Supervision und Coaching

 

 

Organisationsaufstellung mit dem Familienbrett -  29.04.2011

 

 

 

Peter Thiel

Systemischer Berater, Systemischer Therapeut / Familientherapeut (DGSF), Sachverständiger im familiengerichtlichen Verfahren, Vormund und Umgangspfleger

25.10.2012

 

 

 

 

 

Die Philosophie ist ein Kampf

gegen die Verhexung unseres

Verstandes durch die Mittel 

unserer Sprache.

 

Ludwig Wittgenstein

 

 

 

In Anlehnung an Ludwig Wittgenstein könnte man sagen: Supervison ist der Versuch gegen die Verhexung unseres beruflichen Verstandes durch die Einbeziehung externen Verstandes. Oder aus der Sicht des Supervisors: 

Supervison ist der Versuch des Supervisors seinen eigenen Verstand (und sein Gefühl) dem Supervisanden zwecks Horizonterweiterung oder Komplexitätsreduzierung zur Verfügung zu stellen. 

 

"Er sieht den Wald vor lauter Bäumen nicht", lautet ein Sprichwort. Häufig verlieren wir in Konflikten den Überblick und den Kontakt zu uns selbst und den Beteiligten. Zu groß ist oft die Fülle widersprüchlicher Informationen und gleichzeitig an uns herantretender Anforderungen und Erwartungen. In dem wir aus dem Kontakt gehen, schützen wir uns vor Überflutung, Überforderungen und Loyalitätsansprüchen. 

Die Arbeit  von Familienrichter/innen, Gutachtern, Verfahrensbeiständen, Familienberatern und Rechtsanwälten in hoch strittigen Umgangs- und Sorgerechtsfällen stellt, neben der erforderlichen juristischen Qualifikation, hohe Anforderungen an die Befähigung,  in komplexen, widersprüchlichen und häufig antagonistisch agierenden und emotional energetisch hoch negativ geladenen familiären Systemen, Subsystemen und Helfersystemen zu arbeiten und dabei trotzdem in einem guten Kontakt zu möglichst allen Beteiligten und mit sich selbst zu bleiben.

 

Neben der direkten Beteiligung streitender Eltern und der Kinder sind im kindschaftsrechtlichen Verfahren  neben dem Familienrichter meist noch weitere direkte und indirekte Beteiligte, wie z.B. Jugendamtsmitarbeiter/innen, Rechtsanwälte, Verfahrensbeiständen, Gutachter und Vormund (Helfersystem) und als "heimliche" Beteiligte das Oberlandesgericht und die Öffentliche Meinung eingebunden.  Der Familienrichter steht zwar formal im System der Beteiligten in der Hierarchie ganz oben, kann sich aber gleichwohl den verschiedenen Einflüssen und Erwartungen der Beteiligten nicht entziehen. Dies ist verfahrensrechtlich auch so gewollt. Die Stellung des Familienrichters an der Spitze der Hierarchie im Verfahren und die verschiedenen ihm angetragenen oder von ihm erwarteten Rollenbilder und Projektionen als Vermittler und Strafender, Autorität und Entscheider stellen eine in ihrer Schwierigkeit nicht zu unterschätzende Herausforderung dar. Die eigene bewusste oder unbewusste gefühlsmäßige Stellung des Familienrichters zu den Beteiligten wirkt unmittelbar auf die Beteiligten und damit auf das Verfahren zurück und kann sowohl Konfliktlösung als auch Konfliktverschärfung befördern. Mitunter kommt es auch zum Rollentausch zwischen Richtern und den Beteiligten. Verliert der Richter die Übersicht und das Gefühl für die Situation und die Beteiligten, besteht die Gefahr dass ihm das Verfahren aus der Hand gleitet oder die Auseinandersetzungen der Beteiligten eskalieren.

Für Gutachter, Verfahrensbeistände, Familienberater und Rechtsanwälte stellen sich die Anforderungen anders dar, da ihr Platz im System und ihre Rolle eine andere ist. Die daraus resultierenden Anforderungen sind jedoch nicht weniger anspruchsvoll.  

 

Hier das Richtige zu tun, ist mitunter leichter gesagt als getan, gleicht doch das in Form des unversöhnlichen Streits der Eltern und den Aktivitäten des dazugekommenen Helfersystems vorliegende Problem mitunter der berühmten "Quadratur des Kreises" - also einer unlösbaren Aufgabe. Hier sind mitunter erfinderische Lösungen gefragt, die aber erst gelingen können, wenn das die Struktur des Problems angemessen erkannt worden ist und die Professionellen ihren Platz im System und ihre Ressourcen kennen und diese zu nutzen wissen. Geschieht dies nicht, kommt es lediglich zu einem Kompromiss, der aus der Summe der widerstreitenden Interessen aller Beteiligten entsteht, jedoch keine Lösung, sondern häufig genug nur eine Konservierung des Problems darstellt. 

 

In gerichtlichen Verfahren zur Regelung von Fragen des Umgangsrechts und des Sorgerechtes, geht es im Streit der Eltern häufig nicht nur um das Wohl des Kindes. Meist geht es um Beziehungskonflikte der Eltern und ihrer Kinder, die nun auf der Bühne des gerichtlichen Verfahrens inszeniert und ausgetragen werden. Dabei setzen sich die alten zur Konfliktlösung untauglichen "Lösungsversuche" und Schuldzuschreibungen fort. Für die professionellen Helfer, wie Familienrichter, Gutachter, Verfahrenspfleger, Familienberater und Rechtsanwälte besteht dabei die Gefahr, sich in den Konflikt der Eltern zu verstricken, parteiisch zu werden oder eskalierend zu wirken.  

Hinzu kommen im System der Beteiligten stattfindende Delegationen, Rollenverwischungen und unbewusste und  verdeckte Aufträge und Auftragsübernahmen. Wie in jedem anderen durch Menschen gebildetem System kann es auch hier zum Aufbau von Spannungen, Projektionen, Schuldzuweisungen, Strafbedürfnissen, Suche nach Sündenböcken und ähnlichem kommen. Die hier wirkenden Mechanismen von "Übertragung" und "Gegenübertragung" sind jedem, der therapeutisch arbeitet, hinlänglich bekannt. In der Psychotherapie kommt es bei Nichtbeachtung dieser allgemeinmenschlichen Phänomene regelmäßig zum Therapieabbruch. Dies passiert im familiengerichtlichen Verfahren in der Regel zwar nicht, da keine Freiwilligkeit besteht, aber dafür verschlechtert sich das Klima unter den Verfahrensbeteiligten immer mehr. Ausdruck dessen sind eskalierend wirkende Schriftsätze und Vorträge, Befangenheitsanträge, Dienstaufsichtsbeschwerden und sich über Jahre hinziehende familiengerichtliche Verfahren, mit immensen immateriellen und materiellen Kosten für die beteiligten Eltern, aber auch für die öffentlichen Finanzen. 

Die geschilderten Verstrickungen geschehen um so eher, um so unklarer den Helfern ihre eigene Stellung im System des elterlichen Streites und im sich damit überschneidenden Helfersystem ist und um so mehr die Helfer ungeklärte Beziehungskonflikte aus der eigenen Sozialisation als unbewältigte Hypothek mit sich führen und diese stellvertretend mit anderen Verfahrensbeteiligten ausagieren.  

 

In der Supervision kann es darum gehen, den eigenen Platz im Gesamtsystem und bestehenden Subsystemen, eigene  Widerstände und Blockaden besser kennen zu lernen, Verstrickungen mit den Beteiligten zu erkennen und aufzulösen.  Welche Gefühle, Projektionen, Übertragungen, Gegenübertragungen, Introjektionen, konfluenten Muster bestimmen mein Fühlen, Denken und Handeln als professionell Beteiligter.  Warum nervt mich zum Beispiel dieser Vater, warum langweilt mich diese Mutter, welche Ängste tauchen bei mir als Professionellen auf, welche Abwehr- und Verschmelzungswünsche, narzisstische Bedürfnisse und Größenphantasien und anderes mehr.

 

In der Supervison können eigene Handlungs- und Denkmuster hinterfragt, dargestellt und auf ihre Brauchbarkeit im konkreten Verfahren überprüft werden. In einer Draufsicht auf das System und auf sich selbst,  kann das Geschehen und das eigene Wirken besser als aus der Froschperspektive wahrgenommen werden, der Überblick gewonnen oder wieder zurückgewonnen werden. Mit der so gewonnenen Kompetenz wird es dem Professionellen leichter fallen, sinnvolle und notwendige Interventionen durchzuführen, Flexibilität zu behalten oder weiter zu entwickeln und Entscheidungsmacht zu nutzen. 

Letztlich ist Supervision auch eine Form der Psychohygiene, die insbesondere in emotional fordernden Berufen wie in der Sozialarbeit oder in der Tätigkeit als Richter geboten ist, wenn nicht irgendwann ein Burn-Out oder gar ein Suizid die Grenzen der Belastbarkeit aufzeigen sollen.

 

 

Trauer um Berlins engagierteste Jugendrichterin Kirsten Heisig (†48) Ihr härtestes Urteil fällte sie über sich selbst

Von MATTHIAS BECKER und PETER ROSSBERG

Das Hoffen war vergebens: Die seit vergangenem Montag vermisste Berliner Richterin Kirsten Heisig (48) ist tot. Eine Polizistin fand ihre Leiche im Tegeler Forst. Nur rund 200 Meter entfernt von ihrem Auto.

Die sonst so starke Frau, die durch ihren engagierten Kampf gegen die Jugendkriminalität bekannt geworden war, hatte sich an einem Baum erhängt. Die Obduktion schloss jegliches Fremdverschulden aus. Doch was trieb diese Frau zu diesem Schritt? Eines scheint klar, es gab zwei gänzlich unterschiedliche Seiten der Richterin.

Durch ihr Engagement gegen Gewalt wurde sie bundesweit bekannt. Sie war beliebter Gast in zahlreichen Talkshows, ihre klaren Positionen waren gefragt. Sie galt als fleißig, zielstrebig und mutig. Diverse Medien porträtierten die starke Frau in den letzten Jahren. Auch unter Kollegen war sie äußerst beliebt. Als lebenslustig, fußballbegeistert und couragiert beschreiben sie viele. Noch am Tag ihres Verschwindens habe sie letzte Korrekturen für ihr geplantes Buch übermittelt, so eine Sprecherin des Verlags Herder.

Bekannte gehen davon aus, dass persönliche Probleme das Motiv für die Verzweiflungstat waren. Vermutlich litt sie an schweren Depressionen, der oft verdrängten, gefährlichen Volkskrankheit. Nach BILD-Informationen soll sich Kirsten Heisig zuletzt in therapeutischer Behandlung befunden haben. Ermittler fanden in ihrem Auto ein Rezept für ein sehr starkes Psychopharmakon. Vor einiger Zeit hatte sie bereits einen Suizidversuch unternommen. Engen Arbeitskollegen erzählte sie davon.

Die Richterin lebte in Scheidung, die beiden Töchter (13, 15) wohnten unter der Woche beim Vater, am Wochenende bei der Mutter. So wie an dem Wochenende vor ihrem Verschwinden. Da besuchte sie mit ihren Kindern noch ein Schulfest.

http://www.bild.de/BILD/regional/berlin/aktuell/2010/07/05/jugend-richterin-kirsten-heisig/das-haerteste-urteil-faellte-sie-gegen-sich-selbst.html

 

 

 

 

Ich biete Supervision an für Familienrichter, Sachverständige, Verfahrenspfleger, Umgangspfleger, Familienberater, Familientherapeuten, Rechtsanwälte und andere Fachkräfte die auf dem Gebiet des Familienrechts / Kindschaftsrechts tätig sind oder erfolgreich tätig sein wollen.

Durch eine geeignete Form der Fallbesprechung werden die Belange des Datenschutzes gewahrt.

Auf Grund meiner langjährigen Arbeit mit Eltern und Familien in hochstrittigen Familienkonflikten und Familienrechtsstreitigkeiten und meiner umfangreichen Erfahrungen im Bereich des Kindschaftsrechts besteht eine gute Grundlage, Ihnen in einer auf Ihre Arbeit ausgerichteten Supervision eine kompetente Unterstützung anbieten zu können. Wenn Sie Interesse daran haben, können Sie sich gerne mit mir in Verbindung setzen. Bei Bedarf können wir einen Ersttermin vereinbaren.

 

Peter Thiel - Familienberater, Systemischer Berater, Systemischer Therapeut / Familientherapeut (DGSF), Supervisor, zertifizierte Ausbildung in Lösungsorientierter-systemischer Psycho-Somatik und körperintegrierter Psychotherapie - www.gstb.org

 

 

 

Kosten

Preis und Zeitdauer nach Vereinbarung. Die Höhe des Stundensatzes orientiert sich am Einkommen.

 

 

 

 

 

Wenn Sie Interesse an einer Supervision haben, können Sie gerne mit mir Kontakt aufnehmen:

 

Beratungszeiten:

In der Regel werktags 13 bis 19 Uhr (nur nach telefonischer Voranmeldung). Bei Notwendigkeit auch zu anderen Zeiten oder Sonnabends.

 

 

 

 

Bürozeit:

Montags bis Freitag

von 10 - 12 Uhr 

unter (030) 499 16 880 

 

Außerhalb der angegebenen Bürozeit nur unregelmäßig oder über Funk zu erreichen.

 

Funk: 0177-6587641

E-Mail: info@system-familie.de

Internet: www.system-familie.de

 

 

 

 

Adresse:

Beratungspraxis

Wollankstr.133, Seitenflügel, 2. Obergeschoss, 13187 Berlin (Nähe Breite Straße, Rathaus Pankow)

Bus 107, 155, 250, 255; Tram M 1 (aussteigen Rathaus Pankow); S-Bahnhof Wollankstraße, 15 Minuten Fußweg oder U- und S-Bahnhof Pankow, 20 Minuten

 

 

 

 

Literatur

Becker, Brandt, Rüll: "Supervision für Familienrichter"; In: Familie, Partnerschaft, Recht; 2008, Heft 10, S. 467-471

Uwe Jopt; Günter Rexilius; Elmar Bergmann: Lösungsorientierte Arbeit im Familienrecht. Der systemische Ansatz im Familienrecht. Bundesanzeiger Verlag, Köln 2002

Jürgen Linke: "Supervision und Beratung. Systemische Grundlagen für die Praxis."; Wissenschaftlicher Verlag des Instituts für Beratung und Supervision, Aachen 2001, ISBN 3-928047-30-2

Harald Pühl (Hrsg.): "Handbuch der Supervision. Beratung und Reflexion in Ausbildung, Beruf und Organisation"; Edition Marhold 1990, ISBN 3-89166-073-1

Louise Reddemann: "Einige Überlegungen zu Psychohygiene und Burnout-Prophylaxe von TraumatherapeutInnen, Erfahrungen und Hypothesen", In: "Zeitschrift für Psychotraumatologie und Psychologische Medizin", 2003, Heft 1, S. 79-85

Angelika Köhler-Weiske: "Lernen durch erlebte Einsicht. Psychoanalyse für andere Berufsgruppen, am Beispiel der Balintgruppenarbeit mit Familienrichtern, Vormundschaftsrichtern und Rechtsanwälten", In: "psychosozial", III/2000, S 29-40

 

 

 


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