Stellungnahme zum 58-seitigen Gutachten der Diplom-Psychologin Alexandra Ehmke vom 09.07.2007

 

 

(geringfügig überarbeitet am 11.07.2008) 

 

 

Familiensache: Frau X (Mutter) und Herr X (Vater)

 

Kind: A (Sohn), geboren: ... .2003

 

 

Amtsgericht Besigheim

Richterin Frau Kiffer

Aktenzeichen: 4 F 1316/06

 

 

 

 

Erarbeitung der Stellungnahme durch Peter Thiel

...

 

 

 

 

Gerichtliche Fragestellung laut Beschluss vom 02.05.2007:

 

 

„I.

Es ist Beweis zu erheben über folgende Fragen:

 

1. Gebietet es das Kindeswohl von A, geboren ... .2003,

eine bestimmte Aufenthaltsbestimmungsregelung,

 

2. und wenn dies bejaht wird,

in welcher Form,

 

durch

Einholung eines schriftlichen Gutachtens einer kinder- und jugendpsychologischen Sachverständigen.

 

 

 

II.

Die Sachverständige wird gebeten, die Erziehungseignung – unter Berücksichtigung etwaiger Kindeswohlgefährdungen bei der psychischen Entwicklung des Kindes – sämtlicher in Betracht kommender Bezugspersonen des Kindes, im Hinblick auf die zukünftige Aufenthaltsbestimmung, umfassend zu begutachten, ferner – falls erforderlich – ein Modell für die Umgangsausübung mit Bezugsperson zu entwickeln.

 

III.

Mit der Erstellung des Gutachtens wird beauftragt:

Frau Diplom-Psychologin Alexandra Ehmke, Heckerstr. 10, 69124 Heidelberg

 

IV.

Dem Kindesvater / der Kindesmutter wird aufgegeben, auf Aufforderung durch die Sachverständige das Kind bislang behandelnde Ärzte und/oder Psychologen sowie Therapeuten von der Schweigepflicht zu entbinden.“

 

 

 

 

 

 

I. Vorbemerkung

 

 

Auf die Beweisfrage des Gerichtes:

 

 

1. Gebietet es das Kindeswohl von A, geboren ... .2003,

eine bestimmte Aufenthaltsbestimmungsregelung,

 

 

 

zu treffen, antwortet die Gutachterin unpassender Weise so:

 

„1. ... Da eine Einigung (der Eltern – Anmerkung Peter Thiel) auch nicht absehbar ist, hält die Gutachterin es für notwendig, den Aufenthalt von A gerichtlich zu regeln.“ (Gutachten S. 46)

 

 

Statt auf die Frage des Gerichtes konkret einzugehen, stellt die Gutachterin eine Tautologie in den Raum, nämlich die, dass der Aufenthalt des Kindes bei seinen Eltern gerichtlich geregelt werden soll. Dass der Aufenthalt des Kindes gerichtlich geregelt werden soll, liegt auf der Hand, da beide Eltern einen Antrag auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht gestellt haben, zuerst die Mutter am 9.11.2006 und offenbar in Reaktion darauf auch der Vater am 28.11.2006 (Gutachten S. 8).

Es ist allerdings nicht so, dass das Gericht einem der beiden Anträge der Eltern entsprechen muss. Das Gericht kann auch zu der Erkenntnis kommen, dass die Beibehaltung des gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrechtes dem Kindeswohl am besten dient. Gerichtlich zu regeln wäre dann gegebenenfalls nur der konkrete Aufenthalt des Kindes bei seinen beiden Eltern. Dies könnte das Gericht problemlos tun, in dem es unter Beibehaltung des gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrechtes eine konkrete Regelung der Betreuung des Sohnes durch seinen beiden getrennt lebenden Eltern anordnen würde.

Das Gericht hat die Gutachterin allerdings nicht danach gefragt, ob der Aufenthalt des Kindes gerichtlich geregelt werden sollte - das zu tun oder nicht zu tun ist allein Sache des Gerichtes selber und nicht einer untergeordneten Hilfskraft, wie es die Gutachterin gegenüber dem Gericht ist. Das Gericht interessiert vielmehr, ob es das Kindeswohl von A, geboren ... .2003, gebietet, eine bestimmte Aufenthaltsbestimmungsregelung, zu treffen. 

Das Gericht muss hier so verstanden werden, dass es danach fragt, in welcher Form die Eltern - orientiert am Kindeswohl - die zukünftige Betreuung ihres Sohnes übernehmen sollen. Dabei kommen nun verschiedene Regelungen in Betracht. Denkbar wäre beispielsweise ein klassisches Residenzmodell, bei der einer der Elternteile auf die Rolle eines umgangswahrnehmenden Elternteils zurückverwiesen würde. Dabei sind wiederum verschiedene Modifikationen denkbar, so etwa 14-tägiger Umgang von Sonnabend zu Sonntag, oder Freitag zu Sonntag oder auch ein etwas umfangreicherer Umgang, 14-tägig von Donnerstag bis Sonntag. Möglich wäre auch ein wöchentlicher Umgang, so etwa Montag bis Mittwoch bei der Mutter, Mittwoch bis Sonntag bei der Mutter.

Im Kontrast zum Residenzmodell wäre die gerichtliche Bestimmung des Wechselmodells (Doppelresidenzmodell) zu sehen. Hier würden beide Eltern mehr oder weniger paritätisch die Betreuung ihres Sohnes übernehmen, so wie sie es seit der am 30.11.2006 erfolgten Vereinbarung vor Gericht bereits seither praktizieren.

Das Wechselmodell kann auch wöchig praktiziert werden, so dass der suggestiv wirkende Vortrag der Gutachterin:

 

„... bedeutet dieses Aufenthaltsmodell für A, dass er dreimal innerhalb von einer Woche zwischen den Eltern wechseln muss. Bedingt dadurch erfährt A in seinem Alltag ein hohes Maß an Instabilität und Unruhe.“ (S. 49)

 

 

nicht begründet wäre.

 

Vergleiche hierzu:

Gutjahr, Jens: "Gerichtliche Entscheidungen über die elterliche Sorge und das Umgangsrecht im Zusammenhang mit dem Wechselmodell; In: "Familie, Partnerschaft, Recht"; 07/2006, S. 301-305

 

 

 

Von der Verfahrenspflegerin - so die Gutachterin - wird ein Vortrag mitgeteilt, der offenbar im Widerspruch zu der Empfehlung der Gutachterin steht:

 

„Das vereinbarte Wechselmodell habe für A sehr viel an Kontinuität und Stabilität gebracht. Er habe sich seither sehr positiv entwickelt.“ (Gutachten S. 9).

 

 

 

Auch die Gutachterin selbst trägt mehrfach vor, dass sich der Sohn in der letzten Zeit gut entwickelt habe:

 

„... Inzwischen wirkt A im Kindergarten aufgeschlossen und fröhlich. Im Zusammensein mit seinen erwachsenen Bezugspersonen zeigt A ein überwiegend kooperatives Verhalten.

...

In den letzten Monaten hat sich A sprachlich sehr gut weiterentwickelt. ...“ (Gutachten S. 39/40)

 

 

 

Vor diesem Hintergrund muss beurteilt werden, ob eine Beendigung des seit über einem halben Jahr praktizierten Wechselmodells, dem Kindeswohl am besten entsprechen würde.

 

Juristisch maßgebend ist hier 1697a BGB:

 

§ 1697a BGB Kindeswohlprinzip

Soweit nicht anderes bestimmt ist, trifft das Gericht in Verfahren über die in diesem Titel (Anm.: §1626 bis 1698b) geregelten Angelegenheiten diejenige Entscheidung, die unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten sowie der berechtigten Interessen der Beteiligten dem Wohl des Kindes am besten entspricht.

Wenn die Gutachterin dem Gericht empfehlen würde, dem Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen, müsste die Gutachterin auch überzeugend vortragen, warum gerade dies dem Kindeswohl am besten dienen sollte.

 

 

 

 

 

 

Bezugspersonen des Kindes

 

Das Gericht hat die Gutachterin u.a. beauftragt:

Die Sachverständige wird gebeten, die Erziehungseignung - unter Berücksichtigung etwaiger Kindeswohlgefährdungen bei der psychischen Entwicklung des Kindes - sämtlicher in Betracht kommender Bezugspersonen des Kindes, im Hinblick auf die zukünftige Aufenthaltsbestimmung, umfassend zu begutachten, ferner - falls erforderlich - ein Modell für die Umgangsausübung mit Bezugsperson zu entwickeln.

 

Diesem Auftrag ist die Gutachterin eigenartiger Weise jedoch nur teilweise nachgekommen. So hat sie zwar während eines Hausbesuches bei der Mutter die Urgroßmutter mütterlicherseits getroffen, dies scheint aber über eine zufällige Interaktion nicht hinausgegangen zu sein.

 

„Als die Gutachterin zur Mutter kommt, verhält sich A gleich sehr freundlich und aufgeschlossen. Er zeigt der Gutachterin den Weg in die Wohnung der Urgroßmutter.. Dort essen alle zu Mittag. (Gutachten S. 24)

 

 

Wen die Gutachterin mit dem Wort „alle“ meint, bleibt unklar. Nach Angabe der Gutachterin soll es sich hierbei um eine 40-minütige Interaktionsbeobachtung gehandelt haben (Gutachten S. 11 und 24). Von einer umfassenden Begutachtung, wie seitens des Gerichtes gefordert kann hier sicher keine Rede sein. Die Gutachterin bezeichnet dann ihre vierzigminütige Anwesenheit und Beobachtung einer familiären Sequenz als „Systematische Verhaltensbeobachtung der Interaktion zwischen A, seiner Mutter und seiner Urgro0mutter mütterlicherseits“ (Gutachten S. 24). Was daran eine „„Systematische Verhaltensbeobachtung“ sein soll, möge die Gutachterin dem Gericht noch erläutern.

Im Kontakt mit den Großeltern väterlicherseits nimmt sich die Gutachterin mit 60 Minuten etwas mehr Zeit (Gutachten S. 11 und 31). Hier führt sie immerhin auch ein Gespräch mit den Großeltern, dass von der Gutachterin auf 6 Zeilen wiedergegeben wird. Ob das ausreichend ist, den gerichtlichen Auftrag zu befriedigen, erscheint doch eher zweifelhaft.

Mit den Großeltern mütterlicherseits scheint die Gutachterin gar keinen Kontakt gehabt zu haben, was - wie man annehmen kann - eine Missachtung des gerichtlichen Auftrages darstellt. Dabei wäre es im Hinblick auf die gerichtliche Fragestellung sicher durchaus interessant gewesen, den Großvater mütterlicherseits kennen zu lernen, von dem wir im Gutachten nur erfahren, dass sein Enkel A einmal „viele Waffen“ erben solle (Gutachten S. 16). In Zeiten des Amokläufers von Erfurt, Robert Steinhäuser und anderen fast wöchentlich durch die Presse gehenden schwerwiegenden Vorfällen im Zusammenhang mit Schusswaffengebrauch, muss es schon sehr verwundern, dass die Gutachterin hier nicht weiter nachhakt und im Gegensatz zum gerichtlichen Auftrag auf einen Kontakt mit dem Großvater und auch der Großmutter mütterlicherseits verzichtet.

Die Tatsache, dass die Mutter den dreijährigen Sohn A - offenbar ohne eine vorher eingeholte Zustimmung des Vaters - „als jüngstes Mitglied im Schützenverein“ angemeldet hat (Gutachten S. 16), hätte bei Gutachterin in bezug auf die gerichtliche Beweisfrage zu einer Aufklärung hinsichtlich der Frage der Bedeutung von Waffen und deren Gebrauch im Leben von Kindern und Jugendlichen und hier im speziellen der Bedeutung von Waffen und deren Gebrauch in der mütterlichen Familie auslösen müssen. Gut möglich, dass dies ein Zeichen einer starke Verstrickung der Mutter mit ihrem eigenen Vater, also dem Großvater von A, ist. Wozu ein dreijähriger Junge im Schützenverein angemeldet wird, bleibt so schleierhaft. Dass eine solche Anmeldung seitens der Mutter sicher nicht dazu dient, die Sprachprobleme des Jungen zu beheben, liegt auf der Hand.

 

 

 

 

 

Bindungen

Hinsichtlich der Frage, in welcher Form die Eltern zukünftig die Betreuung ihres Sohnes übernehmen sollten, fällt in den Darlegungen der Gutachterin auf, dass diese für ihre Empfehlung, den Schwerpunkt der Betreuung zukünftig im mütterlichen Haushalt festzulegen, die Betonung einer angeblich stärkeren Bindung des Sohnes zur Mutter auf. Ob dies so zutrifft, erscheint dem Unterzeichnenden allerdings zweifelhaft. Zum anderen macht sich die Gutacherin - so weit ersichtlich - nicht die Mühe, die Qualität der Bindungen zwischen Sohn und Mutter auf der einen, und Sohn und Vater auf der anderen Seite näher zu diskutieren. Dies ist vor allem problematisch im Hinblick auf die in der Regel ganz unterschiedliche Bedeutung, die Mütter und Väter in Bezug auf ihre Kinder haben und hier im speziellen auf die Beziehung der Mutter und des Vaters zu ihrem Sohn A.

 

Vergleiche hierzu:

Hubschmidt, Tedy; Kurz, Christina: "Das Elternkind", In: "Familiendynamik", 1986, Heft 3, S. 223-233

Petri Horst: „Väter sind anders. Die Bedeutung der Vaterrolle für den Mann“; Kreuz Verlag, 2004

 

 

 

 

Die Gutachterin trägt vor:

„Die erhobenen Daten machen aber auch deutlich, dass A nach wie vor eine intensivere Beziehung zu seiner Mutter hat und dass davon ausgegangen werden kann, dass die Bindung von A zur Mutter stärker ausgeprägt ist als die Bindung von A zum Vater (s. Befund 4.1. Bindungen und Beziehungen).“ (Gutachten S. 47)

 

 

Die Gutachterin räumt durch die Formulierung „dass davon ausgegangen werden kann“, ein, dass es eine bloße Vermutung von ihr ist, „dass die Bindung von A zur Mutter stärker ausgeprägt ist als die Bindung von A zum Vater.“ Das Gericht hat die Gutachterin allerdings nicht gebeten Vermutungen zu äußern, sondern konkrete Fragen zu beantworten.

Worauf stützt die Gutachterin nun ihre Vermutung, dass der Sohn zur Mutter eine ausgeprägtere Bindung als zum Vater hätte. Die dazu auf 19 Zeilen angeführten gutachterlichen Ausführungen (Gutachten S. 40-41) wirken wenig überzeugend. So zitiert die Gutachterin die A betreuende Logopädin:

 

„Die Mutter erlebe sie seit der Trennung als traurig und angespannt“ (Gutachten S. 35)

 

 

was nun nicht gerades zugunsten der Erziehungsfähigkeit der Mutter spricht, die ihre eigenen Trennungsprobleme womöglich noch nicht verarbeitet hat. Wie man weiß ist dies häufig ein Grund dafür, dass ein Kind als emotionaler Partnerersatz - mit all seinen negativen Folgen für das Kind - für die hier vorhandene emotionale Bedürftigkeit eines Elternteiles herhalten muss.

 

Vergleiche hierzu:

Bowlby, John: Verlust, Trauer und Depression; Fischer; Frankfurt/Main, 1983

Hubschmidt, Tedy; Kurz, Christina: "Das Elternkind", In: "Familiendynamik", 1986, Heft 3, S. 223-233

Petri, Horst: „Verlassen und verlassen werden. Angst, Wut, Trauer und Neubeginn bei gescheiterten Beziehungen“; Kreuz-Verlag, Auflage: 7., neugestalt. A. (Februar 2002)

Wolf, Doris: "Wenn der Partner geht ... Die seelische Bewältigung der Trennung", In: "Familie, Partnerschaft, Recht", 1997, H 1, 29-35

 

 

 

Die Vermutung der Gutachterin, dass der Sohn zur Mutter „eine intensivere Beziehung“ habe und „die Bindung von A zur Mutter stärker ausgeprägt“ sei, „als die Bindung von A zum Vater“, (Gutachten S. 47) - wäre, wenn sie denn überhaupt so wie von der Gutachterin vorgetragen zuträfe - allein noch kein Grund, dass das Gericht dem Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen hätte oder eine gerichtliche Festlegung zu treffen sei, das seit Oktober 2006 von den Eltern mit Erfolg praktizierte Wechselmodell zu beenden. Vielmehr müsste die Gutachterin überzeugend darlegen können, warum eine gerichtlich angeordnete Beendigung des Wechselmodells und die Einführung des Residenzmodells dem Wohl des Kindes am besten dienen würde.

 

Die nachfolgend geäußerte Spekulation der Gutachterin:

 

„3. ... Andererseits muss davon ausgegangen werden, dass A auf Grund der engen Bindung an seine Mutter das Bedürfnis hat, mehr Zeit als in den vergangenen Monaten mit ihr zu verbringen.“ (Gutachten S. 47)

 

 

ist nicht wissenschaftlich, sondern womöglich eher geeignet, seitens des Vaters gegenüber der Gutachterin die Besorgnis der Befangenheit zu erheben, was dazu führen könnte, das Gutachten als Ganzes unbrauchbar zu erklären.

 

Die Gutachterin trägt hier eingestandener Maßen eine unbewiesene Vermutung vor:

 

... muss davon ausgegangen werden,

 

 

die sie auf die Behauptung stützt:

 

... dass A auf Grund der engen Bindung an seine Mutter das Bedürfnis hat, mehr Zeit als in den vergangenen Monaten mit ihr zu verbringen.

 

 

Nun müsste diese Behauptung wenigstens begründet werden. Einen solche Begründung sollte sich nun im Gutachten finden lassen. Hier finden wir folgende Darlegungen:

 

S. 1-6 Vorbemerkungen

S. 8-10 Aktenlage

S. 10-12 weitere Vorbemerkungen

S. 12-18 Exploration der Mutter

S. 18-23 Exploration des Vaters

 

 

Bis hier kann von einer objektiven gutachterlichen Untersuchung zu der Frage der Bindungen des Kindes sicher keine Rede sein. Nun darf man hoffen, dass die Gutachterin dies auf den folgenden Seiten noch tut.

Dort finden wir Situationsbeschreibungen wie die folgende:

 

„A isst mit Appetit. Auf Salat hat er keine Lust, die Mutter kann ihn aber dazu überrede, ein wenig Salat zu essen. Sie geht liebevoll mit A um und wendet sich ihm immer wieder zu. ...“ (Gutachten S. 24)

„Die Atmosphäre zwischen A und dem Vater wirkt entspannt. Beide sitzen auf dem Boden und unterhalten sich. Teilweise legt sich A an den Vater. A wirkt die ganze Zeit über gut gelaunt. ...“ (Gutachten S. 28)

 

 

die allerdings zu der von der Gutachterin aufgestellten Behauptung:

 

„Die erhobenen Daten machen aber auch deutlich, dass A nach wie vor eine intensivere Beziehung zu seiner Mutter hat und dass davon ausgegangen werden kann, dass die Bindung von A zur Mutter stärker ausgeprägt ist als die Bindung von A zum Vater. (Gutachten S. 47)

 

 

so weit zu sehen keinen Nachweis erbringt. Nun könnte man wenigstens hoffen, dass die „Testpsychologischen Untersuchungen von A “ (Gutachten S. 29-31) Belege für die von der Gutachterin behauptete „intensivere Beziehung“ des Kindes zu seiner Mutter erbringen würden. Hier schreibt die Gutachterin zu einer testpsychologischen Untersuchung im Haushalt der Mutter:

 

„In den Geschichten, die A zu den Bildern erzählt, nennt er genau so häufig die Mutter wie den Vater, wenn es darum geht, zu benennen, welcher Elternteil gerade mit dem Kind zusammen ist.

...

Auf die Frage, wohin ein in Not geratenen Vogelkind fliege, antwortet A, zur Mama. Auf Frage, was dann passiere, meint A `dann Papa Heiabett, Papa Futter holen.“ (S. 27)

 

 

Diese Schilderung kann man so interpretieren, dass aus Sicht des Kindes die Mutter schlechter als der Vater in der Lage wäre, das Kind zu versorgen, denn nicht der Mutter, sondern dem Vater werden hier vom Kind Versorgungskompetenzen zugeschrieben. Wen dem so wäre, bliebe offen, warum die Gutachterin dies nicht zum Gegenstand ihrer Überlegungen macht, welches Betreuungsmodell das Gericht schließlich etablieren sollte. Womöglich meint die Gutachterin Väter wären in erster Linie dazu da, dem Kind Unterhalt zu gewähren, während Müttern naturgemäß die Betreuung des Kindes zustände. Dies wäre eine sehr antiquierte Vorstellung mit der man heutzutage besser nicht mehr vor Gericht auftreten sollte.

 

Vergleiche hierzu:

Maiwald, Kai-Olaf; Scheid, Claudia; Seyfarth-Konau, Elisabeth: "Latente Geschlechterdifferenzierungen im juristischen Handeln. Analyse einer Fallerzählung aus der familiengerichtlichen Praxis"; In: "Zeitschrift für Rechtspsychologie", Juli 2003, S. 43-70

 

 

Die Gutachterin scheut sich nicht, die Aussagen des Kindes bei der von ihr verwendeten sogenannten „Fabelmethode“, die sie lediglich bei der Mutter, nicht aber beim Vater durchgeführt hat, so zu deuten, dass:

 

„Das Ergebnis der Fabelmethode sowie die Mitteilung von A, er wolle bei der Mama bleiben und nicht zum Papa gehen, ... weisen darauf hin, ... dass er den Wunsch hat, bei der Mutter zu bleiben.“ (Gutachten S. 41)

 

 

Das ist nun ein gutes Stück Spekulation, was auch die Gutachterin durch die von ihr verwendete Formulierung „weisen darauf hin“ einräumt. Im übrigen widerspricht sich die Gutachterin selbst, wenn sie einerseits vorträgt:

 

„Aufgrund seines Alters hat die Gutachterin mit A nicht explizit über seine Vorstellungen bezüglich seiner Wohnsituation und den Kontakten zu seinen Eltern gesprochen.“ (S. 41)

 

 

und andererseits vorträgt:

 

„... sowie die Mitteilung von A , er wolle bei der Mama bleiben und nicht zum Papa gehen“ (Gutachten S. 41)

 

 

Die von der Gutachterin vorgebrachte angeblichen Mitteilung des Kindes:

 

„ ...er wolle bei der Mama bleiben und nicht zum Papa gehen, ...“

 

 

erweist sich bei näherem Hinsehen als nicht ernstzunehmende Interpretation eines kurzen Wortwechsels zwischen der Gutachterin und dem Jungen:

 

„Im Verlaufe des Zusammenseins fragt die Gutachterin A, ob er immer bei der Mama wohne oder auch beim Papa. A antwortet: `Bei Mama. Die Gutachterin erklärt A, dass er noch einmal schlafe und dann zum Papa gehe, dort werde die Gutachterin ihn noch einmal besuchen. A schüttelt den spontan den Kopf und meint: `Nicht Papa geh´n.` Die Gutachterin fragt A , wie er das meine. A äußert: ´Mama bleiben, nicht Papa geh`n`.“ (Gutachten S. 26/27)

 

 

 

Dass der Junge trotz praktizierten Wechselmodell auf die Frage der Gutachterin wo er wohnen würde, erklärt, „Bei Mama“, zeigt, dass der Junge entweder die Frage der Gutachterin nicht verstanden hat oder seine aktuelle Lebenssituation nicht überblicken kann, was zeigen würde, dass man hier gar nicht von einem originären Kindeswillen sprechen kann, wie dies die Gutachterin auf Seite 41 tut.

 

 

Im Family-Relationstest FRT (der allerdings für eine Verwendung im familiengerichtlichen Verfahren als sehr kritisch zu beurteilen ist) drückt das Kind im übrigen aus, dass es in Abhängigkeitssituationen im Alltag vom Vater und der Mutter Unterstützung erwartet. Einer Bevorzugung eines Elternteils ist hier nicht festzustellen. Dies kann, wie schon erwähnt auch nicht wundern, denn die Rollen von Müttern und Vätern unterscheiden sich in der Regel - und das ist auch gut so.

 

Vergleiche hierzu:

Petri Horst: „Väter sind anders. Die Bedeutung der Vaterrolle für den Mann“; Kreuz Verlag, 2004

 

 

Die Unterschiede väterlicher und mütterlicher Elternrollen sollten allerdings nicht dazu benutzt werden, so wie es nach Ansicht des Unterzeichnenden bei der Gutachterin den Anschein erweckt, daraus eine Höherwertigkeit der Mutter und eine Minderwertigkeit des Vaters in Bezug auf das Kind zu konstruieren.

 

 

 

 

 

Peter Thiel, 22.08.2007

 

...

 

 

 

 

Literatur:

Alberstötter, Ulrich: "Hocheskalierte Elternkonflikte - professionelles Handeln zwischen Hilfe und Kontrolle"; In: "Kind-Prax", 03/2004, S. 90-99

Alberstötter, Ulrich: "Kooperation als Haltung und Strategie bei hochkonflikthaften Eltern-Konflikten", In: "Kind-Prax", 3/2005, S. 83-93

Adshead, Gwen: "Persönlichkeitsstörungen und gestörtes Elternverhalten aus der Sicht der Bindungstheorie", In: "Persönlichkeitsstörungen. Theorie und Therapie", 6/2001, S. 81-89

Aigner, Josef Christian: "Der ferne Vater. Zur Psychoanalyse von Vatererfahrung, männlicher Entwicklung und negativem Ödipuskomplex"; Gießen, Psychosozial-Verlag, 2001

Amendt, Gerhard: "Vatersehnsucht. Annäherung in elf Essays."; Universität Bremen, Institut für Geschlechter- und Generationenforschung 1999

American Psychiatric Assocation (1994). Diagnostic an Statistical Manual of Mental disorders, Fourth Edition. Washington D.C., American Psychiatric Association. (deutsch: diagnostisches und Statistisches Inventar Psychischer Störungen (DSM-IV). Göttingen: Hogrefe

Arnold, Eysenck, Meili (Hrsg.): "Lexikon der Psychologie", Freiburg 1991

Balloff: Rainer: "Zum aktuellen Stand der Begutachtung im Familienrechtsverfahren - Einschätzungen und Perspektiven"; In: "Praxis der Rechtspsychologie", Juni 2004, S. 99-113

Barth, G.M. & Klosinski, G.: "Signale von Not, Elend und Findigkeit: Zeichnungen von Kindern in Kampf-Scheidungsverfahren"; In: Zeitschrift für Musik-, Tanz- und Kunsttherapie", 13 (3), 129-139, 2002

Bellak, Bellak: Children`s Apperception Test (CAT). Hogrefe, Göttingen, 1995

Bene, E., Anthony J.: Family Relations Test. An objective technique for explorin emotional attidudes in children (1. Aufl. 1957), NFER-Nelson Publishing Co., Windsor, 1985

Bergmann, Elmar; Jopt, Uwe; Rexilius, Günter (Hrsg.): "Lösungsorientierte Arbeit im Familienrecht. Der systemische Ansatz in der familienrechtlichen Praxis"; Bundesanzeiger Verlag, Köln, 2002

Blesken, Karl W.: "Der unerwünschte Vater: Zur Psychodynamik der Beziehungsgestaltung nach Trennung und Scheidung", In: "Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie", 1998, S. 344-354

Bode, Lutz: „Die Fähigkeit zur Kooperation – und bist Du nicht willig ...“, In: „Zeitschrift für das gesamte Familienrecht“ 1999, Heft 21, S. 1400-1403

Bode, Lutz: "Moderator Gericht. Kooperation oder Delegation im gerichtlichen Verfahren"; In "Kind-Prax" 5/2001, S. 139-144

Boszormenyi-Nagy, Ivan; Spark, G.M.: "Unsichtbare Bindungen. Die Dynamik familiärer Systeme"; Klett Cotta, Stuttgart, 1981; Original 1973 (Mehrgenerationaler Ansatz. Die Balance von Geben und Nehmen)

Bottenberg, E.H.; Wehner, E.G.: "Suggestibilität. I. Konstruktion und empirische Überprüfung des Würzburger Suggestibilitäts-Test (WST)", In: "Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie", 1971, Heft 5, S. 161-165

Bottenberg, E.H.; Wehner, E.G.: "Suggestibilität: II. Einige persönlichkeits- und leistungsdiagnostische Korrelate des Würzburger Suggestibilitäts-Test (WST)", In: "Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie", 1972, Heft 7, S. 182-288

Bowlby, John: Verlust, Trauer und Depression; Fischer; Frankfurt/Main, 1983

Bowlby, John: Frühe Bindung und kindliche Entwicklung; München, Basel, Ernst Reinhardt Verlag, 1991

Braun, Gisela: Täterinnen beim sexuellen Missbrauch von Kindern

Oder: An eine Frau hätte ich nie gedacht ...; In: "Kriminalistik", 1/2002, S. 23-27

Brähler, E., Holling, H., Leutner, D. & Petermann, F. (Hrsg.): Brickenkamp Handbuch psychologischer und pädagogischer Tests. 3. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, Band 1 + 2. Hogrefe 2002. Göttingen

Brisch, Karl Heinz; Grossmann, Klaus E.; Grossmann, Karin; Köhler, Lotte (Hrsg.): Bindung und seelische Entwicklungswege. Grundlagen, Prävention und klinische Praxis"; Klett-Cotta, 2002

Brisch, Karl-Heinz: „Bindungsstörungen. Von der Theorie zur Therapie“; 2005, Klett-Cotta, Stuttgart

Carl, Eberhard: "Im Familiengerichtsverfahren: Den Eltern die Verantwortung für die Lösung der Konflikte zurückgeben"; In: "Familie, Partnerschaft, Recht", 4/2004, S. 187-190

Cierpka, Astrid; Frevert, Gabriele; Cierpka, Manfred: "Männer schmutzen nur! Eine Untersuchung über alleinerziehende Mütter in einem Mutter-Kind-Programm."; In: "Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie", 41, 1992, S. 168-175

Clement, Ulrich: „Offene Rechnungen“ - Ausgleichsrituale in Paarbeziehungen; Erschienen in: R. Welter-Enderlin u. B. Hildenbrand (Hrsg.): Rituale – Vielfalt in Alltag und Therapie; Heidelberg: Carl-Auer-Systeme Verlag 2002, S.122-138

Cohen, Rudolf: "Die Psychodynamik der Test-Situation"; In: "Diagnostica", 1962, S. 3-12

Conen, Marie-Luise (Hrsg.): "Wo keine Hoffnung ist, muss man sie erfinden. Aufsuchende Familientherapie"; Carl-Auer-Systeme Verlag 2002

Conen, Marie-Luise: "`Unfreiwilligkeit` - ein Lösungsverhalten. Zwangskontexte und systemische Therapie und Beratung"; In: "Familiendynamik", 1999, Heft 3, S. 296

Cuvenhaus, Hanspeter: "Das psychologische Sachverständigengutachten im Familienrechtsstreit.", In: "Kind-Prax", 6/2001, S. 182-188

Dammasch; Frank: "Das Vaterbild in den psychoanalytischen Konzepten zur kindlichen Entwicklung. Ein Beitrag zur aktuellen Triangulierungsdebatte"; In: "Analytische Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie" (AKJP), 2/2001, S. 215-243

Davidson, Bernard; Quinn, William H.; Josephson, Allan M.: "Diagnostik in der Familientherapie"; In: "Familiendynamik", 2003, Heft 2, S.159-175

Dettenborn, Harry: "Kindeswohl und Kindeswille"; Psychologische und rechtliche Aspekte; Ernst Reinhardt Verlag, München Basel, 2001

Dettenborn, Harry; Walter, Eginhard: "Familienrechtspsychologie", München, Basel, Reinhardt, 2002

Eggert, Annelinde: "Was Kinder brauchen. Erziehung und Erziehungsstile zwischen Freiheit und Struktur"; In: "forum erwachsenenbildung", 3/2004; S. 11-18

Ehinger, Uta: "Rechtliche Informationen zur Begutachtung. Freibeweis - Strengbeweis, Beweisanordnungen, Rechte des Gutachters und der Begutachteten"; In: "Familie, Partnerschaft, Recht" 3/1995, S. 68-71

Eysenck, Hans Jürgen: "Persönlichkeitstheorie und Psychodiagnostische Tests"; In: "Diagnostica", 11/1965, S. 3-27

Fabian, Thomas / Nowara, Sabine / Rode, Irmgard / Werth, Gabriele (Hrsg.): "Rechtspsychologie kontrovers", Deutscher Psychologenverlag, Bonn 1998, 181 Seiten

Fabian, Thomas: „Beratung und gutachtliche Stellungnahmen. Über einen Rollenkonflikt und wie er mit berufsethischen Standards zu lösen ist.“; In: „Beratung – Blätter der Wohlfahrtspflege“, 5+6/2000, S. 114-117

Fegert, Jörg M. : "Parental Alienation oder Parental Accusation Syndrome?

Die Frage der Suggestibilität, Beeinflussung und Induktion in Umgangsrechtsgutachten", In: "Kind-Prax", 1/2001, S. 3-7 und „Kind-Prax“, 2/2001, S. 39-42

Fieseler; Gerhard: "Bemerkungen zur Sicherung des Kindeswohls", In: "Sozialextra", 2000, 7/8, S. 14-23

Figdor, Helmuth: "Scheidungskinder - Wege der Hilfe", Psychosozial Verlag 1997

Finke, Fritz: "Die rechtlichen Grundlagen der Sachverständigentätigkeit in der Familiengerichtsbarkeit nach der Kindschaftsrechtsreform vom 1.7.1998"; In: "Familie, Partnerschaft, Recht"; 2003, Heft 10, S. 503-508

Finessi, Hermann-Josef: "Lehrbuch der psychologischen Diagnostik"; 2. Auflage, 1997

Flämig, J. & Wörner, U.: "Standardisierung einer deutschen Fassung des Family Relations Test (FRT) an Kindern von sechs bis 11 Jahren"; In: "Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychotherapie"; 1977, Heft 1, S. 5-10, 38-46

Flammer, August: "Kindern gerecht werden", In: "Zeitschrift für Pädagogische Psychologie". 17 (1), 2003, 1-12

Fthenakis, Wassilios - E.: "Kindliche Reaktionen auf Trennung und Scheidung"; In: "Familiendynamik", 1995 Heft 2, S. 127-147

Fthenakis, Wassilios E. : "Engagierte Vaterschaft. Die sanfte Revolution in der Familie.", Leverkusen 1999

Füchsle-Voigt, Traudl: "Verordnete Kooperation im Familienkonflikt als Prozess der Einstellungsänderung: Theoretische Überlegungen und praktische Umsetzung", In: "Familie, Partnerschaft, Recht", 2004, Heft 11, S. 600-602

Gaidzik, Peter W.: "Gravierende Haftungsverschärfung für den gerichtlichen Sachverständigen durch §839a BGB?"; In: "Der medizinische Sachverständige", 2004, Nr. 4, S. 129-132

Gintzel; Schone, u.a.: "Kinder in Not, Vernachlässigung im frühen Kindesalter und Perspektiven sozialer Arbeit"; Münster, Votum-Verlag 1997

Gloger-Tippelt: Transmission von Bindung bei Müttern und ihren Kindern im Vorschulalter; In: Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie; 1999 (48), S. 113-128

Greuel, Luise: "Methodenkritische Stellungnahmen im Straf- und Zivilrecht"; In: "Praxis der Rechtspsychologie", Juni 2004, S. 182

Gutdeutsch, Werner & Rieck, Jürgen: "Kindesentführung: Ins Ausland verboten - im Inland erlaubt?"; In: "FamRZ" 1998, Heft 23, S. 1488-1491

Gutjahr, Jens: "Gerichtliche Entscheidungen über die elterliche Sorge und das Umgangsrecht im Zusammenhang mit dem Wechselmodell; In: "Familie, Partnerschaft, Recht"; 07/2006, S. 301-305

Halder-Sinn, Petra: "Fehlerhafte Urteilsheuristiken in Sachverständigengutachten", In: "Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform", 1993, Heft 1, S. 44-49

Heumann, Friedrich-Wilhelm: "Das Sachverständigengutachten im familiengerichtlichen Verfahren", In: "Familie und Recht", 1/2001, S. 16-20

Hinz, Arnold: "Geschlechtsstereotype bei der Wahrnehmung von Situationen als `sexueller Missbrauch`. Eine experimentelle Studie"; In: "Zeitschrift für Sexualforschung" 2001; 14: 214-225

Hirsch, Matthias: "Schuld und Schuldgefühl im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung"; In: "Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie", 50, 2001, S. 45-58

Hommers, W.: "Psychometrische Normen für eine standardisierte Vorschulversion des Family Relation Test". Diagnostica, 47, Heft 1, 7-17, 2001

Hubschmidt, Tedy; Kurz, Christina: "Das Elternkind", In: "Familiendynamik", 1986, Heft 3, S. 223-233

Jessnitzer, Kurt; Frieling, Günther; Ulrich, Jürgen: Der gerichtliche Sachverständige. Carl Heymann Verlag KG, 11. neu bearbeite Auflage 2000

Johnston, Janet R.: "Modelle fachübergreifender Zusammenarbeit mit dem Familiengericht in hochkonflikthaften Scheidungsfamilien", In: "Das Jugendamt" 9/2002, S. 378-386

Jopt, Uwe; Zütphen, Julia: "Psychologische Begutachtung aus familiengerichtlicher Sicht: A. Entscheidungsorientierter Ansatz"; In: "Zentralblatt für Jugendrecht", 9/2004, S. 310-321

Jopt, Uwe; Zütphen, Julia: "Psychologische Begutachtung aus familiengerichtlicher Sicht: B. Lösungsorientierter Ansatz"; In: "Zentralblatt für Jugendrecht", 10/2004, S. 362-376

Jopt, Uwe; Behrend, Katharina: "PAS - Ein Zwei-Phasen-Modell"; In: Zentralblatt für Jugendrecht, Heft 6/2000, S. 223-230 und 7/2000, S. 258-271

Jopt, Uwe-Jörg: "Im Namen des Kindes. Plädoyer für die Abschaffung des alleinigen Sorgerechts"; Rasch und Röhring 1992

Junglas, J.: "Systemische familienrechtliche Begutachtungen"; In: System-Familie"; 1994, 7, S. 44-49

Kaiser, Dagmar: "Elternwille und Kindeswohl - für das gemeinsame Sorgerecht geschiedener Eltern", In: "Familie, Partnerschaft, Recht", 2003, Heft 11, S. 573-578

Kindler, Heinz & Schwabe-Höllein, Marianne.: "Eltern-Kind-Bindung und geäußerter Kindeswille in hochstrittigen Trennungsfamilien"; In: "Kindschaftsrechtliche Praxis", 01/2002

Kipp, Angelo: "Zwangskontext und Freiheit oder: Zur Entsorgung gesellschaftlicher Hässlichkeiten", In: "Sozialmagazin", 10/2006, S. 39-43

Klenner, Wolfgang: "Vertrauensgrenzen des psychologischen Gutachtens im Familienrechtsverfahren - Entwurf eines Fehlererkennungssystems - "; In: "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", Heft 8, S. 804-809

Klenner, Wolfgang: "Essay über die Emanzipation des Kindes im Familienrechtsverfahren"; In: "Kindschaftsrecht und Jugendhilfe"; 2006, Heft 1, S. 8-11

Klocke, Wilhelm: "Der Sachverständige und seine Auftraggeber", 3. Auflage 1995, BauVerlag

Kühne, Adelheid; Zuschlag; Bernd: "Richtlinien für die Erstellung psychologischer Gutachten" - Bonn: Deutscher Psychologen Verlag, 2001

Kühne, Adelheid: "Psychologische Begutachtung im Gerichtsverfahren. Teil 1: Ziele und Fragestellungen", In: "Zeitschrift für Familien- und Erbrecht", Heft 10/2006, S. 371-375

Kunkel, Peter-Christian: "Probleme des Datenschutzes bei der Kooperation des Sachverständigen mit Dritten"; In: "Familie, Partnerschaft, Recht", 2003, H 10, S. 516-520

Leder, Matthias: "Elterliche Fürsorge - ein vergessenes soziales Grundmotiv"; In: "Zeitschrift für Psychologie"; 212 (1), 10-24, 2004

Leesting, Wolfgang: "Die Neuregelung der zivilrechtlichen Haftung des gerichtlichen Sachverständigen für ein unrichtiges Gutachten"; In: "Recht & Psychiatrie", Heft 4, 2002, S. 224-228

Leitner, Werner G.: "Zur Mängelerkennung in familienpsychologischen Gutachten"; In: "Familie und Recht", 2/2000, S. 57-63

Lienert, G.A. & Raatz, U: Testaufbau und Testanalyse. Weinheim, Psychologie Verlags Union, 1994

Linsenhoff, Arndt: "Trennungsmediation und Emotion", In: "Familiendynamik", 01/2004, S. 54-65

Mackscheidt, Elisabeth: "Loyalitätsproblematik bei Trennung und Scheidung - Überlegungen zum Kindeswohl aus familientherapeutischer Sicht", In: "FamRZ", 1993, Heft 3, S. 254-257

Maiwald, Kai-Olaf; Scheid, Claudia; Seyfarth-Konau, Elisabeth: "Latente Geschlechterdifferenzierungen im juristischen Handeln. Analyse einer Fallerzählung aus der familiengerichtlichen Praxis"; In: "Zeitschrift für Rechtspsychologie", Juli 2003, S. 43-70

Meyer, Jürgen: "Übermacht des Sachverständigen - aus der Sicht des Richters"; In: "Deutsche Richterzeitung", 4/1992, S. 124-130

Miller, Alice: "Am Anfang war Erziehung", Frankfurt a. Main, Suhrkamp Verlag, 1980

Minuchin, Salvador: "Familie und Familientherapie. Theorie und Praxis struktureller Familientherapie", Lambertus-Verlag, 1977, 10. unveränderte Auflage 1997

Napp-Peters, Anneke: "Familien nach der Scheidung", München, 1995

Petri Horst: „Väter sind anders. Die Bedeutung der Vaterrolle für den Mann“; Kreuz Verlag, 2004

Petri, Horst: „Verlassen und verlassen werden. Angst, Wut, Trauer und Neubeginn bei gescheiterten Beziehungen“; Kreuz-Verlag, Auflage: 7., neugestalt. A. (Februar 2002)

Pfäfflin, Friedmann; Köchele, Horst : "Müssen Therapeuten diagnostiziert werden?"; In: "Persönlichkeitsstörung. Theorie und Praxis", PTT 2/2000, S. 88-93).

Pflaum, Ernst; Schaipp, Christian: "Projektive Techniken: Unseriöse Test oder wertvolle Methoden?" - Bonn: Deutscher Psychologen Verlag, 1995

Praxishandbuch Sachverständigenrecht; Redaktion Dr. Walter Bayerlein, C.H. Beck, München, 3. Auflage 2002

Proksch, Roland: "Begleitforschung zur Umsetzung der Neuregelungen zur Reform des Kindschaftsrechts. Schlussbericht März 2002"

Rakete-Dombek: "Das familienpsychologische Sachverständigengutachten aus anwaltlicher Sicht"; In: "Familie, Partnerschaft, Recht", 2003,Heft 10, S. 508-516

Rauchfleisch, Udo: "Testpsychologie", 4. Aufl., Vandenhoeck u. Ruprecht, 2005

Rauchfleisch, Udo: "Kinderpsychologische Tests: Ein Kompendium für Kinderärzte"; 2. durchgesehene Aufl. - Stuttgart: Enke, 1993

Rauchfleisch, Udo: "Der Thematische Apperzeptionstest (TAT) in Diagnostik und Therapie. Eine psychoanalytische Interpretationsmethode", 1989

Reich, Günther: "Familien- und Paarbeziehungen bei Persönlichkeitsstörungen - Aspekte der Dynamik und Therapie"; In: "Persönlichkeitsstörungen, Theorie und Therapie", 7/2003, S. 72-83

Rexilius, Günter: "Psychologie im Familienrecht - Überlegungen aus psychologischer Sicht"; In: "Kind-Prax" 1/2000, S. 3-8

Rexilius, Günter: "In der Falle des Familienrechts oder: wie Trennungseltern verrückt gemacht werden", "Kind-Prax" 2/2003, S. 39-45

"Richtlinien für die Erstellung psychologischer Gutachten"; Förderation Deutscher Psychologenvereinigungen. - Bonn: Deutscher Psychologen Verlag, 1995

Rohmann, Josef A.: "Systemorientierte Perspektiven und Ansätze in der Familienrechtspsychologie", In: "Praxis der Rechtspsychologie", Juni 2004, S. 5-21

Salzgeber, Joseph; Stadler, Michael: "Familienpsychologische Begutachtung"; Psychologie Verlags Union, München 1990

Salzgeber, Joseph; Vogel, Christian; Partale, Carola; Schrader, Wolfgang: "Zur Frage der Erziehungsfähigkeit aus Medizinisch -Psychologischer Sicht bei gerichtlichen Fragen zu Sorge- und Umgangsregelungen"; In: "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", 1995, Heft 21, S. 1311-1322

Salzgeber, Joseph: "Familienpsychologische Gutachten. Rechtliche Vorgaben und sachverständiges Vorgehen"; Verlag C.H. Beck, 3. Aufl., München 2001

Salzgeber, Joseph; Höfling, Siegfried: "Familienpsychologische Begutachtung. Vom Sachverständigen zum Case-Manager", In: "Kind-Prax", 5/2004, S. 163-169

Sandvoß, Gerd: "Gefälligkeitsgutachten: Identifizierung und Abwehr"; In: "ArztRecht", 11/2004, S. 392-397

Schade, Burkhard; Friedrich, Sigrid: "Die Rolle des psychologischen Gutachters nach Inkrafttreten des neuen Kindschaftsrechts"; In "Familie, Partnerschaft, Recht", 5/1998, S. 237-241

Schlippe, Arist von: "Familientherapie im Überblick. Basiskonzepte, Formen, Anwendungsmöglichkeiten", Junfermann-Verlag, 1995

Schmidbauer, Wolfgang: "Wenn Helfer Fehler machen."; Reinbek 1997

Schorsch, Gerhard: "Sachverständige und ihre Gutachten. Zu Schwachpunkten und Fehlern in Expertisen"; In: "Kriminalistik. Unabhängige Zeitschrift für die kriminalistische Wissenschaft und Praxis", 3/2000, S. 174-179

Schröder, Achim: "Die begrenzte Reichweite der Bindungstheorie für Jugendarbeit und Jugendhilfe", In: "Neue Praxis", 2/2002, S. 189-198

Schulz, Peter E. W. "Psychodiagnostik: fragwürdige Grundlagen, fragwürdige Praxis"; - 1. Auflage - Berlin: Köster, 1997 (Schriftenreihe Psychologie, Bd. 6)

Spangenberg, Brigitte; Spangenberg Ernst: "Mediative Elemente in der familiengerichtlichen Begutachtung"; In: "Kind-Prax 4/2004, S. 129-131

Spangler, G. & Zimmermann, P. (Hrsg.): Die Bindungstheorie. 3. Auflage. Stuttgart: Klett-Cotta 1999

Spangler, Gottfried: "Beiträge der Bindungsforschung zur Situation von Kindern aus Trennungs- und Scheidungsfamilien", In: "Praxis der Rechtspsychologie", Sonderheft 1, 2003, S. 76-90

Stoffels, H.; Ernst, C.: "Erinnerung und Pseudoerinnerung. Über die Sehnsucht, Traumaopfer zu sein."; In: "Der Nervenarzt", 5/2002, S. 445-451

Suess, Gerhard J.; Scheuerer-Englisch, Herrmann; Grossmann, Klaus: "Das geteilte Kind - Anmerkungen zum gemeinsamen Sorgerecht aus Sicht der Bindungstheorie und -forschung"; In: "Familie, Partnerschaft, Recht", 1999, Heft 3

Terlinden-Arzt, Patricia; Klüber, Antje; Westhoff, Karl: "Die Planung Entscheidungsorientierter Psychologischer Begutachtung für das Familiengericht"; In: "Praxis der Rechtspsychologie", Juni 2004, S. 22-31

Thiel, Peter: "Zwischen Hilfeleistung und Zwang: Begleiteter Umgang und Umgangspflegschaft. Indikationen, Möglichkeiten, Grenzen und Unterschiede zweier Interventionsformen", In: "Das Jugendamt", 10/2003, S. 449-453

Trenczek, Thomas: "Streitregelung in der Zivilgesellschaft. Jenseits von Rosenkrieg und Maschendrahtzaun", In: "Zeitschrift für Rechtssoziologie", 2005, Heft 2, S. 227-247

Tschöpe-Scheffler, Sigrid: Entwicklungsfördernde und entwicklungshemmende Faktoren in der Erziehung"; In: "forum erwachsenenbildung", 3/2004; S. 19-27

Ulrich, Jürgen: "Selbstständiges Beweisverfahren mit Sachverständigen", Werner Verlag, 2004

Ulrich, Jürgen: "Der gerichtliche Sachverständige“, Carl Heymann Verlag, 12. neu bearbeitete Auflage, 2007

Wagner, Gerhard: "Die zivilrechtliche Haftung des gerichtlichen Sachverständigen"; In: "Familie, Partnerschaft; Recht"; Heft 10/2003, S. 521-525

Walker, Wolfgang: "Die Forschungen zur Schizophrenie und die Entstehung der ´Double-Bind´-Hypothese", In: "Abenteuer Kommunikation. Baeteson, Perls, Satir, Erikson und die Anfänge des Neurolinguistischen Programmierens (NLP)", S. 93-103, Klett-Cotta 1996

Wallerstein, Judy; Lewis, Julie: "Langzeitwirkungen der elterlichen Ehescheidung auf Kinder. Eine Längsschnittuntersuchung über 25 Jahre", In: "FamRZ", 2/2001, S. 65-72

Walper, Sabine; Gerhard, Anna-Katharina: "Zwischen Risiko und Chance - Konsequenzen einer elterlichen Scheidung für die psychosoziale Entwicklung betroffener Kinder", In: "Persönlichkeitsstörungen, Theorie und Therapie", 7/2003, S. 105-116

Wardetzki, Bärbel: "Weiblicher Narzissmus. Der Hunger nach Anerkennung"; Kösel 2001

Watzlawick, Paul; Beavin, Janet H., Jackson, Don D.: Menschliche Kommunikation. Formen, Störungen, Paradoxien", Verlag Hans Huber, Bern, Stuttgart, Toronto 1969/1990

Watzlawick, Paul; Weakland, John H.; Fisch, Richard: "Lösungen. Zur Theorie und Praxis menschlichen Wandels", Verlag Hans Huber, Bern; 1974/1992/1997/2001/2003

Watzlawick, Paul: "Die erfundene Wirklichkeit". Wie wir wissen, was wir zu wissen glauben. Beiträge zum Konstruktivismus", 1985, Piper Verlag, München

Weisbrodt, Franz: "Die Bindungsbeziehung des Kindes als Handlungsmaxime nach der Kindschaftsrechtsreform“, In: „Der Amtsvormund", 08/2000, S. 616-630

Westhoff, Karl; Kluck, Marie-Luise: "Psychologische Gutachten schreiben und beurteilen."; Berlin, Springer 1998, 3. überarbeitete Auflage

Westhoff, Karl; Patricia, Terlinden-Arzt; Klüber, Antje: "Entscheidungsorientierte psychologische Gutachten für das Familiengericht"; Springer Verlag, Berlin 2000

Wolf, Doris: "Wenn der Partner geht ... Die seelische Bewältigung der Trennung", In: "Familie, Partnerschaft, Recht", 1997, H 1, 29-35

Wottawa, Heinrich; Hossiep, Rüdiger: "Anwendungsfelder psychologischer Diagnostik", Hogrefe 1997

Zettel, Günther: "Sachverständiger und Gericht. Fehlerquellen bei der Zusammenarbeit im Zivilprozess", In: "Neue Justiz", 2/2000, S. 67-72

 

 

 


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