Kosten im familiengerichtlichen Verfahren

 

 

 

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Sollte sich eine der hier namentlich genannten Fachkräfte ungerecht oder in unzulässiger Weise behandelt fühlen, so kann sich diese zur Klärung ihrer Einwände direkt an mich wenden. Der direkte Weg erspart der betreffenden Fachkraft möglicherweise Anwalts- und Gerichtskosten in erheblicher Höhe, so wie sie etwa der Diplom-Psychologe Klaus Schneider im Rechtsstreit mit Peter Thiel vor dem Landgericht Berlin hinnehmen musste.

Zur Frage der Zitierfähigkeit familiengerichtlich eingeholter Gutachten - Urteil des Landgerichtes Berlin vom 07.11.2006 - 16 O 940/05 - Landgericht Berlin - Rechtsstreit Diplom-Psychologe Klaus Schneider gegen Peter Thiel - Veröffentlicht auch in: "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", 16/2007, 15.08.2007, S. 1324-1325

Auf Grund der an einigen Amts- und Landgerichten, so z.B. beim Landgericht Frankenthal und beim Landgericht Hamburg, möglicherweise in Einzelfällen stattfindenden Zensur und der Beschneidung der Informations- und Meinungsfreiheit zugunsten sich hier kritisiert sehender Fachkräfte, erkläre ich vorsorglich, dass es sich auf meiner Internetseite - wenn nicht eindeutig von mir als Tatsache vorgetragen - immer um meine persönliche, verfassungsrechtlich geschützte Meinung handelt, die als solche naturgemäß weder wahr noch falsch sein kann. Mithin wird von mir auch ausdrücklich erklärt, dass es sich bei meiner Meinung, dass an einigen Amts- und Landgerichten, so z.B. beim Landgericht Frankenthal und beim Landgericht Hamburg, Zensur ausgeübt wird und die Informations- und Meinungsfreiheit zugunsten sich hier kritisiert sehender Fachkräfte beschnitten wird, um meine persönliche Meinung, nicht aber um eine Tatsachenbehauptung handelt.

 

Peter Thiel

Systemischer Berater, Systemischer Therapeut / Familientherapeut (DGSF), Verfahrenspfleger (SPFW Brandenburg) und Umgangspfleger 

26.06.2014

 

 

 

 

 

Schlüsselwörter

Anwaltskosten, Armenrecht, Gebührenordnung, Gegenstandswert, Gerichtskosten, Honorar, Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz (JVEG), Kosten, Kostenrechnung, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

 

 

 

 

Über Geld spricht man nicht. Was nichts kostet, ist nichts wert, heißt es. Den Wert eines Pferdes erkennt man am Zustand des Gebiss, deswegen sagt man auch: Einem geschenkten Gaul guckt man nichts ins Maul. 

Nicht viel anders ist es oft im Bereich familiengerichtlicher Verfahren. Einen Rechtsanwalt auf Prozesskostenhilfe in einem komplizierten Verfahren - besser als gar nichts, nur sollte man sich dann nicht wundern, wenn der Anwalt sich nicht überschlägt.

Der Staat subventioniert den Bereich von Trennung und Scheidung mit erheblichen Mittel. Verwendet wird dafür das Geld der Steuerzahler/innen, denn die haben es ja. So finanzieren die deutschen Steuerzahler/innen, ob sie wollen oder nicht jedes Jahr Tausende von Rosenkriege und Scheidungen obwohl im Grundgesetz nichts davon steht, dass Rosenkriege und Scheidungen unter dem Schutz der staatlichen Ordnung steht. 

Lediglich die Ehe soll - warum auch immer - mit staatlichen und finanziellen Mitteln der Steuerzahler/innen - auch der nicht verheirateten - geschützt werden. Das widerspricht zwar dem Verbot der Wegelagerei aber ein wenig Staatskriminalität muss man wohl in Kauf nehmen, denn es geht hier schließlich um höhere Werte wie Gott, König und Vaterland und eben um das heilige Sakrament der Ehe, an dem neuerdings auch homosexuelle Paare in abgespeckter Form teilhaben dürfen.

 

 

 

Anwaltskosten

 

 

Kindesunterhalt

 

Rechnung vom 26.09.2008

Unterhalt für die Kinder A und B

Leistungszeit 10.03.2008 bis 26.09.2008

berechnet nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) § 13

Gegenstandswert: 6.338,00 €

Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2300 VV RVG      1,3                         487,50 €

Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG:            20,00 €

19 % Umsatzsteuer                                                                                      96,43 €

 

Gesamtbetrag:                                                                                            603,93 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Berufung am Oberlandesgericht.

Eine Beschwerde in einer Familiensache beim Oberlandesgericht löste im Jahr 2007 folgende Anwaltskosten aus:

 

Gegenstandswert: 3.000 €

1,6 Verfahrensgebühr, Berufung §13, Nr. 3200 VV RVG:                     302,40 €

Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG:            20,00 €

19 % Umsatzsteuer                                                                                      61,26 €

 

Gesamtbetrag:                                                                                            383,66 €

 

 

 

 

 

Wie man sieht, kassiert der Staat über die Mehrwertsteuer jeden fünften Euro für sich und kann ihn anschließend gleich wieder für andere schöne Dinge ausgeben, so etwa für Prozesskostenhilfe im sogenannten Armenrecht. 

Das Oberlandesgericht gewährte trotz Antrag keine Prozesskostenhilfe, die Antragstellerin verlor das Verfahren mit Beschluss vom 02.09.2007. Das Amtsgericht verpflichtet daraufhin die Antragstellerin, dem Antragsgegner 383,66 € zuzüglich 5 Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB ab dem 06.09.2007 zu erstatten (Beschluss des Amtsgerichtes vom10.10.2007).

Bei fehlender Gewährung von Prozesskostenhilfe sind hierzu noch Gerichtskosten und die Kosten für den eigenen Anwalt in der 1. Instanz zu bezahlen.

 

Eltern ohne ausreichendes Einkommen und Vermögen haben es da besser, ihnen widmet der Staat finanzielle Geschenke. Für ein hochstrittiges Verfahren empfiehlt es sich daher nur wenig Einkommen und kein verwertbares Vermögen zu haben. Wenn erst einmal die Linkspartei den Bundesfinanzminister stellt, wird es für arme Eltern sicher staatliche Prämien geben, mit denen jeder arme Elternteil pro Jahr wenigstens ein familiengerichtliches Verfahren kostenfrei führen kann und ihm überdies mit dem Mindestlohn von 8,50 € die Zeit vergütet wird, die er für die Führung des Verfahrens benötigt, denn schließlich kann der arme Elternteil in dieser Zeit  keiner Beschäftigung im Niedriglohnbereich wie etwa als Reinigungskraft oder Briefzusteller/in bei der PIN-AG nachgehen.

 

 

 

 

 

Kosten im Umfeld familiengerichtlicher Verfahren

 

Beratungshilfe

Familienberatung

Familientherapie

Jugendamt

Mediation

Rechtsanwalt

Begleiteter Umgang

Umgangspflegschaft

Verfahrenspfleger

Sachverständiger

 

 

Wie man sieht, gibt es einige Felder in denen Kosten entstehen können für die in Einzelfällen der Staat sein Füllhorn ausschüttet, wobei man dann aber meist mit Einheitskost vorlieb nehmen muss. 

In anderen Fällen heißt es: Ham wa nich. 

Begleiteter Umgang - Ham wa nich. 

Familienberatung - Ham wa. Termin  in vier Wochen bei der Städtischen Beratungsstelle oder bei der Caritas. Was anderes ham wa nich. 

Familientherapie - Ham wa nich. 

Mediation - Ham wa nich. 

 

 

Dies führt dann auch zu der Frage, was darf eine Hilfe kosten. Im halbstaatlichen Gesundheitswesen wird schon einige Zeit diskutiert, ab wann es statthaft ist, diese oder jene Kassenleistung zu versagen und wie viel ein Krankenhausaufenthalt kosten darf.

 

 

 

Kostenrechnung nach dem Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz (JVEG)

Hat das Gericht einen Gutachter bestellt, dann möchte dieser verständlicherweise für die von ihm aufgebrachte Zeit auch bezahlt werden und legt der Justizkasse einen entsprechenden Vergütungsantrag  vor. Die Rechung ist es fast immer wert, genauer betrachtet zu werden, denn sie gibt nicht nur darüber Auskunft, wie viel Geld der Gutachter für sich beansprucht, sondern sagt auch einiges über die Struktur seiner Tätigkeit aus, zumindest so wie sie nach außen hin verkauft wird.

Am 01.07.2004 wurde das bis dahin geltend Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen - ZSEG durch das Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz (JVEG) abgelöst. Die den Gutachtern gewährten Stundensätze wurden mit dem neuen Gesetz exorbitant angehoben. Betrug der Stundensatz nach dem Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG) damals zwischen 25 und 52 €, so wurde dieser mit dem 01.07.2004 auf 50 bis 85 € angehoben, wobei Gutachter in Umgangs- und Sorgerechtsverfahren nach der Honorargruppe M3 mit 85 € je Stunde abrechnen können. Frei nach dem Motto, wenn Deutschland schon verschuldet ist, dann sollen es wenigstens die Gutachter gut haben, denn wieso sollten sie sonst gut-achter heißen? 

Ein Gutachter, dem die Justizkasse 85 € je Stunde zahlt, erhält damit in zwei Stunden mehr Geld, nämlich 170 €, als das staatliche Kindergeld für ein Kind im Monat als Ganzes beträgt, hier stellt der Staat den beiden Eltern nur jämmerlicher 154 € zur Verfügung. Geld, das vorher von den steuerzahlenden Bürgerinnen und Bürgern erwirtschaftet wurde.

Gutachter bekommen damit deutlich mehr Geld als Amtsrichter, deren Hilfskräfte sie eigentlich sein sollen. Wo hat man das schon erlebt, dass eine Hilfskraft mehr verdient als die Leitungskraft. Zuletzt gab es so etwas in der DDR, wo Facharbeiter oft Geld mehr als Ingeneure bekamen. 

Heute müssen sich Richter zu Beginn ihrer Laufbahn mit einem Nettostundelohn von 15 € zufrieden geben, so wird jedenfalls vorgetragen,  während Gutachter bei einem Bruttostundenlohn von 85 € auf einen Nettostundenlohn von ca. 50 € kommen dürften.

Wenn dann heute Richter eine bessere Besoldung fordern, kann man nur noch müde lächeln und sagen: hättet ihr mal was dagegen gesagt, als der Bundestag die exorbitante Stundensatzerhöhung für Gutachter beschloss.

 

 

Richter fordern bessere Besoldung 

Besoldungssystem soll reformiert werden - Wollen Ansprüche notfalls gerichtlich durchsetzen

Richter fordern bessere Besoldung

Hamburg (AP) Die deutschen Richter verlangen nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins «Der Spiegel» mehr Geld und wollen dies notfalls auch gerichtlich durchsetzen. Der Deutsche Richterbund (DRB) und der Bund Deutscher Verwaltungsrichter und -richterinnen (BDVR) forderten Bund und Länder in einem Positionspapier auf, das bestehende Besoldungssystem zu reformieren, berichtete das Magazin.

Die Besoldung solle dabei «unter Einbeziehung eines Inflationsausgleichs» und «unter Anpassung an die Einkommensentwicklung vergleichbarer

Berufsgruppen deutlich angehoben werden. Die Verbände beklagten den Angaben zufolge, dass die Besoldung der Richter und Staatsanwälte seit Jahren nicht mehr ausreichend sei. 

(PR-inside.com 16.08.2008 13:41:08)

 

 

Die Bezüge seien durch Streichung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld in vielen Bundesländern sogar gekürzt worden und seit 1992 gegenüber den Preissteigerungen im Durchschnitt um fast 40 Prozent zurückgeblieben. Die viel zu schlechte Bezahlung im Staatsdienst führe zu einem Bewerbermangel, hieß es. Wie der «Spiegel» weiter berichtete, musste nach Auskünften aus Justizkreisen die sogenannte Staatsnote und damit die juristische Qualifikation für das Richteramt in den vergangenen Jahren vielfach erheblich abgesenkt werden, um überhaupt noch genügend Nachwuchs zu finden. Das Einstiegsgehalt eines jungen Richters liege bei etwa 39.000 Euro brutto, bei «50 Wochenstunden», sagte ein DRB-Vorstandsmitglied dem Magazin zufolge. Dies seien gerade mal 15 Euro pro Stunde. 

http://www.pr-inside.com/de/richter-fordern-bessere-besoldung-r758690.htm

 

 

Durchgewunken werden solche finanztechnischen Absurditäten von sogenannten Volksvertretern im Deutschen Bundestag. Mag sein, dass diese nicht immer die Zeit und Kompetenz haben entsprechende Vorlagen aus dem Bundesjustizministerium auf ihre Verhältnismäßigkeit abzuprüfen. Doch andererseits scheuen sich die Politiker/innen und Volksvertreter/innen nicht, so zu tun, als ob es ihnen um das vom Wohl der Kinder ginge und nicht  um die eigene eitle Selbstdarstellung und wohlfeilen Populismus sowie finanzielle Pfründesicherung für technokratische Eliten.

Andererseits kann man den unterbezahlten Richter ja auch empfehlen, als Gutachter zu arbeiten, eine formale Qualifikation wird dafür nicht verlangt. Oder auch als Rechtanwalt von denen einige, wie z.B. die im Berliner Raum im Bereich des Familienrechtes tätige Rechtsanwältin N-J., die 180 € für die Stunde verlangen soll. Eigenartiger Weise hält sich der Drang der Familienrichter das Berufsfeld zu wechseln, in Grenzen, so schlimm kann es da dann wohl doch nicht mit ihrer Bezahlung sein.

 

Kostenrechnungen von Gutachtern in Höhe von 5.000 € oder mehr sind seit dem 01.07.2004 nicht selten. Wenn die Mehrheit der Menschen in Deutschland schon weniger Geld bekommt, dann soll es wenigstens den Gutachtern - so wie es schon der Name sagt - gut gehen, mag man sich im Bundesjustizministerium bei der Formulierung des Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz (JVEG) gedacht haben. 

Und, so lange dieses Geld anstandslos von den streitenden Eltern gezahlt wird, kann man noch sagen, es wäre doch egal, wofür diese ihr Geld zum Fenster rauswerfen. Werden dagegen, wie wohl in den meisten Fällen über die Gewährung von Prozesskostenhilfe die Steuerzahler zur Kasse gebeten, dann hört der Spaß sicherlich auf und der Bund der Steuerzahler sollte alarmiert werden, wenn schon in der Justizverwaltung niemand darauf achtet, wie das Geld der Steuerzahler/innen verschwendet wird.

Wenn man noch bedenkt, wir fruchtlos die Tätigkeit vieler Gutachter ist, so kann man sich nur wundern, mit welcher auch finanzieller Leichtfertigkeit von verschiedenen Familienrichtern Begutachtung ausgelöst werden. Die Staatskasse und damit die Steuerzahler/innen oder die vom familiengerichtlichen Verfahren betroffenen Eltern und Familien müssen es schließlich bezahlen, der Richter selbst trägt dagegen keinerlei Kostenrisiko.

 

 

Beispiel 1

 

Irmgard Bräutigam

Diplom-Psychologin

...

90425 Nürnberg

 

Amtsgericht Hersbruck

...

 

04.12.06

 

 

Re. Nr. ...

Kostennote:

Gesch.Nr. ... Gutachten vom 01.12.06

 

1. Zeitaufwand                                      Stunden

Aktenanalyse                                            2,0

Anschreiben zur Terminabstimmung          1,0

Psychologische Diagnostik / Tests           13,0

Auswertung                                              3,0

Ausarbeitung (49 S.)                               10,5

Anfahrt                                                     2,5

 

 

Gesamt 32 Stunden a 85 Eur

(JVEG Honorargruppe M3)                                         2720,0 Eur

 

2. Aufwendungen

Schreibkosten: 67572 Anschläge: 1000=67,5

          entspricht 67,5 Stück a 0,75                              50,62 Eur

3 Kopien (50 S. a 0,5 + 97 S. a 0,15)                            39,55 Eur

Fahrtkosten: 100 km PKW a 0,3 Eur                             30,00 Eur   

Telefon                                                                         4,00 Eur

Parkgebühr                                                                   0,00 Eur

 

Gesamt 2.                                                                  124,17 Eur

Gesamt 1 + 2                                                           2844,17 Eur

+ 16 % MwSt.                                                           455,06 Eur

+ Porto                                                                           7,15 Eur

Gesamtsumme                                                           3306,38 Eur

 

Wir bitten um Überweisung dieses Betrags auf das Konto ....

 

 

 

 

Beispiel 2

 

3306,38 € stellt die Diplom-Psychologin Irmgard Bräutigam dem Amtsgericht Hersbruck in Rechung (14.12.2006).

 

 

 

Beispiel 3

An einigen Familiengerichten scheint man inzwischen ernsthaft sparen zu wollen. So soll es nach einer uns überlieferten Aussage (30.05.2007) der als Gutachterin bestellten Diplom-Psychologin Leonore Spies, die ihre Tätigkeit im Rahmen des sogenannten "Institut für Gericht und Familie" in Berlin eingebettet hat und in deren Geschäftsräumen in der Stephanstraße Eltern empfängt, seitens des beauftragenden Amtsgerichtes Bad Liebenwerda einen Kostenrahmen von 1.800 Euro für das zu erstellende Gutachten geben. Dies hat offenbar zur Folge, dass die Eltern aus dem Amtsgerichtsbezirk Bad Liebenwerda in das recht weit entfernte Berlin fahren müssen. Man stelle sich das nur einmal vor, was das für eine Belastung von Eltern und ihren Kindern bedeutet, wenn diese aus Gründen notorisch klammer Justizkassen durch die halbe Republik fahren müssen. Man könnte dem nun abhelfen, in dem man sich am Amtsgericht Bad Liebenwerda um ortsansässige Sachverständige bemüht oder wenn diese dort nicht zu haben sind, weiter entfernt wohnenden Gutachtern auch die Einzelfall erheblichen Kosten für die Fahrt erstattet. Das können für drei Stunden Fahrzeit von Berlin nach Bad Liebenwerda schon mal 3 x 85 Euro = 255 Euro sein. Bei vier notwendigen Fahrten währen das dann schon schlappe 1020 Euro, die als Kosten entstehen würden, ohne dass der Gutachter auch nur einen Handschlag bezüglich der gerichtlichen Beweisfrage gemacht hätte. Da in der überwiegenden Anzahl von Fällen die Justizkasse Prozesskostenhilfe gewährt hat, wären diese Kosten von den Steuerzahler/innen zu leisten. Aber die haben ja ohnehin mehr Geld, als ihnen staatlicherseits gegönnt werden kann und daher mag man das Fenster nur weit genug aufmachen und das Geld aus selbigen hinauswerfen.

 

 

 

Beispiel 4

An anderen Amtsgerichten, so etwa am Amtsgericht Hagenow, darf die Tätigkeit eines Gutachters aber schon mal teuerer als in Berlin sein. Das kann auch niemanden überraschen, denn jeder weiß, ist das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern eines der reichsten Länder der Welt, so dass man dort auch erwarten kann, dass dort nicht ganz so doll wie in der verarmten deutschen Hauptstadt Berlin gespart werden muss. 

Die als Gutachterin eingesetzte Dr. Ursula Ebnet übersendet dem Amtsgericht Hagenow für die Erstellung eines "Psychologischen Gutachtens zur Frage der Sorgerechts-/Umgangsregelung" am 12.03.2007 eine Kostenrechnung in Höhe von 6.051,82 €. Dabei machen 54 Stunden zu je 85 € = 4.590 € schon mal den Löwenanteil aus. Der restliche Teil setzt sich aus Fahrkosten, Schreibkosten, Kopierkosten, Telefonaten, Porto und der Mehrwertsteuer zusammen

Dr. Ursula Ebnet ist aber nicht nur eine nicht so billige Gutachterin, sie ist auch mit einem Mann verheiratet, der es ebenfalls gewohnt ist, mit größeren Geldbeträgen zu tun zu haben. Immerhin ist Otto Ebnet, als SPD-Wirtschaftsminister in Mecklenburg-Vorpommern tätig gewesen und bekleidete nachfolgend das Amt des Verkehrsministers (vergleiche  http://www.vm.mv-regierung.de/pages/ebnet.html und "Schweriner Volkszeitung" vom 17.04.2007).

 

"Manche sahen ihn schon nicht mehr am Kabinettstisch, inzwischen ist er aber zum mächtigsten Minister aufgestiegen, der als Strippenzieher geltende Ringstorrfvertraute und Backhaus-Feind Otto Ebnet luchste der Koalition ein eigens für ihn zugeschnittenes Ressort mit 2300 Mitarbeitern ab, das mit einem Jahresetat von 800 Millionen Euro deutlich mehr als der Wirtschafts- und Arbeitsminister zur Verfügung hat."

Schweriner Volkszeitung vom 17.04.2007

 

 

Jedem rechtschaffenden Bürger und jeder ebenso rechtschaffenden Bürgerin ist natürlich klar, dass die einflussreiche Position von Otto Ebnet in keinem Zusammenhang mit Tätigkeit von Dr. Ursula Ebnet als Gutachterin steht und auch keinen Einfluss auf die Kostenrechnung hat, denn die Tätigkeit als Gutachter kann jede/r ausüben, sobald er/sie dazu vom Gericht ernannt wird. Und wie viel Geld die Justizkasse oder die Verfahrensbeteiligten schließlich der Gutachterin bezahlen müssen, legt einzig und allein der Kostenbeamte fest, der hierarchisch bekanntlich dem von Uta Maria Kuder (CDU) geführten Justizministerium unterstellt ist.

 

 

 

Beispiel 5

 

Recht teuer lebt es sich auch beim Amtsgericht Hamm. Dort reicht die Heilpraktikerin (Psychotherapie) Theda Bekker zwei Rechnungen über 3.444,87 € (21.05.2007) und 4536,10 € (17.12.2007) - Gesamtbetrag 7.980,97 - zu Händen des sie beauftragenden Richters Bastl ein. 

Allein für die Abfassung ihres 120-seitigen Gutachtens berechnet sie 40 Stunden a 75 € zuzüglich Mehrwertsteuer. Für die Explorationen (und Testungen) berechnet sie dagegen nur vergleichsweise bescheidene 12 + 1,75 Stunden.

Die Gutachterin berechnet für ihre Tätigkeit zwar "nur" 75 € je Stunde, dafür schlägt sie aber 19 % Mehrwertsteuer dazu, so dass sie damit schließlich auf einen Stundensatz von 86,25 € kommt. In den Rechungen gibt sie noch nicht einmal den Zeitraum ihrer Tätigkeit an, das scheint aber den für die Bearbeitung der Rechnung zuständigen Rechtspfleger und Bezirksrevisor nicht zu interessieren. 

In Berlin ist man da wesentlich pingeliger, da ist der Arbeitsaufwand bei der Erstellung einer Rechnung in der Umgangspflegschaft so hoch und man riskiert zudem noch massive Streichungen in der eingereichten Rechnung, so dass man niemanden ernsthaft empfehlen kann, in Berlin Umgangspflegschaften zu übernehmen, es sei denn man ist Hausfrau und mit einem Beamten aus dem gehobenen Dienst verheiratet und von daher nicht auf das Wohlwollen der Justizkasse angewiesen.

 

 

 

 

Literatur:

Christian Feskorn: Kosten der Begutachtung im familiengerichtlichen Verfahren. In: "Familie, Partnerschaft, Recht", 10/2003, S. 525-529 

Otward Lönnies: "Gutachterkosten im familiengerichtlichen Verfahren", In: "Familie, Partnerschaft, Recht", 1996, Heft 04, S. 191-195

Ulrich Vultejus: "Die Kostenstruktur der Justiz", In: "Deutsche Richterzeitung", 2003, Heft 10

 

 

 


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