Stellungnahme zum Gutachten der Diplom-Psychologin Dr. phil. Diplom-Psychologin Dorit Schulze vom 12.05.2005

 

 

Familiensache: X (Mutter) und Y (Vater)

Kinder: A geb. ...2000 (Sohn)

 

Amtsgericht Dresden

Richterin Egner-Wagner 

Geschäftsnummer: 308 F 02939/04

 

 

 

 

 

Erarbeitung der Stellungnahme durch Peter Thiel

 

...

 

 

 

Die hier vorliegende Stellungnahme bezieht sich auf das vorliegende 87-seitige schriftliche Gutachten.

 

 

 

Gerichtliche Fragestellung laut Beschluss vom 02..09.2004:

 

„...

1. Zur Regelung der elterlichen Sorge für

A , geb. am ....2000

Für die Zeit des Getrenntlebens der Eltern soll ein Sachverständigengutachten eingeholt werden. Das Gutachten soll Stellung nehmen, welche Regelung der elterlichen Sorge dem Wohl von A am besten dient unter Einbeziehung der Bindung an die Eltern und deren Fähigkeit zur Erziehung.

...“

 

 

 

 

I. Allgemeines

Für den Unterzeichnenden ist es inzwischen das vierte Mal, dass er von Betroffenen gebeten wurde, Gutachten von Frau Dr. Dorit Schulze einer fachlichen Prüfung zu unterziehen. Jedes Mal weist der Unterzeichnende dabei auf einen leicht zu ändernden Umstand hin, nämlich die Verwendung der antiquierten, vormundschaftlichen und Distanz herstellenden Begriffe „Kindesvater“ und „Kindesmutter“.

Kein Mensch außerhalb der gerichtlichen Praxis käme auf den Gedanken, einen Vater als „Kindesvater“ zu titulieren und eine Mutter als „Kindesmutter“. Im Gegenteil, man würde vermuten ein Mensch, der solche Begriffe verwendet würde leicht sonderbar wirken, gerade so als ob ein Mann im Rock herumlaufen würde oder ein Hund mit Brille. Es fragt sich, ob die Gutachterin, falls sie selber Mutter wäre, sich von anderen Menschen mit Kindesmutter bezeichnen lassen möchte.

Immerhin bezeichnet die Gutachterin die Eltern nicht als „Kindeseltern“. Von daher ist es ihr sicher zukünftig auch möglich, auf die unpassenden Begriffe „Kindesmutter“ und „Kindesvater“ ganz zu verzichten.

 

Vergleiche hierzu:

Kaufmann, Ferdinand: "Wann endlich verschwinden die Kindesmütter und Kindesväter aus unserem Sprachgebrauch?"; In: "Zentralblatt für Jugendrecht" 7/8/1999).

 

 

 

Bedauerlicherweise stellt das Gericht der Gutachterin eine überwiegend rechtlich intendierte Frage, nämlich danach, „welche Regelung der elterlichen Sorge dem Wohl von A am besten dient“, deren Beantwortung jedoch nicht einer Gutachterin obliegt, sondern dem Gericht selbst. Die Gutachterin hat dies offenbar nicht erkannt und versucht sich so wohl unnötigerweise auf den Seiten 79 bis 86 auch in der Beantwortung rechtlicher Fragen, für die sie als Gutachterin jedoch nicht zuständig ist. Dabei wäre es sicher relativ einfach gewesen einen korrekt formulierten Auftrag an die Gutachterin zu stellen, z.B. so: 

 

...1. Zur Regelung der elterlichen Sorge für

A , geb. am ... .2000

Es soll ein Sachverständigengutachten zu der Frage eingeholt werden, welche Betreuungsregelung dem Wohl von A am besten dient unter Einbeziehung der Bindung an die Eltern und deren Fähigkeit zur Erziehung....

Zur Gutachterin wird bestimmt

...

 

 

 

In dem Gutachten, das auf Grund seiner streckenweise auftretenden unklaren Formulierungen doch recht schwer zu lesen ist, kommt die Gutachten schließlich zu der rechtlich wohl unzulässigen und sprachlich irritierenden Empfehlung:

 

„Aus gutachterlicher Sicht wird daher unter Berücksichtigung aller Untersuchungsergebnisse empfohlen, das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei der Kindesmutter zu belassen, dem Kindesvater ein festes Umgangsrecht einzuräumen, jedoch kurze Wechsel zu vermeiden. Zu empfehlen ist aus gutachterlicher Sicht eine Zeitspanne von z.B. zwei Mal im Monat von Donnerstag bis Montag, so dass für A Ruhe und Kontinuität einkehren kann und der Junge nicht ständig gezwungen ist, sich den Befindlichkeiten der Eltern anzupassen“ (S. 85)

 

 

Rechtlich unzulässig dürfte diese Empfehlung deshalb sein, weil es nicht Aufgabe der Gutachterin ist, gegenüber dem Gericht zu rechtlichen Fragen Stellung zu nehmen. Dies ist ureigenste Aufgabe des Gerichtes, nicht aber der Gutachterin.

Die Gutachterin hatte in einem anderen für das Amtsgericht Dresden erstellten Gutachten vom 27.06.2003 - 304 F 01476/02, dem Gericht vorgeschlagen, ein Wechselmodell im vierzehntägigen Wechsel zu praktizieren, obwohl das Kind erst drei Jahre alt war und die Eltern mehrere Hundert Kilometer voneinander entfernt lebten. Von daher muss es sehr verwundern, dass die Gutachterin nun meint, mit einer Beschränkung des Kontaktes auf zwei Mal im Monat von Donnerstag bis Montag könne „Ruhe und Kontinuität einkehren“.

Wieso dies in dem einen Fall so sein soll, in dem anderen Fall aber anders, wird von der Gutachterin nicht dargetan. Im übrigen übergeht die Gutachterin den Willen des Kindes, der sich, so die Gutachterin, ganz anders positioniert:

 

„A bekundete, unbedingt weiter mit Mutter und Vater gemeinsame leben zu wollen, sein innigster Wunsch ist jedoch, dass die Eltern sich wieder verstehen. A kann sich nicht vorstellen, die Zeit überwiegend bei einem Elternteil zu verbringen und das andere Elternteil nur besuchsweise zu sehen, zumal auch A bereits die räumliche Distanz, welche sehr gering ist, für sich als positiv erlebt.“ (S. 82)

 

 

Womit begründet die Gutachterin in dem vorliegenden Fall nun ihre Empfehlung, das bisher praktizierte Wechselmodell zu beenden und die Kontakte zwischen Vater und Sohn auf sogenannten Umgangskontakte drastisch zu reduzieren? Eine klare Antwort findet man bis auf die geäußerte Hoffnung der Gutachterin, dass dadurch „Ruhe und Kontinuität einkehren“ nicht (S. 85). Die Gutachterin meint zwar: „Die Kooperationsfähigkeit ist nicht gegeben“ (S.80) und „Frau X zeigt eine stärkere Bindungstoleranz im Vergleich zum Kindesvater“ (S. 81), es bleibt hier allerdings unklar in welchem Bezug dies zu der Frage stehen soll, ob das bisher praktizierte Wechselmodell beendet werden soll oder nicht.

 

Natürlich ist es den Eltern zu wünschen, dass sie zum Wohl ihres Sohnes möglichst konstruktiv kommunizieren. Dazu können sie beide gemeinsam die Unterstützung einer Familienberatungsstelle in Anspruch nehmen. Die Ansicht der Gutachterin, es wäre „unerlässlich, A psychotherapeutisch zu betreuen“ (S. 84), reduziert das Problem vereinfachend auf das Kind als Symptomträger, nicht aber auf den familiären Konflikt, den es insbesondere auf der Elternebene zu lösen gilt. Leider sind dazu viele getrennt lebende und zerstrittene Eltern nicht bereit und agieren ihre ungelösten Konflikte lieber auf dem Rücken der Kinder aus. Auch von den Familiengerichten wird hier in den seltensten Fällen daran gedacht, die Eltern zum verantwortungsbewussten Umgang mit ihren Konflikten anzuhalten. Erfreulicherweise sieht der aktuell vorliegende Referentenentwurf zur Reform der Freiwilligen Gerichtsbarkeit hier positive Änderungen vor.

 

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz):

§165 Beschleunigungsgebot, Hinwirken auf Einvernehmen

(1) Kindschaftssachen, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, sind vorrangig durchzuführen.

(2)

(3)

(4) Das Gericht soll in diesem Termin und in jeder Lage des Verfahrens auf ein Einvernehmen der Beteiligten hinwirken. Es weist auf die Möglichkeiten der Beratung durch Beratungsstellen und - dienste der Träger der Jugendhilfe insbesondere zur Entwicklung eines einvernehmlichen Konzepts für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge und der elterlichen Verantwortung hin. Das Gericht soll in geeigneten Fällen auf die Möglichkeit der Mediation oder der sonstigen außergerichtlichen Streitbeilegung hinweisen. Es kann anordnen, dass die Eltern an einer Beratung nach Satz 2 teilnehmen; die Anordnung ist unanfechtbar.

 

 

 

 

Es wird hier nicht erkennbar, inwieweit eine gerichtlich angeordnete Reduzierung von Eltern-Kind Kontakten, im vorliegenden Fall der Vater-Sohn Kontakte, wie von der Gutachterin vorgeschlagen zu einer Verbesserung der Kommunikation zwischen den Eltern führen soll. Von daher kann das zur Rechtfertigung der Kontaktreduzierung zwischen Vater und Sohn herangezogene, auf die Kommunikationsbereitschaft der Eltern abstellende Argument der Gutachterin nicht überzeugen.

Auch die Bindungstoleranz steht in keinen direkten Zusammenhang mit der Frage, ob ein bisher praktiziertes Wechselmodell weitergeführt werden sollte oder nicht. Praktizieren Eltern das Wechselmodell, ist dies fern ab jeder sonstigen, auch gutachterlichen Spekulation über die jeweilige Bindungstoleranz der Eltern ja gerade ein Zeichen tatsächlich gelebter Bindungstoleranz.

 

Schließlich bleibt noch anzufragen, was der Vorschlag der Gutachterin soll, das Aufenthaltsbestimmungsrecht in Gänze den Eltern zu entziehen und dem Jugendamt zu übertragen, falls sich gewisse, von der Gutachterin gewünschte Verhältnisse sich nicht einstellen sollten:

 

„Sollte es nicht zu einer Beruhigung der Entwicklungsbedingungen für A kommen, der Umgang mit Amtshilfe durchgesetzt werden muss, keine Kommunikation der Eltern eintritt, wird empfohlen, das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf das Jugendamt zu übertragen.“ (S. 86)

 

 

Es bleibt hier völlig unklar, was sich die Gutachterin von einer solchen Regelung versprechen würde. Weder tritt dadurch automatisch eine Beruhigung der Situation ein, noch wird eine noch wird damit die Kommunikation der Eltern in Gang gesetzt. Möglicherweise klappt dann der Umgang besser als vorher, im Sinne des Subsidaritätsprinzips sollte aber in einem solchen Fall besser ein Ergänzungspfleger als Umgangspfleger nach §1909 BGB bestellt werden.

 

Vergleiche hierzu:

Thiel, Peter: "Zwischen Hilfeleistung und Zwang: Begleiteter Umgang und Umgangspfleg-schaft. Indikationen, Möglichkeiten, Grenzen und Unterschiede zweier Interventionsformen", In: "Das Jugendamt", 10/2003, S. 449-453

 

 

 

 

Schluss

...

 

 

 

 

 

Peter Thiel, 07.07.2005

...

 

 

 

Literatur:

Alberstötter, Ulrich: "Hocheskalierte Elternkonflikte - professionelles Handeln zwischen Hilfe und Kontrolle"; In: "Kind-Prax", 03/2004, S. 90-99

Aigner, Josef Christian: "Der ferne Vater. Zur Psychoanalyse von Vatererfahrung, männlicher Entwicklung und negativem Ödipuskomplex"; Gießen, Psychosozial-Verlag, 2001

Amendt, Gerhard: "Vatersehnsucht. Annäherung in elf Essays."; Universität Bremen, Institut für Geschlechter- und Generationenforschung 1999

Balloff: Rainer: "Zum aktuellen Stand der Begutachtung im Familienrechtsverfahren - Einschätzungen und Perspektiven"; In: "Praxis der Rechtspsychologie", Juni 2004, S. 99-113

Bäuerle, Siegfried / Pawlowski, Hans-Martin (Hrsg.): "Rechtsschutz gegen staatliche Erziehungsfehler: Das Vormundschaftsgericht als Erzieher"; 1. Aufl. - Baden-Baden : Nomos Verl-Ges., 1996

Bergmann; Jopt; Rexilius (Hrsg.): "Lösungsorientierte Arbeit im Familienrecht. Der systemische Ansatz in der familienrechtlichen Praxis"; Bundesanzeiger Verlag, Köln, 2002

Brisch, Karl Heinz; Grossmann, Klaus E.; Grossmann, Karin; Köhler, Lotte (Hrsg.): Bindung und seelische Entwicklungswege. Grundlagen, Prävention und klinische Praxis"; Klett-Cotta, 2002

Carl, Eberhard: "Im Familiengerichtsverfahren: Den Eltern die Verantwortung für die Lösung der Konflikte zurückgeben"; In: "Familie, Partnerschaft, Recht", 4/04, S. 187-190

Conen, Marie-Luise (Hrsg.): "Wo keine Hoffnung ist, muss man sie erfinden. Aufsuchende Familientherapie"; Carl-Auer-Systeme Verlag 2002

Dammasch; Frank: "Das Vaterbild in den psychoanalytischen Konzepten zur kindlichen Entwicklung. Ein Beitrag zur aktuellen Triangulierungsdebatte"; In: "Analytische Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie" (AKJP), 2/2001, S. 215-243

Davidson, Bernard; Quinn, William H.; Josephson, Allan M.: "Diagnostik in der Familientherapie"; In: "Familiendynamik", 2003, Heft 2, S.159-175

Dettenborn, Harry; Walter, Eginhard: "Familienrechtspsychologie", München, Basel, Reinhardt, 2002

Ehinger, Uta: "Rechtliche Informationen zur Begutachtung. Freibeweis - Strengbeweis, Beweisanordnungen, Rechte des Gutachters und der Begutachteten"; In: "Familie, Partnerschaft, Recht" 3/1995, S. 68-71

Figdor, Helmuth: "Scheidungskinder - Wege der Hilfe", Psychosozial Verlag 1997

Finke, Fritz: "Die rechtlichen Grundlagen der Sachverständigentätigkeit in der Familiengerichtsbarkeit nach der Kindschaftsrechtsreform vom 1.7.1998"; In: "Familie, Partnerschaft, Recht"; 2003, Heft 10, S. 503-508

Fthenakis, Wassilios - E.: "Kindliche Reaktionen auf Trennung und Scheidung"; In: "Familiendynamik", 1995 Heft 2, S. 127-147

Fthenakis, Wassilios E. : "Engagierte Vaterschaft. Die sanfte Revolution in der Familie.", Leverkusen 1999

Füchsle-Voigt, Traudl: "Verordnete Kooperation im Familienkonflikt als Prozess der Einstellungsänderung: Theoretische Überlegungen und praktische Umsetzung", In: "Familie, Partnerschaft, Recht", 2004, Heft 11, S. 600-602

Greuel, Luise: "Methodenkritische Stellungnahmen im Straf- und Zivilrecht"; In: "Praxis der Rechtspsychologie", Juni 2004, S. 182

Heumann, Friedrich-Wilhelm: "Das Sachverständigengutachten im familiengerichtlichen Verfahren", In: "Familie und Recht", 1/2001, S. 16-20

Jessnitzer, Kurt; Frieling, Günther; Ulrich, Jürgen: Der gerichtliche Sachverständige. Carl Heymann Verlag KG, 11. neu bearbeite Auflage 2000

Johnston, Janet R.: "Modelle fachübergreifender Zusammenarbeit mit dem Familiengericht in hochkonflikthaften Scheidungsfamilien", In: "Das Jugendamt" 9/2002, S. 378-386

Jopt, Uwe; Zütphen, Julia: "Psychologische Begutachtung aus familiengerichtlicher Sicht: A. Entscheidungsorientierter Ansatz"; In: "Zentralblatt für Jugendrecht", 9/2004, S. 310-321

Jopt, Uwe; Zütphen, Julia: "Psychologische Begutachtung aus familiengerichtlicher Sicht: B. Lösungsorientierter Ansatz"; In: "Zentralblatt für Jugendrecht", 10/2004, S. 362-376

Junglas, J.: "Systemische familienrechtliche Begutachtungen"; In: System-Familie"; 1994, 7, S. 44-49

Kaiser, Dagmar: "Elternwille und Kindeswohl - für das gemeinsame Sorgerecht geschiedener Eltern", In: "Familie, Partnerschaft, Recht", 2003, Heft 11, S. 573-578

Kaufmann, Ferdinand: "Wann endlich verschwinden die Kindesmütter und Kindesväter aus unserem Sprachgebrauch?"; In: "Zentralblatt für Jugendrecht" 7/8/1999

Kindler, Heinz & Schwabe-Höllein, Marianne.: "Eltern-Kind-Bindung und geäußerter Kindeswille in hochstrittigen Trennungsfamilien"; In: "Kindschaftsrechtliche Praxis", 01/2002

Klenner, Wolfgang: "Vertrauensgrenzen des psychologischen Gutachtens im Familienrechtsverfahren - Entwurf eines Fehlererkennungssystems - "; In: FamRZ 1989, Heft 8, S. 804-809

Klocke, Wilhelm: "Der Sachverständige und seine Auftraggeber", 3. Auflage 1995, BauVerlag

Kubinger, Klaus D.: "Systemisch Orientiertes Erhebungsinventar"; In: "Familiendynamik", 2/2003, S. 252-260

Kühne, Adelheid; Zuschlag; Bernd: "Richtlinien für die Erstellung psychologischer Gutachten" - Bonn: Deutscher Psychologen Verlag, 2001

Leesting, Wolfgang: "Die Neuregelung der zivilrechtlichen Haftung des gerichtlichen Sachverständigen für ein unrichtiges Gutachten"; In: "Recht & Psychiatrie", Heft 4, 2002, S. 224-228

Lehmkuhl, Ulrike & Lehmkuhl, G.: "Wie ernst nehmen wir den Kindeswillen?"; In: "Kind-Prax", 2, (1999). 159-161.

Leitner, Werner G. "Zur Mängelerkennung in familienpsychologischen Gutachten"; In: "Familie und Recht", 2/2000, S. 57-63

Linsenhoff, Arndt: "Trennungsmediation und Emotion", In: "Familiendynamik", 01/2004, S. 54-65

Mackscheidt, Elisabeth: "Loyalitätsproblematik bei Trennung und Scheidung - Überlegungen zum Kindeswohl aus familientherapeutischer Sicht", In: "FamRZ", 1993, Heft 3, S. 254-257

Maiwald, Kai-Olaf; Scheid, Claudia; Seyfarth-Konau, Elisabeth: "Latente Geschlechterdiffe-renzierungen im juristischen Handeln. Analyse einer Fallerzählung aus der familiengerichtli-chen Praxis"; In: "Zeitschrift für Rechtspsychologie", Juli 2003, S. 43-70

Pfäfflin, Friedmann; Köchele, Horst : "Müssen Therapeuten diagnostiziert werden?"; In: "Persönlichkeitsstörung. Theorie und Praxis", PTT 2/2000, S. 88-93).

Rakete-Dombek: "Das familienpsychologische Sachverständigengutachten aus anwaltlicher Sicht"; In: "Familie, Partnerschaft, Recht", 2003,Heft 10, S. 508-516

Rexilius, Günter: "Psychologie im Familienrecht - Überlegungen aus psychologischer Sicht"; In: "Kind-Prax" 1/2000, S. 3-8

"Richtlinien für die Erstellung psychologischer Gutachten"; Förderation Deutscher Psychologenvereinigungen. - Bonn: Deutscher Psychologen Verlag, 1995

Rohmann, A. Josef: "Systemorientierte Perspektiven und Ansätze in der Familienrechtspsy-chologie", In: "Praxis der Rechtspsychologie", Juni 2004, S. 5-21

Salzgeber, Joseph; Scholz, Susanne; Wittenhagen, Frank; Aymans, Monika: "Die psychologische Begutachtung sexuellen Missbrauchs in Familienrechtsverfahren"; In: "FamRZ", 1992/11, S. 1249-1256

Salzgeber, Joseph: "Familienpsychologische Gutachten. Rechtliche Vorgaben und sachverständiges Vorgehen"; Verlag C.H. Beck, 3. Aufl., München 2001

Salzgeber, Joseph; Höfling, Siegfried: "Familienpsychologische Begutachtung. Vom Sachverständigen zum Case-Manager", In: "Kind-Prax", 5/2004, S. 163-169

Schade, Burkhard; Friedrich, Sigrid: "Die Rolle des psychologischen Gutachters nach Inkrafttreten des neuen Kindschaftsrechts"; In "Familie, Partnerschaft, Recht", 5/1998

Schmidbauer, Wolfgang: "Wenn Helfer Fehler machen."; Reinbek 1997

Schorsch, Gerhard: "Sachverständige und ihre Gutachten. Zu Schwachpunkten und Fehlern in Expertisen"; In: "Kriminalistik. Unabhängige Zeitschrift für die kriminalistische Wissenschaft und Praxis", 3/2000, S. 174-179

Spindler, Manfred: "Begleiteter Umgang bei hochkonflikthafter Trennung und Scheidung", In: "Kind-Prax", 2/2002, S. 53-57

Stegers, Christoph-M.: "Auftrag, Aufgaben und Grenzen des ärztlichen Sachverständigen"; In: "Medizinischer Sachverständiger", 2001, Heft 1, S. 18-20

Suess, Gerhard J.; Scheuerer-Englisch, Herrmann; Grossmann, Klaus: "Das geteilte Kind - Anmerkungen zum gemeinsamen Sorgerecht aus Sicht der Bindungstheorie und -forschung"; In: "Familie, Partnerschaft, Recht", 1999, Heft 3

Terlinden-Arzt, Patricia; Klüber, Antje; Westhoff, Karl: "Die Planung Entscheidungsorientier-ter Psychologischer Begutachtung für das Familiengericht"; In: "Praxis der Rechtspsycholo-gie", Juni 2004, S. 22-31

Thiel, Peter: "Zwischen Hilfeleistung und Zwang: Begleiteter Umgang und Umgangspfleg-schaft. Indikationen, Möglichkeiten, Grenzen und Unterschiede zweier Interventionsformen", In: "Das Jugendamt", 10/2003, S. 449-453

Ulrich, Jürgen: "Selbstständiges Beweisverfahren mit Sachverständigen", Werner Verlag, 2004

Vergho, Claudius: Der schwierige Umgang mit dem Umgang: Die Kontaktbegleitung", In: Buchholz-Graf; Vergho: "Beratung für Scheidungsfamilie", Juventa, 2000)

von Schlippe, Arist: "Familientherapie im Überblick. Basiskonzepte, Formen, Anwendungsmöglichkeiten", Junfermann-Verlag, 1995

Wagner, Gerhard: "Die zivilrechtliche Haftung des gerichtlichen Sachverständigen"; In: "Familie, Partnerschaft; Recht"; Heft 10/2003, S. 521-525

Wardetzki, Bärbel: "Weiblicher Narzissmus. Der Hunger nach Anerkennung"; Kösel 2001

Watzlawick, Paul; Beavin, Janet H., Jackson, Don D.: Menschliche Kommunikation. Formen, Störungen, Paradoxien", Verlag Hans Huber, Bern, Stuttgart, Toronto 1969/1990

Watzlawick, Paul; Weakland, John H.; Fisch, Richard: "Lösungen. Zur Theorie und Praxis menschlichen Wandels", Verlag Hans Huber, Bern; 1974/1992/1997/2001/2003

Westhoff, K.; Kluck, M. L.: "Psychologische Gutachten schreiben und beurteilen."; Berlin, Springer 1995, 2. Aufl.

Westhoff, Karl; Patricia, Terlinden-Arzt; Klüber, Antje: "Entscheidungsorientierte psychologische Gutachten für das Familiengericht"; Springer Verlag, Berlin 2000

Wolf, Doris: "Wenn der Partner geht ... Die seelische Bewältigung der Trennung", In: "Familie, Partnerschaft, Recht", 1997, H 1, 29-35

Zettel, Günther: "Sachverständiger und Gericht. Fehlerquellen bei der Zusammenarbeit im Zivilprozess", In: "Neue Justiz", 2/2000

 

 

 


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