Expertise zum 64-seitigen „Gutachten“ des Prof. Dr. Michael Günther oder auch der vom Gericht nicht benannten Dr. med. I. Stohrer vom 22.09.2010

 

Familiensache: X (Mutter) und Y(Vater)

Amtsgericht Böblingen - Aktenzeichen: 13 F 1417/09

Richterin: Frau Schröder - Richterin am Landgericht



Kinder:
A, geboren am ... .2000
B, geboren am ... .2001

Verfahrensbeistand der Kinder: Thomas Rebmann



Mitwirkendes Jugendamt: Böblingen

 



Erarbeitung der Expertise durch Peter Thiel

Systemischer Berater, Systemischer Therapeut / Familientherapeut (DGSF). Systemischer Kinder- und Jugendlichentherapeut (DGSF). Zertifizierter Verfahrenspfleger (SPFW Brandenburg). Tätigkeit als Umgangsbegleiter. Tätigkeit als Umgangspfleger nach §1909 BGB für Familiengerichte im Land Berlin und Brandenburg. Seit 1986 in der Jugendhilfe, seit 1989 pädagogisch tätig. Seit 1996 beruflich in der Familien-, Paar- und Trennungsberatung tätig. Langjährige Erfahrung in der fachlichen Auseinandersetzung und Expertise zu familiengerichtlich eingeholten Gutachten.

 

 

 


Beweisfrage von Richterin Schröder laut Beschluss vom 30.07.2010:

1. Es ist ein kinderpsychologisches Sachverständigengutachten einzuholen zu der Frage, ob aus Kindeswohlgründen der Umgang auszusetzen ist und ggf. für welchen Zeitraum oder ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen ein Umgang stattfinden kann.

2. Mit der Erstattung des Gutachtens wird beauftragt:
Prof. Dr. Michael Günther
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie im Kindes- und Jugendalter
Universitätsklinikum Tübingen
Osianderstr. 14
72076 Tübingen





 

 

Vorbemerkung

Statt des vom Gericht in Auftrag gegebenen Gutachtens legen mit Datum vom 22.09.2010 eine vom Gericht nicht benannte Frau Dr. med. I. Stohrer und der vom Gericht tatsächlich beauftragte Prof. Dr. Michael Günter unter dem Titel „Kinderpsychiatrisches Sachverständigengutachten“ ein 64-seitiges Schriftstück vor, dessen Autorenschaft wohl im wesentlichen bei der vom Gericht nicht benannten Frau Dr. med. I. Stohrer liegt.

Unterschrieben ist das 64-seitigen Schriftstück von Frau Dr. med. I. Stohrer und von Prof. Dr. Michael Günter mit der Floskel: "Einverstanden auf Grund eigener Urteilsbildung". Dies lässt den Schluss zu, dass das Schriftstück ohne Legitimation des Gerichtes von Frau Dr. med. I. Stohrer erstellt wurde, während der vom Gericht tatsächlich als Gutachter beauftragte Prof. Dr. Michael Günter in der Sache offenbar gar nicht tätig geworden ist und lediglich eine Art „Einverständnis“ beigetragen hat.

In einem weiteren Schriftstück vom 23.08.2010 unter einem Kopfbogen einer sogenannten „Gutachtenstelle Prof. Dr. Michael Günter“, die unter der gleichen Adresse wie die Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie im Kindes- und Jugendalter, Universitätsklinikum Tübingen, Osianderstr. 14, 72076 Tübingen firmiert, behauptet Frau Dr. med. I. Stoherer oder auch eine Sekretärin:


"... ich bin vom Amtsgericht - Familiengericht - Böblingen mit der Erstellung eines Gutachtens in o.g. Sache beauftragt worden.

Ich möchte Sie daher bitten, zu einem Erstgespräch, zunächst ohne Kinder ...
zu mir in die Poliklinik der Abteilung Psychiatrie und Psychotherapie im Kindes- und Jugendalter, Osianderstraße 14, 72076 Tübingen zu kommen.


Mit freundlichen Grüßen
Unleserliche Unterschrift – Anm. Peter Thiel (Sekretariat)
Dr. med. I. Stoherer"



 

Nun hat das Amtsgericht Böblingen aber weder eine Sekretärin, noch eine Frau Dr. med. I. Stohrer als Gutachterin beauftragt, die das Schriftstück vom 23.08.2010 offenbar noch nicht einmal selbst unterschrieben hat, statt dessen - unleserlich - wohl eine namentlich nicht genannte Sekretärin. Als Gutachter wurde vom Gericht jedoch Prof. Dr. Michael Günter beauftragt. Wie es nun zu dem von einer Sekretärin oder einer Frau Dr. med. I. Stohrer unterschriebenen Schriftstück kommt, ist unklar. Möglicherweise wurde von Prof. Dr. Michael Günter der Beweisbeschluss des Gerichtes unter Verletzung des Datenschutzes an besagte Frau Dr. med. I. Stohrer weitergeleitet, die sich dann auch noch in dem seltsamen Glauben wähnte, sie wäre vom Amtsgericht Böblingen als Gutachterin, bzw. Sachverständige beauftragt worden:


"... ich bin vom Amtsgericht - Familiengericht - Böblingen mit der Erstellung eines Gutachtens in o.g. Sache beauftragt worden.



Mit freundlichen Grüßen
Unleserliche Unterschrift – Anm. Peter Thiel (Sekretariat)
Dr. med. I. Stoherer"


A

uch an anderer Stelle wähnt sich Frau Stohrer als „Sachverständige“ und versäumt es bei dieser Gelegenheit nicht, auch noch darauf hinzuweisen, wie sie sich mit dem Vater, den sie als „Kindesvater“ tituliert, in die Haare kriegt.

„Die Sachverständige weist darauf hin, dass es keine bikulturelle Situation sei, da die Eltern beide aus .... stammen. Dieses versteht der Kindesvater zunächst nicht. Es entsteht ein Disput und der Kindesvater möchte fast die Begutachtung beenden. …“ (Schriftstück S. 17)


Das Gericht hat aber weder an Prof. Dr. Michael Günter noch an eine Dr. med. I. Stohrer den Auftrag erteilt, rechthaberische Dispute mit dem Vater zu führen und auf diese Weise nicht nur die Begutachtung zu gefährden, sondern sich auch noch dem Vorwurf der Befangenheit auszusetzen. Ebenso wurde vom Gericht kein Auftrag erteilt, den Vater im Bürokratendeutsch als „Kindesvater“ zu titulieren.



Vergleiche hierzu:

Kaufmann, Ferdinand: "Kindesmutter und Kindesvater: Relikte aus vergangener Zeit?“, In: "Kind-Prax", 1/1999, S. 20-21

Kaufmann, Ferdinand: "Wann endlich verschwinden die Kindesmütter und Kindesväter aus unserem Sprachgebrauch?"; In: "Zentralblatt für Jugendrecht" 7/8/1999, S. 292-293



 

 

 


Kinderpsychiatrisches Sachverständigengutachten

Frau Dr. med. I. Stohrer und Prof. Dr. Michael Günter - "Einverstanden auf Grund eigener Urteilsbildung" - teilen dem Amtsgericht Böblingen - Richterin Schröder - in ihrem mit 22.09.2010 datierten 64-seitigen Schriftstück mit:



"Dem Amtsgericht – Familiengericht Böblingen – wird gemäß Beschluss vom 30. Juli 2010 das nachfolgende kinderpsychiatrische Sachverständigengutachten …
erstattet.

Alle Untersuchungen und Gespräche fanden in der Poliklinik der Abteilung Psychiatrie und Psychotherapie im Kindes- und Jugendalter der Universität Tübingen statt und wurden von Frau Dr. med. I. Stohrer durchgeführt." (Schriftstück S. 1/2)


Frau Stohrer und Herr Prof. Dr. Michael Günter - "Einverstanden auf Grund eigener Urteilsbildung" - behaupten in dem Schriftstück dann auch noch:

"Dem Amtsgericht - Familiengericht - Böblingen wird gemäß Beschluss vom 30. Juli 2010 das nachfolgende kinderpsychiatrische Sachverständigengutachten ... erstattet." (Schriftstück S. 2)


Grad so, als ob Frau Stohrer und Herrn Prof. Dr. Michael Günter - "Einverstanden auf Grund eigener Urteilsbildung" - nicht der Unterschied zwischen einem kinderpsychologischen und einem kinderpsychiatrischen Sachverständigengutachten bekannt wäre. Ersteres wurde vom Gericht in Auftrag gegeben, letzteres ist offenbar eine Phantasiebezeichnung von Frau Dr. med. I. Stohrer und Prof. Dr. Michael Günter - "Einverstanden auf Grund eigener Urteilsbildung".

Die Beweisfrage des Gerichtes wird in dem Schriftstück auch nicht vollständig zitiert, denn sonst wäre - nicht zuletzt auch den die Eltern vertretenden Rechtsanwälten - sicherlich aufgefallen, dass Frau Stohrer vom Gericht überhaupt nicht beauftragt wurde.

Schließlich ernennt sich Frau Stohrer zu allem Überfluss auch noch selbst als Sachverständige. Sie schreibt:

"Vom Kindesvater wurden der Sachverständigen einige Unterlagen übergeben, welche die Sachverständige in Kopie dem Gericht zur Kenntnis beifügt." (Schriftstück S. 64)


Natürlich ist es Frau Stohrer nicht verboten, sich als „Sachverständige“ zu bezeichnen, dies kann auch ein Fahrkartenkontrolleur tun, denn „Sachverständiger“ ist kein gesetzlich geschützter Begriff. Jeder der schon mal eine Gerichtsverhandlung im Fernsehen gesehen hat, kann sich als Sachverständiger bezeichnen, nur weil er weiß, dass der Richter an der Stirnseite des Saales sitzt. Es ist allerdings von Frau Stohrer unseriös, in dem vorliegenden familiengerichtlichen Verfahren zu suggerieren, sie wäre hier vom Gericht als Sachverständige ernannt worden.





Allgemeines

Nachdem nun klar gestellt ist, dass es sich bei dem vorliegenden 64-seitigen Schriftstück vom 22.09.2010 nicht um das vom Gericht mit Beschluss vom 30.07.2010 in Auftrag gegebene Gutachten handelt, kann man das von Frau Dr. med. I. Stohrer und Prof. Dr. Michael Günter - "Einverstanden auf Grund eigener Urteilsbildung" - unterzeichnete Schriftstück vom 22.09.2010 einer fachlichen Kritik unterziehen, in der Hoffnung, dass dies dem Gericht helfen möge, eine für das Wohl der Kinder gute Entscheidung zu treffen.

Hier fallen einer kompetenten Fachkraft schnell eine Reihe von Merkwürdigkeiten und Fehler auf. So tragen Frau Dr. med. I. Stohrer / Prof. Dr. Michael Günter - "Einverstanden auf Grund eigener Urteilsbildung" - vor:

„Weiter liegt vom Jugendamt Sindelfingen - Sachbearbeiterin Frau Wagner – vom 8. April 2008 eine ausführliche Stellungnahme vor bezüglich der begleiteten Umgangskontakte. Es wird vermerkt, dass diese nicht kindeswohldienlich seien.“ (Schriftstück S. 5)

 


Nun fragt man sich, was dieser Bezug auf eine über zwei Jahre alte Stellungnahme einer Mitarbeiterin des Jugendamtes Sindelfingen mit der Beweisfrage des Gerichtes vom 30.07.2010 zu tun haben soll? Womöglich soll es die pessimistische Sicht der Frau Dr. med. I. Stohrer und des Prof. Dr. Michael Günter - "Einverstanden auf Grund eigener Urteilsbildung" - am Ende ihres Schriftstückes vom 22.09.2010 stützen und auf einen gerichtlich anzuordnenden Kontaktabbruch zwischen den Kindern und ihrem Vater einstimmen:


„… letztendlich besteht derzeit aus gutachterlicher Sicht keine realistische Möglichkeit, kindeswohldienliche Umgangskontakte einzurichten.“ (Schriftstück S. 63)


Womöglich um die Auftragslage der sogenannten „Gutachtenstelle Prof. Dr. Michael Günther“ - abzusichern, empfehlen Frau Dr. med. I. Stohrer und Prof. Dr. Michael Günter - "Einverstanden auf Grund eigener Urteilsbildung" - dann auch gleich noch eine „Nachbegutachtung“ nach der von ihnen subtil empfohlenen halbjährigen Aussetzung des Umganges zwischen den Kindern und ihrem Vater.

Über das zu erwartende Ergebnis einer solchen „Nachbegutachtung“ kann man schon jetzt eine recht sichere Negativprognose abgeben, denn wo - so wie hier bei Frau Dr. med. I. Stohrer und Prof. Dr. Michael Günter - keine Hoffnung ist, da wird sich auch nichts nach vorn bewegen, sondern im Stil einer selbsterfüllenden Prophezeiung das negative Denken bestätigt werden.


Vergleiche hierzu:

Conen, Marie-Luise (Hrsg.): "Wo keine Hoffnung ist, muss man sie erfinden. Aufsuchende Familientherapie"; Carl-Auer-Systeme Verlag 2002





Einzelpunkte

Frau Dr. med. I. Stohrer und Prof. Dr. Michael Günter - "Einverstanden auf Grund eigener Urteilsbildung" - tragen vor:

„Die Kinder wollen eigentlich einen ungezwungenen spielerischen Umgang mit dem Vater. Sobald der Vater sich auf diese spielerische, kindgerechte Ebene begibt, sind die Kontakte auch gut.

Wenn es dem Kindesvater gelingen würde, mit den Kinder auf dieser Ebene zu spielen und zu kommunizieren, wären Umgangskontakte sinnvoll und dem Kindeswohl dienlich.“ (Schriftstück der „AutorInnen“ S. 61)

 

Dies ist endlich einmal eine erfreuliche Aussage der beiden im Doppelpack agierenen „AutorInnen“ - wenn auch sprachlich verhunzt: „Die Kinder wollen eigentlich“, statt kurz und knapp: die Kinder wollen. Wozu das Füllwort „eigentlich“ hier dienen soll, ist unklar.

Die „AutorInnen“ schränken ihren aufschimmernden Optimismus dann aber gleich mit einer Stigmatisierung des Vaters ein:

„Aber eigentlich müsste der Kindesvater in seiner Persönlichkeitsstruktur grundlegend behandelt werden.
… da beim Kindesvater keinerlei Einsicht besteht bezüglich seiner eigenen paranoiden Persönlichkeitsstörung, zum anderen derartige Persönlichkeitsstörungen nur sehr schwer behandelbar sind.“ (Schriftstück der „AutorInnen“ S. 61)



Dies erscheint nun als eine recht anmaßende Behauptung der AutorInnen Frau Dr. med. I. Stohrer und Prof. Dr. Michael Günter - "Einverstanden auf Grund eigener Urteilsbildung" - denn um eine „paranoide Persönlichkeitsstörung“ diagnostizieren zu können, würde es einer psychiatrischen Untersuchung des Vaters bedürfen. Diese hat das Amtsgericht - Familiengericht - aber weder in Auftrag gegeben, noch wird ersichtlich, dass die AutorInnen Frau Dr. med. I. Stohrer und Prof. Dr. Michael Günter Fachärzte für Psychiatrie wären. Über Frau Dr. med. I. Stohrer finden sich in dem Schriftstück der „AutorInnen“ noch nicht einmal Angaben, die darauf schliessen lassen würden, worin möglicherweise ihre Fachkompetenz bestünde, die es plausibel machen würden, dass sich Frau Dr. med. I. Stohrer unlegitimiert an der Erarbeitung eines Schriftstückes beteiligt, das schließlich dem Gericht als „kinderpsychiatrisches Gutachten“ in Bezug auf die Beweisfrage des Gerichtes vom 30.07.2010 präsentiert wird.

Vergleiche hierzu:

Kulisch, Sylvia: "Psychiater oder Psychologe?"; In: "Strafverteidiger Forum", 10/2001, S. 337-341


Wenn es denn für das Familiengericht Anlass geben sollte, eine psychiatrische Begutachtung des Vaters vornehmen zu lassen, dann läge es auch am Gericht, dieses mit einer entsprechend formulierten Beweisfrage in Auftrag zugeben. Um nun aber bis zur Vorlage eines solchen psychiatrischen Gutachtens beimFamiliengerichtes die bisherige Entfremdung zwischen den Kindern und ihrem Vater nicht noch weiter voranschreiten zu lassen, wäre es sicher angezeigt, vorübergehend einen Begleiteten Umgang festzusetzen, in dessen Rahmen sich der Vater und seine beiden Söhne in einem strukturierten Rahmen begegnen können. Der Begleitete Umgang soll natürlich nicht die Regel darstellen, sondern nur den Übergang vorbereiteten und absichern, damit der Umgang zwischen dem Vater und den Kinder so bald wie möglich, spätestens jedoch noch der Feststellung des in Auftrag zu gebenden psychiatrischen Gutachtens, dass beim Vater keine paranoide Persönlichkeitsstörung vorliegt, unbegleitet erfolgen kann.

Vergleiche hierzu:

Conen, Marie-Luise (Hrsg.): "Wo keine Hoffnung ist, muss man sie erfinden. Aufsuchende Familientherapie"; Carl-Auer-Systeme Verlag 2002

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Peter Thiel, 01.03.2011

...

 

 

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