Umgangspflegschaft
Ihre Frage - meine Antwort
Für den Inhalt dieser Seite gilt das Urheberrecht. Zitierungen sind entsprechend Urheberrechtsgesetz § 51 mit Hinweis auf den Autor und die Fundstelle gestattet. Jede Verwendung außerhalb der Grenzen des Urheberrechts bedarf der vorherigen Zustimmung des Autors.
Sollte sich eine der hier namentlich genannten Fachkräfte ungerecht oder in unzulässiger Weise behandelt fühlen, so kann sich diese zur Klärung ihrer Einwände direkt an mich wenden. Der direkte Weg erspart der betreffenden Fachkraft möglicherweise Anwalts- und Gerichtskosten in erheblicher Höhe, so wie sie etwa der Diplom-Psychologe Klaus Schneider im Rechtsstreit mit Peter Thiel vor dem Landgericht Berlin hinnehmen musste.
Zur Frage der Zitierfähigkeit familiengerichtlich eingeholter Gutachten - Urteil des Landgerichtes Berlin vom 07.11.2006 - 16 O 940/05 - Landgericht Berlin - Rechtsstreit Diplom-Psychologe Klaus Schneider gegen Peter Thiel - Veröffentlicht auch in: "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", 16/2007, 15.08.2007, S. 1324-1325
Auf Grund der an einigen Amts- und Landgerichten, so z.B. beim Landgericht Frankenthal und beim Landgericht Hamburg, möglicherweise in Einzelfällen stattfindenden Zensur und der Beschneidung der Informations- und Meinungsfreiheit zugunsten sich hier kritisiert sehender Fachkräfte, erkläre ich vorsorglich, dass es sich auf meiner Internetseite - wenn nicht eindeutig von mir als Tatsache vorgetragen - immer um meine persönliche, verfassungsrechtlich geschützte Meinung handelt, die als solche naturgemäß weder wahr noch falsch sein kann. Mithin wird von mir auch ausdrücklich erklärt, dass es sich bei meiner Meinung, dass an einigen Amts- und Landgerichten, so z.B. beim Landgericht Frankenthal und beim Landgericht Hamburg, Zensur ausgeübt wird und die Informations- und Meinungsfreiheit zugunsten sich hier kritisiert sehender Fachkräfte beschnitten wird, um meine persönliche Meinung, nicht aber um eine Tatsachenbehauptung handelt.
Peter Thiel
Systemischer Berater, Systemischer Therapeut / Familientherapeut (DGSF), Systemischer Kinder- und Jugendlichentherapeut (DGSF), Umgangspfleger und Verfahrenspfleger (SPFW Berlin-Brandenburg)
30.07.2015
Schlüsselwörter
Amtspflegschaft, Amtsvormundschaft, Begleitete Übergabe, Begleiteter Umgang, Bezirksrevisor, Ergänzungspfleger, Ergänzungspflegschaft, Ordnungsgeld, Ordnungshaft, Ordnungsmittel, Pflegschaft, Rechtspfleger, Sorgerechtspflegschaft, Umgangspfleger, Umgangspflegschaft, Vormundschaft, Vormundschaftsgericht, Zwang, Zwangsgeld, Zwangskontext, Zwangsmittel, Zwangshaft
Beratung, Coaching und Supervision zum Thema Umgangpflegschaft
Für Personen oder Fachkräfte, die als Umgangspfleger tätig sind oder tätig werden wollen, aber auch für Eltern und andere Interessenten biete ich Beratung, Coaching und Supervision zum Thema Umgangspflegschaft an.
Die Kosten betragen 100,00 € je Stunde, kürzere Zeiten sind entsprechend preiswerter. Eine Ermäßigung ist möglich. Als Umgangspfleger bestellte Fachkräfte können eine Erstattung dieser Kosten innerhalb ihrer Kostenrechnung beim zuständigen Gericht geltend machen, da bekanntermaßen viele Familienrichter und Rechtspfleger an den Familiengerichten sich mit Umgangspflegschaften nicht auskennen und der Umgangspfleger daher für eine ordnungsgemäße Durchführung seiner Tätigkeit gehalten ist, sich an anderer Stelle über wichtige Einzelfragen zu informieren. Bei der Vergütung meiner Tätigkeit orientiere ich mich am Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz (JVEG), das für Sachverständige in familiengerichtlichen Verfahren nach der Honorargruppe M3 - www.gesetze-im-internet.de/jveg/index.html - einen Stundensatz von 100 € vorsieht.
Übernahme von Umgangspflegschaften
Ich übernehme Umgangspflegschaften, insbesondere in Berlin und im Land Brandenburg. Im Einzelfall übernehme ich auch Umgangspflegschaften in anderen Bundesländern, wenn sich in der betreffenden Region kein geeigneter Umgangspfleger finden lässt oder die Umgangspflegschaft eine besonders hohe Sachkunde und fachliche Kompetenz erfordert.
In der Umgangspflegschaft obliegen mir in erster Linie die Sicherstellung und Feinabstimmung hinsichtlich der vom Familiengericht beschlossenen Umgangsregelung. Ist die Umgangspflegschaft vom Familiengericht zusätzlich als Ergänzungspflegschaft bestimmt, so vertrete ich auch unmittelbar die Interessen des minderjährigen Mündels, also des Kindes oder des Jugendliche.
Sowohl in der Umgangspflegschaft als auch in der Ergänzungspflegschaft habe ich verschiedene administrative Aufgaben zu bearbeiten und die Zusammenarbeit mit den Eltern, bzw. Sorgeberechtigten zu pflegen und diese bezüglich des Umganges gegebenenfalls anzuleiten.
Mitunter ist es sinnvoll und erforderlich, dass ich im Rahmen einer Umgangspflegschaft an dem einen oder anderen Umgang oder bei einer Übergabe auch persönlich anwesend bin. Ein Begleiteter Umgang ist vom Umgangspfleger nicht zu leisten. Sollte ein Begleiteter Umgang notwendig sein, kann von den Sorgeberechtigten beim örtlich zuständigen Jugendamt eine Kostenübernahme beantragt und entsprechend dem Wunsch- und Wahlrecht in SGB 8 §5 ein geeigneter Leistungserbringer ausgewählt werden.
Kontakt
Peter Thiel
Systemischer Berater, Systemischer Therapeut / Familientherapeut (DGSF), Systemischer Kinder- und Jugendlichentherapeut (DGSF), Umgangspfleger und Verfahrenspfleger (SPFW Berlin-Brandenburg)
Telefon:
(030) 499 16 880
Funk:
0177.6587641
E-Mail: info@umgangspflegschaft.de
Internet: www.umgangspflegschaft.de
Adresse
Peter Thiel
Beratungspraxis
Wollankstr.133, Seitenflügel, 2. Obergeschoss, 13187 Berlin (Nähe Breite Straße, Rathaus Pankow)
Bus 107, 155, 250, 255; Tram M 1 (aussteigen Rathaus Pankow); S-Bahnhof Wollankstraße, 15 Minuten Fußweg oder U- und S-Bahnhof Pankow, 20 Minuten
Umgangspflegschaft
Fragen zum Thema Umgangspflegschaft können Sie mir unverbindlich und kostenfrei per Mail zusenden.
Nach Möglichkeit werde ich Ihnen darauf per Mail antworten.
Peter Thiel
-----Ursprüngliche
Nachricht-----
Von: ...
Gesendet: Donnerstag, 30. Juli 2015 16:47
An: ...
Betreff: Umgangspflegschaft
Sehr geehrter Herr Thiel,
eine kurze Frage in eigener Sache,
denn Sie sind auf diesem Gebiet die Koryphäe.
Ich arbeite seit 3 Jahren als
Verfahrensbeistand und als Umgangs-/Ergänzungspflegerin für diverse Gerichte
im ... Gebiet.
Meine Bezahlung als
Umgangspflegerin ist so „bescheiden“, dass ich nunmehr darüber nachdenke
auf Umgangspflegschaften zu verzichten.
Leider bin ich, warum auch immer
J, auf diesem Gebiet recht erfolgreich. D.h. ich mache nicht nur Kinderübergaben,
sondern auch begleitete Umgänge im beschützten Rahmen, Anbahnungen, führe
Elterngespräche usw. alles durch im Beschluss definierte Aufgabengebiete. Ich
komme dann ins Spiel wenn Kinderschutzbund, Erziehungsberatungsstelle etc. aufgegeben
haben.
Mittlerweile habe ich über 45
Umgangsverfahren durchgeführt, teilwiese mit dem kompletten Entzug des
Sorgerechtes beider Eltern für den Teil Aufenthaltsbestimmung.
Ich komme ins Spiel wenn alle
„anderen“ (Jugendamt, Erziehungsberatungsstelle, Kinderschutzbund) die Segel
gestrichen haben.
3 Kinder für einen Stundenlohn
von 25,00 €, hochstrittige Eltern??? Ich habe überall gesucht, aber ich habe
keine Info gefunden - weder positiv noch negativ - ob ich in solchen Fällen,
wie bei den Verfahrensbeistandschaften nicht für jedes Kind alleine abrechnen
kann.
Wir bieten unsere Dienstleistungen
für diesen Wahnsinnsstundensatz 7 Tage die Woche an und halten sogar ein
Spielezimmer und einen Spielplatz für die Kinder bereit.
Haben Sie eine Idee?
Mit freundlichen Grüßen
...
Sehr geehrte Frau ...,
die Vergütungsmisere
bezüglich der Bezahlung der Umgangspfleger ist mir leider nur zu gut bekannt.
Das Bundesministerium
für Justiz ist hier unmittelbar verantwortlich, denn dort werden die Gesetze
gebacken und mitunter auch zusammengeschustert, die in der Praxis für
unzumutbare Arbeitsbedingungen sorgen. Hinzu kommt dann noch eine unverschämte
Arbeitsweise von Seiten einiger Rechtspfleger an den Amtsgerichten und
Bezirksrevisoren an den Landgerichten, die sich offenbar zum Ziel gesetzt haben,
die Umgangspflegschaft kaputt zu machen. Das ganze wird sekundiert von einigen
Familiensenaten an den Oberlandesgerichten, da muss man sich nicht wundern, wenn
die Karre im Dreck steckt.
Ich schlage vor, Sie
schreiben eine Petition, die Sie sowohl an den Deutschen Bundestag als auch an
das Bundesjustizministerium senden. Gerne unterschreibe ich da mit. Es kann auch
eine Onlinepetition sein, die dann Online mitgezeichnet werden kann. Gerne bin
ich bereit in der von mir herausgegebenen Infomail auf eine solche Petition
aufmerksam zu machen.
Ansonsten ist die
Kritik aber auch an diverse Jugendämter zu richten, denn diese sind
verpflichtet, Begleiteten Umgang als Jugendhilfeleistung zu finanzieren, da dies
in der Tat nicht die Aufgabe des Umgangspflegers ist, so jedenfalls mein Verständnis.
Der Gesetzgeber ist aber auch hier zu kritisieren, da er den Begleiteten Umgang
nicht als eigenständige Maßnahme im SGB VIII nennt, was dazu führt, dass sich
viele Jugendämter um diese Aufgabe herumdrücken.
Für Berlin kann ich
aber auch mal ein Lob aussprechen, denn hier sind im Rahmenleistungsvertrag des
Berliner Senates mit den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspfleger für den
Begleiteten Umgang akzeptable Konditionen vereinbart. So ist der
Fachleistungsstundensatz auf 52,62 € festgelegt. Gegenüber 25,00 € die Sie
für eine Stunde bekommen ist das mehr als doppelt so viel.
Ansonsten hilft hier
nur noch Streik, bis die Justiz merkt, dass Umgangspfleger keine billige Verfügungsmasse
sind. Es werden sich natürlich genug dumme und unerfahrene Personen finden, die
sich den Gerichten für die Übernahme von Umgangspflegschaften zu den bekannten
Dumpingstundensätzen anheischen, die werden die Fälle natürlich nicht lösen
und dann wird die Justiz behaupten, Umgangspflegschaften sind nutzlos.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
Von: ...
Gesendet: Mittwoch, 4. Februar 2015 12:22
An: info@umgangspfleger.de
Betreff: Anfrage Umgangspfleger Bereich Würselen/Aachen
Sehr geehrter Herr
Thiel,
habe ihre Adresse aus dem
Netz bzw. von Frau Kricheldorf aus Olpe erhalten.
Hatte gestern einen Termin
beim Amtsgericht Eschweiler. (Umgangsvereitelung der Kindesmutter)
Das Gericht ist nun endlich
bereit , meinen Antrag nach 3 Jahren stattzugeben. Und uns einen
Umgangspfleger/Ergänzungspflger an die Seite zu stellen.
Aber über das Argument:
"das Problem ist nur, einen
guten Umgangspfleger zu finden ist nicht einfach, ich suche schon seit
Monaten"
Das hat mich wirklich
geschockt. Daher möchte ich dem Gericht einige, oder einen Ergänzungspfleger
vorschlagen.
Es geht darum, das jemand
Drittes in den nächsten Monaten den Umgang überwacht und ggfs. ändern kann.
Freundliche Grüsse
Sehr
geehrter Herr ...,
die Justiz
vergrault alle guten Umgangspfleger. Davon kann ich ein trauriges Lied singen.
Schlechte
Bezahlung, penible Rechtspfleger und doppelt besetzte sparwütige
Bezirksrevisoren machen den engagierten Umgangspfleger das Leben schwer.
Kein Wunder,
wenn die Gerichte dann niemanden finden, der sich hier von der Justiz zum
Hanswurst machen will.
So lange das Bundesjustizministerium hier nicht
1. für eine
Anhebung der miserablen Vergütung
2. für einen Abbau der bürokratischen Gängelung des Umgangspflegers durch Rechtspfleger und Bezirksrevisoren
sorgt, so lange wird sich hier nichts grundlegendes verbessern. Die guten Fachkräfte werden diesen Job nicht mehr machen wollen, dann nehmen die schlechten Fachkräfte deren Platz ein und bringen nichts zustande und die Justiz wird behaupten, dass Umgangspflegschaften nichts bringen.
...
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel