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DGSF Intern 2007
- 2022 zum Download
https://www.dgsf.org/service/download-bereich/dgsf-intern
Foltervorwürfe von Carola Wilcke
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: System-Familie
[mailto:info@system-familie.de]
Gesendet: Freitag, 12. Februar 2021 16:10
An: 'poststelle@sta-bochum.nrw.de'
Cc: 'fb.jugend@recklinghausen.de';
'poststelle@ag-recklinghausen.nrw.de'; 'poststelle@olg-hamm.nrw.de';
'Publikumsservice@mdr.de'; 'famrz@gieseking-verlag.de'; 'info@dfgt.de';
'rundfunkrat@mdr.de'
Betreff: Behauptung über Folter im familiengerichtlichen
Kontext
Staatsanwaltschaft Bochum
Westring 8
44787 Bochum
Telefon: 0234 / 967-0
Fax: 0234 / 967-2587
E-Mail:
poststelle@sta-bochum.nrw.de
Internet: www.sta-bochum.nrw.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
in einer Sendung des MDR behauptet eine
Frau Carola Wilcke:
"Das ist Folter was hier bei diesem Kind angewandt
wird und das erinnert mich nen bisschen an Stasimethoden. ..."
Carola
Wilcke ab 10.50 min des Beitrages
Nach meinem Eindruck erhebt Frau
Carola Wilcke ihre Folteranschuldigung gegen zuständige Fachkräfte des Jugendamt
Recklinghausen, des Amtsgerichts Recklinghausen und des Oberlandesgericht Hamm.
Möglicherweise auch gegen die vom Gericht beauftragten Verfahrensbeistände
und Sachverständige.
Dies ergibt sich für mich jedenfalls aus dem Kontext
der Sendung:
Umstrittenes Sorgerechts-Urteil Weil das Kind nicht zum
Vater will
19.01.2021 auf MDR - Umschau
Bericht: Christiane Cichy
Carola Wilcke ab 10.50 min des Beitrages
Ich bitte um Prüfung des
Vorgangs.
Ich selber bin seit 20 Jahren im familiengerichtlichen Kontext
als Umgangspfleger, Verfahrensbeistand, Sachverständiger, Ergänzungspfleger und
Vormund, sowie in der Jugendhilfe tätig, dort insbesondere im Begleiten Umgang
und organisiere seit Jahren Fortbildungen für Umgangspfleger.
http://umgangspfleger.de/fortbildung.html
http://loesungsorientierter-sachverstaendiger.de/fortbildung.html
Anbei ein Fachaufsatz von mir,
bereits aus dem Jahr 2003.
Gerne können Sie mich über die Ergebnisse
Ihrer Prüfung auf dem laufenden halten.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
Beratungspraxis
Wollankstr. 133
13187
Berlin
Staatsanwaltschaft Bochum
Bescheid vom 25.06.2021 über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Carola Wilcke
Anhörung: Experten für höhere
Betreuervergütung
Trotz Kritik an einzelnen Aspekten des
Regierungsentwurfs für ein Gesetz zur "Anpassung der Betreuer- und
Vormündervergütung" (BT-Drs. 19/8694) begrüßen die Betreuerverbände die darin
vorgesehene Erhöhung. In einer öffentlichen Anhörung des Bundestags-Ausschusses
für Recht und Verbraucherschutz am 06.05.2019 betonten die Sachverständigen, die
Anpassung sei angesichts der Schließung von Betreuungsvereinen und
Betreuungsbüros kurzfristig dringend erforderlich, könne aber nur ein erster
Schritt sein. Änderungswünsche, die der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum
Gesetzentwurf (BT-Drs. 19/9765) geäußert hatte, lehnten die Sachverständigen -
wie schon zuvor die Bundesregierung - ab.
Vergütung soll um 17% erhöht
werden
In dem Gesetzentwurf ist ausgehend vom Koalitionsvertrag eine
Erhöhung der Vergütung um 17% in einem modernisierten System von Fallpauschalen
vorgesehen. Mit den vorgeschlagenen Änderungen soll der Vorlage zufolge eine
rechtstechnisch einfach und schnell umsetzbare, Qualitätsaspekte
berücksichtigende und angemessene Anpassung der seit mehr als 13 Jahren
unveränderten Vergütung beruflicher Betreuer erfolgen, die insbesondere auch
geeignet ist, eine existenzsichernde Finanzierung der Betreuungsvereine
sicherzustellen. In ihrer Gegenäußerung zur kritischen Stellungnahme des
Bundesrates zum Gesetzentwurf verteidigt die Bundesregierung ihre Vorlage und
lehnt die Änderungsvorschläge der Länderkammer ab
...
Zum Thema im Internet
Den
Gesetzentwurf (BT-Drs. 19/8694
<http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/086/1908694.pdf> ) sowie die
Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung (BT-Drs.
19/9765 <http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/097/1909765.pdf> )finden Sie auf
der Internetseite des Bundestages als pdf-Dateien hinterlegt.
Aus dem
Nachrichtenarchiv
Bundesrat unterstützt höhere Betreuervergütung - Bund
soll Ausgleich leisten, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 15.04.2019,
becklink 2012864
<http://beck-online.beck.de/Default.aspx?typ=reference&y=300&Z=becklink&N=2012864>
Redaktion beck-aktuell, Verlag C.H.BECK, 7. Mai 2019.
Anmerkung:
Der Regierungsentwurf - man merkt es
- trägt die Handschrift von SPD, CDU und CSU, die drei Parteien des vorigen
Jahrhunderts.
Seit mehr als 13 Jahren wurde keine Erhöhung der
Stundensätze von Vormündern, Ergänzungspflegern und Umgangspflegern vorgenommen,
während der öffentliche Dienst von diesen Parteien jedes Jahr mit Lohnerhöhungen
bedacht wird. Man sieht, wie wenig Respekt und Wertschätzung SPD, CDU und CSU
den freiberuflich tätigen Vormündern, Ergänzungspflegern und Umgangspflegern
entgegenbringen. Wählerstimmen erhofft man sich von dort offenbar nicht.
An der diskriminierenden 3-Klassen Bezahlung wird
festgehalten. Die gebetsmühlenartigen Gesänge der SPD von Gerechtigkeit erweisen
sich, wie so oft als stumpfe Parteipropanganda, auf dass sich genügend Dumme
finden, die diese Partei wählen. Und genügend Dumme finden sich immer noch, 17 %
prognostizierte Wählerstimmen für die SPD bei der Europawahl zeigen, die
Zustimmung nimmt ab, ist aber noch nicht ganz verschwunden.
Wie sagte
doch Albert Einstein so schön:
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum
und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz
sicher.
Ihnen einen schönen Wahlsonntag und wählen Sie bitte mit
Verstand.
Peter Thiel
Umgangspflegschaft und
Begleiteter Umgang
zwei ungleiche Schwestern
30.06.2018
Fachtagung im Jagdschloß Glienicke (Berlin)
Ausführlich
unter
http://umgangspfleger.de/tagung.html
FDP fordert
Impfpflicht für Kinder und nennt diesen Zwang taschenspielerartig "Recht des
Kindes"
Beschluss des 68. Ord. Bundesparteitages:
Kindeswohl schützen – Recht auf Impfung für alle Kinder
...
Wir
Freie Demokraten fordern daher die Durchsetzung einer allgemeinen Impfpflicht
für Kinder bis 14 Jahre gemäß § 20 Absatz 6 Infektionsschutzgesetz. Die
vorzunehmenden Impfungen sollen sich an den Empfehlungen der ständigen
Impfkommission des Robert Koch Instituts (STIKO) orientieren. Der behandelnde
Kinderarzt ist dazu angehalten, die Erziehungsberechtigten bei den regelmäßigen
Vorsorgeuntersuchungen auf die Impfpflicht hinzuweisen. Mögliche rechtliche
Folgen aus einem Nichtbeachten der Regelung sollen aber allein die
Erziehungsberechtigten treffen. Ausgenommen von der Impfpflicht sind Personen,
die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.
https://www.fdp.de/sites/default/files/uploads/2017/05/08/2017-04-29-bpt-kindeswohl-schuetzen-recht-auf-impfung-fuer-alle-kinder.pdf
Welcher Beelzebub
da die den Antrag einreichenden Jungen Liberalen geritten hat, womöglich sind
die in ihrer Kindheit zu doll geimpft worden und haben einen Impfschaden
erlitten.
Wie dieser geforderte Impfzwang mit der Idee der Freiheit
zusammengehen soll, die die FDP einfordert, bleibt unklar.
Immerhin gibt’s auch ein paar vernünftige Vorschläge:
Beschluss des Bundesvorstandes: Ergänzende Beschlüsse zum Wahlprogramm:
...
Weniger Regulierung der Selbstverwaltung und Organisation von Freiberufen
.......................... 16
Gemeinsames Sorgerecht unverheirateter Eltern
als Regelfall .......................................... .......... 16
Abschaffung der Sommerzeit
........................................................................................................
28
https://www.fdp.de/sites/default/files/uploads/2017/05/08/2017-03-27-buvo-ergaenzende-beschluesse-zum-wahlprogramm.pdf
Leider findet sich zur
Stärkung des Wechselmodell bei getrennt lebenden Eltern wohl kein Beschluss,
statt dessen die totalitäre Impfpflicht.
Peter Thiel
Der lösungsorientierte Sachverständige - zwischen Wunsch und Realität
- Fachtagung im 27. Oktober 2016 in Berlin im Jagdschloss Glienicke -
http://loesungsorientierter-sachverstaendiger.de/fachtagung.htm
Gesetzesbeschluss
des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur
weiteren Änderung des
Gesetzes über das Verfahren in
Familiensachen und in den Angelegenheiten der
freiwilligen
Gerichtsbarkeit sowie zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes,
der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und des
Gerichtskostengesetzes Der Deutsche Bundestag hat in seiner 183. Sitzung am 7.
Juli 2016 aufgrund der
Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses
für Recht und
Verbraucherschutz – Drucksache 18/9092 – den von der
Bundesregierung
eingebrachten
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren
in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit –
Drucksache 18/6985 – mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert
angenommen.
...
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2016/0401-0500/465-16.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Eine der Änderungen lautet:
„Verfügt der Sachverständige über eine pädagogische oder sozialpädagogische
Berufsqualifikation, ist der Erwerb ausreichender diagnostischer und
analytischer Kenntnisse durch eine anerkannte Zusatzqualifikation nachzuweisen.“
Was eine "anerkannte Zusatzqualifikation" sein soll und von welche
Stelle eine solche Anerkennung ausgesprochen werden kann, ist offenbar
nichtgeregelt.
Bedauerlich, dass das Gesetz keine Mindestvorgabe
systemisch-lösungsorientierten Qualifikation vorgibt, so können weiterhin
diesbezüglich ungebildete Psychologen von den Familienrichtern beauftragt
werden, mit all den verheerenden Folgen, die bekannt sind.
Ausführlich auf:
http://www.bundesrat.de/DE/plenum/plenum-kompakt/16/948/948-pk.html#top-14%20%3C
http://www.bundesrat.de/DE/plenum/plenum-kompakt/16/948/948-pk.html#top-14
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2016/0401-0500/0465-16.html?nn=4732016&cms_topNr=465/16#top-465/16
Unsere Fachtagung am
27.10.2016 im Jagdschloß Glienicke wird sich mit ua. den praktischen Folgen
dieses Gesetzes beschäftigen.
Böses Erwachen für Umgangspfleger im OLG
Bezirk Frankfurt am Main
Kein Vergütungsanspruch bei
Durchführung von Begleiteten Umgang.
Was in Berlin und Brandenburg längst
Standard ist, dass Umgangspfleger für die Durchführung Begleiteter Umgänge keine
Vergütung bekommen, da dies eine vom Jugendamt zu zahlende Leistung ist, hat
sich nun auch in Hessen durchgesetzt.
Oberlandesgericht Frankfurt am
Main
Beschl. v. 10.08.2016, Az.: 5 UF 167/16
Notwendigkeit der Bestimmung
des mitwirkungsbereiten Dritten bei begleiteten Umgangskontakten
Verfahrensgang:
vorgehend:
AG Frankfurt am Main - 25.04.2016 - AZ: 471 F
17138/16
Rechtsgrundlagen:
BGB § 1684
SGB VIII § 18 Abs. 3 S. 3
OLG
Frankfurt am Main, 10.08.2016 - 5 UF 167/16
Leitsatz:
1. Auch bei der
gerichtlichen Anordnung von begleiteten Umgangskontakten nach § 1684 Abs. 4 S. 3
BGB bedarf es einer hinreichend bestimmten Regelung von Tag, Uhrzeit, Dauer und
Ort des Umgangs. Die Person des mitwirkungsbereiten Dritten darf weder dem
Jugendamt überlassen werden noch einer späteren Bestimmung vorbehalten werden.
2. Ein berufsmäßiger Umgangspfleger i.S.d. § 1684 Abs. 3 S. 3 BGB kommt als
mitwirkungsbereiter Dritter für die Umgangsbegleitung nicht in Betracht, da er
einen Vergütungsanspruch hierfür gegenüber der Justizkasse im Regelfall nicht
besitzt. Eine Finanzierung der Kosten einer Umgangsbegleitung kann nach
gegenwärtiger Rechtslage ausschließlich über das Kinder- und
Jugendhilfeverfahren ( § 18 Abs. 3 S. 3 BGB VIII) erfolgen.
...
Ausführlich unter:
http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/cgi-bin/lexsoft/capi/hessen_rechtsprechung.cgi/export_pdf?docid=7637875&hideVersionDate=1&shortTitleFileName=1&showVersionInfo=1&displayConfig=0&xsltFile=template_hessenrecht.xsl&customFooter=Hessenrecht%20-%20Entscheidungen%20der%20hessischen%20Gerichte%20in%20Zusammenarbeit%20mit%20Wolters%20Kluwer%20Deutschland%20GmbH&at=1&pid=UAN_nv_3536
Leider werden hier nur die
Umgangspfleger um ihren Vergütungsanspruch gebracht, die den Beschluss des
Amtsgerichtes wörtlich nahmen, sie sollten als Umgangspfleger einen Begleiteten
Umgang umsetzen. Die Amtsrichter dagegen, die diesen Unsinn beschlossen haben,
bleiben wie stets in solchen Fällen aus der Haftung genommen.
Da bleibt
dem geprellten Umgangspfleger nur noch eine Haftungsforderung gegen die
Justizkasse, mit der Begründung er hätte Vertrauensschutz in den
amtsgerichtlichen Beschluss haben dürfen.
Peter Thiel
DGSF-Fachtag: Systemische Praxis in der Kinder- und Jugendhilfe
am 3. April 2014 in den Tagungsräumen der Jugendherberge
Köln-Riehl!
Liebe DGSF-Mitglieder und liebe Interessierte aus der Jugendhilfe,
„was nichts kostet, ist auch nichts“ lautet ein bekannter Ausspruch, der in diesem Fall überhaupt nicht zutrifft – ganz im Gegenteil!
Ich freue mich außerordentlich, Sie und Euch im Namen der DGSF zu einem Fachtag der besonderen Art einladen zu dürfen – und das kostenlos für DGSF-Mitglieder bzw. für Nicht-Mitglieder gegen einen geringen Kostenbeitrag. Die „Fachgruppe Systemische Kinder- und Jugendhilfe“ hat ein tolles, anregendes und sehr abwechslungsreiches Programm zusammengestellt, um Input und Austausch für systemische PraktikerInnen in diesem Feld anzuregen.
Schon die Vorträge am Vormittag decken das weite Feld zwischen Frühen Hilfen, Suchttherapie und prekären Beschäftigungsverhältnissen von Fachkräften ab. Für den Nachmittag ist es gelungen, gemeinsam mit anderen Fachgruppen der DGSF ein Workshopprogramm zu schaffen, das verschiedene Anwendungsfelder und Kontexte berücksichtigt. Insbesondere in einem DGSF-Jahr, in dem die wissenschaftliche Jahrestagung der DGSF im Herbst sich stärker auf die Themen Coaching, Supervision und Organisationsentwicklung konzentriert, bin ich der Fachgruppe und ihren Sprechern Anke Lingnau-Carduck und Rainer Orban sehr dankbar für die Organisation eines Fachtags „Systemische Praxis in der Kinder- und Jugendhilfe“ unmittelbar vor unserem Mitgliedertag, zu dem ich natürlich auch ganz herzlich einlade.
Ich würde mich sehr freuen, Sie und Euch im April in Köln begrüßen zu dürfen!
Herzliche Grüße
Dr. Björn Enno Hermans
Vorsitzender der DGSF
Programm (Änderungen vorbehalten)
9.00 Uhr Ankommen / Stehcafé
9.30 Uhr Eröffnung / Grußwort des DGSF-Vorsitzenden Dr. Björn Enno Hermans
9.45 Uhr „Alles systemisch, oder was? Die Neu- und Wiederentdeckung der Haltung“ / Einführung von Anke Lingnau-Carduck & Rainer Orban (SprecherInnen der Fachgruppe Systemische Kinder- und Jugendhilfe)
10.00 Uhr „Frühe Hilfen professionell gestalten – Interdisziplinarität und Kompetenzorientierung als Leitgedanken neuer Tätigkeitsprofile in der Kinder- und Jugendhilfe“ / Vortrag von Eva Sandner (NZFH – Nationales Zentrum Frühe Hilfen)
11.15 Uhr Pause
11.30 Uhr „Ungehorsam – eine Überlebensstrategie“ / Vortrag von Dr. Marie-Luise Conen
12.30 Uhr Mittagspause
13.30 Uhr „Lob des Zauderns – Grundprinzipien einer systemischen Suchttherapie“ / Vortrag von Dr. Rudolf Klein
14.30 Uhr Übergang in die Workshops
Es besteht die Möglichkeit, einen langen Workshop (L) oder zwei kürzere Workshops (K) zu besuchen! Hinweis: Wir versuchen Ihre Wünsche zu berücksichtigen, können aber nicht garantieren, dass Sie an den von Ihnen gewünschten Workshops teilnehmen werden.
15.45 Uhr Pause
17.15 Uhr Ende
Übersicht der Workshops
14.45-17.15 Uhr: Workshops (L1-L6)
L1: „In Würde leben – Lebenswirklichkeiten von Menschen im Hartz-IV-Bezug“ – Auswirkungen und Konsequenzen auf junge Familien
Tanja Kuhnert (Sprecherin der Fachgruppe Systemische Beratung von Menschen in Hartz IV) & Michaela Herchenhan (Familienpolitische Sprecherin der DGSF) & Gäste vom Team Frühe Hilfen
L2: „Das geht gar nicht, oder etwa doch? – Systemisch-konfrontative Arbeit mit herausfordernden Jugendlichen“
Andreas Hoenig & Rainer Orban (Sprecher der Fachgruppe Kinder- und Jugendhilfe)
L3: „Contracting und Change Management im Pflichtkontext: Eine alte und neue Herausforderung für Beratung im ASD“
Prof. Dr. Renate Zwicker-Pelzer (stv. Vorsitzende der DGSF), Christel Mott, Olaf Hesse
L4: „Wenn man immer nur weint, dann wird man ja verrückt“ – Grundlagen systemischer Trauerbegleitung für Kinder und Jugendliche
Ines Schäferjohann
L5: „Das Kompetenzspiel“ – ein systemisches Planspiel aus dem Bereich der Jugendhilfe (Hinweis: Max. 20 TN)
Jochen Schmidt
L6: „Führung live – pferdegestützte Seminare im Kontext der Jugendhilfe“
Christiane Völlinger (Sprecherin der Fachgruppe Erlebnisorientierte systemische Pädagogik und Therapie“) & Ramona Kurz
14.45-15.45 Uhr: Workshops (K1.1-K1.5)
16.15-17.15 Uhr: Workshops (K2.1-K2.4)
K1.1: „Zaudern – Zögern – Zupacken“
Die längst überfällige Annäherung von Sucht- und Jugendhilfe am Beispiel evidenzbasierter Verfahren aus der systemischen Familientherapie
Andreas Gantner & Harald Stickel (Sprecher der Fachgruppe Sucht) und Dr. Rudolf Klein
K2.1: Traumapädagogik – „Wie sag ich es dem Kinde?“
Robert Wagner
K1.2: „Wie arbeitet man eigentlich, wenn man ‚multiprofessionell‘ arbeitet?“
Prof. Dr. Johannes Herwig-Lempp (Sprecher der Fachgruppe Systemische Sozialarbeit)
K2.2: „Kommen Sie mir nicht mit Zielen …!“ – Kreative Strategien des Umgangs mit Zielambivalenzen
Ludger Kühling & Annette Glück
K1.3: „Kinderschutzarbeit: Parteilich – kindzentriert – systemisch?“
Spannungsfelder und Chancen systemischer Haltung in der Kinderschutzarbeit und neue (systemische) Methoden der Fallreflexion komplexer Kinderschutzfälle (Falllabore und Fallwerkstätten)
Birgit Maschke
K2.3: „Begleiteter Umgang und Umgangspflegschaft – Interventionen im Kontext von Jugendhilfe und familiengerichtlichen Verfahren“
Peter Thiel (Sprecher der Fachgruppe Systemisch-lösungsorientierte Arbeit im Kontext familiengerichtlicher Verfahren) & Dr. Herwig Grote
K1.4: „Klarheit, Wertschätzung und Kreativität – systemisches Arbeiten als Herausforderung und Ressource im Kontext von Kindesschutz“
Astrid Petry & Josch Henke
K2.4: „Das Meer-Modell – vom Gelingen und Gewinnen in der Kooperation“
Anke Lingnau-Carduck (Sprecherin der Fachgruppe Systemische Kinder- und Jugendhilfe) & Katharina Kronenberg
K1.5: „Systemische Perspektiven auf Burnout“
Carsten Hennig (Sprecher der Fachgruppe Humane Arbeit und Burnout-Prävention)
Organisatorisches
Informationen zur Anmeldung (Anmeldeformular) und zu den Kosten für Nicht-Mitglieder
Veranstaltungort:
Jugendherberge Köln-Riehl / City-Hostel
An der Schanz 14
50735 Köln
Tel: +49 221 976513-0
Fax: +49 221 761555
www.koeln-riehl.jugendherberge.de/
http://www.dgsf.org/dgsf/jahrestagung/systemische-praxis-in-der-kinder-und-jugendhilfe-2014
Fachtagung
29. Mai 2013 in Magdeburg
„Wenn zwei sich streiten, leidet der Dritte“
Kindeswohl im Kontext von Trennung und Scheidung
veranstaltet von
Familienhaus Magdeburg gGmbH
INHALT
Eine Trennung oder Scheidung ist sowohl für Kinder als auch für Eltern oft eine besonders herausfordernde Phase im Leben. Diese kann sehr nachhaltig wirken. Die negativen Folgen bei den Kindern werden dabei maßgegblich von der Art und Weise, wie mit der Situation umgegangen wird, bestimmt. Weniger entscheidend ist die Trennung der Eltern an sich.
Mit dem Blick auf die Bedürfnisse der Kinder in Trennungs- und Scheidungssituationen stellt sich eine wesentliche Frage: Was kann dazu beitragen, dem Kind gute Beziehungen zu beiden Elternteilen zu erhalten? Dieses Thema vereint zahlreiche Professionen.
Die Veranstaltung soll diese zusammenführen und die Fragestellung aus unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchten.
Wir, das Familienhaus Magdeburg, ein gemeinnütziger Träger der Kinder- und Jugendhilfe, veranstalten anlässlich des 5-jährigen Bestehens unseres Projektes „begleiteter Umgang für Väter und deren Kinder in der Gruppe“ diese Tagung.
TERMIN
29. Mai 2013
9.00 - 16.00 Uhr
VERANSTALTUNGSORT
Familienhaus im Park
Hohepfortestraße 14
39106 Magdeburg
ZIELGRUPPE
Richter, Anwälte, Verfahrensbeistände, Gutachter, Mediatoren, Beratungsstellen, Jugendamt, Kinder und Jugendhilfe
KOSTEN
Der Teilnehmerbeitrag in Höhe von 40 € beinhaltet neben der Tagung Getränke und einen kleinen Mittagsimbiss. Die Gebühr ist vor Ort zu entrichten.
PROGRAMM
Moderation des Fachtages
Siegfried Hutsch, Grundsatzreferat Kinder- und Jugendhilfe, Deutscher PARITÄTISCHER Wohlfahrtsverband, Landesverband Sachsen-Anhalt e.V.
9.00 Uhr Anmeldung und Kaffee
9.30 Uhr Eröffnung und Grußwort
Grußwort
Thomas Wünsch, Ministerium für Justiz und Gleichstellung Sachsen-Anhalt, Staatssekretär
5 Jahre „Begleiteter Umgang in der Gruppe“ Thorsten Giefers, Geschäftsführer Familienhaus Magdeburg gGmbH
9.45 Uhr Vortrag 1
„Zwischen den Eltern“ - Kindeswohl bei Trennung und Scheidung aus kinderpsychologischer und systemischer Sicht Dr. Annika Falkner, Diplom-Psychologin, Systemische Therapeutin, Systemische Kinder- und Jugendlichentherapeutin, Psychologische Sachverständige am Familiengericht, Magdeburg 10.30 Uhr Kaffeepause
10.45 Uhr Vortrag 2
Die Cochemer Praxis - Von der Notwendigkeit der interdisziplinären Zusammenarbeit in Sorge- und Umgangsstreitigkeiten Jürgen Rudolph, Familienrichter a. D., Rechtsanwalt, Koblenz
11.45 Uhr Vortrag 3
Das Kind im Blick - Die Notwendigkeit einer qualifizierten Kindesvertretung im familiengerichtlichen Verfahren Hans-Christian Prestien, Familienrichter a. D., Briest 12.30 Uhr Mittagspause
13.15 Uhr Workshops
Workshop 1
Systemisch-lösungsorientierte Arbeit im Kontext familiengerichtlicher Verfahren Peter Thiel, Systemischer Berater und Therapeut/ Familientherapeut (DGSF), systemisch-lösungsorientierter Sachverständiger, Ergänzungs- und Umgangspfleger und Verfahrensbeistand (SPFW), Berlin
Workshop 2 Umgang des Kindes mit den Eltern – Umsetzung gerichtlicher Maßnahmen (Umgangspflegschaft, begleiteter Umgang) in der Praxis Sascha Schmidt, Sozialarbeiter B. A., Erlebnispädagoge, Familienhaus Magdeburg gGmbH
Workshop 3 Besondere Bedeutung der Familiensysteme im Trennungs- und Scheidungsprozess Manfred Ernst, stellvertrender Bundesvorsitzender des Gemeinnützigen Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV), Magdeburg Annemie Wittgen, Bundesinitiative Großeltern
Workshop 4 Das Kind als Maß aller Dinge - Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im elterlichen Trennungsund Scheidungsprozess (Praxis in MD) Petra Glade, Rechtsanwältin, Verfahrensbeistand, Magdeburg
Workshop 5 Die Umsetzung der interdisziplinären Zusammenarbeit in der Praxis Jürgen Rudolph, Familienrichter a. D., Rechtsanwalt, Koblenz 15.00 Uhr Kaffeepause
15.15 Uhr Plenum
Diskussionsrunde zu den Vorträgen und Rückmeldung aus den Workshops 16.00 Uhr Ende
ANMELDUNG
E-Mail: daniela.buth@familienhaus-magdeburg.de
Fax: 0391 99 0000 91
Postweg: Adresse siehe Veranstalter
ANFAHRT
mit öffentlichen Verkehrsmitteln Linie 2 (Richtung Alte Neustadt) - Haltestelle Peter-Paul-Straße für PKW sind Parkplätze in unmittelbarer Umgebung vorhanden 131200002, © ehs-Verlags GmbH
VERANSTALTER
Familienhaus Magdeburg gGmbH
Hohepfortestraße 14
39106 Magdeburg
Tel. 0391 99 0000 99
Fax. 0391 99 0000 91
E-Mail post@familienhaus-magdeburg.de
Ansprechpartner:
Stefanie Mahlo
Tel. 01577-3249711
E-Mail stefanie.mahlo@familienhaus-magdeburg.de
ANMELDUNG Anmeldeschluss 10.05.2013
Programm als PDF Datei
http://www.familienhaus-magdeburg.de/sites/default/files/Flyer%20Tagung%2029.05.2013.pdf
20. Deutscher Familiengerichtstag 2013
Der 20. Deutsche Familiengerichtstag findet vom 18. bis 21. September 2013 in Brühl statt.
Eine Anmeldung zum 20. Deutschen Familiengerichtstag wird voraussichtlich ab Mai 2013 möglich sein.
Sozialpädagogisches Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg
Die systemische Theorie und Praxis und ihr Nutzen für die Arbeit im Begleiteten Umgang
18. - 19.04.2013
Nr. 6011/13
Die systemische Theorie und Praxis und ihr Nutzen für die Arbeit im Begleiteten Umgang
Der Kurs ist eine Einführung in den Begleiteten und kontrollierten Umgang als Jugendhilfemaßnahme.
Wir klären miteinander Anforderungen an die fachliche und persönliche Kompetenz der durchführenden Fachkräfte, die systemisch-lösungsorientierte Sicht- und Handlungsweise als effektive Hilfe im ‚Dschungel‘ der unterschiedlichsten Rollen, insbesondere die besonderen Anforderungen an den/die Umgangsbegleiter/-in.
Schwerpunkte des Einführungskurses:
•• die Allparteilichkeit und die rechtlichen Grundlagen des Begleiteten Umgangs und deren Umsetzung in der Praxis
•• Phasen der Umgangsbegleitung
•• Die systemische Theorie und Praxis und ihr Nutzen für die Arbeit im Begleiteten Umgang
•• Begleiteter Umgang und Umgangspflegschaft: Einbettung im familiengerichtlichen Verfahren - Ziele, Indikation, konzeptionelle Einbettung -
unter Berücksichtigung besonders erschwerender Kriterien wie hocheskalierte Konflikte, Gewalt, Alkohol, psychische Erkrankung etc.
•• Die veränderten Rollen der Akteure infolge der Neufassung des Verfahrensrechtes (FamFG)
Termine 18. - 19.04.2013
Zielgruppe Fachkräfte RSD/ASD, VM, EFB, HzE-Träger, die Begleiteten Umgang anbieten,
psychologische Sachverständige und Verfahrensbeistände aus Berlin und Brandenburg
Teilnahmezahl Maximal 20
Dozent/-in Peter Thiel, Dr. Herwig Grote
Verantwortlich Dr. Gabriele Brückner-Drehmel
Ort Jagdschloss Glienicke
Zeit Ganztägig, die genaue Zeit entnehmen Sie bitte Ihrem Zusageschreiben.
Anmeldung Bitte beachten Sie die Teilnahmebedingungen auf Seite 543
Anmeldeschluss 07.03.2013
Programm 2013 des Sozialpädagogischen Fortbildungsinstituts Berlin-Brandenburg (SFBB)
http://sfbb.berlin-brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb2.c.654797.de
Fachtagung
24.10.2012 in Berlin
Vater ----- Mutter
KIND
im
Trennungskonflikt
Veranstalter
Fachverband Begleiteter Umgang Berlin
www.begleiteter-umgang-berlin.de
Mitveranstalter des Fachtages ist die Fachgruppe "Systemisch-lösungsorientierte Arbeit im Kontext familiengerichtlicher Verfahren" - bei der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF)"
Veranstaltungsort
GLS Campus Berlin
Kastanienallee 82
10435 Berlin (Prenzlauer Berg)
http://www.gls-sprachenzentrum.de
Tagungspreis:
O 30,-€ inkl. Getränke & Obst
O 40,-€ inkl. Getränke & Mittagsmenü
Im Mittelpunkt der Fachtagung steht das Kind mit seinen Bedürfnissen und Befindlichkeiten in Bezug auf Trennungskonflikte.
Viele Eltern „vergessen“ in schwierigen Lebensphasen das Kind, dessen Bedürfnisse und Gefühle bzw. „übersehen“ seine Sichtweise, mitunter auch seine Überforderung. Manches Kind verweigert den Kontakt mit einem Elternteil. Die Gründe dafür mögen vielfältig sein, jedoch geht die Verweigerung nur sehr selten ausschließlich bzw. eigeninitiativ vom Kind aus, sondern ist vielmehr ein Ergebnis zerrütteter Beziehungen der Erwachsenen.
Mit welchen Methoden kann der Begleitete Umgang zu dem vom Gesetzgeber ausdrücklich gewünschten Hinwirken auf einvernehmliche Lösungen im Sinne des Kindes(-wohls) beitragen?
Wir hoffen, Sie als Fachkräfte der Träger der freien Jungendhilfe, der Jugendämter, der Beratungsstellen und aus der Justiz zu einem innovativen Austausch begrüßen zu dürfen!
Referentinnen
Fr. Lemmel (Richterin am AG P/W)
Fr. Benseddik (Fachl. Leitung BU, Trialog e.V.)
Fr. Dr. Behrend (Sachverständige, Institut für lösungsorientierte Arbeit im Familienrecht)
Moderation
Hr. Dengel (AHB – Berlin Süd gGmbH) und
Fr. Benseddik (Trialog e.V.)
Programm
ab 8.30 Uhr
Einlass
9.00 Uhr
Begrüßung
9.15 Uhr
Referat zum Thema: Das Kind im beschleunigten Familienverfahren
Fr. Ulrike Lemmel
10.00 Uhr
Pause
10.30 Uhr
Referat: „Kli.xX“ – Vorstellung der neuen Methode zur Arbeit mit Kindern im BU
Fr. Daniela Benseddik
11.15 Uhr
Referat zum Thema: Das Umgang verweigernde Kind
Fr. Dr. Katharina Behrend
12.00 Uhr
Mittagspause
13.00 bis 15.00 Uhr
Workshops
1. Arbeit mit Kindern im BU mit „Kli.xX“
Fr. Benseddik,
Fr. Borgolte (bd. Trialog e.V.)
2. Umgangsverweigerung bei Kindern
Fr. Dr. Behrend,
Fr. Aurich (Lebenswelt gGmbH)
3. Systemisch-lösungsorientierte Arbeit – wo bleibt das Kind?
M. Lehmann (DGSF),
P. Thiel (Kinderland e.V., DGSF)
4. Begleiteter Umgang mit Kindern und ihren psychisch kranken Eltern
Fr. Kaiser, Fr. Arbeiter (bd. AMSOC e.V.)
5. Kindliche Entwicklungsstufen
Fr. Moronay (H.U.G.O. e.V.),
Fr. Mohr (Starke Familie e.V.)
6. Begleiteter Umgang mit Pflegekindern
Hr. Geithner (contact gGmbH),
Fr. Lux (Trialog e.V.)
7. Die Rolle der Umgangsbegleiter in der
Zusammenarbeit mit Kindern
Fr. Hildebrandt-Liese (EFB Charlottenburg/Wilmersdorf, Caritas)
15.00 Uhr
Pause
15.30 Uhr
Rückmeldungen aus den Workshops
16.00 Uhr
Abschluss
Ihre Anmeldung nehmen wir gern per E-Mail,
Fax oder auf dem Postweg an.
E-Mail: sekretariat@lebenswelt-berlin.de
Fax: 030 / 45085826
Anschrift: LebensWelt gGmbH
z. Hd. Fr. Stolpe
Nazarethkirchstraße 41
13347 Berlin
Bei dringenden Rückfragen:
Tel: 030 / 45085824
Mo, Mi: 10.00 – 16.00 Uhr
Do: 12.00 – 18.00 Uhr
Anmeldeschluss: 10.10.2012
Das Programm im PDF-Format können Sie hier aufrufen:
www.begleiteter-umgang-berlin.de
Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
Dr. Alexander Dix
An der Urania 4-10
10787 Berlin
Tel.: +49 030 / 13889-0
Fax: +49 030 / 215 50 50
E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de
Gesch. Zeichen: 521.6422.7
Herr Berthold
Sehr geehrter Herr Berthold,
Danke für Ihr Schreiben vom 21.05.2012.
Sie fragten mich bezüglich der auf meiner Internetseite eingestellten Namen der familiengerichtlich als Gutachter berufenen Personen:
- Irmgard Bräutigam
- Leonore Spies
- Dr. Ursula Ebnet
- Theda Bekker
nach der Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung personenbezogener Daten.
Die Rechtsgrundlage ist Ihnen sicher bekannt, sonst wären Sie sicherlich nicht beim Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit als Sachbearbeiter eingestellt.
Bei Wissenslücken hilft sicher ein Blick in das Grundgesetz.
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/index.html
Im übrigen wäre die aktuelle Rechtspraxis des Berliner Verwaltungsgerichtes zu beachten, deren Kenntnis ich bei Ihrer Behörde voraussetze.
2. In der von Ihnen genannten Sache beabsichtige ich Akteneinsicht zu nehmen. Ich bitte Sie vor meiner Antragstellung um Mitteilung, welche Kosten hier auf mich zu kommen würden.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Thiel
Beratungspraxis
Wollankstr. 133
13187 Berlin
Fachgruppe "Systemisch-lösungsorientierte Arbeit im Kontext familiengerichtlicher Verfahren" - bei der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF)
Fachgruppentreffen
Das nächste Treffen der Fachgruppe "Systemisch-lösungsorientierte Arbeit im Kontext familiengerichtlicher Verfahren" findet im Rahmen eines Fachtages statt am:
Sonnabend den 16. Juni in Berlin-Pankow.
Mit Stand vom 11.06.2012 haben sich 18 Teilnehmer/innen angemeldet.
Vorschlag zur Tagesordnung
11 Uhr Begrüßung und Vorstellung
11.30 Uhr - 12.30 Uhr Mike Lehmann: Der systemische Gutachter? Die systemisch fundierte "lösungsorientierte Sachverständigentätigkeit" im Familienrecht. (angefragt)
13.00 - 13.30 Diskussion
13.30 bis 14.30 Uhr Mittagspause
14.30 bis 16.00 "Das Paritätmodell (Wechselmodell) in der familiengerichtlichen Praxis" - Erfahrungsaustausch und Diskussion
16 bis 17 Uhr Diskussion zur Etablierung eines DGSF-Zertifikates "Systemischer Sachverständiger" und der dafür notwendig erscheinenden Ausbildungsvoraussetzungen.
17 bis 17.30 Uhr Auswertung und Abschluss des Fachtages
Referent: Mike Lehmann, Diplom-Psychologe, Sachverständiger in familiengerichtlichen Vefahren
Mike Lehmann: Der systemische Gutachter? Die systemisch fundierte "lösungsorientierte Sachverständigentätigkeit" im Familienrecht. In: "Kontext" 1/2012, S. 39–53
Moderation: Heike Pethke
Organisiation: Peter Thiel
Teilnahme am Fachtag ist für Fachgruppenmitglieder kostenlos. Eine Umlage von 5,00 € für Kaffee und Gebäck wird erhoben.
Teilnahmegebühr für externe Teilnehmer, die nicht Mitglied der Fachgruppe sind: 20,00 €
Um Voranmeldung wird gebeten.
Ort:
Beratungspraxis
Wollankstraße 133
13187 Berlin-Pankow
Wollankstr.133, Seitenflügel, 13187 Berlin, Nähe Rathaus Pankow, Bus 107, 155, 250, 255; Tram M1, S-Bahn Wollankstraße (10 Minuten)
Kontakt: Peter Thiel, 0177-6587641
Mehr Informationen unter:
Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie e. V. (DGSF)
DGSF-Frühjahrstagung 2012
Mitgliedertag „Quer Denken" am 23. März.
Wann 23.03.2012 10:00 bis
25.03.2012 17:00
Wo Königswinter
23.-25. März 2012 in Königswinter; Arbeitnehmer-Zentrum Königswinter (AZK) Johannes-Albers-Allee 3, 53639 Königswinter.
23. März: Mitgliedertag: Motto: „Quer Denken. Gemeinsamkeiten suchen – Widersprüche finden – und dann …?“;
24. März: Treffen der Regional- und FachgruppensprecherInnen mit dem Vorstand der DGSF / DGSF-Instituteversammlung
25. März: DGSF-Instituteversammlung
http://www.dgsf.org/events/dgsf-fruejahrstagung-2012
Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie
Die Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) ist ein berufsübergreifender Fachverband für Systemische Therapie, Beratung und Supervision, Coaching und Organisationsberatung.
Die DGSF verbindet Menschen und Institutionen, die systemisch arbeiten. Sie verfolgt das Ziel, systemisches Denken und Arbeiten in Organisationen und Berufsfeldern zu fördern und insbesondere die Systemische (Familien-)Beratung und (Familien-)Therapie zu verbreiten.
Mitglieder der DGSF sind PsychologInnen, SozialpädagogInnen und SozialarbeiterInnen, PädagogInnen und ÄrztInnen sowie Angehörige weiterer psychosozialer Berufsgruppen. Die Mitglieder haben sich für das systemische Arbeiten besonders qualifiziert. Außerdem sind Institutionen im Verband organisiert, die sich dem systemischen Denken und Arbeiten verpflichtet fühlen – darunter zahlreiche Institute mit systemischen Weiterbildungsangeboten.
Der Verband vertritt derzeit mehr als 4000 Mitglieder.
Die DGSF ist im September 2000 entstanden aus dem Zusammenschluss von DAF (Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Familientherapie, gegründet 1978) und DFS (Dachverband für Familientherapie und systemisches Arbeiten, gegründet 1987). Die DGSF ist als Verein beim Amtsgericht Köln eingetragen und vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt.
http://www.dgsf.org/dgsf/ueber-uns
Dialog der Kulturen – Kultur des Dialogs
03. - 06. Oktober 2012
Freiburg
12. wissenschaftliche Tagung
der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie
Tagungsort
Universität Freiburg, Platz der Alten Synagoge
Audimax und KG I (Tagungssekretariat)
Veranstalter
FFAK (Freiburger Familientherapeutischer Arbeitskreis e.V.)
in Zusammenarbeit mit der Abteilung für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie der Universitätsklinik Freiburg (Prof. Wirsching) Hauptstr. 8, 79104 Freiburg
Verantwortlich für Programm und Organisation:
Renate Weihe-Scheidt und Klaus Osthoff
Sekretrariat
Claudia Stolt
Tel 0761/270-68430
Fax 0761/270-68850
Organisation
kongress und kommunikation, Freiburg
Teilnahmegebühren
DGSF- und Nichtmitglieder
SG-Mitglieder
bis 31. 01. 2012 220,- € 260,- €
bis 30. 06. 2012 270,- € 320,- €
bis 01. 10. 2012 300,- € 360,- €
Anmeldung
Informationen ab Oktober 2011 unter
Aktuelles Programm
Alle angemeldeten TeilnehmerInnen erhalten ab Juni 2012 ein ausführliches Programmheft.
Dialog der Kulturen –
Kultur des Dialogs
03. - 06. Oktober 2012
Freiburg
12. wissenschaftliche Tagung der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie
Mittwoch, 3.10.2012
ca. 13h DGSF – Mitgliederversammlung
19.30h Luc Ciompi (Lausanne):
Gefühle machen Geschichte
Donnerstag, den 4. 10. 2012
Tagesthema: Globalisierung, Kultur und Systemische Therapie
9.30h Tagungseröffnung
10 - 13 Tom Levold: Warum sich Systemiker mit Kultur beschäftigen sollten Michael Wirsching / Boike Rehbein: Globale Systeme – im Großen und im Kleinen
14.30 - 17 Workshops, Foren und Seminare
17.30 - 18.30 KollegInnen aus China, Russland, Iran u.a. zur Sicht der Anderen auf uns ab
19h Kulturprogramm: Lesung / Film / Theater zum Tagungsthema
Freitag, den 5. 10. 2012
Tagesthema: Interkulturelle Therapie und Beratung
9 – 12.30 Cornelia Oestereich:
Interkulturelle Beratung und Therapie
Eia Asen und Mitarbeiter: Pragmatische
Ansätze in der interkulturellen Arbeit
Open Space: Wie interkulturell ist die DGSF?
14 - 15.30 Fachgruppen und Workshops
16 - 17.30 Workshops
18 - 19.30 Teilplenen und Foren u.a. zu:
• Therapie und Beratung muslimischer Familien
• Migration und Trauma
• Therapie und Beratung von binationalen Paaren
• Trialog mit Palästinensern – jüdischen Israelis - Deutschen
ab 20h Tagungsfest mit Musik, Tanz und gutem Essen – und FFAK-Geburtstagszeremonie
Samstag, den 6. 10. 2012
Tagesthema:
Systemische Therapie und andere Therapiekulturen
9 – 12h Jürgen Kriz: Systemische Kultur – offen für den Dialog?
Was können Systemiker von anderen lernen?
Albert Pesso: Anregungen aus der Körpertherapie
NN: Psychoanalytische Mentalisierungskonzepte
Jochen Schweitzer: Wie kann es weitergehen?
Erfahrungen mit Therapiekulturen im Dialog
13h Tagungsende
http://www.dgsf-tagung-2012.de/home/anmeldung-und-preise
Gemeinsame Presseinformation von DGSF und SG
Systemische Verbände begrüßen die Anerkennung der Systemischen Therapie durch den Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie
(Berlin/Köln, 8.1.2009) Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie (WBP) hat im Dezember 2008 die Systemische Therapie als wissenschaftlich anerkanntes Psychotherapieverfahren eingestuft - sowohl für die Psychotherapie Erwachsener als auch für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. In einer gemeinsamen Erklärung begrüßen die beiden systemischen Verbände, Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) und Systemische Gesellschaft (SG), die Entscheidung des Beirats. Die Systemische Therapie sei ein weltweit verbreitetes, hoch wirksames und kostengünstiges Psychotherapieverfahren, dessen „offizielle Anerkennung“ auch in Deutschland überfällig gewesen sei. Die Verbände erwarten, dass die Systemische Therapie damit auch für den ambulanten Bereich als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen zugelassen wird.
In einem ersten Gutachten von 1999 hatte der WBP die Systemische Therapie noch nicht als wissenschaftlich anerkannt bewertet. Nun stellt er auf der Grundlage einer von den beiden systemischen Verbänden SG und DGSF im Jahr 2006 vorgelegten Expertise fest: Systemische Therapie kann entsprechend den Beurteilungskriterien des WBP als wissenschaftlich anerkannt gelten und als Verfahren für die vertiefte Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten nach dem Psychotherapeutengesetz empfohlen werden.
Das am 14. Dezember 2008 verabschiedete Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates Psychotherapie ist auf den Internetseiten des Beirats veröffentlicht (www.wbpsychotherapie.de/page.asp?his=0.1.17.71.83).
Kontakt:
Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF): Bernhard Schorn, Christophstraße 31, 50670 Köln, Telefon (0221) 61 31 33, Telefax (0221) 9 77 21 94, E-Mail: schorn@dgsf.org, www.dgsf.org.
Systemische Gesellschaft (SG): Franziska Becker, Waldenserstraße 2-4,10551 Berlin, Telefon (030) 53 69 85 04, Telefax (030) 53 69 85 05, E-Mail fbecker@systemische-gesellschaft.de, www.systemische-gesellschaft.de.
verantwortlich: Bernhard Schorn, DGSF
Erklärung der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) und der Systemischen Gesellschaft (SG) zum
„Gutachten zur wissenschaftlichen Anerkennung der Systemischen Therapie“
des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie
Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie (WBP) hat sich am 20. November 2008, in seiner letzten Sitzung des Jahres 2008 in Berlin, abschließend mit der Systemischen Therapie befasst und in einem Beschluss vom 14. Dezember 2008 festgestellt, dass die Systemische Therapie sowohl für die Psychotherapie Erwachsener als auch für die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie die vom Beirat definierten Voraussetzungen für die wissenschaftliche Anerkennung erfüllt und daher als "Verfahren für die vertiefte Ausbildung" zum Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten empfohlen werden könne.
Grundlage dieses Beschlusses ist eine von der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) und der Systemischen Gesellschaft (SG) gemeinsam im Sommer 2006 eingereichte und wenig später als Buch veröffentlichte Expertise „Die Wirksamkeit der Systemischen Therapie/Familientherapie“ des Autorenteams Kirsten von Sydow, Stefan Beher, Rüdiger Retzlaff und Jochen Schweitzer (Hogrefe, Göttingen, 2007).
Diese Expertise – und weitere von den Verbänden nachgereichte Studien – wurden aufgrund eines Auftrages des Landesprüfungsamtes Nordrhein-Westfalen zur erneuten Überprüfung der wissenschaftlichen Anerkennung der Systemischen Therapie vom WBP sorgfältig geprüft. Die jetzt vom WBP vorliegende Beurteilung der Systemischen Therapie als „wissenschaftlich anerkannt“ stellt den Abschluss der gut zweijährigen Prüfung dar.
Mit der dem WBP eingereichten Expertise ist seitens der Verbände SG und DGSF die Wirksamkeit der Systemischen Therapie durch Forschungsstudien gut belegt worden. Das gilt insbesondere für schwere Störungen, die bei Einzelnen und in Familien viel Leid verursachen und im Gesundheitssystem zu hohen Kosten führen. Beispielhaft seien Drogenmissbrauch, jugendliche Delinquenz, Essstörungen, Depression oder Schizophrenie genannt. Neben der hohen Wirksamkeit des Verfahrens nach Ende einer Therapie ist eine gute Langzeitwirkung nachgewiesen: In Kontrolluntersuchungen zeigt die Systemische Therapie bis zu vier Jahren nach Abschluss der Therapie bessere Ergebnisse als konkurrierende Verfahren. Außerdem ist die Abbruchrate geringer. So können mit Systemischer Therapie beispielsweise mehr Drogenabhängige in Therapien gehalten werden als bei anderen Therapieansätzen.
Die Systemische Therapie ist darüber hinaus ein besonders kostengünstiges Therapieverfahren aufgrund einer vergleichsweise geringen Sitzungszahl. Durch die „Mitbehandlung“ des sozialen Umfeldes kommt es zudem auch bei den Angehörigen des Patienten zu positiven Effekten. Systemische Therapie kann somit zu erheblichen Kosteneinsparungen im Gesundheits- und Sozialsystem beitragen.
Unmittelbare Wirkung des jetzigen Votums des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie ist zunächst "nur", dass Systemische Therapie als Grundlagenverfahren gelehrt werden kann und die vertiefte Ausbildung in Systemischer Therapie gemäß Psychotherapeutengesetz zur Approbation führt, was bisher nicht möglich war. Der Beschluss bedeutet nicht, dass Systemische Therapie bereits auch von den gesetzlichen Krankenkassen in der ambulanten Psychotherapie bezahlt wird. Dazu bedarf es eines weiteren Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
Der Beschluss bietet aber eine wichtige Grundlage dafür, Systemische Therapie in Wissenschaft und Praxis zu verankern, vor allem dort, wo dies mit Verweis auf das Fehlen der wissenschaftlichen Anerkennung durch den WBP zuweilen noch verweigert wurde – zum Beispiel in der Forschungsförderung Psychotherapie, in der von den Rentenversicherungsträgern finanzierten Suchtrehabilitation oder in den ärztlichen Facharztweiterbildungen. Er bietet zudem eine solide Diskussionsgrundlage für die Integration der Systemischen Therapie in die kassenfinanzierte Psychotherapie.
Wir begrüßen den aktuellen Beschluss des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie und erwarten, dass die Systemische Therapie künftig auch für den ambulanten Bereich als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen zugelassen wird.
Wir sind überzeugt, dass die Systemische Therapie/Familientherapie einen wesentlichen, innovativen Beitrag zur Theorie und Praxis der Psychotherapie leistet und in Zukunft auch in Deutschland eine wichtige Säule für das Gebäude der Psychotherapie darstellen wird.
Dr. Cornelia Oestereich,
Vorsitzende der Systemischen Gesellschaft (SG)
Prof. Dr. Jochen Schweitzer,
Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie und
Familientherapie (DGSF)
Dr. Wilhelm Rotthaus,
Koordinator beider Verbände für die Wissenschaftliche Anerkennung
Dipl-Psych. Anni Michelmann,
Berufspolitische Sprecherin beider Verbände
8.1.2009
DGSF, Christophstraße 31, 50670 Köln, www.dgsf.org
SG, Waldenserstraße 2-4,10551 Berlin, www.systemische-gesellschaft.de
Gutachten des WBP: www.wbpsychotherapie.de/page.asp?his=0.1.17.71.83