Loyalitätskonflikt

 

 

 

 

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Sollte sich eine der hier namentlich genannten Fachkräfte ungerecht oder in unzulässiger Weise behandelt fühlen, so kann sich diese zur Klärung ihrer Einwände direkt an mich wenden. Der direkte Weg erspart der betreffenden Fachkraft möglicherweise Anwalts- und Gerichtskosten in erheblicher Höhe, so wie sie etwa der Diplom-Psychologe Klaus Schneider im Rechtsstreit mit Peter Thiel vor dem Landgericht Berlin hinnehmen musste.

Zur Frage der Zitierfähigkeit familiengerichtlich eingeholter Gutachten - Urteil des Landgerichtes Berlin vom 07.11.2006 - 16 O 940/05 - Landgericht Berlin - Rechtsstreit Diplom-Psychologe Klaus Schneider gegen Peter Thiel - Veröffentlicht auch in: "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", 16/2007, 15.08.2007, S. 1324-1325

Auf Grund der an einigen Amts- und Landgerichten, so z.B. beim Landgericht Frankenthal und beim Landgericht Hamburg, möglicherweise in Einzelfällen stattfindenden Zensur und der Beschneidung der Informations- und Meinungsfreiheit zugunsten sich hier kritisiert sehender Fachkräfte, erkläre ich vorsorglich, dass es sich auf meiner Internetseite - wenn nicht eindeutig von mir als Tatsache vorgetragen - immer um meine persönliche, verfassungsrechtlich geschützte Meinung handelt, die als solche naturgemäß weder wahr noch falsch sein kann. Mithin wird von mir auch ausdrücklich erklärt, dass es sich bei meiner Meinung, dass an einigen Amts- und Landgerichten, so z.B. beim Landgericht Frankenthal und beim Landgericht Hamburg, Zensur ausgeübt wird und die Informations- und Meinungsfreiheit zugunsten sich hier kritisiert sehender Fachkräfte beschnitten wird, um meine persönliche Meinung, nicht aber um eine Tatsachenbehauptung handelt.

 

Peter Thiel

Systemischer Berater, Systemischer Therapeut / Familientherapeut (DGSF), Verfahrenspfleger (SPFW Brandenburg) und Umgangspfleger 

15.01.2015

 

 

 

 

 

Schlüsselwörter: 

Allianzen, freier Kindeswille, induzierter Loyalitätskonflikt, Kindeswille, Koalitionen, Loyalität, Loyalitätskonflikt, `perverse`Dreiecke´, unbeeinflusster Kindeswille, wahrer Kindeswille

 

 

 

 

 

Loyalitätskonflikte von Kindern gibt es sowohl in sogenannten intakten Familien, als auch in Trennungsfamilien. Das dem Kleinkindalter entwachsene Kind möchte in der Regel beiden Eltern, Mutter und Vater loyal sein. Dies ist in ausbalancierten Familien auch kein Problem, hier kann das Kind seine Loyalität zu beiden Elternteilen leben und auch kleinere Diskrepanzen und Loyalitätskonflikte, als erlebbar kennen lernen (Triangulierung). 

Symbolisch kann man das so darstellen. Kind, Vater und Mutter bilden ein Dreieck. jeder sieht jeden und ist mit jedem im Kontakt.

 

 

O Kind

 

 

 

O Vater                                                                          O Mutter 

 

 

 

 

Jedes Familienmitglied hat die Möglichkeit vorübergehend die Position zu wechseln und Verschiebungen in dem Distanz-Nähe Verhältnis zu treffen,. ohne dass es, wie in unserem zweiten Bild zu einer ausschließenden Zweierbeziehung (Dyade) oder zu andauernden Koalitionen zweier Mitglieder des Systems gegen ein drittes Mitglied kommt.

 

O Vater                                                             O Kind O Mutter 

 

 

 

Keiner käme hier auf den Gedanken, dass das Kind nur einen Elternteil als ein "eigenes Ich" konstruieren würde. Dies soll nach Ansicht bestimmter Gutachter nun plötzlich notwendig sein, wenn die Eltern sich trennen.

 

 

"Nach Ansicht des Sachverständigen trägt das Wechselmodell nicht zur Lösung des Loyalitätskonflikts bei, sondern unterstützt ihn. Dem gegenüber könnte im Rahmen des Residenzmodells das Kind einen Lebensmittelpunkt bilden, ein „eigenes Ich" ausprägen und mit einem Elternteil mehr `eins werden`."

Diplom-Psychologe Klaus Schneider, als Gutachter beauftragt vom Amtsgericht Potsdam - 45 F 831/02 - Anhörung am 20.05.03

 

 

 

Beginnen Mutter und Vater um das Kind zu konkurrieren, dies gibt es sowohl in zusammenlebenden Familien als auch in Trennungsfamilien. 

In einer zusammenlebenden Familie kann das so aussehen

 

"Die Familie ist hier, metaphorisch gesprochen, ein `Schlachtfeld`, auf dem Machtkämpfe ausgetragen und ´perverse` Dreiecke, Koalitionen und Allianzen gebildet werden. Hier ist der Dysthymiker zuhause. Dem naiven Beobachter leuchtet unmittelbar ein, wie und warum es zur Krankheit, Depression gekommen ist: jahrelange Konflikte in der Ehe, symmetrische Eskalationen, Trennungen und Versöhnungen, Gewalt und Intrigen, Wechselbäder zwischen Nachgiebigkeit und Strenge. Hier hat kein Familienmitglied die Chance, neutral zu bleiben. Bezieht man Stellung auf der einen Seite, so droht man die andere Seite zu verärgern. Daraus erwachsen Angst, dauerndes Unbehagen und Schuldgefühle, die sich so lange zuspitzen, bis ein Familienmitglied `aussteigt` in die Depression - besser gesagt Dysthymie."

Horn, Jürgen: "Depressive Störungen - Ursachen und Behandlung (Teil I)"; In: "Familiendynamik", 4/2005, S. 396/97

 

 

In der getrennt lebenden Familie stellt sich eine ähnliche Ausgangslage einander bekämpfender Parteien, also in erster Linie der Eltern etwas anders dar. Hier ist das Kind oft im überwiegenden Einflussbereich eines Elternteils (sogenannter betreuender Elternteil), in der Praxis ist dies meist die Mutter, bei der das Kind die meiste Zeit verbringt. Wer schreibt, der bleibt heißt es in einer Redensart oder wer am längeren Hebel sitzt, hat die Macht. Das Kind ist auch hier wie in der obengenannten zusammenlebenden Familie einem andauernden Loyalitätskonflikt ausgesetzt, den es aber in der Regel nicht dadurch löst, dass es in eine Depression geht, sondern dadurch, dass es eine dauerhafte Koalition mit dem betreuenden Elternteil eingeht. Dies geht natürlich nur dadurch, in dem es den außerhalb lebenden Elternteil als nicht zu sich gehörig abspaltet, also seine Loyalität und Liebe kündigt. Eigenartiger Weise scheint das Kind neben der Erleichterung sich nun aus der Schusslinie entfernt zu haben, auch noch eine Dividende in der Form erhalten zu haben, dass es sich mit dem machtvoller erscheinenden Elternteil identifiziert. 

Perls bemerkt dazu::

 

 

"...

5. Selbstvergewaltigung: Voreiliges Befrieden

Wir sagen also, die Neurose besteht nicht aus einem aktiven Konflikt, es sei dies ein innerer oder äußerer, ein Konflikt eines Triebs mit einem anderen oder der sozialen Normen mit den animalischen Bedürfnissen oder der persönlichen Bedürfnisse (zum Beispiel Ehrgeiz) sowohl mit den sozialen Normen wie mit den animalischen Bedürfnissen. Alle diese Konflikte sind mit der Integration des Selbst verträglich, und es sind sogar Mittel zu dieser Integration. Die Neurose ist vielmehr das voreilige Befrieden des Konflikts; sie ist Verklammertsein, Waffenstillstand oder Taubheit zwecks Vermeidung weiteren Konflikts, und sie äußert sich sekundär als Bedürfnis, in kleinen Scharmützeln zu siegen, wie um die grundsätzliche Demütigung ungeschehen zu machen. Sie ist, kurz, Selbstvergewaltigung. Wir wollen zwei Phasen ihrer Befriedigung unterscheiden: 1. die Befriedigung über das Aufhören des Konflikts und 2. die Befriedigung, sich zu unterdrücken.

Nehmen wir an, das Selbst sei nicht imstande, sich mit einer Lösung des Konflikts zu identifizieren; es verzweifelt an der Lösung und hat keine Aussichten als die auf ewiges Leiden und eine schimpfliche Niederlage. In unseren Familien und in unserer Gesellschaft muß dies oft so sein, denn eine schöpferische Lösung ist hier meist unmöglich. Ein Erwachsener, der die Lage durchschaut, leidet vielleicht weiter, aber das Kind gibt hier notwendig auf. Wir wollen die Bedeutung der Resignation untersuchen.

Im Augenblick extremen Konflikts und extremer Verzweiflung hilft sich der Organismus damit, daß er unempfindlich wird, am augenfälligsten durch Ohnmacht, häufiger durch ein taubes Gefühl, eine Lähmung oder irgendeine andere Art zeitweiliger Verdrängung. Wenn aber die augenblickliche Krise vorüber ist, ohne daß die Umstände für eine Lösung jetzt günstiger geworden wären, so wird weiterer Konflikt vermieden, das Selbst greift nicht mehr an, und die erträglichere Situation der Verdrängung wird permanent; man hat resigniert. Aber die Figur enthält nun einen leeren Fleck, denn der allgemeine Kontext der Bedürfnisse, Gelegenheiten, Schwierigkeiten und so weiter ist noch der gleiche, jedoch fehlt das sich behauptende Selbst, das im Konflikt den Mittelpunkt einnahm. Dieser leere Fleck wird nun ausgefüllt durch die Identifizierung mit einer anderen Person, nämlich derjenigen, die den Konflikt unerträglich gemacht und einen zum Aufgeben gezwungen hat. Dies ist meist ein gefürchteter und geliebter Mensch; der Konflikt wird aufgegeben teils aus Furcht vor ihm und teils, weil man von ihm nicht mißbilligt werden möchte — und dieser Mensch wird nun »man selber«. Das heißt, anstatt sich an das Selbst zu halten, das man in der unbekannten Lösung des Konflikts werden würde, introjiziert man dieses andere Selbst. Indem man sich mit ihm identifiziert, leiht man ihm die Kraft der eigenen Aggressionen, die nun von der Verfolgung der eigenen Bedürfnisse entbunden sind. Die Aggressionen werden retroflektiv gegen die eigenen Bedürfnisse gekehrt: Sie lenken die Aufmerksamkeit von ihnen ab, spannen die Muskeln gegen deren Reizungen, nennen solche Bedürfnisse töricht oder bösartig, bestrafen sie und so weiter. Gemäß den Normen des introjizierten Menschen entfremdet man sich und kämpft gegen das konflikthafte Selbst. Dies fällt uns leicht, denn unser kindlicherer und sozialerer Teil, der einer der Kontrahenten in dem Konflikt war, kann sich mit der introjizierten Autorität verbünden; nützliche aggressive und repressive Haltungen sind naheliegend und leicht zu erlernen. Es ist leicht, jede Gelegenheit der Versuchung zu meiden, wenn man erst einmal eingewilligt hat, brav zu sein; es ist leicht, eine Triebregung als bösartig und einem selbst fremd anzusehen, wenn man sich mit jenen identifiziert hat, die sie so ansehen.

...

 

6. Selbstvergewaltigung: Befriedigung, sich zu unterdrücken

Sehen wir uns nun den Frieden an, der hergestellt worden ist. Wir müssen unterscheiden zwischen positivem und negativem Frieden. Wenn sich der Konflikt ausgetobt hat und mit der Verhinderung und Assimilation der kriegführenden Parteien zu einer schöpferischen Lösung gekommen ist, so tritt eine Erleichterung des Leidens ein und die vollständige Erregung des neugeschaffenen Ganzen. Dies ist positiv. Es gibt nichts zu erobern oder zu vergewaltigen, denn die möglichen Opfer sind ja verschwunden, sie sind zerstört und assimiliert. Im positiven Frieden herrscht paradoxerweise die Freude des Sieges, ohne daß sich jemand besiegt fühlt; das stärkste Gefühl ist das des Erwachens neuer Möglichkeiten, denn es gibt jetzt eine neue Gestalt. So wird die Siegesgöttin immer geflügelt dargestellt, auf Zehenspitzen, den Blick nach vorn gerichtet.

Auch in einer vernichtenden Niederlage ist ein positiver Frieden, wenn man bis an seine Grenzen gegangen ist, seine Kräfte erschöpft und den äußersten Zorn nicht zurückgehalten hat. Denn durch Wut und Trauerarbeit wird das Bedürfnis nach dem Unmöglichen vernichtet. Das neue Selbst ist düster, aber ein ganzes, das heißt, sein Lebensspielraum ist unter den neuen Bedingungen verengt, aber es hat den Sieger nicht in sich aufgenommen und sich nicht mit ihm identifiziert. Péguy hat zum Beispiel schön gezeigt, wie in der griechischen Tragödie die Gedemütigten stärker sind als die arroganten Sieger.

Der Friede der Unterdrückung dagegen, wenn das Opfer noch existiert und beherrscht werden muß, ist als Friede eine Negation:

Die Leiden des Kampfes sind vorbei, aber die Figur des Gewahr-Seins enthält keine neuen Möglichkeiten, denn nichts ist gelöst worden; Sieger und Besiegter und ihr Verhältnis zueinander beschäftigen weiterhin die Zeitungen. Der Sieger ist auf der Hut, der Besiegte verbittert. In sozialen Kriegen sehen wir, daß ein solcher negativer Friede nicht von Dauer ist; zu vieles ist unerledigt geblieben. Wie kommt es, daß sich bei der Selbstvergewaltigung die Befriedung überhaupt als dauerhaft erweist und das siegreiche Selbst jahrzehntelang den entfremdeten Teil seiner selbst unterdrücken kann? Denn jeder natürliche Trieb ist doch zählebig; er kann entfremdet, aber nicht vernichtet werden. Wir müßten erwarten, daß er zu stark sei, um sich lange von Furcht oder dem Bedürfnis nach Zuneigung im Zaum halten zu lassen. Warum fängt der Konflikt nicht beim ersten günstigen Wechsel in der Situation gleich wieder an?

Der Grund ist, daß das Selbst nun eine mächtige positive Befriedigung aus seiner Identifizierung mit der starken Autorität schöpft. ..."

 

Perls, Frederick S.; Goodman, Paul; Hefferline, Ralph F.: Gestalttherapie Grundlagen. dtv, 1979, S. 153-156

 

 

 

 

 

Vom Loyalitätskonflikt zur Kindeswohlgefährdung

Ist ein vom Kind "gewollter" Kontaktabbruch eingetreten, so liegt eine Kindeswohlgefährdung vor, bei der das Familiengericht bei Kenntnisnahme vom Amts wegen und intervenieren müsste (staatlicher Wächter nach Grundgesetz Artikel 6 Satz 2), ohne dass es eines gesonderten Antrages bedarf. Die Realität sieht leider oft anders aus, Familienrichter legen angesichts solcher Gefährdungssituationen oft die Hände in den Schoß oder unterstützen den ausgrenzenden Elternteil noch durch richterlichen Flankenschutz.

  

Spätestens dann, wenn einer der beiden getrennt lebenden Eltern beim Familiengericht einen Antrag stellt, dem anderen Elternteil elterliche Rechte entziehen zu lassen (die deutsche Gesetzgebung fördert solches ausdrücklich, §1671 BGB), kommt das Kind automatisch in einen Loyalitätskonflikt (Zwickmühle). Versichert es dem einen Elternteil seine Loyalität, geht das in dieser Konstellation nicht, ohne dass es damit automatisch die offen oder verdeckt geäußerte Erwartung des anderen Elternteil: "sei deinem anderen Elternteil nicht loyal" verletzt. 

 

 

O Vater                                         O Kind                                 O Mutter 

 

 

Das Kind steht nun zwischen den Eltern. Wendet es sich dem einen zu, wendet es sich vom anderen ab. Das Kind möchte diesem Loyalitätskonflikt, der sich psychosomatisch als unangenehm empfundener Spannungszustand äußert entgehen. Dies kann durch verschiedene Abwehrmechanismen realisiert werden. Das Kind kann sich partiell taub stellen (Desensibilisierung), es kann versuchen im Kontakt mit dem jeweiligen Elternteil immer wieder eine neue Einstellung (Kalibrierung) auf die Bedürfnisse dieses Elternteils herzustellen (schizophrene Tendenz) oder es kann eine Koalition mit einem Elternteil eingehen (dyadische Symbiose). Im letzteren Fall verliert das Kind zwar den anderen Elternteil, aber es hat sich aus der unangenehmen Spannungssituation befreit und verbündet sich mit dem mächtiger erscheinenden Elternteil. Diese Konstellation finden wir bei umgangsvereitelnden Eltern vor (Eltern-Kind-Entfremdung), hier wird das Kind vom betreuenden Elternteil für dessen eigene Bedürfnisse emotional missbraucht. Man sollte aber als Vertreter staatlicher Macht nicht zu sehr mit dem nackten Zeigefinger auf entfremdende Elternteile zeigen und dabei vergessen, dass das deutsche Kindschaftsrecht mit seinem noch immer anzutreffenden totalitär anmutenden Selektionsdenken (§1671 BGB) strukturell nicht unerheblich zur Anheizung von Loyalitätskonflikten beiträgt und so den emotionalen Missbrauch an Kindern und Eltern-Kind-Entfremdungen fördert.

 

 

 

 

 

Induzierung von Loyalitätskonflikten durch Fachkräfte

Treten Fachkräfte in den Konflikt der Trennungsfamilie hinzu, kommt es nicht selten zu einer Induzierung von Loyalitätskonflikten durch die Fachkräfte selbst. Das mag irrsinnig erscheinen, denn die Fachkraft wird im allgemeinen gerade als eine Person angesehen, die Hilfe bringt, nicht aber Schaden bewirkt. Dies ist im Einzelfall allerdings ein fataler Irrglaube. 

So befragt z.B. ein Gutachter ein Kind suggestiv so, als ob nur die vom Gutachter vorgegebenen Alternativen als Antwort zur Verfügung stehen würden. In einem Fall, in dem es vor dem Familiengericht um die zwischen den Eltern strittige Frage Wechselmodell oder Residenzmodell ging und sich das Kind in einer vorherigen Befragung durch den Gutachter schon für die Beibehaltung des Wechselmodells ausgesprochen hatte, fragte der Gutachter bei dem erneuten Kontakt das Kind: 

 

"Aber was soll denn nun dein zu Hause sein? Und wen willst du besuchen?" 

Diplom-Psychologe Dr. Klaus Schneider, Gutachten vom 10.03.2003 für Amtsgericht Potsdam - 45 F 831/02 -, S. 20

 

 

Die Suggestion des Herrn Schneider besteht darin, dem Kind vorzugeben, es könnte nur ein zu Hause haben, nicht aber zwei. Mit solchen Fragen werden im Sinne Watzlawicks Doppelbindungen (double binds) kreiert. Watzlawick bringt dafür das schöne Beispiel eines imaginären Staatsanwaltes, der den Angeklagten fragt: 

 

"Haben Sie endlich aufgehört, Ihre Frau zu misshandeln? Antworten Sie mit `ja´ oder ´nein´!"

Watzlawick, Paul; Beavin, Janet, H.; Jackson, Don D.: "Menschliche Kommunikation. Formen, Störungen, Paradoxien", Verlag Hans Huber, Bern; 1969/2000/2003, S. 215

 

und dem angeklagten Mann mit Bestrafung wegen Missachtung durch das Gericht droht, wenn er beide Alternativen zu verneinen versucht, weil er seine Frau nie misshandelt hat. Watzlawick bezeichnet dies in Anlehnung an Weakland und Jackson (1958) als "Illusion der Alternativen".

Dass sich Herr Klaus Schneider auch im Jahr 2011 nicht von seiner simplen und einengenden Entweder-Oder Logik gelöst hat, zeigt sein Gutachten vom 22.07.2011 für das Amtsgericht Oranienburg - 32 F 74/11. Dort verwendet er zur Diagnostik des kindlichen Erlebens den sogenannten "Family-Relations-Test", der nur zwei Schaltzustände kennt, ja oder nein und dies dann für ein brauchbares Abbild der Wirklichkeit nimmt. Genau so gut wie mit dem FRT könnte ein Uhrmacher die Uhren mit eine Vorschlaghammer reparieren, kein Mensch würde einen solchen Uhrmacher einen Auftrag geben, es sei denn er will seine Uhr entsorgen lassen. Doch vor Gericht und auf hoher See zählt der gesunde Menschenverstand oft nicht viel, statt dessen liebt man dort des Kaisers neue Kleider und um so weniger der Kaiser anhat und möglichst noc seinen nackten Arsch in die Sonne streckt, um so ehr glaubt der suggestionsbereite Richter der Kaiser wäre besonders gut eingekleidet und die Sonne ginge gerade im Westen auf.

Herr Schneider führt dann auch noch den als bedenklich einzustufenden "Erste Duess-Fabel" Test, wo das Kind aufgefordert wird, sich zwischen den Eltern zu entscheiden. In diesem Fall hier trägt die 5-jährige Tochter vor: "Zu Vogel-Papa und dann immer hin und her". (Gutachten S. 13). So versucht das Kind sich aus der Vorgabe des Herrn Schneider zu retten, das ist recht klug für 5 ein Jahre altes Mädchen, doch wer Kinder in eine solche Situation drängt, sich gleichzeitig für einen Elternteil und gegen einen Elternteil zu entscheiden, braucht sich hinterher nicht zu wundern, wenn das Kind diesem Zwang folgt und irgendwann vor Erschöpfung kollabiert.

Als ob dies alles nicht reichen würde, setzt Herr Schneider noch einmal nach:

 

"Family-Relations-Test

...

Es fiel A schwer, Mutter oder Vater zu bevorzugen, d.h. allein zu benennen. Das macht ihren Loyalitätskonflikt deutlich"

Gutachten S. 13

 

Da staunt Herr Schneider nun das Wunder an, das er selbst geschaffen hat. Oder wie es Berkeley so schön formulierte:

 

Zuerst wirbeln wir eine Menge Staub auf,
dann klagen wir, weil wir nichts mehr sehen.

George Berkeley

(1685 - 1753), englischer Philosoph und Theologe

zitiert nach Watzlawick, Paul; Weakland, John H.; Fisch, Richard: "Lösungen. Zur Theorie und Praxis menschlichen Wandels", Verlag Hans Huber, Bern; 2003; S. 51


 

Herr Schneider präsentiert hier einen Loyalitätskonflikt des Kindes, der nur dadurch zustande kommt, dass er selbst durch den idiotischen FRT-Test das Kind in eben diesen Loyalitätskonflikt gebracht hat.

Man kann das ganze auch selbsterfüllende Prophezeiung nennen. 

 

Vergleiche hierzu: 

http://de.wikipedia.org/wiki/Selbsterf%C3%BCllende_Prophezeiung

 

 

Wer sich da fragt, wieso Herr Schneider noch immer von einigen Familienrichtern als Gutachter beauftragt wird, der stellt sich die selbe Frage wie wir. Ob wir darauf je eine Antwort bekommen werden?

 

Klenner meint zu dem pathologischen Bedürfnis einiger Fachkräfte, einen besseren und einen schlechteren Elternteil zu suchen und zu finden:

 

"Auch, was besonders die Sachverständigen dazu zu bieten hatten, konnte deswegen nicht überzeugen, weil es für eine objektive Feststellung des ´quasi` besseren Elternteils keine eigens für diesen Zweck entwickelten Untersuchungsverfahren gibt. Denn in der Lebenswirklichkeit unterscheiden sich beide Eltern meist nicht so weit voneinander, dass einer empfohlen und vor dem anderen gewarnt werden müsste. 

...

Angesichts dieser ... Situation kam der im Jahre 1989 in Kraft getretene § 50b FGG (Freiwillige Gerichtsbarkeit) gerade gelegen. Denn danach soll der Wille des Kindes berücksichtigt werden., welchen Elternteil das Kind gegenüber dem anderen bevorzuge. Jetzt musste der ´bessere` Elternteil nicht mehr diagnostiziert werden, weil ja das Kind mit seiner Willensäußerung dadurch entschied. Seither wurden Kinder von berufenen und weniger berufenen Experten oft insistierend aufgefordert, doch nun endlich zu sagen, zu welchem Elternteil die denn gehen wollen.. Und, um so mehr der Fragende insistiert, umso mehr gibt das Kind eine Antwort, meist eine, die der Fragende hören will, was Kinder meisterhaft spüren, um die lästige Fragerei loszuwerden, noch dazu nichts ahnend, damit eine das ganze Leben überschattende Entscheidung über ihre familiären Beziehungen getroffen zu haben. Während drinnen der Fragende mit sich selbst zufrieden ist, endlich Klarheit geschaffen zu haben, wird draußen dem Kind siedend heiß klar, sich mit seiner Aussage für den einen Elternteil zugleich gegen den anderen Elternteil ausgesprochen zu haben. Wegen zunächst unerklärlicher Verhaltensauffälligkeiten werden diese Kinder der Erziehungsberatung vorgestellt. Dort ist man zunächst ratlos, bis ihr Schuldgefühl gegenüber dem ausgegrenzten Elternteil als Ursache erkannt wird. so erwies sich der Wille des Kindes als Grundlage der gerichtlichen Entscheidung im Großen und Ganzen als Fiktion. Denn, wer sich in Kinderseelen auskennt, der weiß, Kinder sind überhaupt nicht darauf aus, zwischen ihren Eltern den Schiedsrichter zu spielen. Im tiefsten Grunde ihres Herzens wünschen sie, beide Eltern möchten ihnen, so wie früher, als zu Hause alles friedlich war, wieder zusammen und für immer zur Verfügung stehen. Aber der Kindeswille passt so gut ins System."

Wolfgang Klenner: "Essay über die Emanzipation des Kindes im Familienrechtsverfahren"; In: "Kindschaftsrecht und Jugendhilfe"; 2006, Heft 1, S. 9

 

 

Der Diplom-Psychologe Klaus Schneider, gerichtlicherseits offenbar für unabkömmlich gehalten, ist zwei Jahre später schon wieder als Gutachter in einem anderen Fall tätig.

Er schreibt dort: 

 

"Die Kontaktaufnahme mit den beiden Kindern war unproblematisch. Sie erwiesen sich als offene, kommunikative und interessierte Kinder. 

Es wurde schnell deutlich, beide Kinder haben Mutter und Vater gern. 

Aber: Beide reagierten sehr emotional und zurückhaltend, wenn es darum ging, ihre Position gegenüber der Mutter und dem Vater zu verbalisieren. Beide wollten auch bei Mutter und Vater keine Eigenschaften nennen, die sie nicht so gut fänden, oder die sie stören würden. Das macht ihren Loyalitätskonflikt deutlich."

Diplom-Psychologe Dr. Klaus Schneider, Gutachten vom 24.05.2005 (S. 13)

 

 

Der Gutachter behauptet hier einen Loyalitätskonflikt der Kinder mit der Begründung, dass die Kinder sich gegenüber dem Gutachter nicht negativ über ihre Eltern äußern wollten. Die Kinder stehen hier tatsächlich im Loyalitätskonflikt, nur in diesem konkreten Fall gerade nicht mit ihren Eltern, sondern mit dem Gutachter auf der einen Seite und den Eltern auf der anderen Seite. Der Loyalitätskonflikt ist vom Gutachter selbst, zwischen ihm auf der einen Seite und den Eltern auf der anderen Seite, dazwischen die Kinder aufgetan. In dem der Gutachter von den Kindern negative Eigenschaften der Eltern benannt wissen will, setzt er die beiden knapp siebenjährigen Kinder in einen Loyalitätskonflikt. Die Kinder sind ja nicht mehr so klein, dass sie überhaupt nicht ahnten, in welchem Auftrag der Gutachter tätig ist. In ihrer Loyalität zu beiden Eltern bleiben die Kinder gegenüber dem Gutachter stumm, denn sie wollen ihren Eltern loyal sein - schön, dass es solche Kinder gibt.

 

 

 

 

Lösung

Natürlich ist dem Kind nicht allein schon dadurch geholfen, dass das Gericht eine Umgangsregelung anordnet und gegebenenfalls über Zwangsmitte durchsetzt, denn damit ist der elterliche Konflikt noch nicht entschärft. Dies könnte gegebenenfalls durch die gerichtliche Anordnung (gemeinsamer) Elternberatung, Kommunikationstraining oder Familientherapie in Gang gesetzt werden. Die vorübergehende Einsetzung eines Umgangspfleger durch das Gericht wäre, systemisch gesehen, die Einführung eines mit rechtlichen Befugnissen ausgestatteten vierten "Familienmitgliedes", der durch seine Präsenz, den Krieg der Eltern stoppen und dem Kind begleitend ermöglichen kann, die Grabenlinie zwischen den verfeindeten Eltern zu passieren, ohne dabei selbst unter Beschuss zu geraten.

Es liegt auf der Hand, dass der Kampf der Eltern mit großer Wahrscheinlichkeit neu entflammt, wenn der Umgangspfleger nach einiger Zeit wieder dauerhaft das Feld verlässt und die Eltern bis dahin keinen Weg gefunden haben, ihren Konflikt zu befrieden. Daher bedarf es entweder einer, notfalls bis zur Volljährigkeit des Kindes, andauernden Präsenz des Umgangspflegers oder aber eines bestimmten Maßes an Konfliktlösung durch die Eltern.

 

 

 

 

 

Literatur:

Horn, Jürgen: "Depressive Störungen - Ursachen und Behandlung (Teil I)"; In: "Familiendynamik", 4/2005, S. 391-412

Mackscheidt, Elisabeth: "Loyalitätsproblematik bei Trennung und Scheidung - Überlegungen zum Kindeswohl aus familientherapeutischer Sicht"; In: "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", FamRZ", 1993, Heft 3, S. 254-257

Perls, Frederick S.; Goodman, Paul; Hefferline, Ralph F.: Gestalttherapie Grundlagen. dtv, 1979, S. 153-156

Watzlawick, Paul; Beavin, Janet, H.; Jackson, Don D.: "Menschliche Kommunikation. Formen, Störungen, Paradoxien", Verlag Hans Huber, Bern; 1969/2000/2003

 

 

 


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