Expertise zur Familiensache 37 F 376/12 SO und zum Gutachten des Facharzt für Psychiatrie/Psychotherapie Detlev Pfender vom 14.01.2013
Amtsgericht Hildesheim - Aktenzeichen: 37 F 376/12 SO
Richter am Amtsgericht Müller
Familiensache: X (Mutter) und Y (Vater)
Kind: A, geboren am ... .2008 (Sohn)
Verfahrensbeistand des Kindes: Andrea Pagel
Mitwirkendes Jugendamt: Jugendamt Landkreis Hildesheim
Erarbeitung der Expertise durch Peter Thiel
Systemischer Berater, Systemischer Therapeut / Familientherapeut (DGSF)
Beweisfrage von Richter Müller - Amtsgericht Hildesheim - laut Beschluss vom 27.12.2012:
I. Es soll ein Sachverständigengutachten eingeholt werden zu der Frage, ob das geistige, seelische und körperliche Wohl des Kindes A, geboren am ...2008 gefährdet wird und die Eltern oder ein Elternteil nicht gewillt oder nicht in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden.
In die Begutachtung ist neben beiden Elternteilen auch das Kind A einzubeziehen. Es wird um Begutachtung des Kindes insbesondere zu der Frage gebeten, ob das Kind bereits Schädigungen aufgrund kindeswohlgefährdenden Verhaltens eines oder beider Elternteile aufweist.
Der Sachverständige wird auch zu der Frage Stellung zu nehmen haben, auf welche Weise einer ggf. gegebenen Kindeswohlgefährdung begegnet werden kann.
II. Zum Sachverständigen wird bestimmt Herr Pfender, Facharzt für Psychiatrie/Psychotherapie, Nikolausberger Weg 69, 37073 Göttingen.
III. Der Sachverständige hat das schriftliche Gutachten bis zum 15.03.2013 bei Gericht einzureichen.
IV. Die Ergänzung dieses Beschlusses ohne erneute mündliche Verhandlung bleibt vorbehalten.
Einführung
Dem Beweisbeschluss des Gerichtes vorausgegangen war ein Schreiben des behandelnden Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie Dr. Michael Mordeja vom 28.11.2012. Darin trug dieser u.a.:
"Im Zusammenspiel der beiden Eltern besteht aus meiner Sicht eine deutliche emotionale Kindeswohlgefährdung."
Mit Schreiben vom 11.12.2012 wendet sich die zuständige Sozialarbeiterin des Jugendamtes Hildesheim, Frau K. Vesterling an das Familiengericht. Sie trägt u.a. vor:
"Bericht gem. §8a SGB VIII mit der Bitte um einen familiengerichtlichen Anhörungstermin.
...
Das erneute Einschalten des Familiengerichtes ist erforderlich, da der Elternkonflikt sich weiter verschärft hat und das 4 1/2 jährige Kind bereits deutliche Belastungssymptome zeigt, welche auf eine seelische Kindeswohlgefährdung hinweisen ... ."
Frau Vesterling trägt in ihrem Schreiben allerdings nicht vor, in wie weit sie gemäß der Vorgabe von §8a SGB 8 "das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte" eingeschätzt hat. Der Kinderpsychiater Herr M. dürfte hier als Melder einer von ihm unterstellten oder vermuteten Kindeswohlgefährdung auf Grund eigener Involviertheit in die Konfliktlage als neutrale Fachkraft ausscheiden. Notwendig wäre also die Hinzuziehung von anderen Fachkräften gewesen.
Frau Vesterling trägt in ihrem Schreiben auch nicht vor, in wie weit sie die "Erziehungsberechtigten sowie das Kind oder den Jugendlichen in die Gefährdungseinschätzung" einbezogen hat.
§ 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
(1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen. Soweit der wirksame Schutz dieses Kindes oder dieses Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird, hat das Jugendamt die Erziehungsberechtigten sowie das Kind oder den Jugendlichen in die Gefährdungseinschätzung einzubeziehen und, sofern dies nach fachlicher Einschätzung erforderlich ist, sich dabei einen unmittelbaren Eindruck von dem Kind und von seiner persönlichen Umgebung zu verschaffen"
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__8a.html
Der Frage, ob die von Herrn Mordeja übernommene Beratung/Therapie nicht vielleicht deshalb als gescheitert anzusehen ist, weil es Herrn M. nicht gelungen ist, ein wirksames Arbeitsbündnis mit beiden Eltern herzustellen, geht Frau Vesterling leider nicht nach. Der "identifizierte Patient" ist somit nicht das offenbar misslungene Beziehungsdreieck Vater - Mutter - Therapeut, sondern allein die Eltern, insbesondere dann wohl auch der Vater, dem das Scheitern der "Behandlung" des Kindes durch Herrn M. hauptsächlich angelastet wird. Die Frage, ob es nicht möglicherweise sinnvoll sei, einen anderen Therapeuten, günstiger Weise mit systemisch-familientherapeutischer Qualifikation, für eine Fortführung der Therapie/Beratung zu gewinnen, scheint Frau Vesterling nicht gekommen zu sein.
Statt dessen beklagt sie:
"In Beratungsgesprächen im Jugendamt und in der Praxis Dr. M. zeigt der Kindesvater ein mangelndes Vertrauen und Akzeptanz in fachliche Einschätzungen und Empfehlungen und begegnet diesen mit einer abwertenden Grundhaltung."
Offenbar fühlte sich Frau Vesterling von Herrn Y nicht genügend gewertschätzt. Gut möglich, dass aus dieser Kränkung das Bedürfnis erwachsen ist, dem eigenen gekränkten Ego Genugtuung widerfahren zu lassen. Wie könnte das aber besser gelingen, als dem anderen über eine Machtposition zu vermitteln, ich sitze am längeren Hebel.
vergleiche hierzu:
Wardetzki, Bärbel: "Weiblicher Narzissmus. Der Hunger nach Anerkennung"; Kösel 2001
Allgemeines
Der vom Gericht zum Sachverständigen ernannte Facharzt für Psychiatrie/Psychotherapie Detlev Pfender eröffnet sein Gutachten mit der Überschrift
"Psychiatrisches Sachverständigengutachten in der Familiensache betreffend die elterliche Sorge für A ..."
und schreibt weiter:
"Gemäß Auftrags des Amtsgerichts Hildesheim - Familiengericht - vom 28.12.2012 soll ein psychiatrisches Sachverständigengutachten erstellt werden ..." (Gutachten S. 2)
Das Gericht hat allerdings kein "Psychiatrisches Sachverständigengutachten" in Auftrag gegeben, sondern ein "Sachverständigengutachten", wie sich der Beweisfrage des Gerichtes unschwer entnehmen lässt. Daran ändert auch nichts, dass Herr Pfender Facharzt für Psychiatrie/Psychotherapie ist. Mit der gleichen Logik hätte Herr Pfender sonst auch ein "Psychotherapeutisches Gutachten" erstellen können, da er ja auch Facharzt für Psychotherapie ist, worum das Gericht aber gleichfalls nicht gebeten hat.
Unklarheit
Der Gutachter trägt vor:
"Das seelische und körperliche Wohl des Kindes A wird durch die Gestaltung der Umgangskontakte mit dem Kindesvater durch beide Elternteile beeinträchtigt, wobei dem Verhalten des Kindesvater vor dem Hintergrund einer bei ihm vorliegenden narzisstisch anakastischen Persönlichkeitsakzentuierung eine besondere Bedeutung bei der Entstehung und Aufrechterhaltung der kindlichen Schwierigkeiten zukommt. Beide Elternteile sind prinzipiell gewillt, insbesondere aber der Kindesvater ist höchst eingeschränkt in der Lage, die Gefahr abzuwenden." (Gutachten S. 29/30)
Abgesehen vom antiquiert-bürokratischen Gebrauch der Begriffe "Kindesvater" und "Kindesmutter"
vergleiche hierzu:
Kaufmann, Ferdinand: "Kindesmutter und Kindesvater: Relikte aus vergangener Zeit?“, In: "Kind-Prax", 1/1999, S. 20-21
Kaufmann, Ferdinand: "Wann endlich verschwinden die Kindesmütter und Kindesväter aus unserem Sprachgebrauch?"; In: "Zentralblatt für Jugendrecht" 7/8/1999, S. 292-293
weiß der Gutachter offenbar nicht, was er will. Schreibt er grad noch von einer Beeinträchtigung, so macht er aus dieser Beeinträchtigung einen Satz später eine Gefahr.
Als "Schädigungen auf Grund kindeswohlgefährdenden Verhaltens, insbesondere des Kindesvaters" will Herr Pfender eine Sprechstörung und eine Fehlentwicklung des Sozialverhaltens des Kindes ausgemacht haben:
"Das Kind weist bereits Schädigungen auf Grund kindeswohlgefährdenden Verhaltens, insbesondere des Kindesvaters auf, wie oben beschrieben. Im Vordergrund steht dabei neben einer Sprechstörung eine Fehlentwicklung des Sozialverhaltens des Kindes.
Dem kann derzeit nur durch eine zeitliche und qualitative Beschränkung der Umgangskontakte mit dem Kindesvater begegnet werden." (Gutachten S. 30)
Dem Vortrag des Vaters, der mittlere Sohn der Mutter habe ähnliche Sprachprobleme wie A, schenkt der Gutachter keine Beachtung. Dies hätte wohl der Benennung von Herrn Y als "Indexpatienten" und Sündenbock, der die Verantwortung für die Symptome im System tragen soll, im Wege gestanden.
Unkonzentriertheit
"Die Eltern des am ... .2008 geborenen A trennten sich wenige Monate nach dessen Geburt. A verblieb im Haushalt der Kindesmutter und hat regelmäßigen Umgang mit seinem leiblichen Vater." (Gutachten S. 20/21)
Der Gutachter suggeriert mit diesem Satz, A könnte noch einen anderen Vater haben, als seinen "leiblichen", denn andernfalls wäre die Formulierung "leiblicher Vater" eine nutzlose Tautologie, deren Verwendung mangelnder Konzentration des Gutachters auf das Wesentliche geschuldet sein könnte.
Behauptungen
Der Gutachter trägt vor:
"Auch Herr Y hat zu seinem Sohn eine emotionale Bindung aufgebaut und fördert ihn. Dabei erlebt er ihn jedoch unbewusst als "verlängertes Ich" und nur sehr begrenzt als eigenständige Persönlichkeit.
Um die Zuwendungen seines Sohnes zu erhalten "erspart" er ihm die Kränkungen, mit denen Herr Y selbst nicht oder nicht angemessen umgehen kann: so wurden von ihm und seinem Sohn die Regeln für Spiele außer Kraft gesetzt und so verändert, dass A kaum verliert.
... So vermied es A sorgfältig, bei gemeinsamen Spielen, eine Koalition gegen seinen Vater zu bilden, während er im Spiel mit der Mutter und dem Gutachter durchaus eine Koalition gegen die Mutter eingehen durfte.
... A trägt die unbewusst vorgenommene Übereinkunft des Vaters mit, dass es keine gegenseitigen Verletzungen geben darf."
(Gutachten S. 22/23)
Nun könnte man meinen, dem Gutachter lägen für seine Behauptungen verlässliche diagnostische Daten vor, die seine unbewiesenen Behauptung in den Rang einer Tatsache setzen würden. Dies scheint allerdings nicht der Fall zu sein. Herr Y teilte dem Unterzeichner mit, dass Herr Pfender am Samstag, den 12.1.2013 von ca. 9.00 bis 10 Uhr in der Wohnung des Vaters war, wo er die Interaktion zwischen Vater und Sohn beobachten konnte. Dann holte der Bruder von Herrn Y seinen Neffen A ab und Herr Pfender unterhielt sich von etwa 10.00 bis ca. 11.30 Uhr mit dem Vater.
Herr Pfender meint offenbar in der Lage zu sein, in nur zweieinhalb Stunden Beobachtung ein verlässliches Bild von Vater und Sohn gewonnen zu haben. Wofür andere Monate brauchen, das erledigt Herr Pfender mal eben so in zweieinhalb Stunden an einem Tag.
Vergleiche hierzu:
Watzlawick, Paul: "Die erfundene Wirklichkeit". Wie wir wissen, was wir zu wissen glauben. Beiträge zum Konstruktivismus", 1985, Piper Verlag, München
Das Sozialverhalten von A nimmt Herr Pfender dann praktischerweise gleich auf dem Weg der Ferndiagnose wahr. Ohne die Interaktion des Jungen mit Gleichaltrigen, so etwa in der Kindertagesstätte oder auf einem Spielplatz gesehen zu haben, behauptet Herr Pfender:
"Nachvollziehbar zeigt A in Gruppen daher Verhaltensweisen, die auf Gleichaltrige irritierend wirken müssen und ihn dann ausgrenzen, was seine Tendenz, sich aus Gruppen zurückzuziehen, noch verstärkt." (Gutachten S. 23)
Was der Bauer nicht kennt, das frisst er nicht
Ein Beispiel einer normativ einengenden Weltsicht gibt der Gutachter in der Beschreibung der Mutter. Unter Bezugnahme auf deren im Jahr 2002 über die Dauer von 9 Monaten gelebter Homosexualität (Gutachten S. 11) schreibt er:
"Dabei wird nicht übersehen, dass die Kindesmutter in der Gestaltung ihrer Partnerbeziehungen möglicherweise Schwierigkeiten hat, sich längerfristig und sexuell klar orientiert zu binden." (Gutachten S. 27)
Richtig ist offenbar nur Herr Pfender selbst. Keine Besuche im Puff, eine jahrzehntelange möglichst von sexueller Enthaltsamkeit geprägte Ehe, der sonntägliche Kirchgang, das ist es, was der brave Bürger von ihm erwarten dürfte und dem er hoffentlich in der Praxis auch entspricht.
Kränkung des Herrn Pfender
Hier ist es nun an der Zeit, nach Kränkungen des Herrn Pfender zu fragen, die dieser in seiner eigenen Kindheit und Jugend erlebt hat und die ihn nun möglicherweise in einer Art Wiederholung dazu anregen, diese auf andere Personen zu projizieren.
Vergleiche hierzu:
Boszormenyi-Nagy, Ivan; Spark, G.M.: "Unsichtbare Bindungen. Die Dynamik familiärer Systeme"; Klett Cotta, Stuttgart, 1981; Original 1973 (Mehrgenerationaler Ansatz. Die Balance von Geben und Nehmen)
Die Begegnung des Herrn Pfender mit Herrn Y waren möglicherweise nicht von der das Ego bestätigenden Qualität, die sich Herr Pfender insgeheim erhofft hatte. Hier der Übermensch und Psychiater, da der kleine Lehrer Herr Y, der dem Ego des Herrn Pfender nicht das gab, was dieses sehnlicht wünschte - Bestätigung.
Vergleiche hierzu:
Mäulen, Bernhard: "Narzisstisch gestörte Ärzte. Tyrann und Mimose: Halbgott in Weiß.", In: "Fortschritte der Medizin", 10/2003
Pfäfflin, Friedmann; Köchele, Horst: "Müssen Therapeuten diagnostiziert werden?"; In: "Persönlichkeitsstörung. Theorie und Praxis", PTT 2/2000, S. 88-93
Wo aber die Balance von Geben und Nehmen gestört ist, da bricht sich das neurotische Bedürfnis zu siegen, seine Bahn. Und wo könnte man das ungestörter befriedigen als in unausbalancierten Machtverhältnissen, in denen der Mächtige immer Recht hat und dem Machtlosen nur die Sabotage bleibt.
"Wir müssen etwas über das Finale der Aggression sagen, über Sieg und Niederlage, Unterdrückung und Knechtschaft. Denn in den Neurose ist das Bedürfnis zu siegen entscheidend und für dieses Bedürfnis gibt es ein billiges Opfer, das Selbst. Die Neurose kann als eine Art Selbst-Vergewaltigung betrachtet werden.
Doch das neurotische Bedürfnis zu siegen ist nicht ein Bedürfnis nach dem umkämpften Objekt, ein Vollziehen der Aggression im offenen Konflikt; es ist vielmehr ein Bedürfnis, gesiegt zu haben, der Sieger als solches zu sein."
Frederick S. Perls; Paul Goodman; Ralph F. Hefferline: “Gestalttherapie. Grundlagen“, dtv, 1979, S. 145
Als Wunderwaffe im Kampf um die Heilung einer selbst erlittenen Kränkung bleibt einem Psychiater immer die Diagnose, die er aus der ihm zugewiesenen Rolle und Machtposition anderen überstülpen darf:
"Einen eigenständigen Leidensdruck aus der bei ihm vorliegenden Persönlichkeitsakzentuierung hat Herr Y nicht entwickelt; eine psychotherapeutische Behandlung diente ihm in der Vergangenheit zur Bewältigung der Trennung von der Kindesmutter und seinem Sohn, offenbar aber nicht zu einer "Nachreifung" der eigenen Persönlichkeit, weil dies kein Behandlungsauftrag war." (Gutachten S. 26)
Die Partei, die Partei, die hat immer Recht, so eine Lobeshymne des kommunistischen Schriftsteller und Dichters Louis Fürnberg:
Die Partei, die Partei, die hat immer Recht!
Und, Genossen, es bleibe dabei;
Denn wer kämpft für das Recht,
Der hat immer recht.
http://de.wikipedia.org/wiki/Lied_der_Partei
Was früher die Partei, ist heute der Psychiater, der ewige Rechthaber.
Sieh das Gute liegt so nah (Goethe), bei allen drei involvierten Fachkräften, Herrn Pfender, Frau Vesterling und Herrn Mordeja darf bezweifelt werden, dass sie sich bisher in der Lage gesehen haben, dieses Gute zu erkennen. Statt dessen erweckt die Aktenlage den Anschein einer narzisstischen Kränkung bei allen drei Fachkräften, ausgelöst durch die wohl von allen drei als mangelhaft empfundene Wertschätzung durch Herrn Y. Ein Symptom, dass sie nun ihrerseits in Form einer Abwehr auf den Vater projizieren und insgeheim auf einen Ausgleich der erlittenen Kränkung durch "Bestrafung" des Vaters hoffen.
Vergleiche hierzu:
Schmidbauer, Wolfgang: "Wenn Helfer Fehler machen."; Reinbek 1997
Clement, Ulrich: „Offene Rechnungen“ - Ausgleichsrituale in Paarbeziehungen; Erschienen in: R. Welter-Enderlin u. B. Hildenbrand (Hrsg.): Rituale - Vielfalt in Alltag und Therapie; Heidelberg: Carl-Auer-Systeme Verlag 2002, S.122-138
Umgangsregelung
Aktuell praktizieren die Eltern eine Umgangsregelung, nach der ihr Sohn A wöchentlich Mittwoch 14 bis 18 Uhr und 14-tägig von Freitag 14 Uhr bis Sonntag 18 Uhr beim Vater ist.
Der als Gutachter ernannte Herr Pfender schlägt dem Gericht nun "eine zeitliche und qualitative Beschränkung der Umgangskontakte" zwischen Sohn und Vater vor. Dies soll offenbar die von ihm unterstellte und in der Person des Vaters verortete Kindeswohlgefährdung abwenden. Dass hiermit der Vater zum Sündenbock für Störungen im System gemacht wird, wurde von mir bereits kritisch beleuchtet.
Ganz abgesehen von der systemisch zu verstehenden Sündenbocksuche, ist der Vorschlag von Herrn Pfender aber auch als untauglich für die Behebung der Problematik anzusehen, denn er führt nicht zu einer Reduzierung der Konfliktlage für das Kind, sondern baut eine neue Konfliktlage auf, eine Entfremdung von Vater und Sohn, die sich tatsächlich zu einer Gefährdung des Kindeswohls auswachsen kann.
Vergleiche hierzu:
Aigner, Josef Christian: "Der ferne Vater. Zur Psychoanalyse von Vatererfahrung, männlicher Entwicklung und negativem Ödipuskomplex"; Gießen, Psychosozial-Verlag, 2001
Lösungen
Für Kinder bedeutet es erheblichen Stress zwischen zwei massiv verfeindeten Elternlagern hin und her zu pendeln. Von daher wird man versuchen, diesen Stress für das Kind zu vermindern.
vergleiche hierzu:
Jopt, Uwe; Behrend, Katharina: "PAS - Ein Zwei-Phasen-Modell"; In: Zentralblatt für Jugendrecht, Heft 6/2000, S. 223-230 und 7/2000, S. 258-271
Um diesen Stress für das Kind zu verringern, ist es aber nicht angezeigt, den für A wichtigen Kontakt zu seinem Vater zu minimieren, denn dies würde selbst eine Kindeswohlgefährdung bedeuten. Statt müsste einfach eine neue Umgangsregelung getroffen werden, die die Zahl der notwendigen Wechsel reduziert, ohne dabei die Zeit die Vater und Sohn miteinander verbringen zu reduzieren. Dies könnte vorliegend dadurch geschehen, dass der Umgang 14-tätig von Donnerstag nach der Kita bis Montag früh zur Kita stattfindet. Die stresserzeugenden Wechsel des Kindes zwischen den beiden verfeindeten Elternhäusern reduzieren sich so um die Hälfte.
Zur Entspannung der aktuellen Situation wäre es außerdem angezeigt, dass beide Eltern für die nächste Zeit eine erfahrene systemischen Fachkraft an ihre Seite gestellt bekommen, die in der Lage ist, zu beiden Eltern ein Vertrauensverhältnis zu entwickeln und bei aufkommenden Konflikten wirksam vermitteln, bzw. moderieren kann. Der Kinder- und Jugendpsychiater Herr Mordeja kann dies nach Lage der Dinge nicht sein.
Peter Thiel, 18.02.2013
...
Literatur:
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Aigner, Josef Christian: "Der ferne Vater. Zur Psychoanalyse von Vatererfahrung, männlicher Entwicklung und negativem Ödipuskomplex"; Gießen, Psychosozial-Verlag, 2001
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Bowlby, John: Bindung und Verlust 1. Bindung; Reinhardt, München (Mai 2006)
Bowlby, John: Bindung und Verlust 2. Trennung: Angst und Zorn; Reinhardt, München (Mai 2006)
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