Bindung

 

 

 

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Sollte sich eine der hier namentlich genannten Fachkräfte ungerecht oder in unzulässiger Weise behandelt fühlen, so kann sich diese zur Klärung ihrer Einwände direkt an mich wenden. Der direkte Weg erspart der betreffenden Fachkraft möglicherweise Anwalts- und Gerichtskosten in erheblicher Höhe, so wie sie etwa der Diplom-Psychologe Klaus Schneider im Rechtsstreit mit Peter Thiel vor dem Landgericht Berlin hinnehmen musste.

Zur Frage der Zitierfähigkeit familiengerichtlich eingeholter Gutachten - Urteil des Landgerichtes Berlin vom 07.11.2006 - 16 O 940/05 - Landgericht Berlin - Rechtsstreit Diplom-Psychologe Klaus Schneider gegen Peter Thiel - Veröffentlicht auch in: "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", 16/2007, 15.08.2007, S. 1324-1325

Auf Grund der an einigen Amts- und Landgerichten, so z.B. beim Landgericht Frankenthal und beim Landgericht Hamburg, möglicherweise in Einzelfällen stattfindenden Zensur und der Beschneidung der Informations- und Meinungsfreiheit zugunsten sich hier kritisiert sehender Fachkräfte, erkläre ich vorsorglich, dass es sich auf meiner Internetseite - wenn nicht eindeutig von mir als Tatsache vorgetragen - immer um meine persönliche, verfassungsrechtlich geschützte Meinung handelt, die als solche naturgemäß weder wahr noch falsch sein kann. Mithin wird von mir auch ausdrücklich erklärt, dass es sich bei meiner Meinung, dass an einigen Amts- und Landgerichten, so z.B. beim Landgericht Frankenthal und beim Landgericht Hamburg, Zensur ausgeübt wird und die Informations- und Meinungsfreiheit zugunsten sich hier kritisiert sehender Fachkräfte beschnitten wird, um meine persönliche Meinung, nicht aber um eine Tatsachenbehauptung handelt.

 

Peter Thiel

Systemischer Berater, Systemischer Therapeut / Familientherapeut (DGSF), Verfahrenspfleger (SPFW Brandenburg) und Umgangspfleger 

05.11.2018

 

 

 

Schlüsselwörter: 

Abstoßungskräfte, Angst, Angstbindung, Anziehungskräfte, Autonomie, Beziehungsabbruch, Beziehungsstörung, Bindung, Bindungslosigkeit, Bindungsforschung, Bindungsstörung, Bindungstheorie, Bindungsfürsorge, Bindungstoleranz, Bindungsunsicherheit, Bondage, Bonding, Eltern-Kind-Bindung, Doppelbindung, Entbindung, Ent-Bindung, Exploration, gestörte Bindung, Leibeigenschaft, Loslösung, pathologische Bindung, schwache Bindung, sicher gebunden, Sicherheit, starke Bindung, unsicher gebunden, Unsicherheit

 

 

 

 

Die sich im 20. Jahrhundert entwickelnde moderne Psychologie hat sich auch dem menschlichen Bindungsverhalten zu gewandt. Parallel dazu hat die moderne Verhaltensforschung sich mit dem Bindungsverhalten von Tieren beschäftigt, so z.B. auch Konrad Lorenz.

 

Konrad Zacharias Lorenz (* 7. November 1903 in Wien; † 27. Februar 1989 in Wien) war einer der Hauptvertreter der so genannten klassischen vergleichenden Verhaltensforschung.

http://de.wikipedia.org/wiki/Konrad_Lorenz

 

 

Dass Hunde, Gänse, Wildschweine mit einem Menschen enge Bindungen eingehen können, bzw. diesen als Leitfigur annehmen, ist bekannt, die Verhaltensforschung, so etwa Konrad Lorenz hat dies genauer untersucht.

Dass es bei Säugetieren unterschiedliches Bindungsverhalten gibt, ist gut erforscht, es gibt Einzelgänger, Paare, Herdentiere, Horden und Rudel. Die Bindung zwischen Muttertier und Tierbaby ist von unterschiedlicher Qualität. Vom Kängurubaby zum Antilopenbaby, es gibt bei den verschiedenen Arten verschiedene Grade von Selbstständigkeit des Tierkindes.

 

Der Mensch gehört dagegen einer Spezies an und so sind die frühen Bindungsmuster wohl auf allen Konitinenten weitestgehend gleich, wenn auch kulturell unterschiedlich überformt. In den 50-er Jahren des 20. Jahrhunderts entwickelte der englische Arzt und Psychoanalytiker John Bowlby eine Theorie über menschliches Bindungsverhalten, die im Laufe der Zeit als sogenannte Bindungstheorie weiterentwickelt wurde.

Bowlby stellte bei einer Untersuchung fest, dass die Kinder, die während der deutschen Bombenangriffe auf London gemeinsam mit ihren Müttern in Luftschutzkellern Zuflucht fanden, insgesamt eine bessere Entwicklung genommen hatten, als die Kinder, die man als Schutzmaßnahme ohne ihre Mütter auf das Land verschickt hatte. Der Abbruch des Kontaktes zur vertrauten Bindungsperson wirkte sich problematischer aus, als der Stress, der im Zusammenhang mit dem gemeinsamen Aufsuchen der Luftschutzkeller entstand.

 

John Bowlby

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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John Bowlby (* 1907; † 1990) war ein britischer Arzt, Psychoanalytiker und Pionier der Bindungsforschung (vgl. Bindungstheorie).

Bowlby studierte zunächst Medizin und war danach entschlossen, sich für die damals neu entstehende Fachrichtung Kinderpsychiatrie ausbilden zu lassen. Bereits während seiner Studienzeit hatte er mit einer psychoanalytischen Ausbildung begonnen. Schon früh setzte er sich mit den Theorien von Melanie Klein auseinander.

Nach dem 2. Weltkrieg erhielt er relativ bald den Auftrag, eine Abteilung für Kinderpsychotherapie in der Tavistock Clinic aufzubauen. Schon damals war Bowlby überzeugt, dass reale frühkindliche Erlebnisse in der Beziehung zu den Eltern die Entwicklung eines Kindes grundlegend bestimmen können und dass nicht nur der Ödipuskomplex und seine Lösung oder das Monopol der Sexualität für die emotionale Entwicklung eines Kindes verantwortlich seien.

Im Jahre 1951 wurde die im Auftrag des WHO von John Bowlby erstellte Studie über den Zusammenhang zwischen mütterlicher Pflege und seelischer Gesundheit veröffentlicht. Sie bildete einen Beitrag für das Programm der UNO zum Wohle heimatloser Kinder.

1958 legte er in seiner Schrift The nature of the child's tie to his mother erstmals seine Überlegungen dazu vor, dass es ein biologisch angelegtes System der Bindung gibt, das für die Entwicklung der emotionalen Beziehung zwischen Mutter und Kind verantwortlich ist. Seine Überlegungen waren von seiner Bekanntschaft mit der ethologischen Forschung beeinflusst, speziell durch die Arbeiten von Konrad Lorenz und Nikolaas Tinbergen. Auch in den Arbeiten von Robert Hinde an Rhesusaffen fand er seine eigenen Beobachtungen bestätigt.

Mit seinem 1969 erschienen Buch „Bindung - Eine Analyse der Mutter-Kind-Beziehung“ begründete Bowlby die Bindungstheorie. Damit wandte sich die Forschung neben den hindernden auch den fördernden Faktoren in der Mutter-Kind-Beziehung zu.

http://de.wikipedia.org/wiki/John_Bowlby

16.10.2006

 

 

 

In der Bindungstheorie nach Bowlby werden meist drei Bindungsklassifikationen unterschieden:

 

1. Sicheres Bindungsverhalten

2. Unsicher-vermeidendes Bindungsverhalten

3. Unsicher-ambivalentes Bindungsverhalten

 

 

Hinzu kommt als Zusatzklassifikation die sogenannten desorganisierten und/oder desorientierten Bindungsanteile die innerhalb aller drei Bindungsqualitäten auftreten kann. Diese wird mitunter irreführend als Desorganisierte Bindung benannt, so dass der Eindruck entstehen kann, es handele sich hier um eine eigenständige Bindungsqualität.

 

„Desorganisierte und/oder desorientierte Bindungsanteile: Diese können innerhalb aller drei obigen Bindungsqualitäten auftreten. Das Kind zeigt dann einen kurzfristigen Zusammenbruch seiner Verhaltens- und Aufmerksamkeitsstrategie.“

Fock, Kai Uwe: "Bindung? Ja Sicher!"; In: "Pfad", 22/2001, S. 10

 

 

 

Die Bindungstheorie kann - so wie auch andere Theorien - helfen, menschliches Verhalten und Beziehungen zu erklären und damit eine gewisse Praktikabilität im Umgang mit bestimmten menschlichen Phänomenen zu erreichen. Allerdings ist wie bei allen Theorien zu beachten, dass diese nicht die Wahrheit darstellen oder die Wirklichkeit abbilden, sondern menschliche Konstrukte über die Welt sind. So kann es dann auch nicht wundern, wenn im Rahmen der Bindungstheorie Gedanken angeboten werden, die 60 Jahre nach ihrer Entstehung aufgeklärten Menschen inzwischen als hoffnungslos veraltet und insofern nicht mehr unreflektiert zitiert werden sollten, vorkommen müssen:

 

"Im Rahmen der Bindungstheorie ist die Mutter gekennzeichnet als zuverlässige und feinfühlige Sicherheitsbasis, die dem Kind Schutz gibt vor ängstigenden und bedrohlichen Ereignissen. Der Vater hingegen begleitet als vertrauter, starker und weiser Gefährte das Kind bei seinen Erkundungen und ermutigt und unterstützt es. Er ist ein interessanter Interaktionspartner, der aufregende Dinge mit dem Kind macht, er fordert es heraus, Neues zu tun, das es sich ohne seine Hilfe nicht zutrauen würde; er vermittelt Bereiche der Umwelt, die gefährlich sein könnten; er vermittelt als Lehrer und Mentor eigenes Können und Wissen."

Lothar Unzner: "Bindungstheorie und Wechselmodell"; In: "Familie, Partnerschaft, Recht"; Heft 07/2006, S. 276

 

 

Wenn ein Mann wie Lothar Unzner, Leiter der Interdisziplinären Frühförderstelle im Landkreis Erding, Recht damit haben sollte, dass solche plakativen Geschlechterzuschreibungen Inhalt der Bindungstheorie sind, dann wird es Zeit, die Bindungstheorie, die in ihren Grundzügen nun schon über fünfzig Jahre alt ist, zu erneuern. Wer Müttern und Vätern und damit auch Frauen und Männer in Geschlechterschablonen wie die oben angeführten presst, der verdient es, schnellstmöglich auf eine gute Weiterbildung zum Thema "Sex und Gender" geschickt zu werden.

 

 

Was denn nun eigentlich überhaupt eine Bindung sein soll, die bekanntlich noch niemand gesehen hat, darüber streiten die Götter und gelegentlich äußert sich auch mal ein Psychologe dazu, ohne deswegen Licht ins Dunkle zu kriegen:

 

"Unter `Bindung` versteht man ein lang andauerndes affektives Band eines Kindes zu bestimmten Personen, die nicht ohne weiteres auswechselbar sind."

Diplom-Psychologe Michaele Sobczyk, 19.02.2004, S. 12

 

 

Diese Definition von Sobczyk zeigt, dass Begriffe wie Kindeswohl, Kindeswille, Bindungen usw. Konstrukte sind, die der Auslegung bedürfen. Was heißt in diesem Fall "lang andauerndes Band"? Was ist lang? Eine Woche, ein Monat, ein Jahr. Was ist ein "Band", wie "stark" ist es? Hat ein vierjähriges Kind zu einer vernachlässigenden Mutter Bindungen? Vier Jahre dürften lang genug sein, doch wie steht es um die Stärke des "Bandes"? Was heißt "nicht ohne weiteres auswechselbar`"? In Deutschland werden jedes Jahr einige Zehntausend Väter und Mütter durch den betreuenden Elternteil "ausgewechselt", ohne dass deswegen der Staat als Wächter des Kindeswohls einschreitet. Im Gegenteil, mitunter ordnet das Familiengericht eine solche Auswechslung sogar an (Pflegschaften) oder es unterbindet den Kontakt zwischen Kind und Bindungsperson nach §1684 BGB (4). So schlimm kann es doch mit dem "Auswechseln" offenbar nicht sein, sonst würde der Staat doch etwas tun und zum Beispiel ein Ministerium zum Schutz des Kindes vor Auswechslungen einrichten oder wenigstens einen Bundesbeauftragten zum Schutz des Kindes vor Auswechslungen benennen.

 

Einige Gutachter, die man als Messfetischisten bezeichnen kann, behaupten, man könne die Stärke von "Bindungen" objektiv messen. Dabei könnten "maßgeschneiderte Tests" helfen.

Andere als Gutachter tätige Diplom-Psychologen meinen dagegen:

 

"... kann es bei der Abklärung der Bindungsqualitäten nicht vorrangig um die Feststellung gehen, zu welchem Elternteil eine Kind die `stärkeren` Bindungen entwickelt hat (wobei in der Psychologie ohnehin kein valides Messinstrument zur Erfassung der `Stärke` einer Bindung vorliegt."

Diplom-Psychologe Michele Sobczyk, 19.02.2004, S. 12

 

 

Letzterer Standpunkt dürfte realistisch sein. Wenn Gutachter behaupten sie könnten eine quantitative Messung der Bindungsstärke vornehmen, so dürfte das ähnlich realistisch sein, wie die Behauptung eines Alchimisten, er könne aus Blei Gold machen oder eines Wünschelrutengängers, er könne den geeigneteren Elternteil mittels Wünschelrutenmessung ermitteln. Wo solches parawissenschaftliches Denken an der Tagesordnung ist, sollte man an dies auch an der Haustür des Betreffenden kenntlich machen und nicht in anmaßender Weise ranschreiben Familienrichter oder Gutachter.

Dabei steht es jedem Gutachter frei, sich in seiner Freizeit der Alchimie oder der Esoterik zu widmen oder mit einer Wünschelrute über sein Gartengrundstück laufen. Doch spätestens mit Arbeitsbeginn hat der Gutachter zu dem zurückzukehren, was allgemeiner wissenschaftlicher Konsens ist.

 

Wieder andere Gutachter behaupten, die aktuelle Stärke einer Bindung, hinge als direktes Resultat der Vergangenheit nur davon ab, ob wenn ein Elternteil dem Kind im ersten Lebensjahr überwiegend als Bezugsperson zur Verfügung gestanden habe. 

 

"Die Mutter ist für die Kinder die Hauptbindungsperson, da sie ihnen im ersten Lebensjahr überwiegend als Bezugsperson zur Verfügung stand."

Diplom-Psychologin Ludwina Poll, Gutachten für Amtsgericht Bad Oeynhausen, 31.05.2006, S. 89

 

 

Wer so etwas vorträgt, hat die Bindungstheorie offenbar gar nicht verstanden, vielleicht auch im Psychologiestudium nicht an den einschlägigen Vorlesungen teilgenommen oder zeitweilig geschlafen, denn die Bindungstheorie geht davon aus, dass es auch bei zeitlich umfangreicher Anwesenheit einer Betreuungsperson zu ganz verschiedenen Bindungsausprägungen kommen kann:

 

1. Sicheres Bindungsverhalten

2. Unsicher-vermeidendes Bindungsverhalten

3. Unsicher-ambivalentes Bindungsverhalten

 

 

Ob eine Person Hauptbezugsperson war oder nicht entscheidet daher nicht automatisch ob diese Person später als Hauptbindungsperson zu identifizieren ist. Es ist durchaus möglich, dass der andere Elternteil, der zwar anfänglich zeitlich weniger involviert war, dafür aber dem Kind mehr Verlässlichkeit, Schutz und positiven Körperkontakt anbieten konnte, die spätere "Hauptbindungsperson" ist. 

 

 

 

Obwohl niemand so recht weiß, wie man eigentlich die Qualität von Bindungen bestimmten kann, fehlt es nicht an Vorträgen von Gutachtern etwas über die Bindungen des Kindes erfahren zu können. So z.B.:

 

"Auf die Bindungsqualität kann geschlossen werden durch die Erhebung der Voraussetzungen, die das Kind zum Bindungsaufbau hatte, durch Interaktionsbeobachtungen sowie durch testpsychologische Untersuchungen.

A hat auf Grund der Verfügbarkeit und der bedingungslosen Zuwendung beider Eltern Bindungen zu beiden aufgebaut. Dass sie sich problemlos von der Mutter lösen kann, deutet auf Bindungssicherheit in Bezug auf die Mutter hin. Bezüglich des Vaters sind die Verlustängste größer."

Dr. Sibylle Kurz-Kümmerle, Gutachten für Amtsgericht Königstein, 04.07.2005, S. 39

 

 

Man fragt sich, wie die Gutachterin im Nachhinein die Voraussetzungen, die das Kind in der Vergangenheit zum Bindungsaufbau hatte, verlässlich beurteilen will. Schließlich war sie ja nicht dabei und kann von der Vergangenheit in der Regel nur aus den subjektiven Erzählungen (Narrationen) der Eltern erfahren.

Dann deutet die Gutachterin die problemlose Lösung des Kindes (beim Wechsel von der Mutter zum Vater, der dem Kind in der Vergangenheit und Gegenwart als Hauptbezugsperson zur Verfügung stand und steht) als größere Bindungssicherheit, ohne zu fragen, ob es dem Kind womöglich deswegen schwerer fällt vom Vater zur Mutter zu gehen, weil es womöglich das Gefühl hat, bei der Mutter keine ausreichende (Bindungs)Sicherheit zu finden. Bleibt anzumerken, dass Frau Kurz-Kümmerle schließlich mit Verweis auf die angeblich größere Bindungssicherheit des Kindes in Bezug auf die Mutter und der angeblich fehlenden Bindungstoleranz des Vaters, dem Gericht vorschlägt, dass das Kind seinen Hauptaufenthaltsort zukünftig bei der Mutter haben soll (S. 43). Der sogenannte Kontinuitätsgedanke, der gewöhnlich hoch gehandelt wird, ist der Gutachterin dabei keine Rede wert.

 

Bei so viel Wirrwar drängt sich die Vermutung auf, die Bindungsforschung wäre nur deswegen erfunden worden, um im familiengerichtlich ausgetragenen Streit der Eltern ein neues Streitfeld zu eröffnen, zu welchen Elternteil das Kind die stärkeren Bindungen hätte. Im Krieg ist bekanntlich jedes Mittel recht und so liefern auch Bindungsforscher unfreiwillig oder freiwillig Waffen in Krisengebiete. Vernunft wird Unsinn, Wohltat Plage, so hat es schon Goethe formuliert.

 

 

Die Bindungstheorie, so wie sie oft im familiengerichtlichen Alltag präsentiert wird, krankt daran, dass sie latent unterstellt, Menschen würden nur im Säuglings- und Kleinkindalter sichere Bindungen aufbauen und diesen Bindungen käme ein exklusiver Charakter zu, der im gesamten weiteren Leben des Kindes quasi unveränderlich sein. Dies ist schon deshalb unsinnig, weil sich sowohl Kinder als auch Erwachsene aus früheren Bindungen lösen und neue aufbauen können. Deshalb ist es ja auch möglich, dass erwachsene Männer und Frauen Partnerschaften eingehen und nicht zeitlebens am Rockzipfel ihrer Mutter oder der Hose ihres Vaters klammern.

Richtig ist, dass frühe Bindungserfahrungen Lernerfahrungen sind. Lernerfahrungen sind aber nicht ein für alle Male fixiert, sondern können aufgelöst werden, bzw. durch neue Lernerfahrungen und neue Bindungsangebote kann der Mensch sich neu konstituieren. Dies kann im Einzellfall sehr schwierig sein oder sich sogar als praktisch unmöglich darstellen, so z.B. bei schwer traumatisierten Kindern (Verwahrlosung, Vernachlässigung, chronische Gewalterfahrungen, etc.). Dies ändert aber nichts daran, dass Veränderungen auch hinsichtlich der Bindungserfahrungen immer möglich sind. Wäre das nicht so, wäre Psychotherapie als eine konzentrierte und fachliche Lernsituation in weiten Teilen völlig nutzlos und man könnte sich Millionen von Euro sparen, die jährlich von den Krankenkassen, anderen Leistungsträgern oder von privater Seite für psychotherapeutische Leistungen bezahlt werden.

 

 

 

 

 

Gute Bindung - schlechte Bindung

Die Bindungsforschung nach Bowlby ist psychoanalytisch monadisch, bzw. dyadisch geprägt. Systemische Ansätze der sich erst in den 60-Jahren entwickelnden Systemtheorie sind in der ursprünglichen Bindungstheorie kaum eingeflossen, bzw. bleiben in der heutigen psychoanalytischen Gemeinde auf Grund der dort herrschenden Phobie vor systemtheoretischen oder gar konstruktivistischen Ansätzen weitgehend unberücksichtigt. 

So kommt es, dass bei der überwiegend konservativ-psychologisch ausgerichteten Gutachtergilde, Bindungen weitestgehend ohne die Beachtung des Kontextes, also der Einbettung in das familiäre und soziale System betrachtet werden. So heißt es dann oft in entsprechend ausgerichteten Gutachten, die Bindung zwischen dem Elternteil X und dem Kind A wäre stärker als die Bindung zwischen Elternteil Y und dem Kind und deshalb solle das Familiengericht seine Entscheidung zugunsten des Elternteiles treffen, bei dem die stärkere Eltern-Kind-Bindung festgestellt worden sei. 

Selbst wenn man unterstellen würde, dass der Gutachter die Bindungsstärke real erfasst hätte - was in den meisten Fällen allerdings eher eine Behauptung, nicht aber exakte Wissenschaft ist - hieße dass noch lange nicht, dass die Entscheidung des Gerichtes für die stärker ausgeprägte Eltern-Kind-Bindung auch die dem Wohl des Kindes am besten dienende Entscheidung wäre. Für das Wohl des Kindes ist es nämlich von Bedeutung, welche Qualität die jeweilige Bindung hat. Man braucht nur einmal an die Bindung zwischen Adolf Hitler und seiner zahlreichen und oft fanatischen Anhängerschaft denken, die "dem Führer" treu in den Untergang folgten und dabei Millionen anderen Menschen mit in den Tod rissen.

Adolf Hitler soll auch einer sehr enge Bindung zu seiner Mutter gehabt haben, ohne dass deswegen heute ein vernünftiger Mensch auf die Idee käme, dies hätte sich positiv auf seine Entwicklung ausgewirkt.

 

"In inniger Liebe hing er an seiner Mutter, jede ihrer Bewegungen beobachtend, um rasch ihr kleine Hilfeleistungen angedeihen lassen zu können. Sein sonst traurig in die Ferne blickendes Auge hellte sich auf, wenn die Mutter sich schmerzfrei fühlte. Am 23. Dezember 1907, einen Tag vor Heiligabend, läßt Hitler seine Mutter auf dem Friedhof in Leonding neben seinem Vater bestatten. Bloch erinnert sich: Ich habe in meiner beinahe 40jährigen ärztlichen Tätigkeit nie einen jungen Menschen so schmerzgebrochen und leiderfüllt gesehen, wie es der junge Adolf Hitler gewesen ist." 

aus "Adolf Hitler", von Werner Maser, Bechtle-Verlag 1971

 

 

Starke Bindungen - so wie sie wohl zwischen Adolf Hitler und seiner Mutter Klara Hitler, geborene Pölzl bestanden - sind per se keine dem Kindeswohl förderlichen Bindungen, es sei denn man definiert, so wie im nationalsozialistischen Deutschland, dass das Kindeswohl darin bestände kleine Tyrannen zu erziehen.

 

In dem Fall der drei mit  ihrer Mutter auf einem Feld erfrorenen Mädchen, könnte eine pathologisch überstarke Bindung zum Tod der Mädchen beigetragen haben.

 

 

Erfroren - Mutter und drei Kinder lagen tot im Schnee

Von CH 4. März 2005

Polizei findet die Leichen aneinandergeschmiegt auf einem Feld - Religiöser Hintergrund vermutet

Die Polizei hat am Mittwoch auf einem Feld zwischen den Orten Pegau und Groitzsch, 25 Kilometer südlich von Leipzig, die Leichen einer 38jährigen Mutter und ihrer drei Kinder entdeckt. Laut Obduktionsergebnis vom Donnerstag sind sie erfroren. Die Körper der Mutter und der vier, acht und zehn Jahre alten Mädchen lagen, eng aneinandergeschmiegt, in einer Senke eines verschneiten Feldes. Nach ihnen war seit Dienstagabend mit Hochdruck gesucht worden. Hinweise auf ein Verbrechen fand die Polizei nicht.

Die Mutter und die Kinder waren in der Nacht zum Mittwoch vom Ehemann als vermißt gemeldet worden. Zuvor hatte der 40jährige, der als Verwaltungschef der Helios-Klinik in Borna tätig ist, erfolglos nach seiner Familie gesucht. Ein Großaufgebot der Polizei war im Einsatz. Der entscheidende Hinweis kam von einem Spaziergänger, sagte ein Polizeisprecher. Am Tag nach der Entdeckung der vier Toten lagen die Hintergründe für das Unglück noch im Dunkeln. Es gebe keine Hinweise auf äußere Gewalteinwirkung, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Leipzig, Guido Lunkeit. Die toxikologische Untersuchung soll nun klären, ob Medikamente oder andere Substanzen eingenommen wurden.

Der Familienvater sei noch nicht vernehmungsfähig. "Bei den Leichen wurden zwei Bibeln gefunden, und es fragt sich, ob das Ganze einen religiösen Hintergrund haben könnte", sagte Oberstaatsanwalt Norbert Röger.

Die Familie war vor vier Jahren von Baden-Württemberg nach Sachsen gezogen. Aus dem Umkreis der Familie war zu erfahren, daß die Mutter, die sich im Kirchenvorstand ihres Heimatortes engagierte, streng religiös war.

Am Dienstag wollte sie dem Vernehmen nach mit ihren Kindern dem Bürgermeister einen Besuch abstatten, um mit ihm wie so oft, über kirchliche Belange zu sprechen. Doch dieser hatte keine Zeit. Der Heimweg führte Mutter und Töchter durch ein Wäldchen, das Pfarrholz, sowie die Elsterauen. Dort legte die Mutter ihre Kinder in einer Senke in den Schnee und sich selbst dazu. Warum alle vier keine warmen Jacken trugen, ist nur eines der Rätsel, die der Fall aufgibt.

www.welt.de/print-welt/article556159/Erfroren_Mutter_und_drei_Kinder_lagen_tot_im_Schnee.html

 

 

 

MYSTERIÖSES FAMILIENDRAMA

"Wie die Küken der Henne gefolgt"

Der Tod der 38-jährigen Ulrike B. und ihrer drei Töchter auf einem Feld bei Leipzig wird immer rätselhafter. Laut Staatsanwaltschaft wurden keine Drogen oder Schlafmittel im Blut der Opfer gefunden. Jetzt vermuten Experten, die Mädchen könnten der Mutter freiwillig in die Kälte gefolgt und dort erfroren sein.

Halle - Wie die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der toxikologischen Untersuchung mitteilte, wurden im Blut der Toten keine Spuren von Schlafmitteln, Giften oder Drogen entdeckt. Der Rechtsmediziner Werner Kuchheuser von der Magdeburger Otto-von-Guericke-Universität sagte der "Mitteldeutschen Zeitung", den Mädchen könnte ein so genannter Schutzreflex zum Verhängnis geworden sein.

Demnach seien die für das frostige Winterwetter nur leicht bekleideten Mädchen ihrer Mutter freiwillig auf das verschneite Feld gefolgt, wo die vier eng umschlungenen Leichen vor fünf Tagen entdeckt worden waren, vermutet der Arzt. Ihn würde es nicht verblüffen, wenn Sophia, 10, Charlotte, 8, und Franziska, 3, ihrer Mutter hinterhergelaufen wären "wie die Küken der Henne", so Kuchheuser. Wenn Ulrike B. aber aufgrund psychischer Probleme ihre Steuerungsfähigkeit verloren habe, könne das blinde Vertrauen der Kinder in ihre Mutter tödliche Konsequenzen gehabt haben.

Hinweise darauf, dass B. unter Wahnvorstellungen litt, hätten sich am Wochenende weiter verdichtet, schreibt die Zeitung. Mehrere Zeugen hätten der Kripo berichtet, die 38-Jährige sei kurz vor dem Tod verwirrt mit ihren Kindern durch den Ort gelaufen. Zuletzt habe sich die Frau immer stärker in das Studium der Heiligen Schrift vertieft. Neben den übereinander liegenden Leichen der Frau und ihrer Töchter waren zwei Bibeln gefunden worden.

07. März 2005

www.spiegel.de/panorama/0,1518,345093,00.html

 

 

 

 

Da es keine pers se positiven Bindungen gibt, muss man um zu beurteilen was dem Wohl des Kindes förderliche Bindungen und was entwicklungsgefährdende Bindungen sind, genauer hinschauen und definieren, welche Entwicklungsbedingungen und -ziele man als erstrebenswert ansieht und welche nicht.

 

Vergleiche hierzu: 

Sigrid Chamberlain: Adolf Hitler, die deutsche Mutter und ihr erstes Kind - über zwei NS-Erziehungsbücher; Psychosozial-Verlag, 1997 

Volker Elis Pilgrim: Muttersöhne; Rowohlt, 1996 

Erich Schaake: Hitlers Frauen; Econ Ullstein List Verlag, 2000

 

 

 

 

 

Bindung als Rückversicherung in einem schwierigen "Organismus/Umwelt-Feld"

Der Begriff der Bindung kann nur in einem dialektischen Sinne sinnvoll verstanden werden. Bindung ist kein Selbstzweck, sondern diente evolutionär dem Überleben der Art und individuell dem Überleben und der Entwicklung des Individuums.

Bindung bedeutet Rückversicherung in einem schwierigen "Organismus/Umwelt-Feld" 

 

vergleiche hierzu: 

Frederick S. Perls; Ralph F. Hefferline; Paul Goodman: Gestalttherapie Grundlagen. dtv, 1979, (amerikanische Originalausgabe 1951)

 

 

Wäre das "Organismus/Umwelt-Feld" nicht relativ schwierig, bedürfte es auch keiner Bindung. Doch wie es Goethe schon so treffend im Faust sagte: Vernunft wird Unsinn, Wohltat Plage.

 

 

 

EPHISTOPHELES:

Ich kann es Euch so sehr nicht übel nehmen,

Ich weiß, wie es um diese Lehre steht.

Es erben sich Gesetz' und Rechte

Wie eine ew'ge Krankheit fort;

Sie schleppen von Geschlecht sich zum Geschlechte,

Und rücken sacht von Ort zu Ort.

Vernunft wird Unsinn, Wohltat Plage;

Weh dir, daß du ein Enkel bist!

Vom Rechte, das mit uns geboren ist,

Von dem ist, leider! nie die Frage.

 

 

 

Was gestern noch sinnvolles Bindungsverhalten war, kann morgen schon zur Behinderung oder zum Auslöser gewalttätiger Auseinandersetzungen werden. 

 

 

vergleiche hierzu: 

Franziska Lamott, Friedemann Pfäfflin: "Bindungsrepräsentationen von Frauen, die getötet haben. Ergebnisse der Untersuchung `Trauma, Beziehung, Tat`"; In: "Monatschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform", 2001, Heft 1, S. 10-24

Jochen Stork; Anna-Luise Thaler: Gibt es einen Weg aus der psychotischen Verklebung mit der Mutter? Die Geschichte einer Pseudodebilität.; In: "Kinderanalyse", 2/1996, S. 216-229

Achim Schröder: Die begrenzte Reichweite der Bindungstheorie für Jugendarbeit und Jugendhilfe; In: Neue Praxis; 2/2002, S. 189-198

 

 

 

 

Die Double-Bind Theorie vertritt den Standpunkt, dass Schizophrenie auch eine Folge ungelöster und verschleierter Bindungswünsche ist.

So können denn Vorfälle wie der folgende kaum verwundern:

 

 

Familiendrama in Rathenow

19-Jähriger erdrosselte offenbar seine Mutter - mutmaßlicher Täter im Auto auf der Flucht

Katrin Bischoff

RATHENOW. Das Wohnhaus in der Mühlenstraße sieht frisch saniert aus. Die Fassade leuchtet in freundlichem Ocker. Das Haus liegt auf der Altstadtinsel. Eine schöne und ruhige Wohngegend in Rathenow (Havelland), könnte man meinen. Wären da nicht die Polizeiwagen, die vor dem Eingang des Dreigeschossers stehen. In einer der Wohnungen in der obersten Etage hat sich am Dienstagnachmittag offenbar eine Familientragödie zugetragen. Dabei kam eine 45-jährige Frau ums Leben. Unbestätigten Angaben zufolge wurde Ina N. erdrosselt. Auch mehrere Platzwunden am Kopf sollen die Ermittler festgestellt haben.

"Wir gehen von einem Tötungsverbrechen aus. Davon zeugen die äußeren Umstände", sagte gestern Tom Köpping, der Sprecher der zuständigen Potsdamer Staatsanwaltschaft. Der Ehemann der Getöteten habe das Opfer am frühen Dienstagabend in der gemeinsamen Wohnung gefunden und die Polizei alarmiert. Man ermittele in alle Richtungen. Mehr wollte Köpping aus ermittlungstaktischen Gründen nicht sagen.

Suche nach silbergrauem BMW

Wie aus Ermittlerkreisen zu erfahren war, steht der 19-jährige Sohn des Ehepaars unter dringendem Tatverdacht, seine Mutter getötet zu haben. Ein Nachbar der Familie hörte offenbar Streit in der Wohnung. Er informierte den Ehemann, der sich noch auf dem Wochenendgrundstück aufgehalten haben soll. Der Ehemann war es auch, der die Polizei alarmierte, nachdem er seine tote Frau entdeckt hatte. Er kam mit einem Schock ins Krankenhaus. Von seinem Sohn Matthias, dem mutmaßlichen Täter, fehlte jede Spur.

Der Ermittlungen ergaben, dass der junge Mann nach der Tat mit einem Fahrzeug die Flucht ergriffen hat. Die Polizei fahndet seitdem bundesweit nach einem silbergrauen BMW 318i der Familie. Der Wagen besitzt kein Kennzeichen. Er ist stillgelegt. Warum Matthias N. seine Mutter umgebracht hat, ist noch völlig unklar. Der junge Mann soll der Polizei bereits wegen verschiedener Straftaten bekannt sein. Die Staatsanwaltschaft wollte das gestern nicht bestätigen.

Der 19-Jährige hinterließ auf einer Videoplattform im Internet einen "Abschiedsbrief", der die Tat nicht erklärbar macht. Denn in dem Video habe Matthias N. keinerlei Bezug auf den gewaltsamen Tod seiner Mutter genommen, hieß es aus Ermittlerkreisen. Vielmehr habe sich der junge Mann als Versager dargestellt und seinen eigenen Tod angekündigt.

In der Vergangenheit sorgten in Brandenburg immer wieder Familientragödien für Schlagzeilen. Im Herbst des vergangenen Jahres betäubte eine 48-jährige Frau aus Berlin-Altglienicke ihre drei Kinder mit Schlaftabletten. Dann schlich sich die offenbar psychisch kranke Frau mit ihren Kindern in der Nacht aus der Wohnung, ohne dass ihr Ehemann etwas bemerkte, und fuhr mit dem Auto nach Schönefeld. Kurz hinter der Berliner Stadtgrenze steckte sie den Pkw in Brand. Die Frau und ihre sechs, zehn und elf Jahre alten Kinder verbrannten.

Bei einem Ehedrama in Brieselang (Havelland) tötete ein 62-jährige Mann zunächst seine ein Jahr jüngere Ehefrau und dann sich selbst. Hintergrund der Tat war offenbar die Trennungsabsicht der 61-jährigen Frau.

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Karte: Rathenow liegt westlich von Berlin. Die Stadt im Havelland hat rund 26 000 Einwohner. Bekannt ist Rathenow als Stadt der Optik.

Foto: In diesem Haus in der Mühlenstraße in Rathenow wurde die Leiche der 45-jährigen Ina N. entdeckt.

08.04.2010

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2010/0408/brandenburg/0055/index.html

 

 

So wird dann klar, dass Bindung immer in Verbindung mit Exploration und Autonomie verstanden werden muss, damit es nicht zu Stagnation und Verfall kommt. 

 

 

 

 

 

Ent-Bindung

Über das Thema Bindung zu sprechen, heißt auch das Thema Entbindung zu beleuchten. Die erste Ent-Bindung die jeder Mensch erlebt ist die physische Abnabelung von der Mutter.

Frühgeburten und Spätgeburten kann man so als zu frühe oder als zu späte Ent-Bindungen betrachten. Bei der Frühgeburt wird das ungeborene Kind zu früh ausgestoßen - spirituell könnte man auch sagen, das Kind löst sich zu früh von der Mutter. Das Kind, das zu spät geboren wird - oder gar per Kaiserschnitt "geholt" wird, wird von der Mutter nicht ent-bunden, sondern ge-bunden. Die Mutter will das Kind "ganz" für sich behalten oder umgekehrt, das Kind will die Mutter nicht verlassen. Mütter die ihr Kind nicht mit einer Geburt ent-binden wollen, zeigen auch später oft stark überfürsorgliches bis übergriffiges Verhalten gegenüber dem Kin und versuchen, das Kind in einer Abhängigkeit zu halten und eigenen Schritten des Kindes mit Misstrauen und gegenläufigen Strategien zu begegnen. 

Ist das Kind geboren, steht entwicklungspsychologisch auch dessen psychische Ent-Bindung von der Mutter an. In der Zeit der Schwangerschaft ist das ungeborene Kind Teil der Mutter, wenn auch nicht identisch mit ihr.

In dem die Mutter das Gefühl hat, das Kind sei Teil von ihr, identifiziert sie sich im besten Fall positiv mit dem ungeborenen Kind und kann ihm so die körperliche und emotionale Fürsorge gegen, die das ungeborene Kind für eine gute Entwicklung braucht. Nicht selten kommt es zu (meist unbewussten) aggressiven Handlungen der Mutter gegen das ungeborene Kind, die sich z.B. in Form einer Gestose (schwangerschaftsinduzierter Hochdruck, Schwangerschaftstoxikose) manifestieren kann. Diese ist bei ca. 10 Prozent aller Schwangerschaften feststellbar. 

Das Körpererleben der Frau bewirkt auch nach der Geburt das anhaltende Gefühl, einer Identität mit dem Kind. Evolutionsbiologisch macht das Sinn, denn das Menschenkind ist ein Nesthocker und bedarf im Gegensatz zu anderen Säugetieren noch längere Zeit mütterlicher oder elterlicher Pflege. Würde die Mutter das Kind mit der physischen Geburt auch psychisch vollständig ent-binden, so wäre das Kind in Lebensgefahr (Deprivation).

Mit der körperlichen Geburt des Kindes beginnt dieses von sich aus - und im besten Fall von der Mutter gefördert - einen jahrelang dauernden Prozess der Individuation, in dem sich das Kind der Welt und den anderen Menschen zuwendet und in dem es zunehmend unabhängiger von der Mutter wird. Hier ist im europäischen Kulturkreis die besondere Bedeutung des Vaters zu sehen, der im besten Fall das Kind (und die Mutter) bei der Loslösung unterstützt (Triangulierung). Fehlt dieses Unterstützung und dies kommt in unserem Kulturraum sehr oft vor, kann das Folge aber auch Ursache einer pathologischen Mutter-Kind Bindung sein (Symbiose). 

Die genetisch vorprogrammierte Individuation des Kindes kann bei der Mutter verschiedene Ängste auslösen - schließlich verliert sie damit einen Teil von sich selbst - und als Reaktion darauf, kann es zu verschiedenen abwehrenden Reaktionen von Seiten der Mutter - aber auch des mit ihr in symbiotischer Verklebung seienden Kindes kommen.

Die Individuation des Kindes kann nur gelingen, wenn die Mutter das Kind und das Kind die Mutter loslassen kann. Liegen bei Mutter und Kind neurotische oder gar pathologische Störungen vor, so wird der Prozess der psychischen Abnabelung behindert oder verhindert.

 

Vergleiche hierzu: 

Jochen Stork; Anna-Luise Thaler: Gibt es einen Weg aus der psychotischen Verklebung mit der Mutter? Die Geschichte einer Pseudodebilität.; In: "Kinderanalyse", 2/1996, S. 216-229

Achim Schröder: Die begrenzte Reichweite der Bindungstheorie für Jugendarbeit und Jugendhilfe; In: Neue Praxis; 2/2002, S. 189-198

 

 

Eine misslingende Individuation des Kindes kann auch durch den Vater mitbedingt sein, sei es dass er sich selbst aus dem Kontakt zum Kind zurückgezogen hat oder sei es, dass er das Kind durch sein Verhalten (Gewalt, Drogenkonsumtion, etc.) in der Entwicklung hemmt. 

 

Vergleiche hierzu: 

Manfred Laucht: "Die Rolle der Väter in der Entwicklungspsychopathologie", In: "Zeitschrift für Klinische Psychologie und Psychotherapie", 32 (3), 235-242, Hogrefe-Verlag Göttingen 2003

 

 

So oder so, kann es schließlich dazu kommen, dass das Kind zwar volljährig ist, psychisch aber ein Muttersohn oder eine Muttertochter ist, mit all den in der Vergangenheit und auch heute negativen Ergebnissen für das Kind und die Gesellschaft.

 

Vergleiche hierzu: 

Volker Elis Pilgrim: "Muttersöhne"; Rowohlt, 1996 

Volker Elis Pilgrim: "Du kannst mich ruhig Frau Hitler nennen. Frauen als Schmuck und Tarnung der NS-Herrschaft", Rowohlt 1994

 

 

 

Beispiel 1

Auch in Familien in denen aus der Sicht des Kindes dysfunktionale Strukturen vorherrschen, bauen Kinder Bindungen zu den Bezugspersonen (Eltern) auf. Ein "sicheres Bindungsverhalten" wird hier nicht anzutreffen sein, statt dessen wird man nach der Modellbildung der psychoanalytisch geprägten Bindungsforschung "unsicher-vermeidendes" und "unsicher-ambivalentes Bindungsverhalten" antreffen, das wie schon eingangs dargelegt, durch "desorganisierte und/oder desorientierte Bindungsanteile" ergänzt wird. 

Werden dem Jugendamt Familien bekannt, in denen Schwierigkeiten auftreten, die auf eine Kindeswohlgefährdung hindeuten, so kommt es nicht selten vor, dass das Jugendamt beim Familiengericht auf eine Herausnahme des Kindes aus dem Elternhaus drängt. Das Gericht setzt in solchen Fällen regelmäßig einen Gutachter ein, der sich entweder der Auffassung des Jugendamtes nach Herausnahme des Kindes anschließt oder eine vom Jugendamt abweichende eigene Wertung abgibt. 

In einem Fall am Amtsgericht Osnabrück beauftragt die zuständige Richterin die Heilpraktikerin (Psychotherapie) Theda Bekker mit der Erstellung eines Gutachtens zu der Beweisfrage:

 

"1. Welche Förderung bedarf A (Tochter - Anmerkung Peter Thiel)

2. Ist die Kindesmutter in der Lage, die Erziehung und Förderung von A ausreichend sicher zu stellen?

3. Sind weitere Hilfsmaßnahmen insbesondere seitens des Jugendamtes sind erforderlich?

Mit der Erstellung des Gutachtens wird Frau Theda Bekker, Praxis für Gerichtspsychologie, beauftragt.

Meyer

Richterin am Amtsgericht"

 

 

 

Die als Gutachterin beauftragte Theda Bekker antwortet darauf in ihrem "Familienpsychologische Gutachten" vom 28.03.2007:

 

"1. Eine gedeihliche Entwicklung und Förderung des Kindes A ist aus psychologischer Sicht bei der Kindesmutter nicht gegeben, da sie das Kind auf Grund ihrer bestehenden Persönlichkeitsstörung (abhängige Persönlichkeitsstörung) nicht in einem Reifegefälle von einem Erwachsenen zu einem Kind anleiten, fördern und erziehen kann. Der Förderbedarf, der sich für A aus der Erziehungsunfähigkeit der Kindesmutter ergibt, bedeutet konkret, dass A in einer Pflegefamilie auf Dauer untergebracht werden sollte. ...

 

2. Die Kindesmutter ist nicht in der Lage, die Erziehung und Förderung von A sicherzustellen. Somit ist ein Verbleib im Haushalt der Kindesmutter aus psychologischen Gesichtspunkten nicht zu befürworten. Infolge dessen wird empfohlen, das Sorgerecht ganz zu entziehen und auf einen Amtsvormund zu übertragen, da die Kindesmutter aus psychologischer Sicht als nicht erziehungsfähig einzustufen ist und nicht zu erwarten ist, dass dieses in absehbarer Zeit der Fall sein wird.

 

3. Bezüglich Hilfsmaßnahmen des Jugendamtes ist hier folgendes zu bedenken: 

Selbst wenn die Kindesmutter erfolgreich über längere Zeit abstinent bleiben könnte und mindestens ein Jahr bewiesen hätte, dass sie abstinent bleiben kann, wäre sie weiterhin auf Grund der bestehenden Persönlichkeitsstörungen und der daraus resultierenden massiven Kindeswohlgefährdung als nicht erziehungsfähig einzustufen. Zusätzlich wäre sie auf Grund ihrer Charakterstruktur nicht in der Lage, sich von alkoholkranken, mitunter gewalttätigen völlig desolaten Sozialpartnern fern zu halten.

Auf Grund er abhängigen Persönlichkeitsstörung und der hinzukommenden emotional instabilen Persönlichkeitsstörung ist die Kindesmutter nicht in der Lage, ihr Kind vor diesen schädigenden Einflüssen zu schützen und A entsprechend dem Reifegefälle von einem Erwachsenen zu einem Kind anleiten und erziehen zu können.

...

A zeigt jetzt bereits im ... Heim, dass sie psychosoziale Elternschaft sucht und wünscht. Sie sollte deshalb möglichst bald in eine adäquate Pflegefamilie auf Dauer vermittelt werden.

...

Besuchskontakte zur Kindesmutter sollten nur nach ausreichender Festigung des Kindes und unter Abstinenz der Kindesmutter stattfinden, wenn das (knapp dreijährige - Anmerkung Peter Thiel) Kind Besuchskontakte der Kindesmutter wünscht, ...

Jedoch sollte im Vorfeld geklärt werden, ob die Kindesmutter sich konstruktiv zur Unterbringung des Kindes einstellen kann, da sonst hier Besuchskontakte nicht zu befürworten wären." 

Heilpraktikerin (Psychotherapie) Theda Bekker, Gutachten vom 25.03.2007 für Amtsgericht Osnabrück, S. 112-115

 

 

 

Mit Beschluss vom 19.06.2007 entzieht die zuständige Richterin den Eltern das Sorgerecht für ihre knapp dreijährige Tochter unter ausdrücklicher Bezugnahme auf das Gutachten der Heilpraktikerin (Psychotherapie) Theda Bekker:

 

"Die Sachverständige kommt in ihrem überzeugenden Gutachten zum Ergebnis, dass die Kindesmutter auf Grund einer Persönlichkeitsstörung nicht in der Lage ist, für A. zu sorgen. Der Sachverständige hat festgestellt, dass A keine exklusive Bindungsperson hat."

 

Rechtschreibfehler "der Sachverständige" so im Original.

 

Weiter trägt die Richterin völlig gegensätzlich vor: 

 

"Zwar habe das Kind eine gute Beziehung zur Kindesmutter."

 

 

um dann völlig isoliert und ohne nähere Angaben vorzutragen: 

 

"Es habe jedoch auch eine Beziehung zu völlig Fremden."

 

 

Und schließlich:

 

"Auf Grund der hohen Eigenproblematik des Kindes, die einer speziellen Hilfe bedarf, ist es erforderlich, das Kind in einer geeigneten Pflegefamilie fremd unterzubringen.

 

 

Kein Wort der Richterin, zu der Möglichkeit, eine ambulante Familienhilfe einschließlich der Einrichtung einer Ergänzungspflegschaft zu installieren, die dazu beitragen könnte, eine dauerhafte Herausnahme des Kindes aus dem mütterlichen Haushalt zu vermeiden. 

 

§ 1666 BGB (Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls)

(1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen durch mißbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge, durch Vernachlässigung des Kindes, durch unverschuldetes Versagen der Eltern oder durch das Verhalten eines Dritten gefährdet, so hat das Familiengericht, wenn die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden, die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

(2)... (3)... (4)...

 

 

 

Die Erörterung einer solchen Möglichkeit wäre nach § 1666 BGB angebracht gewesen. Statt dessen wird beiden Eltern das Sorgerecht entzogen "und dem Jugendamt der Stadt Osnabrück als Vormund übertragen".

Die Mutter versucht in der Folge mittels einer Beschwerde vom 24.07.2007 beim Oberlandesgericht Oldenburg die Aufhebung des Sorgerechtsentzuges zu erreichen, erfolglos. Der 11. Zivilsenat - 3. Senat für Familiensachen des Oberlandesgericht Oldenburg lehnt mit Beschluss vom 08.08.2007 die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ab und gibt damit zu erkennen, dass er dem Antrag der Mutter keine Erfolgsaussicht einräumt. 

Die Mutter hält trotz der fehlenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe ihre Beschwerde aufrecht, den das Oberlandesgericht mit Datum vom 31.08.2007 abweist. Pikant dabei, der zuständige Familiensenat mit den Richtern Hartlage-Stewes, Fiedelak und Wachtendorf, betitelt seinen Beschluss mit "In der Familiensache" betreffend den Umgang", obwohl es sich gar nicht um eine Umgangssache, sondern eine Sorgerechtssache handelt. 

Zudem betitelt der 3. Familiensenat die als Gutachterin beauftragte Heilpraktikerin (Psychotherapie) als "Diplom-Psychologin (Beschluss S. 3). Man kann den Eindruck gewinnen, der Senat hätte die Beschwerde der Mutter und das Gutachten gar nicht gelesen oder nicht verstanden, was über die Rechtssicherheit im Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg  wenig gutes aussagen würde.

 

Die zuständigen Mitarbeiterinnen im Jugendamt dürften spätestens seit diesem Zeitpunkt "Rechtsicherheit" erlangt haben, um das Kind auf Dauer in einer Pflegfamilie zu "integrieren". 

Am 28.01.2008 stellt Frau Kunert vom Adoptions- und Pflegekinderdienst im Fachbereich für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Osnabrück im Protokoll des Hilfeplangesprächs fest:

 

"...

Welche Ziele sollen erreicht werden?

- Die Integration von A in ihr neues Lebensfeld soll forciert werden. Sie soll Vertrauen in ihre jetzige Lebenssituation entwickeln. 

- Eine intensive Eltern-Kind-Bindung zwischen A und den Pflegeeltern ist das absolut vorrangige Ziel.

- Ebenso soll eine geschwisterliche Beziehung zu B (Sohn der Pflegeeltern - Anmerkung P. Thiel) entstehen.

..."

 

 

Als vorrangiges Ziel der Jugendhilfemaßnahme "Fremdunterbringung bei Pflegeeltern" wird nicht etwa die Förderung des Kindeswohles angegeben, sondern "

 

"- Eine intensive Eltern-Kind-Bindung zwischen A und den Pflegeeltern ist das absolut vorrangige Ziel."

 

 

Man kann den Eindruck gewinnen, es geht der zuständigen Jugendamtsmitarbeiterin Frau Kunert ganz im Stil der autoritären 60-er Jahre um Bindungsaufbau auf Kommando. Das Kind soll Vertrauen entwickeln und es soll eine "geschwisterliche Beziehung" zum Sohn der Pflegeeltern entstehen. Fehlt bloß noch, dass Frau Kunert schreibt, das Kind soll glücklich sein und wenn es nicht glücklich werden will, dann wird behördlicherseits nachgeholfen.

 

Im Hilfeplanprotokoll vom 28.01.2008 kritisiert Frau Kunert die "Herkunftseltern" und weist sie damit darauf hin, wer hier das Sagen hat:

 

"Herr und Frau X haben trotz einvernehmlicher Absprachen zur Besuchskontaktregelung mit dem APD einen Anwalt eingeschaltet, um intensive Besuchskontakte einzufordern. Die hierdurch deutlich gewordenen Vorstellungen und Haltungen auf Seiten der leiblichen Eltern sind sicherlich nicht mit dem Wohl A`s zu vereinbaren. Sie berücksichtigen weder A`s besondere Schutzbedürftigkeit als Kind mit traumatischen Erfahrungen noch die Erziehungsunfähigkeit der Mutter, bzw. die Einschränkungen des Kindesvaters." (S. 4)

 

 

Zu der Behauptung von Frau Kunert es hätte eine einvernehmliche Absprache zur Besuchskontaktregelung gegeben: 

 

"Herr und Frau X haben trotz einvernehmlicher Absprachen zur Besuchskontaktregelung ..."

 

 

erklärt die Mutter: 

 

"Es gab keine. Im Vorgespräch hatte Frau Kunert kurz angesprochen, wie Kontakte nach ihrer Meinung wohl aussehen könnten."

E-Mail vom 21.02.2008

 

 

Da fragt man sich dann schon, wer von den beiden womöglich lügt. Wie wir wissen lügt im Amt grundsätzlich niemand, denn das könnte zu einem Disziplinarverfahren führen. Lügen tun immer nur die Bürgerinnen und Bürger. Deshalb gilt bekanntlich auch die eiserne Regel im Amt: Glaube niemals einem Bürger / einer Bürgerin, denn es könnte sein, dass diese lügen.

 

 

 

 

 

 

"Bindungsproblematiken" bei der Bevölkerung der DDR

 

"Drittens ist wissenschaftlich belegt - und selbst für den Laien durchaus nachvollziehbar, dass Menschen, die in autokratischen, absolutistischen, bzw. diktatorischen Verhältnissen (und dies war streng genommen bei der Bevölkerung der DDR seit 1933 der Fall) aufwachsen müssen, sehr häufig nicht nur mit erheblichen Bindungsproblematiken belastet, sondern deutlich stärker gefährdet sind, an psychischen Leiden zu erkranken. Es ist dabei völlig gleich, um welche Bevölkerungsart (schwarz, weiß, rot, Europäer, Afrikaner, Russen, reich oder arm etc.) es sich handelt. D.h.: Wäre z.B. die westdeutsche Bevölkerung über Jahrzehnte in einem derart autoritären Umfeld aufgewachsen, hätte dies sehr ähnliche Auswirkungen auf die Bevölkerung als Ganzes und auf die Kinder im Besonderen gehabt."

Prof. Dr. Dr. habil. Thomas Schott, Stellungnahme vom 24.01.2013 zum Antrag auf Ablehnung des Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangenheit, S. 4.5 an das Amtsgericht Auerbach - 1 F 346/12 - Frau Morgner.

 

 

Wussten Sie schon, dass Europäer, Afrikaner, Russen eine "Bevölkerungsart" sind? Die "Bevölkerung der DDR" vermutlich auch, noch dazu eine Bevölkerungsart, die "sehr häufig nicht nur mit erheblichen Bindungsproblematiken belastet, sondern deutlich stärker gefährdet sind, an psychischen Leiden zu erkranken."

Ja, da muss man schon mindestens zwei Doktortitel haben und in der Musterdemokratie Bundesrepublik Deutschland sozialisiert worden sein, um das erkennen zu können. Einfache DDR-Bürger werden das auf Grund ihrer Sozialisierungsdefizite und Bindungsproblematiken in der Regel nicht erkennen können.

Einige Fragen indes bleiben, was hat die im im Mündungsgebiet des Flusses Kongo lebende ethnische Gruppe der Bakongo mit den Tuareg, ein zu den Berbern zählendes Volk in Afrika zu tun? Wohl grad so viel wie Prof. Dr. Dr. habil. Thomas Schott ("Hochschullehrer Universität Bayreuth / FU Bozen") mit dem Blödelbarden Otto Waalkes.

 

Die Bakongo, auch Eigentliche Kongo oder Kongo, Sg. Mukongo, Sprache Kikongo, sind eine ethnische Gruppe im Mündungsgebiet des Flusses Kongo, vor allem in der DR Kongo (Kongo-Kinshasa), der Republik Kongo (Kongo-Brazzaville) und den angrenzenden Gebieten Angolas (Provinz Zaire einschließlich Cabinda) und Gabuns.[1]

http://de.wikipedia.org/wiki/Bakongo

 

Die Tuareg (Sg.: Targi; zu dieser Eigenbezeichnung siehe Abschnitt Etymologie) sind ein zu den Berbern zählendes Volk in Afrika, dessen Siedlungsgebiet sich über die Wüste Sahara und den Sahel erstreckt. Von den Tuareg werden neben ihrer eigenen Sprache mehrere Verkehrssprachen gesprochen, von Songhai über Arabisch und Hassania bis Französisch; ihre Schrift ist das Tifinagh. Sie leben seit Jahrhunderten nomadisch im Gebiet der heutigen Staaten Mali, Algerien, Niger, Libyen und Burkina Faso und zählen heute, die Angaben schwanken stark, etwa eineinhalb bis zwei, nach Eigenangaben bis drei Millionen Menschen.[1]

http://de.wikipedia.org/wiki/Tuareg

 

Otto Gerhard Waalkes, häufig einfach nur Otto genannt, (* 22. Juli 1948 in Emden) ist ein ostfriesisch-deutscher Komiker, Comiczeichner, Sänger, Schauspieler und Synchronsprecher.

http://de.wikipedia.org/wiki/Otto_Waalkes

 

 

Wussten Sie schon, dass die "Bevölkerung der DDR seit 1933" - strenggenommen - in autokratischen, absolutistischen, bzw. diktatorischen Verhältnissen aufwachsen mussten. Wie hieß er doch gleich der Führer, der 1933 in der DDR an die Macht kam, Ernst Thälmann, Walter Ulbricht oder war es nicht doch Erich Honecker? Auf alle Fälle soll dieser Führer das Buch "Mein Kampf" geschrieben haben, so eine Art Bibel für unterbelichtete Bevölkerungsarten, wie es die in Ostdeutschland sozialisierte Bevölkerungsart der DDR-Bürger darstellen. Ein Glück, dass 1990 die westdeutschen Brüder und Schwestern in der Ostzone einmarschiert sind und das Glück, die Demokratie und den Wohlstand in Säcken in das fensterlose Rathaus trugen. 

 

 

 

 

 

 

Literatur:

Gwen Adshead: Persönlichkeitsstörungen und gestörtes Elternverhalten aus der Sicht der Bindungstheorie.; In: Persönlichkeitsstörungen. Theorie und Therapie; 6/2001, S. 81-89

M. Ainsworth; M. Blehar , Waters E., Wall S (1978). Patterns of Attachment: A Psychological Study of the Strange Situation. Hillsdale NJ: Erlbaum

John Bowlby: Verlust, Trauer und Depression.; Fischer; Frankfurt/Main, 1983

John Bowlby: Frühe Bindung und kindliche Entwicklung.; München, Basel, Ernst Reinhardt Verlag, 1991

John Bowlby: Bindung und Verlust 1. Bindung; Reinhardt, München (Mai 2006)

John Bowlby: Bindung und Verlust 2. Trennung: Angst und Zorn; Reinhardt, München (Mai 2006)

John Bowlby: Bindung und Verlust 3. Verlust: Trauer und Depression; Reinhardt, München (Mai 2006)

Karl Heinz Brisch; Klaus E. Grossmann; Karin Grossmann; Lotte Köhler (Hrsg.): Bindung und seelische Entwicklungswege. Grundlagen, Prävention und klinische Praxis"; Klett-Cotta, 2002

Karl Heinz Brisch: Bindung und Umgang. In: Deutscher Familiengerichtstag (Hrsg.) "Siebzehnter Deutscher Familiengerichtstag vom 12. bis 15. September 2007 in Brühl". (Brühler Schriften zum Familienrecht, Band 15). Bielefeld (Gieseking ), 2008, S. 89-135.

Sigrid Chamberlain: Adolf Hitler, die deutsche Mutter und ihr erstes Kind - über zwei NS-Erziehungsbücher; Psychosozial-Verlag, 1997

Annika Falkner, Urs Fuhrer: Bindung und Erziehung im Vorschulalter - erste Schritte zu einer familiensystemischen Perspektive. In: Psychologie und Erziehung im Unterricht, 54, 103-117.

Kai Uwe Fock: Bindung? Ja Sicher!.; In: "Pfad", 22/2001, S. 9-12

Gloger-Tippelt: Transmission von Bindung bei Müttern und ihren Kindern im Vorschulalter.; In: Praxis der Kinderpsychologie und Kinderpsychiatrie;1999 (48), S. 113-128

H. Kindler & M. Schwabe-Höllein: Eltern-Kind-Bindung und geäußerter Kindeswille in hochstrittigen Trennungsfamilien.; In: Kindschaftsrechtliche Praxis; 01/2002

Franziska Lamott, Friedemann Pfäfflin: "Bindungsrepräsentationen von Frauen, die getötet haben. Ergebnisse der Untersuchung `Trauma, Beziehung, Tat`"; In: "Monatschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform", 2001, Heft 1, S. 10-24

Manfred Laucht: "Die Rolle der Väter in der Entwicklungspsychopathologie", In: "Zeitschrift für Klinische Psychologie und Psychotherapie", 32 (3), 235-242, Hogrefe-Verlag Göttingen 2003

Volker Elis Pilgrim: Muttersöhne; Rowohlt, 1996 

Volker Elis Pilgrim: "Du kannst mich ruhig Frau Hitler nennen. Frauen als Schmuck und Tarnung der NS-Herrschaft", Rowohlt 1994

James Robertson: Nine Days in a Residential Nursery. Dokumentarfilm http://www.robertsonfilms.info/. "Bekannt geworden ist Robertson durch seine Filmaufnahmen von Kleinkindern in Kliniken. Mit einem Zuschuss von 150 Pfund kaufte er sich eine Filmkamera und einen Schwarz-Weiß-Film. 1952 filmte er erstmals, den Aufenthalt der 2-jährigen Laura im Krankenhaus. Sie war für acht Tage zu einer Operation in der Klinik." - https://de.wikipedia.org/wiki/James_Robertson_(Psychoanalytiker)

Erich Schaake: Hitlers Frauen; Econ Ullstein List Verlag, 2000

Achim Schröder: Die begrenzte Reichweite der Bindungstheorie für Jugendarbeit und Jugendhilfe; In: Neue Praxis; 2/2002, S. 189-198

Gottfried Spangler: Beiträge der Bindungsforschung zur Situation von Kindern aus Trennungs- und Scheidungsfamilien; In: Praxis der Rechtspsychologie; Sonderheft 1, 2003, S. 76-90

Gottfried Spangler & P. Zimmermann (Hrsg.): Die Bindungstheorie. 3. Auflage. Stuttgart: Klett-Cotta 1999

Daniel N. Stern: "Die Lebenserfahrung des Säuglings"; Klett-Cotta; Auflage: 9., erw. Aufl. (Juni 2007)

Jochen Stork; Anna-Luise Thaler: Gibt es einen Weg aus der psychotischen Verklebung mit der Mutter? Die Geschichte einer Pseudodebilität.; In: "Kinderanalyse", 2/1996, S. 216-229

Gerhard J. Suess; Herrmann Scheuerer-Englisch; Klaus Grossmann: Das geteilte Kind - Anmerkungen zum gemeinsamen Sorgerecht aus Sicht der Bindungstheorie und -forschung.; In: Familie, Partnerschaft, Recht; 1999, Heft 3

Gerhard J. Suess et al. (Hg): Bindungstheorie und Familiendynamik. Anwendung der Bindungstheorie in Beratung und Therapie, Gießen, edition psychosozial, 2001

Kemal Temizyürek: Das Stufenmodell der Bindungsfürsorge; ZKJ 06/2014, S. 228-231

Kemal Temizyürek: Die richterliche Kindesanhörung: Bindungsfürsorge, Bindungstoleranz, Bindungsblockade. Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe, 2018/8, S. 301-306

Franz Weisbrodt: "Die Bindungsbeziehung des Kindes als Handlungsmaxime nach der Kindschaftsrechtsreform“, In: „Der Amtsvormund", 08/2000, S. 616-630

 

 

 

Spielfilme zum Thema Bindung:

Drei Farben: Blau

Originaltitel: Trois couleurs: Bleu

Produktionsland: Frankreich / Polen

Erscheinungsjahr: 1993

Regie: Krzysztof Kieślowski

 

 


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