Rechtsbeugung

 

 

 

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Sollte sich eine der hier namentlich genannten Fachkräfte ungerecht oder in unzulässiger Weise behandelt fühlen, so kann sich diese zur Klärung ihrer Einwände direkt an mich wenden. Der direkte Weg erspart der betreffenden Fachkraft möglicherweise Anwalts- und Gerichtskosten in erheblicher Höhe, so wie sie etwa der Diplom-Psychologe Klaus Schneider im Rechtsstreit mit Peter Thiel vor dem Landgericht Berlin hinnehmen musste.

Zur Frage der Zitierfähigkeit familiengerichtlich eingeholter Gutachten - Urteil des Landgerichtes Berlin vom 07.11.2006 - 16 O 940/05 - Landgericht Berlin - Rechtsstreit Diplom-Psychologe Klaus Schneider gegen Peter Thiel - Veröffentlicht auch in: "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", 16/2007, 15.08.2007, S. 1324-1325

Auf Grund der an einigen Amts- und Landgerichten, so z.B. beim Landgericht Frankenthal und beim Landgericht Hamburg, möglicherweise in Einzelfällen stattfindenden Zensur und der Beschneidung der Informations- und Meinungsfreiheit zugunsten sich hier kritisiert sehender Fachkräfte, erkläre ich vorsorglich, dass es sich auf meiner Internetseite - wenn nicht eindeutig von mir als Tatsache vorgetragen - immer um meine persönliche, verfassungsrechtlich geschützte Meinung handelt, die als solche naturgemäß weder wahr noch falsch sein kann. Mithin wird von mir auch ausdrücklich erklärt, dass es sich bei meiner Meinung, dass an einigen Amts- und Landgerichten, so z.B. beim Landgericht Frankenthal und beim Landgericht Hamburg, Zensur ausgeübt wird und die Informations- und Meinungsfreiheit zugunsten sich hier kritisiert sehender Fachkräfte beschnitten wird, um meine persönliche Meinung, nicht aber um eine Tatsachenbehauptung handelt.

 

Peter Thiel

Systemischer Berater, Systemischer Therapeut / Familientherapeut (DGSF), Verfahrenspfleger (SPFW Brandenburg) und Umgangspfleger 

14.02.2020

 

 

 

 

Strafgesetzbuch (StGB)

§ 339 Rechtsbeugung

Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__339.html

 

 



"Das Amtsgericht hat das Recht des Antragsstellers auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 I GG, 52 III, VerfBbg) eklatant verletzt, ..."

Oberlandesgericht Brandenburg - Beschluss vom 15.10.2019 - 13 WF 206/19

Beschwerde von Peter Thiel zum Beschluß von Richter Kuhnert - Amtsgericht Neuruppin - 53 F 210/16.


 

Eine "eklatante Rechtsverletzung" erfüllt für sich allein nicht den Straftatbestand der Rechtsbeugung, so sieht es jedenfalls Staatsanwalt Rauche von der Staatsanwaltschaft Neuruppin - 366 Js 35466/19 - Bescheid vom 18.11.2019

 

Erinnerung und zugleich Antrag auf Ablehnung des Rechtspflegers Pinkernelle wegen der Besorgnis der Befangenheit von Peter Thiel vom 08.05.2019 - Amtsgericht Neuruppin - 53 F 210/16 

Beschluss des Amtsgerichts Neuruppin - 53 F 210/16 - Richter Kuhnert vom 12.09.2019 - Ablehnung des Befangenheitsantrages 

Beschwerde von Peter Thiel vom 26.09.2019 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Neuruppin - 53 F 210/16 - Richter Kuhnert vom 12.09.2019 

Oberlandesgericht Brandenburg - 13 WF 206/19 - Beschluss vom 15.10.2019

 

Staatsanwaltschaft Neuruppin - Bescheid vom 18.11.2019

 

Beschwerde bei der Generalsstaatsanwaltschaft Brandenburg gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft Neuruppin vom 18.11.2019

Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg - Bescheid vom 06.01.2020

 

 

 

Aufsätze:

Fischer im Recht / Rechtsbeugung IV: "Elementarer Verstoß gegen Recht und Gesetz"
Eine Kolumne von Thomas Fischer

https://www.zeit.de/gesellschaft/2016-09/rechtsbeugung-bewusste-missachtung-fischer-im-recht/komplettansicht


 


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