Rechtsbeugung
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Sollte sich eine der hier namentlich genannten Fachkräfte ungerecht oder in unzulässiger Weise behandelt fühlen, so kann sich diese zur Klärung ihrer Einwände direkt an mich wenden. Der direkte Weg erspart der betreffenden Fachkraft möglicherweise Anwalts- und Gerichtskosten in erheblicher Höhe, so wie sie etwa der Diplom-Psychologe Klaus Schneider im Rechtsstreit mit Peter Thiel vor dem Landgericht Berlin hinnehmen musste.
Zur Frage der Zitierfähigkeit familiengerichtlich eingeholter Gutachten - Urteil des Landgerichtes Berlin vom 07.11.2006 - 16 O 940/05 - Landgericht Berlin - Rechtsstreit Diplom-Psychologe Klaus Schneider gegen Peter Thiel - Veröffentlicht auch in: "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", 16/2007, 15.08.2007, S. 1324-1325
Auf Grund der an einigen Amts- und Landgerichten, so z.B. beim Landgericht Frankenthal und beim Landgericht Hamburg, möglicherweise in Einzelfällen stattfindenden Zensur und der Beschneidung der Informations- und Meinungsfreiheit zugunsten sich hier kritisiert sehender Fachkräfte, erkläre ich vorsorglich, dass es sich auf meiner Internetseite - wenn nicht eindeutig von mir als Tatsache vorgetragen - immer um meine persönliche, verfassungsrechtlich geschützte Meinung handelt, die als solche naturgemäß weder wahr noch falsch sein kann. Mithin wird von mir auch ausdrücklich erklärt, dass es sich bei meiner Meinung, dass an einigen Amts- und Landgerichten, so z.B. beim Landgericht Frankenthal und beim Landgericht Hamburg, Zensur ausgeübt wird und die Informations- und Meinungsfreiheit zugunsten sich hier kritisiert sehender Fachkräfte beschnitten wird, um meine persönliche Meinung, nicht aber um eine Tatsachenbehauptung handelt.
Peter Thiel
Systemischer Berater, Systemischer Therapeut / Familientherapeut (DGSF), Verfahrenspfleger (SPFW Brandenburg) und Umgangspfleger
14.02.2020
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 339 Rechtsbeugung
Ein Richter, ein anderer
Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder
Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer
Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis
zu fünf Jahren bestraft.
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__339.html
"Das Amtsgericht hat das Recht des Antragsstellers
auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 I GG, 52 III, VerfBbg) eklatant
verletzt, ..."
Oberlandesgericht Brandenburg - Beschluss vom 15.10.2019 - 13 WF 206/19
Beschwerde von Peter Thiel zum Beschluß von Richter Kuhnert - Amtsgericht Neuruppin - 53 F 210/16.
Eine "eklatante Rechtsverletzung" erfüllt für sich allein nicht den Straftatbestand der Rechtsbeugung, so sieht es jedenfalls Staatsanwalt Rauche von der Staatsanwaltschaft Neuruppin - 366 Js 35466/19 - Bescheid vom 18.11.2019
Oberlandesgericht Brandenburg - 13 WF 206/19 - Beschluss vom 15.10.2019
Staatsanwaltschaft Neuruppin - Bescheid vom 18.11.2019
Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg - Bescheid vom 06.01.2020
Aufsätze:
Fischer im Recht / Rechtsbeugung IV: "Elementarer
Verstoß gegen Recht und Gesetz"
Eine Kolumne von Thomas Fischer