Datenschutzbeauftragter des Landes
Berlin - Alexander Dix
Bearbeiterin Frau Schönfeld
Gesch. Zeichen: 511.475.9
Ihr Schreiben vom 27.08.2014
Lieber Herr Dix, liebe Frau Schönefeld,
nach juristischer Beratung kann ich
Ihnen folgendes mitteilen.
1. Bitte ich Sie um Fristsetzung bis
zu der meinerseits Auskunft erteilt werden soll.
2. Bitte ich um Zusendung des Bußgeldkataloges
Ihrer Behörde, damit ich einschätzen kann, in welcher Höhe ein Bußgeld Ihrer
Behörde zu erwarten wäre. Bekanntlich gibt es in vielen Behörden, so z.B. bei
der Polizei einen einsehbaren Bußgeldkatalog, so dass der zukünftige Sünder
überlegen kann, was es kostet, wenn er sein Auto im Parkverbot abstellt.
Ich hoffe, dass in Ihrer Behörde
hinsichtlich dieser Frage die notwendige Transparenz hergestellt ist,
andernfalls würde ich mich an die DDR erinnert fühlen, in der bekanntlich eine
relative Willkür herrschte und da wollen wir ja alle nicht wieder hin, wie Sie
mir sicher als rechtschaffende BürgerInnen zustimmen werden.
3. Berufen Sie sich auf §38 BDSG.
Danach haben die "der Kontrolle unterliegenden Stellen sowie die mit deren
Leitung beauftragten Personen ... der Aufsichtsbehörde auf Verlangen die für
die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Auskünfte unverzüglich zu
erteilen."
Nun haben Sie mir leider bisher noch
nicht mitgeteilt, welche Aufgabe Sie gemäß §38 BDSG hier konkret erfüllen
wollen. Geht es darum, dass Sie feststellen wollen, ob die veröffentlichten
Gutachterrechnungen legal beschafft wurden oder worum sonst?
4. Gleichwohl ich bei Ihrem Vorgehen
schwere Bedenken hinsichtlich deren Zulässigkeit habe, möchte ich mich dennoch
zu Ihren Fragen äußern, da ich weiß wie wichtig Ihre Behörde ist und es
einem gewöhnlichen Sterblichen wie mir nicht zukommt, mich Ihrem Ersuchen zu
verschließen.
So weit ich sehen kann, sind auf
www.system-familie.de drei Gutachterrechnungen eingestellt:
1. Diplom-Sozialpädagogin Bettina
Tschirschwitz für ihre und für fremde Tätigkeiten der Justizkasse mit Datum
vom 14.02.2010 eine Rechnung in Höhe von 6.498,23 €.
2. Der unter GWG-Logo als Gutachter für
das Amtsgericht Betzdorf (Richter Effer-Uhe und Richter Buchhorn) - 51 F 103/10
- tätige Diplompsychologe Hubert Hermes stellte mit Rechnung 23.07.2012 der
Justizkasse 9978,72 € in Rechnung. In einer zweiten Rechnung kamen noch einmal
1.229,03 € dazu.
3. Die unter GWG-Logo agierende
Diplom-Psychologin Christa Emmert-Blickenberger ist auch nicht grad zimperlich,
wenn es um das Geld geht. Sie stellt in einem familiengerichtlichen Verfahren
dem Amtsgericht München zwei Rechnungen zu je 5.646,39 € und 1.278,95 €,
gesamt 6.925,34 €.
Die Namen der Personen, die mir diese
Rechnungen mitgeteilt haben, werde ich Ihnen im Laufe des Tages in einer
gesonderten Mail, in der nur Sie als Empfänger eingetragen sind, mitteilen.
Dies geschieht aus Gründen des Datenschutzes der Betroffenen, ich hoffe Sie
verstehen das.
Ob die von der Veröffentlichung
betroffenen Gutachter ihre Einwilligung dazu erteilt haben, dass die drei - noch
von mir zu nennenden - Personen, mir die betreffenden Gutachterrechnungen
zusenden, ist mir leider nicht bekannt. Ich bitte Sie daher, dies direkt von den
drei Personen zu erfragen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
§ 38 Aufsichtsbehörde
...
(3) Die der Kontrolle unterliegenden
Stellen sowie die mit deren Leitung beauftragten Personen haben der Aufsichtsbehörde
auf Verlangen die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Auskünfte
unverzüglich zu erteilen. Der Auskunftspflichtige kann die Auskunft auf solche
Fragen verweigern, deren Beantwortung ihn selbst oder einen der in § 383 Abs. 1
Nr. 1 bis 3 der Zivilprozessordnung bezeichneten Angehörigen der Gefahr
strafgerichtlicher Verfolgung oder eines Verfahrens nach dem Gesetz über
Ordnungswidrigkeiten aussetzen würde. Der Auskunftspflichtige ist darauf
hinzuweisen.
...
http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__38.html
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: System Familie
[mailto:info@system-familie.de]
Gesendet: Mittwoch, 3. September 2014
13:23
An: 'mailbox@datenschutz-berlin.de'
Cc:...
Betreff: Berliner Beauftragter für
Datenschutz - Alexander Dix
Datenschutzbeauftragter des Landes
Berlin - Alexander Dix Bearbeiterin Frau Schönfeld Gesch. Zeichen: 511.475.9
Ihr Schreiben vom 27.08.2014
Sehr geehrter Herr Dix,
Sie fordern mich mit Schreiben vom
27.08.2014 auf, woher die auf www.system-familie.de von mir veröffentlichten
Gutachterrechnungen stammen (siehe Anlage). Die gleiche Frage könnten Sie auch
Herrn Edward Snowden stellen, der in der Tat den Friedensnobelpreis für sein
Tun verdient hat.
http://de.wikipedia.org/wiki/Edward_Snowden
Bei Herrn Snowden wissen wir
allerdings, dass dieser die Informationen selbst unmittelbar beschafft hat. Dies
unterscheidet ihn von mir.
"... Ein Verstoß gegen §38
Abs. 3 Satz 1 BDSG kann nach §43 Abs 1 Nr. 10 BDSG als Ordnungswidrigkeit
verfolgt und mit einer Geldbuße von bis zu € 50.000,- geahndet werden. ...
Mit freundlichen Grüßen Dix"
Sie werden sicher verstehen, dass ich
diese Drohung mit meinem Rechtsanwalt besprechen muss.
Für nächste Woche habe ich hier
einen Termin in Aussicht.
In diesem Zusammenhang weise ich
schon jetzt auf die Analogie zur Strafprozeßordnung §53 hin
Strafprozeßordnung
§ 53
(1) Zur Verweigerung des Zeugnisses
sind ferner berechtigt ...
5.
Personen, die bei der Vorbereitung, Herstellung
oder Verbreitung von Druckwerken, Rundfunksendungen, Filmberichten oder der
Unterrichtung oder Meinungsbildung dienenden Informations- und
Kommunikationsdiensten berufsmäßig mitwirken oder mitgewirkt haben.
...
http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__53.html
Dies ist vorliegend analog
anzuwenden, da meine Website www.system-familie.de im wesentlichen ein der
"Unterrichtung oder Meinungsbildung" dienender Informations- und
Kommunikationsdiensten ist.
Leider haben Sie in Ihrem Schreiben
keine Frist gesetzt, innerhalb derer ich Auskunft erteilen soll, so dass ich
vorsorglich darum bitten, mit diese noch zu nennen, damit hier kein rechtsfreier
Raum entsteht, der zu Willkürhandlungen seitens Ihrer Behörde genutzt werden
kann.
Auch bitte ich mir mitzuteilen, in
welcher Höhe ein Bußgeld ausfallen würde, da der angedrohte Betrag von bis zu
50.000 € eine unangemessene Drohkulisse darstellt, die eines Rechtsstaates unwürdig
ist.
Im Übrigen bitte ich Sie um
Transpartentmachung Ihres Vorgehen. Es ist in keiner Weise klar, welchen Zweck
die Nennung der Namen meiner Informanten dient, die auf legalen Weg über die
Justiz die Rechnungen der betreffenden Gutachter erhalten haben.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: System Familie
[mailto:info@system-familie.de]
Gesendet: Donnerstag, 21. August 2014
15:05
An: 'mailbox@datenschutz-berlin.de'
Cc:
Betreff: Berliner Beauftragter für
Informationsfreiheit und Datenschutz
An: mailbox@datenschutz-berlin.de
Betreff: Datenschutzbeauftragter /
Freu Schönfeld Gesch. Zeichen: 511.475.9 Ihr Schreiben vom 19.08.2014
Peter Thiel
Beratungspraxis
Wollankstraße 133, 13187 Berlin
Telefon (030) 499 16 880
Funk 0177-6587641
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Beratungspraxis, Peter Thiel
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Informationsfreiheit und Datenschutz An der Urania 4
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Sehr geehrte Frau Schönefeld,
Sie fragen in Ihrem Schreiben vom 19.08.2014 (siehe Anlage) nach den Namen, der Personen, von denen ich Gutachterrechnungen erhalten habe. Aus Gründen des Datenschutzes darf ich Ihnen diese nicht ohne deren Zustimmung nennen, das werden Sie aus Ihre fachlichen Profession sicher verstehen.
Einwilligungen von Gutachtern sind
mir keine erinnerlich. Ich gehe aber davon aus, dass dies auch nicht nötig ist,
da es sich um keine Geheimdokumente handelt und auch sonstige rechtliche Gründe,
wie etwa das Urheberrecht dies nicht erfordert.
Im Gegenteil bleibt festzustellen, so
wie sich ja auch Ihre Behörde der Informationsfreiheit verpflichtet sieht, dass
hier genau dies stattfindet, was Ihrer Behörde in den Namen geschrieben wurde:
Informationsfreiheit.
Ich darf sicher davon ausgehen, dass
es sich bei der Informationsfreiheit im Namen Ihrer Behörde nicht nur um eine
Attrappe handelt.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel