Stellungnahme zu einer als „Psychologisches Sachverständigengutachten“ bezeichneten 49-seitigen schriftlichen Ausarbeitung der Diplom-Psychologin Irmgard Bräutigam vom 01.12.2006

 

Familiensache: X (Vater) und Y (Mutter)

Kinder:

A (Sohn), geboren: ....1996

B (Tochter) , geboren ....2002

 

 

 

 

Amtsgericht Hersbruck

Richter Herr Diroll

Geschäftsnummer: 4 F 515/06

 

Erarbeitung der Stellungnahme durch Peter Thiel

 

 

 

Die hier vorliegende Stellungnahme bezieht sich auf die oben genannte 49-seitige schriftliche Ausarbeitung der Diplom-Psychologin Irmgard Bräutigam.

 

 

 

 

 

Gerichtliche Fragestellung laut Beschluss vom 07.08.2006:

 

1. Es ist ein schriftliches Sachverständigengutachten darüber zu erholen, welcher der Elternteile bei einer Trennung der Eltern am besten geeignet ist, die gemeinsamen Kinder zu erziehen und persönlich und schulisch zu fördern.

2. Mit der Erstellung des Gutachtens wird die Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts und Rechtspsychologie, Lerchenstraße 46, 90425 Nürnberg betraut.

 

 

 

 

 

 

 

I. Vorbemerkung

Vorliegend stellt der Richter am Amtsgericht Hersbruck Diroll mit Beschluss vom 07.08.2006 eine Beweisfrage in der Form, dass

 

„ein schriftliches Sachverständigenguten darüber zu erholen ist, welcher der Elternteile bei einer Trennung der Eltern am besten geeignet ist, die gemeinsamen Kinder zu erziehen und persönlich und schulisch zu fördern“.

 

Richter Diroll beauftragt mit der „Erholung“ eines schriftlichen Gutachtens eine sogenannte „Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts und Rechtspsychologie, Lerchenstraße 46, 90425 Nürnberg“.

Ein familiengerichtlicher Beweisbeschluss, der eine „Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts und Rechtspsychologie, Lerchenstraße 46, 90425 Nürnberg“ mit der „Erholung“ eines schriftlichen Gutachtens betraut, dürfte jedoch rechtlich unwirksam sein, denn zum einen kann das Gericht nur natürliche Personen zum Gutachter ernennen, nicht aber eine wie auch immer konstruierte „Gesellschaft“. Zum anderen ist es aber möglicherweise auch so, dass es keine „Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts und Rechtspsychologie, Lerchenstraße 46, 90425 Nürnberg“ als juristische Person gibt. Denkbar wäre, dass es einen Zusammenschluss interessierter Personen gibt, die sich informell „Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts und Rechtspsychologie, Lerchenstraße 46, 90425 Nürnberg“ nennen. Denkbar ist auch, dass einem solchen informellen Zusammenschluss die folgenden Personen angehören:

(Irmgard) Bräutigam

Isabella Jäger

Ines Porst

Jenny Behling

Dr. Dieter Schwarz

 

 

denn diese Namen sollen an zwei Briefkästen in der Lerchenstraße 46 in Nürnberg zu finden sein (Angaben von Herrn X, Mail vom 23.01.2007).

Statt einer möglicherweise gar nicht existenten „Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts und Rechtspsychologie, Lerchenstraße 46, 90425 Nürnberg“ gibt es jedoch eine GbR mit dem Namen „Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts und Rechtspsychologie“ mit Sitz in München, die im Jahr 2003 aus den Gesellschaftern Joseph Salzgeber und Michael Stadler bestanden haben soll.

 

vergleiche hierzu:

Beschluss des 11. Familiensenat des Oberlandesgerichts München am 24.April 2003

Aktenzeichen: 11 WF 1194/02 und 11 WF 1195/02, 545 F 4156/98 AG München

Im Internet einzusehen unter: www.gwg-gutachten.de

 

 

Möglicherweise steht die Diplom-Psychologin Irmgard Bräutigam mit der genannten GbR in München in Verbindung, denn Frau Bräutigam versieht ihre 49-seitige, dem Gericht zugeleiteten schriftliche Ausarbeitung mit der Adresse „Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts und Rechtspsychologie GWG 81669 München, Rablstraße 45, Telefon: 0 89 / 4 48 12 82“.

 

 

Offenbar ist die gerichtliche Fragestellung laut Beschluss vom 07.08.2006:

1. Es ist ein schriftliches Sachverständigengutachten darüber zu erholen, welcher der Elternteile bei einer Trennung der Eltern am besten geeignet ist, die gemeinsamen Kinder zu erziehen und persönlich und schulisch zu fördern.

2. Mit der Erstellung des Gutachtens wird die Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts und Rechtspsychologie, Lerchenstraße 46, 90425 Nürnberg betraut.

 

 

auf dem Postweg in der Lerchenstraße 46 angekommen. Dort wurde die Post des Gerichtes wahrscheinlich geöffnet und ist – wie auch immer – zu Händen der Diplom-Psychologin Irmgard Bräutigam gelangt, die sich offenbar, warum auch immer, motiviert sah, eine 49-seitige schriftliche Ausarbeitung unter dem selbst erfundenen Titel „Psychologisches Sachverständigengutachten“ zu erstellen, die sie dann dem Gericht zukommen ließ.

Eine ordnungsgemäße Bestellung der Diplom-Psychologin Irmgard Bräutigam erschient aus den genannten Gründen zweifelhaft, möglicherweise hat sie ihre 49-seitige schriftliche Ausarbeitung auch ehrenamtlich angefertigt und ungefragt dem Familiengericht zugesandt. Dies wäre freilich nicht verboten, wäre aber weder vergütungsfähig, noch vor Gericht als Sachverständigengutachten verwertbar, da wie schon gesagt, keine ordnungsgemäße Ernennung zur Gutachterin vorzuliegen scheint.

 

Im übrigen hat das Gericht auch kein „Psychologisches Sachverständigengutachten“ angefordert, wie die Diplom-Psychologin Irmgard Bräutigam auf ihrem Titelblatt suggeriert, sondern ein „schriftliches Sachverständigengutachten“.

 

Die Diplom-Psychologin Bräutigam hätte, wenn sie denn die Absicht gehabt hätte, als Gutachterin in dem gerichtlich anhängigen Fall tätig zu werden, den offenbar fehlerhaften Beweisbeschluss erkennen und beim Gericht eine Änderung derart erbitten müssen, dass sie per Gerichtsbeschluss auch namentlich als Gutachterin benannt wird, bevor sie dann mit der Ausarbeitung eines Gutachtens begonnen hätte. Dies ist aber - so weit zu sehen - nicht geschehen und so erscheint es nicht unwahrscheinlich, dass der Diplom-Psychologin Bräutigam ein Vergütungsanspruch seitens der Justizkasse versagt werden muss, da die Justizkasse keine Vergütung für gerichtlich nicht korrekt bestellte Personen leisten darf.

Der an die Adresse: "Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts und Rechtspsychologie, Lerchenstraße 46, 90425 Nürnberg" übermittelte eigentümliche Beweisbeschluss mag der gerichtlich offenbar nicht benannten Diplom-Psychologin Irmgard Bräutigam vielleicht sogar eigenartig vorgekommen sein, denn in ihrer am 01.12.2006 fertiggestellten 49-seitigen schriftlichen Ausarbeitung, die sie mit dem Titel „Psychologisches Sachverständigengutachten“ versah, ließ sie den zweiten Teil des Beweisbeschlusses:

 

2. Mit der Erstellung des Gutachtens wird die Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts und Rechtspsychologie, Lerchenstraße 46, 90425 Nürnberg betraut.

 

kurzerhand unerwähnt. Dies mag, wie oben geschildert, nicht ohne Grund so geschehen sein. Denn mit der Zitierung des vollständigen Beweisbeschlusses hätte die Diplom-Psychologin Irmgard Bräutigam sicher zu erkennen gegeben, dass sie den vollständigen Beweisbeschluss des Gerichtes zur Kenntnis genommen hat und sie - so ihrerseits Interesse bestanden hätte, hier als gerichtlich bestellte Gutachterin tätig zu werden, beim Gericht eine Änderung des Beweisbeschlusses hätte anregen können. Dies ist aber offenbar nicht geschehen, so dass man sich fragen kann, warum die Diplom-Psychologin Irmgard Bräutigam sich viele Stunden mit einer Trennungsfamilie, für die sich gar nicht zuständig ist, beschäftigte und eine 49-seitigen schriftlichen Ausarbeitung vornahm, die sie dann mit dem Titel „Psychologisches Sachverständigengutachten“ bezeichnet und dabei riskiert, dass ihr für diese viele Zeit ein Vergütungsanspruch seitens der Justizkasse versagt werden muss.

 

Man kann die vorliegende 49-seitige schriftliche Ausarbeitung der Diplom-Psychologin Bräutigam nun so werten, dass eine Privatperson dem Gericht unaufgefordert eine private Einschätzung über eine Familiensituation zugeschickt hat. Dies wäre nicht verboten, denn jeder Bürger und jede Bürgerin kann sich mit eigenen Anregungen an das Familiengericht wenden. Das Gericht muss darauf gegebenenfalls im Wege der Amtsermittlung tätig werden, beispielsweise, wenn eine Gefährdung des Kindeswohls nach §1666 BGB abzuklären ist.

 

 

 

 

 

 

II. Allgemeines

Eine solche private Ausarbeitung, wie sie von der Diplom-Psychologin Bräutigam an das Gericht geschickt wurde, kann, unabhängig von der Frage, inwieweit diese Ausarbeitung gerichtsverwertbar ist und ob der Diplom-Psychologin Bräutigam seitens der Justizkasse ein Vergütungsanspruch zu versagen ist, dennoch einer näheren kritischen Betrachtung unterzogen werden, was im folgenden geschehen soll.

Wenn man einmal annehmen würde, die Diplom-Psychologin Bräutigam wäre durch das Gericht tatsächlich auch als Gutachterin bestellt worden, was wie oben ausgeführt ist, jedoch real nicht der Fall zu sein scheint, dann könnte man wie folgt auf die Ausarbeitung von Frau Bräutigam eingehen:

 

Schon bei der Wiedergabe des gerichtlichen Beweisbeschlusses lässt die Diplom-Psychologin Bräutigam ein gewisses Maß an Eigenwilligkeit sichtbar werden. So zitiert sie den gerichtlichen Beweisbeschluss unvollständig, in dem sie den Passus:

 

2. Mit der Erstellung des Gutachtens wird die Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts und Rechtspsychologie, Lerchenstraße 46, 90425 Nürnberg betraut.

 

kurzerhand unerwähnt lässt. Dies mag wie oben schon geschildert, nicht ohne Grund so geschehen sein, denn eine solche Gesellschaft gibt es offenbar gar nicht, was - so es denn zuträfe - auch der Diplom-Psychologin Bräutigam bekannt sein dürfte.

 

 

Frau Bräutigam trägt in ihrer sogenannten „Beantwortung der gerichtlichen Fragestellung“ (S. 47-49) zuerst einige Ansichten vor, die sich auf die gerichtliche Beweisfrage beziehen. Ob sie so zutreffen oder nicht soll an dieser Stelle unberücksichtigt bleiben. Dann trägt Frau Bräutigam jedoch plötzlich, anscheinend völlig unmotiviert und in keinem ersichtlichen Zusammenhang mit der gerichtlichen Beweisfrage vor:

 

„Für eine Empfehlung hinsichtlich des künftigen Lebensschwerpunktes der Kinder ist auch die Betrachtung deren Beziehungen zu den Eltern wichtig. ...

Bei Familie XY führt auch dies zu der Empfehlung, dass die Kinder schwerpunktmäßig zur Mutter kommen.“ (S. 48)

 

 

Das Gericht hat jedoch nicht die Beweisfrage gestellt, welche Empfehlung hinsichtlich eines künftigen Lebensschwerpunktes der Kinder abgegeben werden könne, sondern:

 

„Es ist ein schriftliches Sachverständigengutachten darüber zu erheben, welcher der Elternteile bei einer Trennung der Eltern am besten geeignet ist, die gemeinsamen Kinder zu erziehen und persönlich und schulisch zu fördern.“

 

was Frau Bräutigam im wesentlichen so beantwortet:

 

„Beide Eltern sind grundsätzlich in der Lage, die Kinder gut zu erziehen. ...

Hinsichtlich der Erziehungskompetenz waren insgesamt leichte Vorteile bei der Mutter zu sehen.“ (S. 47/48

 

Eine andere zu beantwortende Frage hat das Gericht nicht gestellt, von daher wird nicht klar, wieso die Gutachterin sich um Fragen eines „künftigen Lebensmittelpunkts der Kinder“ (S. 48) Gedanken macht und, was noch abwegiger ist, dem Gericht sogar juristische Beratung angedeihen lässt, in dem sie empfiehlt:

 

Auf der Grundlage aller erhobenen Befunde wird empfohlen, das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder der Mutter zu übertragen.“ (S. 49)

 

Das Gericht hat aber weder nach einer Empfehlung zum Aufenthaltsbestimmungsrecht gefragt, noch die Gutachterin beauftragt Rechtsberatung des Gerichtes vorzunehmen. Dies wäre auch gar nicht zulässig, da es nicht Aufgabe einer Diplom-Psychologin ist, dem Gericht Rechtsrat zu erteilen.

 

 

 

 

 

 

 

III. Schluss

1. Seitens des Unterzeichners bestehen wie vorgetragenen erheblichen Bedenken, ob es überhaupt eine rechtlich wirksame Ernennung der Frau Bräutigam als Gutachterin gegeben hat. Dies zu klären wird womöglich Aufgabe des vom Vater angerufenen Oberlandesgerichtes sein.

2. Für eine deutliche Präferierung eines Elternteils hinsichtlich seiner Erziehungs- und Förderkompetenzen der Eltern erscheinen dem Unterzeichnenden die Argumente der Diplom-Psychologin Bräutigam eher dürftig, wenn nicht sogar den Eindruck erweckend, dass im großen und ganzen eher gleichwertige Kompetenzen bei beiden Eltern vorhanden sind. Dies ist ohnehin ein Erfahrungssatz, bei zusammenlebenden wie auch getrennt lebenden Eltern, dass jeder und jede seine / ihre Stärken und Schwächen hat und sich von daher eine Selektion in einen besseren und einen schlechtern Elternteil verbietet. In der Literatur wird das nicht erst seit heute thematisiert.

 

Vergleiche hierzu:

Jopt, Uwe; Zütphen, Julia: "Psychologische Begutachtung aus familiengerichtlicher Sicht: A. Entscheidungsorientierter Ansatz"; In: "Zentralblatt für Jugendrecht", 9/2004, S. 310-321

Jopt, Uwe; Zütphen, Julia: "Psychologische Begutachtung aus familiengerichtlicher Sicht: B. Lösungsorientierter Ansatz"; In: "Zentralblatt für Jugendrecht", 10/2004, S. 362-376

 

 

 

Nach Ansicht des Unterzeichnenden sind in der vorliegenden Ausarbeitung der Diplom-Psychologin Bräutigam keine überzeugenden Argumente dafür zu finden, dem Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht nach §1671 BGB zu entziehen. Vielmehr scheint es geboten, bestimmte konkrete, zwischen den Eltern strittige Fragen zu regulieren, so etwa die Frage wann sich die Kinder bei welchem Elternteil aufhalten.

 

Vergleiche hierzu:

Gutjahr, Jens: "Gerichtliche Entscheidungen über die elterliche Sorge und das Umgangsrecht im Zusammenhang mit dem Wechselmodell; In: "Familie, Partnerschaft, Recht"; 07/2006, S. 301-305

 

 

 

 

 

 

 

Peter Thiel, 08.03.2007

...

 

 

 

 

Literatur:

 

Alberstötter, Ulrich: "Kooperation als Haltung und Strategie bei hochkonflikthaften Eltern-Konflikten", In: "Kind-Prax", 3/2005, S. 83-93

Aigner, Josef Christian: "Der ferne Vater. Zur Psychoanalyse von Vatererfahrung, männlicher Entwicklung und negativem Ödipuskomplex"; Gießen, Psychosozial-Verlag, 2001

Amendt, Gerhard: "Vatersehnsucht. Annäherung in elf Essays."; Universität Bremen, Institut für Geschlechter- und Generationenforschung 1999

Balloff: Rainer: "Zum aktuellen Stand der Begutachtung im Familienrechtsverfahren - Einschätzungen und Perspektiven"; In: "Praxis der Rechtspsychologie", Juni 2004, S. 99-113

Barth, G.M. & Klosinski, G.: "Signale von Not, Elend und Findigkeit: Zeichnungen von Kindern in Kampf-Scheidungsverfahren"; In: Zeitschrift für Musik-, Tanz- und Kunsttherapie", 13 (3), 129-139, 2002

Bergmann, Elmar; Jopt, Uwe; Rexilius, Günter (Hrsg.): "Lösungsorientierte Arbeit im Familienrecht. Der systemische Ansatz in der familienrechtlichen Praxis"; Bundesanzeiger Verlag, Köln, 2002

Blesken, Karl W.: "Der unerwünschte Vater: Zur Psychodynamik der Beziehungsgestaltung nach Trennung und Scheidung", In: "Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie", 1998, S. 344-354

Bode, Lutz: „Die Fähigkeit zur Kooperation – und bist Du nicht willig ...“, In: „FamRZ“, 1999, Heft 21, S. 1400-1403

Bode, Lutz: "Moderator Gericht. Kooperation oder Delegation im gerichtlichen Verfahren"; In "Kind-Prax" 5/2001, S. 139-144

Bowlby, John: Verlust, Trauer und Depression; Fischer; Frankfurt/Main, 1983

Bowlby, John: Frühe Bindung und kindliche Entwicklung; München, Basel, Ernst Reinhardt Verlag, 1991

Brähler, E., Holling, H., Leutner, D. & Petermann, F. (Hrsg.): Brickenkamp Handbuch psycho-logischer und pädagogischer Tests. 3. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, Band 1 + 2. Hogrefe 2002. Göttingen

Brisch, Karl Heinz; Grossmann, Klaus E.; Grossmann, Karin; Köhler, Lotte (Hrsg.): Bindung und seelische Entwicklungswege. Grundlagen, Prävention und klinische Praxis"; Klett-Cotta, 2002

Brisch, Karl-Heinz: „Bindungsstörungen. Von der Theorie zur Therapie“; 2005, Klett-Cotta, Stuttgart

Carl, Eberhard: "Im Familiengerichtsverfahren: Den Eltern die Verantwortung für die Lösung der Konflikte zurückgeben"; In: "Familie, Partnerschaft, Recht", 4/2004, S. 187-190

Cierpka, Astrid; Frevert, Gabriele; Cierpka, Manfred: "Männer schmutzen nur! Eine Untersu-chung über alleinerziehende Mütter in einem Mutter-Kind-Programm."; In: "Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie", 41, 1992, S. 168-175

Clement, Ulrich: „Offene Rechnungen“ - Ausgleichsrituale in Paarbeziehungen; Erschienen in: R. Welter-Enderlin u. B. Hildenbrand (Hrsg.): Rituale – Vielfalt in Alltag und Therapie; Heidelberg: Carl-Auer-Systeme Verlag 2002, S.122-138

Conen, Marie-Luise (Hrsg.): "Wo keine Hoffnung ist, muss man sie erfinden. Aufsuchende Familientherapie"; Carl-Auer-Systeme Verlag 2002

Conen, Marie-Luise: "`Unfreiwilligkeit` - ein Lösungsverhalten. Zwangskontexte und syste-mische Therapie und Beratung"; In: "Familiendynamik", 1999, Heft 3, S. 296

Cuvenhaus, Hanspeter: "Das psychologische Sachverständigengutachten im Familienrechtsstreit.", In: "Kind-Prax", 6/2001, S. 182-188

Dammasch; Frank: "Das Vaterbild in den psychoanalytischen Konzepten zur kindlichen Ent-wicklung. Ein Beitrag zur aktuellen Triangulierungsdebatte"; In: "Analytische Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie" (AKJP), 2/2001, S. 215-243

Davidson, Bernard; Quinn, William H.; Josephson, Allan M.: "Diagnostik in der Familientherapie"; In: "Familiendynamik", 2003, Heft 2, S.159-175

Dettenborn, Harry: "Kindeswohl und Kindeswille"; Psychologische und rechtliche Aspekte; Ernst Reinhardt Verlag, München Basel, 2001

Dettenborn, Harry; Walter, Eginhard: "Familienrechtspsychologie", München, Basel, Rein-hardt, 2002

"Diagnostisches und statistisches Manual psychischer Störungen DSM-IV", Hogrefe, Verlag für Psychologie, 1996, ISBN 3-8017-0810-1

Eggert, Annelinde: "Was Kinder brauchen. Erziehung und Erziehungsstile zwischen Freiheit und Struktur"; In: "forum erwachsenenbildung", 3/2004; S. 11-18

Ehinger, Uta: "Rechtliche Informationen zur Begutachtung. Freibeweis - Strengbeweis, Beweisanordnungen, Rechte des Gutachters und der Begutachteten"; In: "Familie, Partnerschaft, Recht" 3/1995, S. 68-71

Figdor, Helmuth: "Scheidungskinder - Wege der Hilfe", Psychosozial Verlag 1997

Finke, Fritz: "Die rechtlichen Grundlagen der Sachverständigentätigkeit in der Familiengerichtsbarkeit nach der Kindschaftsrechtsreform vom 1.7.1998"; In: "Familie, Partnerschaft, Recht"; 2003, Heft 10, S. 503-508

Finessi, Hermann-Josef: "Lehrbuch der psychologischen Diagnostik"; 2. Auflage, 1997

Flammer, August: "Kindern gerecht werden", In: "Zeitschrift für Pädagogische Psychologie". 17 (1), 2003, 1-12

Fthenakis, Wassilios - E.: "Kindliche Reaktionen auf Trennung und Scheidung"; In: "Familiendynamik", 1995 Heft 2, S. 127-147

Fthenakis, Wassilios E. : "Engagierte Vaterschaft. Die sanfte Revolution in der Familie.", Leverkusen 1999

Füchsle-Voigt, Traudl: "Verordnete Kooperation im Familienkonflikt als Prozess der Einstellungsänderung: Theoretische Überlegungen und praktische Umsetzung", In: "Familie, Partnerschaft, Recht", 2004, Heft 11, S. 600-602

Gaidzik, Peter W.: "Gravierende Haftungsverschärfung für den gerichtlichen Sachverständigen durch §839a BGB?"; In: "Der medizinische Sachverständige", 2004, Nr. 4, S. 129-132

Gloger-Tippelt: Transmission von Bindung bei Müttern und ihren Kindern im Vorschulalter; In: Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie; 1999 (48), S. 113-128

Greuel, Luise: "Methodenkritische Stellungnahmen im Straf- und Zivilrecht"; In: "Praxis der Rechtspsychologie", Juni 2004, S. 182

Gutjahr, Jens: "Gerichtliche Entscheidungen über die elterliche Sorge und das Umgangsrecht im Zusammenhang mit dem Wechselmodell; In: "Familie, Partnerschaft, Recht"; 07/2006, S. 301-305

Halder-Sinn, Petra: "Fehlerhafte Urteilsheuristiken in Sachverständigengutachten", In: "Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform", 1993, Heft 1, S. 44-49

Heumann, Friedrich-Wilhelm: "Das Sachverständigengutachten im familiengerichtlichen Verfahren", In: "Familie und Recht", 1/2001, S. 16-20

Hirsch, Matthias: "Schuld und Schuldgefühl im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung"; In: "Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie", 50, 2001, S. 45-58

Jessnitzer, Kurt; Frieling, Günther; Ulrich, Jürgen: Der gerichtliche Sachverständige. Carl Heymann Verlag KG, 11. neu bearbeite Auflage 2000

Jopt, Uwe; Zütphen, Julia: "Psychologische Begutachtung aus familiengerichtlicher Sicht: A. Entscheidungsorientierter Ansatz"; In: "Zentralblatt für Jugendrecht", 9/2004, S. 310-321

Jopt, Uwe; Zütphen, Julia: "Psychologische Begutachtung aus familiengerichtlicher Sicht: B. Lösungsorientierter Ansatz"; In: "Zentralblatt für Jugendrecht", 10/2004, S. 362-376

Jopt, Uwe-Jörg: "Im Namen des Kindes. Plädoyer für die Abschaffung des alleinigen Sorgerechts"; Rasch und Röhring 1992

Junglas, J.: "Systemische familienrechtliche Begutachtungen"; In: System-Familie"; 1994, 7, S. 44-49

Kaiser, Dagmar: "Elternwille und Kindeswohl - für das gemeinsame Sorgerecht geschiedener Eltern", In: "Familie, Partnerschaft, Recht", 2003, Heft 11, S. 573-578

Karle, Michael; Klosinski, Gunther: "Die Bedeutung der Geschwisterbeziehung bei einer Trennung der Eltern", In: "Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie" 50: 401-420 (2001)

Kindler, Heinz & Schwabe-Höllein, Marianne.: "Eltern-Kind-Bindung und geäußerter Kindeswille in hochstrittigen Trennungsfamilien"; In: "Kindschaftsrechtliche Praxis", 01/2002

Klenner, Wolfgang: "Vertrauensgrenzen des psychologischen Gutachtens im Familienrechtsverfahren - Entwurf eines Fehlererkennungssystems - "; In: FamRZ 1989, Heft 8, S. 804-809

Klenner, Wolfgang: "Essay über die Emanzipation des Kindes im Familienrechtsverfahren"; In: "Kindschaftsrecht und Jugendhilfe"; 2006, Heft 1, S. 8-11

Klocke, Wilhelm: "Der Sachverständige und seine Auftraggeber", 3. Auflage 1995, BauVerlag

Knappert, Christine: "Wenn ein Elternteil nicht will, kann man nichts machen!? Welche Chancen bietet das neue Kindschaftsrechtsreformgesetz für Jugendämter und Familiengerichte, der bisher so erfolgreichen `Kopfschüttelstrategie` eines Elternteils ein Ende zu setzen?"; In: "Kind-Prax", 2/1998, S. 46-49

Kubinger, Klaus D.: "Systemisch Orientiertes Erhebungsinventar"; In: "Familiendynamik", 2/2003, S. 252-260

Kühne, Adelheid; Zuschlag; Bernd: "Richtlinien für die Erstellung psychologischer Gutachten" - Bonn: Deutscher Psychologen Verlag, 2001

Kühne, Adelheid: "Psychologische Begutachtung im Gerichtsverfahren. Teil 1: Ziele und Fragestellungen", In: "Zeitschrift für Familien- und Erbrecht", Heft 10/2006, S. 371-375

Leder, Matthias: "Elterliche Fürsorge - ein vergessenes soziales Grundmotiv"; In: "Zeitschrift für Psychologie"; 212 (1), 10-24, 2004

Leesting, Wolfgang: "Die Neuregelung der zivilrechtlichen Haftung des gerichtlichen Sachverständigen für ein unrichtiges Gutachten"; In: "Recht & Psychiatrie", Heft 4, 2002, S. 224-228

Lehmkuhl, Ulrike & Lehmkuhl, Gerd: "Wie ernst nehmen wir den Kindeswillen?"; In: "Kind-Prax", 2, (1999). 159-161.

Leitner, Werner G.: "Zur Mängelerkennung in familienpsychologischen Gutachten"; In: "Familie und Recht", 2/2000, S. 57-63

Linsenhoff, Arndt: "Trennungsmediation und Emotion", In: "Familiendynamik", 01/2004, S. 54-65

Mackscheidt, Elisabeth: "Loyalitätsproblematik bei Trennung und Scheidung - Überlegungen zum Kindeswohl aus familientherapeutischer Sicht", In: "FamRZ", 1993, Heft 3, S. 254-257

Maiwald, Kai-Olaf; Scheid, Claudia; Seyfarth-Konau, Elisabeth: "Latente Geschlechterdifferenzierungen im juristischen Handeln. Analyse einer Fallerzählung aus der familiengerichtlichen Praxis"; In: "Zeitschrift für Rechtspsychologie", Juli 2003, S. 43-70

Menne, Klaus: "Erziehungsberatung und gemeinsame elterliche Sorge nach Trennung und Scheidung"; In: "Zentralblatt für Jugendrecht", 6/2001, S. 217-221

Meyer, Jürgen: "Übermacht des Sachverständigen - aus der Sicht des Richters"; In: "Deut-sche Richterzeitung", 4/1992, S. 124-130

Minuchin, Salvador: "Familie und Familientherapie. Theorie und Praxis struktureller Familientherapie", Lambertus-Verlag, 1977, 10. unveränderte Auflage 1997

Napp-Peters, Anneke: "Familien nach der Scheidung", München, 1995

Petri, Horst: "Das Drama der Vaterentbehrung. Chaos der Gefühle - Kräfte der Heilung"; Freiburg, 2. Aufl. 2003

Proksch, Roland: "Begleitforschung zur Umsetzung der Neuregelungen zur Reform des Kindschaftsrechts. Schlussbericht März 2002"

Rakete-Dombek: "Das familienpsychologische Sachverständigengutachten aus anwaltlicher Sicht"; In: "Familie, Partnerschaft, Recht", 2003,Heft 10, S. 508-516

Rauchfleisch, Udo: "Testpsychologie", 4. Aufl., Vandenhoeck u. Ruprecht, 2005

Rexilius, Günter: "Psychologie im Familienrecht - Überlegungen aus psychologischer Sicht"; In: "Kind-Prax" 1/2000, S. 3-8

Rexilius, Günter: "In der Falle des Familienrechts oder: wie Trennungseltern verrückt gemacht werden", "Kind-Prax" 2/2003, S. 39-45

"Richtlinien für die Erstellung psychologischer Gutachten"; Förderation Deutscher Psychologenvereinigungen. - Bonn: Deutscher Psychologen Verlag, 1995

Rohmann, Josef A.: "Systemorientierte Perspektiven und Ansätze in der Familienrechtspsychologie", In: "Praxis der Rechtspsychologie", Juni 2004, S. 5-21

Salzgeber, Joseph; Stadler, Michael: "Familienpsychologische Begutachtung"; Psychologie Verlags Union, München 1990

Salzgeber, Joseph: "Familienpsychologische Gutachten. Rechtliche Vorgaben und sachverständiges Vorgehen"; Verlag C.H. Beck, 3. Aufl., München 2001

Salzgeber, Joseph; Höfling, Siegfried: "Familienpsychologische Begutachtung. Vom Sachverständigen zum Case-Manager", In: "Kind-Prax", 5/2004, S. 163-169

Sandvoß, Gerd: "Gefälligkeitsgutachten: Identifizierung und Abwehr"; In: "ArztRecht", 11/2004, S. 392-397

Schade, Burkhard; Friedrich, Sigrid: "Die Rolle des psychologischen Gutachters nach Inkrafttreten des neuen Kindschaftsrechts"; In "Familie, Partnerschaft, Recht", 5/1998, S. 237-241

Schlippe, Arist von: "Familientherapie im Überblick. Basiskonzepte, Formen, Anwendungsmöglichkeiten", Junfermann-Verlag, 1995

Schmidbauer, Wolfgang: "Wenn Helfer Fehler machen."; Reinbek 1997

Schneider, Egon: "Die Gerichte und die Abwehrmechanismen", In: "Anwaltsblatt", 6/2004, S. 333-338

Schorsch, Gerhard: "Sachverständige und ihre Gutachten. Zu Schwachpunkten und Fehlern in Expertisen"; In: "Kriminalistik. Unabhängige Zeitschrift für die kriminalistische Wissen-schaft und Praxis", 3/2000, S. 174-179

Schröder, Achim: "Die begrenzte Reichweite der Bindungstheorie für Jugendarbeit und Jugendhilfe", In: "Neue Praxis", 2/2002, S. 189-198

Schulz, Peter E. W. "Psychodiagnostik: fragwürdige Grundlagen, fragwürdige Praxis"; - 1. Auflage - Berlin: Köster, 1997 (Schriftenreihe Psychologie, Bd. 6)

Spangenberg, Brigitte; Spangenberg Ernst: "Geschwisterbindung und Kindeswohl"; In: "FamRZ", 2002, Heft 15, S. 1007-1010

Spangler, G. & Zimmermann, P. (Hrsg.): Die Bindungstheorie. 3. Auflage. Stuttgart: Klett-Cotta 1999

Spangler, Gottfried: "Beiträge der Bindungsforschung zur Situation von Kindern aus Trennungs- und Scheidungsfamilien", In: "Praxis der Rechtspsychologie", Sonderheft 1, 2003, S. 76-90

Suess, Gerhard J.; Scheuerer-Englisch, Herrmann; Grossmann, Klaus: "Das geteilte Kind - Anmerkungen zum gemeinsamen Sorgerecht aus Sicht der Bindungstheorie und -forschung"; In: "Familie, Partnerschaft, Recht", 1999, Heft 3

Thiel, Peter: "Zwischen Hilfeleistung und Zwang: Begleiteter Umgang und Umgangspflegschaft. Indikationen, Möglichkeiten, Grenzen und Unterschiede zweier Interventionsformen", In: "Das Jugendamt", 10/2003, S. 449-453

Tschöpe-Scheffler, Sigrid: Entwicklungsfördernde und entwicklungshemmende Faktoren in der Erziehung"; In: "forum erwachsenenbildung", 3/2004; S. 19-27

Ulrich, Jürgen: "Selbstständiges Beweisverfahren mit Sachverständigen", Werner Verlag, 2004

Wagner, Gerhard: "Die zivilrechtliche Haftung des gerichtlichen Sachverständigen"; In: "Familie, Partnerschaft; Recht"; Heft 10/2003, S. 521-525

Wardetzki, Bärbel: "Weiblicher Narzissmus. Der Hunger nach Anerkennung"; Kösel 2001

Watzlawick, Paul; Beavin, Janet H., Jackson, Don D.: Menschliche Kommunikation. Formen, Störungen, Paradoxien", Verlag Hans Huber, Bern, Stuttgart, Toronto 1969/1990

Watzlawick, Paul; Weakland, John H.; Fisch, Richard: "Lösungen. Zur Theorie und Praxis menschlichen Wandels", Verlag Hans Huber, Bern; 1974/1992/1997/2001/2003

Watzlawick, Paul: "Die erfundene Wirklichkeit". Wie wir wissen, was wir zu wissen glauben. Beiträge zum Konstruktivismus", 1985, Piper Verlag, München

Westhoff, Karl; Kluck, Marie-Luise: "Psychologische Gutachten schreiben und beurteilen."; Berlin, Springer 1998, 3. überarbeitete Auflage

Westhoff, Karl; Patricia, Terlinden-Arzt; Klüber, Antje: "Entscheidungsorientierte psychologische Gutachten für das Familiengericht"; Springer Verlag, Berlin 2000

Wolf, Doris: "Wenn der Partner geht ... Die seelische Bewältigung der Trennung", In: "Familie, Partnerschaft, Recht", 1997, H 1, 29-35

Zettel, Günther: "Sachverständiger und Gericht. Fehlerquellen bei der Zusammenarbeit im Zivilprozess", In: "Neue Justiz", 2/2000, S. 67-72

 

 

 

 


home