Gutachtliche Stellungnahme
Gutachtliche Stellungnahme im behördlichen und kindschaftsrechtlichen Verfahren
In den verschiedensten behördlichen (Jugendamt) und kindschaftsrechtlichen (Familiengericht) Verfahren zum Umgangs- oder Sorgerecht kann es sinnvoll sein, von einer familienpsychologisch kompetenten Fachperson beraten zu werden. Gegebenenfalls kann eine durch diese Fachperson erstellte gutachtliche Stellungnahme an das Jugendamt oder das Familiengericht dabei helfen, sinnvolle Schritte, Interventionen und Entscheidungen einzuleiten.
Rechtsanwälte, auf die dabei häufig zurückgegriffen wird, sind dazu in der Regel nicht in der Lage, da sie in der Regel nicht über die notwendigen Fachkompetenzen in den entsprechenden sozialpädagogischen und familienpsychologischen Fachgebieten verfügen.
In solchen Fällen wird daher die Beteiligung und Beauftragung einer sozialpädagogisch, familienpsychologisch und kindschaftsrechtlich kompetenten Fachkraft sinnvoll sein.
Wenn Sie an einer solchen Unterstützung interessiert sind, können Sie gerne mit mir in Kontakt treten.
Peter Thiel
Systemischer Berater, Systemischer Therapeut / Familientherapeut (DGSF), Systemischer Kinder- und Jugendlichentherapeut (DGSF), Verfahrenspfleger (SPFW Brandenburg) und Umgangspfleger
Kosten
Für ein persönliches oder telefonisches Informationsgespräch zur Klärung der aktuellen Situation und sinnvoller und möglicher Schritte zur Veränderung einschließlich der eventuellen Erstellung einer gutachtlichen Stellungnahme ist ein einkommensorientierter Kostenbeitrag zu leisten. Preis nach Vereinbarung.
Für die Erstellung einer gewünschten gutachtlichen Stellungnahme entstehen weitere Kosten. Diese sind abhängig vom erforderlichen Zeitaufwand.
In der Regel ist für eine schriftliche gutachtliche Stellungnahme mit folgenden Kosten zu rechnen.
Je Seite (zweizeilig) 40 €
Kontakt
Funk: 0177-6587641
E-Mail: info@system-familie.de
Internet: www.system-familie.de