ausreichen, die Frau dauerhaft unter rechtliche Betreuung zu stellen, damit wäre sie nicht rechtsfähig und bei einer möglicherweise später eintretenden Schwangerschaft der Mutter hätte der Staat jederzeit das Recht, in geeigneter Weise das geborene Kind gegen seine Mutter zu schützen. Das wäre im übrigen auch bei einer Dauerunterbringung in einer Psychiatrie nicht anders, denn dort wird es der Frau aus rechtsstaatlichen Gründen nicht verboten sein, mit einem Mann Geschlechtsverkehr zu haben und somit auch schwanger werden zu können. 

 

Um Verantwortung wahrnehmen zu können, bedarf es einer Bereitschaft zu Verantwortungsübernahme. Schon kleine Kinder übernehmen Verantwortung, sei in kindgemäßer Übernahme bei der Pflege ihres Haustieres, oder sei es in sie überfordernder Weise als Elternkind, so etwa bei einer alkoholabhängigen oder schwer depressiven Mutter, die die Versorgung ihrer Kinder und auch noch von sich selbst vom ältesten Kind übernehmen lässt. Kinder übernahmen auch bei Konflikten der Eltern die Rolle des Trösters, Retters oder Helfers, des einen oder anderen Elternteils. Auch in Fällen von Eltern-Kind-Entfremdung, auch als Parental Alienation Syndrom bezeichnet, übernehmen Kinder in sie überfordernder Weise Verantwortung als Richter über Gut und Böse, Mutter oder Vater. So können sie sich mit einem Elternteil gegen den anderen Elternteil verbünden und sich aktiv an der Ausgrenzung des "bösen" Elternteils" aus dem Familiensystem beteiligen. 

vergleiche hierzu auch:

Tedy Hubschmidt; Christina Kurz: "Das Elternkind", In: "Familiendynamik", 1986, Heft 3, S. 223-233

Uwe Jopt; Katharina Behrend: "PAS - Ein Zwei-Phasen-Modell"; In: Zentralblatt für Jugendrecht, Heft 6/2000, S. 223-230 und 7/ 2000, S. 258-271

 

 

Das Prinzip Verantwortung auf Erwachsene angewendet, geht davon aus, dass Erwachsene für das, was sie tun oder unterlassen, prinzipiell verantwortlich sind und zur Verantwortung gezogen werden können.

Wären sie nicht verantwortlich, müsste ihnen dies attestieren werden, so etwa durch die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung für demente oder "psychisch kranke" Menschen. Ein Mann, der einen anderen Mann auf der Straße niederschlägt ist verantwortlich. Eine Mutter, die das Kind ohne Zustimmung des anderen Elternteils an einen anderen Wohnort im Inland oder ins Ausland verbringt, ist verantwortlich. 

 

 

 

 

 

Wenn es nur noch Opfer gibt, wer sind dann die Täter/innen?

 

 

Wege aus der Hilflosigkeit nach Winnenden

Nach dem Amoklauf in Winnenden bittet der Deutsche Familienverband Politik und Medien, Familien in ihrer Angst beizustehen und Wege aus der Hilflosigkeit aufzuzeigen, die die Bilder der letzten Woche schaffen: „Jede Wortmeldung einer politischen Interessenvertretung nach Winnenden läuft Gefahr, ein schreckliches Geschehen zu politischen Zwecken zu missbrauchen. Aber wir spüren und hören, dass unsere Familien voller Sorge vor einer Gesellschaft sind, in der ihre Kinder so leicht Opfer von Gewalt werden können. Wir müssen auf diese Ängste reagieren und auch unsere Stimme erheben, um die Familien dabei zu unterstützen, aus der Panik in eine behutsame und differenzierte Diskussion und zu neuer Hoffnung zu finden“, so der Präsident des Verbandes Dr. Albin Nees.

Eltern haben Angst um das Wertvollste und Liebste was sie haben: um ihre Kinder. Sie müssen wissen, dass alles getan wird, um zu verhindern, dass Waffen in unbefugte Hände geraten – auch wenn es mehr Personal für regelmäßige und unangemeldete Kontrollen erfordert und Unmut bei Schützenvereinen oder Jägern auslöst, die sich unter Verdacht gestellt fühlen. Sie müssen sicher sein, dass die Politik mutig gegen Anbieterinteressen eintritt, wenn es um die strikte Durchsetzung des Jugendmedienschutzes geht.

Aber Eltern spüren auch, dass kein Gesetz schreckliche Entwicklungen wie in Winnenden oder Erfurt wirklich zuverlässig verhindern kann. Schulen, die Schüler aufs Leben vorbereiten wollen, können sich nicht dauerhaft hinter Schutzmauern verbarrikadieren. Es braucht mehr Schulpsychologen und Schulsozialarbeiter, aber sie sind präventive Helfer, keine Brandlöscher. Das Wissen um diese Begrenzungen macht Angst, und es macht hilflos.

Was noch erforderlich bleibt, weit über den Schock der letzten Woche hinaus, ist leise und muss dauerhaft sein, wenn es helfen soll: (1) Alltagshilfe für Eltern, damit sie für ihre Kinder da sein können, mit Zeit, Zuwendung, Zuneigung und Zuspruch, durch die sich Vertrauen und Bindung aufbauen, die auch in Krisen tragen; (2) Rückendeckung für den Mut, sich auch einmal außerhalb zeitlicher Zwänge aus Effizienz-, Mobilitäts- und Flexibilitätsdruck zu stellen, damit Zeit bleibt, den Nächsten wahrzunehmen, bevor aus krisenhaften Entwicklungen Katastrophen werden; (3) gewaltfreie Wege zur Anerkennung für Kinder und Jugendliche, gerade für Jungen, die Anerkennung am leichtesten über Gewalt erringen zu können meinen – sei es die tatsächliche Gewalt auf dem Schulhof oder die Beherrschung von Killer-Spielen. „Wir denken an die Opfer der Tat von Winnenden. Zu diesen Opfern gehören auch die Eltern des Täters – die heute sicher alles dafür geben würden, dass ihr Kind nicht an die tödliche Waffe gekommen wäre“, so Verbandspräsident Albin Nees.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Familienverbandes vom 16.3.2009

 

 

Wenn wir die Pressemitteilung des Deutschen Familienverbandes vom 16.3.2009 lesen, könnten wir meinen, es gäbe nach dem Massaker in Winnenden nur noch Opfer, die fünfzehn von Tim Kretschmer kaltblütig erschossenen Menschen, deren Angehörige und die Eltern von Tim Kretschmer. Einziger Täter wäre vielleicht noch Tm Kretschmer selbst, aber der ist ja nun tot. Ähnlich nach dem 8 Mail 1945 an Adolf Hitler, plötzlich wollten alle unschuldig und Opfer sein. Ich bin unschuldig, Hitler hat mir Befehle erteilt und ich musste tun, was er mir befohlen hat. Die Westdeutschen widmeten sich fortan dem Wirtschaftswunder mit dem sie versuchten ihre Schuldgefühle zu verdrängen und die Ostdeutschen widmeten sich der lichten Zukunft des Sozialismus und mutierten auf diese Weise plötzlich zu wertvollen Kampfgenossen des Genossen Stalin. 

 

 

 

 

 

Gerechtigkeit

Wat den eenen sin Uhl is den annern sin Nachtigall, heißt eine alte Redewendung und so können wir erleben, dass Mörder nach dem Verbüßen einer Haftstrafe andernorts als Volkshelden gefeiert werden. Eine Haftstrafe von 5 Jahren und 3 Monaten empfand das verurteilenden Gericht in der Schweiz für gerecht, während man den gleichen Mann in der Heimat des Verurteilten vielleicht gleich frei gesprochen hätte. 

Was an der einen Stelle als Gerechtigkeit empfunden wird, muss es also an der anderen noch lange nicht sein. 

 

 

Fluglotsenmörder wird Vizeminister in Nordossetien

Kalojew verlor Familie bei Unglück von Überlingen

Ein Russe, der nach dem Verlust seiner Familie beim Flugzeugabsturz von Überlingen aus Rache einen Fluglotsen ermordet hatte, ist in der Republik Nordossetien zum Vizeminister ernannt worden. Witali Kalojew wurde in Wladikawkas zum stellvertretenden Minister für Bau und Architektur ernannt, wie ein AFP-Korrespondent berichtete. Der 52-Jährige hatte nach dem Absturz, bei dem im Juli 2002 die Frau und die beiden Kinder des ehemaligen Architekten unter den 71 Todesopfern waren, einen Fluglotsen in der Schweiz erstochen, dem er die Schuld an dem Unglück gab.

Kalojew war in der Schweiz zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Im November kam er frei, nachdem er zwei Drittel seiner Strafe verbüßt hatte. Bei seiner Rückkehr in die Heimat wurde er empfangen wie ein Held.

18. Januar 2008 - 15.42 Uhr

www.123recht.net/article.asp?a=27761

 

 

 

 

 

Der Rechtsstaat

Das nationalsozialistische Deutschland war im Sinne der nationalsozialistischen Rechtsauffassung ein Rechtsstaat. Die Herausdrängung der Juden aus öffentlichen Ämtern und der Rechtspflege entsprach damaligen Recht, sei es juristisch gesetztem wie z.B. dem sogenannten Rechtsberatungsgesetz, das in der BRD nahtlos und fast unverändert bis in das Jahr 2007 übernommen wurde oder sei es in dem organisierten "Recht der Straße" bei den Novemberpogromen 1938 (sogenannte Reichskristallnacht). Aus der Sicht der Sieger von 1945 war das nationalsozialistische Deutschland ein totalitärer Unrechtsstaat, einer Sicht der wir uns anschließen. Ehemals führende und mächtige Männer wurden vor dem Kriegsverbrechertribunal in Nürnberg zum Tode verurteilt und hingerichtet. Anderer Täter hatten Glück und konnten vor allem in der neugegründeten BRD Karriere machen oder erhielten vom "Rechtsstaat" BRD auskömmliche oder gar üppige Renten, während Tausende Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft mit Almosen abgespeist wurden. 

In der DDR wurde der "sozialistische Rechtsstaat" aufgebaut. Dieser zeichnete sich durch eine faktische Einparteienherrschaft aus, einer weitreichenden staatlichen Zensur, dem staatlichen Streben nach sozialer Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, relativer Abschottung des Landes vor allem gegenüber den Ländern des Westens und zur Sicherung des "sozialistischen Rechtsstaates" der Sanktionierung von Verhalten, das den Machthabern auf den unteren, mittleren und oberen Ebenen zuwider lief. Der Liedermacher Wolf Biermann bekam das zu spüren, er wurde nach einem Konzert in der BRD ausgebürgert, eine Rechtspraxis die das nationalsozialistische Regime ebenfalls pflegte. Aus heutiger Sicht mit heutigen Maßstäben kann man die DDR als Unrechtsstaat bezeichnen, aus der Sicht der DDR selbst jedoch nicht, denn aus dieser Systemsicht heraus, waren das gesetzte Recht legitimiertes Recht.

In der BRD der heutigen Tage ist das letztlich nicht anders, auch wenn für den einzelnen Bürger die Möglichkeiten der freien Meinungsäußerung gegenüber dem nationalsozialistischen Regime und der vormundschaftlichen DDR erheblich erweitert, wenn auch nicht unbegrenzt sind. Die heutige BRD wird aus einer späteren Sicht betrachtet, als Unrechtsstaat erkannt werden. So wird man in einigen Jahren der überwiegenden und herrschenden Auffassung sein, dass keinem Elternteil das Sorgerecht entzogen werden kann, wenn nicht das Kindeswohl gefährdet ist. Heute ist das noch immer übliche Praxis und legitimiert durch §1671 BGB. Selbst sich fortschrittlich darstellende Parteien wie Die Linke / PDS finden diese grundgesetzlich unzulässige Rechtspraxis akzeptabel. Nicht anders bei der sorgerechtlichen Diskriminierung nichtverheirateter Väter nach §1626a BGB. Keine einzige der im Bundestag vertretenen sogenannten  demokratischen Parteien nimmt Anstoß an einer solchen gesetzlichen Regelung, durch die pauschal Zehntausenden von Männern ohne die Möglichkeit einer Einzelfallprüfung ein ihnen zustehendes Grundrecht nach Artikel 6 Grundgesetz - sein Kind zu pflegen und zu erziehen - aberkannt wurde, was im Ergebnis nichts anderes darstellt als es die DDR mit der Aberkennung der DDR-Staatsbürgerschaft für Wolf Biermann getan hat. Diese - von außen betrachtet - Unrechtspraxis wird juristisch abgesegnet durch Entscheidungen des Bundesgerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichtes. Aus späterer Sicht wird man feststellen, dass es sich um Rechtsbeugung durch die damit befassten Bundesrichter handelte, was aber wohl leider nicht dazu führen wird, dass man ähnlich wie nach dem Zusammenbruch der DDR, den ehemaligen Funktionsträgern die Rente kürzt.

 

 

 

 

Recht und Unrecht

Recht ist in Sinne des radikalen Konstruktivismus eine Konstruktion oder eine Wirklichkeit 2. Ordnung. Recht ist daher das, was wir für Recht ansehen.

Für das Entstehen von Unrecht bedarf es wie auch beim Entstehen von Schuld geschriebener oder ungeschriebener Gesetze. Dabei können eigene und fremde Rechts- und Unrechtsdefinitionen gleichzeitig wirksam sein. 

Über das was Recht und das was Unrecht ist, herrscht mitunter weitgehende Übereinstimmung. So wird man bei einer Befragung in der Bevölkerung über die Rechtmäßigkeit eines Ladendiebstahls sicher eine sehr hohe Übereinstimmung erhalten, dass ein Ladendiebstahl Unrecht sei. Diese Ansicht dürfte sogar auf die Mitglieder linker Parteien zutreffen, die sich mangels besserer Tätigkeiten gerne über "das kapitalistische System" echauffieren und die Enteignung der Konzerne als probates Mittel einer wünschenswerten Gesellschaftsveränderung ansehen, es aber als unrechtmäßig ansehen, wenn jemand bei den milliardenschweren Brüdern Aldi für 3 Euro eine Schnapsflasche klaut.    

Im Bereich familiärer Beziehungen gegen dagegen die Ansichten, was Recht und was Unrecht sei, oft weit auseinander. Das führt oft zu endlosen und fruchtlosen Debatten in den Partnerschaften und schließlich auch zu Trennung und Scheidung. Sind Kinder vorhanden, geht es danach oft weiter. Nicht selten gipfeln die Auseinandersetzungen in innerdeutschen oder auch internationalen Kindesentführungen. Obwohl deren Auswirkungen oft die selben sind, herrscht über das was Recht und Unrecht sei, Uneinigkeit. Internationale Kindesentführungen werden in weitgehender Übereinstimmung als Unrecht angesehen, die innerdeutsche Kindesentführung dagegen oftmals als "gutes Recht" des entführenden Elternteils, was in Deutschland in der Regel Mütter sind. 

 

vergleiche hierzu:

Werner Gutdeutsch & Jürgen Rieck: "Kindesentführung: Ins Ausland verboten - im Inland erlaubt?"; In: "FamRZ" 1998, Heft 23, S. 1488-1491

 

 

Die Auffassung, dass innerdeutsche Kindesentführungen tolerierbar wären, wird durch die Rechtssprechung des Bundesgerichtshof und des Bundesverfassungsgericht gestützt. Wer dass anders als die dortigen Richter sieht, muss zu der Auffassung kommen, an den beiden Bundesgerichten würde Recht zu Unrecht gemacht.

 

Unrecht ist nicht das selbe wie Schuld, beides kann aber miteinander in einer engen Beziehung stehen. Schuld kann, muss aber nicht Unrecht sein. Ein aufgenommener Kredit ist kein Unrecht, ebenso eine unentgeltliche umfangreiche Hilfeleistung für einen Nachbar nicht. Durch den aufgenommenen Kredit wird der Kreditnehmer jedoch zum Schuldner und der Kreditgeber zum Gläubiger. Mein Nachbar steht in meiner Schuld, so kann ich nach meiner Hilfeleistung denken. Vielleicht sieht mein Nachbar dies auch so, und gleicht die Schuld bei passender Gelegenheit aus. Vielleicht denkt er aber nicht im Traum daran, dass er in meiner Schuld steht, die ich ihm aufgemacht habe. Und ich ärgere mich nun jahrelang, wenn ich nur an meinem Nachbarn vorbeigehe und denke, wann wird der endlich mal seine Schuld begleichen.

 

 

 

 

James Molls "Die letzten Tage" Kino-Dokumentarfilm  

James Moll, erzählt "die bewegende Geschichte sechs geretteter ungarischer Juden: Bill Basch, Alice Lok Cahana, Renée Firestone, Dario Gabbai, Tom Lantos und Irene Zisblatt - sie alle kehren für den Film zu den Orten ihrer Kindheit zurück, stehen fassungslos ehemaligen Nachbarn gegenüber und begeben sich zu den Stätten der Verbrechen, um den Schrecken noch einmal zu durchleben. Orte, die sie seit über 50 Jahren nicht mehr gesehen haben: die Elternhäuser, die Ghettos, Konzentrations- und Vernichtungslager. Dabei berichten die heute in den USA lebenden Shoah-Opfer und drei ihrer Befreier in ergreifender Weise, was sie damals in Auschwitz und anderswo erlebt haben.

Während die alliierten Truppen ihre Landung in der Normandie vorbereiten, beschleunigt die SS im Frühjahr 1944 ihren Vernichtungskreuzzug gegen die europäischen Juden. Am Morgen des 15. Mai rollen die ersten Deportationszüge aus allen Teilen Ungarns nach Auschwitz. Innerhalb von nur sechs Wochen wird die Hälfte der ungarischen Juden ermordet. 437.000 Kinder, Frauen und Männer laut Buchführung des NS-Staates." 

Die Filmdokumentation von James Moll begleitet sechs überlebenden ungarische Juden, ausgesucht aus einer Gruppe von 50.100 NS-Opfern, ca. 50 Jahre nach Kriegsende an die Orte des Verbrechens und ihres persönlichen Erlebens. Uns geht es hier um die Frage, wie gehen Menschen, die ein an ihnen begangenes Verbrechen überlebt haben, damit um. Und wie geht man mit einem ehemaligen KZ-Arzt und Täter um, der sich im Film als älterer netter und nachdenklicher Herr zeigt?

Die sechs im Film auftretenden Zeitzeugen, zeigen sich als Menschen, denen es in der Gegenwart offenbar relativ gut zu gehen scheint. Es scheint so, als ob sie trotz der ihnen widerfahrenen Erlebnisse in der Gegenwart eine bessere Lebensqualität zu haben scheinen, als manche andere Menschen, denen vergleichbares nicht geschehen ist. 

Wieso gibt es Opfer, die noch nach Jahrzehnten schwerst traumatisiert sind und Opfer, denen es relativ gut geht? Dies dürfte zum einen sicher günstigen persönlichen Umständen nach der Befreiung geschuldet sein. Es mag auch eine Rolle gespielt haben, dass die sechs Überlebenden offenbar nicht gefoltert wurden, sondern "nur" die Prozedur des Lagerlebens in Auschwitz und oftmals den Tod von Angehörigen hinnehmen mussten. Dies allein vermag den erstaunlichen Wandel aber nicht erklären. Es scheint vielmehr so, dass dieses sechs Menschen für sich einen Weg aus dem Leid gefunden haben, der es ihnen wieder erlaubt, sich dem Leben auch in seinen anderen Facetten zuwenden zu können. Dies lässt die Frage entstehen, wie solches passieren kann und wo die Schuld der Täterinnen und Täter dann bleibt?

 

Michael Marek, Matthias Schmitz

Wie zeigen, dass Auschwitz stattgefunden hat?

James Molls "Die letzten Tage" ist der erste Kino-Dokumentarfilm der von Steven Spielberg gegründeten Survivors of the Shoa Visual History Foundation

Im Jahre 1999 wurde The last days mit einem "Oscar" in der Kategorie "Bester Dokumentarfilm" prämiiert. Hergestellt mit Hilfe von Steven Spielbergs Shoah-Foundation und unter der Regie des US-Amerikaners James Moll, erzählt das ambitionierte Werk die bewegende Geschichte sechs geretteter ungarischer Juden: Bill Basch, Alice Lok Cahana, Renée Firestone, Dario Gabbai, Tom Lantos und Irene Zisblatt - sie alle kehren für den Film zu den Orten ihrer Kindheit zurück, stehen fassungslos ehemaligen Nachbarn gegenüber und begeben sich zu den Stätten der Verbrechen, um den Schrecken noch einmal zu durchleben. Orte, die sie seit über 50 Jahren nicht mehr gesehen haben: die Elternhäuser, die Ghettos, Konzentrations- und Vernichtungslager. Dabei berichten die heute in den USA lebenden Shoah-Opfer und drei ihrer Befreier in ergreifender Weise, was sie damals in Auschwitz und anderswo erlebt haben.

Während die alliierten Truppen ihre Landung in der Normandie vorbereiten, beschleunigt die SS im Frühjahr 1944 ihren Vernichtungskreuzzug gegen die europäischen Juden. Am Morgen des 15. Mai rollen die ersten Deportationszüge aus allen Teilen Ungarns nach Auschwitz. Innerhalb von nur sechs Wochen wird die Hälfte der ungarischen Juden ermordet. 437.000 Kinder, Frauen und Männer laut Buchführung des NS-Staates.

...

http://www.freitag.de/2000/11/00111401.htm

 

 

 

Stefan Kanke

Interviews zwischen Dokumentation und Kommerz

Eine Filmbesprechung mit qualitativ-methodischem Anspruch

Die letzten Tage

(The Last Days. Regie James Moll. USA 1999, 87 Min., Freigegeben ab 16 Jahren. Im Verleih der Arthaus Filmverleih. Deutscher Start 20.3.2000)

"... 'Die letzten Tage' ist der erste Kino-Dokumentarfilm der von Steven Spielberg ins Leben gerufenen "Survivors of the Shoah Visual History Foundation". Die 1994 gegründete Shoah Foundation hat bisher 50.100 Zeugnisse gesammelt, in 31 Sprachen, aus 57 Ländern, die in einem Zentralarchiv bei Los Angeles gesammelt werden, ...

Ein wohl dramaturgischer Höhepunkt sollte die Konfrontation der Überlebenden Renée Firestone mit dem SS-Arzt Hans Münch sein. Münch, letzter noch lebender Arzt des Konzentrationslager Auschwitz, hatte nach eigenen Angaben dem KZ-Arzt Josef Mengele zwischen 1943 und 1945 bei dessen qualvollen und fast immer tödlichen Menschenversuchen geholfen. Im Film darf er sich unwidersprochen als Widerständler darstellen, da er einige wenige Menschen kurz vor der Befreiung hatte überleben lassen. Frau Firestones Schwester starb bei diesen Menschenversuchen. Ihre Frage nach den näheren Todesumständen ihrer Schwester, über die Münch laut Aktenlage Bescheid wissen mußte, beantwortete er dem ehemaligen Häftling mit dem Hinweis auf die ‚Normalität’ der nur halbjährlichen Überlebensdauer in seinen Baracken. ..."

http://www.qualitative-sozialforschung.de/interviews.htm

 

www.die-letzten-tage.de/ueberlebende/

 

 

 

 

 

 

Schuld und Scham

Die Anerkennung von Schuld löst oft das Gefühl von Scham aus. Dies ist ein Grund dafür, wenn Menschen, die ganz offensichtlich gegen allgemein anerkannte menschliche Regeln verstoßen haben, Schuld nicht eingestehen wollen. Man kann hier davon ausgehen, dass es eine massive innere Abwehr gegen Schamgefühle gibt, weil diese in der Entwicklungsbiografie des betreffenden Menschen, so etwa in der Kindheit, mit einer massiv bedrohlichen Situation verknüpft waren. Dies kann auch mit frühen sexuellen Erfahrungen (Masturbation) verbunden sein, bei der das Kind (Mädchen, Junge) von bedeutsamen Beziehungspersonen (Mutter, Vater, Pfarrer) massiv beschämt wurde. 

 

 

 

 

Verdrängung, Verleugnung, Bagatellisierung und Rationalisierung von Schuld

 

 

8. Dezember 2009, 14:37 Uhr

NS-Prozess: Boere gesteht Morde an drei Zivilisten

Spektakuläres Geständnis des früheren SS-Mannes Heinrich Boere: Vor dem Aachener Landgericht hat der 88-Jährige zugegeben, 1944 in den damals von den Nazis besetzten Niederlanden drei Zivilisten getötet zu haben.

Legte ein Geständnis ab: der 88-jährige frühere SS-Mann Heinrich Boere

© Martin Meissner/AP

Der frühere SS-Mann Heinrich Boere hat vor dem Aachener Landgericht gestanden, 1944 drei Zivilisten in den von den Nazis besetzen Niederlanden getötet zu haben. "Als einfacher Soldat habe ich gelernt, Befehle auszuführen", erklärte der Angeklagte in einer von seinem Verteidiger am Dienstag verlesenen Erklärung. Damals habe er nicht in dem Bewusstsein gehandelt, ein Verbrechen zu begehen. "Heute nach 65 Jahren sehe ich das natürlich aus anderem Blickwinkel", betonte Boere.

Der Angeklagte fügte hinzu, für den Fall einer Weigerung habe er massive Repressalien für sich selbst befürchtet. Außerdem habe er die Tötungen als Vergeltungsmaßnahmen für Aktionen des holländischen Widerstands betrachtet.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem heute 88-Jährigen dreifachen heimtückischen Mord aus niedrigen Beweggründen vor. Der Sohn einer Deutschen und eines Holländers, der 1940 der Waffen-SS beigetreten war, soll im Juli und September 1944 zusammen mit weiteren SS-Männern drei Zivilisten in Breda, Voorschoten und Wassenaar erschossen haben.

"Aktion Silbertanne"

Diese als "Aktion Silbertanne" bezeichneten Hinrichtungen seien zynische Vergeltungsmaßnahmen der SS für Aktionen des holländischen Widerstands gewesen, sagte Oberstaatsanwalt Ulrich Maaß bei der Anklageverlesung vor einigen Wochen. Die Opfer seien von zuvor erstellten Listen und in Zusammenarbeit mit örtlichen Behörden und dem Sicherheitsdienst ausgewählt worden. Sie hätten entweder mit dem Widerstand sympathisiert oder seien anti-deutsch eingestellt gewesen.

Boere war 1949 wegen der Taten bereits in Amsterdam in Abwesenheit zum Tode verurteilt worden, später wurde die Strafe in lebenslange Haft umgewandelt. Diese hat der vor dem Prozess in die Bundesrepublik geflüchtete SS-Mann jedoch nie verbüßt. Stattdessen baute er sich in Aachen als Bergmann eine bürgerliche Existenz auf. Dennoch fordert seine Verteidigung wegen des niederländischen Verfahrens die Einstellung des Aachener Prozesses. Er verstoße gegen das Verbot der Doppelverfolgung von Straftaten, wie es der Artikel 50 der Europäischen Grundrechte-Charta formuliere, machten Boeres Verteidiger geltend.

http://www.stern.de/panorama/ns-prozess-boere-gesteht-morde-an-drei-zivilisten-1527765.html

 

 

 

64 Jahre nach Kriegsende legt der nach dem Krieg untergetauchte Heinrich Boere das Geständnis ab, 1944 in den Niederlanden drei Zivilisten im Zuge einer Vergeltungsmaßnahme der SS getötet zu haben.  64 Jahre nach Kriegsende trägt Heinrich Boere vor, er habe damals sein Handeln nicht als Verbrechen gesehen, "Heute nach 65 Jahren" sähe er "das natürlich aus anderem Blickwinkel". Immerhin, andere Unbelehrbare beharren bis zum letzten Atemzug darauf, nichts unrechtes getan zu habe.

 

Vergleiche hierzu:

http://de.wikipedia.org/wiki/N%C3%BCrnberger_Prozesse

 

 

Es scheint eine menschliche Eigenart zu sein, eigene Verantwortung wenn möglich zu bagatellisieren und zu verdrängen. Ausnahmen bestätigen offenbar die vorherrschende Regel. Frederick Perls meint in diesem Zusammenhang auch: "Der moderne Krieg ist Massenselbstmord ohne Schuldgefühl", Perls, Frederick S.; Goodman, Paul; Hefferline, Ralph F.: Gestalttherapie Grundlagen. dtv, 1979, S. 139

Eigenartiger Weise gilt nach herrschender Auffassung in den modernen Industriestaaten die Tötung von Menschen im Kriegsfall nicht als Mord oder Totschlag. Auch der Henker, der in den USA, die staatlich vorgesehene Todesstrafe vollstreckt, wird staatlicherseits von Schuld freigesprochen. Soldaten und Henker verrichten hier ihr Tötungswerk mit gesellschaftlicher und staatlicher Billigung, ja sie sind sogar beauftragt. Schuld kann so kaum entstehen, es sein denn bei den Betroffenen selber, so z.B. bei den aus den aus dem Vietnamkrieg heimgekommenen Soldaten, denen in ihren Träumen die Zombies der von ihnen getöteten oder verstümmelten Opfer erscheinen.

 

Die Deutschen sind wahre Meister im Verleugnen von Schuld. Die Ermordung von 6 Millionen Juden - Hitler war`s gewesen 50 Millionen Todesopfer im 2. Weltkrieg - Hitler war`s gewesen. Wenn es denn überhaupt einen schuldigen gibt, dann war es Hitler und der war noch nicht einmal Deutscher, sondern Österreicher. 

Wird jemand schuldig gesprochen, so heißt dies noch lange nicht, dass er oder sie die zugewiesene Schuld auch annimmt. Mitunter sogar dann nicht, wenn die begangenen Verbrechen so eindeutig auf der Hand zu liegen scheinen wie nach der Niederlage und Kapitulation des nationalsozialistischen Deutschlands. So haben in dem in Nürnberg am 18.10.1945 eröffneten Gerichtsverfahren gegen 22 angeklagte "Hauptkriegsverbrecher" unter ihnen Hermann Göring und Albert Speer, fast alle auf "Nichtschuldig" plädiert. Der einzige, der sich vor der Beschlussfassung des Gerichtes zu seiner ihm in der Anklage zugewiesenen Schuld bekannt haben soll, war Albert Speer. Alle anderen antworteten auf die Anfrage, ob sie sich im Sinne der Anklage für schuldig erklären mit: "Nicht schuldig". Mag sein, dass es angesichts des drohenden Todesurteils taktisch sinnvoll war, nicht noch seine eigene Schuld einzugestehen. Schließlich gab es nach Ansicht der Angeklagten nur noch einen einzigen Schuldigen, und dies war Adolf Hitler und der war zu diesem Zeitpunkt schon tot. Alle anderen sahen sich nur als Befehlsempfänger und verneinten mit dieser Begründung ihre Verantwortung.

Leugnung von Schuld ist nicht identisch mit Leugnung von Tatsachen. So hat Göring offenbar durchaus eingeräumt, dass die ihm in der Gerichtsverhandlung vorgelegten Dokumente mit seiner Unterschrift versehen waren. Dies führte aber nicht dazu, dass sich Göring als schuldig bekannte. Er sah sich als Befehlsempfänger, Schuld war nur einer - Adolf Hitler. 

 

Schließlich gibt es auch noch diejenigen Täter, die ganz offensichtlich Verbrechen begangen haben, und dennoch von Schuld freigesprochen werden. So haben sich z.B. die dem Terrorapparat der Nationalsozialisten willig zur Verfügung stellenden und mordenden Richter und Staatsanwälte des nationalsozialistischen Justizapparates nach dem Zusammenbruch der nationalsozialistischen Terrorherrschaft, mit Unterstützung westdeutscher Gerichte aber auch des bundesdeutschen Bundesgerichtshofes, aus ihrer rechtlichen Verantwortung gestohlen.

 

"... Nach der Veröffentlichung belastender Dokumente durch die DDR, Polen und die Tschechoslowakei kam es zu einer großen Anzahl von Anzeigen gegen Richter wegen Todesurteilen aus der NS-Zeit. Strafverfahren wurden pflichtgemäß eingeleitet und eingestellt. Selbst wenn das Todesurteil als Unrecht angesehen wurde, konnte den beteiligten Richtern daraus kein strafrechtlicher Vorwurf gemacht werden. Dieses überraschende und erschreckende Resultat folgte aus der Interpretation der Strafvorschrift Rechtsbeugung i. S. v. § 336 StGB durch die bundesdeutsche Justiz in den fünfziger Jahren. Da die Norm vor allem die Entscheidungsfreiheit des Richters schütze, mache sich ein Richter wegen eines Fehlurteils nur dann strafbar, wenn er mit direkten Vorsatz das Gesetz gebrochen habe.

Die angeklagten Richter konnten also behaupten, sie hätten ihr Urteil für Rechtens gehalten, um jeder Strafverfolgung zu entgehen.

...

1956 behandelte der BGH SS-Standgerichte als ordnungsmäßiges Gericht, und das Urteil als dem damaligen Recht entsprechend.

...

Kein Richter oder Staatsanwalt wurde in der BRD wegen tausendfachen Justizverbrechen im Dritten Reich verurteilt." 

Müller-Engelmann, Peter: "Die Justiz im Dritten Reich", In: "Rechtspflegerstudien", 2004, Heft 3, S. 81

 

 

Was das über die moralische Verfassung und geistige Komplizenschaft der 1956 beim Bundesgerichtshof urteilenden hochbezahlten Richter aussagt, mag sich jeder selbst denken.

Die Abschaffung der Todesstrafe in der 1949 neugegründeten BRD ist übrigens in nicht unerheblichen Maße dem Umstand zu danken, dass einflussreiche Kreise im westlichen Teil Deutschlands damit eine Hinrichtung von NS-Tätern verhindern wollten. Bezeichnender Weise wurde eine solche Form juristischer Gunst nur NS-Tätern in Richterrobe zuteil, die massenhaft Morde auf den Gewissen hatten zu teil. Die Seelenverwandtschaft der BGH-Richter von 1956 zu den NS-Juristen der Nazizeit muss doch relativ groß gewesen sein. Das kann aber niemanden verwundern, der um die personellen Kontinuitäten der geistigen Eliten zwischen dem untergegangenen nationalsozialistischen Terrorregime und der 1949 gegründeten Bundesrepublik Deutschland weiß. So gab es am Oberlandesgericht Hamm und dem Landgericht Münster nach 1945 mindestens neunzehn ehemalige Nazijuristen, die dort weiterhin Recht sprechen durften (vgl. Arnau, Frank: "Tätern auf der Spur", Verlag Volk und Welt, Berlin 1974, S. 239-240). 

Eigenartiger Weise hatte man von offizieller Seite in der Bundesrepublik Deutschland immer dann ein Herz für Täter/innen, wenn diese nationalsozialistisch braun gefärbt waren. Dies muss allerdings niemanden wundern, wenn man weiß, dass man in der Bundesrepublik Deutschland nach ihrer Gründung 1949 ganz wesentlich auf die alten nationalsozialistischen Eliten zurückgriff, die bis 1945 dem Führer bis in dessen Tod treu und übereifrig dienten und nach dem Bankrott des Nazistaates der amerikanisch implantierten westdeutschen Demokratie. 

So stellt Bernd Rüthers fest:

 

"Als meine Generation um 1950 mit dem Jurastudium begann, lehrten an den westdeutschen Rechtsfakultäten Professoren, die zu etwa 80% auch schon im NS-Staat Staatsrecht, Familien- und Eherecht, Erbrecht, Bodenrecht und Arbeitsrecht gelehrt hatten. Das Thema `Recht im Nationalsozialismus` war in jeder Fakultät tabu, wenn auch nur ein oder zwei Fakultätsmitglieder sich belastet fühlten. In den sog. Giftschränken der juristischen Seminare, in denen vor 1945 die Literatur jüdischer Autoren eingeschlossen war, befanden sich jetzt die Schriften belasteter Fakultätsmitglieder aus der NS-Zeit. Niemand war, so konnte es scheinen, Anhänger und Propagandist der völkisch-rassischen Rechtserneuerung gewesen. Alle waren bereit, am Aufbau einer neuen demokratischen Rechts- und Verfassungsordnung mitzuwirken. Ein Paradefall des dabei möglichen Doppelspiels war der Begründer des ersten Großkommentars zum Grundgesetz, Theodor Maunz, umgeben und geschützt von einer Zahl lange loyaler und berühmter Schüler."

Bernd Rüthers: "Methodenrealismus in Jurisprudenz und Justiz"; In: "Juristenzeitung", 2006, Heft 2, S. 55

 

 

 

Der grüne Außenminister Joschka Fischer, früherer Frankfurter Sponti, bekam innerhalb seines - offenbar noch latent nationalsozialistisch sympathisierenden - Ministerium erheblichen Ärger, weil er es gewagt hatte, entgegen früher dort üblichen Gepflogenheiten keine Todesanzeigen für gestorbene ehemalige Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes aufgeben zu lassen, wenn diese früher Mitglied der 1945 verbotenen NSDAP waren.

Die rot gefärbten ehemaligen hauptamtlichen Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR (MfS), die bei weitem nicht in einem solchen Umfang wie ehemalige nationalsozialistische Funktionäre schuldig geworden waren, konnten sich nach der 1990 von der Mehrheit der DDR-Bürger gewünschten Eingliederung der DDR in bundesdeutsche Strukturen nicht über so viel bundesdeutsche Kulanz erfreuen. Die Männer und Frauen vom Mielke-Imperium hatten statt dem "richtigen" braunen das "falsche" rote Parteibuch in der Tasche und da hört im Rechtsstaat bundesdeutscher Prägung bekanntlich die Kulanz auf, mit der Folge, dass die Renten für die Angehörigen des MfS einheitlich auf niedrigem Niveau gekappt wurden. 

Bei der Beurteilung von Schuld ehemaliger Funktionsträger aus der DDR, die insgesamt mit dem des nationalsozialistischen Terrorregimes in keine Weise vergleichbar ist,  legte die bundesdeutsche Justiz wesentlich schärfere Maßstäbe an, als gegen die braunen Terroristen. 

 

Häufiger als die Übernahme von Verantwortung und dass Eingestehen von Schuld scheint die selbstgewählte Verantwortungslosigkeit der Täterinnen und Täter zu sein. Die nach Kriegsende untergeschlüpften NS-Verbrecher sind bekanntes Beispiel dafür. Der in Südamerika untergetauchte Mörder und KZ-Arzt Dr. Josef Mengele einer ihrer bekanntesten Vertreter. 

Die Rechtfertigungsargumente reichen von "Ich konnte ja nichts tun" bis zu "Ich habe nur Befehlen gehorcht". Oder es wird einfach abgestritten, dass überhaupt ein Fehlverhalten bestanden haben könnte.

 

 

 

 

 

 

Schuldfähigkeit - Schuldunfähigkeit

 

Schuld und Sühne

Warum die Justiz am freien Willen festhält

Strafe muss nicht immer sein. Laut Strafrecht setzt sie Schuld voraus. Als „nicht schuldfähig“ oder „vermindert schuldfähig“ gelten zum Beispiel Menschen mit einer schweren Persönlichkeitsstörung. Sie landen nicht im Straf-, sondern im Maßregelvollzug. Und werden dort behandelt, nicht bestraft.

Aber verdienen wir nicht alle eine solche Behandlung? Weil wir allesamt nicht frei sind, uns für oder gegen eine Handlung zu entscheiden? Es war ein Experiment des kalifornischen Neuropsychologen Benjamin Libet, das Hirnforscher zu dieser Überlegung führte. Libet konnte schon 1979 zeigen, dass 350 Millisekunden vor der bewussten Entscheidung einer Versuchsperson, ihre Hand zu bewegen, in ihrem Gehirn das Bereitschaftspotenzial dazu schon messbar ist. Tun wir also überhaupt, was wir wollen? Oder wollen wir nicht eher nachträglich, was wir tun? Inzwischen hat diese Frage durch die Fähigkeit der Neurowissenschaftler, dem Gehirn in Geräten wie dem Kernspintomographen bei der Arbeit zuzusehen, Brisanz und Popularität erhalten. „Wer immer sich heute über Schuldfähigkeit Gedanken macht, ist gut beraten, die Ergebnisse der Hirnforschung ernst zu nehmen“, mahnt der Frankfurter Hirnforscher Wolf Singer. Die deutschen Strafverteidiger und der Deutsche Richterbund kamen mit ihrer 15. Alsberg-Tagung in Berlin dieser Aufforderung nach.

Hat der Mensch einen freien Willen? Der Psychologe Wolfgang Prinz vom Max-Planck-Institut für Kognitions- und Neurowissenschaften in München gab eine Doppel-Antwort: „Eigentlich nicht – aber praktisch doch!“ Als natürliches Phänomen kann er sie nicht entdecken, als „soziales Konstrukt“ existiere Willensfreiheit jedoch durchaus. Wir haben uns sozusagen gesellschaftlich darauf geeinigt, dass es sie gibt, meint Prinz. Wir sind alle in diesem Bewusstsein erzogen, „und dass wir uns für freie, autonome Subjekte halten, hat Konsequenzen für die Art und Weise, wie wir unsere Entscheidungen treffen“. Nach Auffassung des Psychologen können auch durch soziale Verbindlichkeit „reale Tatsachen“ geschaffen werden. Dass unser Strafrecht darauf basiert, ist für ihn folglich durchaus in Ordnung.

Hans-Ludwig Kröber vom Institut für forensische Psychiatrie der Charité warnte die Strafverteidiger davor, ihre „Tendenz, den Mandanten als Opfer zu sehen“, nun auch „hirnphysiologisch untermauern zu wollen“. Und gab zu bedenken, dass es keinen Grund gebe, diesen Gedanken auf Straftatbestände zu beschränken. „Wenn Sie nicht frei sind, eine Straftat zu begehen oder zu unterlassen, haben Sie ein hohes Risiko, jede gesellschaftliche Freiheit zu verlieren.“

Der Jurist Thomas Hillenkamp von der Uni Heidelberg machte darauf aufmerksam, dass die meisten Mörder nur ein einziges Mal straffällig werden und nicht zum Schutz der Gesellschaft „weggesperrt“ werden müssen. „Wenn ‚Schuld' nicht mehr als sinnvolle Kategorie betrachtet wird, dürfte man auch NS-Verbrecher nicht ins Gefängnis stecken.“

Minderung der Schuldfähigkeit wird bis auf weiteres auch aus juristischer Sicht wohl die Ausnahme bleiben, die „soziale Institution“ des freien Willens könnte sich mithin als ausgesprochen stabil erweisen. Adelheid Müller-Lissner

http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/03.11.2005/2151898.asp

 

 

 

Wenn eine Tierpflegerin in einem Zoo durch ein Raubtier getötet wird, sprechen wir nicht von der Schuld des Raubtieres, denn wir gehen davon aus, dass das Tier keine Schuld im Sinne menschlichen Verständnisses auf sich laden kann. Wir meinen sogar die Tierpflegerin hätte ihren Tod selbst verschuldet, in dem sie sich vor der Reinigung des Geheges nicht davon überzeugt hat, dass die Tür zum Nachbarraum, in dem sich das Raubtier während der Reinigung befand, abgeschlossen ist.

 

 

06.12.07, 00:04

Schleswig Holstein

Psychisch Kranke tötet offenbar fünf Söhne

Tragödie in Schleswig-Holstein: Eine psychisch kranke Frau hat anscheinend ihre Kinder im Alter von drei bis neun Jahren umgebracht. Die 31-Jährige wurde in die geschlossene Psychiatrie gebracht.

Die Polizei fand die fünf Kinderleichen am Mittwochnachmittag in einem Einfamilienhaus in der Gemeinde Darry im Kreis Plön. Die Jungen sind Opfer einer Gewalttat geworden, wie die Polizei in Kiel am Abend mitteilte. Der Tat dringend verdächtig sei die 31-jährige Mutter der Kinder, die sich mittlerweile in einem psychiatrischen Krankenhaus befinde. Nach derzeitigem Erkenntnisstand dürfte das Motiv in einer psychischen Erkrankung der Frau zu suchen sein.

Zum Auffinden der fünf Kinderleichen wollte die Polizei keine Angaben machen. Die Mutter habe „selbst auf den Tod hingewiesen“, sagte ein Polizeisprecher. Die Spurensicherung war am Abend in dem Haus angelaufen und sollte noch mehrere Stunden dauern. Die Leichen der Kinder wurden gegen 23.30 Uhr aus dem Haus abtransportiert.

Die Frau wohnte mit den Kindern alleine dort. Medienberichten zufolge soll sie vor der Tat die Kinder mit Tabletten betäubt und erstickt haben. Dies wollte der Kieler Oberstaatsanwalt Uwe Wick zunächst nicht bestätigen. Am Donnerstagmorgen sollten alle Leichen obduziert werden, vorher wolle er zu den Umständen des Todes keine Angaben machen, betonte er.

Nach Informationen der ARD-„Tagesthemen“ wurde die 31-Jährige in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik in einen künstlichen Schlaf versetzt. Sie soll sich am Nachmittag zunächst einem Arzt anvertraut und ihm die Tat berichtet haben. Nach Angaben von Nachbarn war die Mutter erst vor einigen Monaten in den Ort gezogen.

Lehrern der örtlichen Grundschule soll ein verwahrloster Zustand der beiden älteren Kinder aufgefallen sein. Nach Angaben des Bürgermeisters von Darry, Olaf Arnold, stand die Familie unter der Betreuung des Jugendamtes. Nach ARD-Angaben hatten Mitarbeiter des Jugendamtes am Mittwoch an der Tür geklingelt, weil die Kinder in der Schule gefehlt hätten. Es habe aber niemand geöffnet. Die fünf Kinder sollen von zwei verschiedenen Vätern stammen. Der Vater von dreien der Kinder lebe in Berlin, der Vater der beiden anderen wohne in Schleswig-Holstein.

Mit Trauer und Betroffenheit reagierte die Landesregierung auf die Familientragödie. „Die furchtbare Tat wirft viele Fragen auf, die wir zurzeit nicht beantworten können. Wir stehen mit Fassungslosigkeit vor fünf jungen Menschen, die jetzt tot sind“, sagten Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) und Innenminister Ralf Stegner (SPD) in Kiel. Erst die Untersuchungen der nächsten Tage könnten die Hintergründe des furchtbaren Ereignisses erhellen.

im/dpa/ddp

 http://www.focus.de/panorama/welt/schleswig-holstein_aid_228442.html

 

 

 

Tötet eine Frau ihre fünf Söhne und behauptet man wie in der obigen Zeitungsmeldung die Frau wäre psychisch krank, so konstruiert man damit ihre Schuldunfähigkeit. Nebenbei wird damit auch gleich noch das ganze Dorf, dass das Drama hätten sehen können, für unschuldig erklärt. Denn wäre dem nicht so, so müsste die Staatsanwaltschaft gegen alle volljährigen Einwohner/innen des Dorfes wegen des Verdachts der Beihilfe zum Mord ermitteln. Das wird bei der Staatsanwaltschaft aber niemand wollen, denn das hieße, auch zu ermitteln, wer alles weggeschaut oder Hilfe verweigert hat, einschließlich der Lehrerinnen und Lehrer, Kindergärtner und Kindergärtnerinnen, die mit den Kindern zu tun hatten. Schließlich hätten wir nicht nur die Verurteilung der Frau, die natürlich schuldfähig ist, denn sie war ja nicht entmündigt, sondern es würden gleich auch noch hundert Dorfbewohner mitverurteilt.

 

Tötet ein Mann seine von ihm getrennt lebende Frau, weil diese ihre Kinder sehen will, dann behauptet man eigenartiger Weise ganz umgekehrt, der Mann wäre schuldfähig: 

 

 

Stuttgart Flughafenmord - Lebenslänglich gefordert

Im Prozess gegen einen 32-Jährigen, der seine Ex-Frau am Stuttgarter Flughafen erschossen haben soll, hat die Staatsanwaltschaft vor dem Stuttgarter Landgericht eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Zudem solle eine besondere Schwere der Schuld festgestellt werden.

Der 32-Jährige hat die tödlichen Schüsse auf seine Ex-Frau gestanden

Die Verteidigung hingegen plädierte dafür, von der besonderen Schwere der Schuld abzusehen. Der Angeklagte soll seine 25-jährige Ex-Frau Ende März in der Schalterhalle mit mehreren Schüssen in den Kopf aus niederen Beweggründen heimtückisch ermordet haben. Die Staatsanwaltschaft nimmt als Motiv einen Streit um das Sorgerecht für die zwei Töchter an. Der Mann hatte die Tat zum Prozessauftakt gestanden und ausgesagt, er habe Angst gehabt, seine Ex-Frau werde den gemeinsamen Kindern etwas antun. Einer der etwa 80 Reisenden in der Schalterhalle war durch einen Streifschuss verletzt worden. Die Anklage lautet daher auf heimtückischen Mord und gefährliche Körperverletzung.

Am Tattag, dem 31. März, war der Angeklagte zum Flughafen gefahren, um seine Ex-Frau zur Rede zu stellen. Sie war auf dem Weg nach Pristina, wo sie die beiden gemeinsamen Töchter besuchen wollte. Ihre Gestik und Mimik habe ihm jede Hoffnung geraubt. Er habe nur Abneigung und Verlust gespürt. "Sie hat mir die Zunge herausgestreckt." Danach habe er mit einer Waffe auf die Frau geschossen, bis das Magazin leer war. Der wegen gefährlicher Körperverletzung vorbestrafte Disco-Türsteher ist aus Sicht der Anklagebehörde "extrem abgebrüht und kaltblütig". Voller Verachtung habe er nach der Tat auf sein Opfer gespuckt. Laut Verteidiger hat sein Mandant nicht kaltblütig, sondern im Affekt gehandelt. Da aber ein Sachverständiger eine Tat im Affekt kurz vor Ende des Prozesses ausgeschlossen hatte, beantragte die Verteidigung ein weiteres psychologisches Gutachten. Das Urteil wird am 10. Dezember erwartet.

Strenge Sicherheitsvorkehrungen

Die Verhandlung fand unter strengen Sicherheitsvorkehrungen statt: Beispielsweise wurde befürchtet, dass der wegen gefährlicher Körperverletzung vorbestrafte Angeklagte gewaltsam befreit werden könnte. Zudem hatte die Schwester der Getöteten als Nebenklägerin Angst um ihr Leben. Allerdings hatten sich die Familien des Angeklagten und des Opfers nach Angaben des Verteidigers ausgesprochen, weshalb Blutrache nicht im Raum stand.

Frau hatte sich in Frauenhaus geflüchtet

Die 25-Jährige war sofort tot

Die erschossene 25-Jährige hatte nach Polizeiangaben seit Juli 2006 im Hohenloher Frauenhaus in Künzelsau gelebt. Dorthin war sie nach sechsjähriger Ehe vor ihrem gewalttätigen Mann geflohen. Die damals sieben Monate und zwei Jahre alten Töchter hatte sie zurückgelassen, um nicht entdeckt zu werden. Kurz darauf begab sie sich wohl aus Angst vor dem Mann zu Verwandten in den Kosovo. Dort wurde die Ehe geschieden und das Sorgerecht für die Töchter allein dem Vater übertragen.

Mann brachte Kinder in den Kosovo

Wenige Monate später kehrte die Mutter nach Deutschland zurück, um hier vor Gericht das alleinige Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder zu erstreiten. Der 31-Jährige hatte die Kinder in der Zwischenzeit allerdings zu seinen Verwandten in den Kosovo gebracht. Das Familiengericht entschied, dass die Frau ihre Kinder im Kosovo treffen dürfe.

www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=2877234/t4koof/index.html

 

 

 

 

 

 

Täter und Opfer

Wer wollte nicht gern Opfer sein. Nach dem Ende der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft gab es plötzlich nur noch Opfer. Auch die "tapferen" Soldaten der Deutschen Wehrmacht, in deren Windschatten der Völkermord an den Juden vollzogen wurde, waren plötzlich Opfer.

 

 

 

 

 

Unser Opfer

Ist Eure Verpflichtung

Frieden 

1939

1945

 

 

so die Inschrift einer Gedenktafel auf dem malerisch gelegenen Dorffriedhof von Britzingen. Eingraviert Dutzende Namen von Angehörigen der Deutschen Wehrmacht, die aus dem kleinen Schwarzwalddörfchen kamen und ihr Leben für "Führer, Volk und Vaterland" opferten.

 

Auch andernorts wird in Deutschland der "tapferen" Soldaten der Deutschen Wehrmacht gedacht. So z.B. auch an prominenter Stelle im Landgericht Flensburg mit Gedenktafeln  und der Präsident des Landgerichts Flensburg, Herr V. Willandsen, versucht das in einem Schreiben vom 09.08.2004 in das von ihm für recht gehaltene Licht zu rücken:

 

"... Ihr Bedenken, die im Treppenaufgang unseres Gerichts angebrachten Gedenktafeln könnten als unkritische Ehrung der Wehrmacht und Kriegsverherrlichung verstanden werden, teile ich allerdings nicht. Ähnliches ist auch bisher von keinem Mitarbeiter oder Besucher geäußert worden. Selbstverständlich sind diese Tafeln Ausdruck ihrer Zeit und würden wir sie heute anders gestalten. Die Hauptaussage unter den Namen der Gefallenen des Zweiten Weltkrieges `Du, dem noch zu leben bestimmt ist, gedenke ihrer und ihrer gefallenen Kameraden` lässt sich aber auch jetzt noch treffen. Die große Anzahl gefallener Justizangehöriger an einem so kleinen Gericht ist eine nachdrückliche Mahnung, sich des kriegerischen Wahnsinns zu erinnern und kann mit diesem Text nur trauernd verstanden werden. Dass die deutschen Soldaten im zweiten Weltkrieg objektiv einem Unrechtsregime gedient und sich auch Angehörige der Wehrmacht schuldig gemacht und an Verbrechen beteiligt haben, ist dabei eine unbestrittene Tatsache. Zur unbelehrbaren Randgruppe der Leugner gehören jedenfalls die Mitarbeiter dieses Hauses nicht. ..."

 

 

 

Bei einer Zugfahrt im September 2005 von Berlin in die polnische Stadt Krakau, konnte man auf seinem Platz im Zug den Reiseplan der Deutschen Bahn "IC 241/240 Wawel" finden. Darin auch eine Anzeige des Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. mit dem folgenden Text:

 

 

"Von einer Kugel getroffen

von Panzern überrollt,

in der Nacht erfroren, 

von allen liegengelassen.

 

Ein unbekannter Soldat

 

 

55 Millionen Opfer 

des Zweiten Weltkrieges 

sind nicht vergessen!

 

Wir sorgen für sie! Wenn wir es nicht tun, tut es niemand mehr! Helfen Sie bitte mit!"

 

 

 

Was will uns der Dichter damit sagen, hieß es seinerzeit im Literaturunterricht an der 15. Polytechnischen Oberschule Berlin-Mitte.

Möglicherweise folgendes: Jeder, der im 2. Weltkrieg ums Leben gekommen ist, ist ein Opfer. Also auch Adolf Hitler und Eva Hitler, geborene Braun. Auch die Millionen von deutschen Soldaten, die in treuer Gefolgschaft zu ihrem Führer andere Völker überfallen haben - sind Opfer. Auch die Mitglieder der Waffen-SS, die bei Kampfhandlungen ums Leben gekommen sind nach dieser Lesart Opfer. Und so kann es nicht wundern, dass die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1998 lettischen Angehörigen der Waffen-SS für ihre Mitgliedschaft in dieser verbrecherischen Organisation auch noch eine "Kriegsopferrente" aus Mitteln der steuerzahlenden Bevölkerung zahlt. Das Bundessozialgericht in Kassel hat in einem Beschluss vom 18.12.1998, den Anspruch der klagenden lettischen SS-Veteranen auf eine Rente aus deutschen Steuermitteln bestätigt

 

http://www.hagalil.com/archiv/98/12/ss-rente.htm

 

 

 

 

Warum sollten bei so viel bundesdeutscher regierungsoffizieller Kulanz nicht auch die Wachmannschaften der SS, die im Vernichtungslager Auschwitz und Auschwitz-Birkenau für den reibungslosen Massenmord an den Juden sorgten oder ihn betrieben - Opfer des Zweiten Weltkrieges sein? Auch die deutschen Frauen, die an der "Heimatfront" im nationalsozialistischen großdeutschen Reiches dafür sorgten, dass ihre Männer und Söhne  ungehindert an der Front und in den Vernichtungslagern das Töten betreiben konnten - sind in Deutschland des Jahres 1998 aus Gründen einer geistig verwirrten offiziellen politischen correctnes, ohnehin allein auf Grund ihres weiblichen Geschlechts automatisch Opfer des Zweiten Weltkrieges. Wer ist da eigentlich noch Täter oder gar Täterin? Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge klärt uns auf:  

 

"55 Millionen Opfer 

des Zweiten Weltkrieges 

sind nicht vergessen!"

 

 

 

Endlich erfahren wir es also: Der Zweite Weltkrieg ist der Täter. Grad so, als ob Kriege wie Erdbeben und Wirbelstürme, der menschlichen Verantwortung entzogen wären. 

 

 

In anderen Fällen ist es "das Schicksal", dem man bequem alle Verantwortung zu schieben kann. So meint der baden-württembergische Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) anlässlich des Todes des in der NS-Zeit als Marinerichter tätigen späteren baden-württembergische Ministerpräsident Hans Filbinger:

 

"Hans Filbinger ist schicksalhaft in eine Situation hineingeraten, die den Menschen heute zum Glück erspart bleibt."

 

 

Trauer um Filbinger

Oettinger würdigt den umstrittenen Politiker

Zehn Tage nach seinem Tod haben rund 700 Menschen an der Trauerfeier für den früheren baden-württembergischen Ministerpräsidenten Hans Filbinger teilgenommen. Regierungschef Oettinger verteidigte seinen Vorgänger gegen Kritiker. (11.04.2007, 15:55 Uhr)

Freiburg - "Hans Filbinger war kein Nationalsozialist", sagte Günther Oettinger. Filbinger war 1978 zurückgetreten, als bekannt geworden war, dass er am Ende des Zweiten Weltkriegs als Marinerichter an Todesurteilen gegen deutsche Soldaten beteiligt war.

"Es gibt kein Urteil von Hans Filbinger, durch das ein Mensch sein Leben verloren hätte", betonte hingegen Oettinger. Filbinger hatte als Richter zwar Todesurteile ausgesprochen; diese wurden aber nicht vollzogen. Oettinger: "Er hatte nicht die Entscheidungsmacht und nicht die Entscheidungsfreiheit, die seine Kritiker ihm unterstellen." Der Jurist sei Gegner des NS-Regimes gewesen, habe sich den damaligen Zwängen aber beugen müssen. Dies müssten auch die Kritiker des langjährigen baden-württembergischen Ministerpräsidenten einräumen.

"Für uns Nachgeborene ist es schwer bis unmöglich, die damalige Zeit zu beurteilen", sagte Oettinger. "Hans Filbinger ist schicksalhaft in eine Situation hineingeraten, die den Menschen heute zum Glück erspart bleibt."

Der in Mannheim geborene Filbinger war am 1. April im Alter von 93 Jahren in Freiburg gestorben. Der CDU-Politiker hatte Baden-Württemberg von Dezember 1966 bis August 1978 regiert. Im Freiburger Münster hatten sich Weggefährten und Freunde des CDU-Politikers zu der Trauerfeier versammelt. Beigesetzt wurde Filbinger im engsten Familienkreis. Er hinterlässt 4 Töchter und 1 Sohn. An der Trauerfeier nahmen unter anderem Filbingers Nachfolger im Amt des Ministerpräsidenten, Lothar Späth und Erwin Teufel, Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble sowie Unions-Fraktionschef Volker Kauder (alle CDU) teil. 

http://www.tagesspiegel.de/politik/nachrichten/regierung-personalien/99051.asp

 

 

 

 

 

Auch die braven Bürger von Passau, lieben so wie jeder andere gute Deutsche, ihr Recht auf Ruhe und ungestörte Verdrängung. Wenn dann doch einmal jemand kommt, der diese schöne Ruhe stört, der wird erst einmal, so lang es eben geht, geächtet: 

 

"Passau versöhnt sich mit dem `schrecklichen Mädchen`. 

OB Zankl empfängt Anna Rosmus, die lange für Enthüllungen von Nazi-Gräueln in ihrer Heimatstadt geächtet wurde.

Passau - Der für den Oscar nominierte Film `Das schreckliche Mädchen` machte Anna Rosmus 1990 weltberühmt. Mit Feuereifer deckte die junge Passauerin Nazigräul in ihrer Heimatstadt auf, weshalb einige Bürger auf dem Gehsteig vor ihr ausspuckten und sogar Morddrohungen in ihren Briefkasten landeten. ..."

Süddeutsche Zeitung, 24.03.2006, S. 34

 

 

Immerhin, in Passau hat man sich 50 Jahre nach Kriegsende dann doch noch zur Demokratie bekannt und Anna Rosmus Respekt gezollt. 

 

 

 

 

 

 

Wie man Kanonenfutter Helden macht

In deutschnationalen Sachsen ist im Jahr 2008 die Demokratie noch nicht weit vorgedrungen. Nach 40 Jahren Staatssozialismus der Prägung Ulbricht und Honecker übt man sich dort - recht weit verbreitet - in deutschnationaler Gehirnverkleisterung.

So werden z.B. in dem Lieskau, einem Dorf im Landkreis Elbe-Elster - wie auch in anderen sächsischen angebräunten Dörfern - zweiunddreißig von der größenwahnsinnigen NS-Führung im 2. Weltkrieg als Kanonenfutter verheizten Männer des Dorfes auf einer dem Kriegerdenkmal von 1914 -1918 später hinzugefügten Steinplatte mit der Inschrift "Den Helden des 2. Weltkrieges" als Helden gefeiert. 

 

 

Name  Vorname Bemerkungen

LEHMANN Kurt gefallen

PADLACH Helmut gefallen

NOACK Erich gefallen

KÖCKRITZ Kurt gefallen

HASCHKE Kurt gefallen

HASCHKE Paul gefallen

FITZNER Richard gefallen

LEHMANN Walter gefallen

HASCHKE  Richard gefallen

HABER Herbert gefallen

MÜLLER Kurt gefallen

TILLICH Walter gefallen

ZUCKRA Heinz  gefallen

BROSA Kurt gefallen

HAACK Richard gefallen

…ARTSCH? …rd? gefallen

 

RADLACK Herbert vermisst

KAISER Bernhard vermisst

SEELAND Fritz vermisst

KÜNTZSCH Ewald vermisst

RICHTER Karl vermisst

LOHDE Otto vermisst

RAAK Bernhard vermisst

ARNDT Alfred vermisst

LÖBEN Erich vermisst

LÖBEN Kurt vermisst

HANNICK Kurt vermisst 

OSTERMANN Helmut vermisst

MERKER Willi vermisst

LEHMANN Kurt vermisst

SENA….K? Adolf vermisst

STROBEL? Fritz vermisst

 

www.denkmalprojekt.org/dkm_deutschland/lieskau_brandbg.htm

 

 

 

 

 

 

Anerkennung, Erinnerung und Mahnung - die Opfer ernst nehmen und Respekt zeigen

Damit die Opfer nicht traumatisiert bleiben, so unsere These, müssen sie und die ihnen verbundenen Menschen auch Rituale finden und erfinden, damit die Opfer die ihnen auferlegte schwere und schwerste emotionale und mentale Bürde annehmen und so auch in der Folge ein Stück weit ablegen können.

Solche Rituale können z.B. durch Anerkennung von Schuld gestaltet werden. Dem dient sicher auch das moderne Strafrecht, in dem es durch die öffentliche Verhandlung und ein folgendes Urteil Schuld festschreibt und durch Strafe sühnt. 

Doch was ist mit der Schuld, für die sich die Justiz nicht zuständig fühlt, sei es weil dem einzelnen Strafrichter die Sache nicht strafwürdig erscheint (Ermittlung und Strafverfolgung eingestellt) oder sei es, dass die offizielle Gesetzgebung keine Strafwürdigkeit vorsieht, so zum Beispiel bei innerdeutschen Kindesentführungen durch getrennt lebende Eltern, von denen es jedes Jahr einige Tausend gegen dürfte.

 

Haben Opfer keine Möglichkeit ihre Traumatisierung zu lösen, so z.B. die Millionen ermordeter Juden und finden andererseits die nach Hundertausenden zählenden deutschen Täterinnen und Täter keine angemessene Form der Schuldbewältigung, so bleibt das Trauma kollektives Erbe. Im Sinne C. G. Jungs kann das Trauma dann als kollektives Unbewusstes verstanden werden. Die westdeutsche Nachkriegsgesellschaft hat dieses Problem durch verschiedenen Formen der Verdrängung und Verleugnung (Stichwort Wirtschaftswunder) lösen wollen. Die Gesellschaft muss aber im eigenen Interesse an seinem Wohlergehen Rituale des Schuldenausgleichs finden und umsetzen. In diesem Sinne, als Ritual der kollektiven Annahme von Schuld und der Wiedergutmachung kann man die Errichtung des Holocaust Denkmal in Berlin verstehen. Das Denkmal nützt keinem der ermordeten Menschen. Es kann aber, wenn es von den lebenden Menschen angenommen wird, ein Ausgleichsritual für Schuld darstellen. 

 

 

 

Geschichte und Menschenrechte

Die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ schreibt das Förderprogramm „Geschichte und Menschenrechte“ neu aus. Mit dem Programm sollen internationale Projekte gefördert werden, die sich in Kenntnis historischer Unrechtserfahrungen für Völkerverständigung, Demokratie und Menschenrechte sowie für den Schutz von Minderheiten einsetzen. 

Anträge können ab sofort und spätestens bis 31. August 2005 eingereicht werden. Die Projekte können 2005 oder später stattfinden. 

Ansprechpartnerinnen: Frau Böhme und Frau Meyer, fon: 030-25929774, fax:030-25929742, e-mail: boehme@zukunftsfonds.de

Näheres zum Ausschreibungstext sowie die Auswahlkriterien der Jury unter: http://www.zukunftsfonds.de

Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft", Markgrafenstraße 12-14, 10969 Berlin, fon. 030-259297-0, e-mail: info@stiftung-evz.de

 

 

 

Die gemachten Erfahrungen bleiben, wenn auch gewandelt in Erinnerungen. Welchen Stellenwert die Erinnerungen im weiteren Leben haben, kommt auf die Bedeutung an, die wir ihnen geben. 

Im öffentlichen Raum künden Gedenkstätten von dem Gewesenen, mahnen zur Erinnerung, laden zum Nachdenken ein und geben den überlebenden Opfern so ein Teil ihrer Würde zurück, die man ihnen geraubt hat. Die zu Gedenkstätten gewandelten ehemaligen Konzentrationslager erinnern an das Leid der Opfer und das begangene Unrecht der nationalsozialistischen Täter. Erinnern heißt auch Bewältigung eines kollektiven Traumas, in das die Nachgeborenen gestellt sind.

 

 

Gedenkstättenfahrten der Berliner Falken vom 13.-16. Oktober nach Auschwitz

Auschwitz ist das Symbol für ein einzigartiges Verbrechen, das von Deutschen vor nicht einmal sechzig Jahren verübt wurde. Millionen Menschen wurden aus unterschiedlichen Gründen ermordet, Opfer der wild gewordenen deutschen Volksgemeinschaft und der deutschen Gründlichkeit. Während der Gedenkstättenfahrt wird auf Spurensuche gegangen, es werden Gespräche mit Zeitzeugen geführt und gemeinsam über das Gesehene und Gehörte gedacht. Um zu verstehen, was damals geschah. Um ein Zeichen zu setzen, dass nichts vergessen wird! 

+++ Weitere Infos unter www.falken-berlin.de. +++ Candida Splett, SJD-Die Falken, Landesverband Berlin, Rathenower Str.16, 10559 Berlin, fon. 030-2805127, fax 030-2826498.

 

 

Erinnern kann auch heißen, dem Geschehenen nachträglich einen Sinn zu geben. Der Mensch ist im Gegensatz zum Tier ein Wesen, das seinem Leben auch Sinn geben will. 

Simon Wiesenthal widmet sich so nach 1945 der Fahndung nach NS-Tätern und gab so seinem Leben und den von ihm gemachten leidvollen Erfahrungen einen Sinn.

 

Simon Wiesenthal

Der am 31.12.1908 in Galizien geborene Sohn einer bürgerlichen jüdischen Familie arbeitete bis zu seiner Festnahme 1941 als Architekt in Lemberg, der heutigen westukrainischen Metropole Lwiw. "Wie durch ein Wunder" überlebte er verschiedene Konzentrationslager. Nach seiner Befreiung fand er seine Frau Cyla wieder - wie er selbst auch sie einzige Überlebende einer weit verzweigten jüdischen Familie. Gemeinsam gründeten sie 1947 in Linz das erste Institut zur Dokumentation der Schicksale von Juden und ihrer Verfolger.

"Recht, nicht Rache" - der Titel eines seiner Bücher war und ist Leitmotiv seiner Ermittlertätigkeit. Wiesenthal begreift das Fahnden nach den NS-Tätern nicht nur als Vergangenheitsbewältigung, sondern auch als Zukunftsdienst:

 

 

 

 

 

 

Ausgleich von Schuld

Schuld kann einseitig durch Schuldspruch entstehen. Aber erst durch die Übernahme eigener Verantwortung, räumt der/die schuldig Gesprochene seine/ihre Schuld ein. Schuld wird damit zweiseitig anerkannt. Die Justiz belohnt im Strafverfahren ein solches Schuldeingeständnis durch Strafnachlass.

Wie Schuld ausgeglichen werden kann, darüber ist schon sehr früh nachgedacht worden. 

 

Auge um Auge, Zahn um Zahn.

 

Nach längerer mündlicher Überlieferung fand die Talionsformel spätestens Eingang in die Tora, als um 700 v. Chr. deren Verschriftung begann. Um 450 wurde dieser älteste Hauptteil der hebräischen Bibel (Tanach) kanonisiert. Die Formel erscheint je einmal in ihren drei wichtigsten Gebotssammlungen: dem Bundesbuch (2. Buch Mose 22–24), dem Heiligkeitsgesetz (3. Buch Mose 17–26) und dem deuteronomischen Gesetz (5. Buch Mose 12–26).

Ex 21,22-27 EU:

22 Wenn zwei Männer miteinander raufen und dabei eine schwangere Frau stoßen, so dass ihr die Leibesfrucht abgeht, ohne dass ihr sonst Schaden entsteht, so soll man ihn um Geld strafen, soviel ihm ihr Ehemann auferlegt, und er soll es geben durch die Hand der Richter.

23 Entsteht ein dauernder Schaden, so sollst du geben ein Leben für ein Leben, 24 ein Auge für ein Auge, einen Zahn für einen Zahn, eine Hand für eine Hand, einen Fuß für einen Fuß, 25 Brandmal für Brandmal, Beule für Beule, Wunde für Wunde.

26 Wenn jemand seinen Sklaven oder seine Sklavin ins Auge schlägt und zerstört es, der soll sie freilassen wegen des Auges.

27 Wenn er seinem Sklaven oder seiner Sklavin einen Zahn ausschlägt, soll er ihn für den ausgeschlagenen Zahn freilassen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Auge_f%C3%BCr_Auge

 

 

 

Es scheint, als ob es Menschen eigen ist, nach einem Ausgleich für erfahrenes Unrecht zu suchen. Ist ein solcher Ausgleich vollzogen, können entsprechende frühere Situationen als abgeschlossen empfunden werden. 

Für einige Opfererfahrungen scheint es jedoch keinen Ausgleich zu geben. Dazu wird man im Einzelfall den Verlust eines Kindes, sei es durch einen Mord oder eine Tötung oder wie es bei getrennt lebenden Eltern nicht selten geschieht, durch eine Eltern-Kind-Entfremdung infolge des ausgrenzenden Agierens eines Elternteils, zählen. 

 

Was ist, wenn die Schwere der Schuld so schwer zu wiegen scheint, dass dem Gläubiger eine Entschuldigung seitens des Schuldners in jeder Form als unannehmbar erscheint? Was ist, wenn Adolf Hitler, die Inkarnation des Bösen und Schuldigen, seine Opfer um Verzeihung bitten würde und Wiedergutmachung anböte? Gibt es eine annehmbare Wiedergutmachung für Tausende von Menschen, die Tag für Tag in den Gaskammern der nationalsozialistischen Konzentrationslager umgebracht wurden?

 

Stellen sie sich vor, Otto Moll, "der Henker von von Auschwitz" wäre, wenn er nicht am 28. Mai 1946 exekutiert worden wäre, Ihr Nachbar. Ein etwas eigenbrötlerischer, auf einem Auge erblindeter älterer Mann, der seine Pension genießt, die ihm der bundesdeutsche Staat auf rechtsstaatlichen Weg zukommen lässt. Herr Moll grüßt Sie ordentlich, wenn er Ihnen im Treppenhaus begegnet, denn er ist durch und durch "ein ordentlicher Deutscher".

 

"In seiner neuen Funktion eskortierte Moll mehrere Häftlinge nach Birkenau zur Rampe, wo sie unter seiner Anleitung 600 Steppdecken für das Lager organisierten. Einer von ihnen, Joseph Herrmann, berichtete: `Der Diebstahl gelang und Moll freute sich sehr darüber. Er war geradezu in einer übermütigen Stimmung. Beim Weggehen erblickte er ein zwei- oder dreijähriges Mädchen und meinte zu uns, dieses Kind wird jetzt vergast, wir wollen ihm dieses Schicksal ersparen. Er hob das Kind an den Haaren hoch, verabreichte ihm einen Genickschuss und warf es einer Frau vor die Füsse.` Zu diesem Zeitpunkt hatte Moll bereits eine kleine Tochter, sie hieß Gerlinde und war am 15. Dezember 1942 geboren.

...

Er pflegte durch die Menge der sich auskleidenden Todeskandidaten zu gehen und sich einige junge, nackte Frauen auszusuchen. Diese trieb er zu den Verbrennungsgruben, weidete sich an ihren Ängsten und erschoss sie dann von hinten, sodass sie in die Grube fielen. Müller wurde einmal Zeuge, wie einige dieser Frauen davonliefen, worauf Moll seinen Hund auf sie hetzte, der sie in die nackten Beine biss. Seine Helfer trieben sie dann an die Grube zurück. `Moll fühlte sich jetzt in seinem Element. Erregt und lüstern rief er den wehrlosen Frauen zu: `Schaut es euch genau an, schaut euch alles gut an! Gleich werdet ihr genau so brennen wie die da unten` Dann erschoss er eine nach der anderen mit seinem schallgedämpften Karabiner, sodass sie vornüber in das Inferno der Grube fielen"

 

aus: Hans Schmid: "Otto Moll - `der Henker von Auschwitz`", In:" Zeitschrift für Geschichtswissenschaft", 2/2006, S. 131/32

 

 

Wie ginge es Ihnen, wenn Sie um die Verbrechen des Mörders Otto Moll wüssten und er Ihnen jeden Tag unten im Hausflur bei den Briefkästen begegnet? Und wie ginge es Ihnen, wenn Sie Ihre halbe Familie in Auschwitz verloren hätten? Wie geht es Gerlinde Moll, der heute fünfundsechzigjährigen Tochter des Massenmörders Otto Moll?

 

 

Es stellt sich die Frage, ob Schuld immer vergeben werden kann? Kann ein Auschwitz Überlebender sich Jahre später mit einem deutschen Wachoffizier des KZ zu einem Gedankenaustausch treffen. Können die beiden sich gar sympathisch finden und Freunde werden? Kann ein Folteropfer mit seinem Folterer eine Freundschaft entwickeln. Rein theoretisch ist das vorstellbar, denn die Folterknechte sind nicht etwa immer Psychopathen und unverbesserliche Sadisten. Es sind mitunter wie Adolf Eichmann "ganz normale" Bürger, die sich erst in einer konkreten gesellschaftlichen Situation als Mordknechte und Sadisten erweisen. Ihr Nachbar, den Sie heute noch freundlich grüßen, kann schon morgen Ihr Folterer oder Mörder sein. Ihre Nachbarin, die sich so um die Ordnung im Haus sorgt, Ihre Denunziantin, die Sie bei der Bundesbehörde für innere Sicherheit denunziert. 

Dr. Jekyll und Herr Hyde (Stevenson, Robert Louis: "Der seltsame Fall des Doctor Jekyll und des Herrn Hyde") wohnen gleich nebenan bei Ihnen. Adolf Hitler und Herrmann Göring, zwei schrecklich nette Nachbarn. 

 

 

 

LEBENSAUFGABE

Die Instanz

Ernest Michel hat Auschwitz überlebt. Als junger Reporter beobachtete er die Nürnberger Prozesse. Heute kämpft er für den Weltgerichtshof

Von Corinna Emundts

Was mache ich hier eigentlich?«, fragt sich Ernst Michel, als er kurz nach Ende des Zweiten Weltkrieges Hitlers Reichsmarschall Hermann Göring gegenübersteht – in einer Nürnberger Gefängniszelle. Göring reicht ihm die Hand zum Gruß. Sollte er, Ernst Michel, sie ergreifen?

Es war im Frühjahr 1946, der Jude Ernst Michel ist Berichterstatter bei den Nürnberger Prozessen. Der Angeklagte Göring will ihn kennen lernen. Der Reporter Michel entscheidet, Görings Wunsch nachzukommen. Doch in den Sekunden, in denen er vor Göring steht, dem NS-Kriegsverbrecher, den er von der Pressetribüne aus wochenlang beobachtet hatte, ist Michel kein Reporter mehr. Da ist er wieder der Auschwitz-Überlebende Ernst Michel, 22 Jahre alt. Er merkt, dass er nicht mehr klar denken kann.

Fast sechzig Jahre später ist derselbe Mann heute in New York anzutreffen, mitten in Manhattan nahe dem Central Park South, in einem geräumigen Büro. Er ist ein kleiner, agiler Mensch, hellwach. Er ist 81 Jahre alt und Executive Vice President Emeritus einer der größten jüdischen Spendensammelorganisationen der Welt. Er hat seinem Vornamen ein »e« hinzugefügt und heißt nun Ernest W. Michel. Und er ist ein bisschen nervös, weil eben ein beunruhigender Anruf kam. Eine Verwandte liege im Sterben, er muss nach ihr schauen. Und doch will er dieses Gespräch führen. Er hat noch eine Mission zu erfüllen, noch diese eine. Er weiß, er gehört zu den Letzten, die das können. Es ist nicht Auschwitz, über das er reden will, er spricht nicht gern darüber. Es ist Nürnberg, von dem er schwärmt als für ihn »wichtigstes Ereignis des 20.Jahrhunderts«. Nürnberg, Taufpate der Vereinten Nationen, und was daraus folgen müsste. Ernest W. Michel träumt von einem Weltgericht. Er will die Amerikaner davon überzeugen, aber nicht nur die. Davon, dass Nürnberg das erste Aufflackern eines internationalen Weltgewissens bedeutete, den Beginn einer neuen Ära, die doch jetzt nicht schon wieder zu Ende sein kann, jetzt, da die amerikanische Regierung in Guantánamo Bay ihr eigenes Recht anwendet und da sie vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag Immunität für ihre Soldaten verlangt. Ausgerechnet die Vereinigten Staaten, das Land, das Ernest W. Michel Abstand gewinnen ließ zum Holocaust.

Warum akzeptieren die USA ihre eigenen Maßstäbe nicht mehr?

Es dauert nicht lange an diesem Tag in New York, bis Michel seinen linken Ärmel hochzieht und den Blick frei macht auf eine Nummer am Unterarm: 104995. Wie oft hat er den Ärmel schon hochgezogen in seinem neuen Leben in Amerika? Wie oft hat er dann diese Worte gesagt mit ruhiger, weicher Stimme: »Wie Sie sehen, habe ich die Auschwitz-Nummer auf meinem Arm. Ich trage sie sehr stolz.« Es ist der einzige Satz, in dem das Wort Auschwitz vorkommt in Michels zehn Minuten langer Geschichte, die mit seiner Kindheit in Mannheim beginnt, seine Flucht beim Todesmarsch 1945 nach fünfeinhalb Jahren in verschiedenen Lagern erzählt und bei den Nürnberger Prozessen endet, von denen er als Reporter berichtete. Und wo er schließlich den Angeklagten Göring sprechen sollte.

Ernest W. Michel, der damals als »Sonderberichterstatter Ernst Michel, Häftling Nummer 104995« in seiner Muttersprache Deutsch berichtete, spricht heute nur noch Englisch. Er entschuldigt sich dafür, er sagt, ihm fielen zu viele deutsche Wörter nicht mehr ein. Das Englisch, das er spricht, hört sich dennoch sehr deutsch an, er hat diese die Worte breit kauende amerikanische Aussprache nie angenommen. Deshalb fällt es fast nicht auf, dass er doch zweimal etwas auf Deutsch sagt, mittendrin, wenn er über die Vergangenheit spricht:

»Ernst, du bist ein Berichterstatter.«

»Die anderen sind schon auf im Kamin.«

Draußen lärmt New York, Sitz der Vereinten Nationen, eine Stadt, die am 11. September 2001 verwundet wurde, so sehr, dass sich die ganze Welt seither in einer neuen Ära wähnt und George W. Bush den »Krieg gegen den Terror« ausgerufen hat.

Auschwitz scheint Geschichte geworden zu sein. So sehr, dass Michels eingeübte und zugleich unvermittelte Bewegung des Ärmelhochziehens und Zeigens seiner Zwangstätowierung wie ein Mahnmal aus einer anderen Zeit wirkt. Es offenbart eine schier unglaubliche Zeitspanne von einer dunklen Vergangenheit in ein Jetzt, in dem viele Menschen in Michels Heimat Deutschland das Wendejahr 1989 meinen, wenn sie vom 9. November sprechen, nicht mehr die »Reichspogromnacht« 1938.

Ernst Michel erlebt sie als 15-Jähriger in der Nähe von Mannheim, wo er die Woche als Hilfsarbeiter in einer Kartonagenfabrik verbringt; er hatte als Jude seinen Platz in der siebten Schulklasse verloren. Er eilt nach Hause zu seinen Eltern, der Vater ist verhaftet, das Gesicht der Mutter blutig geschlagen. Das Unternehmen des Vaters wird »arisiert«, die Eltern versuchen verzweifelt, ihre beiden Kinder außer Landes zu bekommen. Für sich selbst sehen sie keine Möglichkeit, auszuwandern.

Die Tochter Lotte wird nach Frankreich verschickt und gerettet; der Sohn Ernst, zu alt für eine Kinderverschickung, im September 1939 von der Gestapo verhaftet. Er wird durch so viele Lager geschleust, dass er sie nicht mehr zählen kann. Fast zwei Jahre verbringt er in Auschwitz. Er übersteht die Selektion an der Rampe. Er gehöre zu den Glücklichen, sagt man ihm. »Die anderen sind schon auf im Kamin.« Er überlebt in Auschwitz auch durch Zufälle – wie im richtigen Moment den Finger zu heben, als in der Krankenbaracke nach einem Häftling mit guter Handschrift gefragt wird.

Michel hat immer gerne geschrieben. Als 21Jähriger schreibt er fortan im Lager die Listen kranker Häftlinge, die in der Gaskammer umgebracht werden. Er muss Todesursachen wie »Herzversagen« festhalten und Leichen zum Verbrennen karren. Es müssen Tausende gewesen sein, sagt er heute. Er erspart dem Zuhörer Details. Seine Eltern hat er in Auschwitz verloren.

Das weiß Ernst Michel noch nicht, als er in den letzten Kriegstagen einem Todesmarsch in Sachsen entfliehen kann und abgemagert nach Mannheim zurückkehrt, wo er nach seiner Familie zu suchen beginnt. »Ich war der erste Jude, der aus den Konzentrationslagern in die Stadt zurückkam«, sagt er. Da ist Stolz in der Stimme, überlebt zu haben. Ein amerikanischer Offizier in Mannheim kann es kaum fassen, einen Auschwitz-Überlebenden vor sich zu haben. Weil Michel in den Lagern allerlei osteuropäische Sprachen gelernt hatte, Deutsch und Jiddisch spricht, wird er zum Übersetzer der Amerikaner. Als sie beginnen, Zeitungen zu lizenzieren, schickt ihn ein Lieutenant, der eine väterliche Freundschaft zu ihm entwickelt hatte, zu einem Herrn namens Theodor Heuss. Dem hatte die amerikanische Militärregierung im Sommer 1945 die Herausgabe der Rhein-Neckar-Zeitung übertragen. Michel steht auf, um ein Faksimile zu holen. Sein New Yorker Büro ist wie ein kleines Museum seines Lebens. Da ist der Gürtel, den er durch alle Lager hindurch trug. An der Wand hängt ein großes Foto, das ihn zusammengesunken in Auschwitz zeigt, als er als freier Mann an seinem 60.Geburtstag zum ersten Mal dorthin zurückkehrte.

Während der Prozesse wollte ihn plötzlich Hermann Göring sprechen

Michel wird 1945 als 22-Jähriger von Heuss als Reporter eingestellt. »Das war meine erste richtige Anstellung in Deutschland«, sagt er. Am Ende jenes Jahres fragt ihn Heuss, ob er bei den gerade beginnenden Nürnberger Prozessen Berichterstatter für die ebenfalls von den Amerikanern ins Leben gerufene deutsche Nachrichtenagentur Dana werden wolle. Michel will: »I said I’d love it.« Obwohl er weiß, dass ihn diese Arbeit an die Grenzen dessen bringen wird, was ein Mensch aushalten kann. Aber als Überlebender fühlt er sich den Holocaust-Opfern verpflichtet. Dort zu sein. Sie zu repräsentieren. Ernst Michel ist der Einzige unter den Journalisten in Nürnberg, der die »Verbrechen gegen die Menschlichkeit« – Punkt vier der Anklage – selbst erlebt hat, der sofort weiß, ob der Zeuge Rudolf Höß, Lagerleiter in Auschwitz, lügt.

Wären seine Artikel nicht meist mit der Autorenzeile »Von unserem Sonderberichterstatter E.W.« gekennzeichnet, man würde beim Lesen nicht bemerken, dass ein Betroffener schreibt. Michel berichtet scheinbar ungerührt, wie sich die angeklagten Kriegsverbrecher, zu denen Rudolf Hess und Hermann Göring gehören, auf der Anklagebank benehmen. Aus seinen Texten spricht professionelle Distanz. Und das, obwohl er Hass verspürt gegen die gut gekleideten NS-Befehlshaber, manchmal am liebsten von der Pressetribüne gesprungen wäre und sie angebrüllt hätte: »Warum?« Als im Gerichtssaal ein Film über Auschwitz gezeigt wird, zerreißt es ihm fast die Seele. Im Saal wird geweint. Göring sagt: »Das ist alles nur Propaganda.« Ernst Michel hält sich an dem Gedanken fest, dass er als Reporter nach Nürnberg gekommen ist, nicht als Holocaust-Überlebender. Er sagt zu sich selbst: »Ernst, du bist ein Berichterstatter.«

Und dann will Göring ihn sehen. Noch vor seiner letzten Vernehmung. Görings Verteidiger Otto Stahmer arrangiert das Treffen und sagt dem Reporter erst auf dem Weg zur Gefängniszelle die Gesprächsbedingung: »Nicht zitierbar.« Warum Göring ihn sehen möchte? Der Anwalt sagt, Göring habe seine Artikel gelesen. Will er sich womöglich bei dem Überlebenden entschuldigen? Schwer vorstellbar – bei seinem arroganten Auftreten im Prozess. In der Zelle steht Göring plötzlich vor ihm, stattlich, nicht abgemagert wie Rudolf Hess, und reicht ihm die Hand zum Gruß. Ernst Michel hebt die seine. Er wollte sich der Begegnung aussetzen, aus Neugier – ja, aus dem inzwischen entwickelten Reporterehrgeiz heraus, vielleicht doch einen interessanten Artikel darüber schreiben zu können, irgendwann. Aber dann gehen seine Gefühle mit ihm durch, die Bilder im Kopf, die Fragen, alles durcheinander. Er kann nicht mehr klar denken. »Ernst, du bist ein Berichterstatter« – »Die anderen sind schon auf im Kamin«. Er zieht seine Hand zurück und flieht. Kein Wort war gefallen zwischen den beiden. Das letzte Bild, an das Michel sich erinnert, zeigt Göring mit ausgestreckter Hand und vor Erstaunen offenem Mund.

Michel sitzt in seinem New Yorker Büro, fast so erregt wie damals. Er schlägt mit der Faust auf den Tisch: »Ich war 22 und hatte das Schlimmste durchgemacht, was ein Mensch durchmachen kann, und treffe den letzten Top-Nazi, der aus der obersten Führungsebene Hitlers übrig geblieben ist – und soll dem die Hand schütteln, der verantwortlich war für das, was mir, meiner Familie und all den anderen zugemutet wurde. Ich konnte mit der Situation nicht umgehen. Ich habe es nie bedauert, dass ich vor Göring geflüchtet bin«, sagt er.

Michel bleibt Berichterstatter in Nürnberg. Gelegentlich darf er in persönlich kommentierenden Berichten seinen Gefühlen Luft machen. Er schreibt: »Welch einen Unterschied sehe ich zwischen diesem Prozess, in dem den Angeklagten das Recht der Verteidigung eingeräumt wird, und der barbarischen Rechtsprechung des Dritten Reiches, in der Tausende und Abertausende, ohne vor einem rechtmäßigen Gericht gestanden zu haben, in Gefängnisse und Konzentrationslager gesteckt wurden. Es gibt doch noch eine Gerechtigkeit.«

Der Prozess läuft viersprachig ab. Er läutet eine Wende im Völkerrecht ein. Der Anklagepunkt »Vorbereitung und Durchführung eines Angriffskrieges« war neu in der Geschichte des Rechts. Lange vor dem Ende des Zweiten Weltkrieges waren sich die Alliierten einig, dass die Verantwortlichen für die nationalsozialistische Herrschaft vor einem internationalen Gerichtshof im Namen der 1945 entstandenen Vereinten Nationen zur Rechenschaft gezogen werden müssten. Das Gerichtsstatut der Alliierten nannte folgende Tatbestände: »Verschwörung gegen den Frieden«, »Verbrechen gegen den Frieden«, »Kriegsverbrechen«, »Verbrechen gegen die Menschlichkeit«. Es fehlt noch an Begriffen für das Grauen, »Holocaust« wird erst Jahrzehnte später von allen benutzt werden. Den Tatbestand des Völkermordes, den neuen Begriff des »Genozids« hat der polnisch-jüdische Jurist Raphael Lemkin bereits früh in den vierziger Jahren zu etablieren und in die Anklage von Nürnberg einzubringen versucht, doch er schafft seinen Durchbruch erst 1948. In jenem Jahr wird unter dem Eindruck der größten systematischen Judenvernichtung der Geschichte die UN-Konvention gegen Völkermord verabschiedet.

Schon zwei Jahre zuvor, Ende 1946, ist Michel in die Vereinigten Staaten von Amerika ausgewandert. Seine Familie und die seiner Schwester, die in Israel lebt, haben inzwischen 70 Nachfahren, Kinder und Kindeskinder. Er zählt sie auf, wie einen Triumph über die Geschichte. Nur dass die Eltern nichts mehr davon erfuhren, schmerzt ihn.

Aus dieser Vergangenheit leitet Ernest W. Michel seine Mission für die Zukunft ab. »Es wird das letzte Mal sein, dass Prozessteilnehmer wie ich darüber reden können. Ich kenne nicht viele, die noch leben.« Er, der Zeitzeuge, will in diesem Jahr, in dem sich am 27. Januar zum 60. Mal die Befreiung von Auschwitz jährt, von Universität zu Universität ziehen und die amerikanischen Studenten für seinen Traum vom allseits ratifizierten Internationalen Strafgerichtshof gewinnen. Er werde von Nürnberg erzählen, »wo alles begann«, sagt Michel. Er will dieses Land, dem er so dankbar ist, davon überzeugen, dass die ablehnende Haltung seiner Regierung an diesem Punkt falsch ist.

Jetzt muss er los, zu seiner sterbenden Verwandten. Er verlässt sein Büro, diesen Raum voller Vergangenheit, und verschwindet auf der Straße zwischen Passanten und gelben Taxis.

http://www.zeit.de/2005/04/Auschwitz_04

 

 

 

 

Von den Hunderttausenden NS-Tätern wurden viele nach dem Krieg nicht zur Rechenschaft gezogen. Im Gegenteil, viele die Mitschuld an den Verbrechen trugen, erhielten gute Pensionen oder konnten in der neugegründeten BRD Karriere machen. Auch in der DDR geschah dies, allerdings in einem wohl bedeutend geringerem Umgang, bei einem gleichzeitig sehr hartem allgemeinen Umgang mit NS-Tätern. 

 

vergleiche hierzu z.B. 

Beate Niemann: "Bruno Sattler - mein `unschuldiger` Vater", In: "Horch und Guck", Heft 48, 4/2004

 

 

Eine Tochter recherchiert auf den Spuren ihres in der DDR vermeintlich unschuldig zu langjähriger Haft verurteilten Vaters. Die Recherche führt der Tochter vor Augen, dass ihr Vater in verantwortlicher Position im NS-Terrorapparat am Tod Tausender Menschen schuldig geworden ist und im Krieg an Erschießungen persönlich mitgewirkt hat. Die Mutter von Beate Niemann ist an der Deportation und dem Tod einer jüdischen Frau direkt mitschuldig geworden. Beate Niemann fand die Kraft sich ohne Beschönigung mit ihren Eltern auseinander zu setzen.

http://www.buergerkomitee.org/hug/h48-dateien/48inhalt.html

 

 

 

 

 

Entschuldigung

 

 

...

III

Ihr, die ihr auftauchen werdet aus der Flut

In der wir untergegangen sind

Gedenkt

Wenn ihr von unseren Schwächen sprecht

Auch der finsteren Zeit

Der ihr entronnen seid.

Gingen wir doch, öfter als die Schuhe die Länder wechselnd

Durch die Kriege der Klassen, verzweifelt

Wenn da nur Unrecht war und keine Empörung.

Dabei wissen wir doch:

Auch der Haß gegen die Niedrigkeit

verzerrt die Züge.

Auch der Zorn über das Unrecht

Macht die Stimme heiser. Ach, wir

Die wir den Boden bereiten wollten für Freundlichkeit

Konnten selber nicht freundlich sein.

Ihr aber, wenn es so weit sein wird

Daß der Mensch dem Menschen ein Helfer ist

Gedenkt unserer

Mit Nachsicht.

 

Bertolt Brecht, An die Nachgeborenen

Das Gedicht entstand zwischen 1934 und 1938. 

 

 

 

Entschuldigung, wem Entschuldigung gebührt. In der heutigen Zeit, in der die moralische Entrüstung Hochkonjunktur hat, scheint dieses Prinzip mehr oder weniger außer Kraft gesetzt worden zu sein. Jede/r der sich gerade für berufen hält, nimmt die Position des betroffenen Opfers ein, auch wenn er oder sie gar keines ist.

In der biblischen Geschichte von Jesus und der Ehebrecherin, die für ihr vermeintliches Vergehen gesteinigt werden soll, sagt Jesus: Wer von euch nie gesündigt hat, werfe den ersten Stein (Johannes 8 -1).

Aus der Perspektive des Jahres 2008 betrachtet, in der außereheliche Affären zum Alltag vieler Menschen gehören, ist nicht die Ehebrecherin eine Täterin, sondern die, die sie wegen dieser Tat steinigen wollen. Heute wäre diese Frau, wenn sie denn im Iran lebte und wegen eines Ehebruchs gesteinigt werden sollte, für den modernen Westen eine Märtyrerin und genösse in Deutschland politisches Asyl. So ändern sich die Sitten.

Nach dem Jahr 1989 konnte man es in großer Zahl erleben, wie sich viele Westdeutsche über das Leben der Ostdeutschen mokierten. Im Westen waren schon immer alle Demokraten ohne Fehl und Tadel, die nun darüber richten wollten, wer welches Leben im Osten richtig geführt hätte und wer nicht. Die eigenen Nazieltern und das unselige reaktionäre Adenauertreiben im eigenen Land, schloss man aus solcher kritischer Betrachtung aus, woraus man schließen kann, dass es den Betreffenden um eine Umleitung (Projektion) eigener Entrüstung auf tatsächlich bedeutsame Personen, auf andere als Zielscheibe der aggressivern Energie geeigneter Personen (Sündenböcke) handelt.

Entschuldigigungen sind immer merkwürdig blass, wenn sie nicht authentisch sind. So die Entschuldigung vor einem Strafrichter, wen man meint, dies bringe Strafmilderung, wenngleich man doch noch immer der Meinung ist, der anderes wegen dem man hier stehen muss, hätte noch ein paar Faustschläge mehr verdient, als man ihm gegeben hat. 

Nicht anders in vielen Entschuldigungsritualen in Beziehungen. Die Frau fordert eine Entschuldigung, der Mann will den Konflikt beilegen und trägt mechanisch eine Entschuldigung vor. Die Frau merkt, dass die Entschuldigung des Mannes nicht authentisch ist, und setzt ihre Entrüstung ein, um den Mann neue Schuldgefühle zu verpassen. So entsteht zwar eine vortreffliche Einbahnstraße in Sachen Schuld, die in einer Sackgasse endet, aber nicht in einer gute Beziehung.

 

 

Oettinger ringt sich zu Entschuldigung durch

Unter massivem öffentlichen Druck hat sich der baden-württembergische Ministerpräsident Oettinger zu einer Entschuldigung durchgerungen. Der CDU-Politiker sagte der "Bild"-Zeitung, mit der Trauerrede für seinen Amtsvorgänger Filbinger habe er nicht die Verfolgten und Opfer der Nazis verletzen wollen. Falls dies geschehen sei, entschuldige er sich dafür. Zugleich rückte Oettinger von seiner Behauptung ab, Filbinger sei ein NS-Gegner gewesen. Nun sagte Oettinger, Filbinger habe sich wie Millionen anderer Menschen dem Regime angepasst. Vor der Erklärung hatte die Kritik an Oettingers Äußerungen weiter zugenommen. Der Zentralrat der Juden forderte den Ministerpräsidenten offen zum Rücktritt auf.

zuletzt aktualisiert: 15. April 2007 | 21:59

Quelle: MDR INFO

http://www.mdr.de/nachrichten/meldungen/4365792.html

 

 

 

Bomberpilot will sich entschuldigen

Ein ehemaliger Pilot der deutschen Luftwaffe aus Zülpich will sich öffentlich für die Bombardierung einer englischen Stadt während des Zweiten Weltkriegs entschuldigen. Der 87-Jährige hatte 1942 Luftangriffe auf die Stadt Bath geflogen, bei denen mehr als 400 Menschen getötet wurden. Er wolle Ende April bei einer Gedenkveranstaltung in Bath öffentlich um Entschuldigung bitten, sagte er gegenüber dem WDR.

Freitag, 28.03.2008

http://www.wdr.de/studio/koeln/nachrichten/#TP1896286

 

 

Späte Reue

John Lennons Mörder entschuldigt sich

Der Mörder des 1980 erschossenen John Lennon schämt sich heute für seine Tat. Bei der Anhörung wegen einer möglichen Haftentlassung enschuldigte sich Mark Chapman erstmals für den Mord am populären ehemaligen Beatles-Star.

New York - Der Mörder von John Lennon, Mark Chapman, hat fast 30 Jahre nach der Tat für die Schüsse auf den legendären Musiker um Entschuldigung gebeten. "Ich schäme mich", sagte der heute 53- Jährige nach Angaben der "New York Daily News" bei einer gerichtlichen Anhörung. "Mir tut meine Tat leid. Ich glaube, ich verstehe heute heute besser, was ein Menschenleben bedeutet."

Bei der Anhörung, die vergangene Woche stattfand, hatten die Richter Chapmans Antrag auf Haftentlassung abgelehnt. Die Mitschrift seiner Aussage wurde dem Bericht zufolge erst nachträglich bekannt. Darin schilderte Chapman auch, dass er entgegen verbreiteter Auffassung John Lennon vor den Schüssen nicht angesprochen habe. "Ich kann mich nicht entsinnen, "Herr Lennon" gesagt zu haben", gab er zu Protokoll. "Ich habe ihn von hinten erschossen."

Antrag auf Haftentlassung abgelehnt

Als Grund für seine Tat führte der gebürtige Texaner seine Minderwertigkeitsgefühle an. Er sei sich damals "wie ein Nichts" vorgekommen und habe gehofft, auf diesem Wege berühmt zu werden. "Es ging mehr um mich als um ihn. Ich war vielleicht wütend auf mich selbst wegen meines Versagens."

Der damals als geistig verwirrt eingestufte Mann hatte Lennon 1980 vor dessen Haus in New York mit mehreren Schüssen getötet. Obwohl Gutachten Chapman eine Psychose bescheinigten, erklärte er sich selbst des Mordes schuldig. "Ich hatte das Gefühl, dass Gott mir das damals gesagt hat, und deshalb habe ich es getan", sagte er jetzt. Chapman wurde zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 20 Jahren verurteilt und kann seit dem Jahr 2000 alle zwei Jahre um Entlassung bitten. Bisher wurden fünf Anträge abgelehnt. (iba/dpa)

www.tagesspiegel.de/weltspiegel/John-Lennon-Beatles-Mark-Chapman;art1117,2597714

 

 

Entschuldigung, wem Entschuldigung gebührt. In diesem Sinne kann man das Gedicht von Brecht verstehen, der um seine eigene Schuldhaftigkeit und Verstrickung sicher wusste, wenngleich er sich darüber wohl  nicht offen äußerte.

Wenn in der biblischen Geschichte Jesus Christus die Schuld der Menschen auf sich nimmt, so in der Neuzeit symbolhaft Willy Brandt mit seinem Kniefall in Warschau die Schuld der in die NS-Verbrechen verstrickten oder beteiligten Deutschen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reue

Unter Reue kann man das einsichtsvolle Eingeständnis eigener Schuld verstehen, dass mit der ausgesprochen oder unausgesprochen Bitte des Verzeihens oder der Entschuldung verbunden wird: 

 

 

"`Kennen Sie Willstätter?` fragte er (Otto Hahn, 1928-194 Direktor des Kaiser-Wilhelm-Instituts für Chemie in Berlin - Anmerkung Peter Thiel) er mich nach einer Weile. 

`Den Chemiker?` ...

`Willstädter`, sagte Hahn, `hat damals standgehalten, hat einfach abgelehnt, bei der Entwicklung von Waffen für den Gaskrieg mitzumachen.`

Ich lernte Professor Hahn an diesem Abend als einen Menschen kennen, der Zeit seines Lebens durch und durch Zivilist gewesen ist. Er machte sich Vorwürfe, dass er im Ersten Weltkrieg an den Arbeiten für den Gaskampf mitgewirkt hatte. `Sie wissen ja, ich bin Chemiker, nicht Physiker, also war ich dran. Ich habe mir damals tatsächlich einreden lassen, der Einsatz von Gas würde den Krieg verkürzen. Ja und sehen Sie, ein Mann wie Richard Willstätter - und der war ja auch Chemiker - hat sich dazu nicht hergegeben. Das das gab es damals schon. Wir haben erst aus den Erfahrungen lernen müssen."

aus: Manfred von Ardenne: "Erinnerungen, fortgeschrieben", Droste Verlag, Düsseldorf 1997, S. 331-332   

 

 

 

Andere haben zeigen diese Bereitschaft zur Reue nicht und beharren statt dessen auf ihrer schon früher für sie geltenden Sicht. Sie sehen sich dann, so wie etwa die meisten Angeklagten im Nürnberger Hauptkriegsverbrechertribunal, als schuldfreie Befehlsempfänger, als Opfer eines Rachefeldzuges oder gar als Märtyrer im Kampf für dieses oder jene Ideal. So wohl auch der argentinische Ex-General Luciano Menendez.

 

 

Argentinien Ex-General wegen Diktatur-Verbrechen verurteilt

Der General Menéndez ist der ranghöchste argentinische Militär, der seit dem historischen Prozess gegen die Juntageneräle 1986 wegen Diktaturverbrechen verurteilt wurde

Der heute 81-Jährige sei schuld an der Entführung, Folterung und Ermordung von vier Oppositionellen im Jahre 1977, begründeten die Richter in Córdoba ihr Urteil vom Donnerstag. Von sieben mitangeklagten früheren Militärs und Polizisten erhielten vier ebenfalls lebenslänglich. Die restlichen drei Angeklagten wurden zu Haftstrafen zwischen 18 und 22 Jahren verurteilt.

In Córdoba befand sich das berüchtigte Folterlager «La Perla», wo auch Menéndez regelmäßig ein- und ausging. Etwa 2300 Opfer der Militärs wurden dorthin während der Jahre des Staatsterrorismus verschleppt. Nur 17 von ihnen überlebten. Insgesamt ließen die Generäle während der Diktaturjahre Schätzungen von Menschenrechtsorganisationen zufolge 30 000 Menschen umbringen.

Menéndez war von 1975 bis 1979 Kommandeur des 3. Heereskorps in der Provinz Córdoba und ist damit der ranghöchste argentinische Militär, der seit dem historischen Prozess gegen die Juntageneräle 1986 wegen Diktaturverbrechen verurteilt wurde. Der Prozess in Córdoba war erst möglich geworden, weil der frühere Präsident Néstor Kirchner (2003-2007) dafür gesorgt hatte, dass die von dem ersten Präsidenten nach der Diktatur, Raúl Alfonsín, erlassenen Amnestiegesetze wieder aufgehoben wurden.

Angehörige der Opfer und Menschenrechtler feierten die Urteile von Córdoba und hoben hervor, dass Menéndez und die anderen Verurteilten ihre Strafen in normalen Gefängnissen absitzen müssten. Unter Alfonsín waren Militärs in Sondergefängnissen mit Tennisplätzen und anderen Annehmlichkeiten inhaftiert worden.

Menéndez zeigte sich uneinsichtig. In einem Schlusswort warf er der aktuellen Regierung der peronistischen Präsidentin Cristina Kirchner vor, sie bestehe aus den „Terroristen“ der damaligen Zeit. „Uns (den Argentiniern) kommt die zweifelhafte Ehre zu, das erste Land in der Geschichte der Menschheit zu sein, das seine im Kampf gegen die marxistische Guerilla siegreichen Soldaten, die auf Befehl und für ihre Landsleute kämpften, verurteilt“, sagte er.

Die linken Guerilla-Gruppen waren jedoch schon vor dem Militärputsch vom März 1976 weitgehend zerschlagen worden. Während der Diktatur ging es den Militärs vor allem darum, auch die nur geringste Kritik an ihrem autoritär-katholischen Weltbild im Keim zu ersticken. Einflussreiche zivile Kreise nutzten den Terror als Schutzschirm für die Beschneidung von Arbeiterrechten, die sie unter demokratischen Verhältnissen nicht hätten durchsetzen können.

http://www.zeit.de/online/2008/31/argentinien-lebenslang-fuer-ex-general

 

 

 

 

 

 

Wiedergutmachung

 

 

Grüne fordern Entschädigung für Heimkinder

Berlin - Die Grünen wollen ehemaligen Heimkindern Gerechtigkeit widerfahren lassen und fordern deshalb eine neue Bundesstiftung, die Entschädigungen zahlt und Hilfe leistet. „Mehr als eine halbe Million Menschen sind im Deutschland der 50er und 60er Jahre in solchen Einrichtungen unter gruseligen Bedingungen eingesperrt worden“, sagte Fraktionschefin Renate Künast dem Tagesspiegel: „Der Bundestag muss das Unrecht, das ihnen angetan wurde, anerkennen, ihre Geschichte muss aufgearbeitet und sie selbst müssen entschädigt werden.“ Ein Antrag der Grünen, den die Fraktion am Dienstag verabschieden will, sieht vor, dass Staat sowie Kirchen und Wohlfahrtverbände als Träger der Heime die Stiftung finanzieren.

Der Bundestag solle ausdrücklich feststellen, „dass Menschen bis in die Mitte der 70er Jahre durch Heimunterbringung systematisch Entwürdigung und Misshandlung unterworfen waren“, forderte die Grünen-Politikerin. „Mit ein paar Anhörungen des Bundestages geben wir uns da nicht zufrieden“, sagte Künast: „Viele der ehemaligen Heimkinder leiden noch heute unter massiven psychischen und körperlichen Misshandlungen und manchmal auch unter sexuellem Missbrauch.“ Zugleich appellierte sie an die Träger der Heime, „sich ihrer Verantwortung zu stellen und sich für das Unrecht zu entschuldigen“.

Nach Ansicht Künasts bildeten körperliche Züchtigung und Gewalt „eine der entscheidenden Grundlagen der Erziehung in den Heimen“. Es sei deshalb richtig, den inzwischen abgeschafften Fürsorgeheimen eine „Anstaltserziehung mit Gefängnischarakter“ zuzuschreiben. Die Erziehungsmethoden seien selbst nach den Maßstäben der 50er Jahre „brutal und menschenrechtswidrig“.

Die Stiftung „Ehemalige Heimkinder“ soll Entschädigungen leisten und finanzielle Ansprüche von traumatisierten Menschen erfüllen sowie Unterstützung wie etwa ärztliche oder therapeutische Hilfe bezahlen.

24.04.2007

http://www.tagesspiegel.de/politik/archiv/24.04.2007/3220322.asp

 

 

Alexander Markus Homes, Autor des Buches "Heimerziehung: Lebenshilfe oder Beugehaft? Gewalt und Lust im Namen Gottes" (Verlag: Books on Demand GmbH, Norderstedt - ISBN 3-8334-4780-X).

 

 

Wiedergutmachung kann durch verschiedene Handlungen geschehen, so z.B. durch eine Entschuldigung. Nimmt der Geschädigte die Entschuldigung an und erklärt ehrlichen Herzens keine weiteren Forderungen, so ist die Schuld gelöscht. Bei als erheblich angesehenen Schädigungen sieht der Geschädigte in der Regel eine Entschuldigung als nicht ausreichend für eine Wiedergutmachung an, so etwa bei einem schuldhaft verursachten Verkehrsunfall, bei dem am Auto des Geschädigten erheblicher Schaden entstanden ist. Eine bloße Entschuldigung wird hier zur Entschuldung nicht ausreichen, der Geschädigte wird als Wiedergutmachung vom Täter / Täterin die Übernahme der Unfallkosten verlangen.

Wie der Name sagt, macht eine Wiedergutmachung einen entstandenen Schaden wieder gut, so z.B. bei dem oben genannten Verkehrsunfall. Nach einer Wiedergutmachung hat der Geschädigte wieder ein neues Auto und die sonstigen Kosten wie etwa durch Arbeitsausfall und medizinische Behandlungskosten sind auch ersetzt worden. Ein durch den Unfall notwendig längerer Krankenhausaufenthalt hat dem Geschädigten Einbußen an Lebensqualität und positiv empfundener Lebenszeit gebracht, um die so entstandene Schuld auszugleichen, bedarf es in der Regel weiterer Wiedergutmachung. Dies wird mitunter durch die gerichtliche Festlegung von Schmerzensgeld reguliert. Doch wenn der Täter nicht in der finanziellen Lage ist, ein Schmerzensgeld zu zahlen oder finanzielle Wiedergutmachung zu leisten, so bleibt der Geschädigte mit seinem Anspruch allein 

Besonders übel bei der Frage der Wiedergutmachung zeigt sich übrigens der bundesdeutsche Staat. Er gewährt zu Unrecht Inhaftierten eine Haftentschädigung von 11 € pro Tag (Stand 08/2008). Man kann das eigentlich nur als eine staatliche Verhöhnung der Opfer bezeichnen, zumal wenn man bedenkt, dass sogenannte Sachverständige, die im Auftrag der Gerichte tätig wurden, mitunter dazu beigetragen haben, Unschuldige einzusperren und für dieses miserable Tun je Stunde 85 € nach dem Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz (JVEG) aus der Staatskasse erhalten haben.

 

100 Euro pro Tag im Knast

Berlins Justizsenatorin für höhere Haftentschädigung

Sigrid Averesch

BERLIN. Eine Reihe von Landesjustizministern hat sich dafür ausgesprochen, die Haftentschädigung für zu Unrecht Verurteilte zu erhöhen. Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) sprach sich für eine drastische Anhebung des Satzes aus, der derzeit elf Euro pro Tag beträgt. "Ich halte eine Entschädigung von 100 Euro für angemessen", sagte von der Aue der Berliner Zeitung. "Diese Summe sollte ein Rechtsstaat bei einem Fehler schon aufwenden", betonte die Justizsenatorin. Schließlich sei einem Menschen zu Unrecht die Freiheit genommen worden. Berlin hat im vergangenen Jahr rund 100 000 Euro an Menschen bezahlt, die unschuldig im Gefängnis saßen.

Von der Aue will sich dafür einsetzen, dass sich die Justizminister von Bund und Ländern auf ihrer Herbstkonferenz Mitte November mit diesem Thema befassen. Auch am Rande des Deutschen Juristentages, der gestern in Erfurt begonnen hat, soll das Thema aufgegriffen werden.

Aufsehenerregender Fall

Die politische Debatte über eine höhere Haftentschädigung war in Schwung gekommen, nachdem in einigen Bundesländern Fälle Aufsehen erregt hatten, in denen Menschen zu Unrecht verurteilt worden waren. In Berlin ist jüngst die Krankenpflegerin Monika de M. freigesprochen worden. Sie hatte 888 Tage im Gefängnis gesessen, weil sie zu Unrecht wegen Mordes an ihrem Vater verurteilt worden war. Ein neues Gutachten hatte ihre Unschuld belegt. Monika de M. wird für die erlittene Haft 9 768 Euro erhalten.

Die Haftentschädigung von elf Euro pro Tag ist seit 1987 nahezu unverändert geblieben. Dass dies geändert werden muss, erkennen inzwischen auch etliche Justizminister an. "Das ist zu wenig für zu Unrecht erlittene Haft", sagte Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP) dieser Zeitung. "Ich halte eine deutliche Erhöhung um 50 Prozent des bisherigen Pauschalbetrages für angezeigt." Das entspreche in etwa der Preisentwicklung seit 1987.

Brandenburgs Justizministerin Beate Blechinger spricht sich ebenfalls für eine deutliche Erhöhung aus. "Vorstellbar ist mindestens der Inflationsausgleich", sagte die CDU-Politikerin. Sie möchte sich allerdings mit ihren Justizkollegen auf Kriterien einigen, nach denen sich die Erhöhung zusammensetzen soll. Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann äußerte sich ähnlich. "Einer maßvollen Erhöhung stehe ich positiv gegenüber", sagte der CDU-Politiker. Auch Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) aus Nordrhein-Westfalen und Bayerns Justizministern Beate Merk (CSU) sprechen sich für eine Erhöhung aus, möchten sich aber nicht auf einen Betrag festlegen. Müller-Piepenkötter verweist darauf, dass der Betrag haushaltswirtschaftlich vertretbar sein müsse.

Vorbild Österreich

Dem Deutschen Anwaltverein (DAV), der die Debatte mit angestoßen hat, reicht eine Erhöhung um die Inflationsrate - das entspräche einer Haftentschädigung von rund 17 Euro pro Tag - nicht aus. "Damit macht es sich der Staat zu leicht", kritisierte DAV-Präsidumsmitglied Ulrich Schellenberg, der auch Vorsitzender des Berliner Anwaltvereins ist. Er verwies darauf, dass etwa ein Detektiv, der einen Kunden zu Unrecht des Diebstahls bezichtigt, Schadenersatz von rund 100 Euro zahlen müsse. Der Staat privilegiere sich, indem er einen Betrag weit darunter festlege.

Der DAV fordert eine Regelung, wie sie in Österreich gilt. Dort ist gesetzlich festgelegt, dass zu Unrecht Inhaftierte eine "angemessene Entschädigung " erhalten. Die Gerichte halten dafür eine Zahlung von etwa 100 Euro für angemessen. Dies wäre eine Regelung, mit der sich auch Berlins Justizsenatorin von der Aue anfreunden kann. "Das würde ich auch für eine gute Lösung halten", sagte von der Aue.

24.09.2008

www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2008/0924/politik/0028/index.html

 

 

 

Wiedergutmachung setzt auf Seiten der Täter/in das Geständnis der Tat und das Eingeständnis von Schuld voraus. Bei einem verurteilten Straftäter hat zwar ein Gericht als urteilende Instanz die Tat und eine Schuld festgestellt, dies ist aber nicht gleichbedeutend damit, dass der Verurteilte diese vom Gericht festgestellte Schuld anerkennt, geschweige denn, dass er Interesse an einer Wiedergutmachung hätte. Die Zwangsarbeiter, die vom nationalsozialistischen Regime zur Zwangsarbeit nach Deutschland gepresst wurden, erhielten erst 45 Jahre nach Kriegsende, so sie denn überhaupt noch lebten, von der Bundesrepublik Deutschland eine finanzielle Entschädigung zugesprochen. Bis dahin hielt es die politische Mehrheit in (West)Deutschland und ihre politischen Vertreter/innen im Deutschen Bundestag nicht für nötig, den Zwangsarbeitern eine angemessene Geste der Wiedergutmachung entgegenzubringen. Gegenüber dem neuerstandenen Staat Israel zeigte die Adenauerregierung erstaunlicherweise einen relativ großen Einsatz zur Wiedergutmachung, was damit zusammenzuhängen mag, dass Israel im Machtkampf der Großmächte ein strategischer Bündnispartner der Westmächte war. Die DDR leistete den Zwangsarbeitern auch keine Wiedergutmachung, zum einen meinte man dort, die neugegründete antifaschistische DDR wäre an sich schon eine Art Wiedergutmachung (Nie wieder Faschismus, nie wieder Krieg), zum anderen war man im Gegensatz zur neugegründeten Bundesrepublik Deutschland notorisch arm, was aber kein Grund gewesen wäre, gegenüber den Zwangsarbeitern wenigstens eine symbolische Form der Wiedergutmachung zu leisten. Immerhin gab es in der DDR eine staatliche Zusatzrente für anerkannte Opfer das Nationalsozialismus (VdN Rente). In der Bundesrepublik gingen viele Opfer dagegen weitestgehend leer aus und mussten stattdessen mit ansehen, wie ihre Peiniger aus den Konzentrationslagern, ehemalige NS-Richter und andere verstrickte Funktionsträger mit üppigen staatlichen Pensionszahlungen versorgt wurden.

 

Täter/innen haben oft nicht die menschliche Größe, sich zu einer Schuld zu bekennen und dem Opfer einen Ausgleich oder Wiedergutmachung anzubieten. Wenn dies nicht individuell geschieht und dies dürfte der Regelfall nach menschlich inszenierten Katastrophen wie den nationalsozialistischen Verbrechen sein, so bedarf es der kollektiven Wiedergutmachung. So kann man Adenauers Initiativen zur Wiedergutmachung Deutschlands gegenüber Israel verstehen, wenngleich hier auch machtpolitische Interessen in der Blockkonfrontation des kalten Krieges mitgespielt haben dürften. Oder auch die 45 Jahre nach Kriegsende in Gang gekommene Zwangsarbeiterentschädigung.

Wiedergutmachung kann erst einmal nur von denen geleistet werden, die sich ihrer Schuld bewusst sind und sie annehmen. Wiedergutmachung  kann aber auch von denen geleistet werden, die die Täterinnen und Täter als Teil ihrer eigenen Identität verstehen. Dies kann man zum Beispiel bei Kindern von NS- Kriegsverbrechern wahrnehmen , so z.B. bei der ehemaligen Berliner Senatorin Hilde Schramm, die in Berlin als Senatorin für die Grünen tätig war. Sie ist die Tochter des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion, Albert Speer, der als glänzender Organisator im nationalsozialistischen Getriebe mitverantwortlich für den Tod und das Elend von Millionen Menschen war. Hilde Schramm hat eine Stiftung mit dem Namen "Zurückgeben" gegründet , die sich zum Ziel gesetzt hat, Wiedergutmachung zu leisten. 

Oder die nach jahrzehntelanger Verzögerung zustande gekommene finanzielle Entschädigung von nach Deutschland verschleppten Zwangsarbeitern, durch die Einzahlungen von Geld an eine Stiftung durch in die Zwangsarbeitspraxis verstrickte deutsche Unternehmen sowie finanzielle Unterstützung für die Stiftung durch die Bundesregierung.

 

 

Vom Killer zum Mönch

Der Amerikaner Claude Thomas ging freiwillig nach Vietnam und ließ sich zum Elitekämpfer ausbilden. In Indochina kämpfte und tötete er mehr als 200 Menschen: Soldaten, Frauen, Kinder, Alte. Als er aus Vietnam zurückkam, war er dem Wahnsinn nahe, drogenabhängig, kontaktunfähig, obdachlos. Durch eine Begegnung mit dem vietnamesischen Zen-Mönch Thich Nath Hanh lernte er, den Mörder in sich anzuerkennen und zu überwinden. Heute arbeitet Claude An Shin Thomas als ordinierter Mönch und Friedensaktivist an der Rehabilitation von Vietnamveteranen, Obdachlosen und Kriminellen. Sein Weg der Bewältigung von Schuld besteht darin, sich immer wieder mit seiner Vergangenheit zu konfrontieren und die persönliche Schuld als Potenzial für positive Handlungen zu nutzen

Eine 25-minütige Sendung auf HR 2 - Camino. 13.03.2005, 12.05h, Autor Geseko von Lüpke

 

 

Mitunter wenden sich Täter und Täterinnen und nehmen eine gegenteilige Position zu dem vorher von ihnen mitgetragenen oder aktiv betriebenen Unrecht ein. Dies kann man auch als Wiedergutmachung, einer Form von Ent-Schuld-igung ansehen. Dabei kann es passieren, dass sie zu Opfern des selben Systems werden, dem sie vorher als Täter/in gedient haben. Dies mindert nicht ihre erste Schuld doch man kann es als eine Form der Wiedergutmachung verstehen. Ein interessantes Beispiel dafür ist der DDR-Philosoph Rudolf Bahro, der in den Anfangsjahren der DDR wie viele andere auch, Stalinist aus innerer Überzeugung war und in den siebziger Jahren von der sogenannten Partei- und Staatsführung um Erich Honecker zum DDR-Staatsfeind Nummer Eins gemacht wurde.

Oder Karl Sack der Chef der gesamten Heeresjustiz der Deutschen Wehrmacht:

 

Karl Sack (* 9. Juni 1896 in Bosenheim, heute zu Bad Kreuznach; † 9. April 1945 im KZ Flossenbürg) war ein deutscher Jurist und Widerstandskämpfer.

Nach einer Tätigkeit als Amtsrichter wechselte Karl Sack 1934 zur Militärgerichtsbarkeit. Er stieg dort bis zum Richter am Reichskriegsgericht auf. In dieser Funktion war er mit dem Verfahren gegen den von der Gestapo der Homosexualität beschuldigten Chef der Heeresleitung Werner von Fritsch befasst und konnte belegen, dass die erhobenen Anschuldigungen ohne Grundlage waren. 1942 wurde Karl Sack Chef der gesamten Heeresjustiz.

Während des 2. Weltkriegs kam Karl Sack in Kontakt zu den Widerstandskreisen der Abwehr (Nachrichtendienst) und des Militärs. Die Verschwörer des 20. Juli 1944, in deren Pläne er eingeweiht war, hatten ihn bei einem Gelingen des Umsturzes als Reichsjustizminister vorgesehen. Nach dem Scheitern des Attentats und des Umsturzversuchs wurde Karl Sack am 9. August 1944 verhaftet, in den letzten Kriegstagen in einem Standgerichtsverfahren ohne rechtsstaatliche Mindeststandards zum Tode verurteilt und schließlich erhängt.

Im Jahre 1984 wurde Karl Sack durch Anbringung einer Bronzetafel im ehemaligen Reichskriegsgericht in Berlin-Charlottenburg als Widerstandskämpfer geehrt. Diese Ehrung war heftig umstritten, weil er eine weitreichende Auslegung des Straftatbestands der Fahnenflucht befürwortete, die zu nicht wenigen Todesurteilen geführt haben dürfte.

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

http://de.wikipedia.org/wiki/Karl_Sack

 

Karl Sack studierte nach seinem Abitur am 18. Februar 1914 ein Jahr Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg, bevor er am 7. August 1914 als Kriegsfreiwilliger in das Infanterie-Regiment 168 eintrat. Bis 1916 war er an der Ostfront im Einsatz, 1917 - 1918 in Frankreich. Neben beiden Stufen des Eisernen Kreuzes wurde er mit der Hessischen Tapferkeitsmedaille und dem Goldenen Verwundetenabzeichen ausgezeichnet. Am 22. September 1918 wurde er als Leutnant der Reserve aus dem Wehrdienst entlassen. Er studierte wieder Rechtswissenschaften und machte 1922 sein Examen zum Gerichtsassessor. Er wurde Hilfs-Richter beim Amtsgericht Gießen und beim Amtsgericht Ober-Ingelheim. Im Februar 1926 wurde er an das Amtsgericht Schlitz versetzt und dort zwei Monate später zum Oberamtsrichter ernannt. 1927 trat Sack der Deutschen Volkspartei bei. Im Dezember 1940 wurde Sack zum Landgerichtsrat in Mainz ernannt. Durch die zunehmende Gefährdung der richterlichen Unabhängigkeit durch die neuen Machthaber der NSDAP bewarb sich Sack bei der Wehrmachtsjustiz. Am 1. Oktober 1934 wurde er eingestellt und 1935 Kriegsgerichtsrat. Bereits ein Jahr später wurde er Oberkriegsgerichtsrat, 1937 Ministerialrat und bereits im Januar 1938 Reichskriegsgerichtsrat. Er wurde dem Senat für Hoch- und Landesverratssachen zugeteilt. Während der Bromberg-Fritsch-Affäre ermittelte Sack in diesen Fällen und verteidigte den Generaloberst Fritsch, was zum Beweis dessen Unschuld führte. Die Affäre hatte für Karl Sack zwei grundlegende Auswirkungen: Er entschloß sich, der Opposition gegen die Nazis beizutreten und er hatte sich mächtige Feinde bei der Gestapo gemacht. Im November 1939 wurde er auf eigenen Wunsch als Rechtsberater zur Heeresgruppe Rundstedt versetzt. Ende August 1941 kehrte er nach Berlin zurück und wurde Gruppenleiter in der Wehrmachtsrechtsabteilung. Am 1. Oktober 1942 wurde er zum Chef der Heeresrechtsabteilung im OKH. Damit wurde er oberster Fachvorgesetzter aller Heeresrichter. Bis zur Ernennung zum Ministerialdirektor im OKH am 12. Dezember 1942 trug er die Bezeichnung "Chefrichter des Heeres". Am 1. Mai 1944 wurde er zum Generalstabsrichter befördert. Seine Stellung verschaffte ihm intime Kenntnisse des NS-Gewaltsystems, aber er erfuhr auch deutlich die Grenzen seiner Einwirkungsmöglichkeiten mit rechtsstaatlichen Mitteln. So reifte in ihm die Erkenntnis, daß nur durch eine gewaltsame Beseitigung Hitlers Abhilfe möglich war. Bei den damaligen Verhältnissen mußte er bisweilen ungewöhnliche Mittel anwenden, um ein parteilich angeordnetes Urteil abzuwenden oder seine Vollziehung auszusetzen. So ließ er Akten verschwinden oder verzögert behandeln. Karl Sack gehörte dem Kreis der Verschwörer vom 20. Juli 1944 an. Nach den Planungen der Widerständler sollte Sack nach dem gelungenen Attentat mit der Leitung des gesamten Justizwesens im Reich beauftragt werden. Als das Attentat mißlang, fielen der Gestapo entsprechende Unterlagen in die Hände. Am 8. September 1944 wurde Karl Sack verhaftet. Durch ein Standgericht der SS wurde er zusammen mit Oster, Canaris und anderen Widerständlern zum Tode verurteilt und am 9. April 1945 im KZ Flossenbürg gehängt.

http://www.lexikon-der-wehrmacht.de/Personenregister/SackK-R.htm

 

 

 

Der Versuch von Wiedergutmachung kann Unrecht nicht ungeschehen machen. Das geschehene Unrecht wird aber durch den Akt der Wiedergutmachung anerkannt und benannt. Damit wird dem Unrechtsopfer ein Teil seiner Würde wiedergeben werden, den man ihm durch das geschehene Unrecht genommen hat.

 

"Am 13. April 1986 besucht Papst Johannes Paul II. die große Synagoge von Rom. Mit den Worten des Konzialsdekrets `Nostra aetate` beklagt er `alle Haßausbrüche, Verfolgungen und Manifestationen des Antisemitismus, die sich zu irgendeiner Zeit und von wem auch immer gegen die Juden gerichtet habe`. Er wiederholt: `von wem auch immer!` Und 1998, in seinem Dokument `Wir erinnern uns - Nachdenken über die Shoa` fragt er: `Haben die Christen den Juden jeden möglichen Beistand gewährt? Viele taten es, andere aber nicht. wir bedauern zutiefst die Fehler und das Versagen dieser Söhne und Töchter der Kirche`. Im März 2000 sagt er in Jerusalem: `Ich bin nach Yad Vaschem gekommen, um der Millionen zu gedenken, denen alles geraubt wurde, vor allem ihre menschliche Würde und die im Holocaust ermordet wurden."

Berliner Morgenpost, 04.04.2005

 

 

 

Schließlich gibt es Schuldverhältnisse, bei denen der Versuch einer Wiedergutmachung, wenn er denn überhaupt von der Täterin oder dem Täter unternommen wird, scheitert. 

So z.B. bei einem Elternteil, dessen Kinder vom anderen Elternteil entführt und entfremdet wurden und der seine Kinder erst nach 20 Jahren wiedersah, als es diesen gelang, sich aus der jahrzehntelangen missbräuchlichen Vereinnahmung durch den entfremdenden Elternteil zu lösen. 20 Jahre des Kontaktes und des Zusammenseins mit seinen Kinder beraubt zu sein, ist eine Hürde, an der Wiedergutmachung oft aussichtslos erscheinen muss.

 

Ob Wiedergutmachung gelingen kann, wenn die Namen der Täterinnen und Täter verschwiegen werden, scheint ungewiss.

 

 

Hassan II. * 9. Juli 1929 in Rabat als Moulay Hassan; † 23. Juli 1999, ebenda) war von 1961 bis 1999 König von Marokko.

Insbesondere in den 1970er und 1980er Jahren kam es unter seiner Herrschaft zu schweren Menschenrechtsverletzungen, die gegen jegliche Art von Opposition gegen das Königshaus gerichtet waren. Teilweise wird diese Periode als schmutziger Krieg bezeichnet.[1] Die Opfer der staatlichen Repression waren Mitglieder des Militärs nach den Putschversuchen in den Jahren 1971 und 1972, Mitglieder linker Parteien und Bewegungen sowie Aktivisten für die Selbstbestimmung der Sahara. Die dabei begangenen Verbrechen - unter anderem Folter und das Verschwindenlassen von Menschen - waren so zahlreich und gravierend, dass sein Sohn Mohammed VI. im Jahr 2004 eine Wahrheitskommission zu ihrer Untersuchung und Wiedergutmachung einsetzen ließ. Sie war die bisher einzige derartige Kommission in der arabischen Welt.

...

König Mohammed VI. setzt im April 2004 eine unabhängige nationale Kommission für Gleichheit und Versöhnung ein, die sich mit der Aufarbeitung von Menschenrechtsverletzungen aus der Regierungszeit seines Vaters, König Hassans, befasst. Ab Dezember 2004 fanden öffentliche Anhörungen ehemaliger Gefangener statt, die auch im Radio und Fernsehen übertragen wurden. Um die Idee der nationalen Versöhnung nicht zu schädigen, wurden die Beschuldigten nicht beim Namen genannt. Hauptziel ist nicht die strafrechtliche Verfolgung der Täter, sondern die moralische Wiedergutmachung für die Opfer und ihre Familien.

http://de.wikipedia.org/wiki/Marokko

 

 

 

 

 

Sühne

Unter Sühne versteht man in der Religionswissenschaft den menschlichen Versuch der Wiederherstellung des durch Sünde, bewusste und unbewusste Übertretung sittlicher oder kultischer Vorschriften gestörten Verhältnisses zwischen Mensch und Gottheit; die Sühne kann durch magische Praktiken, kultische Reinigungen, asketische Übungen, Opfer u.a., aber auch durch einen Stellvertreter geleistet werden (Meyers Großes Taschenlexikon1981). 

Den Ausgleich einer "Sünde" durch Stellvertreter verdient Beachtung bei einer familientherapeutischen mehrgenerational orientierten Arbeit mit gestörten Familiensystemen, bei denen eines der Mitglieder des Systems unbewusst als Stellvertreter für ein früheres von "Sünde" gekennzeichnetes Familienmitglied (Mörder, Kindesmörderin, NS-Täter, Selbstmörder, etc.) agiert. Bert Hellinger, aus christlicher Tradition kommend mit dem Gedanken der Sühne bestens vertraut, hat dies sicher nicht zufällig in seiner Praxis des Familienstellens als therapeutisch zu beachtendes Phänomen erkannt.

 

 

 

 

Ausgleich durch Strafe

Schuld kann auf dem Weg des Dialogs durch Anerkennung der Schuld und Wiedergutmachung durch den Schuldner und Annahme der Wiedergutmachung durch den Gläubiger gelöscht werden.

Erscheint dies nicht ausreichend oder weigert sich der Schuldner die Schuld anzuerkennen, kann der Gläubiger versuchen den Ausgleich mittels Strafe gegen den Schuldner herbeizuführen. Dies setzt allerdings dafür geeignete Machtverhältnis voraus. In Diktaturen etwa ist dies regelmäßig nicht der Fall, auch wenn in Diktaturen z.B. durch ein Attentat, versucht wird, den machtvollen Schuldner dennoch zu bestrafen. Meist kann aber erst nach dem Fall der Diktatur ein Strafverfahren gegen den Schuldner in Gang gesetzt werden.

Ähnlich liegen die Verhältnisse im Moment einer Tat, so etwa bei einem Banküberfall oder einer Geiselnahme, wo die von dieser Tat betroffenen Menschen im Zeitpunkt der Tat in der Regel keine Möglichkeit haben, die Tat zu ahnden.

Dies dann später nachzuholen ist im modernen Staat Aufgabe der Polizei und der Justiz, wobei deren Tätigwerden ein relativ stark ausgearbeitetes Regelwerk zu Grunde liegt (Gesetze, etc.).

Auf diesem Weg kann es zu verschiedenen Formen des Ausgleichs kommen. Einer ist der über die durch das Strafrecht herzustellenden Strafe.

 

Dem Strafgedanken im Strafrecht liegen mehrere Motive zugrunde. 

1. Mit der ausgesprochenen und vollzogenen Strafe soll zum einen der Täter / die Täterin die Möglichkeit erhalten aktiv Buße zu tun. Ist die Geldstrafe abgeleistet, die gemeinnützige Arbeit getan, der Täter-Opfer-Ausgleich vollzogen oder die Freiheitsstrafe abgesessen und der Schuldige symbolisch entschuldigt. Durch die Buße kann der Täter / die Täterin sich selber entschulden.

2. Die Strafe ist aus einer anderen Perspektive eine Form der Sühne, die dem Täter / der Täterin von "der Gesellschaft" von außen kommend auferlegt wird, egal ob der Täter / die Täterin dies für angemessen hält oder nicht. So waren viele Naziverbrecher der Meinung, dass sie nicht schuldig wären und auch nichts Wiedergutzumachen hätten oder ihnen Buße anstände. Die Strafe war hier eine von außen kommende auferlegte Sühne, die letztlich mehr als ausgleichendes Äquivalent für die Opfer vollzogen wurde, deren Opfersein damit anerkannt wurde. Die in Nürnberg angeklagten Hauptkriegsverbrecher waren im Gerichtssaal relativ unscheinbare, nicht allzu unnormal erscheinende Männer, wie Markus Wolf, einer der jüngsten Gerichtsreporter zu dieser Zeit und späterer Chef der Hauptverwaltung Aufklärung im Ministeriums für Staatssicherheit der DDR in einem Interview für den Berliner Tagesspiegel meinte.  

 

 

Göring versuchte noch, den Chef zu spielen

Markus Wolf war Reporter bei den Nürnberger Prozessen. Ein Gespräch über „Siegerjustiz“ und NS-Größen im Kreuzverhör

Herr Wolf, Sie waren ab November 1945 als Reporter des Berliner Rundfunks der wohl jüngste Berichterstatter beim Hauptkriegsverbrecherprozess in Nürnberg. Und nach 60 Jahren sind Sie nun einer der letzten lebenden Augenzeugen. Hatten Sie damals, mit 22 Jahren, schon das Bewusstsein, ein Stück Weltgeschichte zu erleben?

Unbedingt. Deswegen hatte ich mich in der Redaktion selbst als Berichterstatter vorgeschlagen. Wir wussten, dass es um einen Prozess ohne Beispiel ging. Die ganze Weltpresse ist in das fast völlig zerstörte Nürnberg gefahren.

... 

 

Wie nah kamen Sie den Angeklagten?

So nah, wie es aus der 7. Reihe der Pressetribüne im Nürnberger Gerichtssaal ging.

 

Der Saal war ja nicht so groß. Gab es im Laufe des fast einjährigen Prozesses in den Verhandlungspausen, wenn die Angeklagten nicht zurück ins Gefängnis hinter dem Justizpalast geführt wurden, keinen Kontakt? Die saßen nur wenige Meter entfernt.

Nein, da wurde jeder Kontakt von den Wachen verhindert. Keine Interviews!

 

Welchen Eindruck machten die einstigen NS-Größen auf Sie?

Man hatte natürlich die pompösen Bilder der Nazi-Herrscher vor Augen und stellte sich gleichsam Ungeheuer vor. Die Verkörperung ihrer Verbrechen. Ich dachte an einen Roman von Lion Feuchtwanger, „Der falsche Nero“, wo der im Karren dem Volk vorgeführt wird. Aber vor uns stand und saß kein Nero. Das waren auf einmal ganz normale Männer.

 

Göring etwa...

Göring hatte man mit seiner Körperfülle und seinem Bombast in Erinnerung, und jetzt hing ihm die Uniform des Reichsmarschalls ohne alle Orden am Leib herunter. Es waren zusammengefallene Größen. Im Mai ’45 hatte man ja Keitel in den Wochenschauen noch bei der Kapitulation in Berlin-Karlshorst gesehen: mit dem Marschallstab. Jetzt sah er in seiner Uniform ohne Rangabzeichen aus wie ein alt gewordener Postbeamter. Der Einzige, der dummdreist auffiel, war Julius Streicher.

 

Der Herausgeber des „Stürmer“, ein antisemitischer Pornograf, der selbst von den anderen Angeklagten geschnitten wurde.

Göring versuchte noch den Chef zu spielen. Aber im Kreuzverhör wurde auch er ziemlich klein.

 

Es heißt, Göring, der abgespeckt und durch Drogenentzug wieder gestrafft wirkte, habe aus Ehrgeiz und Eitelkeit durchaus versucht, vor dem Tribunal Eindruck zu machen. Das sei ihm punktuell sogar gelungen.

Punktuell. Doch als ihm der amerikanische Chefankläger Jackson immer neue Dokumente vorlegte, die seine Unterschrift trugen, war die Rolle des scheinbar souverän Agierenden zu Ende. Auch Göring zeigte keine wirkliche Haltung und leugnete seine geschichtliche Verantwortung. Man dachte vorher ja, dass die prominenten Angeklagten irgendwie offensiv die nationalsozialistische Ideen vertreten würden. Aber selbst Göring verhielt sich, wenn es für ihn kritisch wurde, wie die meisten, die sich nur als Hitlers Befehlsempfänger ausgaben.

 

Und Albert Speer?

Ich habe jetzt die Filme über Speer gesehen, den von Breloer, und auch eines seiner Bücher gelesen. Aber Speer erschien in Nürnberg eher als Randfigur. Er machte einen sehr blassen Eindruck.

 

Aus heutiger historischer Kenntnis hat ihm das wohl den Kopf gerettet.

Wahrscheinlich. Aber in seinen Aussagen hatte er eine gewisse Verantwortung für das, was geschehen war, immerhin anerkannt. Und man spürte auch, dass er gegenüber denen, die Blut an den Händen hatten, auf der Anklagebank nicht nur körperlich Distanz hielt.

 

Was war für Sie das Erschreckendste?

Mit am erschreckendsten war die Zeugenaussage von Höß, dem Kommandanten von Auschwitz. Da erlebte man zum ersten Mal den Zusammenhang zwischen einem ungerührten Bürokraten, der nach Dienstschluss ein normaler Familienvater war, und einem so unbegreiflichen Menschheitsverbrechen. Diesen Eindruck werde ich nie vergessen.

...

 

Das Gespräch führte Peter von Becker.

Markus Wolf (82), Sohn des Schriftstellers Friedrich Wolf, kam 1945 aus dem Moskauer Exil nach Berlin und arbeitete zunächst als Journalist. Nach Gründung der DDR war er Diplomat, dann 34 Jahre Geheimdienstchef der DDR (als „Mann ohne Gesicht“). 1998 veröffentlichte er nach einer Verurteilung auf Bewährung (u.a. wegen Freiheitsberaubung) seine Erinnerungen.

...

"Der Tagesspiegel", 01.11.2005

http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/01.11.2005/2147599.asp

 

 

 

Die auferlegte und vollzogene Sühne für die Hauptangeklagten des Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess lautete Tod durch den Strang und selbst als prinzipieller Gegner der Todesstrafe fällt es einem noch heute schwer oder auch unmöglich, sich angesichts der Millionen grausam Ermordeten eine andere der Schuld angemessene Sühne vorzustellen.

 

 

 

3. Strafe soll der präventiven Abschreckung anderer potentieller Straftäter/innen dienen. Die Todesstrafe in den USA soll vorgeblich auch diesem Ziel dienen, allerdings ist es fraglich, ob dadurch tatsächlich weniger Tötungsverbrechen passieren als wenn es keine Todesstrafe gäbe.

 

 

 

 

Berliner Zeitung 12.04.2005

Ressort: Lokales

Autor: Katrin Bischoff

Seite: 20

"Noch Schlimmeres gibt es nicht"

Lebenslange Haft für zwei Männer, die ihre Opfer bei lebendigem Leib verbrannten

FRANKFURT (ODER). Silvio K. (30) und Michael G. (41) mussten am Montag in Handschellen ihr Urteil vor dem Frankfurter Landgericht entgegennehmen. So hatte es der Vorsitzende Richter Andreas Dielitz angeordnet - zur Sicherheit. Er verurteilte dann beide Männer wegen gemeinschaftlich begangenen Mordes zu lebenslanger Haft. Sie hatten im Mai 2004 in Buckow zwei Männer misshandelt und in einem Wald bei lebendigem Leib verbrannt. Ein 36-jähriger Mitangeklagter wurde wegen Beihilfe zu sieben Jahren und sechs Monaten Haft, ein 20-Jähriger zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt.

Anderthalb Stunden lang gequält

Laut Dielitz waren die Angeklagten am 17. Mai 2004 in die Wohnung von Maik K. eingedrungen, um den 34-Jährigen für eine angebliche Vergewaltigung zu bestrafen. "Für diese Vergewaltigung gibt es bis heute keinerlei Hinweise", sagte Dielitz. Die beiden mehrfach vorbestraf- ten Haupttäter schlugen und traten auf Maik K. ein. Dann nahmen sie ein Küchenmesser und stachen so lange auf ihr Opfer ein, bis sich die Klinge verbog. "Sie versuchten, dem Mann eine abgeschlagene Bierflasche in den Oberkörper zu bohren", so der Richter.

Dann griffen die Hauptschuldigen zur Schere. "Wir wissen nicht, ob sie ihrem Opfer damit die Genitalien abgeschnitten haben. Es ist ihnen ja gelungen, alle Spuren an der Leiche zu verwischen", so Dielitz. Silvio K. und Michael G. hätten auch versucht, dem Mann Arme und Beine zu brechen. Anderthalb Stunden lang hätten sie ihr Opfer misshandelt.

Die anderen beiden, wegen Beihilfe verurteilten Männer hielten sich laut Gericht zwar in der Wohnung auf, beteiligten sich aber nicht an den Grausamkeiten. Jedoch griffen sie auch nicht ein. Der 36-jährige Torsten S. verhinderte sogar, dass der Lebensgefährte des misshandelten Mannes aus der Wohnung fliehen konnte. Er und der jüngste Verurteilte hätten nach Angaben des Richters auch geholfen, den stark blutenden und stöhnenden Maik J. in einen Teppich zu wickeln.

Drei der Verurteilten fuhren mit Maik J. in ein Waldstück. Der jüngste der Täter, Tomasz Z., musste das Blut in der Wohnung beseitigen.

Im Auto musste auch der 47-jährige Lebensgefährte von Maik J. mitfahren. Er flehte um das Leben seines Freundes und drohte damit, zur Polizei zu gehen. Das war sein Todesurteil. Die Männer im Auto beschlossen, auch den 47-Jährigen zu beseitigen. Im Wald wurde er von hinten mit einem Spatenstiel niedergeschlagen. Dabei, so ergab die Obduktion, erlitt der Mann einen Schädelbasisbruch. Er und sein Freund wurden mit Benzin übergossen und angezündet. Da lebten sie noch. Die Obduktion der verkohlten Leichen ergab, dass beide erst nach Minuten an einer Rauchvergiftung gestorben waren.

"Noch Schlimmeres gibt es nicht, was man als Mensch machen kann. Das Gericht ist geschockt von so viel Brutalität", sagte Andreas Dielitz in seiner Urteilsbegründung. Die Tat habe nur dank des umfassenden Geständnisses von Tomasz Z. aufgeklärt werden können. Eine Tatsache, die man dem 20-Jährigen zugute halten müsse.

Dielitz sagte, alle vier Männer seien schuldfähig gewesen, auch wenn sie vor der Tat Alkohol getrunken hätten. "Ihr Vorgehen war planvoll und koordiniert", so der Richter. Die Morde seien aus niederen Beweggründung und heimtückisch begangen worden. Das Gericht erkannte bei Silvio K. und Michael G. zudem auf besondere Schwere der Schuld. "Nach 15 Jahren wird demnach bei ihnen nicht geprüft, ob sie vorzeitig auf Bewährung entlassen werden können", sagte Dielitz.

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2005/0412/lokales/0025/index.html?keywords=Noch%20Schlimmeres%20gibt%20es%20nicht;ok=OK%21;match=strict;author=Katrin%20Bischoff;ressort=;von=12.4.2005;bis=12.4.2005;mark=noch%20nicht%20gibt%20schlimmeres

 

 

 

Zwei Männer werden wegen eines gemeinschaftlich verübten Doppelmordes zu lebenslänglicher Haft verurteilt. Ein Aspekt für die vom Strafrecht vorgesehene Strafe dürfte der Präventions- und Abschreckungsgedanke sein. Die Idee dabei ist, dass durch die massiv strafbewehrte Form eines Mordes, die Hemmschwelle für etwaige andere potentielle Täter so hoch gesetzt wird, dass etwaige Morde nicht passieren. Ob dem tatsächlich so ist, kann allerdings bezweifelt werden. Die in der USA übliche Todesstrafe hat offenbar nicht dazu geführt, dass die Zahl der Morde auch zurückgegangen ist. 

Ein anderer Aspekt erscheint überzeugender. Unter dem Aspekt von Schuld kann die Bestrafung des Täters / der Täterin als ein Ritual der Sühne verstanden werden. Durch die Sühne wird gesellschaftlich und individuell Schuld ausgeglichen. Auch der Täter kann durch das Annehmen der Strafe sein Schuldenkonto ausgleichen. Natürlich kann man fragen, ob er dazu bis an sein Lebensende im Strafvollzug sein muss. Wahrscheinlich würde auch eine Freiheitsstrafe von 10 Jahren, also 3650 Tagen ausreichend sein, an denen der Täter durch die Form seiner Unterbringung jeden Tag an seine Tat erinnert wird. Das es Lebenslänglich sein muss, hat wohl eher damit zu tun, dass sich der Aspekt der Empörung bei Außenstehenden (der Gesellschaft), aber auch beim Richter selbst, so artikuliert, dass dem Richter eine geringere Höhe der Bestrafung als unmöglich erscheint. 

 

 

"Im Pankower Rathaus wurden Ende Oktober 1947 die Naziverbrecher des KZ Sachsenhausen durch ein sowjetisches Militärgericht ihrer gerechten Strafe zugeführt."

Gedenktafel aus DDR-Zeiten, zu sehen im Foyer Rathaus Pankow, 2005

 

 

Um Schuld festzustellen bedarf es eines Gläubigers und eines gewissen Verfahrens in dem Schuld festgestellt wird. Die KZ-Aufseher aus Sachsenhausen waren nach deutschen Recht bis zum 8. Mai 1945 "ehrenwerte" Menschen, die im Auftrag des nationalsozialistischen Staates, 1933 durch das deutsche Volk an die Macht gerufen, dafür sorgten, dass "unehrenwerte" Menschen, z.B. Sozialdemokraten, Kommunisten, Zeugen Jehovas und andere missliebige Personen, in sogenannte Schutzhaft kamen und gegebenenfalls auch gefoltert oder ermordet wurden.

Nach dem 8. Mai 1945 wendete sich das Blatt. Nun waren die vorher ehrenwerten Menschen Angeklagte. Und da in der sowjetischen Militärgerichtsbarkeit die Todesstrafe ein übliches Bestrafungsmittel war, dürften einige der Angeklagten das Jahr 1947 nicht überlebt haben.

Etwas besser hatten es da vielfach die von der Todesstrafe bedrohten überwiegend männlichen nationalsozialistischen Täter im Westen Deutschlands. Dort wurde nach 1949 die Todesstrafe im Zuge der Einführung des Grundgesetzes abgeschafft. Dies nicht etwa deshalb weil man sich in der neugegründeten BRD generell gegen die Todesstrafe gewendet hätte, sondern weil es einflussreiche Kräfte gab, die gerade die nationalsozialistischen Täterinnen und Täter vor dem Tod bewahren wollten. Und bei der Verstrickung vieler Deutscher in die nationalsozialistischen Verbrechen, galt es wohl schon als selbstverständlich Todeskandidaten in denen man sich in seinen Täteranteilen selber gespiegelt sah, vor der Hinrichtung zu retten. 

 

 

Schuld kann von Seiten des anerkannten Gläubigers durch Vergebung, Vergeltung, Verzeihen oder Erlassen oder durch "Vergessen" ausgeglichen oder gelöscht werden. Der Schuldner kann sich der Schuld durch Sühne, Wiedergutmachung, Rationalisierung, (so z.B.: es war Notwehr), Abwehr (Du bist der Schuldige) oder Verdrängung (Mein Name ist Hase, ich weiß von nichts) entledigen. Sehr beliebt ist das Abstreiten von Schuld oder die Schuldzuweisung an den vermeintlichen Gläubiger. In der Sühne nimmt ein Schuldner seine oder stellvertretend die Schuld anderer an (so z.B. Aktion Sühnezeichen) und versucht diese durch bestimmte Handlungen abzutragen. 

 

 

Im Strafgesetzbuch (Stand 2000) finden wir zum Thema Schuld und Strafzumessung die folgenden Bestimmungen:

 

§  20 Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen.

Ohne Schuld handelt, wer bei der Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.

 

 

§ 21 Verminderte Schuldfähigkeit.

Ist die Fähigkeit des Täters, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, aus einem der in § 20 bezeichneten Gründe bei Begehung der Tat erheblich vermindert, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.

 

 

 

§ 46 Grundsätze der Strafzumessung

(1) Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe. Die Wirkung, die von der Strafe für das zukünftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berücksichtigen.

(2) Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht:

die Beweggründe und die Ziele des Täters,

die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille,

das Maß der Pflichtwidrigkeit,

die Art der Ausführung und die verschuldeten Auswirkungen der Tat,

das Vorleben des Täters, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie:

sein Verhalten nach der Tat, besonders das Bemühen des Täters, einen Ausgleich mit dem Verletztem zu erreichen.

(3) ...

 

 

 

Die Schuld des Täters (oder der Täterin) soll also Grundlage für die Zumessung der Strafe sein. Dies wirft die Frage der Schuldfähigkeit auf. Kann ein Mensch prinzipiell schuldigfähig sein oder nicht? Hier wird nun das Konstrukt der verminderten Schuldfähigkeit oder der fehlenden Schuldfähigkeit eingeführt. Ein sogenannter psychisch Kranker wird als nicht oder nur eingeschränkt schuldfähig definiert. Mit der Folge, dass er nicht nach dem Strafgesetzbuch verurteilt, sondern freigesprochen wird. Er wird dann in aller Regel unter eine rechtliche Betreuung gestellt oder bei vermuteter Gefährdung der Allgemeinheit im Rahmen eines sogenannten Maßregelvollzugs in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik untergebracht. So z.B. in den beiden folgend aufgeführten Fällen:

 

 

Wut auf Schaben

Ein Alkoholkranker gestand, die Mülldeponie in Bernau mit dem Feuerzeug angezündet zu haben

Katrin Bischoff

BERNAU. Er trank eine große Flasche Schnaps leer, dann stieg er auf sein Fahrrad. Kurz vor Mitternacht hielt der 47-jährige Uwe N. ein Einweg-Feuerzeug an einen Plastiksack mit Müll und entfachte so in Bernau (Barnim) einen der größten Deponiebrände in Brandenburg, dessen Rauchschwaden bis Berlin zogen. Am Dienstag legte der Invalidenrentner bei der Polizei ein umfassendes Geständnis ab. Von einem Haftbefehl bleibt der alkoholkranke Mann jedoch verschont.

"Er war zunächst nur ein Zeuge", sagte Axel Hetke, Erster Kriminalhauptkommissar in Eberswalde, am Donnerstag. Hetke leitete die Brand-Ermittlungsgruppe mit Spezialisten aus Bernau und Eberswalde. Uwe N. habe in der Nacht vom 9. zum 10. September als Schaulustiger bei den Feuerlöscharbeiten an der von der Firma Geab betriebenen Deponie zugesehen. "Und wie in solchen Fällen üblich, haben wir von allen Schaulustigen zunächst die Personalien aufgenommen und sie dann zu einem Gespräch eingeladen", sagte Hetke.

Keine Erinnerung an die Uhrzeit

Schon bei seiner ersten Vernehmung habe sich Uwe N. in Widersprüche verwickelt. "Er gab an, dass er in jener Nacht vom hellen Schein des Feuers angelockt worden wäre. Doch er hat auch Dinge erzählt, die vor dem Brand geschehen sind", sagte Hetke. Am Dienstag sei Uwe N. dann zu einer zweiten Vernehmung zur Polizei bestellt worden. Zu der sei der psychisch labile Mann dann zusammen mit seinem vor einiger Zeit gerichtlich bestellten Betreuer, der ihn bei Behördengängen begleitet, erschienen.

N. habe sofort zugegeben, das Feuer gelegt zu haben. In seiner 90 Minuten dauernden Aussage habe er angegeben, täglich von der Schabenplage gelesen zu haben, die von der Mülldeponie ausgegangen sein soll. Das habe ihn in Wut versetzt. "Er ist zwar selbst kein Betroffener, seine Wohnung liegt ungefähr einen Kilometer von dem von Schaben geplagten Gebiet entfernt", sagte der Kripo-Beamte. Doch an jenem Abend habe Uwe N. zu Hause gesessen, getrunken und sei dann wie getrieben aufs Rad gestiegen. "Die genauen Uhrzeiten bekam der Mann wegen seines Alkoholkonsums nicht mehr zusammen", sagte Hetke. Doch es bestehe kein Zweifel, dass Uwe N. den Brand gelegt habe.

Gegen den 47-jährigen gelernten Kabelhersteller wurde jedoch kein Haftbefehl beantragt. "Wir gehen zwar von einem dringenden Tatverdacht aus", sagte Michael Neff, der Sprecher der Staatsanwaltschaft in Frankfurt (Oder). Doch es gebe keinen Haftgrund. Der Mann habe einen festen Wohnsitz. Er werde betreut. "Es gibt aus unserer Sicht auch keine Verdunklungs- oder Wiederholungsgefahr", sagte Neff. Uwe N. müsse mit einer Anklage wegen Brandstiftung rechnen.

Auf der Deponie am Rande von Bernau war ein 30 000 Quadratmeter großer Müllberg in Flammen aufgegangen, die Rauchschwaden führten sogar in Berlin zu starken Geruchsbelästigungen. Die Feuerwehr war tagelang im Einsatz, um die Flammen zu löschen. Bei den Ermittlungen stellte sich heraus, dass der Betreiber doppelt so viel Müll wie erlaubt auf dem Gelände deponierte. Das Landesumweltamt untersagte daraufhin den Betrieb der Anlage. "Wir werden nunmehr mit der Geab einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abschließen und liegen dabei in den letzten Zügen", sagte Helmut Geisler vom Landesumweltamt. Der Vertrag beinhalte auch, dass der zu viel angehäufte Müll abgefahren werden muss. "Und zwar ziemlich schnell", sagte Geisler.

Kosten von 300 000 Euro

Unklar ist bis heute, wer die Kosten für die Brandbekämpfung übernehmen muss. Der Tatverdächtige Uwe N. werde bei einer Verurteilung wohl kaum in Regress genommen werden können, hieß es am Donnerstag. "Es gibt eine eindeutige Rechtsauffassung. Bei einem so genannten Großschadensereignis wie in diesem Fall muss der Landkreis die Kosten übernehmen", sagte Wolfgang Brandt, der Sprecher des brandenburgischen Innenministeriums. Nur wenn das Feuer als Brand klassifiziert worden wäre, hätte die Stadt Bernau die Einsatzkosten zahlen müssen. Und die liegen immerhin bei 300 000 Euro.

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/brandenburg/499466.html

 

 

 

 

Eine Schlachtbank in der Wohnung

Ein Maler steht vor Gericht - er hat gemordet und wollte sein Opfer essen

Es sei nicht zu unterschätzen, sagt der psychiatrische Gutachter Alexander Böhle, "welche Gewalt diese Fantasien über einen Menschen haben". Sie hätten immer bedrängender das Leben von Ralf M. gestaltet. Ralf M. ist 41 Jahre alt und sitzt seit Anfang Mai auf der Anklagebank. Er hat einen Menschen getötet, weil er ihn essen wollte. M. wurde deshalb der "Kannibale von Neukölln" genannt.

Am 4. Oktober 2004 tötete M. in seiner Wohnung einen 33-jährigen Musiklehrer. Er hatte ihn übers Internet kennen gelernt. Beide hatten sich zu Sexspielen verabredet, als M. unvermittelt mit einem Schraubenzieher auf den Gast einstach. Das Werkzeug lag seit zwei Monaten griffbereit unter seinem Bett. Gestern wurde Böhle gehört. Er sprach von einer kannibalistischen Perversion, unter der M. leidet, von "einer schweren anderen seelischen Abartigkeit" und davon, dass M. in seiner "Steuerungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt" war. M. sei deshalb nur vermindert schuldfähig.

Vor rund 15 Jahren bemerkte Ralf M., der Introvertierte, der Unsichere, der Eigenbrötler, zum ersten Mal diese Fantasien. Er stellte sich abgetrennte Arme und Beine vor und kam nur so zu einem Orgasmus. Damals lebte er noch in Norddeutschland. Er wuchs in ländlicher Gegend auf, in einer "sozial integrierten Familie", wie Böhle sagt.

M.s Großeltern waren Landwirte, sein Vater Kraftfahrer, die Mutter verdiente durch Heimarbeit dazu. Von seinen Eltern habe er kaum gesprochen, sagt Böhle, dafür umso mehr von seinem ein Jahr älteren Bruder. Der, so erzählte Ralf M. dem Gutachter, soll oft mit ihm "Schweine schlachten" gespielt und dabei quälend und sadistisch mit dem Jüngeren umgegangen sein. "Immer, wenn er von seinem Bruder sprach", sagt der Gutachter, "ergriff ihn eine erhebliche Unruhe".

Aussagen des Gutachters

Als die ersten Fantasien kamen, war Ralf M. um die 25 Jahre alt, hatte eine Malerlehre hinter sich, einen Job und Beziehungen zu Männern. Mit der Zeit wurden die Fantasien heftiger. 2001, M. war nach Berlin gezogen, träumte er davon, einen Menschen zu schlachten. Dann geschah der Mord im hessischen Rotenburg, wo Armin Meiwes einen Berliner Ingenieur mit dessen Einverständnis tötete und zu großen Teilen aß - M. fühlte sich mit seinen Fantasien nicht mehr allein. Er habe sich intensiv mit dem Fall von Rotenburg beschäftigt, so der Gutachter. "Er geriet immer tiefer in seine Perversion hinein und zog sich aus dem sozialen Leben zurück."

Ralf M. trennte sich von seinem Freund, ging kaum noch aus dem Haus, bekam keine Arbeit mehr. Dafür saß er stundenlang am Computer und chattete mit Homosexuellen, die ähnliche Fantasien hatten wie er. Aus einem Klapptisch baute er sich in seiner Wohnung eine Art Schlachtbank, über das Internet suchte er Opfer zum "Realschlachten". Er habe im Internet viel über den Kannibalismus diskutiert, sagt Böhle. Es habe sich aber niemand gefunden, der sich schlachten lassen wollte. Für Fesselspiele fand M. immer Partner. Mit Fabrikarbeitern ebenso wie mit Doktoren hatte er sich zum Sex verabredet. Sie hatten Glück, dass ihnen nichts passierte.

Der Musiklehrer aber hatte das Glück nicht. Der 33-Jährige wollte nicht sterben, hatte aber keine Chance. Er war ans Bett gefesselt, seine Augen verbunden, als Ralf M. mit dem Schraubenzieher mehrmals zustach. Danach kochte er sich Kaffee, rauchte Zigaretten und begann zirka sechs Stunden später, sein Opfer regelrecht auszuweiden. Er nahm Organe heraus, schnitt den Penis ab und legte ihn eine Tüte mit Salz, um ihn später zu essen. Er tat es dann doch nicht. "Er empfand schnell Ekel", sagt Böhle. Weil Fantasien und Realität nicht übereingestimmt hätten. Am nächsten Tag meldete sich Ralf M. bei der Polizei und legte ein Geständnis ab. Ein Urteil wird heute erwartet. Fachleute rechnen damit, dass M. in die Psychiatrie eingewiesen wird.

Berliner Zeitung, 10.05.2005, Ressort: Lokales, Autor: Sabine Deckwerth, Seite:17

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2005/0510/lokales/0013/index.html?keywords=Penis%20angen%E4ht;ok=OK%21;match=strict;author=;ressort=;von=;bis=;mark=penis%20angen%E4ht

 

 

 

 

 

"Der Stuttgarter Samurai steht vor Gericht

STUTTGART. Acht Monate nach dem Amoklauf in einer Stuttgarter Kirche ist am Mittwoch der Prozess gegen den 25-jährigen Täter eröffnet worden. Der Tamile räumte vor dem Stuttgarter Landgericht ein, am 3. April dieses Jahres in der evangelisch-methodistischen Christuskirche mit einem Samurai-Schwert auf mehrere Kirchenbesucher eingeschlagen zu haben. Seine Hand, sei von Jesus Christus gelenkt worden, sagte er. Eine 43-jährige Frau war bei dem Angriff umgekommen, mehrere weitere Personen erlitten schwere Verletzungen. Die Staatsanwaltschaft verzichtete wegen Schuldunfähigkeit auf eine Anklageerhebung. Der Mann sei psychisch krank und solle in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden."

Berliner Zeitung, 01.12.2005, S. 12

 

 

Anders dagegen bei dem wegen Vergewaltigung und Ermordung der 16 Jahre alten Carolin aus dem Ostseebad Graal-Müritz verurteilten Maik S. Dieser wurde vom Landgericht Rostock am 15.11.2005 zu lebenslänglicher Haft verurteilt, anschließende Sicherheitsverwahrung wurde angeordnet (Tagesspiegel 16.11.2005). Maik S. war erst wenige Tage vor der Tat aus der Haft entlassen worden. Er hatte eine siebenjährige Strafe wegen einer Vergewaltigung am gleichen Ort komplett abgesessen. 

Der Vorsitzende Richter Guido Lex sagte bei der Urteilsbegründung, Maik S. sei brutal, rücksichtslos und ichbezogen. Krank sei er allerdings nicht, eine Therapie deshalb wahrscheinlich aussichtslos.

Pech für Maik S., dass er nach hier herrschender Meinung nicht als krank angesehen wurde. Wäre er ein fanatischer Christ, so hätte er dem Gericht mitteilen können, dass er von Jesus Christus gelenkt worden, also selbst nicht verantwortlich wäre. Hätte ein Gutachter Maik S. als "psychisch krank", "alkoholkrank", Schizophrener, Borderliner, Psychotiker und was es sonst noch an psychiatrischen Etikettierungen gibt, diagnostiziert, also konstruiert, so wäre er nicht verurteilt worden, sondern hätte die nächsten Jahre im Maßregelvollzug in einer weitaus beschaulicheren psychiatrischen Anstalt seine Tage verbringen dürfen und hätte jeden Tag seines steuerfinanzierten Aufenthaltes in der Psychiatrie den Psychiatern danken können, die sich den Begriff der psychischen Erkrankung ausgedacht haben.

Da Maik S. aber nach Ansicht des Vorsitzenden Richters nicht krank sein soll, dann muss er wohl ein ganz normaler gesunder Mensch sein, so einer wie Du und ich, oder auch wie der Vorsitzende Richter Guido Lex. Das wirft einige Fragen auf. So z.B. die, ob man dann jeden "gesunden" Menschen überhaupt noch auf die Straße lassen darf oder gar in das Amt eines Vorsitzenden Richters? Auch "nicht kranke", also "gesunde" Menschen können ja Tötungshandlungen begehen.

Wenn Maik S. aber kein "gesunder" und normaler Mensch ist und das kann man bei einem Menschen, der ein 16-jähriges Mädchen vergewaltigt und ermordet sicher annehmen, dann muss er unnormal sein, oder mit anderen Worten (psychisch) krank, was letztlich nichts anderes als eine Umschreibung des Begriffes unnormal ist. Wenn Maik S. aber unnormal und damit krank ist, dann gehört er nicht in den Strafvollzug, sondern in den Maßregelvollzug, wo es nicht nur um Strafe, Sühne und präventive Abschreckung geht, sondern auch um Therapie, als eine Form der Hilfe für schuldig gewordene Menschen.  

 

 

 

 

 

Späte Sühne

Mitunter vergehen Jahrzehnte bis eine Schuld gesühnt wird oder wenigstens der Versuch unternommen wird, dies zu tun.

 

 

Mord an Hunderten Zivilisten 1944 in Italien bleibt ungesühnt

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Berlin/Rom - Die zehn SS-Leute, die 1944 in Marzabotto bei Bologna Hunderte Zivilisten massakriert haben, werden vermutlich weiter unbestraft bleiben. Das italienische Militärgericht in La Spezia hatte die Männer am Samstag zu lebenslänglichen Haftstrafen verurteilt. Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums verwies am Montag darauf, eine Auslieferung werde „problematisch“, weil die Urteile in Abwesenheit der Angeklagten ergangen seien. Bisher verbot das Grundgesetz die Auslieferung deutscher Staatsangehöriger; seit der europäische Haftbefehl letztes Jahr in deutsches Recht umgesetzt wurde, ist das anders.

Die Gräueltaten, die in La Spezia verhandelt wurden, ereigneten sich zwischen dem 29. September und dem 5. Oktober 1944. Angeblich zur Verfolgung italienischer Partisanen durchkämmte die Panzergrenadierdivision 16 „Reichsführer SS“ die Gegend. Von ihrem Anführer Walter Reder indes hatte sie Anweisung bekommen, unterschiedslos auf alle Personen zu schießen. So drangen die SS-Leute in Gehöfte, Kindergärten, Schulen, Friedhöfe und Kirchen ein, warfen Handgranaten und feuerten Maschinengewehrsalven auf alles ab, was sich bewegte. Sogar in die Leichenberge schossen sie, wenn sie noch Lebenszeichen wahrzunehmen glaubten.

Auf diese Weise ermordete die SS allein im Ort Marzabotto mehr als 800 Menschen, in der näheren Umgebung weitere tausend – fast ausschließlich Zivilisten, unter ihnen etwa zweihundert Kinder, die jüngsten erst wenige Tage alt. Während der letzten beiden Kriegsjahre töteten deutsche Soldaten insgesamt 10 000 italienische Zivilisten.

SS-Mann Walter Reder selbst, ein Österreicher, wurde 1951 zu lebenslanger Haft verurteilt, 1985 indes begnadigt. Die umfassende Aufarbeitung der Verbrechen begann jedoch erst nach 1994, als beim Militärtribunal in Rom ein verschlossener Schrank mit den zeitgenössischen Ermittlungs- und Prozessakten gefunden wurde. Die Regierung in Rom hatte es seinerzeit, zusammen mit den Alliierten, nicht für opportun befunden, die deutschen Kriegsverbrecher zu verfolgen. Auch in Deutschland blieben die SS-Schergen bis heute unbehelligt. Johannes Rau hatte 2002 als erster Bundespräsident Marzabotto besucht.

Die jetzt Verurteilten sind nach Angaben des Gerichts: Paul Albers (88), Josef Baumann (82), Hubert Bichler (87), Max Roithmeier (85), Max Schneider (81), Heinz Fritz Traeger (84), Georg Wache (86), Helmut Wulf (84), Adolf Schneider (87), Kurt Spieler (81). Andrea Dernbach/Paul Kreiner

http://www.tagesspiegel.de/politik/archiv/16.01.2007/3023435.asp

 

 

 

 

 

Reparationen

Unter Reparationen versteht man Kriegsentschädigungen, die die Siegermacht von der unterlegenen Seite einfordert. Auf Grund der Machtverhältnisse wird der Verliererseite eine bestimmte finanzielle oder materielle Entschädigungspflicht auferlegt, so etwa beim Versailler Vertrag, später von den Nationalsozialisten unter Adolf Hitler demagogisch als Schandvertrag von Versailles bezeichnet.

 

 

 

 

Ausstoßung

Durch den Gläubiger festgestellte Schuld - die, das sei hier wiederholt, immer eine menschliche Konstruktion ist - kann durch Anerkennung der Schuld  und anschließende Wiedergutmachung durch den festgestellten Schuldner oder durch ihm auferlegte Sühne ausgeglichen werden. So kann jemand der bei einem anderen Geld geliehen hat, dieses an den Gläubiger zurückzahlen. Die Schuld wird so gelöscht. Ein Richter spricht - im Namen des Volkes - einen Angeklagten schuldig, die Schuld wird durch Richterspruch festgestellt und durch eine Verurteilung in Geldstrafe oder Strafhaft gesühnt.

Festgestellte Schuld kann aber auch zu mehr oder weniger umfassender Ausstoßung des Schuldners durch die Gläubiger führen. In früheren Zeiten geschah durften zum Beispiel in dem man einen Straftäter für vogelfrei erklärte, diesem durfte man nicht unterstützen, beherbergen, ernähren und jeder konnte ihn straflos töten. Selbstmörder durften nicht auf dem Friedhof beerdigt werden. Aussätzige mussten besondere Kleider tragen, damit man sie schon von weitem erkannte und von ihnen Abstand halten konnte. Die Nationalsozialisten stießen mit den Nürnberger Rassegesetzen die deutschen Juden aus der "Volksgemeinschaft" aus, später deportierten sie die deutschen Juden und ermordeten die meisten von ihnen in den eigens errichteten Vernichtungslagern. 

Nach diesem kollektiven Wahnsinn ging es im Nachkriegsdeutschland in Ost und West gemäßigter zu. So etwa bei der Ausbürgerung von Wolf Biermann aus der DDR, wobei sich hier Margot Honecker noch persönlich darum bemüht haben soll, den abtrünnigen Dissidenten Biermann wieder der Staatskirche SED zuzuführen. Da Biermann aber nicht zu den Konditionen tanzen wollte, die von ihm erwartet wurden, wurde Biermanns "Schuld" schließlich im obersten Machtzirkel der DDR um Erich Honecker und Erich Mielke festgestellt. Oder als Ende der achtziger Jahre viele Bürger der DDR über Prag und Ungarn illegal in die BRD ausreisten, kommentierte Erich Honecker das mit dem Satz: Diesen Menschen weinen wir keine Träne nach

Im Herbst 1989 wendete sich nun das Blatt, aus dem einstigen Generalsekretärs der SED, der an oberster Position über Recht und Unrecht, Schuld und Unschuld zu entscheiden hatte, wurde nun in wenigen Tagen ein Ausgestoßener, ein Parias. Die Kirche bot ihm schließlich vorübergehend Asyl an, als todkranker Mann durfte Honecker schließlich die Gefängniszelle verlassen, um wenig später im selbstgewählten Asyl in Chile zu sterben.

Das Phänomen der Ausstoßung bewirkt das Phänomen des Versuches der Wiedereingliederung, denn das ausgestoßene ist ein Teil von uns, sei es ein Mensch wie der Massenmörder Adolf Hitler, ein Mensch wie der Dachdecker Erich Honecker über den Rudolf Bahro sagte, das auf seinen Schultern ein viel zu großer Mantel gefallen sei, oder andere gestürzte und entmachtete prominente Menschen wie Helmut Kohl oder Edmund Stoiber. Für Frauen trifft dies in gleichem Maße zu, auch wenn diese durch ihre Zurückhaltung im öffentlichen Raum oft nicht so ins Auge fallen. Das Ausgestoßene ist immer Teil von uns, es dient als Projektionsfläche oder symbolisiert eigene Schattenanteile, die wir an uns nicht sehen wollen. Schmutz, Unordnung, Klugheit, Faulheit, Disziplin, Ordnung, Pünktlichkeit, Fleiß, Hass, Liebe, alles kann je nach den herrschenden Umständen Grund zur Ausstoßung werden. Der angepasste ordnungsliebende Professor wird von der 68-Bewegung ausgepfiffen, der nichtsesshafte Landstreicher wird in der NS-Zeit unter Führung des nichtsesshaften Adolf Hitler als sogenannter Volksschädling in ein Konzentrationslager deportiert und dort ermordet, der entmachtete Erich Honecker in ein Flugzeug gesetzt und auf eine Reise geschickt von der er nicht mehr lebend zurückkommen wird.

 

 

 

(13.02.2007)

Mann und Mission

Dopingsünder, Stasi-Mitarbeiter: Anwalt Peter-Michael Diestel verteidigt Folgen eines Systems, das er nie haben wollte. Warum?

Von Friedhard Teuffel, Potsdam

Es gibt wieder einmal ein Lebenswerk zu verteidigen für ihn, es geht um einen Weltstar. Ein Fall mit genau der richtigen Kragenweite für ihn. Jan Ullrich, den besten deutschen Radrennfahrer, soll Peter-Michael Diestel, Rechtsanwalt, 54 Jahre alt, gegen Dopingvorwürfe verteidigen. Diestel lässt keinen Zweifel daran, dass es ihm dabei nicht um komplizierte biochemische Manipulation eines Sportlerkörpers geht, um irgendwelche Spritzen, Blutbeutel oder Pillen. „Ich möchte, dass Jan Ullrich wieder in den Rang zurückkommt, den er verdient“, sagt er.

Rehabilitation ist seine Spezialdisziplin. Diestel ist eine Art Fachanwalt geworden für ostdeutsche Lebensläufe. Dopingverdächtige Athleten und Trainer, ehemalige Mitarbeiter der Staatssicherheit, vom einfachen Spitzel bis zum General hat er vertreten. Dass er ein Anwalt des Ostens sei, mag ihm schmeicheln, aber er nimmt den Titel nicht an. Er ist nicht gut fürs Geschäft, im Westen hat er schließlich auch Mandanten. Den ehemaligen VW-Betriebsratsvorsitzenden Klaus Volkert vertritt Diestel so engagiert, dass die Staatsanwaltschaft Braunschweig sogar gegen den Anwalt ermittelt. Er soll einen Belastungszeugen in der Bestechungsaffäre gegen Volkert beeinflusst haben. Diestel deutet das als Kompliment. „Ermittelt wird immer gegen den, bei dem es sich lohnt.“

Trotz solcher Fälle – Diestels Missionsgebiet ist Ostdeutschland. Er war nie ein Begünstigter der DDR, bezeichnet sich als Christ. Widerstandskämpfer oder Opfer war er nicht, aber eben auch nie Mitglied der Partei. „Ich war einfach ein Rabauke“, sagt er und stellt die entscheidende Frage selbst: „Warum setzt er“, er meint sich, „sich für Leute ein, die ihm zu DDR-Zeiten nicht einmal die Hand gegeben hätten?“

Besuch in Diestels Potsdamer Kanzlei, einer hübschen Villa unweit der Glienicker Brücke. Wüsste man es nicht besser, man würde Diestel für einen Junker halten, für einen Landadeligen. Sein Arbeitszimmer hat er barock eingerichtet. Er tritt als Gegenspieler der stillosen Neureichen auf. Seine Einrichtung drückt Verachtung aus für das Proletarische, das Einheitliche und damit auch die Ideologie des SED-Staates.

Der erste Versuch, Diestels anwaltliche Mission zu verstehen, scheitert. Es entsteht ein kleinteiliges Gespräch über Schuld und Unschuld seiner Mandanten. Diestel legt seine Rolle nicht ab, er verteidigt viel und erklärt wenig. Er kehrt den Diestel heraus, der einen einmaligen Titel trägt: letzter Innenminister der DDR. „Ich war die Nummer zwei im Land, als die DDR frei wählen durfte.“

Der zweite Versuch findet in einem Restaurant am Gendarmenmarkt in Berlin- Mitte statt. Das Gespräch beginnt, wie das erste aufgehört hat. „Ich war der Erste, der öffentlich von der Deutschen Einheit gesprochen hat. Dafür hat man mich am runden Tisch ausgelacht. Helmut Kohl hat mich gebeten, das zu relativieren, weil die Zeit noch nicht reif war.“ Nachprüfbar ist das nicht mehr. Eine Gefängnisrevolte 1990 in Leipzig habe er beendet, „mit eigenem Charisma“ die Gefangenen vom Dach der Haftanstalt heruntergeholt.

Nach einer Weile ist Diestel dann doch bei seinem „bescheidenen Sendungsbewusstsein“ angekommen. „Mir passt der Umgang mit der DDR einfach nicht, der Umgang mit den DDR-Eliten, mit dem DDR-Sport, mit der DDR-Kultur – all das soll im Orkus verschwinden“, sagt er. Es ist dies der Beginn seines persönlichen Differenzierungsprogramms.

Je mehr die DDR verblasst, desto mehr scheint Diestel sie zu mögen. „In der DDR war nie ein Platz für mich vorgesehen. Ein Teil meiner Lebensleistung ist die bewusste Abschaffung der DDR.“ Ein anderer, wohl weiter wachsender, ist ihre bewusste Verteidigung, in der Öffentlichkeit und vor Gericht.

Das fängt bei der Staatssicherheit an und hört beim Sport auf. Und manchmal scheint das eine mit dem anderen zusammenzuhängen. In einem Vorwort für ein Buch von ehemaligen Stasi- Offizieren hat Diestel die Stasi einen der „effektivsten Geheimdienste der Welt“ genannt. Das klingt nach sportlichem Wettbewerb. Als sei es darum gegangen, wer die meisten Informationen gewinnt. Nur dass es, anders als beim Sport, keine Regeln gab. Im Gespräch nennt Diestel die Stasi heute „menschenverachtend und sinnlos. Sie hat sich gegen die Menschen gestellt.“ So bekommt jeder seine Wahrheit. Die einen bauchpinselt der Anwalt als „Weltmeister auf ihrem Gebiet“. Allen anderen sagt er: „Stasi-Leute waren auch primitiv und kulturlos. Viele kamen aus untersten proletarischen Schichten.“

Diestel pflückt die Geschichte manchmal derart auseinander, dass vor lauter einzelnen Schnipseln das ganze Bild nicht mehr zu sehen ist. Seine Differenzierung könnte ein Hilfsmittel sein, um sein eigene Biografie zu bewahren und auch sein ausgeprägtes Heimatgefühl. „Ich hätte nie einen Ausreiseantrag gestellt, ich habe in dieser Diktatur geliebt, gelacht und gelebt.“ Und gelitten. Anfang der 80er Jahre starb ein Kind von ihm am Kindstod. Um nicht am Schmerz zu zerbrechen, habe er „fast in Selbstsuggestion“ seine Doktorarbeit geschrieben. Es ist ein Moment, in dem sein Eigenlob etwas darüber aussagt, wie groß sein Leiden war und in dem fassbar wird, dass Prahlerei auch schützen kann. Diestel wirkt in diesem Gespräch auf einmal verletzlich. Der Stolz, den er eben noch vor seinem von Krafttraining gestärkten Körper hergetragen hat, scheint erschüttert.

Es bereite ihm körperliche Schmerzen, wenn ihn jemand hasse, sagt Diestel.

Vor allem sein Umgang mit der Staatssicherheit hat ihm viele Feinde eingebracht und auch den Vorwurf, er habe in seiner Amtszeit Stasi-Akten vernichten lassen. „Es ist falsch, dass in meiner Amtszeit jemals Akten vernichtet worden sind“, sagt Diestel.

Er kostet seine Erfolgserlebnisse aus, öffentliche Auftritte bei großen Prozessen. Sie sind vielleicht ein Ausgleich dafür, dass seine politische Karriere auf einmal zu Ende war. Nach der Wende war er noch Fraktionsvorsitzender der CDU in Brandenburg, 1992 trat er auf Druck der eigenen Partei zurück.

Seine Mission blieb politisch. Diestel, als Gegner des Mittelmäßigen, des Durchschnittlichen, will sich dagegen wehren, dass Ostdeutschland nun als Hort des Durchschnittlichen abgewertet wird, dass die Menschen aus dem Osten nicht gebraucht werden. „Gibt es einen ostdeutschen Richter im Westen? Gibt es einen einzigen Ostdeutschen, der in Niedersachsen oder Nordrhein-Westfalen Staatssekretär sein darf?“ Vom Bemühen des Westens, vom Osten zu lernen, habe er auch noch nichts gemerkt.

Als Diestel 1990 nach den ersten freien Volkskammerwahlen Innenminister wurde und, ja doch, stellvertretender Ministerpräsident, habe er sich nach seiner Vereidigung abends mit einer Gruppe von Generälen in seinem neuen Ministerium getroffen. „Ich habe ihnen gesagt: Helfen Sie mir, ich kann es nur mit ihnen.“ Angst habe er gehabt, dass die bewaffneten Organe der DDR sich verselbstständigen, die Demokratie nicht anerkennen und Schlimmes anrichten. Achtung vor Offizieren hatte er schon als Kind mitbekommen. Sein Vater war erst Wehrmachtsoffizier und später bei der Nationalen Volksarmee.

Diestels Vorgänger als Innenminister, Lothar Ahrendt, sei sein erster Berater geworden. „Später hat er Essen für die Volkssolidarität ausgefahren. Eine tragische Geschichte.“ Die Tragik der DDR hat Diestel offenbar in der Wendezeit betroffen gemacht. Auf einmal schien er es dem Staat nicht mehr übel zu nehmen, dass er ihm den Zugang zu seinem Traumberuf als Anwalt bis 1990 verwehrt hatte. „Einen Teil meiner Unzufriedenheit habe ich sicher heute vergessen“, sagt er leise. Ein unauffälliges Geständnis zwischendurch: dass er wohl manches auch aus Prinzip verteidigt, weil es ums große Ganze geht. „Meine klassenkämpferischen Positionen und meine politische Aggressivität sind zusammengebrochen, als ich Honecker und seine Frau besucht habe. Die beiden haben einfach kein Hasspotenzial mehr in mir geweckt. Ich hatte nur noch Mitleid.“

Für die Stasi-Generäle hat er dagegen Verständnis. „Ich hasse Denunzianten. Aber von den 1000 Stasi-Leuten, die ich kennengelernt habe, waren vielleicht zwei oder drei Denunzianten im klassischen Sinne.“ Die anderen hätten aus der Überzeugung gehandelt, etwas Notwendiges und Gutes zu tun. Er habe daher auch nie das Bedürfnis gehabt, in seiner Stasi- Akte zu lesen. „Es bringt für mich nichts, zu wissen, welcher meiner Freunde was über mich geschrieben hat.“

Haben die Opfer nicht das Recht, zu erfahren, wer sie bespitzelt hat?

„Das ist verständlich. Aber es ist kein sehr hohes Motiv, es sei denn, sie sind tyrannisiert worden“, sagt Diestel. Auch beinahe 17 Jahre nach seinem Amtsantritt als DDR-Innenminister ist er noch von seiner Idee überzeugt, die Stasi-Akten wegzuschließen. Sie gefährdeten den inneren Frieden, zerrissen Beziehungen, stünden dem Einigungsprozess im Weg. Die Einheit, daran glaubt er fest, wäre heute ohne Stasi-Akten weiter.

Aber trägt Diestel mit seiner Mission einen Teil zum inneren Frieden bei?

Als er den Leichtathletiktrainer Thomas Springstein im vergangenen Jahr verteidigte, erzählte Diestel schon vor Prozessbeginn etwas von einer Ost-West-Intrige. Es gab eine Belastungszeugin, eine damals minderjährige Sprinterin. Die wollte aussagen, dass sie von Springstein Dopingmittel bekommen habe. Sie hatte Springsteins Trainingsgruppe verlassen und war zu Bayer Leverkusen gewechselt. Das war Diestels Aufhänger. Westlicher als Leverkusen geht es schließlich kaum. Und es konnte doch sein, dass der Westen den Osten wieder einmal schwächen wollte. Die Sprinterin blieb vor dem Amtsgericht Magdeburg bei ihrer Aussage. Springstein erhielt eine Haftstrafe von 16 Monaten auf Bewährung. Ob Stasi oder Springstein, Diestel verteidigt die Auswüchse eines Systems, das er doch nie haben wollte. „Als Springstein der Prozess gemacht wurde, stand anscheinend das ganze ostdeutsche Sportsystem mit zur Anklage“, sagt Diestel.

Der Fall Springstein zeigte auch, wie gut die Verbindungen sind, die Diestel unterhält. Als die Polizei im Haus von Springstein und dessen Lebensgefährtin Grit Breuer in Magdeburg Dopingmittel fand, wechselte Breuer zum SC Potsdam. Vereinspräsident damals: Diestel. Kurz darauf erhielt sie einen Sponsorenvertrag mit einem Klinikkonzern. Aufsichtsratsvorsitzender: Diestel. Nach dem Urteil gegen Springstein und Breuers Karriereende vermittelte Diestel ihr dann eine Tätigkeit als Fitnesstrainerin im Hotel Neptun in Warnemünde, zu dem Diestel ebenfalls besten Kontakt pflegt.

„Ich bin von Grit Breuer überzeugt, ich kenne keinen Menschen, der sich so schinden kann wie sie. Sie ist eine tragische Figur, weil ihre sportliche Leistung nicht gewürdigt wird.“

Genauso tragisch könnte es auch bald um Jan Ullrich aussehen. Die spanische Polizei hat Beutel mit manipuliertem Blut gefunden. Wenn sie an Deutschland ausgeliefert sind, will die Staatsanwaltschaft Bonn prüfen, ob das Blut von Ullrich stammt. Stimmt es überein, hat Ullrich kaum noch eine Chance, seine Unschuld zu beweisen. Aber da ist noch etwas.

Diestel ist aufgefallen, dass Ullrich in den Medien seit dem Dopingverdacht nicht mehr der Merdinger ist, sondern wieder der Rostocker. Eine Attacke auf das ostdeutsche Selbstbewusstsein und damit auch auf sein eigenes.

http://www.tagesspiegel.de/dritte-seite/archiv/13.02.2007/3078091.asp

 

 

 

Ausstoßung kann durch Wiedereingliederung aufgehoben werden. Der Versuch der Wiedereingliederung geschieht individuell und kollektiv, sei es, dass einem lange ausgestoßenem Familienmitglied ein Kontaktangebot gemacht wird, sei es, dass Straftätern schon im Gefängnis dass Angebot einer "Resozialisierung" gemacht wird oder Neonazis ihre ausgestoßenen Großväter unbeschadet ihrer konkreten Handlungen in der NS-Zeit am "Heldengedenktag" mit einem Aufmarsch an der Kriegsgräberstätte in Halbe in die heutige Gesellschaft integrieren wollen.

Wie in gesellschaftlichen Konflikten finden wir auch In familiären Konflikten das Thema der Ausstoßung. Täglich werden Tausende Menschen aus den Beziehungssystemen ausgestoßen, in denen sie vorher Mitglied waren. 200.000 Ehen  werden jährlich geschieden, in denen Kinder vorhanden sind. Hinzu kommt die Auflösung einiger 10.000 nichtehelicher Verbindungen oder Partnerschaften, in denen ebenfalls Kinder vorhanden sind. Ist schon die Trennung an sich auch eine Form der Ausstoßung, wenn auch oft in relativ humaner Form, so beginnt bei ca. 10 Prozent der Trennungen ein begleitender Rosenkrieg, in dem es ganz wesentlich auch darum geht, wer als Schuldiger und wer als Gläubiger definiert und wer im System mit den gemeinsamen Kindern verbleiben darf und wer nicht. Schätzungsweise 10 Prozent der Kinder verlieren noch heute in diesem Kampf einen Elternteil - häufig geschieht dies - trotz gegenteiliger gesetzlicher Intentionen auch mit Hilfe staatlicher Bedienstester, wie z.B. Jugendamtsmitarbeiter, Familienrichter und nicht zu letzt Gutachter, die sich oft als die schärfsten Handlanger von Elternausgrenzung verstehen.   

Vergleiche hierzu den Aufsatz zum Thema Elternentfremdung

 

In der Familientherapie wird dem Thema der Ausstoßung und ihrer Überwindung zu Recht große Aufmerksamkeit gewidmet. Bert Hellinger, der mit der von ihm bekannt gemachten Methode der "Familienaufstellung", bundesweite Bekanntheit erlangt hat, wobei er allerdings nicht repräsentativ oder maßgeblich für die große Vielfalt in der Systemischen Therapie ist, wie das sein Bekanntheitsgrad suggerieren mag, hat hier wohl nicht ganz unwesentlich für die gesamte Therapeutenszene, also auch die der anderen therapeutischen Schulen, wie z.B. der Psychoanalyse oder der sogenannten Tiefenpsychologischen Psychotherapie, die Ausgestoßenen zum Gesprächsthema in der Therapie gemacht. Mit der durch ihn bekannt gewordenen Methode des "Familienstellens" hat Bert Hellinger den Versuch unternommen, Ausgestoßenen wieder einen Platz im System zu geben und so das aus der Balance gekommene System zu heilen. Hellinger scheut sich nicht davor, als moralisch und ethisch negativ beurteilte Menschen, wie Mörder und Totschläger, Kindesmörderinnen und NS-Verbrecher als Ausgestoßene zu zeigen, über deren Wiederaufnahme in das System nachzudenken ist. Hellinger deutet an, dass wir keinen Frieden finden können, wenn wir nicht einen Weg finden, die Ausgestoßenen wieder in unsere Systeme einzugliedern. Hellinger ist das möglicherweise so wichtig gewesen, dass er die ehemalige "Kleine Reichskanzlei" von Adolf Hitler in Berchtesgaden zu seinem Wohnsitz machet, so als ob er dem nach dem 8. Mai 1945 auch in Deutschland gesellschaftlich ausgestoßene Adolf Hitler  auf diese Weise einen besonderen Platz einräumen wollte. Es mag aber auch so sein, das gerade kein anderes Haus so preiswert zu haben war oder Hellinger eigenen Guruambitionen auf diese Weise deutlich machen will. Letzteres wäre auch zu ergänzen um die Hypothese, dass Hellinger wie auch Hitler starke narzisstische Persönlichkeiten gewesen sind, für die das Bad in der Menge, ein wesentlicher Motor ihres Handelns war und ist, wenngleich es bei Hitler in Massenmord ausartete und bei Hellinger eine wohl eher harmlose Guruvariante vorliegen mag.

 

 

Das Virtuelle

Bert Hellinger Institut

Postfach 2120

D-83483 Berchtesgaden

Germany

http://www.hellinger.com/deutsch/kontakt/index.shtml

 

 

 

 

Nach unauffälliger Scheidung heiratete Bert Hellinger seine Adeptin Maria Sophie Erdödy und verzog ebenso unauffällig nach 83471 Bischofswiesen bei Berchtesgaden. Seine Ehefrau, seit längerem Betreiberin einer "Hellingerschule", hatte in Berchtesgaden bereits einen "Heilstollen" in einem Salzbergwerk installiert. An dessen Lage am Fuss des Obersalzberges wird besonders die Nähe zum Untersberg hervorgehoben, "eines der Hauptkraftfelder Europas". Das wusste offenbar auch schon Hitler zu schätzen, der auf dem Obersalzberg den "Berghof" bewohnte und deshalb in der Nähe eine "kleine Reichskanzlei" für Regierungsbüros bauen liess. Bert Hellinger meldete als Gewerbe einen Video-Verlag an und zog in die Reichskanzlei. Seine Ehefrau betrieb von dort ihre "Hellingerschule" und das "Büro Bert Hellinger".

Derweil wurde die benachbarte "Villa Askania", bislang schon "Betriebsstätte" des Video-Verlages, als künftiger Wohnsitz hergerichtet. Inzwischen scheint Hellinger dorhin umgezogen zu sein.

 

 

In seinem neuesten Buch "Gottesgedanken" (S. 247) spricht Hellinger in einem eigenen Kapitel am Schluß des Buches in direkter Rede Adolf Hitler an:

"Hitler

Manche betrachten dich als einen Unmenschen, als ob es je jemanden gegeben hätte, den man so nennen darf. Ich schaue auf dich als einen Menschen wie mich: mit Vater und Mutter und einem besonderen Schicksal.

Bist du deshalb größer? Oder bist du kleiner? Bist du besser oder schlechter? Wenn du größer bist, bin ich es auch. Wenn du kleiner bist, bin ich es auch. Wenn du besser oder schlechter bist, bin ich es auch. Denn ich bin ein Mensch wie du. Wenn ich dich achte, achte ich auch mich. Wenn ich dich verabscheue, verabscheue ich auch mich.

Darf ich dich dann lieben? Muss ich dich vielleicht lieben, weil ich sonst auch mich nicht lieben darf? Wenn ich bekenne, dass du ein Mensch warst, wie ich es bin, dann schaue ich auf etwas, das über uns beide in gleicher Weise verfügt, auf etwas, das sowohl deine wie meine Ursache ist - und unser Ende. Wie dürfte ich mich von dieser Ursache ausschließen, indem ich dich ausschließe? Wie dürfte ich diese Ursache anklagen und mich so über sie erheben, indem ich dich anklage? Doch ich darf auch kein Mitleid mit dir haben. Du stehst und fällst der gleichen Ursache wie ich. Ich verehre sie in dir wie in mir und unterwerfe mich ihr in allem, was sie in dir bewirkt hat und was sie sowohl in mir und als auch in jedem anderen Menschen bewirkt".

http://www.agpf.de/Hellinger+Reichskanzlei.htm

 

 

Die Diskussion für und wider Hellinger soll hier nicht fortgeführt werden. Wen diese interessiert, dem stehen dafür genügend Foren zur Verfügung. Doch die Frage wie man mit Ausgestoßenen umgeht bleibt so oder so ein wichtiges Thema.

 

 

 

 

 

 

Selbstjustiz

 

Prozessurteil

Lebenslange Haft für "Einsamen Rächer"

Ein Mann wurde zu lebenslanger Haft von einem Richter verurteilt. Der Täter ging schwerbewaffnet nach "Schwarzenegger-Manier" in eine Kneipe und erschoss einen früheren Rivalen, der ihm die Frau ausgespannt haben soll.

12.12.2008 

Nürtingen - Weil er in seiner Stammkneipe im baden-württembergischen Nürtingen einen Gast hinterrücks erschossen hat, muss ein 52-jähriger Mann lebenslang in Haft. "Er wollte sich an allen Menschen rächen, die ihm jemals wehgetan hatten. Dann rüstete sich der Angeklagte aus wie Arnold Schwarzenegger als einsamer Rächer im Kino", erklärte der Vorsitzende Richter des Landgerichts Stuttgart, Wolfgang Pross, in seiner Urteilsbegründung.

Der Mann hatte nach dem Todesschuss einen weiteren Mann mit einem Bauchschuss schwer verletzt und die übrigen Gäste der Kneipe terrorisiert. Das Gericht erkannte auf besondere Schwere der Schuld. Damit ist eine Entlassung aus der Haft nach 15 Jahren auf Bewährung kaum möglich. Der mehrfach vorbestrafte Mann war laut Urteil im vergangenen Mai mit seiner 18-jährigen Freundin in die gut besuchte Kneipe gekommen. In einem Gitarrenkoffer führte er eine Pistole, Gewehre und eine Machete mit sich. In der Tasche hatte er mehr als 80 Patronen. In dem Gitarrenkoffer befand sich auch ein Zeitungsbericht über den Amoklauf von Emsdetten.

Opfer hatte Täter die Frau ausgespannt

Eine Fußballübertragung im Fernsehen wartete der 52-Jährige noch ab: Dann folgte er seinem gleichaltrigen Opfer auf die Toilette und streckte ihn hinterrücks mit einem Kopfschuss nieder. Der Getötete soll ihm früher mal eine Frau ausgespannt haben und auf seine aktuelle Freundin ein Auge geworfen haben. Die Tat sei "entschlossen", "sittlich auf tiefster Stufe stehend", und aus "vergleichsweise nichtigem Anlass" geschehen, sagte Pross.

Einem 50-jährigen Gast, der vermitteln wollte, schoss der Angeklagte dann in den Bauch. Der Mann überlebte, verlor aber Teile seines Darms und eine Niere. Den meisten Gästen gelang später die Flucht aus dem Lokal. Die Polizei nahm den 52-Jährigen am Tatabend fest. Der Mann hat eine langjährige Alkohol- und Drogenkarriere hinter sich. In seinem letzten Wort entschuldigte er sich. (ml/dpa)

http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/Nuertingen-Kriminalitaet;art1117,2683203

 

 

 

Wie an dem vorgestellten Fall zu sehen, können schon geringfügige tatsächliche oder vorgestellte Normverletzungen zu dramatischen Fällen von Selbstjustiz führen. 

Ähnlich auch in dem historisch überlieferten Fall des Pferdehändlers Hans Kohlhase, der als rechtschaffener und ehrlicher sowie ausweislich der Cöllner Bürgerbücher durchaus wohlhabender Kaufmann galt - http://de.wikipedia.org/wiki/Hans_Kohlhase

Heinrich von Kleist stellt in seiner Erzählung "Michael Kohlhaas", aufbauend auf der historischen Figur des Hans Kohlhase, einen Akt der Selbstjustiz dar. In der literarischen Darstellung von Kleist, ist es die Unfähigkeit oder Unwilligkeit der Herrschenden, Gerechtigkeit walten zu lassen und Schuld auszugleichen. Es geht um erlittenes Unrecht, aber auch um den Aspekt der Suche des Opfers nach Respekt und Wiedergutmachung durch die zuständigen Instanzen. Doch diese verweigern ihm aus Gründen ihres politischen Machterhaltes und  bestehender Verflechtungen mit dem Täter, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung und setzen sich damit selbst ins Unrecht. Kohlhaas wird zum Rebellen und übt Selbstjustiz. 

 

Ähnliches auch in dem Roman "Der Graf von Monte Christo" von Alexandre Dumas

 

Selbstjustiz geht im Extremfall so weit, dass deswegen ein Mensch getötet wird. Dies nennt man dann vorsätzliche Tötung oder Mord. 

 

 

Hill wegen dreifachen Mordes hingerichtet 

(cs) Im US-Bundesstaat South Carolina wurde am Freitag der 48 Jahre alte David Mark Hill durch die Giftspritze hingerichtet. Er war wegen Mordes an dem 52 Jahre alten Jimmy Riddle, der 35 Jahre alten Josie Curry und dem 30 Jahre alten Michael Gregory zum Tode verurteilt worden. Die drei Sozialarbeiter verloren ihr Leben, nachdem Hills Ehefrau die Scheidung eingereicht und ein Sozialarbeiter ihm unterstellt hatte, er würde seine eigene Tochter sexuell mißbrauchen. Er verlor das Sorgerecht für seine Kinder und wollte sich an den Sozialarbeitern dafür rächen. Am 16. September 1996 ging er zum Sozialamt von North Augusta und erschoß die drei Mitarbeiter. Anschließend versuchte er vergeblich, Selbstmord zu begehen. Hill verzichtete nach seinem Todesurteil auf weitere Berufungen und wollte hingerichtet werden.

13.06.2008

www.todesstrafe.de/inhalt/archiv/archiv-nachrichten.php?id=2096

 

 

 

Wird ein Mensch dagegen zur Herstellung von Recht in staatlichen Auftrag getötet, so wie es in den USA oder C China üblich ist, gilt dies als rechtsstaatlich legitimierte Form der Bestrafung. Es bedarf also einer gesellschaftlichen Übereinkunft, wann die Tötung eines Schuldners als gerechte Bestrafung angesehen wird und wann nicht.

 

 

"Zürich dpa. Gut drei Jahre nach dem Flugzeugabsturz von Überlingen hat in Zürich ein Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder des damaligen Fluglotsen begonnen. angeklagt ist der 49-jährige Russe Witali K. Er hatte bei dem Unglück am 1. Juli 2002 seine Ehefrau und beide Kinder verloren. Die Staatsanwaltschaft lastet ihm vorsätzliche Tötung an. Er soll den 36-jährigen Mitarbeiter der Schweizer Flugsicherung Skyguide als Mitverantwortlichen für das Unglück erstochen haben. Bei der Kollision zweier Maschinen am Bodensee starben 71 Menschen."

aus: "Die Tageszeitung", 26.10.2005, S. 2

 

 

Wenn ein Mensch wegen einer offenen Schuld getötet wird, bleibt offen, ob dies für den Gläubiger einen Akt der Aussöhnung darstellen kann oder ob der Gläubiger auch weiterhin keine Ruhe findet. 

Selbstjustiz scheint für das Individuum psychologisch notwendig zu sein, wenn diejenigen, denen gesellschaftlich die Wahrung von Gerechtigkeit anvertraut ist oder diese für sich reklamieren, in Untätigkeit verharren, das für Unrecht erkannte Geschehen nicht anerkennen oder schlimmer noch, selber Unrecht ausüben. So war der nationalsozialistische Volksgerichtshof nicht etwa dafür da, nationalsozialistische Willkür und Unrecht zu begrenzen, sondern war selbst ein Apparat der Unterdrückung und Willkürherrschaft. Über 5.000 Todesurteile wurden vollstreckt. Von den Richtern des sogenannten Volksgerichtshofes ist in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Krieg kein einziger zur Rechenschaft gezogen worden. Kein Wunder, dass es viele überlebende Antifaschisten, so z.B. Victor Klemperer, vorzogen, in der eher provinziell kleinkarierten DDR zu leben als in der die Täter deckenden und mit üppigen Pensionen bedenkenden "freiheitlichen" BRD zu leben.  

 

 

 

 

Todesstrafe als Ausgleich von Schuld

 

Eichmanns Schlusswort

...

Nach den Plädoyers des Generalstaatsanwalts und des Verteidigers zum Strafmaß erhielt Eichmann am 13. 12. 1961 die Gelegenheit zu einem letzten Wort. Eichmanns Schlusswort machte deutlich, dass er für seine Taten nicht einstehen wollte bzw. nicht einstehen konnte:

"...In meiner Hoffnung auf Gerechtigkeit sehe ich mich enttäuscht. Den Schuldspruch kann ich nicht anerkennen. Ich habe Verständnis, dass man Sühne für die Verbrechen fordert, die an den Juden begangen worden sind. [...] Ich hatte das Unglück in diese Greuel verwickelt zu werden. Aber diese Untaten geschahen nicht mit meinem Willen. Mein Wille war nicht, Menschen umzubringen. Der Massenmord ist allein die Schuld der politischen Führer. [...] Ich betone auch jetzt wieder, meine Schuld ist mein Gehorsam, meine Unterwerfung unter Dienstpflicht und Kriegsdienstverpflichtung und Fahnen- und Diensteid. [...] Die Führerschicht, zu der ich nicht gehörte, hat die Befehle gegeben, sie hat, meines Erachtens, mit Recht Strafe verdient für die Greuel, die auf ihren Befehl hin an den Opfern begangen wurden. Aber auch die Untergebenen sind jetzt Opfer. Ich bin ein solches Opfer..."

 

Das Strafmaß

Am 15.12. 1961 verkündete das Bezirksgericht das Strafmaß:

"Wegen der Verbrechen gegen das jüdische Volk, wegen der Verbrechen gegen die Menschlichkeit und wegen der Kriegsverbrechen, deren Begehung Adolf Eichmann für schuldig befunden worden ist, verurteilt ihn das Gericht zum Tode".

...

"Jeder Eisenbahnzug mit tausend Menschen, den der Angeklagte nach Auschwitz oder eine andere Stätte der Vernichtung geschickt hat, bedeutet, dass der Angeklagte unmittelbar an tausend vorsätzlich überlegten Mordtaten teilgenommen hat. Seine rechtliche und moralische Verantwortung für diese Mordtaten ist um nichts geringer als die Verantwortung dessen, der die Menschen eigenhändig in die Gaskammern geworfen hat. Selbst wenn wir zur Ansicht gelangt wären, dass der Angeklagte, wie er es behauptet, aus blindem Gehorsam gehandelt habe, würden wir immer noch erklären, dass, wer Verbrechen solchen Maßstabes jahrelang verübt, die äußerste Strafe erleiden muss, die das Gesetz kennt. Kein Befehl von oben kann ihm helfen; der Hinweis auf den Befehl kann nicht die Strafe mindern. Aber wir sind zu der Feststellung gelangt, dass der Angeklagte sich mit den Befehlen, die ihm erteilt wurden, innerlich identifiziert hat, und dass er mit dem festen Willen tätig war, das verbrecherische Ziel zu erreichen".

 

Berufung und Gnadengesuche

Die von der Verteidigung am 17.12.1961 eingelegte Berufung blieb erfolglos: Am 29. 05.1962 bestätigte das Berufungsgericht das Urteil in vollem Umfang.

Somit blieb Eichmann nur noch der Gnadenweg. Dabei richteten neben ihm noch Servatius, seine Frau, sein Bruder und andere Personen ein solches Ersuchen an den israelischen Staatspräsidenten Itzhak Ben Zvi. Von Interesse ist in diesem Zusammenhang, dass auch der prominente jüdische Religionswissenschaftler und Philosoph Martin Buber ein Gnadengesuch einlegte. Ihm ging es jedoch nicht darum, Eichmann seiner gerechten Strafe zu entziehen, vielmehr hatte er grundsätzliche Vorbehalte gegen die Todesstrafe an sich und sah in dieser eine Verletzung religiöser Werte.

Am 31. 05. 1962 lehnte der israelische Staatspräsident schließlich alle Gnadengesuche ab. Wenige Stunden später wurde das Todesurteil vollstreckt.

Autor: Christian Hofmann

http://www.zukunft-braucht-erinnerung.de/nachkriegsdeutschland/die-juristische-aufarbeitung-der-ns-verbrechen/111.html

 

 

 

Die Todesstrafe wurde in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1949 abgeschafft. Dies hat eine Reihe von NS-Verbrechern vor dem Tod durch den Strang bewahrt. 

 

Bundesrepublik Deutschland

Zwischen 1945 und 1949 wurden die letzten Todesstrafen im Gebiet der späteren Bundesrepublik Deutschland vollstreckt: meist im Rahmen der Nürnberger Prozesse gegen ehemalige Nazi-Größen wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Holocaust). Außerdem gab es mehrere Todesurteile und Hinrichtungen anderer Straftäter. In Gefängnissen der US-Armee auf bundesdeutschem Boden wurden bis 1951 etwa 300 Todesurteile vollstreckt, davon 284 im Kriegsverbrechergefängnis Landsberg.

Die Länder Baden, Bayern, Bremen und Hessen gaben sich 1946–1947 noch vor dem Grundgesetz eigene Verfassungen. Sie ließen die Todesstrafe noch zu, verhängten sie aber bis 1949 nicht mehr. Rheinland-Pfalz verhängte noch Todesurteile, die aber trotz bereits angeschaffter Guillotine nicht mehr vollstreckt wurden. Als Letzten sollen deutsche Behörden in Westdeutschland den 28-jährigen Mörder Richard Schuh am 18. Februar 1949 in Tübingen hingerichtet haben, nachdem der damalige Staatspräsident von Württemberg-Hohenzollern, Gebhard Müller, seine Begnadigung abgelehnt hatte. Müller wurde später Ministerpräsident von Baden-Württemberg und danach Präsident des Bundesverfassungsgerichts.

West-Berlin war wegen des Vier-Mächte-Status bis 1990 nicht in den Geltungsbereich des Grundgesetzes einbezogen. Dort trat das „Gesetz zur Abschaffung der Todesstrafe“ am 20. Januar 1951 in Kraft. In Berlin wurde zuletzt am 12. Mai 1949 der 24-jährige Raubmörder Berthold Wehmeyer durch das Fallbeil hingerichtet. Das Besatzungsstatut sah in West-Berlin für „strafbare Handlungen gegen die Interessen der Besatzungsmächte“ weiterhin die Todesstrafe als Höchststrafe vor. Davon wurde aber nie Gebrauch gemacht.

Mit der Gründung der Bundesrepublik trat 1949 das Grundgesetz (GG) als übergeordnetes Bundesrecht in Kraft. Darin lautet Artikel 102 schlicht: Die Todesstrafe ist abgeschafft. Die Initiative für dieses Verbot ging von Hans-Christoph Seebohm aus, der dies erstmals am 6. Dezember 1948 in Beratungen zum Grundgesetz vorschlug. Er war Mitgründer der Deutschen Partei und wollte mit dem Verbot vor allem Kriegsverbrecher aus der Zeit vor 1945 schützen. Friedrich Wilhelm Wagner (SPD) beantragte erfolgreich die Abschaffung der Todesstrafe im Parlamentarischen Rat.

Nach Inkrafttreten des Grundgesetzes durfte diese in der Bundesrepublik weder angeordnet noch vollstreckt werden. Entsprechende fortbestehende Strafgesetze in einzelnen Landesverfassungen wurden damit gegenstandslos. Direkt danach suchten deutsche Vertreter den Hochkommissar für Deutschland John J. McCloy auf und protestierten gegen die Hinrichtung von zum Tod verurteilten Kriegsverbrechern, weil die Todesstrafe in Deutschland abgeschafft sei. Dennoch wurden in der Justizvollzugsanstalt Landsberg noch am 7. Juni 1951 sieben deutsche Kriegsverbrecher erhängt. Diese Hinrichtungen waren die letzten in der Bundesrepublik vollstreckten Todesstrafen.

Formal wurde die Todesstrafe, die nach wie vor im Strafgesetzbuch zum Beispiel für Mord vorgesehen war, erst 1953 im Rahmen der Änderung des Strafgesetzbuches durch das Dritte Strafrechtsänderungsgesetz (BGBl. I S. 735) jeweils durch lebenslange Zuchthausstrafe ersetzt. Die Bayerische Verfassung enthielt in Art. 47, Abs. 4 weiterhin die Bestimmung, dass der Vollzug der Todesstrafe einer Bestätigung der Staatsregierung bedurfte. Erst durch einen Volksentscheid vom 8. Februar 1998 wurde dieser Passus gestrichen. Auch in der Verfassung des Saarlands, das erst 1957 der Bundesrepublik beitrat, stand bis 1956 eine ähnliche Vorschrift. Dagegen ist bis heute in Art. 21, Abs. 1 der Hessischen Verfassung die gegenstandslose Einschränkung enthalten, dass ein richterliches Todesurteil nur auf Grund eines Strafgesetzes und nur bei besonders schweren Verbrechen erlaubt ist.

http://de.wikipedia.org/wiki/Todesstrafe#Bundesrepublik_Deutschland

 

 

 

 

In der Deutschen Demokratischen Republik wurde die Todesstrafe erst im Jahr 1987 abgeschafft. Im Jahr 1981 wurde die letzte Todesstrafe vollstreckt. Pikanterweise war das Opfer ein ehemaliger Mitarbeiter des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit. 

 

10.07.2001

Letzter Hinrichtungsplatz der DDR in der Kästnerstraße in Leipzig wird Ort des Gedenkens

Justizminister Kolbe: Willkürurteile dürfen nicht in Vergessenheit geraten

"Die geheime Hinrichtungsstätte in der Kästnerstraße in Leipzig, in der in der DDR die Todesstrafen vollstreckt wurden, wird innerhalb des künftigen Gebäudes der Staatsanwaltschaft ein Ort des Gedenkens werden", kündigte Justizminister Manfred Kolbe heute in Leipzig anlässlich eines Besuches der dortigen Staatsanwaltschaft an. Es sei eine Verpflichtung unseres Rechtsstaates, dem hier Geschehenen mit einem Zeichen des Gedenkens, aber auch der Mahnung zu begegnen.

Bis 1989 war die Existenz der Hinrichtungsstätte in der Kästnerstraße den Leipzigern höchstens gerüchteweise bekannt. Selbst die Bediensteten und Gefangenen des benachbarten Untersuchungsgefängnisses wussten über Jahrzehnte nichts von dem Todestrakt in ihrer Nähe. Dies lag darin begründet, dass seit den 60-er Jahren alle Vorgänge, die im Zusammenhang mit der Todesstrafe standen, einer strengen Geheimhaltung unterlagen. Der Öffentlichkeit wurde der Anwendungsbereich der Todesstrafe ebenso verschwiegen wie die Anzahl der erfolgten Verurteilungen und Vollstreckungen. Lediglich die nächsten Angehörigen des Verurteilten sollten eine mündliche Mitteilung über die Vollstreckung der Todesstrafe erhalten; eine Mitteilung über den Verbleib der Urne oder deren Herausgabe erfolgte nicht .

Schätzungen sprechen von mehr als 250 Todesurteilen und von über 200 Hinrichtungen zwischen 1949 und 1981. Nach 1960 wurde alle zum Tode Verurteilten, deren Urteil auch vollstreckt wurde, in Leipzig hingerichtet. Hier gehen die Schätzungen von etwa 60 Fällen aus.

Bis 1968 wurden die Todesurteile mit der Guillotine vollstreckt, die in der DDR als "Fallschwertmaschine" bezeichnet wurde. In der Hinrichtungsstätte in Leipzig sind noch heute die über dem Boden abgesägten Füße des Metallgestelles zu erkennen. Nach 1968 erfolgte die Vollstreckung durch Erschießen. Bei der Ausführung folgte man dem sowjetischen Vorbild und exekutierte den Verurteilten mit einem, wie es in der Vollstreckungsordnung hieß, "unerwarteten Nahschuss in den Hinterkopf".

Staatsminister Kolbe beschrieb die politische Steuerung der Strafverfahren:

"Das Spektrum reichte von der Einflussnahme der Staatssicherheit über die Steuerung durch das Politbüro bis hin zu eigenmächtigen Entscheidungen Walter Ulbrichts, der in einem besonders krassen Fall einen ihm vorgelegten Strafvorschlag „lebenslängliches Zuchthaus“ durchstrich und handschriftlich durch den Vorschlag „Todesstrafe“ ersetzte. Stand ein Verfahren bevor, in dem die Todesstrafe zu erwarten war, beschäftigte sich eine Kommission mit dem Fall, die abschließend gegenüber dem Politbüro eine schriftliche Stellungnahme abgab. Diese endete häufig mit dem Vorschlag, es solle die Todesstrafe beantragt werden. Das Politbüro stimmte dem meist durch bloße Kenntnisnahme zu. Die Entscheidung wurde an die jeweiligen Staatsanwaltschaften und Gerichte weitergeleitet, womit faktisch das Urteil vor Prozeßbeginn und ohne Beweisaufnahme feststand."

Am 26. Juni 1981 wurde gegen den hochrangigen Mitarbeiter der Staatssicherheit Dr. Werner Teske das letzte Todesurteil in der DDR vollstreckt. Wie alle vor ihm, die in Leipzig hingerichtet worden waren, wurde seine Leiche im Krematorium des Leipziger Südfriedhofes eingeäschert und namenlos auf dem Urnenfeld beigesetzt. Am 17. Juli 1987 schaffte die DDR durch einen Beschluss des Staatsrates als erstes sozialistisches Land die Todesstrafe ab. Dies wurde von der Staatsführung als "überzeugender Ausdruck des zutiefst menschlichen Charakters der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung" gewürdigt. Auch anlässlich dieser Gelegenheit erhielt die Öffentlichkeit keine Informationen über den Anwendungsbereich der Todesstrafe oder die Anzahl der erfolgten Verurteilungen und Vollstreckungen während der letzten Jahrzehnte.

Justizminister Kolbe äußerte abschließend: "Die politische Steuerung der Justiz haben wir mit dem Rechtsstaat überwunden. In meinen Augen nehmen uns aber die Schicksale von Menschen, die einer politische Steuerung der Justiz im Sinne des Wortes „zum Opfer fielen“, geradezu in die Pflicht, etwas für ihr Gedenken zu tun."

http://www.justiz.sachsen.de/smj/sites/justiz/3125.htm

 

 

 

Die Abschaffung der Todesstrafe entspricht den überwiegenden Wertevorstellungen in einem demokratischen Rechtsstaat. In den USA wird die Todesstrafe dagegen nach wie vor verhängt und vollzogen. Die USA ist daher nach europäischen Maßstab kein Rechtsstaat. Der Rechtsstaat bedarf zu seiner Erhaltung nicht der Todesstrafe. Der durch die Todesstrafe verfolgte Abschreckungsgedanke, so wie er in den USA zur Begründung der Todesstrafe vorgetragen wird, ist soweit zu sehen, auch nicht wirksam, um die Tötung von Menschen zu verhindern.

Ob dies auch für Fälle schwerster Menschenrechtsverletzungen in diktatorisch regierten Länder gilt, in denen in der Vergangenheit und auch noch heute Massenmorde als politisches Steuerungs- und Bestrafungsmittel auf der Tagesordnung stehen, erscheint diskutabel. In Deutschland waren Massenmorde politisches Programm des nationalsozialistischen Regimes. In der jüngeren Geschichte trifft das auf politische Regimes wie das des irakischen Ex-Diktators Saddam Hussein oder auch lateinamerikanische Diktaturen zu, in denen in der Vergangenheit Zehntausende von Menschen gefoltert und ermordet wurden.

 

 

Grausige Panne bei Hinrichtung im Irak

Zwei Gefolgsleute Saddams gehenkt / Zeugen zu Wohlverhalten verpflichtet

Von Andrea Nüsse, Kairo

Trotz internationaler Proteste sind am Montagmorgen der Halbbruder Saddam Husseins, Ex-Geheimdienstchef Barsan al Tikriti, und ein ehemaliger Richter in Bagdad hingerichtet worden. Dabei kam es erneut zu einer Panne: Bei der Hinrichtung durch den Strang riss dem Halbbruder Saddam Husseins der Kopf ab. Dies teilte Regierungssprecher Ali al Dabbagh mit. Er bezeichnete den Vorfall als ein „seltenes Vorkommnis“. Der Berater von Premierminister Nuri al Maliki, Basem Ridha, sprach von einem „Akt Gottes“.

Mit der Bekanntgabe des Zwischenfalls will die Regierung wohl Gerüchten zuvorkommen, die Verurteilten seien misshandelt worden. Ein im Auftrag der irakischen Regierung gedrehtes Video zeigte den Leichnam unter dem Galgen, der Kopf lag mehrere Meter davon entfernt. Es wurde ausgewählten Journalisten gezeigt. Nach Angaben von Experten kann es zur Trennung des Kopfes vom Rumpf führen, wenn die Fallhöhe zu groß ist. Die Umstände der Hinrichtung von Saddam Hussein waren weltweit scharf kritisiert worden. Der ehemalige Diktator ist bis zum letzten Atemzug von Schiiten provoziert worden, und die Hinrichtung wurde illegal gefilmt. Neben Barsan al Tikriti wurde am Montag auch der frühere Leiter des Revolutionsgerichts, Awad Ahmed al Badar hingerichtet.

Der bei der Hinrichtung anwesende Staatsanwalt Dschafaar al Mussawi sagte der BBC, er habe nur noch das Seil gesehen, als die Falltür sich geöffnet hatte. „Ich dachte, der Verurteilte Barsan al Tikriti sei aus dem Seil herausgerutscht. Ich trat an die Falltür und sah, dass der Kopf vom Körper abgetrennt worden war“, sagte er. Um chaotische Szenen wie bei der Hinrichtung Saddam Huseins am 30. Dezember zu verhindern, wurde die Zahl der Zeugen beschränkt. Alle Anwesenden mussten sich schriftlich zu gebührlichem Verhalten verpflichten. Die Verurteilten seien nicht beleidigt worden, sagte der Regierungssprecher. Die Leichen der beiden Hingerichteten sollen der Polizei übergeben worden sein, wo die Familien sie abholen können. Ein Mitglied der Verteidigung, der jordanische Anwalt Issam al Ghazzawi, zweifelte die offizielle Version der Hinrichtung an und sagte, dass im Irak mit „Misshandlungen“ gerechnet werden müsse. „Wir waren am Freitag in Bagdad und wurden nicht über den Termin informiert, obwohl wir darauf bestanden hatten, einen Vertreter zur Vollstreckung des Urteils zu entsenden“, sagte al Ghazzawi der Nachrichtenagentur AFP.

Barsan al Tikriti war einer der gefürchtetsten Männer des früheren irakischen Regimes. Der ehemalige Geheimdienstchef soll für die Folterung von Tausenden von politischen Gegnern verantwortlich sein. Als irakischer Vertreter bei den Vereinten Nationen in Genf soll er sich später um geheime Konten Saddam Husseins im Ausland gekümmert haben. Al Bandar wurde vorgeworfen, politische Urteile erlassen und im Dudschail-Verfahren mindestens 35 Teenager zum Tode verurteilt zu haben. Al Bandar bestritt dies, er habe sich nur an das irakische Recht gehalten.

Al Tikriti und al Bandar waren nach Angaben ihrer Anwälte bereits am 30. Dezember aus ihren Zellen zur Vollstreckung des Todesurteils abgeführt worden sein. Erst neun Stunden später seien sie wieder in ihre Gefängniszellen zurückgekehrt. Neben westlichen Regierungen hatte sich auch der irakische Präsident Talabani für einen Aufschub der Hinrichtungen ausgesprochen. Doch Regierungschef al Maliki hatte dies abgelehnt. Ländern, welche die Hinrichtungen kritisierten, drohte er mit dem Abbruch der Beziehungen.

http://www.tagesspiegel.de/politik/archiv/16.01.2007/3023386.asp

 

 

 

Die Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe gegen die hauptverantwortlichen Täter/innen steht hier in einer historischen Linie mit den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen. Den Deutschen steht es hier möglicherweise gut an, sich mit der Forderung nach Abschaffung der Todesstrafe für solche extremen Fälle zurückzuhalten. Der Gedanke, dass Menschen wie Adolf Hitler, Josef Goebbels, Hermann Göring, Adolf Eichmann und Josef Mengele, um nur einige zu nennen, so wie Hitlers Rüstungsminister Albert Speer (1945/46 zu 20 Jahren Haft verurteilt, 1966 entlassen) ebenfalls ihren Aufenthalt im Kriegsverbrechergefängnis in Berlin-Spandau genommen hätten, ist gewöhnungsbedürftig. Adolf Hitler, 1889 geboren wäre dann womöglich im Jahr 1979 im gesegneten Altern von 90 Jahren in Berlin-Spandau gestorben oder schon im Altern von 80 Jahren wegen guter Führung aus dem Gefängnis entlassen worden, um sein letztes Lebensjahrzehnt - je nach Einkommenssituation - zurückgezogen in einer Zehlendorfer Villengegend oder in einer kleinen Mietwohnung in der Neuköllner Karl-Marx Straße zu verleben.

 

 

 

 

 

Trauma

Das Trauma ist nach Perls eine "unerledigte Situation". 

 

Vergleiche hierzu

Perls, Goodman, Hefferline: Gestalttherapie Grundlagen. dtv, 1979, S. 83

 

 

So sind Menschen z.B. nach einem Raubüberfall, nach einer Entführung oder nach Folterungen durch Gestapobeamte, wie sie in der Zeit des Nationalsozialismus an der Tagesordnung waren, in der Regel traumatisiert. Die Situation für das Opfer war von weitgehender Ohnmacht geprägt, begleitet von einem Anfluten von Gefühlen, die im Interesse des physischen und psychischen Überlebens innerpsychisch nur über das Phänomen der Verdrängung "neutralisiert" werden konnten. Nun ist die Gefahr vorbei, der Räuber verhaftet, der Entführer gefasst und die Folterer haben keinen ernstzunehmenden Einfluss mehr, wenngleich der bundesdeutsche (Unrechts)Staat für sie noch jahrzehntelang üppige Beamtenpensionen zahlt. Das Trauma des Opfers aber bleibt vorerst, weil die Situation für das Opfer innerpsychisch nicht erledigt ist, sie ist eine "offene Gestalt", wie es bei Perls heißt. Jeder Tag birgt nun die Gefahr einer Wiederholung im Geiste. Täglich grüßt das Murmeltier, der Alptraum wird zum treuen Begleiter, obwohl das traumatisierende Ereignis längst vorbei ist.

Dies kann ein Grund dafür sein, warum viele Menschen Rache-, Bestrafungs- und Vergeltungsphantasien mit sich herumschleppen, obwohl die auslösenden Ereignisse längst Geschichte sind. Die Rache-, Bestrafungs- und Vergeltungsphantasien sind dann Ausdruck der innerpsychisch unerledigten Situation. Das Opfer fühlt sich immer noch als Opfer, weil es in seinen Gedanken noch in der alten traumatisierenden Szene steckt.

Im besten Fall gelingt es jedoch dem Opfer mit oder ohne therapeutische Hilfe, die Gestalt zu schließen, die Situation zu erledigen. Das Trauma löst sich auf, die im Trauma gebundenen Energien lösen sich von der Vergangenheit und werden wieder für das Leben frei. 

Im Fall eines miterlebten Banküberfalls kann es sein, dass trotz der großen Angst und Lebensgefahr in der das Opfer sich befand, die alte Situation in ihrer Bedeutung verblasst. Opfer eines Banküberfalls zu werden, kann jedem jeden Tag passieren, man kann auch kaum Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, außer die, zukünftig keine Bank mehr aufzusuchen, dann bleibt aber immer noch das Risiko auf der Straße überfallen zu werden oder sogar in der Wohnung. Andererseits gibt es Opfer bei denen die Auswirkung der erlittenen Traumatisierung sich auch in der weiterfortschreitenden Zeit nicht zu verändern scheint. Dies liegt offenbar daran, dass das Opfer das Ereignis emotional eingekapselt hat und sich so keine Auseinandersetzung, Aufarbeitung und Entwicklung der alten Situation ereignen kann, die Gestalt muss unvollständig bleiben, würde wohl der Gestalttherapeut Perls sagen.

Es steht allerdings Menschen, die nicht selbst durch den Schrecken gegangen sind, nicht zu über die Betroffenen und deren nicht nachlassendes Erinnern an das Erlebte zu urteilen. Daher muss man es stehen lassen, wenn Jean Améry, Auschwitzhäftling Nr. 172364 schreibt: 

 

"Wer gefoltert wurde, bleibt gefoltert ... Ich baumele noch immer, zweiundzwanzig Jahre danach, an ausgerenkten Armen über dem Boden ... Der Schmerz war der der er war."

Zitiert nach "Die Zeit", 20.1.05, S. 46

 

 

 

 

 

 

Trauer, Leiden und Schuld

 

(13.04.2005 )

Schreiben ist Leben

Jorge Semprún ...

Herr Semprún, Sie sind zum 60. Jahrestag der Befreiung Buchenwalds nach Weimar gekommen. Überrascht Sie das Interesse, ja die Obsession, mit der die Deutschen derzeit auf ihre Vergangenheit blicken?

Das überrascht mich nicht. Es überrascht mich auch nicht, dass so viele Deutsche den Film „Der Untergang“ sehen wollten. Ich fand ihn sehr interessant. Ich habe Wim Wenders’ scharfe Kritik daran verfolgt, aber mich hat nicht schockiert, dass Bruno Ganz Hitler menschliche Züge verleiht. Mich schockiert viel mehr, wenn man glauben machen möchte, dass die SS-Leute in den Konzentrationslagern Unmenschen gewesen sein sollen. Das war vielleicht das Einzige, was mir an „Schindlers Liste“ von Steven Spielberg nicht gefiel. Musste der Lagerleiter sich auch noch sexuell absonderlich verhalten? Warum? Er kann ein guter Familienvater und Musikliebhaber sein und gleichzeitig ein Konzentrationslager leiten. Das ist das Geheimnis des Menschen, dass er so etwas unter einen Hut bekommt. Die Gleichung sexueller Sadist gleich politischer Sadist ist zu einfach.

In der „Großen Reise“, Ihrem ersten Buch über die Lagererfahrung von 1963, beschreiben Sie die Bahnfahrt nach Buchenwald, die in einer gewaltigen Erinnerungsschleife im Tal der Mosel festhängt. Es gibt darin die Anekdote von dem deutschen Jungen, der am Trierer Bahnhof einen Stein auf den Viehwaggon wirft. Wie ist es Ihnen gelungen, Deutschland und die Deutschen später nicht zu hassen?

Es war ja gerade die deutsche Kultur und Philosophie, die mir geholfen hat, kein Nazi zu sein. Mir ist es nie schwer gefallen, selbst im Lager nicht, Deutschland nicht mit dem Nationalsozialismus gleichzusetzen. So wie ich Spanien nicht mit Francos Faschismus verwechselt habe. Als ich 1943 nach Buchenwald kam, traf ich dort Deutsche, die seit 1937 dort waren. Natürlich hatten wir Meinungsverschiedenheiten, aber unser Blick auf die Welt, der uns zu Nazigegnern hatte werden lassen, war der gleiche.

...

Ihrem Buch „Schreiben oder Leben“ stellen Sie ein Zitat von Maurice Blanchot voran: Es sei nötig, sich dem Vergessen anzuvertrauen, um sich zu erinnern. Haben Sie all die Jahre daran gedacht, eines Tages „Die große Reise“ zu schreiben?

Ich habe versucht, es gleich zu schreiben und konnte es nicht. Später war es möglich, ich dachte zunächst, ich würde dann nie wieder über das Lager schreiben. „Schreiben oder Leben“ von 1987 ist spontan entstanden. Auch „Der Tote mit meinem Namen“ von 2001 ist ein Buch, das sich mir aufgedrängt hat, das plötzlich geschrieben werden wollte. Ich glaube, es war ein Sache des Abstands und des Alters, einer Ausgeglichenheit, ja Heiterkeit. Ich kann von der Zeit in Buchenwald nun mit viel Gelassenheit sprechen. 

...

JORGE SEMPRÚN,

geboren 1923 in Madrid, lebte ab 1939 in Paris und kam Ende 1943 als Mitglied der Résistance ins KZ Buchenwald. In seinen autobiografischen Büchern „Die große Reise“, „Schreiben oder Leben“ und „Der Tote in meinem Namen“ berichtet er von seiner Lagererfahrung und der unmittelbaren Nachkriegszeit. Von 1988 bis 1991 war er spanischer Kulturminister. Heute lebt Semprún in Paris und Madrid.

...

http://www.tagesspiegel.de/kultur/index.asp?gotos=http://archiv.tagesspiegel.de/toolbox-neu.php?ran=on&url=http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/13.04.2005/1754647.asp#art

 

 

 

 

Wenn Schuld nicht mehr vom Schuldiger gelöscht werden kann, so z.B. wenn der Schuldiger gestorben ist, bleibt der Gläubiger mit seinem Anrecht auf Ausgleich der Schuld zurück. Die Schuld des Schuldners kann nun noch von Stellvertretern getilgt werden, so z.B. durch eine Opferrente des Staates oder eine Entschädigungszahlung für Zwangsarbeiter oder politische Häftlinge. Wenn jedoch niemand stellvertretend die Schuld auf sich nimmt, bleibt der Gläubiger mit seinem Anspruch allein. Dies ist bei emotionalen Schulden nicht anders als bei finanziellen. Das Gefühl des Gläubigers noch einen offenen Anspruch zu haben, führt zu Leid. Leid wird durch Trauer aufgelöst, wobei man Trauer als einen Weg auffassen kann, dass alte Selbst loszulassen und ein neues zu werden.

 

 

"Wir wollen nun auch die Bedeutung des Leidens untersuchen. Die schöpferische Lösung, so haben wir gesagt, ist den kriegführenden Parteien nicht bekannt; sie ergibt sich erst aus dem Konflikt. In diesem Konflikt werden die Parteien, ihre Gewohnheiten und Interessen, teilweise zerstört; sie erleiden Niederlagen und Schmerzen, In sozialer Kooperation streiten sich die Partner also und machen sich kaputt, sie hassen den Konflikt. Der Dichter, der ein Gedicht macht, ärgert sich über ein störendes Bild, das sich eindrängt, oder über einen Gedanken, der ihn vom Thema wegführt; er zerbricht sich den Kopf, klammert sich an seinen Vorwurf, kommt durcheinander und

ins Schwitzen. Wer in einen Konflikt verwickelt ist, kann den Schmerz aber nicht vermeiden, denn ihn jetzt zu unterdrücken, würde nicht Lust, sondern Unlust bereiten, Langeweile, Unbehagen und nagenden Zweifel. Außerdem wirkt der Konflikt selbst im Schmerz noch erregend. Wie wird nun der Schmerz tatsächlich am Ende doch noch verringert?

Indem man schließlich »aus dem Weg geht«, um die große Regel des Tao zu zitieren. Man löst sich von seiner vorgefaßten Idee, wie es ausgehen »müßte«. Und in die so entstandene »fruchtbare Leere« strömt die Lösung ein. Das heißt, man wird handgemein, spielt die eigenen Interessen und Fertigkeiten aus, läßt sie aufeinanderprallen, um den Konflikt zuzuspitzen und um sie zerstört und verändert in die heraufdämmernde Idee eingehen zu lassen; und schließlich klammert man sich an seine Interessen nicht mehr als an die »eigenen Interessen. In der Erregung des Schöpfungsvorgangs findet man zu einer schöpferischen Unparteilichkeit zwischen den sich befehdenden Kontrahenten, und dann, in einem ganz unverantwortlichen, fröhlichen Gemetzel, tobt nun wahrscheinlich jeder der Kontrahenten alle seine Aggressionen für und wider die eigene Seite aus. Aber das Selbst wird nun nicht länger zerstört, denn es findet jetzt erst heraus, was es ist.

Die Frage ist nun wieder, ob dieselbe Interpretation der Bedeutung von Schmerz und Leiden und der Mittel, sie zu lindern, für somatische wie für emotionale Schmerzen und Leiden gilt. Wir wollen uns für einen Augenblick vergegenwärtigen, welches die Funktion von Schmerz ist.

Schmerz ist in erster Linie ein Signal; er lenkt Aufmerksamkeit auf eine unmittelbar drohende Gefahr, zum Beispiel für ein Körperorgan. Die spontane Reaktion ist, aus dem Weg zu gehen, oder, wenn das nicht möglich ist, den Gefahrenherd zu vernichten. Kreatürliches Leben bleibt beim Schmerz oder Leiden nicht lange stehen; wenn der Schaden fortwirkt und nichts sinnvoll getan werden kann, um ihm abzuhelfen, wird das Lebewesen für den Schmerz taub oder sogar ohnmächtig. (Die neurotische Reaktion, den verletzten Körperteil zu berühren, um den Schmerz hervorzulocken, ist ein Wunsch nach Empfindung an der unempfindlichen Stelle; auch dies ist wahrscheinlich ein nützliches Signal, wenn auch schwer zu interpretieren.)

Welches ist nun die Funktion langwierigen Leidens, wie es unter Menschen häufig ist? Wir wollen die Vermutung wagen, daß es uns dazu bewegen soll, uns des unmittelbar gegenwärtigen Problems anzunehmen und dann aus dem Weg zu gehen, alle Kräfte gegen die Gefahr aufzubieten und dann aus dem Weg zu gehen, nutzloses Befangensein zu lockern, den Konflikt toben und zerstören zu lassen, was zerstört werden muß.

 

Nehmen wir zwei einfache Fälle zur Illustration: Ein Mann ist krank; er versucht, seinen Geschäften nachzugehen und leidet; zu der Einsicht gezwungen, daß er nun ein ganz anderes Geschäft hat, kümmert er sich um seine Krankheit, legt sich hin und wartet; das Leiden läßt nach, und er schläft ein. Oder der Tod eines geliebten Menschen: Es gibt einen traurigen Konflikt zwischen intellektuellem Hinnehmen einerseits, Wünschen und Erinnerungen andererseits. Der Durchschnittsmensch versucht sich abzulenken, wer aber mehr von sich verlangt, gehorcht dem Zeichen und gibt sich dem Leiden hin; er ruft sich die Vergangenheit zurück und sieht seine Gegenwart hoffnungslos versperrt. Er weiß nicht, was er tun soll, jetzt, da alles aus den Fugen ist; die Trauer, die Verwirrung und das Leiden dauern lange, denn so vieles muß zerstört und vernichtet und so vieles assimiliert werden, und währenddessen darf er nicht seinen unwichtigen Geschäften nachgehen und den Konflikt vorsätzlich unterdrücken. Schließlich ist die Trauerarbeit erledigt, der Mensch verändert; er nimmt nun eine Haltung schöpferischen Desinteresses ein, und alsbald werden neue Interessen vorrangig.

Emotionales Leiden ist ein Mittel, die Isolierung des Problems zu verhindern, damit das Selbst im Durcharbeiten des Konflikts im Felde des Gegenwärtigen wachsen kann. Je eher man bereit ist, im Ankämpfen gegen den zerstörerischen Konflikt nachzugeben, desto schneller ist das Leiden vorüber. (Diese Interpretation des Leidens als Trauer, als Mittel, das alte Selbst fahren zu lassen, um sich zu ändern, erklärt, warum Leiden von selbstzerstörerischem Verhalten begleitet ist, wie etwa sich die Haut zu zerkratzen, sich gegen die Brust zu schlagen, sich die Haare zu raufen.)

Der Arzt sieht natürlich im Gefühlskonflikt und im Leiden die Gefahr, der Patient könne sich im Wüten gegen sich selbst zerstören, sich in Stücke reißen. Dies ist wirklich eine Gefahr. Aber man begegnet ihr nicht notwendig mit der Schwächung des Konflikts, sondern mit der Stärkung des Selbst und des Selbstgewahrseins. Wenn man sich klarmacht, daß der Konflikt der eigene Konflikt ist und daß man sich selber in Stücke reißt, so tritt ein neuer dynamischer Faktor in die Situation ein, nämlich man selbst. Dann, wenn der Konflikt ausgefochten und zugespitzt wird, erreicht man früher oder später die Haltung der schöpferischen Unparteilichkeit und identifiziert sich mit der heraufdämmernden Lösung."

Frederick S. Perls; Paul Goodman; Ralph F. Hefferline: “Gestalttherapie. Grundlagen“, dtv, 1979, S. 150-52 

 

 

 

 

 

Verzeihen

Wenn wir in der S-Bahn unabsichtlich jemanden auf den Fuß getreten sind, bitten wir in aller Regel um Verzeihung. Damit wollen wir dem anderen signalisieren, dass wir dies unabsichtlich getan hätten. Es gibt hier keine Schuld, denn Schuld setzt die Definition voraus, dass Unrecht geschehen wäre. Jemanden unbeabsichtigt auf den Fuß zu treten ist jedoch nach allgemeiner Übereinkunft kein Unrecht.

Wenn wir mit dem Auto unabsichtlich, weil unachtsam bei Rot über die Ampel gefahren sind und dabei eine Kind schwer verletzt haben, das durch den Unfall fortan stark behindert oder gar gestorben ist, könnten wir die Eltern des Kindes um Verzeihung bitten. Würden die Eltern dies verzeihen, so müsste man sich sicherlich fragen, ob das Kind seinen Eltern überhaupt wichtig wäre. Angesichts der Schwere der Folgen wäre eher zu erwarten, wenn die Eltern des Kindes eine Verzeihung ablehnen. Der Täter / die Täterin sollte statt eines solchen unseriösen Wunsches nach Verzeihung, der ihn kaum was kostet, besser eine Wiedergutmachung leisten. So vielleicht zehn Jahre lang jeden Monat 5 Prozent seines Einkommens auf das Spendenkonto eines Kinderhospizes überweisen.

Wenn eine Frau heimlich fremd geht und ihrem Mann dies bekannt wird und er sie zur Rede stellt, kann sie ihren Mann um Verzeihung bitten. Die Bitte um Verzeihung kann der Mann als Eingeständnis von Schuld und als Unterwerfungsakt seiner Frau sehen. Negativ gesprochen, die Frau demütigt sich vor ihm, positiv gesprochen sie übt sich in Demut. Der Mann verzeiht ihr schließlich "großmütig". Damit steht er als Opfer und seine Frau als Täterin da. Solche Arrangements sind jedoch recht krisenanfällig. Weder der Mann noch die Frau tun sich damit einen Gefallen, da bei der erst besten Gelegenheit, die geschaffene Aufspaltung in Opfer und Täter/in wieder in Frage gestellt wird. Zwischen einem Täter / Täterin und einem Opfer gibt es keine gleichwertige Beziehung, daher ist die Beziehung nachhaltig gefährdet.

 

Wenn ein 29-jähriger Mann, der sein Studium nicht geschafft hat, Suizid begeht und seinen Eltern in einem "Abschiedsbrief" schreibt: 

 

"Liebe A, lieber B...,

... ich gehe in Frieden und verzeihe Euch.

in Liebe 

Euer C"

 

so ist das zum einen von dem gelogen, denn im Akt des Suizids drückt der Sohn gegenüber seinen Eltern seinen Hass aus. Wenn er ihnen seine Liebe zeigen wollte, dann würde er versuchen, seinen Eltern Glück zu schenken und nicht Unglück über sie bringen, wie er es durch seinen Suizid tut.

Der Sohn stellt sich darüber in einer Art narzisstischen Größenwahn über seine Eltern, in dem er ihnen "großzügig" verzeiht, grad so als ob es einem Sohn anstünde, seinen Eltern, die ihm das Leben geschenkt haben und die wie alle Eltern sicher nicht perfekt waren, zu verzeihen.

Da ist der Amokläufer, der seinen Selbsthass nach außen richtet wenigstens ehrlich. Er verzeiht seinen Opfern nicht.

 

 

 

 

 

Wenn es keinen Ausgleich gibt

Mitunter erscheint die Schuld eines Menschen so hoch, dass es seitens des Gläubigers oder eines Vertreters des Gläubigers unmöglich erscheint einen Ausgleich der Schuld, sei es durch Entschuldigung, Reue, Sühne oder Strafe  zu akzeptieren. Dieses Phänomen kann man auch in Paarberatungen beobachten, was dann allerdings zu der Frage führt, warum das Paar dennoch an der Beziehung festhält, obwohl diese vom ungelösten Schuldvorwurf kontaminiert ist und das Paar daher bei Aufrechterhaltung des Schuldvorwurfes nicht glücklich werden kann (11.08.2008).

Gewalt bedinge Gewalt soll Yoko Ono gesagt haben und vielleicht entspricht es dem Bedürfnis nach einem gerecht erscheinenden Ausgleich, dass ein Mörder für seine Tat lebenslänglich in Haft bleibt. 

 

 

Mörder von John Lennon bleibt in Haft

New York - Der Mörder von John Lennon, Mark Chapman (53), bleibt auch 28 Jahre nach der Tat weiter hinter Gittern. Ein Gericht in New York lehnte auch den fünften Antrag Chapmans auf Haftentlassung ab. Wie die Zeitung „New York Daily News“ am Mittwoch berichtete, bescheinigten die Richter dem Gefangenen zwar gute Führung. Angesichts der Schwere der Tat würde seine Freilassung jedoch den Respekt vor dem Gesetz unterminieren, hieß es.

Yoko Ono, die Witwe des legendären Beatles-Gitarristen, hatte zuvor erneut an die Justiz appelliert, Chapmans Antrag nicht zu folgen. Sie fürchte um ihre Sicherheit und die Sicherheit der beiden Söhne Lennons. Zudem sei auch Chapman selbst gefährdet. „Es gibt so viele Leute, die ihn nicht mögen. Es ist sicherer für ihn, im Gefängnis zu bleiben“, sagte sie.

Der geistig verwirrte Mann hatte Lennon 1980 vor dessen Haus in New York mit mehreren Schüssen getötet. Obwohl mehrere Gutachten Chapman eine Psychose bescheinigten, erklärte er sich selbst des Mordes schuldig und wurde zu einer Freiheitsstrafe von mindestens 20 Jahren verurteilt. Seit dem Jahr 2000 kann er alle zwei Jahre um Entlassung bitten. Yoko Ono hat sich der Forderung aber immer widersetzt. Gewalt bedinge Gewalt, sagte sie einmal. dpa

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 14.08.2008)

www.tagesspiegel.de/weltspiegel/;art1117,2592562

 

 

 

 

 

Ungesühnte Schuld

Mitunter vergehen Jahrzehnte und ein ehemaliges Opfer ist inzwischen Staatspräsident doch die Schuld der Täter bleibt dennoch ungesühnt. Statt dessen versucht der Staatspräsident die Schuld zu refraimen und erklärt die Opfer zu Helden. Solcherart gewandelt gibt es keine Opfer und somit auch keine Täter mehr.

 

 

Die vergessene Diktatur

In Brasilien wurde kein Folterknecht der Militärjunta je angeklagt. Dabei wird es wohl auch bleiben

Wolfgang Kunath

RIO DE JANEIRO. Es war kein besonders radikaler Standpunkt, den Brasiliens Justizminister Tarso Genro vertrat, und dennoch wurde er sofort zum Prügelknaben der Nation. Gemeinsam mit seinem für Menschenrechte zuständigen Kabinettskollegen Paulo Vannucchi vertrat Genro kürzlich die Ansicht, Folter oder Vergewaltigung fielen nicht unter die "politischen Verbrechen", die das 1979 verabschiedete Amnestiegesetz von der Strafverfolgung ausnehme. Die Feststellung hob ab auf die Zeit der brasilianischen Militärjunta 1964 bis Mitte der 80er Jahre. Folter sei nicht nur durch internationale Konventionen geächtet, sondern habe selbst nach den Maßstäben der damaligen Diktatur als Verbrechen zu gelten - und müsse folglich bestraft werden, auch heute noch.

Archive unter Verschluss

"Man muss allgemein analysieren, wann die Befugnisse eines vom Staat verliehenen Amtes überschritten werden und welche Verantwortung der Staatsdiener trägt, der diese Befugnisse überschreitet und Folter verübt", sagte Genro und löste einen Sturm der Entrüstung aus. Dabei wollen er und Vannucchi das brasilianische Amnestiegesetz beileibe nicht revidieren. Sie wollen es eher ganz genau anwenden - und Folter nimmt das Gesetz eben nicht von der Strafverfolgung aus.

Das Gesetz war 1979 von den Militärs verkündet worden und gilt als Wendepunkt in der Geschichte der brasilianischen Diktatur. Tausende kehrten damals aus dem Exil zurück, das Regime öffnete sich langsam und ließ nach und nach wieder normale Verhältnisse zu, auch wenn das Land erst 1986 zur Demokratie zurückkehrte. Die Amnestie war ein politischer Kompromiss, der pauschal bei "politischen Verbrechen" Straffreiheit zusicherte - und damit de facto die Täter und die Opfer gleichsetzte. Dabei blieb es - anders als in Chile, Argentinien und Uruguay, wo die Amnestiegesetze, die die Diktaturen bei ihrem Abgang erließen, revidiert wurden. Bis heute sind die Archive der Diktatur unter Verschluss, ist kein einziger der damaligen Täter in Uniform auch nur angeklagt, geschweige denn bestraft worden. Das liegt auch daran, dass die Zahl der Diktatur-Opfer in Brasilien viel kleiner ist als in den Nachbarländern. Entsprechend geringer ist der Druck auf die Verantwortlichen.

Die Zeitung O Globo, der bis heute anhängt, die Diktatur damals gerechtfertigt zu haben, befand nach dem Vorstoß der Minister: "Ebenso anachronistisch wie schädlich für die brasilianische Demokratie". Andere Medien äußerten sich ähnlich. Keine Zeile darüber, dass Widerstand vielleicht legitim gewesen sein könnte. Lasst die Vergangenheit ruhen, lautete der Tenor der Leserbriefe - gemäß der brasilianischen Wesensart, Konflikte lieber unter den Teppich zu kehren. Der Hinweis auf die recht üppigen Wiedergutmachungs-Zahlungen, die manche Opfer der Diktatur erhalten, durfte nicht fehlen, ebenso wenig wie die Unterstellung, die Minister führten eine Art persönlichen Rachefeldzug. Denn beide waren damals in der militanten Linken aktiv, beide wurden verfolgt.

Auch Präsident Lula wiegelt ab

Zwar gibt es auch andere Stimmen, doch die sind in der Minderzahl. Präsident Luiz Inacio Lula da Silva, der damals als Gewerkschaftsführer aktiv war und auch im Gefängnis saß, wiegelt mit feinem Gespür für das, was die Mehrheit hören will, ebenfalls ab: "Immer wenn wir von den Studenten und den Arbeitern sprechen, die damals starben, schimpfen wir auf jemanden, der sie getötet hat", beklagte sich der Präsident in aller Öffentlichkeit, "dieses Martyrium wird nie enden, wenn wir nicht endlich lernen, unsere Toten als Helden zu sehen, und nicht als Opfer".

Nach dem Vorstoß der Minister kam es zu einem Treffen im Militär-Club von Rio de Janeiro, wo die Mitglieder, allesamt in Zivil, kräftig vom Leder zogen - unter anderem gegen "die Terroristen, die unser Land mit Blut befleckt haben" und heute "wichtige Ämter" in der Regierung inne hätten. Anwesend war auch Oberst Brilhante Ustra - ihm wird vorgeworfen, damals den Folterapparat geleitet zu haben.

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Foto: Sao Paulo 1968: Ein Teilnehmer an den Studentenprotesten in der Stadt wird misshandelt. Viele Juntagegner verschwanden damals in den Gefängnissen.

18.08.2008

www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2008/0818/politik/0023/index.html

 

 

 

 

 

Wenn Unrecht ungesühnt Vergangenheit wird, wo bleibt dann die Schuld?

 

"Das Mädchen mit den Napalm-Wunden wirbt für den Frieden

Ihr Foto ging 1972 um die ganze Welt. Als die US-Armee einen Napalm-Angriff auf Kim Phuks vietnamesisches Heimatdorf Trang Bang fliegt, reißt sich die Neunjährige die brennenden Kleider vom Leib und rennt schreiend vor den Flammen davon. Das Bild des Fotografen Nick Ut wird mit dem Putlitzer-Preis ausgezeichnet.

...

Schwarz-Weiß-Fotos zeigen sie 1984 in Ludwigshafen kurz vor ihrer letzten Operation. 17-mal musste sie sich wegen ihrer schweren Verbrennungen nach dem Angriff operieren lassen.

Hass empfindet Kim Phuk nicht gegen die US-Soldaten von damals. `Ich bin so dankbar, dass ich gelernt habe, mit Liebe, Hoffnung und Vergebung zu leben. Diese Eigenschaften sind stärker als Napalmbomben.`

Sie möchte Menschen verstehen lassen, wie schrecklich Kriege sind - egal wer sie anzettelt. Deswegen hält Kim Phuk Vorträge auf der ganzen Welt und setzt sich für kriegsversehrte Kinder ein. Für die Unesco ist sie Botschafterin des guten Willens."

aus: "Der Tagesspiegel", 17.10.2005, s. 11

 

 

In diesem kurzen Beitrag fällt folgendes auf. Gäbe es kein Foto des brennenden Mädchens, hätte kaum jemand Notiz davon genommen, was dem Kind angetan wurde. Gäbe es nicht das Foto, das die Weltöffentlichkeit erreicht hat, so hätte das Mädchen und spätere Frau kaum die Chance gehabt eine der Schwere der Verletzung angemessene Behandlung zu bekommen. 

Kim Phuk "möchte Menschen verstehen lassen, wie schrecklich Kriege sind", sie hat es selbst am eigenen Leibe erlebt und kann mit ihrer Friedensarbeit dem Geschehenen noch einen Sinn geben. Dass sie einen solchen Weg gehen kann, hat offenbar auch mit dem Umstand zu tun, dass die Schuld der Napalmbomben abwerfenden amerikanischen Piloten, von denen sicher kein einziger individuell zur Verantwortung gezogen wurde, nach überwiegendem gesellschaftlichen Übereinkommen als feststehend gilt. 

Ähnliches lässt sich zu Nelson Mandela sagen. Seine Status als prominentes Opfer der südafrikanischen Apartheidpolitik ist international allgemein anerkannt. Dies hat ihm sicher dabei geholfen, eine auf Aussöhnung orientierte Politik zwischen Schwarzen und Weißen zu befördern.

 

Nicht jeder geht so mit Schuld um, wie es Kim Phuk oder Nelson Mandela getan haben.

Paul Watzlawick geht in seinem Buch "Anleitung zum Unglücklichsein" auf das Thema Schuld und Unrecht, bezugnehmend auf George Orwell ein:

 

"Im Jahre 1945, in seiner Eigenschaft als Kriegsberichterstatter, besuchte Orwell unter anderem auch Lager für gefangene Kriegsverbrecher. Dabei wurde er Zeuge, wie ein junger Wiener Jude, der die Verhöre leitete, einem Häftling, der einen hohen Rang in der Politischen Abteilung der SS bekleidet hatte, einen fürchterlichen Tritt gegen dessen gequetschten und unförmig geschwollenen Fuß versetzte.

»Man konnte ziemlich sicher sein, daß er Konzentrationslager befehligt und Folterungen sowie Erhängungen angeordnet hatte. Kurz gesagt, er repräsentierte alles, wogegen wir in den vergangenen fünf Jahren gekämpft hatten...

Es ist absurd, einen deutschen oder österreichischen Juden dafür zu tadeln, daß er erlittenes Leid den Nazis heimzahlt. Der Himmel weiß, was für eine Rechnung dieser Mann hier zu begleichen haben mochte; höchstwahrscheinlich war seine ganze Familie ermordet worden; und letzten Endes ist selbst ein willkürlicher, harter Fußtritt für einen Gefangenen eine überaus geringe Sache, verglichen mit jenen Greueltaten, die das Hitlerregime begangen hatte. Doch diese Szene und vieles andere, was ich in Deutschland sah, haben mir eindringlich vor Augen geführt, daß die ganze Vorstellung von Vergeltung und Bestrafung eine kindische Traumvorstellung ist. Strenggenommen gibt es so etwas wie Vergeltung oder Rache gar nicht. Rache ist eine Handlung, die man begehen möchte, wenn und weil man machtlos ist: Sobald aber dieses Gefühl des Unvermögens beseitigt wird, schwindet auch der Wunsch nach Rache.

Wer wäre nicht 1940 bei dem Gedanken, SS-Offiziere mit Füßen getreten und erniedrigt zu sehen, vor Freude in die Luft gesprungen? Doch wenn dieses Handeln möglich wird, erscheint es einem nur noch pathetisch und widerlich.«"

George Orwell: "Rache ist sauer", ausgewählte Essays, Diogenes Zürich 1975

Zitiert in Paul Watzlawick, "Anleitung zum Unglücklichsein", 1983 Piper Verlag, München, 2004 JubiläumsEdition, S. 69-71

 

 

 

Vergeltung, Bestrafung und Rache sind nach Orwell "eine kindische Traumvorstellung", sobald sie denn tatsächlich realisierbar sind und, so Orwell,  "wenn dieses Handeln möglich wird, erscheint es einem nur noch pathetisch und widerlich". Watzlawick schließt sich offenbar der Sichtweise von Orwell an, doch wir wissen, Watzlawick ist radikaler Konstruktivist, was nichts anderes heißt, als das er sich so wie jeder andere auch, seine Wirklichkeit (zweiter Ordnung) selbst konstruiert. Von daher ist auch die Wirklichkeit des jungen Wiener Jude, der die Verhöre leitete, und "einem Häftling, der einen hohen Rang in der Politischen Abteilung der SS bekleidet hatte, einen fürchterlichen Tritt gegen dessen gequetschten und unförmig geschwollenen Fuß versetzte" eine von vielen möglichen Reaktionsformen, so wie die Richter beim Nürnberger Kriegsverbrecherprozess zu der Entscheidung kamen, eine Reihe der angeklagten Kriegsverbrecher zum Tode zu verurteilen und dann dem Henker zu übergeben. Das muss für den Beobachter, so wie auch ein wohlverdienter Fußtritt nicht unbedingt "pathetisch und widerlich" sein, sondern einem Bedürfnis nach Ausgleich und Sühne entsprechen.

 

Wenn das Opfer real ohnmächtig ist, das heißt, keinen nennenswerten Einfluss auf das ihm aktuell Widerfahrene hat,  sind Vergeltung, Bestrafung und Rache verständliche Wünsche, die aber gerade auf Grund des Ausgeliefertseins und der realen Ohnmacht nur Wünsche bleiben können. Ist die Zeit der Ohnmacht vorbei, kann das frühere Opfer eine neue Haltung entwickeln, der Übergang in diese neue Haltung braucht aber seine je eigene Zeit. Bei manchen Menschen scheint dies nie zu gelingen und so gibt es nicht wenige Menschen, die Rache-, Bestrafungs- und Vergeltungsphantasien haben, obwohl die Zeit längst vorbei ist, in der ihnen Unrecht geschehen ist. Dies lässt sich vielleicht auch mit dem Begriff des Traumas erklären.

 

 

 

 

 

Erinnerung 

 

„Eines Tages, um den 5. August [...] wurde ich zufällig Zeuge des Abmarsches von Janusz Korczak und seinen Waisen aus dem Ghetto. Für jenen Morgen war die "Evakuierung" des jüdischen Waisenhauses, dessen Leiter Janusz Korczak war, befohlen worden; er selbst hatte die Möglichkeit sich zu retten und nur mit Mühe brachte er die Deutschen dazu, daß sie ihm erlaubten, die Kinder zu begleiten. Lange Jahre seines Lebens hatte er mit Kindern verbracht und auch jetzt, auf dem letzten Weg, wollte er sie nicht allein lassen. Er wollte es ihnen leichter machen. Sie würden aufs Land fahren, ein Grund zur Freude, erklärte er den Waisenkindern. Endlich könnten sie die abscheulichen, stickigen Mauern gegen Wiesen eintauschen, auf denen Blumen wüchsen, gegen Bäche, in denen man würde baden können, gegen Wälder, wo es so viele Beeren und Pilze gäbe. Er ordnete an, sich festtäglich zu kleiden und so hübsch herausgeputzt, in fröhlicher Stimmung, traten sie paarweise auf dem Hof an. Die kleine Kolonne führte ein SS-Mann an, der als Deutscher Kinder liebte, selbst solche, die er in Kürze ins Jenseits befördern würde. Besonders gefiel ihm ein zwölfjähriger Junge, ein Geiger, der sein Instrument unter dem Arm trug. Er befahl ihm, an die Spitze des Kinderzuges vorzutreten und zu spielen - und so setzen sie sich in Bewegung. Als ich ihnen an der Gęsia-Straße begegnete, sangen die Kinder, strahlend, im Chor, der kleine Musikant spielte ihnen auf und Korczak trug zwei der Kleinsten, die ebenfalls lächelten, auf dem Arm und erzählte ihnen etwas Lustiges. Bestimmt hat der "Alte Doktor" noch in der Gaskammer, als das Zyklon schon die kindlichen Kehlen würgte und in den Herzen der Waisen Angst an die Stelle von Freude und Hoffnung trat, mit letzter Anstrengung geflüstert: "Nichts, das ist nichts Kinder..." um wenigstens seinen kleinen Zöglingen den Schrecken des Übergangs vom Leben in den Tod zu ersparen.“

Władysław Szpilman, Augenzeuge

http://de.wikipedia.org/wiki/Janusz_Korczak

 

 

 

Wozu Erinnerung, wenn die Opfer und die Täter/innen längst tot sind?

 

 

Theater "Wider das Vergessen"

... Große Beachtung weit über Sulzburg hinaus haben die szenischen Lesungen der Jugendtheatergruppe der evangelischen Kirchengemeinden Sulzburg und Laufen gefunden. Unter dem Motto "Wider das Vergessen" haben die Jugendlichen unter der Leitung des Theaterpädagogen, Schauspielers und Regisseurs Willi Sander mit Stücken wie "Als unsichtbare Mauern wuchsen" nach dem Roman von Ingeborg Hecht, "Synchronisation in Birkenwald" von Viktor Emil Frankl sowie Günter Eichs Hörspiel "Die Mädchen aus Viterbo" und zuletzt mit Wolfgang Borcherts Theaterstück "Draußen vor der Tür" eindringlich und berührend ein Thema auf die Bühne in der Sulzburger Synagoge gebracht, das, so Willi Sander, "in unserer Gesellschaft noch unerlöst ist".

Dass die Jugendlichen mit ihrer Auseinandersetzung mit dem Holocaust beim Publikum tatsächlich einen Nerv getroffen haben, zeigte sich in der Vergangenheit nicht nur in den Zuschauerreaktionen, sondern auch in der wachsenden Zahl der Zuschauer. Für die Fortsetzung der Theaterreihe mit dem Theaterstück "Janusz Korczak und die Kinder" von Erwin Sylvanus wurden daher von Anfang an sechs Aufführungstermine festgesetzt. Schon seit März vergangenen Jahres hatte sich Willi Sander mit dem Stück beschäftigt, hatte angefangen sich in die Figur des berühmten jüdischen Kinderarztes und Pädagogen hineinzudenken. Doch eineinhalb Monate nach Probenbeginn im Oktober musste er sich aus gesundheitlichen Gründen aus dem Projekt zurückziehen. Für die jugendlichen Schauspieler war die Nachricht zunächst ein Schock, der erst einmal verarbeitet werden musste. Bei einer Krisensitzung fasste die Gruppe jedoch den Entschluss, ohne Willi Sander weiterzumachen und übertrug die Regie an Anna Gehlhaar, die zuvor schon Willi Sander assistiert hatte.

"Das hat die Gruppe unheimlich zusammengeschweißt", berichtet Anna Gehlhaar. Außerdem waren wir "schon so tief drin in dem Stück, dass wir es unbedingt machen wollten". ...

11.01.2010

http://www.badische-zeitung.de/sulzburg/inszenierung-ist-geplatzt--25392893.html

 

 

 

 

Wozu Erinnerung, wenn die Opfer und die Täter/innen längst tot sind?

Erinnerung dient den Lebenden, denn Erinnern schafft einen Platz im Herzen und im Verstand der Menschen, acht zu geben, dass sich bestimmte schlimme Ereignisse der Vergangenheit nicht wiederholten, sei es in dem wir selber sensibler für unser Tun und Lassen werden oder sei es, dass wir im Außen den Versuchen wehren, altes Leid neu zu errichten, sei es durch offen totalitäres Handeln brauner "Kameradschaften" oder technokratisches Handeln der bürokratischen Kaste, die unauffällig im heutigen staatlichen Verwaltungsapparat platziert, auf Gelegenheiten wartet, subtile Herrschaft im Namen des Gesetzes zu entfalten.

Erinnerung ist aber auch ein spirituelles Geschehen. In der Erinnerung nehmen wir Kontakt auf mit den inzwischen lange verstorbenen Verfolgten, Eingesperrten, Gefolterten und Ermordeten. Dieses spirituelle Geschehen einer Kontaktaufnahme ist im Sinne des radikalen Konstruktivismus eine Wirklichkeit zweiter Ordnung. Wir tun etwas, an das wir glauben, was aber keine Wirklichkeit an sich ist. In dem wir aber daran glauben, wird es dann doch noch zu einer Wirklichkeit, die Wirklichkeit unseres Glaubens. Die Wirklichkeit unseres Glaubens schafft Identität. Identität schafft Sicherheit in einer unsicher geglaubten und gefühlten Welt.

 

 

 

 

 

Versöhnung

Versöhnung bedeutet letztendlich die individuelle und kollektive Annahme dessen was geschehen und nicht mehr zu ändern ist. In so fern bedarf es bei der Versöhnung nicht zwingend zweier Parteien, die in unterschiedlich verteilten Umfang schuldig oder nicht schuldig sind.

Versöhnen kann sich somit auch ein Mensch, der Opfer einer schweren Gewalttat geworden ist. Die Versöhnung findet hierbei nicht mit dem Täter oder der Täterin statt, sondern mit dem Schicksal als einer letztlich vom Menschen nur in einem bestimmten Umfang zu beeinflussenden äußeren "Macht".

Versöhnung zwischen zwei oder mehr Parteien kann stattfinden zwischen den beteiligten Konfliktparteien so z.B. zwischen schwer zerstrittenen Familienmitgliedern oder durch Stellvertreter der Konfliktparteien wie etwa den Kindern der Konfliktparteien oder durch Repräsentanten der Konfliktparteien, wie etwa die Staatsoberhäupter Frankreichs und Deutschlands.

Versöhnung bedeutet Anerkennung des Geschehenen und aufeinander zu gehen, Anerkennung des dem anderen widerfahrenen Leid, Anerkennung der von ihm erlebten Kränkung.

Versöhnung kann individuell stattfinden als Versöhnung mit dem erfahrenen und leidvoll erlebten Schicksal. In so fern kann sich ein Mensch aussöhnen, ohne dass eine andere Konfliktpartei beteiligt wird. So etwa bei dem Verlust eines Kindes nach einer Kindesentführung oder nach dem Verlust von nahe stehenden Angehörigen bei einem Mord. In so fern hat jeder Mensch die Möglichkeit, die Position des Opfers zu verlassen, die ihm durch bestimmte leidvolle Ereignisse zunächst zugewiesen wird.

 

 

 

"Lasst Euch Versöhnen" 

Foto von Fritz Heinze (Großvater von Peter Thiel), links Tochter Katrin, rechts Sohn Peter (um 1936?)

Die Versöhnungskirche in Leipzig-Gohlis, 1932 eingeweiht, ist eine der wenigen bedeutenden Kirchenbauten der klassischen Moderne in Deutschland (Stahlbetonskelettbauweise) im Sinne der Bauhausarchitektur mit bildkünstlerischer Ausstattung jener Zeit. Die Leitung dafür war M. Alf Brumme (1891-1967) übertragen.

 

 

 

Lasst Euch versöhnen, so eine Inschrift an der 1932 eingeweihten Versöhnungskirche in Leipzig-Gohlis, mit der auf den kollektiven Massenmord im 1. Weltkrieg Bezug genommen wird. Doch ein großer Teil der Menschen in Deutschland hatte aus den Schrecknissen des 1. Weltkrieges leider nichts konstruktives dazugelernt und wählte sich 1933 in bürgerlich-demokratischer Wahl mit Hitler und Konsorten die eigenen zukünftigen Schlächter.

Lasst Euch versöhnen, warum nicht, doch wer mit wem? Der ehemalige französische Soldat mit dem ehemaligen deutschen Soldaten, die unhinterfragt die Tötungsbefehle ihrer Vorgesetzten ausführten: Oder die Deutschen mit ihrem ins holländische Exil geflohenen Kaiser Wilhelm, Massenschlächter von Gottes Gnaden, nach dem im Jahr 2009 noch immer viele Straßen und Plätze in Deutschland benannt sind?

 

 

 

Marietta Jaeger

Mitbegründerin und Vorstandsmitglied

JOURNEY OF HOPE... Reise der Hoffnung ...

from violence to healing ™ von der Gewalt zur Heilung ™

 

Marietta Jaeger's daughter Susie was abducted at the age of seven during a family camping trip in Montana. 

Marietta Jaeger`s  Tochter Susie wurde im Alter von sieben Jahren während eines Familien Camping-Ausflugs in Montana entführt. 

For over a year afterwards, the family knew nothing of Susie's whereabouts. 

Für mehr als ein Jahr wusste die Familie nichts von Susie's Aufenthaltsort. 

Shortly before the one-year anniversary of Susie's disappearance, Marietta stated to the press that she wanted to speak with the person who had taken her child. 

Kurz vor dem einjährigen Jubiläum von Susie's Verschwinden, erklärte Marietta gegenüber der Presse, dass sie mit der Person, die ihr Kind entführt hat, sprechen wolle. 

On the anniversary date, she received a call from a young man who taunted her by asking, "So what do you want to talk to me about?" 

Am Jahrestag, erhielt sie einen Anruf von einem jungen Mann, sie stellte ihm die Frage, "Was wollen Sie mit mir besprechen?"

 

Im Laufe des Jahres nach Susie's Verschwinden, kämpfte Marietta  zum Ausgleich gegen ihre Wut mit ihrem Glauben an die Notwendigkeit der Vergebung. 

Her immediate response to the young man was to ask how he was feeling, since his actions must have placed a heavy burden on his soul. 

Ihre unmittelbare Reaktion auf den jungen Mann war zu fragen, wie er sich fühle, da seine Aktionen eine schwere Belastung für seine Seele sein müsste. 

Her caring words disarmed him, and he broke down in tears on the phone. 

Ihre fürsorgliche Worte entwaffneten ihn, und er brach am Telefon in Tränen aus.  

He subsequently spoke with Marietta for over an hour, revealing details about himself and the crime that ultimately allowed the FBI to solve the case. 

Er sprach mit Marietta über eine Stunde, die Einzelheiten, über sich selbst und der Kriminalität, die letztlich dem FBI die Lösung der Fall erlaubte .

Marietta was to learn that Susie had been killed on a remote Montana ranch a week after she disappeared. 

Marietta erfuhr, dass Susie getötet worden war auf einer Remote-Montana Ranch eine Woche, nachdem sie verschwunden war. 

Despite her family's tragedy, she remains committed to forgiveness and has been an ardent opponent of the death penalty for the over 25 years since Susie's death. 

Trotz der Tragödie ihrer Familie, fühlt sie sich 25 Jahren nach dem Tod von Susie. nach wie vor dem Gedanken der Vergebung verpflichtet und ist ein glühende Gegnerin der Todesstrafe.

 

www.journeyofhope.org/old_site/People/marietta_jaeger-lane.htm

 

 

Der Begriff der Versöhnung und der sprachlich verwandte Begriff der Aussöhnung unterscheiden sich offenbar darin, dass bei einer Versöhnung die ursprünglich vorhandene Zweisamkeit nach einem heftigen Konflikt wieder hergestellt wird, so etwa bei einem Paar oder in einer zerstrittenen Familie.

 

Ode an die Freude 

...

5 Deine Zauber binden wieder

6 Was der Mode Schwert geteilt

7 Bettler werden Fürstenbrüder

8 Wo dein sanfter Flügel weilt.

...

65 Groll und Rache sei vergessen,

66 Unserm Todfeind sei verziehn,

67 Keine Träne soll ihn pressen,

68 Keine Reue nage ihn.

..

 

Friedrich Schiller (1785)

 

 

 

Was Schiller da so schön schreibt und was uns für gewöhnlich beim Silvesterkonzert die Tränen in die Augen treibt, ist eine schöne Fantasie und bestens geeignet, denen die Schuld auf sich geladen, zu billiger Entspannung zu verhelfen. In so weit ist das von Schiller vorgeschlagene Verfahren noch einfacher als der Ablasshandel der katholischen Kirche im Mittelalter, der Martin Luther erzürnte, denn letzteres kostete Geld, während die Schillersche Variante für umsonst zu haben ist.

Warum nicht Adolf Hitler und Adolf Eichmann brüderlich in die Arme nehmen und ihnen mitteilen, dass jetzt Schluss sein soll mit der Nachtragerei. Zum Schluss kann man beide noch zu Ehrenbürgern von Berlin ernennen und die NPD um die Ausrichtung des Festaktes bitten, damit jeder sehen kann, dass man es ernst meint mit der Versöhnung.

Versöhnung kann es geben, wenn zwei Kontrahenten bemerken, dass sie beide in einen Konflikt verstrickt waren, in dem jeder bedeutsame Anteile am Konflikt hat. Eine Versöhnung, bei der sich Neonazis und Nachfahren ermordeter Juden gemeinsam zum Kaffee treffen, gibt es daher nicht.  

 

 

 

 

Aussöhnung

Eine Aussöhnung kann man im Gegensatz zur Versöhnung so verstehen, dass es sich um zwei oder mehrere Beteiligte handelt, die vorher nicht als Paar oder Gemeinschaft aufgetreten sind, so etwa die beiden Länder Deutschland und Polen, die sich in der Vergangenheit nie als Gemeinschaft verstanden haben, aber nach dem verheerenden zweiten Weltkrieg zu einer neuen Form des Miteinander und des gegenseitigen Respekts gefunden haben. Dass dies gelingen konnte, ist auch dem historischen Kniefall von Willi Brand in Warschau zu danken und der Respektierung der Nachkriegsgrenze an Oder und Neiße. Unter dieser Voraussetzung kann auch der Vertreibung der Deutschen aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten und dem damit für diese Menschen erlittenen Leid gedacht werden und über eine Form der Aussöhnung nach gedacht werden.

Aussöhnung setzt voraus, dass Schuld anerkannt wurde. Aussöhnung zwischen Deutschland und Polen setzt voraus, dass Deutschland Schuld gegenüber Polen anerkennt und - warum auch nicht - Wiedergutmachung für das von Deutschen zerstörte Warschau leistet. 

Aussöhnung setzt auch voraus, dass die Vertreibung von Millionen Deutschen aus ehemals deutsch besiedelten Gebieten auch in Polen als historische Schuld anerkannt wird. Man kann diese Schuld nicht verkleinern, in dem man die größere Schuld der Deutschen dagegen stellt. 

Aussöhnung oder Versöhnung, so unsere These, setzt zwei Konfliktparteien voraus, die sich gegenseitig ins Unrecht gesetzt haben. Dies ist in der Regel bei streitenden Partnern der Fall, die im Akt der Versöhnung wieder zueinander finden oder auch bei verfeindeten Volksgruppen, die sich gegenseitig in gewalttätige Konflikte verstrickt haben. Versöhnung scheint auch nach vielen Jahren des Ausbruchs des Konfliktes und oft nachfolgend eintretenden Kontaktabbruchs und des nicht mehr miteinander Redens möglich.

Aus systemischer Sicht wird zu Recht die dichotom schwarz-weiß gemalte Täter-Opfer Perspektive, die in den 80-90-er Jahren in Deutschland absurde und hysterisch zu nennende männer- und väterfeindliche gesellschaftliche Paranoia zur Folge hatte, abgelehnt. Es gibt jedoch eine Reihe von Fällen, wo man im engeren Sinne eine klassische Täter-Opfer-Relation annehmen muss, so z.B. bei dem nationalsozialistischen Massenmord an den europäischen Juden. 

Ob es Aussöhnung oder Versöhnung mit Menschen geben kann, die schwerste Verbrechen begangen haben, erscheint als fraglich. Dies ist erst zu bezweifeln bei Täterinnen und Tätern zu, die sich ihrer schweren Schuld nicht gestellt und diese eingeräumt haben. Albert Speer war einer der wenigen Nazigrößen, die sich nach der Niederlage der NS-Diktatur mit ihrer eigenen Schuld auseinandergesetzt und zu ihrer Verantwortung bekannt haben. Der nach dem Krieg untergetauchte Mörder und KZ-Arzt Josef Mengele, hat sich für sein ungeheuerliches Tun damit entschuldigen wollen, dass wenn er es nicht getan hätte, es ein anderer an seiner Stelle getan hätte.

 

 

 

 

 

Aussöhnung mit sich selbst

Vielleicht Es ist das große Problem der Opfer, dass sie an einer erlittenen traumatischen Erfahrung auch über die Zeit in der sie diese machen mussten, festzuhalten, denn das Festhalten schafft neues Leiden, auch wenn die ursprüngliche Leidenszeit längst vorbei ist.

Doch wie kann eine Aussöhnung mit dem eigenen Schicksal und damit die Herstellung eines inneren Friedens gelingen, wenn es keine Aussöhnung von außen gibt, sei es, dass kein/e Täter/in in der anonymen Masse zu finden ist, kein Schadensersatz geleistet wird, weil sich die Täter/innen diesem Anspruch entziehen, kein Gericht schuldig spricht oder die Täter/innen hartnäckig schweigen und sich verleugnen? 

In diesen Fällen kann nur der Weg der inneren Aussöhnung gegangen werden, den man mit Frederick S. Perls so beschreiben kann:

 

Wir wollen nun auch die Bedeutung des Leidens untersuchen. Die schöpferische Lösung, so haben wir gesagt, ist den kriegführenden Parteien nicht bekannt; sie ergibt sich erst aus dem Konflikt. In diesem Konflikt werden die Parteien, ihre Gewohnheiten und Interessen, teilweise zerstört; sie erleiden Niederlagen und Schmerzen, In sozialer Kooperation streiten sich die Partner also und machen sich kaputt, sie hassen den Konflikt. Der Dichter, der ein Gedicht macht, ärgert sich über ein störendes Bild, das sich eindrängt, oder über einen Gedanken, der ihn vom Thema wegführt; er zerbricht sich den Kopf, klammert sich an seinen Vorwurf, kommt durcheinander und ins Schwitzen. Wer in einen Konflikt verwickelt ist, kann den Schmerz aber nicht vermeiden, denn ihn jetzt zu unterdrücken, würde nicht Lust, sondern Unlust bereiten, Langeweile, Unbehagen und nagenden Zweifel. Außerdem wirkt der Konflikt selbst im Schmerz noch erregend. Wie wird nun der Schmerz tatsächlich am Ende doch noch verringert?

Indem man schließlich »aus dem Weg geht«, um die große Regel des Tao zu zitieren. Man löst sich von seiner vorgefaßten Idee, wie es ausgehen »müßte«. Und in die so entstandene »fruchtbare Leere« strömt die Lösung ein. Das heißt, man wird handgemein, spielt die eigenen Interessen und Fertigkeiten aus, läßt sie aufeinanderprallen, um den Konflikt zuzuspitzen und um sie zerstört und verändert in die heraufdämmernde Idee eingehen zu lassen; und schließlich klammert man sich an seine Interessen nicht mehr als an die »eigenen Interessen. In der Erregung des Schöpfungsvorgangs findet man zu einer schöpferischen Unparteilichkeit zwischen den sich befehdenden Kontrahenten, und dann, in einem ganz unverantwortlichen, fröhlichen Gemetzel, tobt nun wahrscheinlich jeder der Kontrahenten alle seine Aggressionen für und wider die eigene Seite aus. Aber das Selbst wird nun nicht länger zerstört, denn es findet jetzt erst heraus, was es ist.

Die Frage ist nun wieder, ob dieselbe Interpretation der Bedeutung von Schmerz und Leiden und der Mittel, sie zu lindern, für somatische wie für emotionale Schmerzen und Leiden gilt. Wir wollen uns für einen Augenblick vergegenwärtigen, welches die Funktion von Schmerz ist.

Schmerz ist in erster Linie ein Signal; er lenkt Aufmerksamkeit auf eine unmittelbar drohende Gefahr, zum Beispiel für ein Körperorgan. Die spontane Reaktion ist, aus dem Weg zu gehen, oder, wenn das nicht möglich ist, den Gefahrenherd zu vernichten. Kreatürliches Leben bleibt beim Schmerz oder Leiden nicht lange stehen; wenn der Schaden fortwirkt und nichts sinnvoll getan werden kann, um ihm abzuhelfen, wird das Lebewesen für den Schmerz taub oder sogar ohnmächtig. (Die neurotische Reaktion, den verletzten Körperteil zu berühren, um den Schmerz hervorzulocken, ist ein Wunsch nach Empfindung an der unempfindlichen Stelle; auch dies ist wahrscheinlich ein nützliches Signal, wenn auch schwer zu interpretieren.)

Welches ist nun die Funktion langwierigen Leidens, wie es unter Menschen häufig ist? Wir wollen die Vermutung wagen, daß es uns dazu bewegen soll, uns des unmittelbar gegenwärtigen Problems anzunehmen und dann aus dem Weg zu gehen, alle Kräfte gegen die Gefahr aufzubieten und dann aus dem Weg zu gehen, nutzloses Befangensein zu lockern, den Konflikt toben und zerstören zulassen, was zerstört werden muß.

Frederick S. Perls; Paul Goodman; Ralph F. Hefferline: “Gestalttherapie. Grundlagen“, dtv, 1979, S. 150-152

 

 

 

Vielleicht ist ein solcher Weg den ehemaligen Buchwald-Häftlingen Naftali G. Fürst, Nikolaus Gruner und Max Hamburger gelungen.

 

 

Ein historisches Foto, drei Biografien und viel dunkle Geschichte

Drei Juden berichten in Deutschland, wie sie Auschwitz und Buchenwald überlebten – und welche Rolle ein weltberühmten Foto vom Holocaust für ihr Leben spielt...

Von Axel Vogel

Die drei rüstigen Senioren betrachten sichtlich bewegt jenes bedrückende Schwarzweißfoto, dass vor 61 Jahren um die Welt ging, Naftali G. Fürst (73), Nikolaus Gruner (77) und Max Hamburger (86) aber zeitlebens nicht mehr los lässt. Am 16. April 1945 hatte der amerikanische Soldat Private H. Miller in einer Baracke des KZ Buchenwald die Opfer einer irdischen Hölle auf Zelluloid gebannt: 26 bis zum Skelett abgemagerte Menschen zeigt die Aufnahme. Sie sind dem Tode näher als dem Leben. Dicht an dicht liegen sie auf den vier Etagen eines Holzgestells. Die einen stieren ins Leere, andere schauen angstvoll in die Kamera. Nur mühsam scheint ein nahezu nackter Mann zu stehen, an einen Balken gestützt.

 

16. April 1945: Auf dem berühmten Foto, aufgenommen von Private H. Miller nach der Befreiung des KZ Buchenwald, liegen abgemagerte Männer auf einem Holzgestell mit vier eingezogenen Zwischenböden, darunter Nikolaus Gruner (links unten), Max Hamburger (4. von links unten) und Naftali Fürst (3. Reihe, 5. von links).

 

In der Baracke, in der die Nazis den Sterbenden ihren letzten Platz zugewiesen hatten, liegen auch der damals zwölf Jahre alte Fürst, der 15-jährige Gruner und der 25 Jahre alte Hamburger. Alle drei sind auf dem Foto zu sehen, doch kennen gelernt haben sie sich erst vergangenes Jahr. Anlässlich der Gedenkfeiern zur Pogromnacht am 9. November treffen sich jetzt in Deutschland wieder - bei der Künstlerin Christiane Rohleder, deren Haus in Much bei Bonn für die Holocaust-Überlebenden zu einer Heimstätte in der Heimat ihrer einstigen Peiniger geworden ist. Eingeladen von der Archivarin des Rhein-Sieg-Kreises, Dr. Claudia Arndt, erzählten sie Siegburger Schülern die bewegende Geschichte des Fotos, auf dem sich 1945 drei leidvolle Biografien gekreuzt, dank dem sich aber auch 2006 drei Freunde gefunden haben.

 

Das Leben des niederländischen Juden Max Hamburger ändert sich 1942 schlagartig. Die Nazis untersagen ihm sein Medizinstudium in Amsterdam. Hamburger engagiert sich im Widerstand, spritzt potenzielle KZ-Insassen "transportunfähig". Seine Gruppe fliegt auf. Durch Verrat, wie er heute weiß. Mit seiner Mutter wird er nach Auschwitz deportiert. Am 10. Februar 1944, seinem 24. Geburtstag, trifft er im schlimmsten NS-Vernichtungslager ein. Er entgeht den tödlichen Arbeitskommandos, weil Ärzte gebraucht werden.

Seine Mutter stirbt in dem KZ, Hamburgers Leidenszeit geht weiter: Sein Weg führt ihn über die Arbeitslager von Groß-Rosen und Thannhausen in die KZ Flossenbürg und Ohrdruf, einem Außenlager des berüchtigten KZ Buchenwald. Als auch dort die Front näher rückt, müssen die KZ-Insassen im März 1945 zu einem Todesmarsch nach Buchenwald aufbrechen. "Das bedeutete 80 Kilometer Laufen bei Eis und Schnee sowie schlechter Verfassung", erinnert sich Hamburger. "Es ist ein Wunder, dass ich das überlebt habe." Angekommen in Buchenwald gibt es ein zweites Wunder: Max Hamburger ist so schwach, dass er sich nicht mehr zum Appell aufstellen kann und im Gras liegen bleibt. Ein SS-Mann, der des Vorfalls gewahr wird, erschießt ihn trotzdem nicht.

Am 11. April 1945 befreien die Amerikaner das Lager. In der Baracke, die für die Todgeweihten reserviert ist, fotografiert ihn am 16. April 1945 der GI Miller: Da wiegt Max Hamburger noch 28 Kilogramm.

Zwei Reihen über ihm liegt Naftali G. Fürst. Keiner kennt den anderen. Der zwölfjährige Fürst schaute damals ganz bewusst nicht in die Kamera. "Ich hatte jahrelange Lagererfahrung und wusste, dass es oft nicht gut war, die Aufmerksamkeit der Aufpasser zu erregen", erzählt er. Die Familie des Slowaken - Vater, Mutter und Bruder - war am 9. November 1944 nach Auschwitz deportiert worden. Als das KZ Mitte 1945 vor der anrückenden Roten Armee geräumt wird, findet sich Fürst "halbtot" mit seinem Bruder im Kinderblock des KZ Buchenwald wieder. Zehn Tage liegt er bewusstlos im Krankenrevier, wird dann im Bordell des Lagers gepflegt, bis die Amerikaner kommen. Bei der Suche nach einem Schlafplatz kommt er in die Baracke der Sterbenden: "Dort suchte ich einfach einen Schlafplatz." Trotzdem erlebte er die Befreiung tieftraurig. Naftali G. Fürst ringt nach Fassung wenn er erzählt, dass die Nazis seinen Bruder noch in letzter Sekunde aus dem Kinderblock deportiert hatten – abtransportiert in Richtung des KZ Theresienstadt. Doch der Bruder wie auch seine Familie überlebt den Holocaust - jeder an einem anderen Ort.

So viel Glück hatte Nikolaus Gruner nicht, der auf dem 1945 aufgenommenen Bild nur wenige Meter neben Max Hamburger in der untersten Pritschenreihe liegt. Die Nazis verschleppten den ungarischen Juden im April 1944 nach Auschwitz. Mit ihm seine Eltern und drei Geschwister. Auf der berüchtigten Rampe des KZ werden sie getrennt. Später wird er erfahren: nur seine Schwester kommt davon. Unter großen Schmerzen bekommt er die Nummer "A 11104" eintätowiert. Doch das ist nichts gegen die Seelenqualen, die er erleidet, als ihn SS-Männer zum Duschen schicken: "Hier hast du eine reine jüdische Seife. Die haben wir aus dem Fett Deiner Mutter gemacht", erklärte ihm ein Bewacher hämisch. Zum Weinen verkroch sich der Junge auf das Dach einer Baracke – und in der Erinnerung daran fließen heute noch die Tränen. Es hilft nichts. Der kleine, nur 48 Kilogramm Halbwüchsige muss von nun an 50 Kilo schwere Zementsäcke schleppen.

Um den 14. Januar 1945 - etwa zeitgleich mit Fürst - wird Gruner von Auschwitz in einem offenen Waggon gen Westen deportiert. Fast die Hälfte der Häftlinge stirbt dabei an Kälte und Entkräftung. "Wir wärmten uns an den Toten", so Gruner. Wie Fürst landet er im Kinderblock von Buchenwald. Körperlich und seelisch ein Wrack, rettet ihn eine Finte: Bei der Räumung des Lagers durch die deutschen Bewacher täuscht er vor, austreten zu müssen, und flüchtet in die Sterbebaracke: "Ich habe mich einfach auf die Pritsche geschmissen."

Nach der Befreiung gehen die drei verschiedene Wege. Der Künstler Nikolaus Gruner lebt heute im schwedischen Malmö, der Fotograf Naftali G. Fürst in Haifa/Israel und der Psychiater Max Hamburger in Visé/Belgien. Kennen gelernt haben sich die Holocaust-Überlebenden erst vergangenes Jahr, dank eben jenes berühmten Fotos: Die mittlerweile verstorbene Journalistin Ursula Junk hatte anlässlich des 60. Jahrestages der Befreiung Buchenwalds noch lebenden Personen auf der Aufnahme identifiziert und zusammengebracht.

Inzwischen sieht sich das Trio regelmäßig, sie fühlen sich regelrecht als "Brüder" und verpflichtet, der jungen Generation ihr Erlebtes zu schildern wie jetzt anlässlich der Gedenkfeiern zur Pogromnacht in Siegburg. "Unsere Verbundenheit ist das einzig Positive an den furchtbaren Geschehnissen", sagt Fürst im Rückblick. Und für alle drei bleibt "ihr" schicksalhaftes Foto vom 16. April 1945 jener hochemotionale Kit, der sie gleichermaßen verbindet wie antreibt.

Unfassbar war jener Moment, als sie erfuhren, das ein amerikanischer Unternehmer das Bild auf Mousepads und T-Shirts reproduzierte. "Wir haben sofort einen Anwalt eingeschaltet", entrüstet sich Naftali G. Fürst. Wie tief solche Geschmacklosigkeiten verletzten, vermag man nur zu erahnen, wenn Nicolaus Gruner sagt: "Die Szene in der Todesbaracke ist in mir und darum freue ich mich jeden Tag, den ich noch lebe. Dieses Foto darf nicht zum Geld verdienen genutzt werden. Nur zu historischen Zwecken - und zur Mahnung."

 

 

Brüder im Geist und Überlebende des Holocaust: Max Hamburger (von links), Nikolaus Gruner und Naftali Fürst.

Foto: Axel Vogel

http://www.hagalil.com/01/de/Juden.php?itemid=330

 

 

 

 

Literatur:

Frank Arnau: "Tätern auf der Spur", Verlag Volk und Welt, Berlin 1974

Hermann Bösch: Heeresrichter Dr. Karl Sack im Widerstand; München 1967

Ivan Boszormenyi-Nagy; G. M Spark: "Unsichtbare Bindungen. Die Dynamik familiärer Systeme"; Klett Cotta, Stuttgart, 1981 (Mehrgenerationaler Ansatz. Die Balance von Geben und Nehmen)

Ulrich Clement: „Offene Rechnungen“ - Ausgleichsrituale in Paarbeziehungen; Erschienen in: R. Welter-Enderlin u. B. Hildenbrand (Hrsg.): Rituale – Vielfalt in Alltag und Therapie; Heidelberg: Carl-Auer-Systeme Verlag 2002, S.122-138

Stephan Dignath: Dr. Karl Sack. Bekenntnis und Widerstand; 1984 (ISBN 3924824215)

Alexandre Dumas: "Der Graf von Monte Christo", 1845-46

Friedrich Dürrenmatt: "Der Richter und sein Henker", Reclam, 1985

Theodor Fontane: "Effi Briest" 

Astrid von Friesen: "Schuld sind immer die anderen. Die Nachwehen des Feminismus: frustrierte Frauen und schweigende Männer."; Ellert & Richter Verlag, 2006

Rolf Haubl: Gefühlte Ungerechtigkeit; In: psychosozial 129: Triebökonomie und Krise des Kapitalismus, (35. Jg., Nr. 129, 2012, Heft III), Verlag: Psychosozial-Verlag, September 2012

Matthias Hirsch: "Schuld und Schuldgefühl im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung"; In: "Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie", 50, 2001, S. 45-58

Heinz-Gerhard Justenhoven: Individuelle und kollektive Versöhnung. In: Die neue Ordnung, April 2008, Heft 2, S. 84-93

Heinrich von Kleist: Michael Kohlhaas

Manfred Messerschmidt; Fritz Wüllner: Die Wehrmachtjustiz im Dienste des Nationalsozialismus. Zerstörung einer Legende. Baden-Baden 1987

Leo Montada: "Bewältigung von Ungerechtigkeiten und erlittenen Verlusten"; In: "Report Psychologie", 2/1995, S. 14-26

Beate Niemann: Bruno Sattler - mein "unschuldiger" Vater; In: Horch & Guck, Heft 48 (4/2004) - Bruno Sattler - ab Januar 1942 Chef der Gestapo in Belgrad (Leiter der Abteilung IV beim Befehlshaber der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienst Dr. Schaefer in Belgrad)

Frederick S. Perls; Ralph F. Hefferline; Paul Goodman: Gestalttherapie Grundlagen. dtv, 1979, (amerikanische Originalausgabe 1951)

Arnold Retzer: "Tod und Töten in der Familie", In: "Familiendynamik", 1/2005, S. 23-43

Bernd Rüthers: "Methodenrealismus in Jurisprudenz und Justiz"; In: "Juristenzeitung", 2006, Heft 2, S. 53-60

Hans Schmid: "Otto Moll - `der Henker von Auschwitz`", In:" Zeitschrift für Geschichtswissenschaft", 2/2006, S. 118-138

Helm Stierlin: "Verrechnungsnotstände: Über Gerechtigkeit in sich wandelnden Beziehungen"; In: "Familiendynamik", 1997, Heft 2, S. 136-155

 

 

 

 

Filme:

"Pokajanije" ("Die Reue") 

von Tengis Abuladse

 

 

 

Match Point (Drama)

Match Point, Großbritannien 2005

Start: 29.12.2005

Regie: Woody Allen

Drehbuch: Woody Allen

Schauspieler: Jonathan Rhys-Meyers (Chris Wilton), Scarlett Johansson (Nola Rice), Emily Mortimer (Chloe Hewett Wilton), Brian Cox (Alec Hewett), Matthew Goode (Tom Hewett), Penelope Wilton (Eleanor Hewett), James Nesbitt (Detective Banner), Ewen Bremner (Inspector Dowd), Rupert Penry-Jones (Henry), Margaret Tyzack (Mrs. Eastby), Morne Botes, Xander Armstrong, Zoe Telford, Colin Salmon, Miranda Raison, Rose Keegan, Eddie Marsan, Steve Pemberton

Sein Talent ist enorm, aber der sportliche Ehrgeiz begrenzt. Deswegen gibt es Chris Wilton (Jonathan Rhys-Meyers) auf, sich als Tennisprofi zu versuchen und nimmt stattdessen lieber einen Job als Tennislehrer in einem piekfeinen Londoner Club an. Nicht aus reiner Nächstenliebe, sondern um so Zugang zur Upper Class der britischen Gesellschaft zu bekommen. Und siehe da, es gelingt dem Jungen aus ärmlichen irischen Verhältnissen prompt. Chris freundet sich mit dem arroganten, aber doch netten Zyniker Tom Hewett (Matthew Goode) an. Es dauert nicht lange, da hat sich Toms Schwester Chloe (Emily Mortimer) in den smarten Tenniscoach verliebt. Selbst die steinreichen Eltern Alec (Brian Cox) und Eleanor (Penelope Wilton) mögen den aufstrebsamen Mann aus der Unterschicht. Papa Hewett ebnet Chris den Weg für die große Businesskarriere, die Heirat mit Chloe steht vor der Tür, doch ein großes Problem lässt alles aus den Fugen geraten. Chris hat sich in die erfolglose Schauspielerin Nola (Scarlett Johansson) verliebt. Das Fatale: Sie ist Toms Verlobte...

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Mit „Match Point“, der in Cannes seine Premiere feierte, verschafft sich Woody Allen wieder Gehör. Ernst wie lange nicht mehr agiert er in seinem 39. Spielfilm. Zu lachen gibt es wenig und wenn, ist es zumeist herzhafte Zynik. Der Film ist eine virtuose, bitterböse, moderne Parabel zwischen Dostojewskijs „Schuld und Sühne“ und Theodore Dreisers „Eine amerikanische Tragödie“.

Carsten Baumgardt

http://www.filmstarts.de/kritiken/Match%20Point.html

 

 




Der Vorleser 

Originaltitel: The Reader Produktionsland: USA, Deutschland Erscheinungsjahr: 2008 

Regie: Stephen Daldry 

Drehbuch: David Hare 

Produktion: 

Anthony Minghella

Sydney Pollack

Donna Gigliotti

Redmond Morris 

Musik: Nico Muhly 

Besetzung

Kate Winslet: Hanna Schmitz

David Kross: junger Michael Berg

Ralph Fiennes: Michael Berg

 

Der Vorleser ist ein deutsch-US-amerikanischer Kinofilm aus dem Jahr 2008. Er basiert auf dem 1995 erschienenen, gleichnamigen Roman von Bernhard Schlink, der von einem 15-jährigen Schüler handelt, der eine Liebesbeziehung mit einer zwanzig Jahre älteren, ehemaligen KZ-Aufseherin eingeht. 

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Im Jahre 1966 beobachtet Michael im Rahmen seines Jurastudiums einen Prozess gegen mehrere ehemalige KZ-Aufseherinnen in Mannheim. Unter ihnen ist seine ehemalige Geliebte Hanna Schmitz. Sie macht unbegreifliche Aussagen. Zur Begründung des barbarischen Umgangs mit den KZ-Häftlingen gibt sie banale Motivationen an. So rechtfertigt sie etwa mit naiver Ernsthaftigkeit die Selektion von Häftlingen zur späteren Vergasung damit, dass man zu wenig Platz im Lager gehabt habe, um alle Häftlinge unterzubringen. Den Tod von 300 jüdischen Häftlingen in einer brennenden Kirche erklärt sie so, dass die Aufseherinnen den Häftlingen nicht hätten helfen können, weil sie das dann entstehende Chaos nicht hätten bewältigen können.

Gegen Ende des Prozesses beschuldigen die anderen Aufseherinnen Hanna Schmitz, die Hauptverantwortung für den Tod der 300 Häftlinge getragen zu haben. Dies soll durch eine Handschriftenprobe von Schmitz belegt werden, die direkt vollzogen werden soll. Anstatt ihre Scham zu überwinden und zuzugeben, dass sie weder lesen noch schreiben kann, bestätigt sie die Anschuldigungen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Der_Vorleser_%28Film%29






 

Links:

Förderverein zu Ehren der Opfer des Stalinismus e.V. - www.gedenkbibliothek.de

Aktion Sühnezeichen Friedensdienste - www.asf-ev.de

Anne Frank - http://de.wikipedia.org/wiki/Anne_Frank

 

 

 


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