Konflikt

 

 

 

 

 

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Sollte sich eine der hier namentlich genannten Fachkräfte ungerecht oder in unzulässiger Weise behandelt fühlen, so kann sich diese zur Klärung ihrer Einwände direkt an mich wenden. Der direkte Weg erspart der betreffenden Fachkraft möglicherweise Anwalts- und Gerichtskosten in erheblicher Höhe, so wie sie etwa der Diplom-Psychologe Klaus Schneider im Rechtsstreit mit Peter Thiel vor dem Landgericht Berlin hinnehmen musste.

Zur Frage der Zitierfähigkeit familiengerichtlich eingeholter Gutachten - Urteil des Landgerichtes Berlin vom 07.11.2006 - 16 O 940/05 - Landgericht Berlin - Rechtsstreit Diplom-Psychologe Klaus Schneider gegen Peter Thiel - Veröffentlicht auch in: "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", 16/2007, 15.08.2007, S. 1324-1325

Auf Grund der an einigen Amts- und Landgerichten, so z.B. beim Landgericht Frankenthal und beim Landgericht Hamburg, möglicherweise in Einzelfällen stattfindenden Zensur und der Beschneidung der Informations- und Meinungsfreiheit zugunsten sich hier kritisiert sehender Fachkräfte, erkläre ich vorsorglich, dass es sich auf meiner Internetseite - wenn nicht eindeutig von mir als Tatsache vorgetragen - immer um meine persönliche, verfassungsrechtlich geschützte Meinung handelt, die als solche naturgemäß weder wahr noch falsch sein kann. Mithin wird von mir auch ausdrücklich erklärt, dass es sich bei meiner Meinung, dass an einigen Amts- und Landgerichten, so z.B. beim Landgericht Frankenthal und beim Landgericht Hamburg, Zensur ausgeübt wird und die Informations- und Meinungsfreiheit zugunsten sich hier kritisiert sehender Fachkräfte beschnitten wird, um meine persönliche Meinung, nicht aber um eine Tatsachenbehauptung handelt.

 

Peter Thiel

Systemischer Berater, Systemischer Therapeut / Familientherapeut (DGSF), Verfahrenspfleger (SPFW Brandenburg) und Umgangspfleger 

19.11.2019

 

 

 

Schlüsselwörter

Aggression, Beziehungskonflik, Deeskalation, Eskalation, Harmonie, hochkonflikthaft, Hochkonflikthaftigkeit, hochstrittig, Hochstrittigkeit, Interpunktion, Konflikt, mehr des selben, Konflikt, Konflikteskalation, Konfliktkommission, Lösung, Macht, Machtkampf, Ohnmacht, Parteibildung, Parteivortrag, Rosenkrieg, Spiel ohne Ende, Streit, Versöhnung

 

 

 

 

 

Glaubt nicht, dass ich gekommen bin, Frieden in die Welt zu bringen. Nein, ich bin nicht gekommen, Frieden zu bringen, sondern Streit. Ich bin gekommen, um die Söhne mit ihren Vätern zu entzweien, die Töchter mit ihren Müttern und die Schwiegertöchter mit ihren Schwiegermüttern. Die nächsten Verwandten werden zu Feinden werden. Wer seinen Vater oder seine Mutter mehr liebt als mich, verdient es nicht, mein Jünger zu sein. Wer nicht sein Kreuz auf sich nimmt und mir auf meinem Weg folgt, verdient es nicht, mein Jünger zu sein. Wer sein Leben festhalten will, wird es verlieren. wer es aber um meinetwillen verliert, der wird es gewinnen.

Matthäus 10, 34-39

 

 

 

Ach, was waren das noch für schöne Zeiten, als Gott die Welt erschuf, überall Harmonie und keine Konflikte weit und breit.

 

 

1

Am Anfang schuf Gott Himmel und Erde, die ganze Welt. Auf der Erde war es noch wüst und unheimlich; es war finster, und Wasserfluten bedeckten alles. Über dem Wasser schwebte der Geist Gottes.

Da befahl Gott: Licht soll aufstrahlen.

...

...

Dann sagte Gott: Nun wollen wir den Menschen machen, ein Wesen, dass uns ähnlich ist. ...

Gott schuf den Menschen nach seinem Bild, er schuf Mann und Frau. 

 

2

...

Gott, der Herr brachte also den Menschen in den Garten Eden. Er übertrug ihm die Aufgabe, den Garten zu pflegen und zu schützen. 

Weiter sagt er zu ihm: du darfst von allen Bäumen des Gartens essen, nur nicht von dem Baum, dessen Früchte Wissen geben. Sonst musst du sterben.

...

Gott dachte, es ist nicht gut, wenn der Mensch allein ist. Ich will ihm einen Gefährten geben, der zu ihm passt. ...

Da versetzte Gott, der Herr, den Menschen in einen tiefen Schlaf, nahm eine seiner Rippen heraus und füllte die Stelle mit Fleisch. Aus der Rippe machte er eine Frau und brachte sie zu dem Menschen.

...

 

 

Der Rest des Liedes ist bekannt, Adam und Eva aßen einen Apfel vom Baum der Erkenntnis und schon war es vorbei mit der Harmonie. 

Kain erschlug Abel und in der Bibel heißt es:

 

Glaubt nicht, dass ich gekommen bin, Frieden in die Welt zu bringen. Nein, ich bin nicht gekommen, Frieden zu bringen, sondern Streit. Ich bin gekommen, um die Söhne mit ihren Vätern zu entzweien, die Töchter mit ihren Müttern und die Schwiegertöchter mit ihren Schwiegermüttern. Die nächsten Verwandten werden zu Feinden werden. Wer seinen Vater oder seine Mutter mehr liebt als mich, verdient es nicht, mein Jünger zu sein. Wer nicht sein Kreuz auf sich nimmt und mir auf meinem Weg folgt, verdient es nicht, mein Jünger zu sein. Wer sein Leben festhalten will, wird es verlieren. wer es aber um meinetwillen verliert, der wird es gewinnen.

Die Bibel, Mattthäus 10, 34-39

 

 

Im Jahr 1099 zogen die Kreuzritter zu ihrem ersten Kreuzzug ins Morgenland. Gut 800 Jahre später ließ Stalin seine Widersacher ermorden, Hitler und seine willigen Vollstrecker tobten ihre Mordphantasien aus und wenn sie nicht gestorben sind, dann wüten sie noch heute, mitunter auch als biedere Beamte in einer biederen Verwaltungsstube getarnt.

Bei alle dem Morden kann man den Eindruck bekommen, Konflikte sollten doch besser unter den Teppich geschoben werden, wohin sie wohl hingehören, wenn es nicht zu Mord und Totschlag kommen soll.

 

Der Begriff Konflikt kommt aus dem Lateinischen (confligere) und heißt zusammenstoßen.

Mit dem Begriff Konflikt werden innere psychische Zustände (sogenannte intrapsychischer Konflikt) und Verhaltens- und Zieldiskrepanzen zwischen zwei oder mehr Personen und Auseinandersetzungen auf einer kollektiven Ebene bezeichnet. Konflikte gehören zum menschlichen Leben. Lösung von Konflikten bedeutet Wachstum und Entwicklung. 

 

"Konflikt ist Kooperation, die über das Beabsichtigte hinausgeht, zu einer ganz und gar neuen Gestalt hin." (Perls S. 149). 

 

Daraus lässt sich folgern, dass es keine schlechten Konflikte gibt, sondern nur schlechte Konfliktlösungen. Aufgabe kompetenter professioneller Konfliktbegleitung ist daher nicht die Unterdrückung oder das Wegreden von Konflikten, z.B. nach dem Motto Ach, das ist doch gar nicht so schlimm oder Warum wollen Sie sich denn nicht  einigen!?, sondern die einfühlsame und strukturierende Begleitung der Konfliktparteien bei der Durcharbeitung des Konfliktes, der Stärkung ihres Selbst und ihres Selbstgewahrseins (Perls, S. 152) und die Bereitstellung eines angemessenen Rahmens (Raum und Zeit) für die Konfliktbearbeitung und Konfliktlösung. 

 

"... Wenn sich der Konflikt ausgetobt hat, und mit der Veränderung und Assimilation der kriegführenden Parteien zu einer schöpferischen Lösung gekommen ist, so tritt eine Erleichterung des Leidens ein und die vollständige Erregung des neugeschaffenen Ganzen. Dies ist positiv. ...  Im positiven Frieden herrscht paradoxerweise die Freude des Sieges, ohne daß sich jemand besiegt fühlt; das stärkste Gefühl ist das des Erwachens neuer Möglichkeiten, denn es gibt jetzt eine neue Gestalt. So wird die Siegesgöttin immer geflügelt dargestellt, auf Zehenspitzen, den Blick nach vorn gerichtet." (Perls, S. 155)

 

 

Bedauerlicherweise wird die positive Bedeutung von Konflikten häufig nicht gesehen oder es wird sogar angenommen, Konflikte sind per se schädlich und müssen daher unterdrückt werden. Schädlich ist aber nicht der Konflikt, sondern schädlich sind in der Regel Konfliktunterdrückung oder destruktiv und gewalttätig ausgetragene Formen des Konfliktes. Der Einsatz von Gewalt zielt dabei auf Unterdrückung oder Ausschaltung der anderen Konfliktpartei und verhindert daher eine Lösung mit der sich alle Konfliktparteien identifizieren können.

Zu den destruktiv ausgetragenen Formen eines Konflikts gehört häufig, jedoch nicht immer, auch die Beauftragung von Rechtsanwälten. Der Rechtsanwalt soll nun dass besorgen, was der Konfliktpartei nicht gelungen ist, nämlich den eigenen Sieg und die Niederlage des / der anderen. Das Bedürfnis nach Sieg und Niederlage der kämpfenden Parteien ist groß, so dass von diesem Bedürfnis aus, Tausende von Rechtsanwälten zum Teil recht auskömmlich leben können. Doch die Beauftragung eines Anwalts stellt in der Regel nur eine Konfliktverschiebung und ein Eingeständnis der Sprachlosigkeit der streitenden Parteien dar. Die Lösung des Konfliktes bleibt bei einer Konfliktdelegation auf Anwälte in weiter Ferne. In der Regel geht, ähnlich wie im 1. Weltkrieg, der offene Krieg der streitenden Parteien, in einen Stellungskrieg über  Und oftmals bleibt den kriegführenden Parteien dann zum Schluss nur die bittere Erkenntnis, außer Spesen, nichts gewesen, wie der Volksmund es treffend sagt. 

 

 

Konflikte entstehen

· zwischen mindestens zwei Personen, wenn

· unterschiedliche Ziele,

Erwartungen oder Motive

· in Bezug auf eine gemeinsam erlebte Situation oder einen Sachverhalt

zu Differenzen in der Kommunikation fuhren.

Kann der Konflikt nicht zum Nutzen der Beteiligten gelöst werden, setzt eine Eskalationskette ein. Diese Kette von wechselseitigen Handlungen führt zum Aufschaukeln eines Konfliktes, wenn sie nicht unterbrochen wird.

Konflikte entstehen aus Kommunikation. 

 

Drei Regeln, die in jeder Eskalation gelten:

· Alle Beteiligten haben auf jeder Stufe mehrere Optionen (Handlungsmöglichkeiten). Sie können oder wollen sie jedoch nicht erkennen.

· Von Stufe zu Stufe verringert sich der Umfang dieser Optionen, es erhöht sich die emotionale Beteiligung (Aggression provoziert Aggression), der Rapport nimmt ab.

· Wie sich eine Situation entwickelt, hängt entscheidend vom Kontext ab.

 

 

 

Die neun Stufen der Konflikteskalation nach Glasl

 

1. Verhärtung: Die Standpunkte verhärten sich und prallen aufeinander. Das Bewusstsein bevorstehender Spannungen führt zu Verkrampfungen. Trotzdem besteht noch die Überzeugung, dass die Spannungen durch Gespräche lösbar sind. Noch keine starren Parteien oder Lager.

 

2. Debatte: Es findet eine Polarisation im Denken, Fühlen und Wollen statt. Es entsteht ein Schwarz-Weiß-Denken und eine Sichtweise von Überlegenheit und Unterlegenheit.

 

3. Aktionen: Die Überzeugung, dass "Reden nichts mehr hilft", gewinnt an Bedeutung und man verfolgt eine Strategie der vollendeten Tatsachen. Die Empathie mit dem "anderen" geht verloren, die Gefahr von Fehlinterpretationen wächst.

 

4. Images/Koalitionen: Die "Gerüchte-Küche" kocht, Stereotypen und Klischees werden aufgebaut. Die Parteien manövrieren sich gegenseitig in negative Rollen und bekämpfen sich. Es findet eine Werbung um Anhänger statt.

 

5. Gesichtsverlust: Es kommt zu öffentlichen und direkten (verbotenen) Angriffen, die auf den Gesichtsverlust des Gegners abzielen.

 

6. Drohstrategien: Drohungen und Gegendrohungen nehmen zu. Durch das Aufstellen von Ultimaten wird die Konflikteskalation beschleunigt.

 

7. Begrenzte Vernichtungsschläge: Der Gegner wird nicht mehr als Mensch gesehen. Begrenzte Vernichtungsschläge werden als "passende" Antwort durchgeführt. Umkehrung der Werte: ein relativ kleiner eigener Schaden wird bereits als Gewinn bewertet.

 

8. Zersplitterung: Die Zerstörung und Auflösung des feindlichen Systems wird als Ziel intensiv verfolgt.

 

9. Gemeinsam in den Abgrund: Es kommt zur totalen Konfrontation ohne einen Weg zurück. Die Vernichtung des Gegners zum Preis der Selbstvernichtung wird in Kauf genommen.

 

Vgl. Friedrich Glasl: Konfliktmanagement. Ein Handbuch für Führungskräfte und Berater. Bern / Stuttgart 1990 (2 Aufl.).

 

Siehe auch

www.friedenspaedagogik.de/service/unter/konfli/eska_01.htm

 

 

 

 

Dass eine Konfliktlösung in hochstrittigen Fällen oft so schwer fällt, kann verschiedene Ursachen haben, so z.B.: 

 

1. Extreme Polarisierungen zwischen den Beteiligten. Massive Gefühle von Kränkung. Schuldprojektionen, Rache- und Vernichtungswünsche (siehe Glasl 1990)

2. "Psychische" Beeinträchtigung und Störungen von Beteiligten, Störungsbilder die mit Begriffen wie Borderline, Paranoia, Zwänge, Schizophrenie, psychotische Störung, Persönlichkeitsstörungen, Angststörungen chiffriert werden. 

3. Parteilichkeit und Befangenheit bei professionell Beteiligten wie z.B. Richter, Gutachter, Verfahrenspfleger, Jugendamtsmitarbeiter

4. Inkompetenz professionell Beteiligter wie z.B. Richter, Gutachter, Verfahrenspfleger, Jugendamtsmitarbeiter

5. Konfliktkonservierende und verschärfende Strukturen und Abläufe innerhalb des familiengerichtlichen Verfahrens (z.B. Verfahrensdauer, fehlerhafte Vorentscheidungen). 

 

 

 

Um destruktive Formen der Konflikteskalationen zu vermeiden, sollten frühestmöglich geeignete Interventionen erfolgen, solange die emotionale Beteiligung noch relativ gering und konstruktive Kommunikation noch möglich ist. Dazu ist ein zeitnahes Tätigwerden der professionellen Fachkräfte (Sozialarbeiter, Familienrichter, Verfahrenspfleger) notwendig. Allerdings ist die staatliche Intervention in der Regel alles andere als schnell. Die Polizei ist in Großstädten immerhin oft innerhalb weniger Minuten am Ort einer Konflikteskalation, das Familiengericht lässt sich dagegen oft Monate, mitunter auch Jahre Zeit, in denen nichts wesentliches passiert, was zu einer Konfliktlösung beitragen könnte. Effektiv und deeskalierend arbeitende Fallmanager, die die Familiengerichte dringend bräuchten, sind im familiengerichtlichen Prozedere nicht gern gesehen. Statt dessen werden von den Gerichten nutzlose und mit 85 € je Stunde hochbezahlte Gutachter beschäftigt, die nichts aber auch gar nichts zu einer Konfliktlösung beitragen und ihr nutzloses Tun mit dem Beschreiben von Papier bemänteln.

Gleichzeitig schaut die Justizverwaltung untätig zu, wie Rechtsanwälte Öl ins Feuer des Familienkonfliktes gießen und honoriert diese Anwälte auf Kosten der Steuerzahler/innen auch noch durch die Gewährung von Beratungs- oder Prozesskostenhilfe.  

Es ginge auch ganz anders. So müssten eskalierende arbeitende Rechtsanwälte durch geeignete Maßnahmen wie Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer oder Strafanzeige wegen Kindesmisshandlung oder Verleumdung in die Schranken gewiesen werden. Auch Jugendamtsmitarbeiter können sich mit einer Beschwerde über eskalierend arbeitende Rechtsanwälte an die zuständige Rechtsanwaltskammer wenden. Doch dazu bedarf es einer Anwaltskammer, die es ernst nimmt mit einer Kultur des sachlichen Streites und die den schwarzen Schafe in den eigenen Reihen kompromisslos begegnet. Doch eine solche Anwaltskammer scheint weit und breit nicht zu sehen zu sein, wie der Ausgang von Beschwerden an Anwaltskammern zeigt.

 

 

 

 

 

Beziehungskonflikte

Wohin man auch schaut: Beziehungskonflikte.

Kaum ein Tag vergeht, es sei denn man hat sich eingeschlossen, an dem man nicht mit Beziehungskonflikten konfrontiert wird und selber in einem involviert ist. Das kann ein sehr simpler Konflikt sein, man kommt aus dem Rathaus und öffnet die schwere Tür nach draußen, als sozial eingestellter Mensch guckt man sich nach vorn und hinten um, ob noch jemand kommt, den man freundlicherweise die Tür aufhalten kann. Da kommt jemand, der läuft aber sehr langsam, man selber hat es aber eilig und wägt nun sekundenschnell ab, ob man bei der höflichen Variante bleibt oder nicht. Doch der Bus fährt in einer Minute ab und zwingt zur Entscheidung, man lässt die schwere Tür los und eilt zum Bus. Die schwere Tür schließt sich langsam, als der langsame Rathausbesucher endlich an der Tür ist, schnappt diese ein, der langsame Besucher denkt ärgerlich, so ein Idiot vor mir, der hat doch gesehen, dass ich komme und haut mir einfach die Tür vor der Nase zu. Zurück bleiben zwei betroffene Menschen, der eine hat Schuldgefühle, dass er die Tür nicht aufgehalten hat, der ander ärgert sich über die Unhöflichkeit auf dieser Welt.

Was sich hier zwischen zwei sich nicht kennenden Menschen abspielt, spielt sich tagtäglich bis hin zum schweren Morddrama in engen sozialen Beziehungen, also etwa in Partnerschaften oder Familien ab. Hier scheint es nur Opfer zu geben, denn keine/r will der Täter/die Täterin sein, Schuld ist immer nur der andere.

 

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von:
Gesendet: Montag, 27. November 2017 09:18
An: ...
Betreff: Bitte um einen kurzfristigen Termin

Sehr geehrter Herr Thiel,

leider konnte ich Sie telefonisch nicht erreichen.
Hier möchte ich kurz schildern worum es geht:

Mein Sohn (23 J.), mein Partner und ich wohnen seit einem Jahr zusammen.
Unsere Beziehung besteht seit 8 Jahren.
Aufgrund großer Differenzen zwischen meinem Sohn und meinem Partner zieht sich mein Sohn zurück, sobald mein Partner das Wohnzimmer betritt.
Er isst nicht mehr mit uns, er sagt nur noch "guten Morgen" zu ihm. Wir machen nichts mehr gemeinsam.
Die Begründung meines Sohnes: Er mag meinen Partner und wie er sich für mich einsetzt, aber die Einstellungen gehen zu weit auseinander, also geht er ihm aus dem Weg.
Wenn er ihn nicht leiden könnte, würde er ihm aus dem Weg gehen.
Dieser Zustand besteht seit 7 Wochen.
Mein Sohn fühlt sich außerdem nicht "erwünscht" von meinem Partner, was er an bestimmten Gesten und Aktionen festmacht.

Ich stehe zum Einen dazwischen und geichzeitig muss ich meinem Sohn Recht geben.

Inzwischen kann ich nicht mehr gut schlafen und kann an nichts anderes mehr denken.
Ich möchte nichts Falsches sagen und möglicherweise alles noch schlimmer machen. Also sage ich nichts und verhalte mich wie immer.
Meinem Partner habe ich mehrmals gesagt, dass ich ein harmonisches Leben möchte und brauche und dass ich es nicht ertragen kann, wenn sich mein Sohn zurückzieht.
Zwar möchte ich unsere Beziehung gerne retten, aber nicht um jeden Preis.

Es wäre gut, wenn Sie mir einen kurzfristigen Termin geben könnten.
Mein Partner und mein Sohn wissen nicht, dass ich eine Beratung in Anspruch nehen möchte.
...

 

 


 

 

Mehr des Selben - wenn die Lösung das Problem ist

 

"Wenn es dich glücklich macht, Dumme, nur zu. ... Ich werde schon wissen, wie ich es Dir heimzahle, Scheiß Miststück. Stirb." (Vater an die Mutter)

 

"Ich hoffe, dass Du dir bis dahin beide Beine gebrochen hast oder bereits tot bist, damit ich deine widerliche Schweinefresse nicht sehen muss. Eine Antwort brauche ich nicht, da ich da sein werde und wenn du nicht kommst, um so besser, dann muss ich deine widerliche Anwesenheit nicht ertragen." (Darauffolgende Nachricht der Mutter an den Vater)

Zitiert aus Beschluss des Amtsgerichts Schöneberg - 87 F 80/19 - Richterin Hartmann, 20.05.2019

 

 

 

Agieren die streitenden Eltern auf einer hohen Stufe der Konflikteskalation, so z.B. auf Stufe 6 bis 8 des Glasl`schen Eskalationsmodells.

 

6. Drohstrategien: Drohungen und Gegendrohungen nehmen zu. Durch das Aufstellen von Ultimaten wird die Konflikteskalation beschleunigt.

7. Begrenzte Vernichtungsschläge: Der Gegner wird nicht mehr als Mensch gesehen. Begrenzte Vernichtungsschläge werden als "passende" Antwort durchgeführt. Umkehrung der Werte: ein relativ kleiner eigener Schaden wird bereits als Gewinn bewertet.

8. Zersplitterung: Die Zerstörung und Auflösung des feindlichen Systems wird als Ziel intensiv verfolgt.

 

 

dann helfen keine frommen Sprüche mehr,  wie etwa die Aufforderung an die Eltern sich in Therapie zu begeben. 

 

Vergleiche hierzu:

Paul Watzlawick; John H. Weakland; Richard Fisch: "Lösungen. Zur Theorie und Praxis menschlichen Wandels", Verlag Hans Huber, Bern; 1974/1992/1997/2001/2003. S. 51ff

 

 

Man stelle sich vor, Amokläufer bekämen zukünftig einen Brief von der Polizeidirektion, sie sollten doch bitte erst mal ihren Amoklauf einstellen und sich in Therapie begeben, dann würde das Leben schon wieder gut werden. Hier stellt sich schon die Frage, wer einen solchen Brief an den Amokläufer übergeben sollte, ohne von diesem gleich niedergeschossen zu werden.

So trägt Herr B. vom Jugendamt des Burgenlandkreises in einem seit mehreren Jahren ungelösten hochkonflikthaften Umgangs- und Sorgerechtskonflikt (drei Umgangspfleger sind bereits verschlissen, fromme Sprüche gab es zu Dutzenden) in einem Schreiben vom 10.11.2011 an das zuständige Familiengericht vor. 

 

"Voraussetzung für eine Lösung der hochstrittigen Sorgerechts- bzw. Umgangssache sollte die Bereitschaft beider Eltern zu einer geeigneten therapeutischen Bearbeitung sein."

 

Was das für eine "geeignete therapeutische Bearbeitung" sein soll, darüber schweigt sich Sozialarbeiter B. aus. Womöglich glaubt er, der Familienrichter würde das vielleicht wissen oder jemand kennen, der jemand kennt, der das vielleicht wüsste.

Genau so gut wie Sozialarbeiter B. könnte auch der Papst sagen:

 

Voraussetzung für die Lösung des Problems des Hungers in Afrika sollte die Bereitschaft der betreffenden afrikanischen Länder sein, Wege zur Lösung des Hungerproblems zu finden.

 

Oder auch: 

 

Voraussetzung für die Beendigung des Krieges ist die Beendigung des Krieges durch die kriegsführenden Parteien.

 

Parallele Elternschaft erzeugt man nicht dadurch, dass man hochzerstrittene Elternpaare in eine "Therapie" steckt, in die sie gar nicht gehen wollen (was sollte das auch für eine Therapie sein und welcher Idiot in Deutschland böte solche seltsamen Therapien an), sondern in dem man parallele Elternschaft von außen ermöglicht. Dies würde also hier heißen, den Kontakt zwischen Tochter und Vater durch geeignete Festlegungen des Familiengerichtes zu ermöglichen. In einer solchen hocheskalierten Phase ist die Bestellung eines kompetenten, durchsetzungsfähigen und mit hochkonflikthaften Fällen vertrauten Umgangspflegers unumgänglich. 

Die Mutter ist auf ihre Pflicht hinzuweisen, den gerichtlich festgelegten Kontakt nicht zu sabotieren. Umgekehrt hat der Vater bei den Kontakten mit seiner Tochter die Pflicht, diese nicht gegen die Mutter zu instrumentalisieren. Über die Einhaltung der Wohlverhaltenspflicht der Eltern wacht der vom Gericht bestellte Umgangspfleger, der bei einer Verletzung der Wohlverhaltenspflicht durch einen oder beide Elternteile geeignete Ordnungsmittel beim Gericht beantragen kann. Wer beständig bei Rot über die Kreuzung fährt, darf nicht erwarten, dass dies folgenlos bleibt.

 

Siehe hierzu:

Amtsgericht Hagenow - 3 F 276/09 - Beschluss vom 28.09.2010: Festsetzung von 1 Woche Ordnungshaft gegenüber der Mutter des Kindes wegen Zuwiderhandlung gegen Umgangsregelung

 

 

 

 

 

 

Der Glaube an die Unlösbarkeit eines Konflikts

 

Zweifel ist keine angenehme Voraussetzung aber Gewissheit ist eine absurde.

Voltaire

1694-1778

 

 

 

Glaubenssätze sind Sätze, die auf dem Glauben auf ihre Richtigkeit beruhen, die  jedoch nicht daraufhin geprüft werden, ob sie im Konkreten auch zutreffen. 

Kriselt es in einer Partnerschaft oder Familie und die Frau schlägt ihrem Mann vor, eine Paarberatung oder Familienberatung in Anspruch zu nehmen, bekommt sie oft den bei Männern sehr beliebten Glaubensatz zu hören: 

Das bringt doch alles gar nichts. Da kann mir so wie so niemand helfen.

Ein wunderbarer Glaubenssatz, der noch dazu den Vorteil bietet, dass er jederzeit bestätigt werden kann, in dem der Mann, nachdem ihm die Frau dessen Teilnahme an einer Erstsitzung mühsam abgerungen hat, in der Beratung zeigt, dass der Berater oder Therapeut keine Ahnung hat, bzw. diesen auflaufen lässt und somit der "Beweis" erbracht ist, "dass das doch sowie so alles nichts nützt" - eine selbsterfüllende Prophezeiung.

Und hinterher kann dann der Mann - so wie in Erftstadt geschehen - seine Ehefrau, seinen Sohn und sich selbst erschießen, womit wieder einmal bewiesen wäre, dass es keinen Ausweg gab. 

 

Arzt tötet Ehefrau, Sohn und sich selbst - Fünfjähriger überlebt

Familientragödie in Erftstadt

Blutige Familientragödie in Erftstadt: Ein 47-jähriger Allgemeinmediziner hat in der Nacht zum Dienstag (16.05.06) seine Frau, seinen zehnjährigen Sohn und sich selbst erschossen.

Der Tatort

Kurz vor Mitternacht gab es den ersten Hinweis auf das Familiendrama im Ortsteil Dirmerzheim - vom Täter selbst. Der Arzt alarmierte telefonisch die Rettungsleitstelle, forderte mehrere Notärzte an. Als sich kurz darauf Polizisten dem Haus vorsichtig näherten, entdeckten sie durch das Wohnzimmerfenster eine auf dem Boden liegende Leiche. In dem Wohnhaus offenbarte sich dann das ganze Ausmaß der Tragödie. Die Ehefrau und der Arzt lagen erschossen im Untergeschoss. Für den zehnjährigen Sohn, der wie sein Bruder in seinem Bett im Obergeschoss lag, kam jede Hilfe zu spät. Sein fünfjähriger Bruder wurde schwerverletzt in eine Kölner Klinik eingeliefert. Er ist mittlerweile außer Lebensgefahr.

 

Familiäre Probleme

Familientragödie in Erftstadt

[WDR aktuell (16.05.06); 1'39] "Das muss eine Kurzschlusshandlung gewesen sein", meint eine ältere Passantin kopfschüttelnd. Sie selbst sei mit der Familie befreundet, ihre Söhne kennen den im Dorf beliebten Mediziner gut. Die Polizei vermutet als Motiv für die Tat familiäre Probleme.

"Nach derzeitigem Erkenntnisstand erschoss der Mann zunächst seine Frau, dann seinen zehn Jahre alten Sohn und schließlich sich selbst", sagte ein Polizeisprecher wdr.de. Die mutmaßliche Tatwaffe, eine Pistole, fanden die Beamten im Haus. Der 47-Jährige war als Jäger legal im Besitz von Schusswaffen.

Stand: 16.05.2006

http://www.wdr.de/themen/panorama/kriminalitaet09/familiendrama_koeln/index.jhtml?rubrikenstyle=panorama

 

 

 

 

Aber auch sogenannte Fachkräfte sind wahre Meister im Formulieren von Glaubenssätzen über die Unlösbarkeit von Konflikten. So wählt der Diplom-Psychologe und ehemalige Leiter der christlichen Lebensberatungsstelle Neuwied, Matthias Weber für einen Aufsatz zum Thema familiengerichtlich ausgetragener Konflikte den Titel:

 

"Eltern bleiben Eltern!? - oder: Warum eine gute Idee manchmal scheitern muss"

Matthias Weber in: "Kind-Prax", 4/2002, S. 120-125

 

Nun fragt man sich allerdings, wieso - nach Ansicht Weber`s eine gute Idee manchmal scheitern muss? Vielleicht weil Weber Mitarbeiter einer christlichen Beratungsstelle war und an die Vorbestimmung durch den lieben Gott glaubt. Dann hätte er vielleicht besser als Pfarrer gearbeitet, anstatt seinen Nihilismus als Leiter einer Familienberatungsstelle zu pflegen. 

 

 

 

 

 

Die Bedeutung des Helfersystems für die Aufrechterhaltung (Perpetuierung) oder Verstärkung des Konflikts

Hochkonfliktfamilien agieren bekanntlich nicht in einem luftleeren Raum, sondern in einem Kontext, der je nach der Art seines Agierens dazu beiträgt, den Konflikt zu lösen oder auch zu eskalieren. 

Ein konflikteskalierender Kontext wird allein schon mit dem verfassungswidrigen §1671 BGB gesetzt, der Eltern in Gewinner und Verlierer aufteilt:

 

 

§ 1671 BGB (Übertragung der Alleinsorge nach bisheriger gemeinsamer elterlicher Sorge bei Getrenntleben der Eltern)

(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht nicht nur vorübergehend getrennt, so kann jeder Elternteil beantragen, daß ihm das Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge allein überträgt.

(2) Dem Antrag ist stattzugeben, soweit

1. Der andere Elternteil zustimmt, es sei denn, daß das Kind das vierzehnte Lebensjahr vollendet hat und der Übertragung widerspricht, oder

2. zu erwarten ist, daß die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht.

(3) ...

 

 

 

So lange solche faschistoiden Paragraphen die an die Ausbürgerungspraxis in der DDR erinnern und unter der Fahne des Kindeswohls die Ent-sorgung von Eltern propagieren, die Rechtwirklichkeit beherrschen, brauchen wir uns über das scheinbar merkwürdige Verhalten vieler sogenannter "Hochkonfliktfamilien" nicht zu wundern, die ja letztlich nichts anderes machen, als sich alle Mühe zu geben, den juristisch vorgegebenen Stuhltanz um den Titel "Alleinsorgeberechtigter Elternteil" gewinnen zu wollen. Die Regeln dieses Tanzes sind bekannt, es ist immer ein Stuhl zu wenig im Raum, so dass ein Teilnehmer nach dem Ende des bitterbösen Spiels ausscheiden muss. Das rechtliche System erzeugt als zu großen Teilen erst das Problem, zu dessen Lösung es sich dann selbst anbietet und dann auch noch die Eltern als die Schuldigen definiert. Die sogenannte Lösung ist eine End-Lösung und recht einfach, ein Elternteil wird ent-sorgt, der andere Elternteil als Sieger und zukünftiger alleiniger Sorgerechtsinhaber ausgezeichnet.

Neben dem konflikteskalierenden §1671 BGB und anderen destruktiven äußeren Rahmenbedingungen, so etwa dem durch das beim Arbeitslosengeld 2 finanziell gesetzten Anreiz den Status einer "Alleinerziehenden" zuerkannt zu bekommen, tritt oft auch noch das sogenannte Helfersystem, Familienrichter/innen, Rechtsanwälte, Jugendamtmitarbeiter/innen, Verfahrensbeistände, Familienberater/innen, Gutachter/innen, etc. pp. konflikterhaltend oder sogar konflikteskalierend auf. Dieser oft erhebliche Beitrag zur Konflikteskalation wird oftmals nicht gesehen oder soll - frei nach dem Motto Schuld sind immer die anderen - nicht gesehen werden. So findet man etwa in der Studie 

 

Jörg Fichtner; Peter S. Dietrich, Maya Halatcheva; Ute Hermann & Eva Sandner (2010): "Arbeit mit hochkonflikthaften Trennungs- und Scheidungsfamilien: Eine Handreichung für die Praxis". Wissenschaftlicher Abschlussbericht aus dem Verbundprojekt »Kinderschutz bei hochstrittiger Elternschaft«, Deutsches Jugendinstitut e.V., München.

 

 

kaum Hinweise auf die Beträge, die das Helfersystem für die Aufrechterhaltung oder Verschärfung des Konfliktes leistet. Das muss auch nicht weiter wundern, denn gefördert wurde diese Studie durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, an dessen Namensgebung man schon erkennt, wo die Guten und wo die Bösen sitzen und dass es dort nicht um ein konstruktives Miteinander, sondern um eine Hierarchisierung von Frauen und Männern geht, wobei den Frauen der Status der Hilfsbedürftigkeit und des Opfers und den Männern die Rolle der Nichtexistenz bzw. des Täters zugewiesen wird. 

So muss es denn auch nicht verwundern, wenn in dem vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderten Bericht "Arbeit mit hochkonflikthaften Trennungs- und Scheidungsfamilien: Eine Handreichung für die Praxis" das Problem der Macht, bzw. von Machtasymmetrien zwischen den Eltern wenn überhaupt nur marginal beleuchtet wird. In der Praxis ist es aber so, dass die Machtbalance zwischen den Eltern oft eine erhebliche Schieflage ausweist, so etwa wenn der betreuende Elternteil den Kontakt des Kindes zum anderen Elternteil seit Wochen oder auch schon seit Monaten blockiert und das Helfersystem sich damit begnügt, dem unheilvollen Lauf der Dinge zuzusehen oder durch Drehen um die eigene Achse einen Anschein von Geschäftigkeit zu erzeugen.

Auch der Blick auf den erheblichen Beitrag zur Konflikteskalation den die Gesetzgebung leistet, so etwa durch §1671 und §1626a BGB fehlt in dem Bericht völlig. Dies kann wohl auch nicht anders sein, denn das Bundesministerium wird sich mit dem Bericht nicht in das eigene Bein schießen wollen. Dementsprechend werden die Autoren solcher Studien vorab danach ausgewählt, ob sie verlässlich erscheinen, das institutionelle und juristische Herrschaftsgefüge in dessen Kontext hochkonflikthafte Familien agieren, aus ihren Betrachtungen auszublenden.  

 

 

 

 

Das Michael-Kohlhaas Prinzip

 

wird noch ausgeführt

 

 

 

 

 

Literatur

Ulrich Alberstötter: "„Horch, was kommt von draußen rein ...“. Der gesellschaftliche Kontext von Hochkonflikthaftigkeit"; In: Weber/Albertstötter/Schilling, Beratung von Hochkonflikt-Familien, 2013 Beltz Verlag, Weinheim Basel , S. 19-40

Ulrich Alberstötter: "Hocheskalierte Elternkonflikte - professionelles Handeln zwischen Hilfe und Kontrolle"; In: "Kind-Prax", 03/2004, S. 90-99

Ulrich Alberstötter: "Kooperation als Haltung und Strategie bei hochkonflikthaften Eltern-Konflikten", In: "Kind-Prax", 3/2005, S. 83-93

Jörg Fichtner; Peter S. Dietrich, Maya Halatcheva; Ute Hermann & Eva Sandner (2010): "Arbeit mit hochkonflikthaften Trennungs- und Scheidungsfamilien: Eine Handreichung für die Praxis". Wissenschaftlicher Abschlussbericht aus dem Verbundprojekt »Kinderschutz bei hochstrittiger Elternschaft«, Deutsches Jugendinstitut e.V., München.

Traudl Füchsle-Voigt: "Verordnete Kooperation im Familienkonflikt als Prozess der Einstellungsänderung: Theoretische Überlegungen und praktische Umsetzung", In: "Familie, Partnerschaft, Recht", 2004, Heft 11, S. 600-602

Friedrich Glasl: Konfliktmanagement. Ein Handbuch für Führungskräfte und Berater. Bern / Stuttgart 1990 (2 Aufl.) - www.friedenspaedagogik.de/service/unter/konfli/eska_01.htm

Janet R. Johnston: "Modelle fachübergreifender Zusammenarbeit mit dem Familiengericht in hochkonflikthaften Scheidungsfamilien", In: "Das Jugendamt" 9/2002, S. 378-386

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Linda Nielsen (2017): Neubewertung der Forschung zu Hochkonfliktfamilien, gemeinsamer Elternschaft und kindeswohlorientierten Betreuungsmodellen (Re-examining the Research on Parentel Conflict, Coparenting and Custody Arrangements). In: Psychology, Public Policy and Law, Vol. 23, No. 2, 211-233, aus dem Journal der American Psychological Association. (Deutsche Übersetzung liegt mir vor - Peter Thiel)

Frederick S. Perls; Ralph F. Hefferline; Paul Goodman: "Gestalttherapie. Wiederbelebung des Selbst", Ernst-Klett-Verlag, Stuttgart 1979 (amerikanische Originalausgabe 1951)

Frederick S. Perls; Ralph F. Hefferline; Paul Goodman: Gestalttherapie Grundlagen. dtv, 1979, (amerikanische Originalausgabe 1951)

Horst-Eberhard Richter: "Patient Familie. Entstehung, Struktur und Therapie von Konflikten in Ehe und Familie", Rowohlt 2001

Rudi Rohde; Mona Sabine Meis; Ralf Bongartz: „Angriff ist die schlechteste Verteidigung“; In: MulitMind. NLP aktuell. Zeitschrift für professionelle Kommunikation, 2/2003, S. 31-34

Manfred Spindler: "Begleiteter Umgang bei hochkonflikthafter Trennung und Scheidung", In: "Kind-Prax", 2/2002, S. 53-57

Manfred Spindler / Klaus Klarer: "Die optimale Umgangsregelung bei hochstrittiger Trennung und Scheidung", In: Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe, Heft 1/2006, S. 12-17

Helm Stierlin: "Status der Gegenseitigkeit: die fünfte Perspektive des Heidelberger familiendynamischen Konzeptes."; In: "Familiendynamik", 1979, S. 106-116 

Paul Watzlawick;  Janet H. Beavin; Don D. Jackson: "Menschliche Kommunikation. Formen, Störungen, Paradoxien", Verlag Hans Huber, Bern; 1969/2000/2003

Paul Watzlawick; John H. Weakland; Richard Fisch: "Lösungen. Zur Theorie und Praxis menschlichen Wandels", Verlag Hans Huber, Bern; 1974/1992/1997/2001/2003

Matthias Weber (Hrsg.); Herbert Schilling (Hrsg.): "Eskalierte Elternkonflikte: Beratungsarbeit im Interesse des Kindes bei hoch strittigen Trennungen", Juventa; 2006 

Andras Wienands: "Choreographien der Seele. Lösungsorientierte Systemische Psycho-Somatik"; Kösel, 2005

Andras Wienands: Konflikt als Chance. Eine systemische Perspektive auf den ‚Kampf der Geschlechter’ - Vortrag auf der Tagung "Konflikt und Geschlecht" der Heinrich-Böll-Stiftung und des `Forum Männer in Theorie und Praxis der Geschlechterverhältnisse` am 15./16.11.2002

Alfred Winkelmann: "Ressourcenorientierte Arbeit mit hochstrittigen Trennungseltern"; In: Informationen für Erziehungsberatungsstellen; 3/2013; Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V. - http://www.bke.de

 

 

 

Film

Kosakenzipfel ist ein Sketch von und mit Loriot, in dem ein heftiger Streit um das gleichnamige fiktive Dessert entbrennt. Video unter - http://www.dailymotion.com/video/x4c772z

 

 

 


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