Kommunikation
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Sollte sich eine der hier namentlich genannten Fachkräfte ungerecht oder in unzulässiger Weise behandelt fühlen, so kann sich diese zur Klärung ihrer Einwände direkt an mich wenden. Der direkte Weg erspart der betreffenden Fachkraft möglicherweise Anwalts- und Gerichtskosten in erheblicher Höhe, so wie sie etwa der Diplom-Psychologe Klaus Schneider im Rechtsstreit mit Peter Thiel vor dem Landgericht Berlin hinnehmen musste.
Zur Frage der Zitierfähigkeit familiengerichtlich eingeholter Gutachten - Urteil des Landgerichtes Berlin vom 07.11.2006 - 16 O 940/05 - Landgericht Berlin - Rechtsstreit Diplom-Psychologe Klaus Schneider gegen Peter Thiel - Veröffentlicht auch in: "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", 16/2007, 15.08.2007, S. 1324-1325
Auf Grund der an einigen Amts- und Landgerichten, so z.B. beim Landgericht Frankenthal und beim Landgericht Hamburg, möglicherweise in Einzelfällen stattfindenden Zensur und der Beschneidung der Informations- und Meinungsfreiheit zugunsten sich hier kritisiert sehender Fachkräfte, erkläre ich vorsorglich, dass es sich auf meiner Internetseite - wenn nicht eindeutig von mir als Tatsache vorgetragen - immer um meine persönliche, verfassungsrechtlich geschützte Meinung handelt, die als solche naturgemäß weder wahr noch falsch sein kann. Mithin wird von mir auch ausdrücklich erklärt, dass es sich bei meiner Meinung, dass an einigen Amts- und Landgerichten, so z.B. beim Landgericht Frankenthal und beim Landgericht Hamburg, Zensur ausgeübt wird und die Informations- und Meinungsfreiheit zugunsten sich hier kritisiert sehender Fachkräfte beschnitten wird, um meine persönliche Meinung, nicht aber um eine Tatsachenbehauptung handelt.
Peter Thiel
Systemischer Berater, Systemischer Therapeut / Familientherapeut (DGSF), Verfahrenspfleger (SPFW Brandenburg) und Umgangspfleger
04.12.2016
Schlüsselwörter:
analoge Kommunikation, digitale Kommunikation, Double-Bind, Doppelbotschaft, Empfänger, Information, Kommunikation, Metakommunikation, Redundanz, Sender
Man kann nicht nicht kommunizieren, so das bekannte metakommunikative Axiom des Kommunikationsforschers Paul Watzlwick.
Vergleiche hierzu:
Paul Watzlawick; Janet H. Beavin; Don D. Jackson: "Menschliche Kommunikation. Formen, Störungen, Paradoxien", Verlag Hans Huber, Bern; 1969/2000/2003, S. 50-53
Aus diesem Axiom folgt, dass zwei oder mehr Menschen immer kommunizieren, sobald sie in einem wie auch immer gearteten Kontakt miteinander stehen (akustisch, olfaktorisch - Geruch, visuell, sensitiv, etc.).
Dies trifft klassischerweise auf Paare zu, die beim Paartherapeuten im Gegensatz zum metakommunikativen Axiom Watzlawicks behaupten, sie könnten nicht miteinander kommunizieren.
Aber auch an deutschen Gerichten wird im Gegensatz zum Watzlawickschen Axiom behauptet, dass man nicht kommunizieren könnte. Diese unhinterfragte Behauptung dient in der Regel dazu, einem Elternteil das Sorgerecht mittels des verfassungswidrigen §1671 BGB zu entziehen, obwohl das Gericht keine Kindeswohlgefährdung festgestellt hat, die einen Sorgerechtsentzug rechtfertigen könnte.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1666a.html
Neulich saß ich im Urlaub in einer Gastwirtschaft, neben mir am Tisch ein ca. 60 Jähriger Mann, vielleicht ein Frühpensionär, dem es zu Hause bei seiner Frau zu langweilig war. Der Mann drängelte mehrmals dem Wirt ein Gespräch auf. Der Wirt - ganz Geschäftsmann - zeigte Interesse, das aber wohl nur so weit ging, den Gast mit einer gewissen Portion Aufmerksamkeit "bedient" zu haben. Ein echtes Interesse mit dem Gast ins Gespräch zu kommen war nicht erkennbar. Ich selbst war bemüht, nur ja nicht mit der langweiligen Plaudertasche in ein Gespräch zu kommen und konzentrierte mich auf mein Essen und mein Glas Wein. Schön war es allerdings, nicht ständig an die Plaudertasche zu denken. Zum Glück kam etwas später ein Rentnerehepaar vom benachbarten Campingplatz, die gerade mit ihrem 80.000 Euro teuren Wohnmobil auf der Rückfahrt von Spanien nach Deutschland waren, das dachte ich jedenfalls. Nun musste ich mir aber das seichte Gesülze der drei Rentner anhören und war schließlich froh, grußlos an den dreien vorbei die Gastwirtschaft zu verlassen.
Ähnliches erleben wir auch in Partnerschaften oder anderen relativ stabilen Beziehungen, wie etwa auf der Arbeit. Wir versuchen Kommunikation zu vermeiden und müssen dennoch kommunizieren. Dabei vermeiden wir es aber, dem Partner, der Partnerin, dem Chef oder dem Unterstellten, im offenem Gespräch reinen Wein über unser Verhältnis zu ihm / ihr einzuschenken.
Interessant ist auch die Kommunikation bei zwei oder mehr Menschen, die unklare Botschaften aussenden und empfangen. Dies ist ein beliebtes Phänomen bei Paaren. Der eine hört etwas, was der andere gar nicht gesagt haben will oder der eine sagt etwas, was der andere gar nicht gehört haben will.
So etwa in dem schönen Beispiel vom der Frau und dem Mann, die gemeinsam Auto fahren. Der Mann sagt zu seiner lenkenden Frau: Du, da vorne ist grün!
Die Frau antwortet: Fährst Du oder fahre ich!?
zitiert nach:
Arist von Schlippe: "Familientherapie im Überblick"; Junferman-Verlag, 1995, S. 39
Doch babylonische Sprachverwirrung herrscht nicht nur bei Paaren, denen man es sicher nachsehen kann, dass sie sich mit der modernen Kommunikationsforschung in aller Regel nicht beschäftigt haben, Verwirrung herrscht auch bei Juristen, hier insbesondere bei Familienrichtern und Psychologen, von denen der gemeine Bürger oft fälschlicherweise vermutet, diese wären nicht verwirrt.
S wird z.B. nicht kommuniziert worum es tatsächlich geht, doch der Empfänger gibt dennoch vor, die vom Sender nicht eindeutig benannte Nachricht verstanden zu haben.
Beispiel
Am Amtsgericht Hanau wird in einem familiengerichtlich ausgetragenen Elternstreit der folgende Beweisbeschluss erlassen:
Gerichtliche Fragestellung laut Beschluss vom .2006:
„Es soll ein psychologisches Gutachten eingeholt werden zu der Frage der endgültigen Regelung des Sorgerechts für das Verfahren 65 F ... und es soll das Gutachten sich auch beschäftigen mit der sinnvollen Ausgestaltung des Umgangsrechts im Verfahren 65 F ... .
Wer sich diesen sogenannten Beweisbeschluss sachkundig ansieht, wird feststellen, dass der zuständige Familienrichter gar keine konkrete Beweisfrage gestellt hat, sondern ganz allgemein die Einholung eines Gutachtens ohne einen bestimmten Auftrag angeordnet hat. Die vom Gericht als Gutachterin ernannte DipIom-Psychologin Inge Mayer-Bouxin nimmt jedoch den unbestimmt gehaltenen "Auftrag" an und liefert dem Gericht schließlich ein schriftliches Gutachten (über dessen Inhalt wir auf Grund einer einstweiligen Verfügung des Landgerichtes Frankenthal (Pfalz) hier bis zum Ablauf oder der Aufhebung der einstweiligen Verfügung nicht näher informieren werden), ab, wobei sie den Inhalt ihres Gutachten auf Grund des fehlenden korrekten Beweisbeschlusses logischerweise mehr oder weniger selbst bestimmt.
Dies mag denn auch bei Frau Inge Mayer-Bouxin möglicherweise nicht weiter verwundern, denn im Zusammenhang mit den sogenannten Missbrauchsprozesse Worms I, Worms II und Worms III wird ihr andernorts nachgesagt:
"Tatsache ist jedenfalls, dass das Verfahren dann unter Herrn Beutel als Vorsitzenden fortgeführt wurde und klar geworden war, dass trotz der Unzulänglichkeit um nicht zu sagen dilettantischen Ausführungen der bis dahin bestellten Sachverständigen Meyer-Bouxin und Hengesch andere Sachverständige nicht bestellt werden sollten, so dass als präsenter Sachverständiger von Herrn Kollegen Harschneck mit einer umfassenden Begründung Herr Prof. Dr. Burkhard Schade hinzugeladen worden ist."
http://www.anwaltskanzlei-obst.de/2006/11/06/missbrauchsverdacht-fehldiagnose-folge/
Sender und Empfänger
Dass schon so manche gute Sache an einer unpassenden Kommunikation gescheitert ist, weiß man spätestens seit der Erfindung des Sprachrohrs, das infolge der schlechten Übertragungsqualität so manche Botschaft unverständlich machte.
Während es bei technischen Übertragungsmitteln oft Informationsverluste oder Verzerrungen sind, die zu einer problematischen Kommunikation führen, sind es bei Menschen oft Doppelbotschaften, die die Kommunikation in eine spiralförmige Eskalation, eine Lähmung, eine Sackgasse oder in gewalttätige Auseinandersetzungen führen.
So schreibt beispielsweise eine Mutter an den von ihr getrennt lebenden Vater:
Wrestling für unsere Kinder!
Hallo Hans,
ich habe gehört, das unsere kinder, während der drei wochen urlaubszeit bei dir, regelmäßig wrestling im abendlichen fernsehprogramm gesehen haben. (fernsehen 22:00 bis 0:00 uhr und tagsüber am computer, "my video")
ich möchte, das sich unsere kinder nicht mit solchen sachen beschäftigen und bitte dich, jegliche beschäftigungen um das thema "wrestling" zu unterbinden.
gruß katja
Man könnte meinen, die Mutter wäre Direktorin einer Strafvollzugseinrichtung und hätte von unbekannten Informanten gehört, dass in der Zellen 8 mit Drogen gehandelt wird und sich daraufhin per schriftlicher Dienstanweisung an den zuständigen Strafvollzugsbeamten gewandt, mit der Bitte jeglichen Handel mit Drogen zu unterbinden. Der Beamte hätte dann zukünftig darauf geachtet, denn als Beamter untersteht er dem Weisungsrecht der Direktorin.
Ähnlich ist es in anderen Unterordnungsverhältnissen, die durch Vertrag geregelt sind, so etwa bei einem Vertrag zwischen einem Angestellten und einem Unternehmer (Arbeitsvertrag). In Zwangskontexten bedarf es zur Herstellung eines Unterordnungsverhältnissen keines Vertrages, so ist etwa die Position eines Gefangenen der eines Mitarbeiters der Strafvollzugseinrichtung untergeordnet, ähnlich auch im Zwangskontextes beim Militärdienst in Deutschland für Männer ab dem 18. Lebensjahr. Dort wird der zwangsverpflichtete Mann überdies noch mit einem Gelöbnis auf die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, was der Strafgefangene nicht tun muss, was ihn in so fern besser als einen Rekruten stellt.
Förmliche Unterordnungsverhältnisse bei Eltern wären dagegen rechtlich unwirksam. Ein entsprechender Vertrag zwischen den Eltern wäre nichtig, da gesetzlich nicht vorgesehen. Im Gegenteil, das Gesetz geht von der Gleichrangigkeit der Eltern aus, wenngleich man einräumen muss, dass man am Bundesverfassungsgericht mit dieser vom Grundgesetz vorgeschriebenen Gleichrangigkeit so seine Probleme hat, aber man darf von den dort tätigen Richterinnen und Richtern sicher nicht zu viel verlangen, denn sie sind in der Regel schon älter und wie man weiß, lassen vitale Funktionen mit zunehmenden Alter oft nach.
Grundgesetz
Artikel 3 (Gleichheit vor dem Gesetz)
Artikel 3 Satz 2 Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
Artikel 6 (Ehe und Familie, nichteheliche Kinder)
Artikel 6 Satz 2 Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuförderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
Das Grundgesetz sieht eine Privilegierung lediglich in der folgenden Form vor:
Artikel 6 Satz 4: Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
Diese Privilegierung ist für die Mutter, die ein Kind geboren hat, sicher angemessen. Mit zunehmenden Alter des Kindes wird dieses Privileg allerdings unsinnig, denn dass die Mutter eines 6 oder 14-jährigen Kindes Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft haben soll, der Vater eines 6 oder 14-jährigen Kindes dagegen nicht, verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 Grundgesetz.
Artikel 3 (Gleichheit vor dem Gesetz)
Artikel 3 Satz 2 Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
Artikel 3 Satz 3: Niemand darf wegen seines Geschlechts, ... benachteiligt oder bevorzugt werden.
Nach diesem verfassungsrechtlichen Exkurs ist klar, dass bei Eltern offiziell niemand den anderen untertan ist oder in ein vertragsrechtliches Unterordnungsverhältnis eingeordnet werden darf. In der Praxis erlebt man es jedoch nicht selten, als ob es anders wäre. Da werden Anweisungen gegeben und Befehle erteilt, grad so als ob einer der beiden Eltern einen höheren Dienstrang als der andere hätte. Dies ist in vielen sogenannten intakten Familien und - prozentual wohl noch häufiger - bei getrennt lebenden Eltern der Fall.
Bei zusammenlebenden Eltern gibt es In bestimmten Fällen stillschweigende Übereinkünfte eine Subordinations-Dominanz Beziehung zu leben, so etwa auch bei der sogenannten sadomasochistischen Beziehung. Spätestens nach einer Trennung der Eltern entfällt hier allerdings oft die bisherige heimliche Geschäftsgrundlage, die selbst im Fall der sadomasochistischen Beziehung für eine bestimmte Form der Balance sorgt.
Bei den meisten getrenntlebenden Eltern, die vom anderen Elternteil Dienstanweisungen der obigen Art bekommen, reagieren in der Regel mehr oder weniger unbewusst mit Ärger oder Aggression. Die führt dann meist zu einem wechselseitigen Schlagabtausch oder auch einer spiralförmigen Eskalation, von der die Kinder natürlich nicht verschont bleiben.
Aufgabe eines Paar- und Familientherapeuten, eines Umgangsbegleiters oder eines Familienberaters, der solche Kommunikationsmuster erkennt, kann es dann sein, Bewusstheit und Klarheit in der Kommunikation zu fördern und die Eltern dabei zu unterstützten über ihre Kommunikation zu kommunizieren (Metakommunikation).
Mitunter geht dies leider nicht, weil sich die Mutter und der Vater in einer Beratungsstelle treffen, die über Metakommunikation nicht viel weiß und in der nach alten Strickmustern gearbeitet wird.
Immerhin, der Vater lässt sich extern von einem erfahrenen Familientherapeuten coachen und dieser empfiehlt ihm, der Mutter folgendes zu schreiben:
Hallo Katja,
die Art Deines Schreibens löst bei mir das Gefühl aus, Du wolltest mich darüber belehren, wie ich mich richtig zu verhalten hätte, so wie dies ein Dienstvorgesetzter gegenüber seinem Unterstellten gelegentlich tut.
Ich hätte es schöner gefunden, wenn Du Dich so ausgedrückt hättest, dass für mich erkennbar gewesen wäre, dass wir als Eltern unserer Kinder auf gleicher Augenhöhe stehen.
Vielleicht hättest Du Deinen Brief dann so geschrieben:
Hallo Jürgen,
ich habe von unseren Kindern gehört, das sie während der drei Wochen Aufenthalt bei dir, regelmäßig wrestling im abendlichen
fernsehprogramm geshen haben. (fernsehen 22:00 bis 0:00 uhr und tagsüber am computer, "my video")
ich möchte nicht, dass sich unsere kinder mit solchen sachen beschäftigen, da ich denke, dass sie davon überfordert sind. (oder andere passende Begründung)
Ich würde mich freuen, wenn du zukünftig darauf achten würdest, dass die kinder solche Sendungen nicht ansehen
gruß
Kommunikation über Dritte
Sehr geehrter Damen und Herren Kollegen,
Ihr Mandant geht jetzt dazu über, sich an den Mittagstisch zu setzen, wenn unsere Mandantin für sich und die Kinder gekocht hat. Wir wissen nicht, was er damit bezweckt, wenn er die von unserer Mandantin eingekauften Lebensmittel isst. Das Trennungsjahr kann er insofern nicht unterlaufen. Unsere Mandantin widerspricht dem Verhalten Ihres Mandanten, will weiterhin getrennt leben.
Mit kollegialen Grüßen
Ostermann
Rechtsanwalt
01.02.2014
Wenn es nicht so ernst wäre, fast könnte man darüber lachen, fühlt man sich doch vielleicht an das Märchen von Schneewittchen und die sieben Zwerge erinnert, wo die Zwerge nach ihrer Rückkehr von der anstrengenden Arbeit im Bergwerk, sich darüber wundern, wer aus ihrem Tellerchen gegessen, aus ihrem Becherchen getrunken und in ihrem Bettchen geschlagen hat. Nur schalteten die Zwerge für die Klärung dieser Fragen keinen teuren Rechtsanwalt ein, sondern sahen das dann selbst. Schließlich schlossen sie mit dem ungebetenen Gast, dem Schneewittchen einen Kooperationsvertrag, während die Zwerge emsig im Bergwerk arbeiteten, kümmerte sich Schneewittchen um den Haushalt, das sie wenig später der bösen Schwiegermutter auf den Leim ging, ist wieder eine andere Geschichte.
Literatur
Wolfgang Walker: Abenteuer Kommunikation. Bateson, Perls, Satir, Erickson und die Anfänge des Neurolinguistischen Programmierens (NLP). Klett-Cotta, 2000
Paul Watzlawick: "Münchhausens Zopf oder Psychotherapie und `Wirklichkeit`", Verlag Hans Huber, 1988; Piper Verlag, 2005
Paul Watzlawick; Janet H. Beavin; Don D. Jackson: "Menschliche Kommunikation. Formen, Störungen, Paradoxien", Verlag Hans Huber, Bern; 1969/2000/2003
Paul Watzlawick; John H. Weakland; Richard Fisch: "Lösungen. Zur Theorie und Praxis menschlichen Wandels", Verlag Hans Huber, Bern; 1974/1992/1997/2001/2003
Paul Watzlawick: "Die erfundene Wirklichkeit. Wie wir wissen, was wir zu wissen glauben. Beiträge zum Konstruktivismus", Piper Verlag, München, 1985
Paul Watzlawick: "Wie wirklich ist die Wirklichkeit?"; Piper; München, 1995
Paul Watzlawick; Giorgio Nardone: "Kurzzeittherapie und Wirklichkeit"; Piper Verlag, München, 1999
Paul Watzlawick: "Anleitung zum Unglücklichsein", Serie Pieper, München, 1983
Paul Watzlawick: "Wenn du mich wirklich liebtest, würdest Du gern Knoblauch essen. Über das Glück und die Konstruktion der Wirklichkeit"; Piper, München, 2006