Stellungnahme zum Gutachten der Diplom-Psychologin Carola Wagner vom 20.07.2005

 

Familiensache: Herr X (Vater) und Frau Y (Mutter)

Kind: A (Junge) geb. ....2000

 

Amtsgericht Oschatz

Geschäftsnummer: 2 F 375/04

 

 

 

 

Erarbeitung der Stellungnahme durch Peter Thiel

 

...

 

 

 

Die hier vorliegende Stellungnahme bezieht sich auf das vorliegende 56-seitige schriftliche Gutachten.

 

 

 

 

Gerichtliche Fragestellung laut Beschluss vom 27.01.2005:

 

 

„Durch Einholung eines familienpsychologischen Gutachtens, soll Beweis darüber erhoben werden, ob es dem Kindeswohl am dienlichsten ist, dass Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind A auf den Antragsteller zu übertragen. Im Rahmen der Begutachtung soll bei beiden Elternteilen die Erziehungseignung überprüft werden.

Im Rahmen der Begutachtung soll weiterhin die Glaubhaftigkeit der Angaben des Kindes A in im Rahmen des Verfahrens festgestellt und der Kindeswille erforscht werden.“

Zitiert nach Gutachten S. 3

 

 

 

 

 

Es soll eingangs der Frage nachgegangen werden, inwieweit die Gutachterin in ihrer abschließenden „Beantwortung der gerichtlichen Fragestellung“ die Beweisfrage des Gerichtes beantwortet.

 

 

Auf die in der Beweisfrage insgesamt vier enthaltenen gerichtlichen Fragen:

1.“ob es dem Kindeswohl am dienlichsten ist, dass Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind A auf den Antragsteller zu übertragen.“

2. „Im Rahmen der Begutachtung soll bei beiden Elternteilen die Erziehungseignung überprüft werden.“

3. „Im Rahmen der Begutachtung soll weiterhin die Glaubhaftigkeit der Angaben des Kindes A im Rahmen des Verfahrens festgestellt“

4. „und der Kindeswille erforscht werden.“

 

 

 

findet man folgende durch die Gutachterin gegebene Antworten:

 

 

 

zu 1.

„Aus psychologischer Sicht dient es dem Kindeswohl unter Beachtung aller relevanten Kriterien am ehesten, wenn A`s gewöhnlicher Aufenthalt bei der Mutter festgelegt wird.“ (S. 55)

 

 

zu 2.

„Die Mutter ist als grundlegend erziehungs- und förderkompetent, aber auch als bindungstolerant zu beurteilen., wobei sich Einschränkungen hinsichtlich einer kontinuierliche gezeigten Feinfühligkeit bezüglich A`s ergaben. Sie erkennt die Bedürfnisse, Gefühle und Wünsche A`s, ein adäquates Eingehen darauf war ihr nicht immer im erforderlichen Maße möglich. Beim Vater hingegen ergaben sich Einschränkungen dahingehend, dass es ihm wenig gelingt, die kindlichen Bedürfnisse adäquat zu erkennen und zu befriedigen, wie er auch nur eine eingeschränkte Bindungstoleranz hat. Die eigenen Bedürfnisse des Vaters stehen im Vordergrund seines Handelns“ (S. 55)

 

 

zu 3.

„A ist in seiner Aussagetüchtigkeit massiv eingeschränkt. Es gelingt ihm noch nicht, generell einen freien Bericht mit einer Einbettung einer Situation in den Kontext zu erstatten.“ (S. 54)

 

 

zu 4.

„A schwankt in seinen Vorstellungen zu seinem zukünftigen Aufenthalt. Seine Äußerungen erfüllen nicht die Kriterien eines beachtlichen Kindeswillen.“ (S. 54)

 

 

 

 

Diese Antworten der Gutachterin bedürfen, um als hinreichende Entscheidungsgrundlage für das Gericht zu dienen, einer überzeugenden Begründung, die von Seiten des Unterzeichnenden so nicht gesehen wird. Hierzu ist folgendes anzumerken.

 

 

Zur Frage 1: Die Gutachterin behauptet, dass es dem Kindeswohl „aus psychologischer Sicht ... unter Beachtung aller relevanten Kriterien am ehesten“ dienen würde, „wenn A`s gewöhnlicher Aufenthalt bei der Mutter festgelegt wird.“ (S. 55). Als Kriterien dafür führt die Gutachterin an:

 

1. Entwicklungsbezogene Ausgangslage des Kindes

2. situationsspezifische Verhaltens- und Erlebensmuster des Kindes

3. Wille und Wunschvorstellungen des Kindes

4. Erziehungs- und Förderkompetenz der Eltern

5. Kooperationsbereitschaft der Eltern

6. Bereitschaft sich an den Bedürfnissen des Kindes zu orientieren

7. Bindungen und Beziehungen des Kindes in der Familie

8. relevante sozio-ökonomische Rahmenbedingungen

9. Kontinuität

(vergleiche hierzu S. 3)

 

 

 

 

zu 1. Entwicklungsbezogene Ausgangslage des Kindes und 2. situationsspezifische Verhaltens- und Erlebensmuster des Kindes

Hinsichtlich der ersten beiden genannten Kriterien „Entwicklungsbezogene Ausgangslage des Kindes“ und „situationsspezifische Verhaltens- und Erlebensmuster des Kindes“ gibt die Gutachterin keine Informationen inwieweit diese Relevanz für die hier interessierende Frage nach dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes haben (vergleiche dazu S.37-39).

 

 

 

 

zu 3. Wille und Wunschvorstellungen des Kindes

Das von der Gutachterin eingeführte Kriterium „Wille und Wunschvorstellungen des Kindes“ liefert keine Anhaltspunkte für eine eventuelle Präferenz von Mutter oder Vater, wie die Gutachterin auf den Seiten 39-40 darstellt. Sie meint vielmehr:

„A`s Wunschvorstellungen genügen nicht den oben ausgeführten Kriterien eines beachtlichen Kindeswillen“. (S. 40)

 

 

 

Es war die gerichtlich gestellte Aufgabe der Gutachterin den Kindeswillen zu erforschen. Ob dieser erforschte Wille „Kriterien eines beachtlichen Kindeswillen“ (54) erfüllt oder nicht, war nicht Auftrag des Gerichtes an die Gutachterin. Eine Wertung, inwieweit der feststellbare Wille des Kindes für eine zu treffende Entscheidung des Gerichtes beachtlich sei oder eben nicht, bleibt bei Bedarf dem Gericht vorbehalten.

 

 

 

 

 

zu 4. Kriterium „Erziehungs- und Förderkompetenz der Eltern“

 

Die Gutachterin schreibt:

„Frau Y wurde gebeten, A zu beschreiben. Sie meinte, wenn sie sich A vorstelle, könne sie ihn gleich in den Arm nehmen. Er sei wie ein kleiner Erwachsener niedlich, nett und lieb und sie sei stolz auf ihn.“ (S. 13)

 

An anderer Stelle stellt die Gutachterin fest:

 

„Es ergaben sich in der Begutachtung Anhaltspunkte für eine ausgeprägte Konzentrationsstörung mit hyperaktiven Zügen. A`s sozial-emotionale Entwicklung ist massiv gestört, er zeigt erhebliche Belastungsreaktionen und hat inadäquate Bewältigungsstrategien wie einen ausgeprägten Loyalitätskonflikt mit einem Schwarz-Weiß-Denken entwickelt.“ (S. 54)

 

Nun weiß man nicht, was die Mutter mit „Er sei wie ein kleiner Erwachsener niedlich, nett und lieb“ meint. Man kann nur hoffen, dass sie ihren Sohn nicht als Partnerersatz ansieht, worauf man leicht schließen kann, wenn ein Elternteil sein Kind wie einen kleinen Erwachsenen betrachtet.

 

Schließlich meint die Gutachterin:

„Die Mutter ist als grundlegend erziehungs- und förderkompetent, aber auch als bindungstolerant zu beurteilen., wobei sich Einschränkungen hinsichtlich einer kontinuierliche gezeigten Feinfühligkeit bezüglich A`s ergaben.“ (S. 55)

 

Ob zu einer solchen von der Gutachterin behaupteten grundlegenden Erziehungs- und Förderkompetenz auch der folgende von der Gutachterin beschriebene Vorfall gehört, darf doch in Zweifel gezogen werden:

„Sie (die Mutter, Anm. P. Thiel) zeigte der Sachverständigen ein Buch und beschrieb die dort dargestellte erzieherische Vorgehensweise, in dem das Kind zweimal ermahnt werde dies nicht zu tun und dann an die Wand gestellt werde. Es sei wichtig, dass das Kind sagen solle, was es verkehrt gemacht habe.“ (S.13)

 

Es erstaunt hier schon wie offensichtlich lax die Gutachterin mit dem hier gemachten Vortrag der Mutter umgeht. Offenbar sieht es die Gutachterin als akzeptabel an, wenn sich die Mutter an Erziehungsratgebern orientiert, in denen Kinder an die Wand gestellt werden und dann sagen müssen, „was es verkehrt gemacht habe“.

Bedauerlicherweise benennt die Gutachterin nicht den Buchtitel, so dass im Nachhinein nur schwer feststellbar sein dürfte, um was für ein Buch es sich hier handelt und ob es nicht der sogenannten Schwarzen Pädagogik zuzuordnen ist, was wiederum an der Erziehungskompetenz der Mutter zweifeln lassen könnte.

 

Vergleiche hierzu:

Miller, Alice: "Am Anfang war Erziehung", Frankfurt a. Main, Suhrkamp Verlag, 1980

Rohmann, Josef A.: "Leichte körperliche Bestrafung. Psychologischer Erkenntnisstand, fachliche und öffentliche Debatte. Teil 1", In: "Kind-Prax, 4/2004, S. 123-128

Rohmann, Josef A.: "Leichte körperliche Bestrafung. Rechtspoltische Reform und Implikationen für die psychologische Sachverständigen-Tätigkeit. Teil 2", In: "Kind-Prax, 5/2004

 

 

 

 

Die Gutachterin trägt weiter vor:

„Der Vater trägt seine eigene Bedürftigkeit nach emotionaler Nähe an seinen Sohn heran und möchte, dass dieser in seinen Haushalt wechselt, um eigene unbefriedigte Bedürfnisse an und mit A zu nivellieren.

Herr X nimmt das kindliche Verhalten nicht realistisch, sondern massiv verzerrt wahr: er sorgt sich übermässig um das Kind.“ (S. 47)

 

Die Gutachterin bleibt allerdings den Nachweis für die hier angeführten Behauptungen weitestgehend oder sogar vollständig schuldig, so dass ihr Vortrag für die Entscheidungsfindung des Gerichtes schlicht nicht verwendbar sein dürfte. Es ist die eine Sache, als Gutachterin Hypothesen zu entwickeln, um daraus möglicherweise Unterstützungsmöglichkeiten für die Trennungsfamilie zu erarbeiten und eine gänzlich andere Sache Spekulationen zu entwickeln und dazu zu verwenden, um den eigenen Anspruch auf die gefundene Wahrheit zu untermauern. Letzteres ist unseriös.

 

Darüber hinaus widerspricht sich die Gutachterin mit ihrer Behauptung, der Vater würde sich „übermässig um das Kind“ sorgen, denn sie trägt selbst an anderer Stelle vor:

 

„Es ergaben sich in der Begutachtung Anhaltspunkte für eine ausgeprägte Konzentrationsstörung mit hyperaktiven Zügen. A`s sozial-emotionale Entwicklung ist massiv gestört, er zeigt erhebliche Belastungsreaktionen und hat inadäquate Bewältigungsstrategien wie einen ausgeprägten Loyalitätskonflikt mit einem Schwarz-Weiß-Denken entwickelt.“ (S. 54)

 

Wenn aber das Kind, wie die Gutachterin hier vorträgt, in seiner Entwicklung sozial-emotional massiv gestört ist, erhebliche Belastungsreaktionen und inadäquate Bewältigungsstrategien zeigt, dann ist der Vater nicht übermäßig, sondern zu recht besorgt.

Vor dem Hintergrund des laufenden Gerichtsverfahrens auf Grund des Vortrages des Vaters einer möglichen Gefährdung des Kindeswohls durch die Mutter muss es schon sehr verwundern, dass die Gutachterin Hinweise des Vaters bezüglich des ersten Sohnes der Mutter, der nicht bei der Mutter, sondern bei den Eltern des Vaters, einem vorherigen Partners der Mutter, lebt, offenbar ignoriert und sich statt dessen wie folgt äußert:

 

“Er (der Vater - Anm. P. Thiel) könne sich an Situationen erinnern, in denen die Mutter dem Jungen Essen eingeflösst habe. Der Junge habe essen sollen. Darum sei damals der Mutter eine Psychotherapie empfohlen worden. Herr X begann der Sachverständigen die Biografie der Mutter, vor allem bezüglich ihres ersten Kindes, zu erläutern. Die Sachverständige brach das Thema ab, mit der Erklärung, dass sie sich von jedem Elternteil dessen Lebenslauf berichten lasse.“ (S. 21)

 

Dass die Gutachterin hier den Vater unterbricht, scheint dem Unterzeichnenden doch schon im Bereich des Fahrlässigen zu liegen. Dies um so mehr, als es in der letzten Zeit genügend tragische Fälle von Kindesmisshandlungen gegeben hat, die sich wahrscheinlich hätten vermeiden lassen, wenn man frühzeitig und ernsthaft entsprechenden Hinweisen nachgegangen wäre.

 

 

„Jämmerliches Winseln und Brüllen“ Dennis-Prozess: Weitere Zeugin befragt

Cottbus – Als eine Angestellte der Gebäudewirtschaft Cottbus im August 1999 in einer leer stehenden Wohnung nach dem Rechten sah, drang aus der Wohnung darüber das „jämmerliche Weinen eines Kindes, das in ein grauenvolles Winseln überging“. Zugleich hörte Doris B., die gestern als Zeugin vor dem Cottbuser Landgericht aussagte, eine Frau „unmenschlich“ brüllen. „Halte die Schnauze, du Miststück“ sei noch der harmloseste Satz gewesen.

Die Schreie kamen aus der Wohnung von Angelika und Falk B., die vor Gericht stehen, weil sie ihren Sohn Dennis so vernachlässigt und misshandelt haben sollen, dass er 2001 im Alter von sechs Jahren an Auszehrung starb. Ob es sich bei dem Kind, das die Zeugin hat weinen hören, um Dennis handelte, wird kaum nachzuweisen sein. Doris B. informierte jedenfalls das Jugendamt, das ihr später mitteilte, man sei dem Hinweis nachgegangen, es hätte sich aber nichts Auffälliges ergeben.

Wie das Jugendamt der Sache nachging, ist bislang nicht klar – die neue Sozialpädagogin des Amts, die sich im April 2000 bei Familie B. vorstellte, um ihr Hilfe bei der Erziehung der acht Kinder anzubieten, wusste jedenfalls nichts von den Beobachtungen der Gebäudewirtschafts-Mitarbeiterin. „Bei meinen Besuchen ging es um Schulschwänzen der älteren Kinder“, sagte die 39-jährige Sabine S. vor Gericht: „Ich hatte keine Hinweise auf Misshandlungen.“

Die B.s seien freundlich und kooperativ gewesen, deshalb habe sie auch keine Zweifel gehabt, als ihr die Mutter 2002 erzählte, dass Dennis im Krankenhaus sei und deshalb nicht eingeschult werden könne. Die Wahrheit erfuhr Sabine S. erst im Juni 2004 – als die Leiche des Jungen in der Tiefkühltruhe der elterlichen Wohnung entdeckt wurde.

Der Prozess wird am 1. Dezember fortgesetzt, das Urteil soll am 11. Januar verkündet werden. Sandra Dassler

"Der Tagesspiegel", 19.11.2005, S.

http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/19.11.2005/2186133.asp

 

 

 

 

 

Zu 5. Kooperationsbereitschaft der Eltern

 

Die Gutachterin schreibt:

"Die gestörte Elternbasis wurde durch die Vorträge des Vaters, der seit Jahren eine Kindeswohlgefährdung A`s im mütterlichen Haushalt sieht, die durch ihn betriebenen Gerichtsverfahren und nicht zuletzt dadurch, dass er die Polizei zum mütterlichen Haushalt schickte, weiter vertieft, wobei die Ausgangslage die elterliche Trennung und die damit verbundenen persönlichen Kränkungen darstellen dürfte." (S. 51)

 

Die Gutacherin verliert sich hier in unbewiesene Spekulationen über Kränkungen des Vaters, die dazu geführt haben sollen, dass dieser unnötigerweise Polizei, Jugendamt und Gericht in Anspruch nahm. Es mutet schon seltsam an, dass einerseits Eltern ganz offiziell dazu ermuntert werden, mögliche Kindeswohlgefährdungen wahrzunehmen und sich gegebenenfalls auch mit den zuständigen Stellen in Verbindung zu setzen, so z.B. in der in über 420.000-facher Auflage erschienenen Broschüre:

"Kindesmisshandlung. Erkennen und Helfen"; Herausgeber Kinderschutz-Zentrum Berlin", 2000, 9. Auflage; gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

 

 

Wenn Eltern es mit dieser Aufforderung aber ernst nehmen, riskieren sie offensichtlich von einer Gutachterin asttestiert zu bekommen, ihnen würde es an der Bindungstoleranz mangeln. Im übrigen sind inzwischen genügend Fälle bekannt geworden, in denen Eltern wegen des Verdachts einer Kindeswohlgefährdung beim Jugendamt vorstellig geworden sind, das Jugendamt nichts relevantes unternommen hat und das Kind schließlich zu Schaden gekommen ist.

 

 

 

 

zu 6. Bereitschaft sich an den Bedürfnissen des Kindes zu orientieren

 

Zu dem auf Seite 3 von der Gutachterin genannten Kriterium „Bereitschaft sich an den Bedürfnissen des Kindes zu orientieren“ macht die Gutachterin unverständlicherweise im folgenden keine Angaben. Mag sein, dass ihr die nötige Anstrengungsbereitschaft gefehlt hat, nicht nur Kriterien aufzustellen, unter denen sie „die Fragestellung des Gerichtes“ behandeln will, sondern dies dann auch konsequent zu verfolgen.

Statt dessen trägt die Gutachterin auf Seite 52 unter der inhaltlich völlig anderen Überschrift: „Bereitschaft, die elterliche Verantwortung zu übernehmen.“ vor, dass beide Eltern bereit und willens wären, „die elterliche Verantwortung zu übernehmen“.

Das tun die Eltern, egal was man meinen mag, wie gut oder schlecht sie es tun, aber auch jetzt schon.

 

 

 

 

zu 7. Kriterium „Bindungen und Beziehungen“

 

Hinsichtlich dieses Kriteriums stellt die Gutachterin divergierend fest:

„Die Eltern zeigen ein unterschiedliches Fürsorgeverhalten gegenüber A, ... „ Die Mutter agierte zum Teil feinfühlig und Grenzen setzend. In den Interaktionen zwischen Kind und Mutter konnten auch konfliktträchtige Sequenzen beobachtet werden. Die Mutter reagierte aber nur teilweise adäquat darauf.“ (S. 41)

 

„In Interaktionen mit dem Vater verhielt sich dieser oft überbehütend, wobei es ihm nicht immer gelang, die Signale A`s wahrzunehmen und entsprechend darauf zu reagieren. Er agierte manchmal über das Kind hinweg, anstatt auf es zu reagieren.“ (S. 42)

 

Ob die Schilderungen der Gutachterin auch den Tatsachen entsprechen, lässt sich im Nachhinein erst einmal nicht beantworten. Es kann daher sinnvoll sein, bei der anstehenden gerichtlichen Anhörung eine entsprechende Vorführung der von der Gutachterin nach eigener Auskunft angefertigten Videomitschnitte vorzunehmen, wobei es der Mutter und dem Vater freizustellen wäre, zu der Anhörung einen sachverständigen Zeugen laden zu lassen, der diese Videomitschnitte ebenfalls sehen kann und sich anschließend zu der Stichhaltigkeit der von der Gutachterin getroffenen Wertungen äußern kann. Von Seiten des Unterzeichnenden wird hierzu angeregt die Diplom-Psychologin ... aus Leipzig als sachverständige Zeugin zu laden.

Bis zu einer solchen Auswertung der Videosequenzen muss man die Äußerungen der Gutachterin als subjektive Wahrnehmungen und Interpretationen ansehen, über deren Zutreffen oder Nichtzutreffen auf Grund nicht vorliegenden Datenmaterials keine verlässlichen Aussagen gemacht werden können.

 

Im übrigen dürfte der Vortrag der Gutachterin über das Bindungsverhalten von misshandelten Kindern als „desorganisiert“ (S. 41-42) hier schlicht irreführend sein, weil es hier zum einen nicht darum geht, generell zu unterstellen, dass die Mutter ihren Sohn in einer solchen Form misshandeln würde, dass daraus eine desorganisierte Bindung entstehen würde. Zum anderen ist es aber so, dass die sogenannte desorganisierte Bindung keine eigenständige Bindungsqualität, sondern eine Zusatzklassifikation innerhalb der drei Bindungsqualitäten:

 

1. Sicheres Bindungsverhalten

2. Unsicher-vermeidendes Bindungsverhalten

3. Unsicher-ambivalentes Bindungsverhalten

 

ist.

„Desorganisierte und/oder desorientierte Bindungsanteile: Diese können innerhalb aller drei obigen Bindungsqualitäten auftreten. Das Kind zeigt dann einen kurzfristigen Zusammenbruch seiner Verhaltens- und Aufmerksamkeitsstrategie.“

Fock, Kai Uwe: "Bindung? Ja Sicher!"; In: "Pfad", 22/2001, S. 10

 

 

 

Es gibt also keine vierte eigenständige Kategorie „Desorganisierte Bindung“ wie es die Gutachterin durch ihren Vortrag suggeriert. Von daher gehen die von der Gutachterin hier vorgenommenen Betrachtungen über einen Zusammenhang von Misshandlung und so von ihr genannter „Desorganisierter Bindung“ wohl schlicht ins Leere.

 

 

 

 

zu 8. relevante sozio-ökonomische Rahmenbedingungen

Diese Frage behandelt die Gutachterin unpassender Weise unter der Überschrift: : „Bereitschaft, die elterliche Verantwortung zu übernehmen.“. Sozio-ökonomische Rahmenbedingungen haben aber unmittelbar nichts mit der Bereitschaft, die elterliche Verantwortung zu übernehmen, zu tun. Die Gutachterin schreibt in höchst knapper Form:

 

„A würde im mütterlichen wie im väterlichen Umfeld ein eigenes Kinderzimmer mit ausgewähltem und altersgerechten Spielzeug zur Verfügung stehen.“ (S. 52)

 

Mehr weiß die Gutachterin offenbar zu den sozio-ökonomischen Rahmenbedingungen nicht zu sagen.

 

 

 

 

 

zu 9. Kontinuität

 

Die Gutachterin trägt vor:

„A hat diverse Hobbies und Interessen entwickelt.“ (S. 52)

 

Was das mit dem Kriterium Kontinuität zu tun haben soll, bleibt schleierhaft. Zudem fragt man sich, ob man bei einem zum Zeitpunkt der Exploration viereinhalbjährigen Kind von „Hobbies“ sprechen sollte und wenn, was denn dann die Hobbies sein sollen, die das Kind angeblich entwickelt hat? Die Gutachterin trägt hierzu bezüglich der „Hobbies“ des Kindes im Haushalt der Mutter vor:

 

„A`s Interesse an B (Halbgeschwister) nehme immer mehr zu. Er wünsche sich, B zu tragen und wenn er ihn bekomme, trage er ihn wie einen `kleinen Kartoffelsack`. A schiebe den Kinderwagen und helfe auch beim Anziehen des Babys. Wenn er früh ins Schlafzimmer komme, schaue er zuerst in B`s Bett und komme dann zu ihr, der Mutter zum Kuscheln.“ (S. 13)

 

„Derzeit kaue er (A – Anm. P. Thiel) auf Gegenständen herum, beispielsweise auf einem Buch oder einem Plastikstern“ (S. 16)

 

 

Bezüglich des Vaters trägt die Gutachterin vor:

„Der Vater wurde gebeten, die Interessen des Kindes zu benennen. Er berichtete, dass A vor allem im Haus gerne mit LKWs, einem Krokodil, generell mit Autos und einem Radlader spielt. Wenn sie draußen seien, führe er gerne Rad und spiele im Sandkasten. Sie gingen spazieren und würden auch im Garten arbeiten. A habe selbst ein kleines Beet und fege auch Laub zusammen. Sie malten mit Kreide, machten Seifenblasen und fütterten die Enten.“ (S. 20)

„Er wolle bei Papa leben. ... Dort habe er wenigstens etwas zum spielen und seinen Fleischfresser (Dinosaurier). „ (S. 29)

 

 

 

 

 

Familien-Identifikations-Test (FIT)

 

"Der Selbstkongruenzwert der Mutter im Familien-Identifikations-Test (FIT) ist als durchschnittlich zu bewerten, so dass davon ausgegangen werden kann, dass sie in ausgewogener Weise ihr Real- wie ihr Ideal-Selbst einschätzt.

Frau Y kann sich mit A in einem durchschnittlichen Maße identifizieren, sieht also sowohl Gemeinsamkeiten als auch Unterschiede zwischen ihm und sich selbst." (S. 16)

 

Was will uns der Dichter damit sagen, hieß es im Literaturunterricht, wo wir als Schüler oft mehr oder weniger gelangweilt den Ausführungen der Deutschlehrerin folgten, so wir überhaupt zuhörten und nicht träumend aus dem Fenster sahen oder unter der Bank ein spannendes Buch lasen.

Oder anders gefragt, was will uns Frau Wagner damit sagen? Was hat diese Testung und ihre Auswertung durch die Gutachterin mit der Beweisfrage des Gerichtes:

 

"Durch Einholung eines familienpsychologischen Gutachtens, soll Beweis darüber erhoben werden, ob es dem Kindeswohl am dienlichsten ist, dass Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind A auf den Antragsteller zu übertragen. Im Rahmen der Begutachtung soll bei beiden Elternteilen die Erziehungseignung überprüft werden. Im Rahmen der Begutachtung soll weiterhin die Glaubhaftigkeit des Kindes A im Rahmen des Verfahrens festgestellt und der Kindeswille erforscht werden." (S. 3)

 

zu tun? Und was soll das Real- und das Ideal-Selbst sein? Wer legt fest, was ein Real-Selbst sei? Steht das im Testhandbuch? Und wenn ja, wie kommen die Autoren darauf festzulegen, was ein richtiges Real-Selbst sei und was ein nicht richtiges?

 

 

 

 

 

Anwendung des sogenannten Minnesota Mulitphasic Personality Inventory-2 (MMPI-2)

 

"Die Resultate des MMPI-2 verweisen darauf, dass bei Frau Y wahrscheinlich kein gültiges Testprofil vorliegt (sehr viele extrem seltene Antworten), da sie entweder die Fragen nicht verstanden (Leseschwierigkeiten, Wahrnehmungsschwäche) oder die Testinstruktion nicht befolgt hat." (S. 16)

 

 

Die Gutachterin attestiert der Mutter hier mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit, um welche Wahrscheinlichkeit es sich hier konkret handeln soll, erfährt man nicht, dass diese entweder Leseschwierigkeiten, eine Wahrnehmungsschwäche oder ein Nichtbefolgen von Testinstruktionen gezeigt hätte. Dies hindert die Gutachterin jedoch nicht abschließend in ihrem Gutachten festzustellen:

 

"Die Mutter ist als grundlegend erziehungs- und förderkompetent, aber auch bindungstolerant zu beurteilen., wobei sich Einschränkungen hinsichtlich einer kontinuierlich gezeigten Feinfühligkeit bezüglich A`s ergaben. Sie erkennt die Bedürfnisse, Gefühle und Wünsche A`s, ein adäquates Eingehen darauf war ihr nicht immer im erforderlichen Maße möglich. beim Vater hingegen ergaben sich Einschränkungen dahingehend, dass es ihm wenig gelingt, die kindlichen Bedürfnisse adäquat zu erkennen und zu befriedigen, ..." (S. 55)

 

 

Dem Vater, dem immerhin im Gegensatz zur Mutter die Beantwortung des sogenannten MMPI-2 innerhalb eines gültigen Testprofils gelang (vergleiche hierzu Gutachten S. 17) und dem die Gutachterin nicht wie der Mutter attestierte:

 

"... dass bei Frau Y wahrscheinlich kein gültiges Testprofil vorliegt ..., da sie entweder die Fragen nicht verstanden (Leseschwierigkeiten, Wahrnehmungsschwäche) oder die Testinstruktion nicht befolgt hat." (S. 16)

 

spricht die Gutachterin dagegen eine geringer ausgeprägte Fähigkeit zu,

 

"die kindlichen Bedürfnisse adäquat zu erkennen und zu befriedigen" (S. 55)

 

 

Da verstehe einer die Welt.

Nebenbei bemerkt ist die Zuverlässigkeit des Testes inzwischen umstritten.

Vergleiche hierzu:

Hank, Petra; Schwenkmezger, Peter: "Unvertretbar nach 40 Jahren Anwendung? Meinungen über MMPI-2 gehen weit auseinander."; In: "reportpsychologie", 5/2003

 

 

 

 

 

 

Schluss

 

...

 

 

 

 

 

Peter Thiel, 21.11.2005

 

 

 

Literatur:

 

Alberstötter, Ulrich: "Hocheskalierte Elternkonflikte - professionelles Handeln zwischen Hilfe und Kontrolle"; In: "Kind-Prax", 03/2004, S. 90-99

Alberstötter, Ulrich: "Kooperation als Haltung und Strategie bei hochkonflikthaften Eltern-Konflikten", In: "Kind-Prax", 3/2005, S. 83-93

Adshead, Gwen: "Persönlichkeitsstörungen und gestörtes Elternverhalten aus der Sicht der Bindungstheorie", In: "Persönlichkeitsstörungen. Theorie und Therapie", 6/2001, S. 81-89

Aigner, Josef Christian: "Der ferne Vater. Zur Psychoanalyse von Vatererfahrung, männlicher Entwicklung und negativem Ödipuskomplex"; Gießen, Psychosozial-Verlag, 2001

Alexander, Katharina: "1999: Ein Sozialarbeiter wird wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt - Kurzbericht über einen Aufsehen erregenden Fall."; In: "Sozialextra", 2000, 7/8, S. 12-13

Arnold, Eysenck, Meili (Hrsg.): "Lexikon der Psychologie", Freiburg 1991

Arntzen, Friedrich.: "Elterliche Sorge und persönlicher Umgang mit Kindern", 2. Auflage, 1994

Arntzen, Friedrich: "Psychologie der Zeugenaussage : System der Glaubwürdigkeitsmerkmale", Unter Mitwirkung von Else Michaelis-Arntzen; München: Beck, 1993, 164 S

Balloff: Rainer: "Zum aktuellen Stand der Begutachtung im Familienrechtsverfahren - Einschätzungen und Perspektiven"; In: "Praxis der Rechtspsychologie", Juni 2004, S. 99-113

Barth, G.M. & Klosinski, G.: "Signale von Not, Elend und Findigkeit: Zeichnungen von Kindern in Kampf-Scheidungsverfahren"; In: Zeitschrift für Musik-, Tanz- und Kunsttherapie", 13 (3), 129-139, 2002

Bergmann; Jopt; Rexilius (Hrsg.): "Lösungsorientierte Arbeit im Familienrecht. Der systemische Ansatz in der familienrechtlichen Praxis"; Bundesanzeiger Verlag, Köln, 2002

Boszormenyi-Nagy, Ivan; Spark, G.M.: "Unsichtbare Bindungen. Die Dynamik familiärer Systeme"; Klett Cotta, Stuttgart, 1981; Original 1973 (Mehrgenerationaler Ansatz. Die Balance von Geben und Nehmen)

Bowlby, John: "Verlust, Trauer und Depression"; Fischer; Frankfurt/Main, 1983

Brähler, E., Holling, H., Leutner, D. & Petermann, F. (Hrsg.): Brickenkamp Handbuch psychologischer und pädagogischer Tests. 3. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, Band 1 + 2. Hogrefe 2002. Göttingen

Brisch, Karl Heinz; Grossmann, Klaus E.; Grossmann, Karin; Köhler, Lotte (Hrsg.): Bindung und seelische Entwicklungswege. Grundlagen, Prävention und klinische Praxis"; Klett-Cotta, 2002

Carl, Eberhard: "Im Familiengerichtsverfahren: Den Eltern die Verantwortung für die Lösung der Konflikte zurückgeben"; In: "Familie, Partnerschaft, Recht", 4/04, S. 187-190

Cohen, Rudolf: "Die Psychodynamik der Test-Situation"; In: "Diagnostica", 1962, S. 3-12

Conen, Marie-Luise (Hrsg.): "Wo keine Hoffnung ist, muss man sie erfinden. Aufsuchende Familientherapie"; Carl-Auer-Systeme Verlag 2002

Cuvenhaus, Hanspeter: "Das psychologische Sachverständigengutachten im Familienrechts-streit.", In: "Kind-Prax", 6/2001, S. 182-188

Dammasch; Frank: "Das Vaterbild in den psychoanalytischen Konzepten zur kindlichen Entwicklung. Ein Beitrag zur aktuellen Triangulierungsdebatte"; In: "Analytische Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie" (AKJP), 2/2001, S. 215-243

Davidson, Bernard; Quinn, William H.; Josephson, Allan M.: "Diagnostik in der Familienthera-pie"; In: "Familiendynamik", 2003, Heft 2, S.159-175

Dettenborn, Harry: "Kindeswohl und Kindeswille"; Psychologische und rechtliche Aspekte; Ernst Reinhardt Verlag, München Basel, 2001

Dettenborn, Harry; Walter, Eginhard: "Familienrechtspsychologie", München, Basel, Reinhardt, 2002

Eggert, Annelinde: "Was Kinder brauchen. Erziehung und Erziehungsstile zwischen Freiheit und Struktur"; In: "forum erwachsenenbildung", 3/2004; S. 11-18

Ehinger, Uta: "Rechtliche Informationen zur Begutachtung. Freibeweis - Strengbeweis, Beweisanordnungen, Rechte des Gutachters und der Begutachteten"; In: "Familie, Partnerschaft, Recht" 3/1995, S. 68-71

Elling, Peter: "Medizinische Sachverständigengutachten in der sozialgerichtlichen Praxis - Qualitätssicherung bei Auftraggeber und Auftragnehmer", In: "Neue Zeitschrift für Sozialrecht", 3/2005, S. 121-125

Fabian, Thomas / Nowara, Sabine / Rode, Irmgard / Werth, Gabriele (Hrsg.): "Rechtspsychologie kontrovers", Deutscher Psychologenverlag, Bonn 1998, 181 Seiten

Fieseler; Gerhard: "Bemerkungen zur Sicherung des Kindeswohls", In: "Sozialextra", 2000, 7/8, S. 14-23

Figdor, Helmuth: "Scheidungskinder - Wege der Hilfe", Psychosozial Verlag 1997

Finke, Fritz: "Die rechtlichen Grundlagen der Sachverständigentätigkeit in der Familiengerichtsbarkeit nach der Kindschaftsrechtsreform vom 1.7.1998"; In: "Familie, Partnerschaft, Recht"; 2003, Heft 10, S. 503-508

Finessi, Hermann-Josef: "Lehrbuch der psychologischen Diagnostik"; 2. Auflage, 1997

Flammer, August: "Kindern gerecht werden", In: "Zeitschrift für Pädagogische Psychologie". 17 (1), 2003, 1-12

Foerster, Klaus: "Zur Verantwortung des medizinischen Sachverständigen", In: "Der medizinische Sachverständige", 2004, Heft 6, S. 181-184

Fthenakis, Wassilios - E.: "Kindliche Reaktionen auf Trennung und Scheidung"; In: "Familiendynamik", 1995 Heft 2, S. 127-147

Fthenakis, Wassilios E. : "Engagierte Vaterschaft. Die sanfte Revolution in der Familie.", Leverkusen 1999

Füchsle-Voigt, Traudl: "Verordnete Kooperation im Familienkonflikt als Prozess der Einstellungsänderung: Theoretische Überlegungen und praktische Umsetzung", In: "Familie, Partnerschaft, Recht", 2004, Heft 11, S. 600-602

Gaidzik, Peter W.: "Gravierende Haftungsverschärfung für den gerichtlichen Sachverständi-gen durch §839a BGB?"; In: "Der medizinische Sachverständige", 2004, Nr. 4, S. 129-132

Gintzel; Schone, u.a.: "Kinder in Not, Vernachlässigung im frühen Kindesalter und Perspektiven sozialer Arbeit"; Münster, Votum-Verlag 1997

Greuel, Luise: "Methodenkritische Stellungnahmen im Straf- und Zivilrecht"; In: "Praxis der Rechtspsychologie", Juni 2004, S. 182

Halder-Sinn, Petra: "Fehlerhafte Urteilsheuristiken in Sachverständigengutachten", In: "Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform", 1993, Heft 1, S. 44-49

Hank, Petra; Schwenkmezger, Peter: "Unvertretbar nach 40 Jahren Anwendung? Meinungen über MMPI-2 gehen weit auseinander."; In: "reportpsychologie", 5/2003

Heumann, Friedrich-Wilhelm: "Das Sachverständigengutachten im familiengerichtlichen Verfahren", In: "Familie und Recht", 1/2001, S. 16-20

Hommers, Wilfried: "Zur psychometrischen Einzelfalldiagnostik mit dem FIT in der Familienrechtspsychologie"; In: "Praxis der Rechtspsychologie", Juni 2004; S. 48-63

Jessnitzer, Kurt; Frieling, Günther; Ulrich, Jürgen: Der gerichtliche Sachverständige. Carl Heymann Verlag KG, 11. neu bearbeite Auflage 2000

Johnston, Janet R.: "Modelle fachübergreifender Zusammenarbeit mit dem Familiengericht in hochkonflikthaften Scheidungsfamilien", In: "Das Jugendamt" 9/2002, S. 378-386

Jopt, Uwe; Zütphen, Julia: "Psychologische Begutachtung aus familiengerichtlicher Sicht: A. Entscheidungsorientierter Ansatz"; In: "Zentralblatt für Jugendrecht", 9/2004, S. 310-321

Jopt, Uwe; Zütphen, Julia: "Psychologische Begutachtung aus familiengerichtlicher Sicht: B. Lösungsorientierter Ansatz"; In: "Zentralblatt für Jugendrecht", 10/2004, S. 362-376

Jopt, Uwe-Jörg: "Im Namen des Kindes. Plädoyer für die Abschaffung des alleinigen Sorgerechts"; Rasch und Röhring 1992

Junglas, J.: "Systemische familienrechtliche Begutachtungen"; In: System-Familie"; 1994, 7, S. 44-49

Kaiser, Dagmar: "Elternwille und Kindeswohl - für das gemeinsame Sorgerecht geschiedener Eltern", In: "Familie, Partnerschaft, Recht", 2003, Heft 11, S. 573-578

"Kindesmisshandlung. Erkennen und Helfen"; Herausgeber Kinderschutz-Zentrum Berlin", 2000, 9. Auflage; gefördert durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Kindler, Heinz & Schwabe-Höllein, Marianne.: "Eltern-Kind-Bindung und geäußerter Kindeswille in hochstrittigen Trennungsfamilien"; In: "Kindschaftsrechtliche Praxis", 01/2002

Klenner, Wolfgang: "Vertrauensgrenzen des psychologischen Gutachtens im Familienrechts-verfahren - Entwurf eines Fehlererkennungssystems - "; In: FamRZ 1989, Heft 8, S. 804-809

Klocke, Wilhelm: "Der Sachverständige und seine Auftraggeber", 3. Auflage 1995, BauVerlag

Kohaupt, Georg: "Wirkungen des Rechts auf Hilfebeziehungen im Kinderschutz. Elternverantwortung und Kindeswohl im Dreieck Familie, Beratungsstelle und Jugendamt"; In: "Das Jugendamt", 12/2003, S. 567-572

Kubinger, Klaus D.: "Systemisch Orientiertes Erhebungsinventar"; In: "Familiendynamik", 2/2003, S. 252-260

Kühne, Adelheid; Zuschlag; Bernd: "Richtlinien für die Erstellung psychologischer Gutachten" - Bonn: Deutscher Psychologen Verlag, 2001

Leder, Matthias: "Elterliche Fürsorge - ein vergessenes soziales Grundmotiv"; In: "Zeitschrift für Psychologie"; 212 (1), 10-24, 2004

Leesting, Wolfgang: "Die Neuregelung der zivilrechtlichen Haftung des gerichtlichen Sachverständigen für ein unrichtiges Gutachten"; In: "Recht & Psychiatrie", Heft 4, 2002, S. 224-228

Leitner, Werner G. "Zur Mängelerkennung in familienpsychologischen Gutachten"; In: "Familie und Recht", 2/2000, S. 57-63

Linsenhoff, Arndt: "Trennungsmediation und Emotion", In: "Familiendynamik", 01/2004, S. 54-65

Maiwald, Kai-Olaf; Scheid, Claudia; Seyfarth-Konau, Elisabeth: "Latente Geschlechterdiffe-renzierungen im juristischen Handeln. Analyse einer Fallerzählung aus der familiengerichtli-chen Praxis"; In: "Zeitschrift für Rechtspsychologie", Juli 2003, S. 43-70

Miller, Alice: "Am Anfang war Erziehung", Frankfurt a. Main, Suhrkamp Verlag, 1980

Minuchin, Salvador: "Familie und Familientherapie. Theorie und Praxis struktureller Familientherapie", Lambertus-Verlag, 1977, 10. unveränderte Auflage 1997

Pflaum, Ernst; Schaipp, Christian: "Projektive Techniken: Unseriöse Test oder wertvolle Methoden?" - Bonn: Deutscher Psychologen Verlag, 1995

Proksch, Roland: "Begleitforschung zur Umsetzung der Neuregelungen zur Reform des Kindschaftsrechts. Schlussbericht März 2002"

Rakete-Dombek: "Das familienpsychologische Sachverständigengutachten aus anwaltlicher Sicht"; In: "Familie, Partnerschaft, Recht", 2003,Heft 10, S. 508-516

Rauchfleisch, Udo: "Testpsychologie", 4. Aufl., Vandenhoeck u. Ruprecht, 2005

Rauchfleisch, Udo: "Kinderpsychologische Tests: Ein Kompendium für Kinderärzte"; 2. durchgesehene Aufl. - Stuttgart: Enke, 1993

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz), Stand 2005

Rexilius, Günter: "Psychologie im Familienrecht - Überlegungen aus psychologischer Sicht"; In: "Kind-Prax" 1/2000, S. 3-8

"Richtlinien für die Erstellung psychologischer Gutachten"; Förderation Deutscher Psychologenvereinigungen. - Bonn: Deutscher Psychologen Verlag, 1995

Rohmann, A. Josef: "Systemorientierte Perspektiven und Ansätze in der Familienrechtspsy-chologie", In: "Praxis der Rechtspsychologie", Juni 2004, S. 5-21

Rohmann, Josef A.: "Leichte körperliche Bestrafung. Psychologischer Erkenntnisstand, fachliche und öffentliche Debatte. Teil 1", In: "Kind-Prax, 4/2004, S. 123-128

Rohmann, Josef A.: "Leichte körperliche Bestrafung. Rechtspoltische Reform und Implikationen für die psychologische Sachverständigen-Tätigkeit. Teil 2", In: "Kind-Prax, 5/2004

Salzgeber, Joseph; Vogel, Christian; Partale, Carola; Schrader, Wolfgang: "Zur Frage der Erziehungsfähigkeit aus Medizinisch -Psychologischer Sicht bei gerichtlichen Fragen zu Sorge- und Umgangsregelungen"; In: "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", 1995, Heft 21, S. 1311-1322

Salzgeber, Joseph: "Familienpsychologische Gutachten. Rechtliche Vorgaben und sachverständiges Vorgehen"; Verlag C.H. Beck, 3. Aufl., München 2001

Salzgeber, Joseph; Höfling, Siegfried: "Familienpsychologische Begutachtung. Vom Sachverständigen zum Case-Manager", In: "Kind-Prax", 5/2004, S. 163-169

Schade, Burkhard; Friedrich, Sigrid: "Die Rolle des psychologischen Gutachters nach Inkrafttreten des neuen Kindschaftsrechts"; In "Familie, Partnerschaft, Recht", 5/1998

Schmidbauer, Wolfgang: "Wenn Helfer Fehler machen."; Reinbek 1997

Schorsch, Gerhard: "Sachverständige und ihre Gutachten. Zu Schwachpunkten und Fehlern in Expertisen"; In: "Kriminalistik. Unabhängige Zeitschrift für die kriminalistische Wissenschaft und Praxis", 3/2000, S. 174-179

Schulz, Peter E. W. "Psychodiagnostik: fragwürdige Grundlagen, fragwürdige Praxis"; - 1. Auflage - Berlin: Köster, 1997 (Schriftenreihe Psychologie, Bd. 6)

Spangler, G. & Zimmermann, P. (Hrsg.): Die Bindungstheorie. 3. Auflage. Stuttgart: Klett-Cotta 1999

Spangler, Gottfried: "Beiträge der Bindungsforschung zur Situation von Kindern aus Trennungs- und Scheidungsfamilien", In: "Praxis der Rechtspsychologie", Sonderheft 1, 2003, S. 76-90

Stegers, Christoph-M.: "Auftrag, Aufgaben und Grenzen des ärztlichen Sachverständigen"; In: "Medizinischer Sachverständiger", 2001, Heft 1, S. 18-20

Sturzbecher, Dietmar; Hermann, Ute; Dietrich, Peter S.: "Neuere Ergebnisse zum FIT-KIT"; In: "Praxis der Rechtspsychologie", Juni 2004, S. 32-47

Suess, Gerhard J.; Scheuerer-Englisch, Herrmann; Grossmann, Klaus: "Das geteilte Kind - Anmerkungen zum gemeinsamen Sorgerecht aus Sicht der Bindungstheorie und -forschung"; In: "Familie, Partnerschaft, Recht", 1999, Heft 3

Terlinden-Arzt, Patricia; Klüber, Antje; Westhoff, Karl: "Die Planung Entscheidungsorientierter Psychologischer Begutachtung für das Familiengericht"; In: "Praxis der Rechtspsycholo-gie", Juni 2004, S. 22-31

Thiel, Peter: "Zwischen Hilfeleistung und Zwang: Begleiteter Umgang und Umgangspflegschaft. Indikationen, Möglichkeiten, Grenzen und Unterschiede zweier Interventionsformen", In: "Das Jugendamt", 10/2003, S. 449-453

Tschöpe-Scheffler, Sigrid: Entwicklungsfördernde und entwicklungshemmende Faktoren in der Erziehung"; In: "forum erwachsenenbildung", 3/2004; S. 19-27

Ulrich, Jürgen: "Selbstständiges Beweisverfahren mit Sachverständigen", Werner Verlag, 2004

von Schlippe, Arist: "Familientherapie im Überblick. Basiskonzepte, Formen, Anwendungsmöglichkeiten", Junfermann-Verlag, 1995

Wagner, Gerhard: "Die zivilrechtliche Haftung des gerichtlichen Sachverständigen"; In: "Familie, Partnerschaft; Recht"; Heft 10/2003, S. 521-525

Walker, Wolfgang: "Die Forschungen zur Schizophrenie und die Entstehung der ´Double-Bind´-Hypothese", In: "Abenteuer Kommunikation. Bateson, Perls, Satir, Erikson und die Anfänge des Neurolinguistischen Programmierens (NLP)", S. 93-103, Klett-Cotta 1996

Wallerstein, Judy; Lewis, Julie: "Langzeitwirkungen der elterlichen Ehescheidung auf Kinder. Eine Längsschnittuntersuchung über 25 Jahre", In: "FamRZ", 2/2001, S. 65-72

Walper, Sabine; Gerhard, Anna-Katharina: "Zwischen Risiko und Chance - Konsequenzen einer elterlichen Scheidung für die psychosoziale Entwicklung betroffener Kinder", In: "Persönlichkeitsstörungen, Theorie und Therapie", 7/2003, S. 105-116

Wardetzki, Bärbel: "Weiblicher Narzissmus. Der Hunger nach Anerkennung"; Kösel 2001

Watzlawick, Paul; Beavin, Janet H., Jackson, Don D.: Menschliche Kommunikation. Formen, Störungen, Paradoxien", Verlag Hans Huber, Bern, Stuttgart, Toronto 1969/1990

Watzlawick, Paul; Weakland, John H.; Fisch, Richard: "Lösungen. Zur Theorie und Praxis menschlichen Wandels", Verlag Hans Huber, Bern; 1974/1992/1997/2001/2003

Westhoff, K.; Kluck, M. L.: "Psychologische Gutachten schreiben und beurteilen."; Berlin, Springer 1995, 2. Aufl.

Westhoff, Karl; Patricia, Terlinden-Arzt; Klüber, Antje: "Entscheidungsorientierte psychologische Gutachten für das Familiengericht"; Springer Verlag, Berlin 2000

Zettel, Günther: "Sachverständiger und Gericht. Fehlerquellen bei der Zusammenarbeit im Zivilprozess", In: "Neue Justiz", 2/2000

 

 

 

 

 


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